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Maja   Nutzer

12.03.2012, 22:06 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von tploetz:
aber mir stehen noch 3 Monate Insolvenzgeld zu.

Wer sagt das? Auf Grund der Angaben, die Du hier gemacht hast, wage ich das zu bezweifeln.

Edit: Ich tippe auf 2 Monate, 01-02/2012


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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 12.03.2012 um 23:15 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

11.03.2012, 23:26 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Du hast bedingt durch Dein Alter und die zurückgelegten Beitragsjahre Anspruch auf 24 Monate ALG.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

11.03.2012, 01:14 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von Palgucker:
Maja hat manchmal einen Hang zum "vorauseilenden Gehorsam", aber Unrecht hat sie nicht.

Verfasser solcher Bemerkungen neigen gemeinhin zu Selbstgerechtigkeit. ;)

Was Du verlinkt hast sind keine Richtwerte, sondern konkrete Angebote. Der Mindesteinsatz für eine Nutzeranfrage beträgt dagegen IIRC 20 EUR. Der Beratungsumfang richtet sich im Einzefall nach der Höhe des Einsatzes. Wobei die Spezifität einer Antwort natürlich auch davon abhängt, wie ausführlich die Problembeschreibung ausfällt und welche Fragen gestellt werden.

Allerdings scheinen auf 123Recht die Regeln geändert worden zu sein. Diesbezügliche Vertraulichkeit war dort mal Bestandteil der AGB. Das ist jetzt offenbar nicht mehr der Fall, denn wie ich festgestellt haben, werden Nutzereinsätze dort nun öffentlich angezeigt. Das war früher nicht der Fall. Darum: Sorry tploetz.




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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

10.03.2012, 00:47 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Lösche umgehend den Euro-Betrag. Was man dort an Einsatz für eine Beratung gezahlt hat, ist vertraulich zu behandeln.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

09.03.2012, 20:00 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von fehnhaar:
Habe es mit tploetz doch nur gut gemeint

Gott bewahre uns vor denen, die es nur gut mit uns meinen. :O

Die ALG-Höhe hängt nicht von den zurückgelegten Arbeitsjahren ab, sondern davon, ob man Kinder zu versorgen hat. Völlig unabhängig davon für wie witzig man das hält.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

08.03.2012, 23:37 Uhr

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Thema: AES Verschlüsselung
Brett: Get a Life



Zitat:
Original von Bogomil76:
Du wählst bei Truecrypt wenn Du AES auswählst die passende Schlüssellänge aus, unabhängig davon wie lang Dein PW ist.

Das wäre dann die passende Antwort auf Bjoerns Frage, deren Zielsetzung ich gestern leider nicht erfasst hatte: Die Länge des Passwortes beinflusst nicht die Verschlusselungstiefe. :glow:

Kandidat Bogomil76 hat 100 Punkte. :)
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

08.03.2012, 23:22 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@fehnhaar:

Halte mal den Ball flach. 67% bekommt nur, wer unterhaltspflichtig für min. ein Kind ist (leibliche, adoptierte, Pflegekinder).

Übrigens findet man diese Information im Internet auch ohne "zumindest" BR-Mitglied zu sein. 8o
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

07.03.2012, 21:07 Uhr

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Thema: Die Lügenbande, Teil zwo ! ;-)
Brett: Get a Life

Anscheinend werden nur FDPler überprüft... :O
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Maja   Nutzer

07.03.2012, 21:05 Uhr

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Thema: AES Verschlüsselung
Brett: Get a Life

Hilft das? -> http://www.virenschutz.info/AES-Funktionsweise-verschluesselung-8.html
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

04.03.2012, 16:29 Uhr

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Thema: HD-REC
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@appleus:

Danke. Gut zu wissen.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

04.03.2012, 16:03 Uhr

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Thema: HD-REC
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von appleus:
"Presonus Audiobox USB"


Dazu ein Erfahrungsbericht: http://www.musiker-board.de/soundkarten-interfaces-preamps-rec/311559-presonus-audiobox-usb-erfahrungsbericht.html
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

03.03.2012, 22:53 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von tploetz:
Das Insolvenzverfahren wurde am 28.2.2012 eröffnet


Demnach müsste der Insolvenzantrag irgendwann Ende November/Anfang Dezemer 2011 gestellt worden sein.

Ich tippe jetzt mal, dass Du für Dezember 2011 und Januar 2012 vorfinanziertes Insolvenzgeld ausgezahlt bekommen hast. Als Sachbearbeiter eines Steuerberates dürfte der Begriff für Dich nicht völlig neu sein.

Vorfinanzierung für die Dauer von 2 Monaten. Für den Dritten Monat (hier Februar 2012) musst man dann selbst Insolvenzgeld beantragen, was nur nachträglich möglich ist.

Passt.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 03.03.2012 um 22:54 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

03.03.2012, 21:12 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von tploetz:
Bei der Agentur für Arbeit war ich schon, [..]
zunächst habe ich ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt.

Wann (Datum) hast Du den Antrag auf Insolvenzgeld gestellt?


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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

03.03.2012, 20:03 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von hjoerg:
Den Grund kann Dir vermutlich jeder nennen: Insolvenz.

Das beinhaltet bereits Spekulation. Denn Insolvenz führt eben nicht zwangsläufig zu unbezahlter Freistellung. Zumindest aber muss betroffenen Beschäftigten vorab mitgeteilt werden, dass es sich um unentgeltliche Freistellung handelt. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.

Oder man geht der Einfachheit halber davon aus, tploetz würde grundsätzlich nicht verstehen, was man ihm sagt. Davon möchte ich persönlich jedoch Abstand nehmen. Wohl aber ist mir bekannt, dass in anderen Kreisen umgangsprachlich gern mal einfach nur von Beurlaubung gesprochen wird, wo unentgeltliche Freistellung gemeint ist. Dahinter muss allerdings nicht jeder Arbeinehmer unvermittelt Fachchinesich vermuten und extra noch hinterfragen, ob er für die Zeit seiner Beurlaubung auch bezaht wird, denn der Begriff Urlaub impliziert allgemein Bezahlung.

@tploetz

Weißt Du, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde?
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

03.03.2012, 17:09 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Eine Einstellung bzw. Einschränkung des operativen Gechäftes kann in Insolvenzverfahren u.U. einen Verstoß gegen den ges. Auftrag des Verwalters begründen. Insbesondere wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht gegeben sein sollte, sondern "nur" droht. Von daher ist die Frage, weshalb man ohne Bezahlung von der Arbeit freigestellt wird, durchaus gerechtfertigt.

Insbesondere dann, wenn - wie hier anscheindend der Fall, gegen Informationsplichten verstoßen wurde. Der Verwalter muss als Arbeitgeber die Belegschaft auch dort rechtzeitig über die sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und deren Hintergründe informieren, wo es keinen BR/PR gibt. In einer Bude mit nur 4 Beschäftigten sollte das doch keine unlösbare Aufgabe sein...

Abseits davon. Zur Beantragung von ALG I zu raten, ist im eröffneten Verfahren gegenüber unbezahlt freigestellten Arbeitnehmern Standardaussage von Insolvenzverwaltern , die keine Rückschlüsse auf Einzelheiten zulässt. Parallel sollte immer auch Antrag auf Insolvenzgeld gestellt werden.

Weiter Infos: http://www.insolvenz-ratgeber.de/insolvenzarbeitgeber/ihre-fragen-als-arbeitnehmer/begriff/07--Was-passiert-mit-meinen-rueckstaendigen-Loehnen%2FGehaeltern-in-der-Freistellung/

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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 03.03.2012 um 17:21 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

02.03.2012, 21:55 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Ich kann Dir nur Angaben zur allgemeinen Rechtsgrundlage machen. Detailfragen zu Deinem konkreten Fall beantwortet Dir der Insolvenzverwalter bzw. dessen Personaler.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

02.03.2012, 20:17 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Ich befürchte, in so einer kleinen Bude ist bei Zahlungsunfähigkeit nichts mehr zu holen. Ohne Betriebsrat/Personalrat wird es auch keinen Sozialplan und somit auch keine Transfergesellschaft geben.

Die momentan wichtigesten Dinge in Kurzform:

Zu beachten wäre noch, dass Anspruch auf Insolvenzgeld (InSoG) grundsätzlich nur hat, wer im eröffneten Verfahren zur Arbeit herangezogen wird. Ist das nicht der Fall, besteht statt dessen Anspruch auf ALG I; die Differenz zum Gehaltsanspruch stellt dann eine Masseforderung dar. Ob daraus irgendwann auch eine Zahlung resultiert, steht auf einem anderen Blatt.

ALG I wird ggf. auch gezahlt, um den Zeitraum bis zur Bewilligung des InSoG zu überbrücken. In dem Fall wird nach Bewilligung des InSoG die Differenz zum ALG I ausgezahlt.

ALG I Bezug im Insolvenzzeitraum verringert die ALG I Bezugsdauer bei anschließender Arbeitslosigkeit nicht.

Bei Arbeitsunfähigkeit über den ges. Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen hinaus besteht auch im eröffneten Insolvenzverfahren Anspruch auf Krankengeld, und zwar unabhängig davon, ob man arbeiten muss oder nicht. Krankengeldanspruch halt als Lohnersatzleistung Vorrang vor ALG und muss daher immer beantragt werden. Andernfalls gibt es Ärger mit der BfA. Das gilt sowohl im Inzolvenzzeitraum wie auch in Arbeitslosigkeit.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 02.03.2012 um 20:18 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 02.03.2012 um 20:18 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

01.03.2012, 22:52 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Ich glaube, Dein Alter spielt für die Entscheidung, ob Du Dich bewerben wirst, keine Rolle. Die BfA wird Dir ihren Standpunkt dazu schon noch mitteilen.
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Maja   Nutzer

01.03.2012, 21:45 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Ich kenne dieses Gefühl, nach langjähriger Beschäftigung beim selben AG in ein tiefes Loch zu fallen; wenn man nicht weiß, wie es jetzt weitergehen soll...

Wie dem auch sei. Nach vorne schauen ist angesagt. Fang an, Bewerbungen zu verschicken. Als erfahrener Sachbearbeiter hast Du keine so schlechten Chancen, eine Anschlussbeschäftigung zu finden. Muss ja nicht bei einem Steuerberater sein. Ich drück Dir ganz fest Daumen, dass Du bald was findest.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.03.2012 um 21:45 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

01.03.2012, 20:39 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

Ein Steuerberater der zahlungsunfähig wird!? Sch... Steuerabkommen mit Drittstaaten... ;)
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Maja   Nutzer

01.03.2012, 19:03 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Ich rate zur Vorsicht. Beantrage als Mitglied DGB-Rechtschutz in Anspruch zu nehmen und lass von dort die Formalitäten Deiner Kündigung von einem entsprechenden Fachanwalt prüfen.

Gewerkschaftsfunktionäre sind i.d.R. zwar sehr erfahren in Sachen Kündigungschutz allgemein, die meisten sind jedoch keine studierten Juristen und erst recht keine Fachanwälte für Kündigungsverfahren in Insolvenz. Ohne etwas beschwören zu wollen. In dieser Situation falsch beraten kann mehr Ärger nach sich ziehen, als gar keine Beratung.

Ein Link mit Infos zum Thema:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsrecht-in-der-insolvenz_000368.html

Bekanntmachungen das Verfahren betreffend wirst Du nach Veröffentlichung dort finden: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.03.2012 um 19:18 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.03.2012 um 19:18 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

01.03.2012, 17:35 Uhr

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Thema: Kündigung bei Insolvenz
Brett: Get a Life

@tploetz:

Im eröffneten Verfahren beträgt die Kündigungsfrist maximal drei Monate.

§ 113 InSO
"Ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, kann vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Kündigt der Verwalter, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen."

Wichtig: Auch im Insolvenzverfahren gilt, vor Kündigung von anerkannt Schwerbehinderten (GdB 50 oder höher mit gültigem Schwerbehindertenausweis) ist vom Arbeitgeber (Insolvenzverwalter) die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen.

Sofern ein Betriebsrat/Personalrat vorhanden ist, sind anzeigepflichtige Massenentlassungen (§ 17 KüSchG) auch im Insolvenzverfahren sozialplanpflichtig. Der Umfang eines Sozialplanes unterliegt dann jedoch den Beschränkungen des § 123 InSO:

"(1) In einem Sozialplan, der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wird, kann für den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen, ein Gesamtbetrag von bis zu zweieinhalb Monatsverdiensten (§ 10 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes) der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer vorgesehen werden.

(2) Die Verbindlichkeiten aus einem solchen Sozialplan sind Masseverbindlichkeiten. Jedoch darf, wenn nicht ein Insolvenzplan zustande kommt, für die Berichtigung von Sozialplanforderungen nicht mehr als ein Drittel der Masse verwendet werden, die ohne einen Sozialplan für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stünde. Übersteigt der Gesamtbetrag aller Sozialplanforderungen diese Grenze, so sind die einzelnen Forderungen anteilig zu kürzen.

(3) Sooft hinreichende Barmittel in der Masse vorhanden sind, soll der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen leisten. Eine Zwangsvollstreckung in die Masse wegen einer Sozialplanforderung ist unzulässig."


Wenn Du Dich anwaltlich beraten lassen möchtest, stelle sicher, einen Juristen hinzuzuziehen, der bereits langjährige Erfahrung auf dem Spezialgebiet Kündigung in Insolvenz hat. Ein Wald und Wiesen Anwalt wäre mit der Komplexität überfordert.

Eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsschutz? Sofern Du Mitglied einer Gewerschaft bist, wende Dich an die für Dich zuständige Verwaltungsstelle deiner Gewerkschaft. Bei DGB-Gewerkschaften gehört eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zu den beitragsfinanzierten Leistungen für Mitglieder. Der DGB verfügt über entsprechend kompetente Anwälte.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.03.2012 um 17:38 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

28.02.2012, 19:26 Uhr

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Thema: Hilfe ! Uhr legt A4000D komplett lahm !
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von hjoerg:
Weiter so.

Womit, Down Under oder lesen? :rotate:


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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

26.02.2012, 23:49 Uhr

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Thema: SD HC
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@hjoerg:

Er begibt sich Down Under: http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=34283&BoardID=5
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

25.02.2012, 16:32 Uhr

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Thema: SD HC
Brett: Amiga, AmigaOS 4

@Ralf27:

Falls Dein Kartenleser vom Hersteller nicht ausdrücklich als HC-kompatibel ausgewiesen wird, wäre es zweckmäßiger, einen HC-Kompatiblen Kartenleser zu besorgen, statt auf zufällige Aufwärtskompatibilität unter allen Vorausetzungen zu hoffen.

Mitlerweile können eigentlich alle neuen Card Reader auch mit HC umgehen. Es schadet aber dennoch nicht, sich vor dem Kauf immer die Produktbeschreibung genauer anzusehen. Nicht dass Du einen veralteten Ladenhüter erwischst.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 25.02.2012 um 16:32 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 25.02.2012 um 16:35 Uhr geändert. ]
 
Maja   Nutzer

25.02.2012, 11:37 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: SD HC
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Panasonic hat Microsofts exFAT lizensiert. Damit kommen Amiga-Systeme m.W. (noch) nicht zurecht.

Zitat:
Ich frag mich aber, wenn ich mit dem Amiga die 32GB-SDHC-Karte formatiere, ob es dann nicht vielleicht doch probleme geben könnte.
Entweder erkennt das BS der Kamera das Dateissystem, oder meint, die Karte müsse formatiert werden.

Welche Filesysteme von der Kamera unterstützt werden, müsste aber eigentlich im Handbuch zur Kamer stehen.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

24.02.2012, 20:47 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Hilfe ! Uhr legt A4000D komplett lahm !
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von uho:
@Musicman:

Solche Leute habe ich gerne: Vier Jahre lang nix beitragen und
dann auch noch - statt sich über den Erfolg zu freuen - mäkeln,
wenn sie die Details ungezählter Arbeitsstunden nicht auf dem
Silbertablett serviert bekommen !

uho


Hm... Warum hast Du das Problem mit dem A4kD denn bloß ins Forum gepostet? :smokin:
--
** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

19.02.2012, 16:52 Uhr

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Thema: Achtung: ebay Mitglied *** Name gelöscht (cg) ***
Brett: Get a Life

@Camiga:

Im Laufe des Lebens lernen viele, dass nicht automatisch im Recht ist, wer am lautesten Schreit. Und dass zur Beurteilung eines Vorganges alle Beteiligten zu hören sind.

Übrigens betreibt eBay ein eigenes Forum. Dort kann sich der Beschuldigte zu Deinen Vorwürfen äußern.
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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

16.02.2012, 18:47 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Quo vadis, Amiga im Jahr 2008?
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von Bluebird:
Denn der 4k kostete mal ziemlich Nackt um denn Dreh 4000 Dm

Was an Kaufkraft in Euro umgerechnet aktuell rund 4100 Euro wären...


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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **
 
Maja   Nutzer

16.02.2012, 17:33 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: AmigaOne X1000 im Vergleich zu anderer PPC-Hardware
Brett: Amiga, AmigaOS 4

ALAAF !!

Gibt es eigentlich einen aktiven Karnevalisten in Amigaland? Eine Büttenrede über die Community wäre bestimmt sehr erheiternd. ;)
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