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amiga-news.de Forum > Andere Systeme > Gameboy... Fragen über Fragen... | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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20.06.2002, 13:13 Uhr TriMa Posts: 2793 [Ex-Mitglied] |
Das mit den videokassetten das stimmt, hab sogar ganz legal soein kopierschutzwegmacher;) hier stehen und ganz legal erworben. -- MfG TriMa -- #AmigaFun IRC Kanal unter http://amigafun.trimaweb.de Look there -> http://www.trimaweb.de [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
23.06.2002, 03:08 Uhr Henner Posts: 204 Nutzer |
Man man man... @Petra (von erster Seite): Zustimmung @Falcon 1. Ist man im Besitz der Originale, darf man flashen/emulieren, bis der Notarzt kommt. Außerdem gibt es auch noch eigene Software, die man schreiben und dann flashen kann bzw. möchte - völlig legal. In Deutschland sind mögliche Bestimmungen nicht wirksam, wie man darf für das Produkt nur flashen, wenn man eine Lizenz hat. Denn privat und nicht gewerblich und ausschließlich für sich selber, so lange man keine illegalen Kopien nutzt, gehört dies zu den Rechten, die man in diesem Land (noch) hat, so ähnlich wie bei der Musik, nur das ist ein anderes Thema. 2. Sind die Programme gar so alt, daß für sie keine kommerzielle Verwendung mehr gefunden wird, sind sie "praktisch" frei kopierbar. Natürlich gilt noch immer das Copyright und natürlich kann man noch angezeigt werden, etc. Aber die Rechteinhaber haben dann eigentlich nichts mehr dagegen. WENN die Soft alt genug ist... (Siehe Amiga-Games, die man kopieren darf) 3. Hardware zum flashen und Co gibt es bei - http://www.flanders.de - http://www.hkdirekt.com/prod/gba/gbahard.htm - http://www.otaku.com.hk/gbamaind.html - http://www.hongkongfun.de - http://www.lik-sang.com/catalog/product_list.php?category=51& und vielleicht noch erwähnenswert: - http://www.konsolen.de (Alle alten Konsolen erhältlich!) 4. ROMs, die man als Orginal besitzt, darf man sehr wohl aus dem Internet ziehen. Zwar nicht dort anbieten, aber der Bezug ist nicht illegal, wenn man über die Besitzrechte verfügt. Also ist es sehr wohl kein Problem, derm Erstposter (Falcon) mit einem Hinweis auf Google und P2P-Netzwerken zu antworten. Mich stört nur manchmal, daß die Leute fragen stellen, bevor Sie Suchmaschinen nutzen. Als Antwort kommt dann das heraus, was man bei der Nutzung von Suchmaschinen erhält. +ROM +GBA +DOWNLOAD = ???? Aha... Aber Vorsicht: Besitzrechte muß man natürlich haben. (Und bitte nicht zensieren, das wäre etwas kindisch, danke Petra) 5. Ich zocke meine Emulationen auf meiner Kodak DC 290 Digitalkamera, die das DigitaOS drauf hat und auf der ich durch MAME mir tausende Spiele reinziehen kann und DOOM sowieso :-) (genial) (Nein, das tue ich nur zu Demonstrationszwecken meiner Cam an ;-) -- Henner [ Dieser Beitrag wurde von Henner am 23.06.2002 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
23.06.2002, 03:26 Uhr Henner Posts: 204 Nutzer |
Zitat: Du meinst einen Macrovision-Filter. Was das weitergeben von Kopien von Filmen und Musik angeht, muß das Medium ein GEMA-Medium sein. Auf einem Daten-Rohling kopierte Video-CD-Filme sind ILLEGAL :-) (Auf CDR-Audio nicht) (Wobei: Ein Film auf "CDR-Audio", ist das nicht dann auch illegal?! :-) Wie auch immer. Und aus dem Netz besorgen darf man sich auch alles, wenn man das im eigenen Land darf und/oder die Erlaubnis zum Besitz solcher Daten hat. (z.B. ROMs, deren Originale man besitzt) Solange man die URL zu dem Link nicht verbreitet, begeht man schließlich nichts anderes, als sich das File, das man eh legal besitzen darf, herunter zu laden. Somit nichts illegal, sodenn man das nicht auf einem fremden Rechner macht, wo das im Cache liegen bleibt und man damit dann der Verbreitung sich strafbar macht. Ist ja so auch für KiPo, bei der es jedoch noch viel strenger ist, weil ja auch gänzlich verboten. (Im Cache haben, also (unabsichtliches) anklicken, ist schon verboten, also bei KiPo) Ähem, jetzt etwas von Thema abgekommen. War nur nen Vergleich. -- Henner [ Dieser Beitrag wurde von Henner am 23.06.2002 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2002, 15:17 Uhr Falcon Posts: 3544 Nutzer |
Hi nochmal, definitiv hat das Bundeskartellamt vor einigen Jahren gegen die Video-Filmindustrie geklagt, weil die den Macrovision-Kopierschutz auf alle neun Filme gepackt haben. Und die haben - nach mehrmaligem hin und her - gewonnen. In Grunde ist JEDE originale Videokcassette mit Macrovision ILLEGAL ! Ich selber habe vor 10-12 Jahren, als der 1. Macro auf den markt kam, einen Decoder zusammengeschustert und hochoffiziell in meiner ehemaligen Fa. verkauft. Hat nie Probleme gegeben, da wir außer dem Gerät eine Anleitung und einen Copyright-Hinweis dazugepackt haben, auf dem zu lesen war, daß EINE Kopie (war damals so) zu PROVATEN Zwecken angefertigt werden darf. Zum Thema Gameboy zurück: Das mit der Lizenz zum töten, ääähhh, programmieren kann ich nicht so ganz glauben. Die Elektor (Elektronik-Zeitschrift) hat vor ca. 1 Jahr z.B. einen Bausatz vorgestellt, mit dem man den GB zum Speicher-Oszillographen aufrüsten kann. Die komplette Hard- und Software war auf einer einzigen ROM-großen Karte untergebracht und sollte bei Einführung als Fertiggerät ca. DM 80.- kosten. Wenn diese Zeitschriftenleute eine wahnsinns Lizenzgebühr hätten zahlen müssen, dann würde erstens ddas Gerät viel teurer sein (allein die Bautile kosten schon knapp DM 40.-) und zweitens hätten die in ihrem Artikel auf Copyrights, u.s.w. hinweisen müssen. War aber nicht. Und diese Zeitschrift gibt's heute noch - sie wurde also nicht dicht gemacht deswegen. Aber zum Schluß noch 'ne Frage zum Brennen/Flashen: Wenn ich ein Game als Original gekauft habe und es mir somit legal kopiere. Darf ich dann die Kopie in einen 2. Gameboy stecken, den ich mit meinem 1. GB verkablet habe (z.B. damit meine beiden Kids gegeneinander zocken können) ??? Oder ist das schon illegal ??? Hier geht's also NICHT ums Verkaufen/Verleihen/Verschenken, sondern um rein private Interessen. Ciao, Falcon. -- Che-Hoa Yuin sagt: Der Amiga kann alles, was man zum Arbeiten braucht... ... was er nicht kann, braucht man auch nicht !!!!!!! [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
08.07.2002, 17:06 Uhr Michael_Mann Posts: 1012 Nutzer |
Zitat: Hmpff - waren das noch Zeiten als die Eltern zusammen mit den Kids "Mensch Ärgere Dich Nicht" oder "Monopoly" spielten - tststs ![]() Ich würde die Antwort, wenn sich mir überhaupt die Frage hmpff stellen würde (sorry, habe da leichten Schnupfen hmpff) so formulieren: Wenn es bereits mit den Originalen erlaubt ist, dann ist es mit den Duplos (nein, nicht die zum essen...) auch nicht illegal. Im übrigen kann man regelmäßig für den privaten Gebrauch Kopien anfertigen, eine ist immer drin, und damit arbeiten/spielen/streiten... Michael [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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