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amiga-news.de Forum > Get a Life > Aktuelles Waffengesetz in Deutschland [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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06.04.2004, 20:42 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
für alle die es interessiert ;) lest mal HIER...

BTW: Ich mag keine Waffen, bin nur aus aktuellem Schwachsinnsanlaß darauf gestoßen ;)

mfg

P.S.: An alle Nichtgestörten hier im Forum, schönen Abend noch!

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06.04.2004, 21:10 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
ZWEIUNDSIEBZIG SEITEN???

Heißt das, du hast dich etwas schwachsinnig gefühlt und dachtest, 72 Seiten juristisch verklausuliertes Beamtendeutsch paßt gut dazu? :P


> P.S.: An alle Nichtgestörten hier im Forum, schönen Abend noch!
Hm ... ob ich mich da jetzt angesprochen fühlen sollte? ;)

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06.04.2004, 21:12 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
Danke. PDF :-(

Nee kennt man ja war überall in den Nachrichten.
Man braucht für Schreckschusspistolen, Wurfsterne etc.
jetzt(schon eine weile) auch einen Waffenschein.
Ansonsten ist das mitführen dieser Verboten.

Obs sinn macht?
In Amerika krigt man in jeden Laden ohne Waffenschein
ab 18 Jahre eine Shotgun.

Da finde ich es zu lasch, hier zu hart.

Okay, gewisse Messer und Wurfsterne.
Aber Schreckschusswaffen, mit denen man normalerweise
niemanden verletzen kann?
Was ist mit welche die z.B. in Berlin wohnen und vielleicht
schon mal überfallen wurden? Warum dürfen die sich keine
Gaspistole holen? Gut Waffenschein, aber 50 Euro kostet
der ja auch und eine Vorstrafe aus der Jugend und es
gibt keinen...
--
http://people.freenet.de/CHRAmiga.de

CHRKUM@web.de

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06.04.2004, 21:27 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Zitat:
Original von chkamiga:

Man braucht für... Wurfsterne...auch einen Waffenschein.
Ansonsten ist das mitführen dieser Verboten.


Nein, Wurfsterne sind, wie z.B auch Butterflymesser ganz verboten (wobei mir nicht klar ist, warum ein Butterflymesser mehr oder weniger gefährlich als ein Taschenmesser, als welches ich meines jahrelang benutzt hab oder Fahrtenmesser sein soll)

Zitat:
Aber Schreckschusswaffen, mit denen man normalerweise
niemanden verletzen kann?


hofentlich feuert nie jemand so was unmittelbar vor Deinen Augen oder Ohren ab...
Jaja, ich weiß, man kann sich auch beim Nasebohren den Finger brechen :lach:




--
Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg Bikers, Amigas and good Whiskey get better with age :bounce:


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06.04.2004, 21:41 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Nein, Wurfsterne sind, wie z.B auch Butterflymesser ganz verboten (wobei mir nicht klar ist, warum ein Butterflymesser mehr oder weniger gefährlich als ein Taschenmesser, als welches ich meines jahrelang benutzt hab oder Fahrtenmesser sein soll)

Keine Ahnung, wie das bei euch begruendet wird, aber hier sind die Dinger verboten, weil man sie einhaendig oeffnen kann. Klappt zwar mit etwas Uebung auch mit nem original schweizer Taschenmesser, braucht aber 1. mehr Uebung und 2. wesentlich mehr Zeit :)

--
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Wer nix besseres zu tun hat kann mal auf meine neue HP linsen. Innhalt bitte nur seeehr begrenzt ernst nehmen :)

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06.04.2004, 22:17 Uhr

Falcon
Posts: 3544
Nutzer
Moin,

also wenn ich z.B. ein Tauchermesser habe (diese Dinger sind EXTREM
scharf und gefährlich), dann darf ich das z.B. in der Messerscheide
am Gürtel oder am Bein tragen ???
Das kann ich auch mit einer Hand superleicht und schnell ziehen,
sprich 'öffnen'...

Das ist aber mehr oder weniger erlaubt ?
Oder 'n Wurfmesser... ???

Aber mal 'ne ganz andere Frage zum Waffenthema:
Angenommen, ich bin ein supergenialer Kampfsport-Experte der
im Prinzip ohne jegliche Waffe Angriffe von Waffen (Wurfsternen, Messern, ggf. Pistolen, etc.) abwehren und mit geschickten
Schlägen oder Griffen in Sekundenbruchteilen jemanden töten kann.
Brauch' ich dann für mich einen Waffenschein ?

Ich mein' das jetzt nicht aus Quatsch. Wie ist da die rechtliche
Lage ?

Ich kenn' z.B. so jemanden. Der arbeitet für den BGS und hat so ziehmlich
alles in Sachen Waffen- und Nahkampf (Anti-Terror Kampf) gelernt,
was man sich so denken kann. Gut, der macht das beruflich. Da
liegt die Sache wahrscheinlich wieder anders.
Aber Kampftechniken kann man heutzutage ja an jeder Ecke
im Fitneßcenter erlernen und das Dumme ist, daß man als
neuer Schüler zuerst mal alle Punkte des menschlichen Körpers
eingebläut bekommt, an denen Schläge tödlich sein können.

Ciao,

Falcon.
--
Che-Hoa Yuin sagt:
Der Amiga kann alles, was man zum Arbeiten braucht...
... was er nicht kann, braucht man auch nicht !!!!!!!

Meine Homepage: http://www.elasticimages.de.vu

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06.04.2004, 23:07 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@ Falcon:

/Sarkasmus ein
Nachdem ja anscheinend (siehe Waffen- oder auch neues Urheberrecht) die Gesellschaft systematisch kriminalisiert werden soll, dürfte das nicht mehr lange dauern
/Sarkasmus aus

Hoffentlich handle ich mir mit solchen Äußerungen nicht mal ein Disziplinarverfahren ein ;)


--
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[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 06.04.2004 editiert. ]

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06.04.2004, 23:11 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@ Gutzi:

die Begründung wäre plausibel, allerdings könnte ich auch mein Küchenmesser in der Manteltasche mit mir rumtragen und ruckzuck ziehen I-)

--
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06.04.2004, 23:12 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Also, angenommen in Deutschland ist das aehnlich wie in der Schweiz, dann duerfte es etwa so aussehen:


Zitat:
also wenn ich z.B. ein Tauchermesser habe (diese Dinger sind EXTREM
scharf und gefährlich), dann darf ich das z.B. in der Messerscheide
am Gürtel oder am Bein tragen ???
Das kann ich auch mit einer Hand superleicht und schnell ziehen,
sprich ?öffnen?...

Das ist aber mehr oder weniger erlaubt ?
Oder ?n Wurfmesser... ???


Sobald das Messer laenger ist, als ca eine Faust breit, dann duerfte es verboten sein.

Zitat:
Aber mal ?ne ganz andere Frage zum Waffenthema:
Angenommen, ich bin ein supergenialer Kampfsport-Experte der
im Prinzip ohne jegliche Waffe Angriffe von Waffen (Wurfsternen, Messern, ggf. Pistolen, etc.) abwehren und mit geschickten
Schlägen oder Griffen in Sekundenbruchteilen jemanden töten kann.
Brauch? ich dann für mich einen Waffenschein ?


wohl eher nicht...

Zitat:
Ich mein? das jetzt nicht aus Quatsch. Wie ist da die rechtliche
Lage ?

Ich kenn? z.B. so jemanden. Der arbeitet für den BGS und hat so ziehmlich
alles in Sachen Waffen- und Nahkampf (Anti-Terror Kampf) gelernt,
was man sich so denken kann. Gut, der macht das beruflich. Da
liegt die Sache wahrscheinlich wieder anders.
Aber Kampftechniken kann man heutzutage ja an jeder Ecke
im Fitneßcenter erlernen und das Dumme ist, daß man als
neuer Schüler zuerst mal alle Punkte des menschlichen Körpers
eingebläut bekommt, an denen Schläge tödlich sein können.


Na ja, ich weiss ja nicht, wo ihr so Kampfsport lernt, aber als ich das gelernt hatte, sahs anders aus. Mit bestimmtheit wird NICHT als erstes beigebracht, wie du jemanden ueber den Jordan bringst. Ich habs mit Karate und KMM versucht, aber SOWAS wurde mir nicht beigebracht. Wobei ich sagen muss, dass ich im KMM einen Ausbilder hatte, der gleichzeitig Polizist ist und im KMM die Stufe Police Instruktor hat, d.h. er darf sowohl Freund und Helfer, als auch die normalen Deppen wie dich und mich ausbilden. Das schoene daran war, dass er bei jedem Schlag/Griff die alternative (meist fuer Privatleute) verbotene Variante beibrachte (da gefaehrlich oder gar toedlich). Allerdings muss ich anmerken, dass die Bedingung um in diesem Kurs teilzunehmen war, dass man volljaehrig ist und nicht vorbestraft (was belegt werden musste). War wirklich sehr interessant...



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[ Dieser Beitrag wurde von Gutzi am 06.04.2004 editiert. ]

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06.04.2004, 23:18 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
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Hehe, der alte Aberglauben vom unbesiegbaren Kampfsportler ;)

Unbewaffnet hat man gegen die meisten Waffen auch mit jahrelanger Kampfsporterfahrung nicht gerade die besten aller Karten. Dafür gibts ja Waffen...

Über Pistolen muß man nicht wirklich reden, es sei denn, der andere ist der absolute Volltrottel und ein geübter Messerstecher bringt idR auch den Weltmeister jeder beliebigen Kampfsportart um, sofern der unbewaffnet ist. Wer was anderes behauptet ist ein Scharlatan.

Zu den Kursen in den Fitness-Centern: Zeitverschwendung. Um wirklich was mit der Kampfkunst anfangen zu können braucht man je nach Stil 3-10 Jahre. (bei 3-5mal Training die Woche). Und das setzt natürlich voraus, daß man auch wirklich in den Ring steigt. Non-Kontakt-Karate ist nett für die Grundschule, für den Kampf aber nur ne rudimentäre Vorbereitung. Halt Fahren lernen im Simulator... Also Fazit: vor den allerwenigsten Kampfsportlern muß man wirklich Angst haben.

Bevor jemand meckert: Nach 18 Jahren Kampfsport weiß ich, wovon ich rede.


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07.04.2004, 00:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Falcon:
Aber mal 'ne ganz andere Frage zum Waffenthema:
Angenommen, ich bin ein supergenialer Kampfsport-Experte der
im Prinzip ohne jegliche Waffe Angriffe von Waffen (Wurfsternen, Messern, ggf. Pistolen, etc.) abwehren und mit geschickten
Schlägen oder Griffen in Sekundenbruchteilen jemanden töten kann.
Brauch' ich dann für mich einen Waffenschein ?


Du darfst dieses Können nicht anwenden, außer in der Ausübung des Sports. Ansonsten nicht mal zur Selbstverteidigung. Es sei denn, du hast deinen Gegener vorher ausdrücklich gewarnt.



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07.04.2004, 00:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Gutzi:
Keine Ahnung, wie das bei euch begruendet wird, aber hier sind die Dinger verboten, weil man sie einhaendig oeffnen kann. Klappt zwar mit etwas Uebung auch mit nem original schweizer Taschenmesser, braucht aber 1. mehr Uebung und 2. wesentlich mehr Zeit :)


Und mehr Finger. ;)



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07.04.2004, 00:36 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von AC-Pseudo:
ein geübter Messerstecher bringt idR auch den Weltmeister jeder beliebigen Kampfsportart um, sofern der unbewaffnet ist. Wer was anderes behauptet ist ein Scharlatan.

Hm, so ohne weiter Ausführungen könnte ich auch dich jetzt als Scharlatan bezeichnen. Schließlich sind Kampfsportarten nicht zuletzt aus diesem Anspruch heraus entstanden.

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07.04.2004, 00:54 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von AC-Pseudo:
ein geübter Messerstecher bringt idR auch den Weltmeister jeder beliebigen Kampfsportart um, sofern der unbewaffnet ist. Wer was anderes behauptet ist ein Scharlatan.

Hm, so ohne weiter Ausführungen könnte ich auch dich jetzt als Scharlatan bezeichnen. Schließlich sind Kampfsportarten nicht zuletzt aus diesem Anspruch heraus entstanden.

Mein KMM Lehrer sagte mal folgendes, als wir gerade lernten uns gegen Waffen zu verteidigen: Wenn einer ein Messer hat, rennt! Die Chance, dass ihr unverletzt bleibt ist beinahe gleich null, egal wie gut ihr seid!
Und er hatte recht. Ein Messer ist wohl so in etwa das schlimmste auf kurze Distanz, was ein Gegner bei sich haben kann (von Pistolen reden wir mal nicht, das ist ein Thema fuer sich).
Es ist zwar richtig, dass Kampfsporte u.a. zur abwehr von bewaffneten Gegnern entwickelt wurden, aber unterm Strich steigern sie deine Chancen von null auf vielleicht etwa 20%, erfolg zu haben. Also nicht wirklich ein Allzweckmittel. In so einem Fall ist die Hasenfusstaktik noch immer die bessere Wahl...



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07.04.2004, 01:04 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:

Du darfst dieses Können nicht anwenden, außer in der Ausübung des Sports. Ansonsten nicht mal zur Selbstverteidigung. Es sei denn, du hast deinen Gegener vorher ausdrücklich gewarnt.


Ist das bei euch echt so? Das ist irgendwie ziemlich lachhaft... Soll ich erstmal mit jemandem ganze Arien quatschen, wenn er mich angreift?
Ich denke eher, dass es um die Verhaeltnissmaessigkeit geht (so schauts bei uns aus), oder anders gesagt: es ist nicht verhaeltnissmaessig, jemandem die Nase zu brechen, weil er dich anpoebelt, es ist aber verhaltnissmaessig, jemandem den Arm zu brechen, der dich mit dem Messer angreift (dabei geht es schliesslich um dein Leben). Ausserdem frage ich mich, wie ein Kampfsportler im ernstfall sein koennen NICHT anwenden soll. Wer Jahre lang darauf trainiert, wird im ernstfall aus Reflex sein Koennen anwenden, ober nun will oder nicht...
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Wer nix besseres zu tun hat kann mal auf meine neue HP linsen. Innhalt bitte nur seeehr begrenzt ernst nehmen :)

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07.04.2004, 08:08 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von DrNOP:
ZWEIUNDSIEBZIG SEITEN???

Heißt das, du hast dich etwas schwachsinnig gefühlt und dachtest, 72 Seiten juristisch verklausuliertes Beamtendeutsch paßt gut dazu? :P


> P.S.: An alle Nichtgestörten hier im Forum, schönen Abend noch!
Hm ... ob ich mich da jetzt angesprochen fühlen sollte? ;)



Ja, betrifft ja nich alles das Waffengesetz ;)

Du darfst Dich als Nichtgestörter angesprochen fühlen ;)

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07.04.2004, 08:12 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von chkamiga:
Danke. PDF :-(

Nee kennt man ja war überall in den Nachrichten.
Man braucht für Schreckschusspistolen, Wurfsterne etc.
jetzt(schon eine weile) auch einen Waffenschein.
Ansonsten ist das mitführen dieser Verboten.

Obs sinn macht?
In Amerika krigt man in jeden Laden ohne Waffenschein
ab 18 Jahre eine Shotgun.

Da finde ich es zu lasch, hier zu hart.

Okay, gewisse Messer und Wurfsterne.
Aber Schreckschusswaffen, mit denen man normalerweise
niemanden verletzen kann?
Was ist mit welche die z.B. in Berlin wohnen und vielleicht
schon mal überfallen wurden? Warum dürfen die sich keine
Gaspistole holen? Gut Waffenschein, aber 50 Euro kostet
der ja auch und eine Vorstrafe aus der Jugend und es
gibt keinen...
--


Ha,

das is doch genau der Beweis den ich erbringen wollte. [***wegen Verstoß gegen die Netiquette gelöscht*** hh)Sind Gesetze etwa für Dich, das was die im Fernsehen so labern? Na dann hoffe ich mal Du guckst keine Talk Shows ;)

Also Dich würde ich gerne mal vorm Richter sehen, mit der Begründung: ja aber die vom RTL2 hat gesagt, ich darf mit meiner Knarre auf meinem Grundstück rumrennen ;)

Bist Du Dir im Klaren, was ein Polizist aus Selbstschutz mit Dir machen darf?

Für mich zählen nur Fakten, Beweise und Wahrheiten. Und wenns dazu gehört eine 72seitige PDF Dokumentation zu lesen (was mein Win XP mit Acrobat überigens seit Jahren kann, sorry konnts mir nich verkneifen...) dann ist dem halt so. Aber ich werde dann wenigstens als belesener Mensch sterben, im hohen Alter, weil ich mir nich die Birne weggeknallt habe.

So genug geärgert, tschöööö!

[ Dieser Beitrag wurde von AC-Pseudo am 07.04.2004 editiert. ]

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07.04.2004, 08:52 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Das mit der Warnung ist ein alter Aberglaube, der sich aber standhaft hält.

Auch als Schwarzgurt muß man niemanden warnen und darf sein Können anwenden. Allerdings wird insbesondere bei hochrangigen Kampfsportlern noch deutlicher auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel geachtet. Also jemandem das Nasenbein brechen, weil der einen dumm angelabert hat, freut keinen Richter. Wobei auch die Sichtweise mancher Richter ein bißchen arg stark von den Kampfsportfilmen geprägt ist. Auch ein Schwarzgurt ist nunmal nicht Supermann und hat jede Situation so unter Kontrolle, daß er den Gegner unverletzt lassen kann. Richter tendieren aber schnell dazu, sowas anzunehmen.

Zu den Waffen: Gutzis Trainer hat da recht. Nen Messerkampf heil zu überstehen, heißt seinen 2. Geburtstag feiern zu können. Natürlich nehme ich ner Omi, die wutentbrannt, das Messer hoch erhoben, auf mich zuläuft, das Messer ohne allzuviel Adrenalin weg, aber in der Regel wird ein Angreifer schon wissen, was man damit machen kann und dann siehts finster aus. Haben wir mal bei einer Trainerfortbildung ausprobiert. Mit nem gefärbten Gummimesser gegen einen Unbewaffneten. Die gesammelte Mannschaft an hochrangigen Kampfsportlern, inkl. Polizeiausbilder u.ä. wäre filettiert worden.

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

07.04.2004, 09:41 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
@ Falcon:

Nein, in Deutschland brauchst Du als Kampfsportler keinen Waffenschein o.ä.

Wenn ich richtig informiert bin, kann eine Vergangenheit z.B. als Preisboxer Dir in den USA Schwierigkeiten bringen, wenn Du jemanden eine reinlangst, weil das als "bewaffneter Angriff" gewertet wird. Ist aber nur Hörensagen. In Deutschland gibt es vergleichbares definitiv nicht.

@ Maja:

Du mußt in einer Selbstverteidigungs- oder Nothilfesituation mitnichten den Gegner auf Deine Kampfsporterfahrung aufmerksam machen. Ich hab' keine Ahnung, wo diese Urban Legend herkommt. ;-)

Du darfst Dich jederzeit mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln - unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - zur Wehr setzen, eine unmittelbare Gefahr von anderen abwenden oder z.B. einen flüchtenden Dieb stellen. Verhältnismäßigkeit ist hier das Zauberwort. Steht vor Dir ein Dir physisch überlegener, bewaffneter Kerl, der Dich killen will, ist jeder Griff, Schlag, Wurf etc. verhältnismäßig.

Und wenn man unverhältnismäßig zulangt, fällt das unter "Notwehrexzess", was gerade bei Frauen nur höchst selten verurteilt wird - Kampfsport oder nicht. Allerdings gibt's immer den Richter, der der Meinung ist, Deine Ausbildung hätte Dir auch mehr Kontrolle beibringen müssen.

Allerdings, wenn Du Dich dieser Diskussion stellen mußt ("war das verhältnismäßig?"), hast Dich der Typ in der dunklen Seitengasse offensichtlich nicht abgemurkst, und das ist doch in jedem Fall vorzuziehen, oder nicht? ;-)

@ AC-Pseudo:

Im Nahkampf ist mir eine Pistole X-mal lieber als ein Messer. Eine Pistole zu kontrollieren bzw. den Angreifer zu entwaffnen ist ungleich einfacher.

Die Nützlichkeit einer Waffe hängt immer davon ab, wie gut der Angreifer damit umgehen kann. So gesehen hat ein erfahrener Kampfsportler gegenüber z.B. einem unerfahrenen Stockkämpfer erheblich bessere Karten.

Was den "geübten Messerstecher" angeht - d'accord. Das beste Mittel gegen einen solchen ist eine Schußwaffe auf >3m Entfernung.

Auch was Deine Einschätzung von Wochenend-Selbstverteidigungsseminaren angeht, muß ich Dir zustimmen. Zumal sich nur wenige Kampfsportarten mit einem bewaffneten Gegner und einer Straßensituation (d.h., keine Abreden bzgl. Low-Kicks o.ä.) auseinandersetzen.

@ Gutzi:

Hebel und Würgegriffe können statt bis zur Aufgabe auch bis zum Gelenkbruch bzw. Bewußtlosigkeit / Exitus weitergeführt werden; und auch wenn in einem Straßenkampf der "KO nach einem Schlag" ebenfalls unter Urban Legend fällt, läßt sich das Wissen um empfindliche Körperzonen bei einem erst einmal "angeknockten" Gegner doch sehr schmerzhaft anwenden.

Dazu kommt, das man sich zumindest theoretisch mit derartigen Konfliktsituationen auseinandergesetzt hat.

Ein Kampfsportler hat in jedem Fall ein höheres Potential, jemand anderem unbewaffnet erhebliche Verletzungen beizubringen.

Die Hasenfußtaktik wird jeder respektable Selbstverteidigungs-Ausbilder als allererstes vermitteln. "Tek-Renn-Weg, die Technik mit dem schwarzen Turnschuh." Richtig angewendet (in Richtung öffentliche Plätze mit vielen Leuten) besser als alles andere. ;-)

@ chkamiga:

PDF ist ein portables Standardformat für Drucksachen, für das es auch auf dem Amiga akzeptable Reader gibt. Und seit ich weiß, was für Typen in diesem Land einen Waffenschein und Schußwaffen besitzen dürfen, finde ich das Waffengesetz noch zu lasch.

[ Dieser Beitrag wurde von Solar am 07.04.2004 editiert. ]

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07.04.2004, 09:49 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
>das is doch genau der Beweis den ich erbringen wollte.
>[***wegen Verstoß gegen die Netiquette gelöscht*** hh)Sind
>Gesetze etwa für Dich, das was die im Fernsehen so labern?
>Na dann hoffe ich mal Du guckst keine Talk Shows;)

>Also Dich würde ich gerne mal vorm Richter sehen, mit der
>Begründung: ja aber die vom RTL2 hat gesagt, ich darf mit
>meiner Knarre auf meinem Grundstück rumrennen;)

Ähm kich wollts nicht sagen aber der Staatsanwalt hat
mich, bei meinem Vorletzten Gerichtstermin gefragt ob
ich jetzt noch eine Knarre habe. Ich hab gesagt ja, er
sagte nach dem neuen Waffengesetz darf man sie aber
nicht in der Öffenlichkeit tragen nur noch zuhause.

Und der muss es wohl wissen!


>Bist Du Dir im Klaren, was ein Polizist aus Selbstschutz
>mit Dir machen darf?

Denn sag mir mal wie ein Polizist auf mein Grunstück gelangt?


>Für mich zählen nur Fakten, Beweise und Wahrheiten. Und
>wenns dazu gehört eine 72seitige PDF Dokumentation zu lesen
>(was mein Win XP mit Acrobat überigens seit Jahren kann,
>sorry konnts mir nich verkneifen...) dann ist dem halt so.
>Aber ich werde dann wenigstens als belesener Mensch sterben,
>im hohen Alter, weil ich mir nich die Birne weggeknallt habe.

Ich habe gleich abgebrochen als ich gesehen habe das es ein
PDF ist. Ich hab nur 56K. Und wenns 72 Seiten sind, dann wird
das eh in Fachsprache sein die kaum einer versteht.


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07.04.2004, 10:04 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von chkamiga:

Denn sag mir mal wie ein Polizist auf mein Grunstück gelangt?


Zu Fuß aus begründetem Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Dafür muß er nicht einmal die Klingel am Gartenzaun betätigen...


[ Dieser Beitrag wurde von Solar am 07.04.2004 editiert. ]

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07.04.2004, 10:24 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Wenn Du im Garten stehst, er vorbei geht, Du mit der Knarre rumfuchtelst und er Dich auffordert sie runterzunehmen.

Das wirst Du in Deiner bekannten ignorierenden Art nicht tun, faselst noch etwas, ich darf hier alles, bin schließlich Judge Dredd ;) und er springt Dir mit seinen 80 Kilo so was von auf den Kopf datt Du nich mehr weisst wo oben und unten ist. Basta !!!

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07.04.2004, 10:34 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
@Solar: Im Nahkampf ist ne Pistole zwar einfacher abzuwehren als ein Messer, aber ich gehe eigentlich davon aus, daß man mit ner Schußwaffe nicht unbedingt in den Nahkampf geht. Ab ca. 1 m Distanz zwischen mir und ner Pistole ists aus.

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07.04.2004, 10:35 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
@chkamiga: *Gähn* Diese Geschichten hatten wir schonmal. Will keiner mehr hören.

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07.04.2004, 10:48 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von AC-Pseudo:
@Solar: Im Nahkampf ist ne Pistole zwar einfacher abzuwehren als ein Messer, aber ich gehe eigentlich davon aus, daß man mit ner Schußwaffe nicht unbedingt in den Nahkampf geht.


Ein ziemlich beliebter Fehler von Testosterongeschädigten wie unserem chkamiga hier ist, das sie Dir das Ding zur "psychologischen Verstärkung" in's Gesicht, den Bauch oder sonstwohin drücken wollen. :D

Und falls nicht, kann man da eine weithin unterschätzte Disziplin der Selbstverteidigung versuchen: Täuschung. "Oh mein Gott, nein, bitte nicht schießen, hier, ich gebe ihnen alles was ich habe, nur bitte nicht schießen, hier ist meine Brieftasche..." 8)

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07.04.2004, 10:59 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Solar:

..wenn in einem Straßenkampf der "KO nach einem Schlag" ebenfalls unter Urban Legend fällt...


Kann ich nur zugut bestaetigen. Das interessante daran ist ja, dass man in der Situation vor lauter Adrenalin so oder so nichts mehr spuert. Kann mich gut erinnern, als ich vor ca 3 Jahren mal die Ehre hatte, auf offener Strasse vermoebelt zu werden. Das geht so schnell, da hat man noch nichteinmal Zeit, Schmerz zu fuehlen, geschweige denn KO zu gehen... :)
Na ja, als mir der Kerl allerdings die Schulter ausrenkte, das tat weh... Im uebrigen eine sehr wirkungsvolle Technik....

--
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Wer nix besseres zu tun hat kann mal auf meine neue HP linsen. Innhalt bitte nur seeehr begrenzt ernst nehmen :)

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07.04.2004, 10:59 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Über Pistolen muß man nicht wirklich reden, es sei denn, der andere ist der absolute Volltrottel



wie ich schon sagte...

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07.04.2004, 11:06 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
*gelöscht*. Pro und Contra verschiedener Stilarten ist nun wirklich OT. ;-)

[ Dieser Beitrag wurde von Solar am 07.04.2004 editiert. ]

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07.04.2004, 11:20 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
>Zu Fuß aus begründetem Verdacht auf eine Straftat oder
>Ordnungswidrigkeit.

Son Verdacht erwecke ich aber nicht.


>Dafür muß er nicht einmal die Klingel am Gartenzaun
betätigen...

Weder Zaun noch Klingel...


>Wenn Du im Garten stehst, er vorbei geht, Du mit der
>Knarre rumfuchtelst und er Dich auffordert sie
>runterzunehmen.

>Das wirst Du in Deiner bekannten ignorierenden Art nicht
>tun, faselst noch etwas, ich darf hier alles, bin
>schließlich Judge Dredd;) und er springt Dir mit seinen
>80 Kilo so was von auf den Kopf datt Du nich mehr weisst
>wo oben und unten ist. Basta !!!



Na ich weiss ja nicht was ihr für Gärten habt aber bei
mir sind runterrum Mauern, man kann da nicht drübergucken,
es sei denn der Polizist bringt eine Leiter mit :-)
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07.04.2004, 11:25 Uhr

Solar
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Zitat:
Original von chkamiga:
>Zu Fuß aus begründetem Verdacht auf eine Straftat oder
>Ordnungswidrigkeit.

Son Verdacht erwecke ich aber nicht.


Erstens mußt Du das schon dem Polizisten überlassen.

Zweitens hast Du sogar schon mal vor'm Richter gestanden, also mehr als nur "Verdacht erweckt"...

Zitat:
Na ich weiss ja nicht was ihr für Gärten habt aber bei
mir sind runterrum Mauern...


Fein. Jetzt muß nur noch einer die Tür zuschließen...

Zitat:
...man kann da nicht drübergucken,
es sei denn der Polizist bringt eine Leiter mit :-)


Was bei begründetem Verdacht durchaus passieren könnte.

Ich habe mal daneben gestanden, als jemand hinter seinem Zaun stand und meinte, "das hier ist mein Grund, hier dürfen Sie nicht rein". Die Polizisten haben nur breit gegrinst...

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