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zacman   Nutzer

23.05.2005, 16:05 Uhr

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Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von Vigo:
Naja, er hat einfach keine Antwort bisher bekommen, was nicht unbedingt eine Absage sein muss.


Er hat gestern doch noch eine Antwort bekommen. Er weiss aber noch
nicht, ob er den genauen Wortlaut öffentlich zugänglich machen wird.
Falls ja, wird das aber erst in vielleicht 14 Tagen der Fall sein.
 
zacman   Nutzer

23.05.2005, 10:17 Uhr

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Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Siehe oben :D Es _ist_ so einfach. Zahle Lizenzgebühr, bekomme OS4 für Maschine X. Zahle keine Lizenzgebühr, bekomme kein OS4.

Falsch. Es gab eine Anfrage bzgl. OS4 auf Pegasos und derjenige der
angefragt hat, wollte auch Lizenzgebühr zahlen. Antwort von Amiga Inc:
"Kein Interesse".
 
zacman   Nutzer

22.05.2005, 21:47 Uhr

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Thema: OS4->Peg, ein Versuch ist gescheitert!
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von Beeblebrox:
Amiga Inc. hat sich nichtmal die Mühe gemacht ihm auf irgendwas zu antworten - das ist keine Absage, das ist schlimmer.


Er hat jetzt zwischenzeitlich eine Antwort von Amiga Inc. (per Email)
erhalten. Sie lautet: "Nein".
 
zacman   Nutzer

21.05.2005, 00:41 Uhr

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Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von _PAB_:
@zacman:
Ich meinte "gütliche Einigung" im Sinne der juristischen Bedeutung:
Der Beklakte gibt der Klage statt, ohne daß ein Urteil gesprochen werden
muß.


In diesem Fall solltest Du Dir ein neues juristisches Wörterbuch
zulegen. Was Du meinst ist keine "gütliche Einigung" sondern ein
Anerkenntnis. (OT: Im übrigen ergeht zumindest in Deutschland in
einem solchen Fall auch ein Anerkenntnisurteil, das Sachurteil ist.)

PS: Ich empfehle den Alpmann Brockhaus ;-)
 
zacman   Nutzer

20.05.2005, 23:37 Uhr

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Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von _PAB_:
@Robin:
Jede Spekulation verbietet sich hier, solange keiner wirklich sagen kann, worum es dort überhaupt geht. In dem zitierten Urteil steht genau garnichts verwertbares. Es scheint sich aber um eine gütliche Einigung zu handeln.


In den USA erhält ein man diese Art von Urteil, wenn gegen den
Arbeitgeber auf Gehaltszahlung geklagt wird. Bolton Peck hat z.B. ein
ähnliches Urteil erwirkt. Von "gütlich" sollte man in diesem
Zusammenhang nicht unbedingt sprechen.


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 20.05.2005 editiert. ]
 
zacman   Nutzer

01.04.2005, 19:15 Uhr

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Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Original von ThorstenS:
Weil die BRD nur ein Provisorium der West-Alliierten gewesen
ist und dessen "Geltungsbereich" nur auf die Länder im Art.23
des Grundgesetzes galt.


Nein, das ist nicht richtig. Über die beiden Teilstaaten (BRD und DDR)
wölbte sich das handlungsunfähige Gesamtdeutschland, für das alle vier
Mächte (USA, UDSSR, England, Frankreich) Verantwortung trugen (BVerfGE
36,1, 16; 77, 137, 160). Eine Sezession der DDR aus diesem
gesamtdeutschen Staatenverband konnte wegen der
Vier-Mächte-Verantwortung gar nicht stattfinden. Deshalb war die
Bundesrepublik vor der Wiedervereinigung auch teilidentisch mit dem
Deutsche Reich. Lediglich der Geltungsbereich des GG bezog sich nicht
auf das Gebiet der DDR (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Präambel Rn. 7).
 
zacman   Nutzer

01.04.2005, 18:35 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life

Zitat:
Ich kann mich aber nicht erinnern, dass das Grundgesetz vom
Volk in einer Wahl bzw. Abstimmung anerkannt worden ist


Das Grundgesetz wurde demokratisch legitimiert. Zunächst erhielten der
Paralmentatische Rat und das Grundgesetz durch Einschaltung der Landtage
eine mittelbare demokratische Legitimation, da die Landtage mangels
einer gesamtdeutscher Repräsentation auch gesamtstaatliche Verantwortung
trugen und wahrnahmen. Zudem kommt es aus demokratischer Sicht nicht
zwingend auf den eigentlichen Entstehungsakt an, sondern vor allem auf
die Akzeptanz des Volkes, die das GG bereits bei der ersten
Bundestagswahl voll anerkannten. Etwaige Defitzite bei der
Entstehungsgeschichte können durch ständige und immer wieder bestätigte
Akzeptanzt des Volkes ausgeräumt werden (vgl. Maurer, Staatsrecht,
2.Aufl., § 3 Rn. 32). Weiterhin ist auch derjenige, der die Legitimität
einer Verfassung bestreitet, an sie wegen ihrer Legalität gebunden
(Maurer, aaO, § 3 Rn. 34).

Zur WRV:

Zwar ist es richtig, dass das Grundgesetz zunächst davon ausgeht, dass
das Deutsche Reich weder 1945, noch mit der Gründung der Bundesrepublik
oder der DDR untergegangen ist (BVerfGE 5, 85, 126), indes ist die
Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer neuen, unabgeleiteten Verfassung
im Verhältnis zu anderen Völkerrechtssubjekten identisch mit dem
Deutschen Reich (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Päambel Rn. 6). Zudem
gelten auch im Grundgesetz einige Art. der WRV weiterhin (vgl. z.B. Art
140 GG).
 
zacman   Nutzer

15.12.2004, 00:29 Uhr

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Thema: Genesi: Wieder Probleme mit ausstehenden Gehaltszahlungen?
Brett: MorphOS

Zitat:
Original von Maja:
Langsam. Da wäre ich mir nicht so sicher. Aus dem Begriff Schulversion bzw. Schülerversion geht der Kreis der Berechtigten hervor.


Gerade bei MS Lizenzen wäre ich mit dieser Aussage sehr vorsichtig. Dort
ist die "SSL" Lizenz sehr weit ausgedehnt. Im Prinzip reicht es wenn
irgendwer im Haushalt Schüler, Student, Lehrer etc. ist, damit alle
anderen ebenfalls unter den Kreis der Berechtigten fallen. Wobei auch
der Begriff Haushalt sehr weit ausgedehnt ist.
 
zacman   Nutzer

26.05.2004, 14:37 Uhr

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Thema: Alles nur geklaut??
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Also wir haben schon mal einen Fall verloren, wo wir eine Wortmarke als erste benutzt haben, das auch noch in vielfach höherem Ausmaß als die Gegenpartei (von der wir nicht mal gehört hatten, obwohl in derselben Branche), welche erst zwei Jahre nach unserer Erstbenutzung das Warenzeichen registrierte.

Dass die Gerichte nicht methodenehrlich vorgehen und bis vor kurzem
noch Umfragen als nicht relevant abgetan haben (nicht nur in Markenprozessen), weiss ich. Diese Rechtsprechung ändert sich aber zur Zeit aber langsam (zumindest in Deutschland).
 
zacman   Nutzer

26.05.2004, 14:29 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Alles nur geklaut??
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Und dann erkläre mal vor Gericht, das ein Produkt der T-Mobile eine "wesentlich geringere Verkehrsgeltung" hat als der "Genesi Pegasos", bislang in Stückzahlen von ich schätze mal deutlich unter 10.000 Stück produziert.

Es geht um die Marke Pegasos nicht um "T-Mobil". Übrigens nutzt T-
Mobile heute vor allem "PegaProducts", "PegaBase", "PegaPlan", etc.
und nicht mehr "Pegasos".


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 26.05.2004 editiert. ]
 
zacman   Nutzer

26.05.2004, 13:34 Uhr

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Thema: Alles nur geklaut??
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Da kann Genesi nur beten, daß keiner der beiden Firmen je ein Exemplar der A+ oder ähnlicher Publikationen in die Hände fällt. Sonst heißt es umbenennen und Lizenzen für die vergangenen Jahre zahlen. Da hat jemand die Recherche vergessen...


Das ist so nicht richtig. Es kommt bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr darauf an, ob ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise im Sinne der Norm auffasst, also verwechselt. Auch eine nicht eingetragene Marke ist grundsätzlich geschützt und kann von der eingetragenen Marke nicht einfach verdrängt werden, wenn die Verkehrsgeltung der eingetragenen Marke wesentlicher geringer ist, als die der nicht eingetragenen.

Übrigens ist "A1" als Marke von Mobilkom Austria für die
Warengruppe 9 eingetragen. Ob es da zu Verwechslungen mit "MicroA1"
(oder lautet der offizielle Name MicroAmigaOne? - Auf eyetech.co.uk
findet man nur MicroA1) kommen kann, wäre sicher auch interessant zu
prüfen, vor allem weil die Mobilkom Austria diese Marke ausgiebig
nutzt.


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 26.05.2004 editiert. ]
 
zacman   Nutzer

08.04.2004, 12:17 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Gute Besserung
Brett: Get a Life

Auch von mir aus gute Besserung und alles Gute Herr Horbach!
 
zacman   Nutzer

25.03.2004, 17:40 Uhr

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Thema: Papyrus für MOS und Sinn einen OS
Brett: MorphOS

Zitat:
Original von CarstenS:
@zacman:
> Opera wird demnächst einen Pegasos Rechner erhalten.

Und weshalb?


Zur Portierung des Browsers nehme ich an.

Ich weiss momentan leider nichts genaueres darueber, aber Michal war
wohl urspruenglich mit Opera im Gespraech wegen einer OS4 Version,
aber scheint das jetzt auch auf MorphOS ausdehnen(?) zu wollen. Werde
mal versuchen da naeheres in Erfahrung zu bringen.
 
zacman   Nutzer

25.03.2004, 14:51 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Papyrus für MOS und Sinn einen OS
Brett: MorphOS

Bezüglich Opera:

Opera wird demnächst einen Pegasos Rechner erhalten. Organisiert wird
das ganze vom http://www.amigaworld.org/ Webmaster.
 
zacman   Nutzer

23.03.2004, 13:55 Uhr

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Thema: Bei welchem Händler bekommt man noch einen Amiga 1200
Brett: Amiga, AmigaOS 4

AFAIK gibt's welche bei Vesalia.
 
zacman   Nutzer

23.02.2004, 18:28 Uhr

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Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Nein, Du verwechselst einige Dinge... les Dir mal 6.3 nochmal genau durch. Und insbesondere die Definitionen...

wenn wir in "Any and other Amiga Marks" - das von Dir zitiert wurde - die Definition von "Amiga Marks" aus dem Vertrag einsetzen kommt heraus:

"
Any and other trademarks, service marks, logos or trade names belonging to Amiga and relating to its DE Operating System.
"


Ok, zurueck zum Start. Ich habe schon erklaert, dass der Satz "Any
and other Amiga Marks that Amiga has the rights to" lauten muss "Any
Marks and other Amiga Marks that Amiga has the rights to".
Nur der zweite Teil kann mit der Definition von Amiga Marks ersetzt
werden.

Zitat:
Und in 6.3 ist zudem ausgefuehrt, dass ueber die in Angang D ausgefuehrten "Amiga Marks" (siehe Definition wieder...)

Die Definition "Amiga Marks" im Anhang C hat mit der von vorne
zunaechst nichts zu tun. Im Anhang C ist aufgefuehrt, welche Marken
explizit zu den Amiga Marks im Sinne des Anhangs zaehlen sollen:

"The following constitute the "Amiga Marks" for purposes of the
Agreement". Der Anhang hat damit nicht lediglich deklaratorische,
sondern konstituierende Wirkung. Dies wäre aber nach Deiner
Auffassung nicht möglich und Du würdest dabei dem Wortlaut des
Vertrages widersprechen, wenn Du einfach nur hier die Defnition von
Amiga Marks heranziehst. Auch die Aufzaehlung der verschiedenen
Marken danach ("powered by Amiga", "Amiga Word Mark", etc.) sprechen
dafür, dass hier unter Amiga Marks nicht lediglich die Definition von
vorne gemeint sein soll, sondern konstitutiv weitere Marken mit
einbezogen werden sollen.

Und zu diesen Amiga Marks des Anhangs C sollen eben auch gehoeren:

"Any Marks and other Amiga Marks that Amiga has the rights to."
(verstaendlicherer Satzbau von mir). Nur in diesem Satz ist die
Definition von Amiga Marks von vorne heranzuziehen, wobei sich diese
wie schon mehrfach erklaert nur auf den zweiten Teil erstreckt.
 
zacman   Nutzer

23.02.2004, 16:54 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Andere Marken zu erwerben war moeglich, aber nur mit zusaetzlichem Einverstaendnis (der Vertrag allein genuegt nicht) von Amiga, Inc.

Hier verwechselst Du erneut zwei Dinge:

In Anhang C ist unter arbabisch 1 beschrieben welche Marken
genutzt werden duerfen (Überschrift: "Use Of Amiga Marks"). Hierzu
zaehlt auch "Any and other Amiga Marks that Amiga has the rights to",
laut Punkt 1.4.

Unter arabisch 2 ist dann beschrieben, wann und wozu diese Marken
benutzt werden dürfen (Überschrift: "Scope of Thendic's Use"), also
zum Beispiel zu Werbezwecken etc (2.1-2.5). Hier findet sich auch der
Teil, den Du mit zusaetzlichem Einverstaendnis bezeichnet hast und
der nachträglich handschriftlich hinzugefügt worden ist.

Dort steht: " (...) and only once approved by Amiga".

Dies bedeutet aber nicht, dass bei saemtlichen Nutzungen der Marken
durch Thendic ein Einverständnis vorausgesetzt wird. Vielmehr gilt
dieser Satz nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die beschreiben
wann das Einverstaendnis von Amiga Inc. vorliegen muss. Diese
Voraussetzungen, wann ein solches vorliegen muss, werden im Vertrag
unter dem Punkt 6.3 (Überschrift: "Use of Amiga Marks") beschrieben.

Dort heisst es zunächst:

"The Agreement authorizes Thendic to use the Amiga Marks (...)
without prior consent of Amiga".

Das heisst, die in Anhang C(bzw. D) beschriebenen Marken darf Amiga
auch ohne die Zustimmung von Amiga Inc. nutzen. Anderes gilt nur,
wenn Thendic eine Marke nutzen will, die nicht in diesem Anhang
aufgelistet ist bzw. zu anderen als den angebenen Werbemethoden
greifen will. Hier würde dann der Punkt greifen, dass Amiga Inc. erst
das Einverstaendnis erteilen muss, wobei aber dieses Einverständnis
nicht ohne ausreichenden Grund verweigert werden darf:

"Thendic shall seek, in writing the prior consent of Amiga which
consent shall not be unreasonably withheld.".

Würde man den handschriftlichen Zusatz anders auslegen wollen, würde
dies dem Rest des Vertrages entgegenstehen, weshalb eine solche
Auslegung nicht zulässig wäre.


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 23.02.2004 editiert. ]
 
zacman   Nutzer

23.02.2004, 13:42 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von MagicSN:
Das ist keine Frage der Auslegung, les Dir einfach mal die Definition
für "Amiga Marks" im Vertrag druch... Eindeutiger geht es gar nicht.


Wie Du sicher ebenfalls weisst, wurde extra bezüglich der
Nutzung welche Marken "Thendic" nutzen darf die Formulierung "Any and
other Amiga Marks that Amiga has the rights to" verwendet. Die
Wörter "any and" stehen da nicht zufällig. Anders formuliert lautet
der Satz: "Any marks and other Amiga Marks that Amiga has the rights
to". Die Definition von Amiga Marks ist demzufolge an dieser Stelle
nur auf den zweiten Teil des Satzes anzuwenden, nicht jedoch auf den
ersten.

Aber wie gesagt, es spielt keine Rolle mehr was der ein oder andere
für "eindeutig" oder "richtig" ansieht, da der Richter ja schon
entschieden hat.


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 23.02.2004 editiert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 23.02.2004 editiert. ]
 
zacman   Nutzer

22.02.2004, 23:56 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Genesi ? Gar nichts. Der Vertrag war zwischen Thendic Deutschland und Amiga, nicht zwischen Genesi und Amiga.

Du verwechselst zwischen wem der Vertrag geschlossen wurde und wen er betrifft. Lies dazu die Definition von "Thendic" und von "Affiliates", jeweils unter Punkt 3.1 des Vertrages.

Zitat:
Im Wesentlichen laeuft es darauf hinaus, dass es um AmigaDE geht, und
um bestimmte AmigaDE-spezifische Marken-Lizenzen, die aber auch nur
in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bewerbung von AmigaDE-
basierten Produkten von Thendic Deutschland eingesetzt werden duerfen.


Das mag Deine Auslegung des Vertrages sein, der Richter hat nunmal
anders entschieden.
 
zacman   Nutzer

10.01.2004, 21:42 Uhr

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Thema: Peg2 mos und maus probleme
Brett: MorphOS

Hast Du die Grafikkarte mal in einem anderen Rechner getestet? Läuft
sie dort ohne Probleme?

Evtl. auch einfach mal (wenn moeglich) das RAM austauschen.
 
zacman   Nutzer

25.12.2003, 17:09 Uhr

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Thema: Weihnachts - OS4
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
Ich weiß, daß es angekündigt *war*, aber offensichtlich ist das nicht mehr aktuell.


http://www.hyperion-entertainment.com/_amiga/news_031225b.html

 
zacman   Nutzer

17.12.2003, 18:58 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Neues Heim-Multimedia-System der Tyragroup
Brett: MorphOS

Zitat:
Original von OEmer:
Gibts denn mittlerweile irgendwas darüber?
Auf deren Homepage tut sich überhaupt nichts...


Nur ein paar Bilder. Das System wurde auf der Messe in den
Niederlanden und auf der Infosecurity 2003 gezeigt.

http://www.pegasosppc.com/images.php?f=image&id=929

 
zacman   Nutzer

14.11.2003, 18:39 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Termin für Verkaufsbeginn des Pegasos 2
Brett: MorphOS

Zitat:
Original von _PAB_:
Dann wartet mal ab, bis die graphics auch PPC-native ist.


Du behauptest doch nicht etwa, dass die Static Emulation von OS4 auf
einem G4 933MHz nichtmal an einen 060 50MHz herankommt?

>Jedenfalls habe ich Leute sagen gehört, wonach am Genesi-Stand ganz
>hektisch telefoniert wurde, als man gegenüber den A1 mit OS4 sehen
>konnte und danach der Genesi-Stand so gut wie leer war.

Verwechselst Du das nicht mit dem Eyetech-Stand?

http://zapek.meanmachine.ch/eyetech.jpg


Die Situation auf der Alchimie 3 war auch mal wieder bezeichnend.
Hyperion-Team und Fleecy Moss waren gross angekuendigt worden.
Gekommen ist keiner.
 
zacman   Nutzer

04.11.2003, 23:47 Uhr

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Thema: Realismus der Amiga-Inhaber?
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von _PAB_:
Übrigens gibt es keine DMA-Probleme auf dem aktuellen AmigaOne, das habe ich selbst nachsehen können.


Das ist Unsinn und das DMA Problem wurde auch eben auf ann.lu von Ben
Hermans bestaetigt. Die Probleme sind immer noch existent, man
arbeite bei MAI an einer Loesung, um die Articia Features unter Linux
nutzen zu koennen.
 
zacman   Nutzer

30.10.2003, 20:57 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: MorphOS ICONS?
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von C64:
Soviel zu WIR sind eine Community,das zeigt mal wieder wie "Krank"
das ganze ist!


Genesi bezahlt die Grafiker. Verstaendlich, wenn man sauer ist,
wenn jemand das Urheberrecht verletzt.

Du kannst aber sicher auch gerne die Icons lizenzieren und dann ne CD
damit rausbringen...
 
zacman   Nutzer

17.10.2003, 00:42 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Preise AmigaOne / Pegasos
Brett: Amiga, AmigaOS 4

Zitat:
Original von _PAB_:
Der Peg-2 ist subventioniert. Soll heißen: Genesi legt dabei drauf, weil die tatsächlichen Kosten des Boards nicht gedeckt werden.


Das ist Nonsense und wird durch staendige Wiederholung nicht richtiger.

Vielmehr ist cgutjahr Recht zu geben.

Am AmigaOne Hardwaredesign arbeiten laut Aussage von Ben Hermans 30
Vollzeit Kraefte, bei Genesi sind es zwei(?). Klar, dass der Pegasos
deswegen guenstiger angeboten werden kann.


 
zacman   Nutzer

11.10.2003, 16:47 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Neues Heim-Multimedia-System der Tyragroup
Brett: MorphOS

Zitat:
Schade, hatte mir unter "Heim-Multimedia-System" mehr als ein Gehäuse vorgestellt. Naja, marketing...

Das System soll auf einer groesseren Messe in den Niederlanden im
Spaetherbst vorgestellt/eingefuehrt(?) werden und bietet wohl
Homeserver/TV/DVD mit eigener Oberflaeche etc.
 
zacman   Nutzer

09.10.2003, 18:49 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Details zum Pegasos II
Brett: MorphOS

Zitat:
zu 3. Vom AOneLite existiert aber schon ein Prototyp (der am Wochenende übrigens in Melbourne gezeigt werden wird). Sicher ist es momentan nur eine Ankündigung, aber wenn man das Board nicht noch einmal umdesignt (was ich nicht glaube) ist sowohl USB2.0 als auch Firewire mit drauf.

Das ist aber beides nicht in der Southbridge sondern zusaetzlich
ueber den PCI Bus als eigener Chip angebunden (was das ganze nicht
unbeding schneller macht...). Fuer ATA, Serial, etc. verwendet der
A1Lite auch weiterhin den 686B. Im Endeffekt haengen beim AmigaOne am
PCI Bus die Southbridge, ein USB 2.0 Chip und ein Firewire Chip.

Wie gesagt, es gibt keinen neueren SuperIO Chip von VIA als den
VT8231, der nicht ueber VLINK angebunden wird.


[ Dieser Beitrag wurde von zacman am 09.10.2003 editiert. ]
 
zacman   Nutzer

09.10.2003, 12:51 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Details zum Pegasos II
Brett: MorphOS

Zitat:
Original von eliotmc:
Ein weiteres Problem sehe ich aber bei der Verwendung von AGP 1x,
da heutige aktuelle Grafikkarten mindestens AGP 2x, teilweise sogar AGP 4x voraussetzen. Also wieder keine aktuelle Graka :(


Nein, das ist nicht richtig. Was Du meins ist AGP Specs Version
1.0/2.0 etc. Das hat aber mit der Geschwindigkeit nichts zu tun.

Davon abgesehen wird die Pegasos2 AGP Implementation schneller sein,
als die des Pegasos1 und darauf kommt es letztlich allein an und
nicht, was auf dem Papier steht.
 
zacman   Nutzer

09.10.2003, 00:36 Uhr

[ - Direktlink - ]
Thema: Details zum Pegasos II
Brett: MorphOS

Zitat:
Original von AP:
Ich hoffe, dass heißt nicht wirklich AGPx1??


Wieso? Das waere kein Rueckschritt.
 
 
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