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amiga-news.de Forum > Get a Life > Aktuelles Waffengesetz in Deutschland [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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07.04.2004, 11:30 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Zitat:
Original von Solar:
*gelöscht*. Pro und Contra verschiedener Stilarten ist nun wirklich OT. ;-)

[ Dieser Beitrag wurde von Solar am 07.04.2004 editiert. ]



Jo, das ist bei einigen ja noch mehr Glaubensfrage als Blau/Rot

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07.04.2004, 11:39 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Sehr interessante Diskussion. Irgendwie finde ich das jetzige Waffengesetz noch viel zu lasch. Das, was als Waffe deklariert wird ist doch völlig daneben. Überlegt doch mal was man alles als Waffe verwenden kann. Ich denke da z.B. an eine schöne Black&Decker Motorsäge. Was man mit der alles anstellen kann will ich gar nicht wissen. Mit der kann man ganz öffentlich durch die Straßen laufen. Oder was ist mit anderem Gartenwerkzeugen? Ich denke da an eine Sichel. Und übrigens, derjenige der meint er würde ohne Waffe nicht mehr auf die Straße gehen ist in meinen Augen ein absolut armes Schwein.
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[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 07.04.2004 editiert. ]

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07.04.2004, 11:59 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Ach was, so weit mußt Du gar nicht gehen. Auch die stärkste Armbrust gilt vor dem Gesetz nicht als Schußwaffe, weil das Projektil nicht durch einen Lauf beschleunigt wird...

Verschärfungen des Waffengesetzes bekomme ich allerdings auch zu spüren. Bislang hat es die Mittelalter-Reenactment-Szene geschafft, den Ordnungshütern Schwerter, Bögen etc. als Requisite einer dem Theater gleichzusetzenden Veranstaltung zu verkaufen. Wie lange das noch gutgeht, bleibt abzuwarten - und dann ist Ende mit Ritterspielen...

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07.04.2004, 13:21 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Als Kampfsportler ist man mit dem neuen Gesetz ja auch schon gekniffen.

Kali-Leute können Balisong nur noch im Untergrund trainieren, man traut sich ja kaum noch mit nem Boken (Holzschwert) zum Training zu gehen, von ner Stahlklinge für Iaido ganz zu schweigen. Bin auch mal gespannt, wann mein Zweihänder vom Spectaculum in Bückeburg illegal wird.

Im Endeffekt wirds darauf hinauslaufen, daß die Leute, die damit verantwortungsvoll umgehen würden, die Waffen abgeben müssen und nur noch die Schläger den Kram zuhause haben, die werden den wohl kaum abgeben.

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07.04.2004, 13:44 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von AC-Pseudo:

Bin auch mal gespannt, wann mein Zweihänder vom Spectaculum in Bückeburg illegal wird.


Auf einer öffentlichen Veranstaltung darfst Du ihn schon einmal nicht tragen, wenn Du nicht zu den Darstellern gehörst... :-\

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07.04.2004, 14:21 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
>Erstens mußt Du das schon dem Polizisten überlassen.

>Zweitens hast Du sogar schon mal vor'm Richter gestanden, also mehr als nur "Verdacht erweckt"...

Und? Ich wurde Freigesprochen!

> quote:
> Na ich weiss ja nicht was ihr für Gärten habt aber bei
> mir sind runterrum Mauern...

>Fein. Jetzt muß nur noch einer die Tür zuschließen...

Wozu? Hauptsache die Tür steht nicht offen.


> quote:
> ...man kann da nicht drübergucken,
> es sei denn der Polizist bringt eine Leiter mit :-)

>Was bei begründetem Verdacht durchaus passieren könnte.

>Ich habe mal daneben gestanden, als jemand hinter seinem
>Zaun stand und meinte, "das hier ist mein Grund, hier
>dürfen Sie nicht rein". Die Polizisten haben nur breit
>gegrinst...

Hat er doch recht ohne Durchsuchungsbefehl ist nix.
Ansonsten Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Wenn die doch unaufgefordert reinkommen, gibts da
noch meine Agressive Alarmanlage.
--
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07.04.2004, 14:46 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Herzlichen Glückwunsch, Du zeigst mal wieder, das Du nichts begriffen hast.

Zitat:
Original von chkamiga:
>Erstens mußt Du das schon dem Polizisten überlassen.

>Zweitens hast Du sogar schon mal vor'm Richter gestanden, also mehr als nur "Verdacht erweckt"...

Und? Ich wurde Freigesprochen!


Super. Trotzdem standest Du vor einem Richter, was nicht passiert wäre, wenn Du - wie Du selbst behauptest - nie einen begründeten Verdacht auf Dich fallen lassen würdest.

Schwachsinn erzählen, dabei ertappt werden, und dann ablenken wollen. Na danke.

Zitat:
> quote:
> Na ich weiss ja nicht was ihr für Gärten habt aber bei
> mir sind runterrum Mauern...

>Fein. Jetzt muß nur noch einer die Tür zuschließen...

Wozu? Hauptsache die Tür steht nicht offen.


Auch Ironie ist an Dir offensichtlich verloren.

Zitat:
>Ich habe mal daneben gestanden, als jemand hinter seinem
>Zaun stand und meinte, "das hier ist mein Grund, hier
>dürfen Sie nicht rein". Die Polizisten haben nur breit
>gegrinst...

Hat er doch recht ohne Durchsuchungsbefehl ist nix.


Na dann informiere Dich nochmal. Wie gesagt, besteht der begründete Verdacht, das Du gerade Bockmist baust, muß die Polizei zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr mitnichten auf einen Durchsuchungsbefehl warten oder gar Deine Erlaubnis einholen.

Zitat:
Ansonsten Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Solche Typen liebe ich. (Die Polizei übrigens auch.)

Zitat:
Wenn die doch unaufgefordert reinkommen, gibts da
noch meine Agressive Alarmanlage.


Ich trau' mich gar nicht zu fragen...

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07.04.2004, 17:51 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
>Super. Trotzdem standest Du vor einem Richter, was nicht passiert wäre, wenn Du - wie Du selbst behauptest - nie einen begründeten Verdacht auf Dich fallen lassen würdest.

>Schwachsinn erzählen, dabei ertappt werden, und dann ablenken wollen. Na danke.

Nee, ich hab schon mist gebaut. Wurde aber wegen Schuldunfähigkeit
freigesprochen.


> quote:
> >Ich habe mal daneben gestanden, als jemand hinter seinem
> >Zaun stand und meinte, "das hier ist mein Grund, hier
> >dürfen Sie nicht rein". Die Polizisten haben nur breit
> >gegrinst...

> Hat er doch recht ohne Durchsuchungsbefehl ist nix.

>Na dann informiere Dich nochmal. Wie gesagt, besteht der
>begründete Verdacht, das Du gerade Bockmist baust, muß die
>Polizei zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr mitnichten auf
>einen Durchsuchungsbefehl warten oder gar Deine Erlaubnis
>einholen.

Ja, da hast du schon recht aber wie du schon sagst müssten sie
einen BEGRÜNDETEN Verdacht haben.

Allerdings hatten sie 99 gefragt ob die mein Zimmer durchsuchen
dürfen oder ob sie ein Durchsuchungsbefehl holen sollen.
Meine Mutter hat natürlich gesagt okay. Ich war nicht da.
Meine erste Knarre weg :-(
Da war ich erst 16 oder 17 Jahre.

> quote:
> Ansonsten Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

>Solche Typen liebe ich. (Die Polizei übrigens auch.)
Mach dir nix draus die meisten hier zuständigen Polizisten
kenne ich sowieso.


> quote:
> Wenn die doch unaufgefordert reinkommen, gibts da
> noch meine Agressive Alarmanlage.

>Ich trau' mich gar nicht zu fragen...

Dann machs nicht, soll ich dir auch eine Bauen? :-)


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07.04.2004, 18:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Gutzi:
Zitat:
Original von Maja:

Du darfst dieses Können nicht anwenden, außer in der Ausübung des Sports. Ansonsten nicht mal zur Selbstverteidigung. Es sei denn, du hast deinen Gegener vorher ausdrücklich gewarnt.


Ist das bei euch echt so? Das ist irgendwie ziemlich lachhaft... Soll ich erstmal mit jemandem ganze Arien quatschen, wenn er mich angreift?


Andere haben darauf ja nun geantwortet. Da bin ich wohl einer hartnäckigen Ente aufgesessen. Ich muss das jetzt mal so glauben, weil mehrere unanbhängig von einander sagen, dass es nicht so ist. Denn ich habe jetzt keine große Lust, entsprechende Urteile oder Gesetzestexte zu suchen.

Und lachhaft wäre es schon wirklich, wenn es denn so wäre. Schließlich dienen Kampfsportarten u.a. auch der Selbstverteidigung, und das ganz offiziell. Man denke nur mal an die Selbstverteidigungskurse für Frauen. Aber es gibt hier bei uns eine ganze Reihe von lachhaften Regelungen und Gesetzen, die sich zum Teil sogar widersprechen. Vielleicht bin ich deshalb diesem Irrglauben aufgesessen.

Wieder was gelernt.

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07.04.2004, 19:53 Uhr

MrMarco
Posts: 445
Nutzer
Das erinnert mich irgendwie an eine Ausbildungsstunde beim Bund... es ging um das Streife laufen im Munitionsdepot...

Wie sagte einer der Ausbilder ganz inoffiziell zu uns... wenn ihr auf der Streife jemanden erwischt, welcher euch angreift oder etwas entwedet hat und flüchtet... solltet ihr schießen, dann sorgt dafür das ihr trefft. Auch wenn derjenige ein Terrorist ist, so wird ihm das Gesetz dabei helfen dir dein Leben zur Hölle zu machen.

Einer der Gründe warum ich meine Waffe niemals durchgeladen habe... im Nachhinein ärgere ich mich darüber, zum Bund gegangen zu sein.

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07.04.2004, 21:25 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
>Einer der Gründe warum ich meine Waffe niemals durchgeladen
>habe... im Nachhinein ärgere ich mich darüber, zum Bund
>gegangen zu sein.

Warum hast du dich nicht geweigert?

Ich mag zwar Waffen, würde aber nie auf jemanden schiessen,
es sei denn er Bedroht mein oder das Leben von jemand
anderen.
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07.04.2004, 23:01 Uhr

MrMarco
Posts: 445
Nutzer
Weigern? Was denkst du wie die Verweigerer beim Bund behandelt wurden?

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08.04.2004, 08:52 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
@ chkamiga:

Schuldunfähig? Den Eindruck habe ich auch. Erschreckend, das Du trotzdem immer noch einen Waffenschein hast, bzw. behauptest zu haben. (Wenn auch nur die Hälfte Deiner Behauptungen stimmt, gehörst Du in die geschlossene Anstalt, und das meine ich nicht rhetorisch.)

@ MrMarco:

Ja, an den Satz kann ich mich auch erinnern...

chkamiga meint aber wahrscheinlich eher Kriegsdienstverweigerung, nicht Befehlsverweigerung. Als Waffenscheininhaber und dem Spruch, den er in seinem Posting bringt, hätte er da aber ziemlich schlechte Karten.

Aber diese Art geistiger Verwirrung sind wir von ihm ja inzwischen gewöhnt.

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08.04.2004, 09:56 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
>Weigern? Was denkst du wie die Verweigerer beim Bund behandelt wurden?

Keine ahnung, ich bin nicht zur Musterung gegangen,
3 Mahnungen, in der 3.Stand was davon das mich die Polizei
abholt. Denn kam eine weile nix und dann schrieben die
"Sie haben uns doch mal gefaxt das sie in Psychologischer
behandlung sind, bei welchem Arzt?".
Hab ich zurückgefaxt, bei welchen.
So nachdem er denen was geschrieben hatte kam, ein
Brief in dem stand das ich von der Musterung befreit bin
und als "5" eingestuft bin.

Also schlimm ist das nicht.


>@ chkamiga:

>Schuldunfähig? Den Eindruck habe ich auch. Erschreckend,
>das Du trotzdem immer noch einen Waffenschein hast, bzw.
>behauptest zu haben. (Wenn auch nur die Hälfte Deiner
>Behauptungen stimmt, gehörst Du in die geschlossene
>Anstalt, und das meine ich nicht rhetorisch.)

Zu den damaligen Zeitpunkt. Meine behauptungen stimmen
alle, aber nur weil du eine Knarre hast kommst du nicht
in die Geschlossene.

Naja PC-User haben ja eh keine Ahnung vom Leben...
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08.04.2004, 10:26 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
@ chkamiga: Ich zitiere mal § 6 des Waffengesetzes:

§ 6 Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank
oder debil sind oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht
vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig
verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder
Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene
Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des
Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.


(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.


Nach den Ausführungen, die du im Laufe der Zeit hier gemacht hast, können wir getrost davon ausgehen, daß du Abs 1.3 und wahrscheinlich Abs. 3 nicht erfüllst, danach nach Gesetz keinen Waffenschein haben dürftest. Wobei ich auch aufgrund der Wortwahl Waffenschein, statt des korrekteren Ausdrucks Waffenbesitzkarte davon ausgehe, daß du keinen haben kannst.



@Solar: ich habe mir mal die Mühe gemacht, das ganze Waffengesetz durchzulesen. Demnach kann ich schon mit nem Zweihänder durch die Gegend gehen, auch als nicht Darsteller. Dahingehend sind Armbrüste expilzit als verboten aufgeführt.

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08.04.2004, 11:09 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von AC-Pseudo:

@Solar: ich habe mir mal die Mühe gemacht, das ganze Waffengesetz durchzulesen. Demnach kann ich schon mit nem Zweihänder durch die Gegend gehen, auch als nicht Darsteller. Dahingehend sind Armbrüste expilzit als verboten aufgeführt.


Auha... WaffG 2002 Anlage 1 Absatz 1.2.2 ist in der Tat neu... ("Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, [...] bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).")

Damit stirbt mein Plan, mir zum Langbogen auch noch eine Armbrust für den Markt zuzulegen... der Langbogen ist auch weiterhin OK, da keine Sperrvorrichtung... hm... ?(

Was den Zweihänder angeht... schon nach dem alten Waffengesetz durftest Du eine Hieb- oder Stoßwaffe auf einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Mittelaltermarkt) nicht mitführen - stumpf oder nicht (WaffG von 1976, zuletzt geändert 1994, $4(4)). Als Darsteller haben wir uns auf $39(6) berufen (Teilnehmer an einer Theatervorstellung), was leider Auslegungssache ist und "freie Feldschlacht" nicht wirklich mit einbezieht.

Ich kann mir nicht vorstellen, das das neue, sehr viel schärfere Gesetz nun gerade hier laxer geworden ist, bin aber gerade zu faul, die passenden Paragraphen herauszusuchen.

Die Luft für MA-Darsteller könnte dünn werden...

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08.04.2004, 11:15 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Ich würde niemanden davon abraten nicht zum Bund zu gehen. Es ist eine ERfahrung fürs Leben. Man wird mit Menschen und Situationen konfrontiert, die man im normalen Altag nicht kennenlernen würde. Ich weiß nciht warum die viele immer so negativ vom Bund reden.

Ich kann es absolut nicht nachvollziehen, dass eine harmlose Armbrust vom Waffengesetz verboten ist aber mit einer laufenden Motosäge durch die Straße zu aufen anscheinend nicht. Wie sieht es mit einer Sichel aus oder einer Sense? Klingenlänge gibts auch da, nur dass die Klingen gebogen sind und wahrscheinlich gefährlicher als jedes Messer sein können.
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08.04.2004, 11:27 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Also, zur Klarheit.

Zitat:
WaffG 2002 § 1

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


Zitat:
WaffG 2002 WaffG 2002 § 42

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

[...]

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden [...]


Zitat:
WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

1.2 Gleichgestellte Gegenstände

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, [...]

1.2.2

bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).


[ Dieser Beitrag wurde von Solar am 08.04.2004 editiert. ]

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08.04.2004, 14:32 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
>§ 6 Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen
>nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
>1. geschäftsunfähig sind,

Bin geschäftsfähig

>2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden
>Mitteln, psychisch krank
>der debil sind oder

Ich Trinke kein Alkohol ausser Sylverster.

Meine Tabletten nehme ich nicht mehr, obwohl ich
noch ein halbes Jahr sollte, kann ich mir nicht
Leisten, Danke an die die die Gesundheitreform gemacht
haben.
Wenn ich mir was gegen Heuschnupfen leisten könnte und
das nehmen würde, dürfte ich dann auch keine Waffe
haben? Man darf ja damit kein Auto fahren...


>3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen
>oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder
>diese Gegenstände nicht sorgfältig

Kann ich, ich hab sogar Sprengstoff gebaut und habe
noch meine beiden Hände.

>verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer

Mein Zimmer ist entweder Normal oder Elektronisch
verschlossen.

>Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Wo ich Soizid gerfärdet war hatte ich meine Knarre,
aber ich kann mir nicht in den Kopf schiessen, genausowenig
wie auf die Schienen legen. Ih dann rollt dein Kopf weg
und du siehst noch deinen Körper, abartig.


>(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet
>haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis
>zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten
>ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches
>Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt
>nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne
>von § 14 Abs. 1 Satz 2.

Hä? Muss neu sein habe mein Waffenschein mit 18 bekommen.

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08.04.2004, 18:11 Uhr

Archeon
Posts: 1810
Nutzer
Zitat:
Nein, Wurfsterne sind, wie z.B auch Butterflymesser ganz verboten (wobei mir nicht klar ist, warum ein Butterflymesser mehr oder weniger gefährlich als ein Taschenmesser, als welches ich meines jahrelang benutzt hab oder Fahrtenmesser sein soll)


Also wenn ich lesem das ein Butterflymesser verboten ist und du in jeden Baumarkt ein Spitzes Dämmstoffmesser (ca.35cm) Klinge für
9.95 Euro bekommst, das finde ich in vieler hinsicht gefährlicher. :P

Aber es gibt ja noch die möglichkeit auf Bauersmethode sein Wiedersacher los zu werden und zwar mit der Forke. :lach:

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08.04.2004, 18:34 Uhr

novamann
Posts: 870
[Ex-Mitglied]
@chkamiga

Lies Dir das mal durch:

Keine ahnung, ich bin nicht zur Musterung gegangen,
3 Mahnungen, in der 3.Stand was davon das mich die Polizei
abholt. Denn kam eine weile nix und dann schrieben die
"Sie haben uns doch mal gefaxt das sie in Psychologischer
behandlung sind, bei welchem Arzt?".
Hab ich zurückgefaxt, bei welchen.
So nachdem er denen was geschrieben hatte kam, ein
Brief in dem stand das ich von der Musterung befreit bin
und als "5" eingestuft bin.

Also schlimm ist das nicht

Zu den damaligen Zeitpunkt. Meine behauptungen stimmen
alle, aber nur weil du eine Knarre hast kommst du nicht
in die Geschlossene

Naja PC-User haben ja eh keine Ahnung vom Leben...

Wo ich Soizid gerfärdet war hatte ich meine Knarre,
aber ich kann mir nicht in den Kopf schiessen, genausowenig
wie auf die Schienen legen. Ih dann rollt dein Kopf weg
und du siehst noch deinen Körper, abartig.

So, und nun laß Dich von @archeon mit der >Mistgabel< pieken:lach: , könnte auch nix schaden8) .
Gruß
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[ Dieser Beitrag wurde von novamann am 08.04.2004 editiert. ]

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08.04.2004, 19:00 Uhr

chkamiga
Posts:
[Ex-Mitglied]
@Novaman du hast da ein Paar Texte von mir getextet...
Was soll das mir jetzt sagen?
Musst schon was dazu schreiben.
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08.04.2004, 19:03 Uhr

novamann
Posts: 870
[Ex-Mitglied]
Zitat:
Original von chkamiga:
@Novaman du hast da ein Paar Texte von mir getextet...
Was soll das mir jetzt sagen?
Musst schon was dazu schreiben.
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Warum?? Die Texte sind selbsterklärend!!

novamann

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09.04.2004, 00:56 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Dahingehend sind Armbrüste expilzit als verboten aufgeführt.


Demnach ist das also verboten.

Sorry! Soll nur zur Aufheiterung dienen. :D

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09.04.2004, 16:27 Uhr

novamann
Posts: 870
[Ex-Mitglied]
Zitat:
Original von chkamiga:
@Novaman du hast da ein Paar Texte von mir getextet...
Was soll das mir jetzt sagen?
Musst schon was dazu schreiben.
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http://people.freenet.de/CHRAmiga.de


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Fällt mir erst jetzt auf:
Ich verwahre mich gegen die Behauptung chkamiga's >Texter< zu sein.
Richtig ist vielmehr: chkamiga ist mir völlig unbekannt und ich distanziere mich von seinen z.T. rechtswidrigen Machenschaften und Äußerungen.

Gruß
novamann
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09.04.2004, 21:24 Uhr

Ochnygosch
Posts: 17
Nutzer
Mahlzeit,

Zitat:
Demnach ist das also verboten.

wow, ich möchte mal sehen wie er mit dem Teil seinem Sohn den Apfel vom Kopf schießt.
:D

Zitat:
Sorry! Soll nur zur Aufheiterung dienen. :D
Kein Problem, kann ja jedem mal passieren. Nobody is perfect. :D :lach:

Adios,
Jens

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10.04.2004, 00:38 Uhr

scholle
Posts: 14
Nutzer
[quote]
Original von Schaumstofflumpi:

Ich kann es absolut nicht nachvollziehen, dass eine harmlose Armbrust vom Waffengesetz verboten ist aber mit einer laufenden Motosäge durch die Straße zu aufen anscheinend nicht. Wie sieht es mit einer Sichel aus oder einer Sense? Klingenlänge gibts auch da, nur dass die Klingen gebogen sind und wahrscheinlich gefährlicher als jedes Messer sein können.
--

Ähem, hast Du schon mal mit 'ner Motorsäge oder 'ner Sense gearbeitet? Diese Dinger sind als Waffen sowas von unhandlich, da
ist jedes 0815 Küchenmesser mit halbwegs fester Klinge 3x gefählicher. Daß Leute glauben, Motorsägen seien gefährliche Waffen, kommt m.E. davon, daß sie zuviel Doom o.ä. gespielt haben...


Just my 2p,

Scholle
--
scholle@uni-duisburg.de
http://home.arcor.de/schollsky


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