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ThorstenS
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02.04.2005, 10:56 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Auch diese Seite solltet Ihr euch mal durchlesen. Mich würde da speziell interessieren, ob dass mit dem Flughafen Berlin-Tempelhof stimmt... http://www.sigma.ag.vu/s16.html -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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02.04.2005, 10:28 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Ein weiterer netter Artikel! Achtet mal auf die Werbeplakate der etablierten Parteien von damals... http://www.8ung.at/brdluegen/Grundgesetz/body_grundgesetz.html -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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02.04.2005, 10:21 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Sehr schöner Artikel: http://www.bpb.de/wissen/06068265326393155383761414728519,1,0,Staatsgebiet_Grenzen.html Insbesondere der Satz: In Art 1.1 dieses Vertrages heißt es: "Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlins umfassen. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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02.04.2005, 10:15 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Schon interessant was man alles aus so einem GG Artikel ruasholen kann. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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01.04.2005, 18:51 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Der Geltungsbereich der BRD wurde am 17.07.1990 aufgehoben. Um es nochmal zu wiederholen, man kann nichts beitreten, dass es garnicht gibt. Zitat: Weil die BRD nur ein Provisorium der West-Alliierten gewesen ist und dessen "Geltungsbereich" nur auf die Länder im Art.23 des Grundgesetzes galt. Da aber der Artikel 23 des Grundgesetzes am 17.07.1990 aufgehoben wurde, erlosch der Geltungsbereich und damit das Provisorium BRD. Zitat: Bitte sehr... DIE FEINDSTAATEN - LISTE Eine Auflistung der Staaten, mit denen sich das Deutsche Reich und damit das deutsche Volk noch immer im völkerrechtlichen Kriegszustand befinden. (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 "Das Deutsche Reich besteht fort...) Entsprechend gelten die noch immer gültigen und jederzeit anwendbaren so genannten "Feindstaaten-Klauseln" der Vereinten Nationen (Feindstaatenklauseln Artikel 53 und 107) gegen Deutschland fort. Jeder Feindstaat hat ein bis heute gültiges Zugriffsrecht( "Interventionsrecht"), da mit keinem einzigen dieser Staaten oder ihrer Rechtsnachfolger jemals ein Friedensvertrag geschlossen wurde. Die aktuellen Reparationsforderungen Griechenlands (siehe UN 7 und 8/2000) werfen die Frage auf, ob und inwieweit sich die BRD mit Rechten und Pflichten als Nachfolger oder identisch mit dem Deutschen Reich erklärt - oder ob sie sich als UNO-Mitglied selbst als "Feindstaat" des Deutschen Reiches zu erkennen gibt. Daten der Kriegserklärungen/des Kriegseintrittes: 1939 01.09. Polen 01.09. Tschechoslowakei (Exilregierung) 03.09. Großbritannien 03.09. Frankreich 03.09. Australien* 03.09. Bangladesch* 03.09. Birma* 03.09. Ceylon* 03.09. Indien* 03.09. Israel (Erklärung des Zionistischen Weltkongresses) 03.09. Jordanien* 03.09. Kambodscha* 03.09. Laos* 03.09. Marokko* 03.09. Monaco 03.09. Neuseeland 03.09. Pakistan* 03.09. Tunesien* 03.09. Vietnam* 06.06. Südafrikanische Union 10.09. Kanada 1940 09.04. Dänemark 09.04. Grönland* 09.04. Island 09.04. Norwegen 10.05. Belgien 10.05. Luxemburg 10.05. Niederlande 10.05. Indonesien 1941 06.04. Griechenland 06.04. Jugoslawien 22.06. UdSSR 09.12. China 11.12. USA 11.12. Costa Rica 11.12. Dom. Republik 11.12. Guatemala 11.12. Cuba 11.12. Nicaragua 11.12. Phillipinen 11.12. Puerto Rico 12.12. El Salvador 12.12. Haiti 12.12. Panama 13.12. Honduras 1942 22.05. Mexiko 22.08 Brasilien 01.12. Äthiopien 1943 16.01 Irak* 17.04 Bolivien 09.09. Persien (Iran) 13.10. Italien 27.11. Kolumbien 1944 27.01 Liberia 26.08 Rumänien 08.09 Bulgarien 15.09 Finnland 30.12. Ungarn 1945 08.02 Paraguay 13.02 Peru 16.02 Venezuela 22.02 Uruguay 23.02 Chile 23.02 Türkei 26.02 Ägypten 26.02 Syrien 27.02 Libanon 01.03 Saudi-Arabien 27.03 Argentinien (Bei den mit * gekennzeichneten Staaten handelt es sich um solche, die zum Zeitpunkt des Kriegseintrittes in kolonialer Abhängigkeit zu einer kriegführenden Macht standen.) -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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01.04.2005, 15:45 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life @gunatm: Ähm...natürlich mussten die Wehrdienstleistenden den Eid auf die BRD ablegen, auf was denn sonst?? Du sagst, das Deutsche Reich. Wäre nicht möglich gewesen da die Aliierten bis zum 18.07.1990 das Provisorium "BRD" (mit)leiteten und nicht das Deutsche Reich. Logisch oder. BRD ( geboren 23. Mai 1949 - gestorben 18. Juli 1990 ) -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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01.04.2005, 15:37 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life @gunatm: Vereidigung - Ist die Abnahme des Diensteides als Treuebekenntnis des Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit zur Bundesrepublik Deutschland. Die Leistung des Diensteides ist gesetzliche Verpflichtung. Die im Soldatengesetz festgelegte Eidesformel lautet: Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. An Stelle der Worte "ich schwöre" kann u.U. auch eine andere Beteuerungsformel verwendet werden. Die Vereidigung erfolgt unmittelbar nach Berufung in das Dienstverhältnis. Das öffentliche Ablegen des Diensteides kann z.B. im Rahmen eines militärischen Zeremoniells zusammen mit der Abnahme des -> feierlichen Gelöbnisses erfolgen. Gelöbnis, Feierliches - Öffentliches Treuebekenntnis des grundwehrdienstleistenden Soldaten zur Bundesrepublik Deutschland. Die Gelöbnisformel ist im Soldatengesetz wie folgt festgelegt: Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die Abnahme des feierlichen Gelöbnisses erfolgt im Regelfall während der Grundausbildung im Rahmen eines militärischen Zeremoniells. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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01.04.2005, 12:47 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Die Beibehaltung der BRD ist allerdings auch ein kluger Schachzug, denn wie wir ALLE Wissen wurde bislang kein Friedensvertrag mit den Ländern mit denen sich das Deutsche Reich im Kriegszustand befand unterzeichnet. Ein solcher ist nach der Haager Landkriegsordnung aber auszuhandeln! Dort ist festgelegt dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschliessen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig. Der "2+4-Vertrag" kann nicht als Friedensvertrag angesehen werden, damit bleibt ein solcher aus. Sind 60 Jahre nicht am 8.Mai 2005 erreicht ? Hierzu Verweise ich auf den Art. 25 des Grundgesetzes!! Da die BRD "nicht" Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, kann mit dieser auch KEIN Friedensvertrag ausgehandelt werden sondern NUR mit dem Deutschen Reich! -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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01.04.2005, 12:36 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life @Robin: Wie wir festgestellt haben, war die BRD als auch die DDR nur ein Provisorium der Aliierten. Sowohl in der BRD als auch in der DDR gab es dementsprechend ein Grundgesetz oder wie den Links Deiner aufgeführten Seiten eine Verfassung (wobei nie das deutsche Volk befragt worden ist. Nach dem Krieg wäre dass aber auch unmöglich gewesen, sprich: De-Entnazifizierung). Das "Deutsche Reich" hat auch nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 nicht aufgehört zu existieren. Es wurde lediglich Gebiete unter Obhut der Aliierten Siegermächte gestellt sprich: BRD (Westzone = USA/England/Frankreich) DDR (Ostzone = Sowjetunion) Ostpreußen (Sowjetunion) Schlesien (Polen) Das "Grundgesetz für die BRD" galt bis zum 18.07.1990 für den Geltungsbereich der im Artikel 23 aufgeführten Länder. Die Aliierten haben am 17.07.1990 durch Aufhebung des Art. 23 den Geltungsbereich aufgehoben und damit auch die BRD. Seit diesem Zeitpunkt an gab es kein Provisorium BRD mehr. Da das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren war die Konstellation wie folgt: Deutsches Reich (mit Ländern aus Art. 23) DDR (Sowjetunion) Ostpreußen (Sowjetunion) Schlesien (Polen) Demnach müssten alle Veträge (Einigungsvertrag/2plus4-Vertrag) die mit der BRD (die es nicht mehr gab) geschlossen wurden, für Null und nichtig erklärt werden. Denn man kann sich nichts anschliessen, was nicht mehr vorhanden ist. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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01.04.2005, 10:32 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: GLUT für Amiga?
Brett: Programmierung StormMESA @ Haage&Partner: http://www.haage-partner.net/download/Amiga/StormMesa/ -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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01.04.2005, 10:15 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life [quote] Original von Maja: Zitat: Am 17.07.1990 verfügten die Aliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der "Verfassung der DDR" die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des "Grundgesetzes für die BRD". Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das "Grundgesetz für die BRD" als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBI.1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990) Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich "auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes" bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst. Klingt einleuchtend oder !?! -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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01.04.2005, 10:05 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Besser hätte ich es nicht ausdrücken können. Die Aliierten hatten Deutschland schon 1944 aufgeteilt, da der Sieg über Deutschland nicht mehr weit gewesen ist. Was DU West- und Ostzone nennst, nannten die Aliierten aber BRD (Westzone) und DDR (Ostzone). Desweiteren wurde das Gebiet Ostpreußen unter Verwaltung der Sowjets und Schlesien unter der Verwaltung der Polen gestellt. Damals hatten die Aliierten noch vor Deutschland in seinen Grenzen von 1937 herzustellen. Was daraus geworden ist zeigt der "2 plus 4 Vertrag" an dem der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend gewesen ist. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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01.04.2005, 09:55 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Formell blieb die Weimarer Reichsverfassung auch nach der Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 gültig, faktisch wurde sie jedoch durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 ("Reichstagsbrandverordnung") und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 sowie vielen weiteren Gesetzen ausgehöhlt und außer Kraft gesetzt. Eine andere Aussage besagt dass die Weimarer Verfassung durch die NSDAP 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" und der Schaffung des Landes "Sachsen-Anhalt" völkerrechts- widrig außer Kraft gesetzt. Das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Aliierten haben aber die völkerrechts- widrigen Gesetze der NSDAP bzw. der Nazionalsozialisten wieder außer Kraft gesetzt. Damit wäre doch der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden, oder? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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30.03.2005, 21:41 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: LOL -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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29.03.2005, 17:16 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Übersetzen wir doch mal die aufgeführten Wörter... British citizen = britischer Bürger bzw. britischer Staatsangehöriger Francaise = Frankreich (Altavista sagt dazu aber = Französin. Frankreich heisst dort auch La France) Nichtsdestotrotz stimmen obige Beispiele nicht mit dem Ausweis der deutschen zusammen. Im englischen Ausweis steht also demnach nicht nur ein Wort "BRITISH" = britisch sondern "BRITISH CITIZEN". Auch im französischen Ausweis steht nicht nur "FRANCE" = französich sondern "FRANCAISE". -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 29.03.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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29.03.2005, 13:55 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: In welchen ist es nicht anders (Beispiele) ?!? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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29.03.2005, 13:55 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Bis es ein neues geben wird... ...was ist denn mit der immernoch gültigen "Weimarer Verfassung" die nie abgesetzt worden ist, weder von den Alleierten noch von unserer Bundesregierung. Die "Weimarer Verfassung" wurde damals vom Volk anerkannt! Ich kann mich aber nicht erinnern, dass das Grundgesetz vom Volk in einer Wahl bzw. Abstimmung anerkannt worden ist (kann allerdings auch daran liegen, dass ich zu dieser Zeit erst 9 Jahre alt war ). Ergo, da dass Volk nicht über dass Grundgesetz abgestimmt hat und die "Weimarer Verfassung" nie außer Kraft getreten ist, ist das Grundgesetz ungültig und die Weimarer Verfassung gültig. Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler ?? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 29.03.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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29.03.2005, 13:50 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Zu 3.a) Aufklärung. Zu 3.b) Ich gehe mal davon aus dass wir die selben Personalausweise besitzen, bei mir steht: Staatsangehörigkeit/Nationality/Nationalite: DEUTSCH Merkst Du was ??? Mir geht es insbesondere um das Wort "DEUTSCH" in dem Zusammenhang. Dieses Wort ist keine Rechtsvokabel für eine Staatangehörigkeit. Die Franzosen hätten in ihren Pässen zu stehen, REPUBLIK FRANKREICH, die Chinesen VOLKSREPUBLIK CHINA usw. Demnach sollten wir doch: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND bzw. BRD an dieser Stelle stehen haben. Klingt doch sehr einleutend oder ?? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 29.03.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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29.03.2005, 11:11 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Nur wie kann es zwei Verfassungen geben die gültig sind ?? Wann wurde die "Weimarer Verfassung" außer Kraft gesetzt ? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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29.03.2005, 00:09 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Wäre es möglich Quellen zu nennen ?? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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29.03.2005, 00:07 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Und wird auch klar im GG Art 146 wiedergegeben: ...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dieser Satz in Fettschrift besagt es definitiv und ohne umschweife aus. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,... Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands wurde am 03.10.1990 durch Zusammenschluss von BRD und DDR und der Abtretung der deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" besiegelt. Auch wenn es vielen nicht gefällt, aber das Grundgesetz hat seine Gültigkeit seit dem 18.07.1990 verloren ! ! Die Frage allerdings ist, warum ist dass nur den wenigsten aufgefallen ?? Warum schweigen sich die etablierten Parteien aus ?? Oder hat es die jeweilige Bundesregierung versäumt, eine entsprechende Erweiterung des GG vorzunehmen ?? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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28.03.2005, 22:50 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: 1.) Aufklärung betreiben, da es unzählige Menschen gibt die über die rechtliche Lage Deutschlands nicht bescheid Wissen. Über viele sehr wichtige Informationen bin ich erst in den letzten Tagen gestossen, die unbedingt weiterverbreitet werden sollten. 2.) Gerade dieses Forum geht sehr kritisch mit solchen Themen um, genau dass was ich auch bezwecken möchte. In nächster Zeit werde ich ein Referat darüber schreiben, dass ohne Fehler sein soll. Ich führe Punkte wie in diesem Thread an und hoffe das User selbige bestätigen oder korregieren können. Denn ich möchte nichts anderes als die volle Wahrheit schreiben. 3.) Was steht in Deinem Personalausweis unter "Staatsangehörigkeit"? 4.) Stört Dich etwa dieser Thread?? Ich habe nämlich so dass Gefühl, das einige Leute verhindern wollen, das die Wahrheit an die Öffentlichkeit gelangt. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 28.03.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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28.03.2005, 22:45 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Quatsch! Klar hält sich der Staat daran, falls er es mal nicht macht; Klage vor dem Bundesgerichtshof einreichen und gut ist. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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28.03.2005, 22:35 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Soweit korrekt. Es gibt aber noch weitaus andere Seiten die in dieser und auch anderen Sachen Aufklärung betreiben. Man sollte die oben in Deinem Link angeführte eine Seite genau studieren, denn darin kommt sehr viel Licht ins Dunkel. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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28.03.2005, 22:31 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Dass kann mal überhaupt garnicht sein !! Zum einen hätte man dann den GG Art 146 abändern müssen und zum anderen hat das Volk über eine neue Verfassung zu bestimmen, sowie wie es auch aus dem GG Art 146 hervorgeht. Desweiteren hätte man zwingend erst einmal die "Weimarer Verfassung" außer Kraft setzen müssen, bevor man eine neue verabschiedet. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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28.03.2005, 17:26 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Dieser Beschluss ist mir bekannt. Der abschliessende Bezug bzw. die abschliessende Regelung in Bezug auf Deutschland ist aber der "Zwei-plus-Vier-Vertrag"! -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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28.03.2005, 17:20 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: GG Art 23 vor 17.07.1990
Brett: Get a Life Zitat: Stimmt, dass mit der DDR hatte ich oben weggelassen, gehört aber dazu. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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28.03.2005, 14:19 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Auf den Anspruch auf diese Gebiete längst der Oder-Neiße-Linie wurde durch den "2+4-Vertrag" verzichtet. Siehe: http://www.dhm.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/Wiedervereinigung/zweiPlusVierGespraecheBody.html Jetzt mal zu den wichtigen Sachen: Bei den 2+4 Vertragsverhandlungen am 17.07.1990 in Paris wurde die Auflö-sung der besatzungsrechtlichen Selbstverwaltungen namens BRD und DDR durch die Alliierten Per 18.07.1990 angeordnet. Am selben Tag wurde angewiesen, Art. 23 GG mit seinem auf Westdeutschland beschränkten Geltungsbereich aufzuheben. Die BRD als besatzungsrechtliche Institution der westalliierten Siegermächte ist völkerrechtlich seit dem - 18.07.1990 - mit der Erlangung der Gesetzeskraft dieser Grundgesetzänderung erloschen. weiter... Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, daß die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden. Art. 23 GG war aber mit Bestätigung im Bundesgesetzblatt (II, S. 885)am 23.09.1990 aufgrund der den Alliierten eingeräumten Vorbehaltsrechten zum 29.09.1990 bereits aufgehoben worden. Fazit: Wenn also der GG Art 23 am 18.07.1990 aufgehoben worden ist. Im Klartext heisst dass, das die BRD aufhörte zu existierten da es sich NUR um eine "besatzungsrechtliche Institution" handelte. An ihrer Stelle trat das "Deutsche Reich" dass nie auch jetzt nicht aufhört zu existieren: Die heutige "BRD" ist weder ein rechtmäßiger Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, noch ist sie "als Staat identisch mit dem Deutschen Reich". Nach Ratifikation des Berlinübereinkommens im Januar 1994 wurde festgestellt, daß die alliierten Vorbehaltsrechte vor BRD-Recht gehen und weiterhin volle Gültigkeit besitzen. Dies steht in Überstimmung mit der aktuellen hessischen Landesverfassung. Dort heißt es unter Artikel 159: "Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für die Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt." Somit war eine Identität als juristische Person der BRD mit dem Deutschen Reich vereitelt. Einzig rechtsgültig sind die früheren vom Deutschen Reich auf Basis der Weimarer Verfassung erlassenen Gesetze und Verordnungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1973 (BverfGE 35, S.257, 261 f.) gilt weiter: "Das Deutsche Reich existiert fort." Wie also konnten die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten, die seit dem 17.07.1990 garnicht mehr existent war ?!? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 28.03.2005 editiert. ] [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ] |
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ThorstenS
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28.03.2005, 13:00 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Im GG Art 146 heisst es: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Lässt man den GG Art 23 vor dem 17.07.1990 ausser acht, so ergibt sich folgende Tatsache: Mit der Wiedervereinigung Teil-Deutschlands, der Kommandantur Bundesreublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde dem GG Art 146 entsprochen. Somit wäre das Grundgesetz nicht mehr gültig, an dessen Stelle tritt die Weimarer Verfassung von 11. August 1919 die nie vom Grundgesetz abgesetzt wurde. Sie hat somit weiterhin bestand! Die Weimarer Verfassung wurde damals vom Volk beschlossen, sie hat somit weiterhin bestand und entspricht dem GG Art 146 im letzten Absatz. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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ThorstenS
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28.03.2005, 12:50 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: GG Art 23 vor 17.07.1990
Brett: Get a Life Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, daß die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden. Art. 23 GG war aber mit Bestätigung im Bundesgesetzblatt (II, S. 885)am 23.09.1990 aufgrund der den Alliierten eingeräumten Vorbehaltsrechten zum 29.09.1990 bereits aufgehoben worden. Ein wirksamer Beitritt "neuer Bundesländer" war also rechtlich nicht mehr möglich. Entsprechend ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 rechtlich ungültig. In Art. 1 des Ländereinführungsgesetzes heißt es: "Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gebildet. ..." Der Einigungsvertrag sah jedoch den Beitritt dieser noch nicht gebildeten Länder bereits am 03.10.1990 vor. Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel "der Unmöglichkeit" nichtig, da diese Länder zum Zeitpunkt der sog. Wiedervereinigung noch nicht existierten. Schon interessant dieser GG Art 23 !! -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! |
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