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ThorstenS   [Benutzer gesperrt]

02.04.2005, 10:56 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Auch diese Seite solltet Ihr euch mal durchlesen.

Mich würde da speziell interessieren, ob dass mit dem
Flughafen Berlin-Tempelhof stimmt...

http://www.sigma.ag.vu/s16.html



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02.04.2005, 10:28 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Ein weiterer netter Artikel!

Achtet mal auf die Werbeplakate der etablierten Parteien von
damals...

http://www.8ung.at/brdluegen/Grundgesetz/body_grundgesetz.html



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02.04.2005, 10:21 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Sehr schöner Artikel:

http://www.bpb.de/wissen/06068265326393155383761414728519,1,0,Staatsgebiet_Grenzen.html


Insbesondere der Satz:

In Art 1.1 dieses Vertrages heißt es: "Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlins umfassen.


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02.04.2005, 10:15 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Schon interessant was man alles aus so einem GG Artikel
ruasholen kann. :D :D :D


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01.04.2005, 18:51 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Robin:

Die DDR ist dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Also
gab es keinen Grund die Verfassung/Grundgesetz ausser Kraft zu setzen.
Auch gab es keinen Grund fuer eine Volksbefragung.
Eine gewaehlte Regierung ist der Interessenvertreter des Volkes.


Der Geltungsbereich der BRD wurde am 17.07.1990 aufgehoben.

Um es nochmal zu wiederholen, man kann nichts beitreten,
dass es garnicht gibt.


Zitat:
Original von Robin:

Warum sollte die BRD aufhoeren zu existieren ? Lediglich die
Verfassung war eine provisorische. Diese waere damit ungueltig
geworden, was durch Nutzung des alten Artikels 23 aber nicht mehr
noetig war.


Weil die BRD nur ein Provisorium der West-Alliierten gewesen
ist und dessen "Geltungsbereich" nur auf die Länder im Art.23
des Grundgesetzes galt.

Da aber der Artikel 23 des Grundgesetzes am 17.07.1990
aufgehoben wurde, erlosch der Geltungsbereich und damit das
Provisorium BRD.


Zitat:
Original von Robin:

Und wenn du schon davon sprichst: Welches Land hat denn noch keinen
Friendensvertrag mit Deutschland ?


Bitte sehr...

DIE FEINDSTAATEN - LISTE

Eine Auflistung der Staaten, mit denen sich das Deutsche Reich und damit das deutsche Volk noch immer im völkerrechtlichen Kriegszustand befinden. (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 "Das Deutsche Reich besteht fort...)

Entsprechend gelten die noch immer gültigen und jederzeit anwendbaren so genannten "Feindstaaten-Klauseln" der Vereinten Nationen (Feindstaatenklauseln Artikel 53 und 107) gegen Deutschland fort. Jeder Feindstaat hat ein bis heute gültiges Zugriffsrecht( "Interventionsrecht"), da mit keinem einzigen dieser Staaten oder ihrer Rechtsnachfolger jemals ein Friedensvertrag geschlossen wurde.

Die aktuellen Reparationsforderungen Griechenlands (siehe UN 7 und 8/2000) werfen die Frage auf, ob und inwieweit sich die BRD mit Rechten und Pflichten als Nachfolger oder identisch mit dem Deutschen Reich erklärt - oder ob sie sich als UNO-Mitglied selbst als "Feindstaat" des Deutschen Reiches zu erkennen gibt.

Daten der Kriegserklärungen/des Kriegseintrittes:

1939
01.09. Polen
01.09. Tschechoslowakei (Exilregierung)
03.09. Großbritannien
03.09. Frankreich
03.09. Australien*
03.09. Bangladesch*
03.09. Birma*
03.09. Ceylon*
03.09. Indien*
03.09. Israel (Erklärung des Zionistischen Weltkongresses)
03.09. Jordanien*
03.09. Kambodscha*
03.09. Laos*
03.09. Marokko*
03.09. Monaco
03.09. Neuseeland
03.09. Pakistan*
03.09. Tunesien*
03.09. Vietnam*
06.06. Südafrikanische Union
10.09. Kanada
1940

09.04. Dänemark
09.04. Grönland*
09.04. Island
09.04. Norwegen
10.05. Belgien
10.05. Luxemburg
10.05. Niederlande
10.05. Indonesien
1941

06.04. Griechenland
06.04. Jugoslawien
22.06. UdSSR
09.12. China
11.12. USA
11.12. Costa Rica
11.12. Dom. Republik
11.12. Guatemala
11.12. Cuba
11.12. Nicaragua
11.12. Phillipinen
11.12. Puerto Rico
12.12. El Salvador
12.12. Haiti
12.12. Panama
13.12. Honduras
1942

22.05. Mexiko
22.08 Brasilien
01.12. Äthiopien
1943

16.01 Irak*
17.04 Bolivien
09.09. Persien (Iran)
13.10. Italien
27.11. Kolumbien
1944

27.01 Liberia
26.08 Rumänien
08.09 Bulgarien
15.09 Finnland
30.12. Ungarn
1945

08.02 Paraguay
13.02 Peru
16.02 Venezuela
22.02 Uruguay
23.02 Chile
23.02 Türkei
26.02 Ägypten
26.02 Syrien
27.02 Libanon
01.03 Saudi-Arabien
27.03 Argentinien

(Bei den mit * gekennzeichneten Staaten handelt es sich um solche, die zum Zeitpunkt des Kriegseintrittes in kolonialer Abhängigkeit zu einer kriegführenden Macht standen.)




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01.04.2005, 15:45 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

@gunatm:

Ähm...natürlich mussten die Wehrdienstleistenden den Eid auf die
BRD ablegen, auf was denn sonst??

Du sagst, das Deutsche Reich.

Wäre nicht möglich gewesen da die Aliierten bis zum 18.07.1990
das Provisorium "BRD" (mit)leiteten und nicht das Deutsche Reich.
Logisch oder.

BRD ( geboren 23. Mai 1949 - gestorben 18. Juli 1990 )

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01.04.2005, 15:37 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

@gunatm:

Vereidigung - Ist die Abnahme des Diensteides als Treuebekenntnis des Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit zur Bundesrepublik Deutschland. Die Leistung des Diensteides ist gesetzliche Verpflichtung. Die im Soldatengesetz festgelegte Eidesformel lautet: Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. An Stelle der Worte "ich schwöre" kann u.U. auch eine andere Beteuerungsformel verwendet werden. Die Vereidigung erfolgt unmittelbar nach Berufung in das Dienstverhältnis. Das öffentliche Ablegen des Diensteides kann z.B. im Rahmen eines militärischen Zeremoniells zusammen mit der Abnahme des -> feierlichen Gelöbnisses erfolgen.

Gelöbnis, Feierliches - Öffentliches Treuebekenntnis des grundwehrdienstleistenden Soldaten zur Bundesrepublik Deutschland. Die Gelöbnisformel ist im Soldatengesetz wie folgt festgelegt: Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die Abnahme des feierlichen Gelöbnisses erfolgt im Regelfall während der Grundausbildung im Rahmen eines militärischen Zeremoniells.


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ]
 
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01.04.2005, 12:47 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Die Beibehaltung der BRD ist allerdings auch ein kluger Schachzug,
denn wie wir ALLE Wissen wurde bislang kein Friedensvertrag
mit den Ländern mit denen sich das Deutsche Reich im Kriegszustand
befand unterzeichnet.
Ein solcher ist nach der Haager Landkriegsordnung aber auszuhandeln!
Dort ist festgelegt dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschliessen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig.
Der "2+4-Vertrag" kann nicht als Friedensvertrag angesehen werden,
damit bleibt ein solcher aus.
Sind 60 Jahre nicht am 8.Mai 2005 erreicht ? ;)

Hierzu Verweise ich auf den Art. 25 des Grundgesetzes!!


Da die BRD "nicht" Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist,
kann mit dieser auch KEIN Friedensvertrag ausgehandelt werden
sondern NUR mit dem Deutschen Reich!



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01.04.2005, 12:36 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

@Robin:

Wie wir festgestellt haben, war die BRD als auch die DDR nur ein
Provisorium der Aliierten. Sowohl in der BRD als auch in der DDR
gab es dementsprechend ein Grundgesetz oder wie den Links Deiner
aufgeführten Seiten eine Verfassung (wobei nie das deutsche Volk
befragt worden ist. Nach dem Krieg wäre dass aber auch unmöglich
gewesen, sprich: De-Entnazifizierung).

Das "Deutsche Reich" hat auch nach der Kapitulation am 8. Mai
1945 nicht aufgehört zu existieren. Es wurde lediglich Gebiete
unter Obhut der Aliierten Siegermächte gestellt sprich:
BRD (Westzone = USA/England/Frankreich)
DDR (Ostzone = Sowjetunion)
Ostpreußen (Sowjetunion)
Schlesien (Polen)

Das "Grundgesetz für die BRD" galt bis zum 18.07.1990 für den
Geltungsbereich der im Artikel 23 aufgeführten Länder.
Die Aliierten haben am 17.07.1990 durch Aufhebung des Art. 23
den Geltungsbereich aufgehoben und damit auch die BRD.
Seit diesem Zeitpunkt an gab es kein Provisorium BRD mehr.

Da das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren war die
Konstellation wie folgt:

Deutsches Reich (mit Ländern aus Art. 23)
DDR (Sowjetunion)
Ostpreußen (Sowjetunion)
Schlesien (Polen)

Demnach müssten alle Veträge (Einigungsvertrag/2plus4-Vertrag)
die mit der BRD (die es nicht mehr gab) geschlossen wurden,
für Null und nichtig erklärt werden.

Denn man kann sich nichts anschliessen, was nicht mehr vorhanden
ist.


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01.04.2005, 10:32 Uhr

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Thema: GLUT für Amiga?
Brett: Programmierung

StormMESA @ Haage&Partner:

http://www.haage-partner.net/download/Amiga/StormMesa/



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01.04.2005, 10:15 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

[quote]
Original von Maja:
Zitat:
Der Einigungsvertrag wurde am 31.08.1990 unterzeichnet und stützt sich auf Art. 23 GG, der zu diesem Zeitpunkt noch Gültigkeit hatte. Verträge beziehen sich immer auf zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltendes Recht. Ob ihm zugrunde liegende Paragaphen danach geändert oder gelöscht werden, ist für einen Vertrag rechtlich nicht relevant.

Am 17.07.1990 verfügten die Aliierten während der Pariser Konferenz
neben der Aufhebung der "Verfassung der DDR" die Streichung der
Präambel und des Artikels 23 des "Grundgesetzes für die BRD".

Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das "Grundgesetz für
die BRD" als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit.

(BGBI.1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990)

Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich "auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes" bezog, war mit dem Grundgesetz
auch das besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst.

Klingt einleuchtend oder !?!


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ]
 
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01.04.2005, 10:05 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Maja:

Darauf hatte Adenauer nie wirklich Einfluss. Deutschland wurde schon im Sommer 1945 in West- und Ostzone unter den Besatzungsmächten aufgeteilt. Adenauer wurde erst im August 1949 zum Kanzler gewählt. Und IMHO wäre es zu der Zeit gar nicht möglich gewesen, aus den beiden Besatzungszonen ein geeintes Deutschland zu schaffen. Ostdeutschland war fest in sowjetischer Hand.


Besser hätte ich es nicht ausdrücken können.

Die Aliierten hatten Deutschland schon 1944 aufgeteilt, da der
Sieg über Deutschland nicht mehr weit gewesen ist.

Was DU West- und Ostzone nennst, nannten die Aliierten aber
BRD (Westzone) und DDR (Ostzone). Desweiteren wurde das Gebiet
Ostpreußen unter Verwaltung der Sowjets und Schlesien unter
der Verwaltung der Polen gestellt.

Damals hatten die Aliierten noch vor Deutschland in seinen
Grenzen von 1937 herzustellen. Was daraus geworden ist zeigt
der "2 plus 4 Vertrag" an dem der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend gewesen ist.

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01.04.2005, 09:55 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von schluckebier:

Da mir diese Sachkenntnis fehlt und ich ganz naiv davon ausgehe, dass die Weimarer Verfassung irgendwie nicht mehr gültig ist, weil der österreichische Herr mit dem aparten Schnauzbart sie außer Kraft gesetzt hat, halte ich zu dem Thema auch einfach mal den Rand. Aber ich darf doch über dich spekulieren, oder? :o)


Formell blieb die Weimarer Reichsverfassung auch nach der
Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 gültig, faktisch
wurde sie jedoch durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum
Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933
("Reichstagsbrandverordnung") und das Ermächtigungsgesetz vom 24.
März 1933 sowie vielen weiteren Gesetzen ausgehöhlt und außer Kraft
gesetzt.

Eine andere Aussage besagt dass die Weimarer Verfassung durch die
NSDAP 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem
Reich" und der Schaffung des Landes "Sachsen-Anhalt" völkerrechts-
widrig
außer Kraft gesetzt.

Das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Aliierten haben aber die völkerrechts-
widrigen Gesetze der NSDAP bzw. der Nazionalsozialisten wieder
außer Kraft gesetzt.

Damit wäre doch der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder
hergestellt worden, oder?


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30.03.2005, 21:41 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Jinx:
Wiedermal ein typischer Thorty-Thread.. Erst groß rumposaunen, und wenn er sich seiner Peinlichkeit bewusst wird (wie oft eigentlich noch?) sagt er gar nix mehr dazu. Oder schon das Interesse verloren?


LOL

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29.03.2005, 17:16 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von schluckebier:

Guckst du hier: "British citizen"
http://www.smh.com.au/ffxImage/urlpicture_id_1051876863336_2003/05/02/w3_middleeast_passport.jpg



(dass das ausgerechnet militante Araber sind, ist keine Absicht)

Oder hier, mal was Französisches: "Francaise"
http://www.adfeusa.org/dossiers/delphine/delphine.jpg


Übersetzen wir doch mal die aufgeführten Wörter...

British citizen = britischer Bürger bzw. britischer Staatsangehöriger

Francaise = Frankreich (Altavista sagt dazu aber = Französin. Frankreich heisst dort auch La France)

Nichtsdestotrotz stimmen obige Beispiele nicht mit dem Ausweis der
deutschen zusammen.

Im englischen Ausweis steht also demnach nicht nur ein Wort
"BRITISH" = britisch sondern "BRITISH CITIZEN".

Auch im französischen Ausweis steht nicht nur "FRANCE" = französich
sondern "FRANCAISE".


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 29.03.2005 editiert. ]
 
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29.03.2005, 13:55 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Michael_Mann:
Hi Thosten,

was soll denn das?
Im Paß steht: Bundesrepublik Deutschland (als Aussteller) und dann Staatsabgehörigkeit deutsch. In anderen Pässen ist's nicht anders.


In welchen ist es nicht anders (Beispiele) ?!?


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29.03.2005, 13:55 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von AvE:
Yup, genauso ist es. Das am 23. Mai 1949 für die BRD verkündete Grundgesetz gilt seit der Wiedervereinigung für Gesamtdeutschland. Und das solange, bis es ein neues geben wird, daß das dt. Volk anerkennt.


Bis es ein neues geben wird...

...was ist denn mit der immernoch gültigen "Weimarer Verfassung"
die nie abgesetzt worden ist, weder von den Alleierten noch von
unserer Bundesregierung.

Die "Weimarer Verfassung" wurde damals vom Volk anerkannt!

Ich kann mich aber nicht erinnern, dass das Grundgesetz vom
Volk in einer Wahl bzw. Abstimmung anerkannt worden ist
(kann allerdings auch daran liegen, dass ich zu dieser Zeit
erst 9 Jahre alt war ;) ).


Ergo, da dass Volk nicht über dass Grundgesetz abgestimmt hat
und die "Weimarer Verfassung" nie außer Kraft getreten ist,
ist das Grundgesetz ungültig und die Weimarer Verfassung gültig.

Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler ??


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 29.03.2005 editiert. ]
 
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29.03.2005, 13:50 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Maja:

3.a) Was hat das mit dem zu tun, was du mit diesem Thread bezweckst?
3.b) Hättest du eine Problem damit, wenn dort nicht deutsch steht?


Zu 3.a) Aufklärung.

Zu 3.b) Ich gehe mal davon aus dass wir die selben Personalausweise
besitzen, bei mir steht:

Staatsangehörigkeit/Nationality/Nationalite: DEUTSCH

Merkst Du was ???

Mir geht es insbesondere um das Wort "DEUTSCH" in dem
Zusammenhang.

Dieses Wort ist keine Rechtsvokabel für eine Staatangehörigkeit.
Die Franzosen hätten in ihren Pässen zu stehen, REPUBLIK FRANKREICH,
die Chinesen VOLKSREPUBLIK CHINA usw.

Demnach sollten wir doch: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND bzw. BRD
an dieser Stelle stehen haben.

Klingt doch sehr einleutend oder ??


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 29.03.2005 editiert. ]
 
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29.03.2005, 11:11 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von thomas:

Das bezieht sich auf die Zukunft, nicht auf die Vergangenheit. Und ich kann mich nicht erinnern, über eine Verfassung abgestimmt zu haben. Also gibt es keine neue Verfassung, also gilt nach wie vor das Grundgesetz.


Nur wie kann es zwei Verfassungen geben die gültig sind ??

Wann wurde die "Weimarer Verfassung" außer Kraft gesetzt ?


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29.03.2005, 00:09 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von ylf:
Man hat gleichzeit im Zuge der "Wiedervereinigung" beschlossen, aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen und dabei den Namen "Grundgesetz" beizubehalten. Die neuen Bundesländer haben der Verfassung namens Grundgesetzt teilweise zugestimmt.


Wäre es möglich Quellen zu nennen ??


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29.03.2005, 00:07 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Wolfman:

Dass das GG aber ursprünglich nur die Funktion einer vorläufigen Verfassung bis zur Wiedervereinigung hatte, war und ist hinlänglich bekannt.


Und wird auch klar im GG Art 146 wiedergegeben:

...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dieser Satz in Fettschrift besagt es definitiv und ohne umschweife
aus.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,...

Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands wurde am
03.10.1990 durch Zusammenschluss von BRD und DDR und
der Abtretung der deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie
durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" besiegelt.

Auch wenn es vielen nicht gefällt, aber das Grundgesetz hat seine
Gültigkeit seit dem 18.07.1990 verloren ! !


Die Frage allerdings ist, warum ist dass nur den wenigsten
aufgefallen ??

Warum schweigen sich die etablierten Parteien aus ??

Oder hat es die jeweilige Bundesregierung versäumt, eine
entsprechende Erweiterung des GG vorzunehmen ??
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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ]
 
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28.03.2005, 22:50 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Maja:
@ ThorstenS

Was bezweckst du mit diesem und anderen Threads zum Thema Grundgesetz eigentlich?


1.) Aufklärung betreiben, da es unzählige Menschen gibt die über
die rechtliche Lage Deutschlands nicht bescheid Wissen.
Über viele sehr wichtige Informationen bin ich erst in den letzten
Tagen gestossen, die unbedingt weiterverbreitet werden sollten.

2.) Gerade dieses Forum geht sehr kritisch mit solchen Themen um,
genau dass was ich auch bezwecken möchte.
In nächster Zeit werde ich ein Referat darüber schreiben, dass
ohne Fehler sein soll.
Ich führe Punkte wie in diesem Thread an und hoffe das User selbige
bestätigen oder korregieren können. Denn ich möchte nichts anderes
als die volle Wahrheit schreiben.

3.) Was steht in Deinem Personalausweis unter "Staatsangehörigkeit"?

4.) Stört Dich etwa dieser Thread??
Ich habe nämlich so dass Gefühl, das einige Leute verhindern wollen,
das die Wahrheit an die Öffentlichkeit gelangt.

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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 28.03.2005 editiert. ]
 
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28.03.2005, 22:45 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von MaikG:
Ans Grundgesetz hält sich der Staat doch eh nicht,
daher egal ob gültig oder nicht.


Quatsch!

Klar hält sich der Staat daran, falls er es mal nicht macht;
Klage vor dem Bundesgerichtshof einreichen und gut ist.


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28.03.2005, 22:35 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
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Zitat:
Original von OEmer:
Wenn du zitierst, dann doch bitte mit Quelle.

Die Quelle deiner Zitate ist wohl diese hier:
http://www.klaus-krusche.de/rechtsgrundlagen.htm



und nicht das Deutsche Historische Museum, wie man durch deinen Link vermuten könnte.


Soweit korrekt.

Es gibt aber noch weitaus andere Seiten die in dieser und
auch anderen Sachen Aufklärung betreiben.

Man sollte die oben in Deinem Link angeführte eine Seite
genau studieren, denn darin kommt sehr viel Licht ins Dunkel.


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28.03.2005, 22:31 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von ylf:
Man hat gleichzeit im Zuge der "Wiedervereinigung" beschlossen, aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen und dabei den Namen "Grundgesetz" beizubehalten. Die neuen Bundesländer haben der Verfassung namens Grundgesetzt teilweise zugestimmt.


Dass kann mal überhaupt garnicht sein !!

Zum einen hätte man dann den GG Art 146 abändern müssen und
zum anderen hat das Volk über eine neue Verfassung zu bestimmen,
sowie wie es auch aus dem GG Art 146 hervorgeht.

Desweiteren hätte man zwingend erst einmal die "Weimarer
Verfassung" außer Kraft setzen müssen, bevor man eine neue
verabschiedet.


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28.03.2005, 17:26 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von AvE:

Mit Beschluß der Volkskammer erklärte die DDR ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland jedoch schon am 23. August 1990. Dies bildete die Grundlage für den Einigungsvertrag, der dann folgerichtig am 31. August 1990 inkrafttrat.


Dieser Beschluss ist mir bekannt.

Der abschliessende Bezug bzw. die abschliessende Regelung in
Bezug auf Deutschland ist aber der "Zwei-plus-Vier-Vertrag"!


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28.03.2005, 17:20 Uhr

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Thema: GG Art 23 vor 17.07.1990
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von AvE:

Nachtrag: Rein rechtlich gesehen (die vier Besatzungsmächte hatten die Regierungsgewalt nie aufgegeben) gehörte zum Staatsbereich der Bundesrepublik sowohl die BRD als auch die DDR. Es galt lediglich eine Regelung, die das gesamtdeutsche Gebiet in vorläufige Teilordnungen aufgliederte.


Stimmt, dass mit der DDR hatte ich oben weggelassen, gehört
aber dazu.

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28.03.2005, 14:19 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von ThorstenS:
Mit der Wiedervereinigung Teil-Deutschlands, der Kommandantur
Bundesreublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) wurde dem GG Art 146 entsprochen.

Hmmm ... und was ist mit Ostpreußen und den anderen Gebieten, die in Landkarten noch lange als "Unter polnischer/russischer Verwaltung" eingetragen waren?

Auf den Anspruch auf diese Gebiete längst der Oder-Neiße-Linie wurde
durch den "2+4-Vertrag" verzichtet.

Siehe: http://www.dhm.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/Wiedervereinigung/zweiPlusVierGespraecheBody.html




Jetzt mal zu den wichtigen Sachen:


Bei den 2+4 Vertragsverhandlungen am 17.07.1990 in Paris wurde die Auflö-sung der besatzungsrechtlichen Selbstverwaltungen namens BRD und DDR durch die Alliierten Per 18.07.1990 angeordnet. Am selben Tag wurde angewiesen, Art. 23 GG mit seinem auf Westdeutschland beschränkten Geltungsbereich aufzuheben.
Die BRD als besatzungsrechtliche Institution der westalliierten Siegermächte ist völkerrechtlich seit dem - 18.07.1990 - mit der Erlangung der Gesetzeskraft dieser Grundgesetzänderung erloschen.


weiter...


Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, daß die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit Bestätigung im Bundesgesetzblatt (II, S. 885)am 23.09.1990 aufgrund der den Alliierten eingeräumten Vorbehaltsrechten zum 29.09.1990 bereits aufgehoben worden.


Fazit:

Wenn also der GG Art 23 am 18.07.1990 aufgehoben worden ist.
Im Klartext heisst dass, das die BRD aufhörte zu existierten
da es sich NUR um eine "besatzungsrechtliche Institution"
handelte. An ihrer Stelle trat das "Deutsche Reich" dass nie
auch jetzt nicht aufhört zu existieren:

Die heutige "BRD" ist weder ein rechtmäßiger Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, noch ist sie "als Staat identisch mit dem Deutschen Reich". Nach Ratifikation des Berlinübereinkommens im Januar 1994 wurde festgestellt, daß die alliierten Vorbehaltsrechte vor BRD-Recht gehen und weiterhin volle Gültigkeit besitzen. Dies steht in Überstimmung mit der aktuellen hessischen Landesverfassung. Dort heißt es unter Artikel 159: "Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für die Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt."
Somit war eine Identität als juristische Person der BRD mit dem Deutschen Reich vereitelt. Einzig rechtsgültig sind die früheren vom Deutschen Reich auf Basis der Weimarer Verfassung erlassenen Gesetze und Verordnungen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1973 (BverfGE 35, S.257, 261 f.) gilt weiter:
"Das Deutsche Reich existiert fort."

Wie also konnten die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten, die seit dem
17.07.1990 garnicht mehr existent war ?!?



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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 28.03.2005 editiert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ]
 
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28.03.2005, 13:00 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Im GG Art 146 heisst es:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
worden ist.


Lässt man den GG Art 23 vor dem 17.07.1990 ausser acht, so
ergibt sich folgende Tatsache:

Mit der Wiedervereinigung Teil-Deutschlands, der Kommandantur
Bundesreublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) wurde dem GG Art 146 entsprochen.

Somit wäre das Grundgesetz nicht mehr gültig, an dessen Stelle
tritt die Weimarer Verfassung von 11. August 1919 die nie vom
Grundgesetz abgesetzt wurde. Sie hat somit weiterhin bestand!

Die Weimarer Verfassung wurde damals vom Volk beschlossen,
sie hat somit weiterhin bestand und entspricht dem
GG Art 146 im letzten Absatz.


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28.03.2005, 12:50 Uhr

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Thema: GG Art 23 vor 17.07.1990
Brett: Get a Life

Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, daß die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit Bestätigung im Bundesgesetzblatt (II, S. 885)am 23.09.1990 aufgrund der den Alliierten eingeräumten Vorbehaltsrechten zum 29.09.1990 bereits aufgehoben worden.
Ein wirksamer Beitritt "neuer Bundesländer" war also rechtlich nicht mehr möglich. Entsprechend ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 rechtlich ungültig.
In Art. 1 des Ländereinführungsgesetzes heißt es:
"Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gebildet. ..."
Der Einigungsvertrag sah jedoch den Beitritt dieser noch nicht gebildeten Länder bereits am 03.10.1990 vor. Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel "der Unmöglichkeit" nichtig, da diese Länder zum Zeitpunkt der sog. Wiedervereinigung noch nicht existierten.

Schon interessant dieser GG Art 23 !!

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