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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Playstation Emulator FPSE [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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01.11.2001, 12:53 Uhr

Grendel
Posts:
[Ex-Mitglied]
HI Leute

Hab mir das Emulationspaket von Mathias Roslund heruntergeladen und
versuche gerade mal ein Game zu starten.Aber bis jetzt ohne Erfolg. ;C

Also Ich schreibe:
Stack 100000
FPSE.exe -u3 -xcybppc.device >enter<

Dann startet das Programm bis zu diesem Punkt:

Loading BIOS...
Compiling...
not imprement ??:582d5350

Das geschieht bei jedem Game von mir !
Dabei öffnet sich das Windows für die Emulation aber es bleibt einfach an diesem
Punkt stehen.

Laut Anweisung muß man das BIOS-Rom in das selbe Verzeichnis kopieren und es dann
scph1001.bin umbenennen.
Das habe Ich dann auch so getan doch leider klappt es bei mir nicht !

Vielleicht habe Ich das mit dem BIOS-Rom falsch verstanden oder die Eingabe ist bei mir
nicht korregt.
Ach ja Ich habe eine Voodoo.Will nur hoffe,das es kein Problem deswegen gibt.
Kann mir irgendjemand helfen ?

Grüße und Danke für euer Interresse...

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01.11.2001, 15:42 Uhr

TriMa
Posts: 2793
[Ex-Mitglied]
1. Was hast du für ein Bios? Du brauchst ein PSX (1) BIOS, diese nennt sich scph1001, es gibt noch andere, aber dieses ist das kompatibelste von allen.
2. Bei der Device angabe fehlt die unit, überprüfe das auch nochmal

Da die Emu hier wunderbar funzt, zwar grottig lahm, aber jetzte sehr kompatibel, was die vorversion nicht im ansatz war, würde ich einfach sagen, dass du die beiden Punkte mal überprüfst.


--
MfG TriMa


[ Dieser Beitrag wurde von TriMa am 01.11.2001 editiert. ]

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01.11.2001, 16:28 Uhr

Grendel
Posts:
[Ex-Mitglied]
Hallo TriMa,


Nun die Unit ist 3 und wird auch vom Programm bestätigt.
Was das BIOS angeht,da scheint der Fehler zu liegen.
Ich dachte eigentlich das Bios währe das Programm auf der CD-Rom,wovon
die Playstation booted.(Schon ziehmlich blöde oder ?)

Es ist anscheinend ein Programm,was man sich erst besorgen muß.
Aber wie geht das und wo bekommt man es her ?

Währe für deine Hilfe echt dankbar.

Ciao...

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01.11.2001, 17:11 Uhr

Stefan1200
Posts: 1056
Nutzer
Die Antwort auf die Frage, wo man das BIOS herbekommt, würde illegal sein.
Wenn du aber eine echte PSX hast, mal ein kleinen Tipp.
Gehe mal in eine Suchmaschine deiner Wahl und tippe einfach mal den Namen vom BIOS ein.
Ich weise aber darauf hin, das dies nicht wirklich legal ist.

<small>Ich distanziere mich von meinen gegebenen Infos</small> ;-)
--
MfG Stefan1200

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Wichtig: Rechtschreibfehler entstehen nur durch die elektronische Übertragung und sind daher vom Autor nicht gewollt. :) )

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01.11.2001, 17:47 Uhr

Grendel
Posts:
[Ex-Mitglied]
HI Stefan1200,


Natürlich besitze Ich eine PSX und man benötigt zum spielen ja auch die
original CD-Roms.
Deshalb wundert es mich auch etwas,warum jemand einen EMU schreibt welcher
nur mit einem Programm zu laufen scheint,wo man nur illegal erwerben kann.

Dann finde Ich sollte er es lieber lassen !

Werde aber mal trotzdem nach diesem BIOS schauen.

Ciao..

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01.11.2001, 19:28 Uhr

Grendel
Posts:
[Ex-Mitglied]
Na bitte !
Nun habe Ich es doch noch zum laufen gebracht.
Aber wie man so schön sagt "Die Vorfreude ist die schönste Freude".
Es ist trotz meiner Konfig einfach zu larmarschig um es zu behalten.
Sorry Mathias !

Zudem stimmt die Farbe nicht (Vieleicht ein Fehler von mir !)

Aber besten Dank für eure Hilfe.
Oder Ich sage mal besser Ich habe mir selber geholfen,da es ja irgendwie
illegal war !
Deshalb kenne Ich Euch nicht mehr und wer ist eigentlich dieser Stefan1200 ?
Nie von Ihm gehöhrt.

Also auf wiedersehn mir selber und alles Gute wünsch Ich mir auchnoch.

Ciao...

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03.11.2001, 09:12 Uhr

Stefan1200
Posts: 1056
Nutzer
Noch nie von mir gehört?
*heul* ;)
Bin doch Top3 Poster hier ;)

Naja, ich glaube das ROM ist legal, wenn man eine PSX besitzt.
Aber ich kenne mich nicht so genau aus mit der Lizens.
--
MfG Stefan1200

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03.11.2001, 13:41 Uhr

Henner
Posts: 204
Nutzer
Was die BIOS-Sache betrifft, darf jeder der eine PSX besitzt, dieses
BIOS besitzen, als Datei. Somit auch wo herunterladen, oder kopieren,
weil er selber nicht dazu in der Lage ist, das BIOS auszulesen.

Ist so wie mit Kickstart-ROMs. Exakt das selbe.

Das feilbieten von solchen Images im Netz ist sicher illegal, aber
das Downloaden sicher nicht.

Wie schon wer anderes sagte, einfach den Dateinamen in Google
oder LycosFTP eingeben und tadaaaa... :)

Redet ihr eigentlich von nem Amiga-PSX-Emulator?

Ich hatte den für Win mal getestet, also nicht "den", sondern
einen besonders guten, wie hieß er doch gleich...

ePSXecutor hieß er. Hab schon länger nicht mehr betrieben, aber
da lief fast alles auf meinem 266/300er ziemlich gut drauf.
Nur das Treibergefummel und so ging mir auf den Zwirn. Viel zu
viel gefummel... Achso, PSX-Dualshockpad lief per meinem SmartJoy
Adapter am PC auch wunderbar. Beide Analogen Sticks liefen prächtig,
nur bis dato Shock nicht. Glaube der Adapter unterstützt kein Shock.
(DM 29.-, Made in Asia, super Design, Klone von nem DM 69.- Produkt
aus glaube Amiland. Gibts bei Hongkongfun.de als Klon-Import super
günstig, wie alles andere als "Klon" auch. Typisch Asia eben :)

PSmplay kann ich übrigens (ebenso Win) auch empfehlen. Damit lassen
sich PSX-Datenträger nach Bilder, Samples bzw. ganzen Musikstücken,
bzw. Songs (nicht nur CDDA!), sowie nach Videos und allen PSX-Formaten
absuchen. Nen kompletter Scan einer CD bzw. einem CD-Image (vorziehen!)
kann aber recht lange dauern. Dafür läßt sich dann alle extrahieren.
Genial... Auch "angucken", mit dem Programm.

Silent Hill Videos und Musik mir so erstmal gesichert... <gier>

Leider sind meine beiden PSX' (1002er) hinüber... schnief...
Und dabei hab ich für Unsummen Zubehör (und Games...) ... Arrrgh


--
Henner

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03.11.2001, 16:15 Uhr

Stefan1200
Posts: 1056
Nutzer
Ich habe aber gehört, das Virtual Game Station auf dem Mac und PC am kompatibelsten sein soll.

Die Emu habe ich ja noch nie gehört ;-)
--
MfG Stefan1200

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03.11.2001, 22:56 Uhr

TriMa
Posts: 2793
[Ex-Mitglied]
Man Man Man, ich weiss wirklich nicht, wer auf diese BIOS/ROMS/SOftware Geschichte gekommen ist, dass man die ROMS mal nen Tag benutzen darf, oder wennman sie besitzt darf man ruhig, dass iss doch totaler Schwachsinn.

Wenn ihr Software besitzt habt ihr eine! Lizenz erworben, um das Spiel einmal zu besitzen, hast du zwei computer brauchst du 2 Lizenzen, also 2x kaufen(macht natürlich keiner) Wie soll sich dass dann mit ROMS/BIOS/ SOftware ausm Netz klären. Entweder du hast exakt dasselbe ROM wie in deiner PSX z.b., dann darfst du die PSX nicht benutzen wenn das ROM aufm Computer liegt, was aber auch totaler schwachsinn ist, denn dann müsste man ja das psx bios löschen, hmm, oder macemu, den mac darfst du nicht mehr benutzen, wenn du das rom für die emubenutzt.

Im endeffect ist es einfach illegal. am legalsten wäre es wenns der herrsteller auf datenträgern bringt und diese verkauft, dann hätte man ja die lizenz.

Genug müll gesappelt ;) sucht euch aus dem text das raus was wichtig ist *g*

--
MfG TriMa

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04.11.2001, 00:36 Uhr

Henner
Posts: 204
Nutzer
@Stefan1200:
Ich meinte "ePSXe", das "cutor" dahinter ist ein Tool, daß die
Konfigurationen (verschiedenen) je Game verwaltet und eine Art
Ausführverwaltung ist. Für jedes Game die speziellen Einstellungen
die unabdingbar sind, rauszufinden, damit es optimal läuft, um
das dann starten zu können, statt jeweils wieder die Konfig ändern
zu müssen.

ePSXe ist einer wenn nicht der beste Emulator, sehr schnell, kostenlos
und es gibt viele viele Treiber dafür.

Das BIOS ist natürlich nicht enthalten, ist es nie.


@Trima:
Quark :)

Was die Regel angeht, daß man eine Software nur auf einem Rechner
gleichzeitig anwenden darf, ist das keinesfalls Grundvoraussetzung.
Zwei und mehr gibt es auch, bzw. sind teilweise normal.

Aber egal, denn ein User einer Playstation möchte seine Games auf
dem PC zocken, geht also hin und nutzt sein BIOS (ROM) im PC, statt
auf seiner Konsole. Es geht und das NUTZEN, nicht um die existierenden
"Kopien". Sicherheitskopien sind eh erlaubt und daß man ein Hardware-
ROM nicht löschen kann, bzw. "muß", weil man ne Kopie im Rechner
nutzt, ist auch klar.

Lange Rede kurzer Sinn: Es ist vollkommen legal (!!!) ein BIOS bzw.
ROM aus einer Hardware auszulesen, wenn man dies für sich privat
anwenden möchte. Wenn der Hersteller dies jedoch verbietet, generell,
mag es anders aussehen, aber auf so eine Klausel würde ich sch...

Ich habe zwei PSX, 1002er... Das BIOS kann ich persönlich nicht
auslesen, weil mir das zuviel Arbeit und zu teuer wäre. Also besorge
ich mir das ROM aus dem Netz, denn ich habe schließlich die Hardware.
Ich bin als Käufer einer (mehrerer) PSX' dazu berechtigt das ROM
als Kopie für den Einsatz am Computer zu besitzen. Die Spiele werden
ja nicht kopiert und auch die Konsole nicht weniger verkauft, man
ist schließlich bereits Besitzer einer solchen Konsole.


Hat man jedoch keine PSX, ist es natürlich illegal.
Genauso wie das verbreiten des ROMs, da es nicht mehr mit jeglichen
Klauseln und Gesetzen rund um das Anfertigen von Kopien einher geht.


Nochmal: Vergleichbar mit Kickstart ROMs. Wir haben die Rechner,
also dürfen wir das auslesen und unseren 4000er wahlweise booten
zu lassen, vorausgesetzt wir besitzen das jeweilige 1.x KS.

Genauso mit Mac-ROMs. Hat man einen MAC, ist es voll legal, es muß
natürlich das gleiche ROM sein! Was bei PSX 1 noch total egal
ist, weil PSX ist PSX-ROM (wobei es kleine Unterschiede natürlich
gibt), so ist es bei Computer-BIOS'e ganz anders, weil dort jede
Version sich grundlegend unterscheidet und Vor- bzw. Nachteile zur
anderen hat. Eine PSX1 ist jedoch eine PSX1. Reich rechtlich, um das
mal zu überspitzen, dürfte man aber tatsächlich nur die 1002 oder
7002 etc. einsetzen, die man in seiner Hardware auch hat. (Siehe
Bodenetikett, Platinenbeschriftung)


Es spricht niemand von 24 Stündigem Test von Software.
Dies gabs aber wohl mal bei irgendwas.. Irgendwo.. Musik ?? Egal :)

Es ist mir als Besitzer einer PSX (zweier) jedenfalls egal, woher
ich das ROM bekomme. Klar, aus dem Netz habe ich es und fertig.
Derjenige, der es angeboten hat und damit die Gefahr eingeht, daß
es jeder laden kann, auch diejenigen, die keine PSX haben, derjenige
begeht eine illegale Aktion.

Ich als Besitzer der Hardware und Downloader der Datei aber nicht.
Basta. (Selbst wenn es das Recht beim Downloaden von dort etwas anders
sehen sollte, für mich ist das so, basta)

ROMs nutzen ist legal, wenn man das Original besitzt.

Klauseln, die das verbieten, können mich mal, bzw. hab ich noch nicht
gesehen. Ich habe die Hardware, dann will ich die auch privat für mich
entsprechend nutzen und damit schade ich dem Hersteller kein bißchen,
nichtmal theoretisch, überhauptnicht. Von Spreaden rede ich dabei
nicht!

Öffentlich spreaden darf man das natürlich nicht, ganz klar, liegt
schließlich (C) drauf. Aber der Besitzer einer Konsole darf es nunmal
besitzen und es sollte egal sein, wie er an die Kopie gekommen ist,
FÜR IHN! Für den Verbreiter/Spreader ist das natürlich ein erhebliches
Problem... :)


--
Henner

[ Dieser Beitrag wurde von Henner am 04.11.2001 editiert. ]

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04.11.2001, 01:35 Uhr

Stefan1200
Posts: 1056
Nutzer
Gibt es hier kein Rechtsanwalt oder sowas, der uns das mal genau erklären kann?
Ich mein, spekulieren kann jeder.

Wobei ich teilweise glaube, das Henner recht hat.
Das mit der Sicherheitskopie klingt einleuchtent.
--
MfG Stefan1200

Mal in Echtzeit mit anderen Leuten sprechen?:
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04.11.2001, 02:18 Uhr

Henner
Posts: 204
Nutzer
@Stefan1200:

Nochmal: Du darfst mit Deinem Fernseher machen was Du willst, solange
Du die Technologie nicht zu einem gewerblichen oder dem Hersteller
wirtschaftlich schadenden Zweck verwendest. Z.B. durch Extraktion
von Software auf dem Fernseher, die dann weiterverkauft wird. Oder
in eigene Anwendungen zum eigenen WIRTSCHAFTLICHEN (!) Vorteil
verwendet wird. Genauso wie die Veränderung der enthaltenen Software
zu SOLCHEN Zwecken nicht erlaubt ist.

In Deutschland gibt es kein Gesetz, wie es in den USA leider gibt,
daß man geschützte Daten nicht dekodieren darf. Unter Umständen kann
man ja das Auslesen von ROMs darunter fallen lassen, aber nichtmal
das ist IMHO der Fall, da nichts kodiert wird, normalerweise.

Und wir sind schlicht in Deutschland, da dürfen wir PRIVAT mit unserem
Eigentum machen, was wir wollen. Nur wir dürfen damit niemanden
verletzten oder dem Hersteller durch unser tun wirtschaftlich Schaden.
Letzteres muß, um juristisch verwertbar zu werden, allerdings so
geschehen, daß man als Auslöser dieses Schadens verantwortlich gemacht
werden kann.

Also also Programmierer einer Emulator-Software ist man NICHT dafür
verantwortlich, wenn jemand, der z.B. eine PSX nicht besitzt, aber
den Emulator mit einer illegalen BESITZENDEN Kopie des ROMs
verwendet. Genauso wie ein Hersteller von Schußwaffen nicht für
Morde verantwortlich ist, zumindest nicht vor dem Gesetz.. ähem..


Also: Extraktion von ROMs ist legal und wird seit Jahren begangen.
Es ist unser Eigentum und wir haben auch kein Dekodier-Verbots-Gesetz
wie in Amiland und das wird es hoffentlich auch bald dort nicht mehr
geben ("DCMdingsa...").

Ich kann aus nem Opel den Motor ausbauen und damit mein Haus heizen.
Kann Opel NICHTS gegen tun! Es wäre auch zu dumm, wenn das jemand
versuchen würde.


Die angebliche "Lizenz", die wir als PSX-User NIRGEND unterschrieben
oder mit JA bestätigt haben, nach der könnte man ja jetzt von einer
Einzelplatz-Lizenz ausgehen. Das hat aber immer nur den Hintergrund,
daß man die vollständige Vervielfältigung des Produktes verhindern
will.

Ein ROM oder ein Teil einer Software zu kopieren und nur privat zu
verwenden, EGAL FÜR WAS, ist rein logisch doch schon legal. Und mir
kann da juristisch nen Richter sonst was erzählen. Aus so nem Land
würd ich glatt auswandern.. (Hab ich ja eh vor)


Die Thematik geht ja sogar soweit, daß die Amis es verbieten wollen,
geschützte (also KODIERTE) Software für wissenschaftliche und private
Zwecke zu entschlüsseln. Es würden bestehende Lizenzvereinbarungen,
wie in Deutschland mit der GEMA damit gestört, es würde unmöglich
werden eine Kryptosoft auf Sicherheit LEGAL überprüfen zu können,
außer man ist Lizenznehmer und da fangen doch schon die Probleme an.
So jemand ist vielleicht nicht unparteiisch und nicht viele werden
für wissenschaftliche Analysen so eine Lizenz beziehen wollen, bzw.
DÜRFEN. Damit geht man ja gegen die wirtschaftlichen Interessen des
Herstellers vor, indem man deren Produkt für "unsicher" erklärt.
Doch bei Kryptologie ist das das wichtigste Argument für die Analyse
solcher kryptologischer Software... Aber ich schweife ab.

Bei Software aus Hardware, die man gekauft hat, kann man privat
damit machen, was einem beliebt, unter ausschluß obiger Aspekte.
Man darf halt nichts tun, was dem Hersteller schadet, weil sowas
nach allgemeingültigem Recht (egal wo auf der Welt) eben immer
illegal zu sein hat. Es darf niemals so sein, daß man durch ein
egoistisches Handeln jemanden bzw. einer Firma schadet.

Wissenschaftliche Ergebnisse, die einem Unternehmen möglicherweise
ein Produkt zum Ladenhüter werden lassen, weil bestätigt wird, daß
es nicht (mehr) das verspricht, was es gegen Geld ja tut, das ist
wiederum ne andere Sache.

Da braucht es keine anwaltliche Beratung.

Wer ne PSX hat, extrahiert das ROM und fertig. Wer es etwas auf
schwebender Planke tun mag, geht übers Internet. Für mich ist
letzteres vollkommen legal, solange ich den Spreader nicht durch
Geld wirtschaftlich oder Hits (und damit zu Publizität) verhelfe.
Es ist die Datei, um die es geht und auf die betrachtet ist der
Vorgang legal.

Sorry, aber das Wolfgang'sche Gebrassel ist momentan so langweilig
wieder mal, das ich hier mich wiederholend zu diesem Thema
verkrampfe :)

--
Henner

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04.11.2001, 11:17 Uhr

TriMa
Posts: 2793
[Ex-Mitglied]
@Henner

1.Ich besitze auch 2PSX, nicht nur du, und dazu noch ne PS2;) aber das am rande, ähm :D
2. Es gibt ne ganze Menge Verschiedene PSX ROMS, die kompatibelste ist scph1001. das 7x ist glaube für die ps2, bin mir abernicht so sicher, ich habe aber schonmal sowas im netz gesehen, ein PS2 omfile, gibts da eigendlich auch ein Emulator, wenn es denn angeboten wird?(für PC)
3. Das mit den Sicherheitskopien von CDs stimmt nur dann, wenn es im Lizenzvertrag der Software ausdrücklich drinne steht, z.b. OS3.9 steht es drinne, bei GTA3 z.b. finde ich nur eine Warnung vor unerlaubten Reproduzieren des Datenträgers.
4. Bitte, bitte, bitte fasse dich kürzer, bitte*fleh* :D

@Stefan1200
Ja ein Rechtsanwalt der sich damit auskennt, den brauchen wir jetze hier :D

--
MfG TriMa

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04.11.2001, 11:55 Uhr

Stefan1200
Posts: 1056
Nutzer
@ TriMa:

Gelbe Seiten...ich weiss ;)


@ Henner:

So, ich habe mir dein kurzen Text mit SAY Vorlesen lassen.
Zum lesen war ich zu faul ;)

Du willst weg ziehen?
Wohin?
--
MfG Stefan1200

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05.11.2001, 13:28 Uhr

Henner
Posts: 204
Nutzer
@Trima

Es gibt soviele ROMs für die PS1, wie es auch Versionen der Platinen
und Landesversionen gab und gibt. Das sind sehr viele Versionen und
die 1001/1002 ist die aller erste. 7002 meint nur die glaube
europäische Version aus dem Jahre soundso... 9002 gibts glaubich
auch, die 1er Versionen (7001,...) sind glaub ich japanische
Versionen der Hardware/Platine (und somit auch des ROMs)...
5000er gibts auch, glaube 3000er auch.. Ach, fast alle Reihen gibts
eigentlich. Manche deklarieren die damalige glaub Blue PSX, die
von Anfang an keine Sicherheitsabfrage enthielt, weil für Presse und
Entwickler gedacht, die per CD-R (legal) versorgt sein wollen. Aber
die meisten Revs der PS1 sind wirklich die aus der breiten Produktion.

Huch, ich schreib wieder zuviel :D


Was PS2-Emu angeht, habe ich keine Ahnung. Habe nicht die Power
dazu und momentan auch kein Interesse daran, ganz davon zu schweigen,
daß ich keine PS2 besitze :) Ich denk mal, das gibts noch nicht, nur
hilft Dir das ja nicht weiter. Und wenn, ich habe kein DVD und ich
habe nicht genug Power.


Was nochmal Kopien von CDs angeht, das Du ansprichst:
Ich sprach davon garnicht. Stefan1200 brachte das (glaube ich) ein.
Was Software angeht, haben wir ein Recht auf eine private Kopie,
so ist das nunmal. Aber was hat das mit ROMs zu tun? Ich denke
da ist ein Auslesen bzw. kopieren ansich garnicht gedacht, also
findet so ein Recht da auch keine Anwendung. Genauer: Es findet
da garkein Recht, außer das normale Urheberrecht Anwendung.
Wichtiger wiegt da aber das Recht auf eigener Handlungsfreiheit mit
dem Eigentum, daß man besitzt. Wie ich schon schrieb. Mit so nen
ROM könnte ich mein Gehirn aufrüsten (abrüsten...), und es hat Sony
nicht im geringsten was anzugehen. Man darf dem Urheber nur nicht
schaden. Wirtschaftlich z.B. Wenn ich ein (mein) Auto zerstückel,
schade ich damit dem Hersteller? Es ist mein Eigentum...
Egal wer ein Urheberrecht auf die Konstruktionsdaten hat.
Auch wenn aus dem zerstückelten Auto ich was neues bastel. Egal.
Nur geschützte Technologie für mein eigenes wirtschaftliches
vorankommen bzw. einer Einschränkung beim Urheber, das darf ich
nicht begehen. Ach, bin ich wieder so viel am brasseln, meine Finger
fluppen so schnell, sorry :)

Nur noch eins: Es ist EGAL was in Bedingungen (AGB, Lizenzen, ...)
drin steht. Es gilt das Recht des Bürgers in seinem Land.
Manche Bedingungen sind eben nichtig, weil sie die Rechte einer
Partei beschneiden.


@Stefan1200:

Say? "So" klinge ich aber nun wirklich nicht, hehe. Also was das
Land angeht: Argentinien.


--
Henner

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05.11.2001, 20:04 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von TriMa:
3. Das mit den Sicherheitskopien von CDs stimmt nur dann, wenn es im Lizenzvertrag der Software ausdrücklich drinne steht, z.b. OS3.9 steht es drinne, bei GTA3 z.b. finde ich nur eine Warnung vor unerlaubten Reproduzieren des Datenträgers.
4. Bitte, bitte, bitte fasse dich kürzer, bitte*fleh* :D


Ich versuche, mich kurz zu fassen, wird aber wahrscheinlich nichts:

Lizenzvertraege auf CD's sind Bloedsinn. Jeder der folgenden Gruende ist fuer sich allein bereits ausreichend, um einen solchen Vertrag ungueltig zu machen:
  • Ein Vetrag muss von beiden Seiten fuer die jeweils andere Seite erkennbar anerkannt werden. Der Hersteller der CD erfaehrt aber niemals davon, ob der Vertrag auf der CD ueberhaupt gelesen wurde.
  • Kein Hersteller kann glaubhaft machen, dass er tatsaechlich glauben wuerde, dass der Benutzer diesen Vertrag wollte, anstatt einfach nur die gekaufte Software zu benutzen. Ohne Willenserklaerung (oder glaubhaften Grund, eine solche anzunehmen) kann aber kein Vertrag zustande kommen.
  • Ein Vertrag darf nicht geltende Gesetze (und dazu gehoert das Recht auf Sicherheitskopie) ausser Kraft setzen.
  • Es obliegt der Sorfaltspflicht eines Geschaeftsmanns, die Willenserklaerung eines Geschaeftspartners im Rahmen seiner Moeglichkeiten zu ueberpruefen. Wer dagegen, wie bei diese "Lizenzsvertraegen" ueblich, annimmt, dass ein Endkunde ohne juristische Vorbildung diese meist mehrseitigen im Juristendeutsch (oder gar -englisch) verfassten Vertragsbestimmungen liest und versteht, hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und wird, wenn der Kunde sagt, er hat den Inhalt nicht verstanden immer vor Gericht verlieren.
    Wie gesagt, jeder dieser Punkte wuerde ausreichen, um den Lizenzvertrag ungueltig zu machen.

    mfg

    --

    Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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  • 11.11.2001, 14:47 Uhr

    Henner
    Posts: 204
    Nutzer
    Original von Holger:
    > Ich versuche, mich kurz zu fassen, wird aber wahrscheinlich nichts:
    > [...]

    Nix anderes hab ich doch gesagt :) <flux weg ... :->


    --
    Henner

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