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Archiv 'Verschiedenes'


26.Jul.2001
Thomas Wolf (ANF)


Infos zu "The Feeble Files"
Soeben wurde auf der Amigakult-Homepage eine Infoseite zu "The Feeble Files" online gestellt. Hier wird ein kleiner Einblick in das Game gewährt und es gibt dank e.p.i.c auch ein paar Screenshots. (ps)

[Meldung: 26. Jul. 2001, 23:43] [Kommentare: 3 - 27. Jul. 2001, 11:04]
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26.Jul.2001
The Legacy


Nostalgie: The Legacy aktualisiert
'The Legacy', das Spiele-Museum für C64, Amiga, Atari, PC und Schneider/Amstrad CPC hat wieder viel neues Material gesammelt. Neben Unmengen von neuen Covern finden Sie auch einen Testbericht zu der neuen Amiga-Classix-CD. (ps)

[Meldung: 26. Jul. 2001, 10:41] [Kommentare: 0]
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26.Jul.2001
Marius Schwarz (ANF)


Amiga Security Site online
Marius ´Cyborg´ Schwarz schreibt:
Aufgrund der Probleme mit dem Aminet habe ich mich entschlossen, die Programme jetzt direkt ins Netz zu stellen. Zusätzlich habe ich einige Dokumente verfasst, die sich mit Firewalling auf dem Amiga und Security im Allgemein befassen; daher der späte Onlinegang.

Es finden sich auf der Website jetzt u.a. der TCPScanner in einer noch besseren Version als für das Aminet geplant, und ein Tool zum Analysieren von Firewalllogs, damit man ungewünschte Portscans erkennen kann. Auf eine Möglichkeit, direkt zurückzuschlagen habe ich verzichtet, da das nichts bringt. Zusätzlich gibt es eine kleine Anleitung zum Erstellen aussagekräfiger Logs und den versprochenen Schutz gegen Missbenutzung von BlackIrc von außen.

Es sind alle willkommen, die ihren Amiga sicherer machen wollen. (ps)

[Meldung: 26. Jul. 2001, 02:46] [Kommentare: 4 - 27. Jul. 2001, 19:37]
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25.Jul.2001
Czech Amiga News (ANF)


iBrowse-Vote-Seite
Um den Programmierer von iBrowse zur Weiterentwicklung zu bewegen und ihn zu überzeugen, dass viele User daran interessiert sind, wurde eine Website eingerichtet, auf der Sie ein paar Worte an den Programmierer richten können. Weitere Informationen finden Sie unter dem Titellink. (ps)

[Meldung: 25. Jul. 2001, 18:55] [Kommentare: 17 - 28. Jul. 2001, 00:36]
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25.Jul.2001
Stiftung Warentest


Stiftung Warentest: Rabattgesetz am Ende
»Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sind am Ende. Morgen tritt das Gesetz in Kraft, dass die 1933 und 1932 erlassenen Vorschriften aufhebt. Ab sofort gilt: Wer am besten feilscht, zahlt am wenigsten.«
Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps)

[Meldung: 25. Jul. 2001, 13:56] [Kommentare: 15 - 26. Jul. 2001, 22:24]
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24.Jul.2001
DENIC


DENIC: Keine Verantwortung der DENIC für die Inhalte von Webseiten
Wer gegen Äußerungen auf einer Homepage vorgehen will, muss sich an deren Inhaber halten. Die DENIC als Registrierungsstelle ist hierfür nicht der richtige Ansprechpartner. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden und damit eine Zuständigkeit der DENIC für die Inhalte von Webseiten verneint. Es war die erste Entscheidung eines Gerichts in Deutschland in einem solchen Fall.

Im konkreten Fall hatten Mitarbeiter eines Geldinstituts von der DENIC verlangt, einen Domainnamen zu löschen, weil auf der darunter aufrufbaren Homepage angeblich Beleidigungen über sie geäußert würden. Die DENIC hätte die Möglichkeit, mit einer Löschung den Zugriff auf die Webseiten zumindest zu erschweren.

Die DENIC argumentierte, dass für sie eine inhaltliche Überprüfung von Webseiten gar nicht möglich und auch nicht wünschbar sei. Ihr Aufgabenbereich sei einzig und allein die Verwaltung von Domainnamen. Bei angeblichen Rechtsverletzungen müssten sich die Betroffenen direkt an den Domaininhaber wenden. "Es ist abwegig, die DENIC für die möglicherweise missbräuchliche Ausnutzung einer an sich wertfreien und nicht rechtsverletzenden Dienstleistung, wie sie die Registrierung eines Domainnamens darstellt, belangen zu wollen. Denn sonst könnte man auch gegen die Deutsche Post klagen oder von der Deutschen Telekom verlangen, einen Telefonanschluss zu sperren, weil in einem Brief oder Telefonat Beleidigungen geäußert werden", erläutert DENIC-Justitiar Stephan Welzel.

Das Gericht schloss sich voll und ganz der Rechtsauffassung der DENIC an und lehnte den Erlass einer Einstweiligen Verfägung ab. Die DENIC habe keinen Anteil an der behaupteten Rechtsverletzung und leiste auch keinen entscheidenden Beitrag zu deren Verbreitung auf der beanstandeten Homepage. Zudem bliebe selbst bei einer Löschung des Domainnamens die Rechtsverletzung bestehen, da die Webseiten durch die direkte Eingabe der IP-Adresse oder durch Verlinkung von einem anderen Domainnamen aus weiterhin zu erreichen wären. (ps)

[Meldung: 24. Jul. 2001, 17:45] [Kommentare: 1 - 26. Jul. 2001, 08:50]
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