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zacman
Nutzer
23.05.2005, 16:05 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Er hat gestern doch noch eine Antwort bekommen. Er weiss aber noch nicht, ob er den genauen Wortlaut öffentlich zugänglich machen wird. Falls ja, wird das aber erst in vielleicht 14 Tagen der Fall sein. |
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zacman
Nutzer
23.05.2005, 10:17 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Falsch. Es gab eine Anfrage bzgl. OS4 auf Pegasos und derjenige der angefragt hat, wollte auch Lizenzgebühr zahlen. Antwort von Amiga Inc: "Kein Interesse". |
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zacman
Nutzer
22.05.2005, 21:47 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: OS4->Peg, ein Versuch ist gescheitert!
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Er hat jetzt zwischenzeitlich eine Antwort von Amiga Inc. (per Email) erhalten. Sie lautet: "Nein". |
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zacman
Nutzer
21.05.2005, 00:41 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: In diesem Fall solltest Du Dir ein neues juristisches Wörterbuch zulegen. Was Du meinst ist keine "gütliche Einigung" sondern ein Anerkenntnis. (OT: Im übrigen ergeht zumindest in Deutschland in einem solchen Fall auch ein Anerkenntnisurteil, das Sachurteil ist.) PS: Ich empfehle den Alpmann Brockhaus ;-) |
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zacman
Nutzer
20.05.2005, 23:37 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Amiga, Vesalia, Mai, ..
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: In den USA erhält ein man diese Art von Urteil, wenn gegen den Arbeitgeber auf Gehaltszahlung geklagt wird. Bolton Peck hat z.B. ein ähnliches Urteil erwirkt. Von "gütlich" sollte man in diesem Zusammenhang nicht unbedingt sprechen. [ Dieser Beitrag wurde von zacman am 20.05.2005 editiert. ] |
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zacman
Nutzer
01.04.2005, 19:15 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Nein, das ist nicht richtig. Über die beiden Teilstaaten (BRD und DDR) wölbte sich das handlungsunfähige Gesamtdeutschland, für das alle vier Mächte (USA, UDSSR, England, Frankreich) Verantwortung trugen (BVerfGE 36,1, 16; 77, 137, 160). Eine Sezession der DDR aus diesem gesamtdeutschen Staatenverband konnte wegen der Vier-Mächte-Verantwortung gar nicht stattfinden. Deshalb war die Bundesrepublik vor der Wiedervereinigung auch teilidentisch mit dem Deutsche Reich. Lediglich der Geltungsbereich des GG bezog sich nicht auf das Gebiet der DDR (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Präambel Rn. 7). |
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zacman
Nutzer
01.04.2005, 18:35 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Grundgesetz ungültig
Brett: Get a Life Zitat: Das Grundgesetz wurde demokratisch legitimiert. Zunächst erhielten der Paralmentatische Rat und das Grundgesetz durch Einschaltung der Landtage eine mittelbare demokratische Legitimation, da die Landtage mangels einer gesamtdeutscher Repräsentation auch gesamtstaatliche Verantwortung trugen und wahrnahmen. Zudem kommt es aus demokratischer Sicht nicht zwingend auf den eigentlichen Entstehungsakt an, sondern vor allem auf die Akzeptanz des Volkes, die das GG bereits bei der ersten Bundestagswahl voll anerkannten. Etwaige Defitzite bei der Entstehungsgeschichte können durch ständige und immer wieder bestätigte Akzeptanzt des Volkes ausgeräumt werden (vgl. Maurer, Staatsrecht, 2.Aufl., § 3 Rn. 32). Weiterhin ist auch derjenige, der die Legitimität einer Verfassung bestreitet, an sie wegen ihrer Legalität gebunden (Maurer, aaO, § 3 Rn. 34). Zur WRV: Zwar ist es richtig, dass das Grundgesetz zunächst davon ausgeht, dass das Deutsche Reich weder 1945, noch mit der Gründung der Bundesrepublik oder der DDR untergegangen ist (BVerfGE 5, 85, 126), indes ist die Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer neuen, unabgeleiteten Verfassung im Verhältnis zu anderen Völkerrechtssubjekten identisch mit dem Deutschen Reich (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Päambel Rn. 6). Zudem gelten auch im Grundgesetz einige Art. der WRV weiterhin (vgl. z.B. Art 140 GG). |
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zacman
Nutzer
15.12.2004, 00:29 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Genesi: Wieder Probleme mit ausstehenden Gehaltszahlungen?
Brett: MorphOS Zitat: Gerade bei MS Lizenzen wäre ich mit dieser Aussage sehr vorsichtig. Dort ist die "SSL" Lizenz sehr weit ausgedehnt. Im Prinzip reicht es wenn irgendwer im Haushalt Schüler, Student, Lehrer etc. ist, damit alle anderen ebenfalls unter den Kreis der Berechtigten fallen. Wobei auch der Begriff Haushalt sehr weit ausgedehnt ist. |
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zacman
Nutzer
26.05.2004, 14:37 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Alles nur geklaut??
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Dass die Gerichte nicht methodenehrlich vorgehen und bis vor kurzem noch Umfragen als nicht relevant abgetan haben (nicht nur in Markenprozessen), weiss ich. Diese Rechtsprechung ändert sich aber zur Zeit aber langsam (zumindest in Deutschland). |
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zacman
Nutzer
26.05.2004, 14:29 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Alles nur geklaut??
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Es geht um die Marke Pegasos nicht um "T-Mobil". Übrigens nutzt T- Mobile heute vor allem "PegaProducts", "PegaBase", "PegaPlan", etc. und nicht mehr "Pegasos". [ Dieser Beitrag wurde von zacman am 26.05.2004 editiert. ] |
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zacman
Nutzer
26.05.2004, 13:34 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Alles nur geklaut??
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Das ist so nicht richtig. Es kommt bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr darauf an, ob ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise im Sinne der Norm auffasst, also verwechselt. Auch eine nicht eingetragene Marke ist grundsätzlich geschützt und kann von der eingetragenen Marke nicht einfach verdrängt werden, wenn die Verkehrsgeltung der eingetragenen Marke wesentlicher geringer ist, als die der nicht eingetragenen. Übrigens ist "A1" als Marke von Mobilkom Austria für die Warengruppe 9 eingetragen. Ob es da zu Verwechslungen mit "MicroA1" (oder lautet der offizielle Name MicroAmigaOne? - Auf eyetech.co.uk findet man nur MicroA1) kommen kann, wäre sicher auch interessant zu prüfen, vor allem weil die Mobilkom Austria diese Marke ausgiebig nutzt. [ Dieser Beitrag wurde von zacman am 26.05.2004 editiert. ] |
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zacman
Nutzer
08.04.2004, 12:17 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Gute Besserung
Brett: Get a Life Auch von mir aus gute Besserung und alles Gute Herr Horbach! |
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zacman
Nutzer
25.03.2004, 17:40 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Papyrus für MOS und Sinn einen OS
Brett: MorphOS Zitat: Zur Portierung des Browsers nehme ich an. Ich weiss momentan leider nichts genaueres darueber, aber Michal war wohl urspruenglich mit Opera im Gespraech wegen einer OS4 Version, aber scheint das jetzt auch auf MorphOS ausdehnen(?) zu wollen. Werde mal versuchen da naeheres in Erfahrung zu bringen. |
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zacman
Nutzer
25.03.2004, 14:51 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Papyrus für MOS und Sinn einen OS
Brett: MorphOS Bezüglich Opera: Opera wird demnächst einen Pegasos Rechner erhalten. Organisiert wird das ganze vom http://www.amigaworld.org/ Webmaster. |
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zacman
Nutzer
23.03.2004, 13:55 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Bei welchem Händler bekommt man noch einen Amiga 1200
Brett: Amiga, AmigaOS 4 AFAIK gibt's welche bei Vesalia. |
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zacman
Nutzer
23.02.2004, 18:28 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Ok, zurueck zum Start. Ich habe schon erklaert, dass der Satz "Any and other Amiga Marks that Amiga has the rights to" lauten muss "Any Marks and other Amiga Marks that Amiga has the rights to". Nur der zweite Teil kann mit der Definition von Amiga Marks ersetzt werden. Zitat: Die Definition "Amiga Marks" im Anhang C hat mit der von vorne zunaechst nichts zu tun. Im Anhang C ist aufgefuehrt, welche Marken explizit zu den Amiga Marks im Sinne des Anhangs zaehlen sollen: "The following constitute the "Amiga Marks" for purposes of the Agreement". Der Anhang hat damit nicht lediglich deklaratorische, sondern konstituierende Wirkung. Dies wäre aber nach Deiner Auffassung nicht möglich und Du würdest dabei dem Wortlaut des Vertrages widersprechen, wenn Du einfach nur hier die Defnition von Amiga Marks heranziehst. Auch die Aufzaehlung der verschiedenen Marken danach ("powered by Amiga", "Amiga Word Mark", etc.) sprechen dafür, dass hier unter Amiga Marks nicht lediglich die Definition von vorne gemeint sein soll, sondern konstitutiv weitere Marken mit einbezogen werden sollen. Und zu diesen Amiga Marks des Anhangs C sollen eben auch gehoeren: "Any Marks and other Amiga Marks that Amiga has the rights to." (verstaendlicherer Satzbau von mir). Nur in diesem Satz ist die Definition von Amiga Marks von vorne heranzuziehen, wobei sich diese wie schon mehrfach erklaert nur auf den zweiten Teil erstreckt. |
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zacman
Nutzer
23.02.2004, 16:54 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Hier verwechselst Du erneut zwei Dinge: In Anhang C ist unter arbabisch 1 beschrieben welche Marken genutzt werden duerfen (Überschrift: "Use Of Amiga Marks"). Hierzu zaehlt auch "Any and other Amiga Marks that Amiga has the rights to", laut Punkt 1.4. Unter arabisch 2 ist dann beschrieben, wann und wozu diese Marken benutzt werden dürfen (Überschrift: "Scope of Thendic's Use"), also zum Beispiel zu Werbezwecken etc (2.1-2.5). Hier findet sich auch der Teil, den Du mit zusaetzlichem Einverstaendnis bezeichnet hast und der nachträglich handschriftlich hinzugefügt worden ist. Dort steht: " (...) and only once approved by Amiga". Dies bedeutet aber nicht, dass bei saemtlichen Nutzungen der Marken durch Thendic ein Einverständnis vorausgesetzt wird. Vielmehr gilt dieser Satz nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die beschreiben wann das Einverstaendnis von Amiga Inc. vorliegen muss. Diese Voraussetzungen, wann ein solches vorliegen muss, werden im Vertrag unter dem Punkt 6.3 (Überschrift: "Use of Amiga Marks") beschrieben. Dort heisst es zunächst: "The Agreement authorizes Thendic to use the Amiga Marks (...) without prior consent of Amiga". Das heisst, die in Anhang C(bzw. D) beschriebenen Marken darf Amiga auch ohne die Zustimmung von Amiga Inc. nutzen. Anderes gilt nur, wenn Thendic eine Marke nutzen will, die nicht in diesem Anhang aufgelistet ist bzw. zu anderen als den angebenen Werbemethoden greifen will. Hier würde dann der Punkt greifen, dass Amiga Inc. erst das Einverstaendnis erteilen muss, wobei aber dieses Einverständnis nicht ohne ausreichenden Grund verweigert werden darf: "Thendic shall seek, in writing the prior consent of Amiga which consent shall not be unreasonably withheld.". Würde man den handschriftlichen Zusatz anders auslegen wollen, würde dies dem Rest des Vertrages entgegenstehen, weshalb eine solche Auslegung nicht zulässig wäre. [ Dieser Beitrag wurde von zacman am 23.02.2004 editiert. ] |
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zacman
Nutzer
23.02.2004, 13:42 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Wie Du sicher ebenfalls weisst, wurde extra bezüglich der Nutzung welche Marken "Thendic" nutzen darf die Formulierung "Any and other Amiga Marks that Amiga has the rights to" verwendet. Die Wörter "any and" stehen da nicht zufällig. Anders formuliert lautet der Satz: "Any marks and other Amiga Marks that Amiga has the rights to". Die Definition von Amiga Marks ist demzufolge an dieser Stelle nur auf den zweiten Teil des Satzes anzuwenden, nicht jedoch auf den ersten. Aber wie gesagt, es spielt keine Rolle mehr was der ein oder andere für "eindeutig" oder "richtig" ansieht, da der Richter ja schon entschieden hat. [ Dieser Beitrag wurde von zacman am 23.02.2004 editiert. ] [ Dieser Beitrag wurde von zacman am 23.02.2004 editiert. ] |
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zacman
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22.02.2004, 23:56 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Genesis vs AMiGA
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Du verwechselst zwischen wem der Vertrag geschlossen wurde und wen er betrifft. Lies dazu die Definition von "Thendic" und von "Affiliates", jeweils unter Punkt 3.1 des Vertrages. Zitat: Das mag Deine Auslegung des Vertrages sein, der Richter hat nunmal anders entschieden. |
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zacman
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10.01.2004, 21:42 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Peg2 mos und maus probleme
Brett: MorphOS Hast Du die Grafikkarte mal in einem anderen Rechner getestet? Läuft sie dort ohne Probleme? Evtl. auch einfach mal (wenn moeglich) das RAM austauschen. |
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zacman
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25.12.2003, 17:09 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Weihnachts - OS4
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: http://www.hyperion-entertainment.com/_amiga/news_031225b.html |
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zacman
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17.12.2003, 18:58 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Neues Heim-Multimedia-System der Tyragroup
Brett: MorphOS Zitat: Nur ein paar Bilder. Das System wurde auf der Messe in den Niederlanden und auf der Infosecurity 2003 gezeigt. http://www.pegasosppc.com/images.php?f=image&id=929 |
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zacman
Nutzer
14.11.2003, 18:39 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Termin für Verkaufsbeginn des Pegasos 2
Brett: MorphOS Zitat: Du behauptest doch nicht etwa, dass die Static Emulation von OS4 auf einem G4 933MHz nichtmal an einen 060 50MHz herankommt? >Jedenfalls habe ich Leute sagen gehört, wonach am Genesi-Stand ganz >hektisch telefoniert wurde, als man gegenüber den A1 mit OS4 sehen >konnte und danach der Genesi-Stand so gut wie leer war. Verwechselst Du das nicht mit dem Eyetech-Stand? http://zapek.meanmachine.ch/eyetech.jpg Die Situation auf der Alchimie 3 war auch mal wieder bezeichnend. Hyperion-Team und Fleecy Moss waren gross angekuendigt worden. Gekommen ist keiner. |
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zacman
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04.11.2003, 23:47 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Realismus der Amiga-Inhaber?
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Das ist Unsinn und das DMA Problem wurde auch eben auf ann.lu von Ben Hermans bestaetigt. Die Probleme sind immer noch existent, man arbeite bei MAI an einer Loesung, um die Articia Features unter Linux nutzen zu koennen. |
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zacman
Nutzer
30.10.2003, 20:57 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: MorphOS ICONS?
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Genesi bezahlt die Grafiker. Verstaendlich, wenn man sauer ist, wenn jemand das Urheberrecht verletzt. Du kannst aber sicher auch gerne die Icons lizenzieren und dann ne CD damit rausbringen... |
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zacman
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17.10.2003, 00:42 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Preise AmigaOne / Pegasos
Brett: Amiga, AmigaOS 4 Zitat: Das ist Nonsense und wird durch staendige Wiederholung nicht richtiger. Vielmehr ist cgutjahr Recht zu geben. Am AmigaOne Hardwaredesign arbeiten laut Aussage von Ben Hermans 30 Vollzeit Kraefte, bei Genesi sind es zwei(?). Klar, dass der Pegasos deswegen guenstiger angeboten werden kann. |
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zacman
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11.10.2003, 16:47 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Neues Heim-Multimedia-System der Tyragroup
Brett: MorphOS Zitat: Das System soll auf einer groesseren Messe in den Niederlanden im Spaetherbst vorgestellt/eingefuehrt(?) werden und bietet wohl Homeserver/TV/DVD mit eigener Oberflaeche etc. |
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zacman
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09.10.2003, 18:49 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Details zum Pegasos II
Brett: MorphOS Zitat: Das ist aber beides nicht in der Southbridge sondern zusaetzlich ueber den PCI Bus als eigener Chip angebunden (was das ganze nicht unbeding schneller macht...). Fuer ATA, Serial, etc. verwendet der A1Lite auch weiterhin den 686B. Im Endeffekt haengen beim AmigaOne am PCI Bus die Southbridge, ein USB 2.0 Chip und ein Firewire Chip. Wie gesagt, es gibt keinen neueren SuperIO Chip von VIA als den VT8231, der nicht ueber VLINK angebunden wird. [ Dieser Beitrag wurde von zacman am 09.10.2003 editiert. ] |
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zacman
Nutzer
09.10.2003, 12:51 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Details zum Pegasos II
Brett: MorphOS Zitat: Nein, das ist nicht richtig. Was Du meins ist AGP Specs Version 1.0/2.0 etc. Das hat aber mit der Geschwindigkeit nichts zu tun. Davon abgesehen wird die Pegasos2 AGP Implementation schneller sein, als die des Pegasos1 und darauf kommt es letztlich allein an und nicht, was auf dem Papier steht. |
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zacman
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09.10.2003, 00:36 Uhr [ - Direktlink - ] |
Thema: Details zum Pegasos II
Brett: MorphOS Zitat: Wieso? Das waere kein Rueckschritt. |
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