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amiga-news.de Forum > Get a Life > Reifen-/Felgengrößen [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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10.09.2004, 08:13 Uhr

Micha1701
Posts: 938
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Hallo zusammen!

Ich hab da mal ne Frage:

In meinem KFZ Schein steht für Winterreifen folgendes drin:

Zitat:
185/60R14 82Q M+S A.FELGE 6JX14, ET33MM

Die Reifengröße und Geschwindigkeit ist mir klar, aber was ist mit der Felge?

Bei reifendirekt.com steht bei einem solchen Reifen mit Stahlfelge folgendes:

Zitat:
Der Reifen ist auf 4-Loch-Stahlfelge: 5,5Jx14 4x98.00x58.00 ET: Et 35.00 montiert

Hier weichen ja die Breite (5,5J statt 6J) sowie das ET (35 statt 33) voneinander ab. Aber was beduetet das nu? Sieht die Polizei das bei einer Kontrolle? Interessiert die das? Ist das überhaupt schlimm?
--
:boing: Micha :boing:

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[ Dieser Beitrag wurde von Micha1701 am 10.09.2004 editiert. ]

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10.09.2004, 11:01 Uhr

gerbil
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Zu den einzelnen Bezeichnungen gibt's hier was.

Bei "ET" fällt mir als Möglichkeit (genau weiß ich es nicht) der Lochkreis Deiner Felgen ein. Und ob da 2 mm stören oder nicht, solltest Du Deinen Händler oder Werkstatt fragen...

Als ich damals von meinen 155er Rasenmäherrreifen auf 175er Alusommerschlappen aufgerüstet hab, hat der TÜVer sich das einfach kurz angeguckt und mir 'n Einzelgutachten dazu geschrieben, was bei Gelegenheit in den KFZ-Schein übernommen werden würde. Seitdem fahre ich das Einzelgutachten fröhlich mit durch die Gegend.
Bei jeder Polizeikontrolle, in der ich war, hat es die aber kein Stück interessiert, der Fahrzeigschein hat völlig gereicht.

Nach dem, was ich gehört hab, hängt es auch immer ein bißchen vom Gesamtbild Deines Autos/Dir ab. Wenn Du ein getuntes Geschoss fährst und dazu noch frech wirst, wollen sie alles, aber wirklich alles sehen. Fähst Du ein "normales" Auto und bist nett und freundlich, nicht. Bei mir war's bisher immer das letztere...


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10.09.2004, 11:08 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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"ET" Steht IMHO für "Einpreßtiefe". Das ist das Maß, wie weit deine Felge im Radkasten drin sitzt bzw. wieviel von der Felge noch über die Radmuttern rausschaut. Ob das auf der Felge draufsteht weiß ich nicht. Ob das sowieso irgendwo aufgeführt wird, weiß ich auch nicht.

Die Breite steht auf der Felge drauf. Wenn du deinen 185er Reifen auf eine 5,5 Zoll statt 6 Zoll Felge montierst, werden die Reifenwände stärker nach innen gezogen, was ihm Stabilität nimmt und mehr Walkarbeit (und damit Hitze) verursacht. Wenn's ganz blöd läuft, platzt er dabei.
--
Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln.

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10.09.2004, 15:51 Uhr

Docki
Posts: 783
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ET ist -wie schon richtig erkannt wurde- die Einpresstiefe. Das ist das maß in mm um das die Felgenmitte gemessen von der Befestigungsfläche nach innen ragt.
Genauer so (gefunden hier ):Als Einpresstiefe bezeichnet man den Abstand zwischen der Radmitte und der inneren Auflagefläche der Felge auf der Radnabe, der Bremstrommel oder der Bremsscheibe. Sie ist positiv, wenn die Felgenschüssel nach außen gewölbt ist. Je größer sie ist, umso kleiner die Spurweite und so negativer der Lenkrollhalbmesser. Sie wird ebenfalls größer, wenn das Rad bei der Montage breiterer Reifen und Felgen außen mit der Karosserie bündig abschließt.

Ich denke mal ob 33 oder 35 mm macht nicht den Unterschied (vor allem nicht bei den Fahrrad-Felgen von 5,5J :D )

Aber: Um es ganz einfach zu sagen: Wenn du die Felgen auf dein Auto schraubst erlischt die Betriebserlaubnis. Es sei denn, du läßt die Felgen eintragen.

Ob es der grün-weissen Rennleitung allerdings auffällt wenn du die Felgen montiert hast ist eine andere Frage. Auf Stahlfelgen steht die Größe und die ET meistens im Bereich der Befestigungsschrauben und wenn da Radkappen draufsind, werden diese bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle (z.B.) i.d.R. nicht abgenommen. Die Reifengröße ist allerdings sichbar.

Ich pers. würde es nicht riskieren.

Was ist das denn für ein Auto? Wenns nix aussergewöhnliches ist, fahr auf'n Schrott und hol dir da 4 Original-Stahlfelgen, selbst neu kosten die nicht die Welt. Sollte es ein Astra F sein, ich hab noch 4 Original-Stahlfelgen "über".
--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA


[ Dieser Beitrag wurde von Docki am 10.09.2004 editiert. ]

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10.09.2004, 16:02 Uhr

Docki
Posts: 783
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Zitat:
Original von gerbil:

Bei "ET" fällt mir als Möglichkeit (genau weiß ich es nicht) der Lochkreis Deiner Felgen ein. Und ob da 2 mm stören oder nicht, solltest Du Deinen Händler oder Werkstatt fragen...


Der Lochkreis ist LK (zB: LK4/100 bedeutet 4 Löcher deren Mittelachse einen Kreis von 100mm haben). Und 2mm stören da schon sehr.

Zitat:
Bei jeder Polizeikontrolle, in der ich war, hat es die aber kein Stück interessiert, der Fahrzeigschein hat völlig gereicht.
Nach dem, was ich gehört hab, hängt es auch immer ein bißchen vom Gesamtbild Deines Autos/Dir ab. Wenn Du ein getuntes Geschoss fährst und dazu noch frech wirst, wollen sie alles, aber wirklich alles sehen. Fähst Du ein "normales" Auto und bist nett und freundlich, nicht. Bei mir war's bisher immer das letztere...


Genau das ist ein Punkt. Wenn es nicht extram ist und sich im normalen Rahmen bewegt schut die Rennleitung vielleicht mal auf die Profiltiefe im Vorbeigehen.
Wenn es *etwas* breiter wird, schauen dir Kollegen auch schon mal genauer hin (ich spreche aus Erfahrung) und wenn dann noch 'n blöder Spuch von dem fahrer kommt zählen die sogar die Sicherheitsnadeln im Verbandskasten :D


--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

[ Dieser Beitrag wurde von Docki am 10.09.2004 editiert. ]

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10.09.2004, 23:59 Uhr

Orgon
Posts: 234
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@Michael1701

Um die Angaben einiger User hier noch zu ergänzen:

Die Maßangabe "58.00" steht (meiner Meinung nach) für den Durchmesser des Felgenmittellochs
(Nabenloch!) in mm!

Zum Thema "Einpresstiefe":
Bei einer Umrüstung von ET 33 auf ET 35 (also von einer kleineren zur größeren ET)
würde die Felge um 2 Millimeter nach innen sitzen (näher zum Radkasten und Lenkgestänge hin!).
Das könnte bei vollem Lenkeinschlag schon zur Folge haben, dass die Felge am Spurgelenkkopf
schleift und/oder der Reifen am inneren Radkasten schleift.

Da sich im konkreten Fall aber gleichzeitig auch die Felgenmaulweite verringert
(die Felge insgesamt zwar um einen halben Zoll - 1 Zoll = 25,4mm - schmaler wird, aber jeweils
auf der Innen- und Außenseite nur ein viertel Zoll), hebt sich der oben erwähnte
- möglicherweise nachteilige - Effekt zwar wieder auf, aber der Reifen hat dann (wie DrNOP
sinngemäß schon erwähnte) "zu enge Schuhe an", und dadurch verringern sich die Seitenführungs-
kräfte des Reifens.

Zu bedenken ist auch:
Ist der Felgenteller (manche sagen auch: Felgenschüssel) der "anderen" Felge so geformt,
dass noch genügend Platz für den Bremssattel vorhanden ist?!
Um das festzustellen, musst du auch die Typennummer und den Hersteller der Felge wissen.
Beides ist (neben den Felgenmaßen) immer auf der Stahlfelge irgendwo eingestanzt.
Meistens außen auf dem Felgenteller, neuerdings auch auf der Felgenschulter oder am Felgenhorn
- und in diesen beiden letztgenannten Fällen meistens in Nähe des Ventillochs -.

Ich persönlich rate jedem, der Reifen- und/oder Felgen umrüsten will, sich diesbezüglich
vom jeweiligen Hersteller des Fahrzeugs eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung zu besorgen.
Denn in dieser Bescheinigung stehen alle Umrüstungsmöglichkeiten für das entsprechende Fahrzeug
drin (und auch, welche Umrüstungsmöglichkeit welche Umbaumaßnahme am Fahrzeug nach sich ziehen
würde).

Meine Antworten auf deine Frage

> Ist das überhaupt schlimm?

lauten:
Wenn nun in deinem KFZ-Schein nur die von dir ganz oben genannten Felgenmaße
eingetragen sind, so hat das schon seinen "sicherheitsrelevanten" Grund.
Wenn du andere Felgen (die nicht den vorgeschriebenen Maßen entsprechen) an deinem Fahrzeug
benutzt, verlierst du im Falle eines Unfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit deinen Versicherungs-
schutz (denn die Sicherheitsrelevanz deines verunfallten Fahrzeugs interessiert dann allemal
die Versicherung, die den entstandenen Schaden zahlen soll)!

Gruß von Orgon


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11.09.2004, 14:52 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Orgon:
Wenn du andere Felgen (die nicht den vorgeschriebenen Maßen entsprechen) an deinem Fahrzeug
benutzt, verlierst du im Falle eines Unfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit deinen Versicherungs-
schutz


Den verliert er auf jeden Fall. Denn mit Bereifung die nicht im Fahrzeugbrief/-Schein steht, fährt man ohne Betriebserlaubnis.




[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 11.09.2004 editiert. ]

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11.09.2004, 16:17 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Den verliert er auf jeden Fall. Denn mit Bereifung die nicht im Fahrzeugbrief/-Schein steht, fährt man ohne Betriebserlaubnis.


Nicht ganz. Es gibt auch Rad/Reifenkombinationen für die es eine ABE gibt. Diese muß dann mitgeführt werden, man braucht dann aber keinen Eintrag in den FzgBrief/Schein.
Wie bei fast allen KFZ-Anbauteilen entweder Eintrag im Brief/Schein, oder ABE oder eine Anbaubestätigung. Dieses muss dann mitgeführt werden. Ausserdem kann es nötig sein eine Freigabebescheinigung mitzuführen.
Und bei etwas breiteren/extremeren Sachen kann es auch von Vorteil sein evtl. Gerichtsurteile im Handschuhfach liegen zu haben.

Ich hab das selber mitgemacht. Bei mir ist in den Papieren der Reifenhersteller und Typ eingetragen. Ich wollte aber jetzt andere Reifen haben. Der TÜV und die Dekra sagen: mach doch. Die Rennleitung (ich hab extra da nachgefragt) sagte: Muss Eingetragen werden. Jetzt gibt es aber ein Urteil der EG von 2000, welches die Herstellerbindung bei PKW (NICHT bei Motorrädern) aufhebt. Ich also mit dem Text des Urteils und der Freigabebescheinigung des Reifenherstellers (dass ich die 215/40-16 auf meinen 9J breiten Felgen fahren darf) nochmals in die Höhle des Löwen (sprich Polizeirevier :D ) und nochmals nachgefragt. Nachdem sich der Kollege das dann angeschaut hat sagte er: OK - alles klar.
Zusammenfassend: Obwohl bei mir im FzgSchein und Brief als Reifen YokohamaA510 eingetragen sind darf ich andere Reifenhersteller (Größe muß gleich, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsklasse gleich oder höher sein) fahren (solange der Hersteller die Freigabe für meine Felgen gibt) und verliere nicht meine Betriebserlaubnis und auch nicht meinen Versicherungsschutz.



--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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13.09.2004, 07:48 Uhr

Micha1701
Posts: 938
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*argh...

Ist das Kompliziert... ;-)

Dann geh ich eben zur Vertragswerkstatt und besorg mir da meine Reifen. Die wissen ja, was da drauf gehört... ;-)

Danke an alle für diese äußerst Umfangreichen Erklärungen!
--
:boing: Micha :boing:

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13.09.2004, 11:57 Uhr

gerbil
Posts: 176
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Das wüßte wahrscheinlich auch jeder Reifenhändler, ist ja schließlich ihr Job. Und billiger als die Vertragswerkstätten sind die bestimmt auch...

Aber falsch machen kannste so erstmal nicht viel, denke ich!

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13.09.2004, 21:14 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Ich kann mich erinnern, auf meinem ersten Auto (Manta A) jahrelang eine falsche Reifengröße gehabt zu haben und damit zweimal durch den TÜV und die eine oder andre Polizeikontrolle gekommen zu sein ;)
Vom Loch im Kofferraum meines zweiten Manta und der fachmännischen Tieferlegung (der Vorbesitzer hatte einfach die Federn mit der Flex gekürzt) meines späteren Kadett C Coupé ganz zu schweigen 8o (ebenfalls problemlos durch den TÜV)
Soviel zur Fachkompetenz...
Aber ich war jung und brauchte die Karren 8)

--
Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg



[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 13.09.2004 editiert. ]

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14.09.2004, 04:48 Uhr

Michael_Mann
Posts: 1012
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Hi wolfman,

na kommen die Jugenderinnerungen wieder... :D


Michael

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15.09.2004, 13:43 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
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Mich laust der Affe! Arbeitet ihr alle beim Tüv oder was? Mir schlackert die Palme wenn ich euer Fachgesimpel hier lese. Wenn ich ne Karre zum Tüv bringe weiß ich ganz genau ob ich eine geklebt bekomme oder nicht. Dafür muß ich mich aber nicht mit solch außerirdischen ET-Einheiten und Felgenproportionen befafssen.

Ach und noch eins....Typen die an ihren Fahrzeugen rumschrauben, würden am liebsten auch an ihrer Freundin rumschrauben. Ziemlich kränki oder?!

Viel Spaß noch,
Schaumi
--

<<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>>

[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 15.09.2004 editiert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 15.09.2004 editiert. ]

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15.09.2004, 20:51 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:


Ach und noch eins....Typen die an ihren Fahrzeugen rumschrauben, würden am liebsten auch an ihrer Freundin rumschrauben. Ziemlich kränki oder?!



Naja, Fahrgestell verbessern, tiefer legen, aufpassen, das kein Kolbenklemmer vorkommt.... :lach: :P
Ansonsten gibts da noch eine Gemeinsamkeit - auch noch so viel Lack kann auf Dauer keine alte Möhre tarnen ;)
--
Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg


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15.09.2004, 21:26 Uhr

Orgon
Posts: 234
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@Schaumstofflumpi

> Mich laust der Affe!

Dass dein Affe solches tut, liegt nicht in "unserer" Verantwortung,
das hast du dir selbst zuzuschreiben!


> Arbeitet ihr alle beim Tüv oder was?

Was mich betrifft, ich arbeite als Facharbeiter im Beruf 'Vulkaniseur'.

> Mir schlackert die Palme wenn ich euer Fachgesimpel hier lese.

Auch das ist deine eigene "Schuld", denn kein Mensch hat dich gezwungen, dies zu lesen!

> Wenn ich ne Karre zum Tüv bringe weiß ich ganz genau ob ich eine geklebt bekomme
> oder nicht.

Ich weiß ja nicht, auf welche Weise du auf die TÜV-Leute zugehst, dass du schon mit der
Möglichkeit rechnest, von denen eine geklebt zu bekommen ...

Hmm, also wenn mir mal ein TÜV-Mann eine klebt, dann schätze ich ganz schnell ab,
ob ich ihm eine zurückklebe oder ob er von mir eine Anzeige wegen Körperverletzung
bekommt.

> Dafür muß ich mich aber nicht mit solch außerirdischen ET-Einheiten und Felgenproportionen
> befafssen.

Na, wenn's kein 'Muss' ist, dann eben nicht ...

> Ach und noch eins....Typen die an ihren Fahrzeugen rumschrauben, würden am liebsten
> auch an ihrer Freundin rumschrauben. Ziemlich kränki oder?!

Ziemlich krank ist bestenfalls deine Fragestellung!

Auch dir viel Spaß (mit deinem Affe und den Läusen, die er dir überlassen hat)
von Orgon 8-)



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16.09.2004, 00:34 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Orgon:
> Wenn ich ne Karre zum Tüv bringe weiß ich ganz genau ob ich eine geklebt bekomme
> oder nicht.

Ich weiß ja nicht, auf welche Weise du auf die TÜV-Leute zugehst, dass du schon mit der
Möglichkeit rechnest, von denen eine geklebt zu bekommen ...

Also ich freu' mich, wenn mir der TÜV eine klebt - sofern's die neue Plakette ist... ;)
--
Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln.

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16.09.2004, 01:13 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Docki:
Zitat:
Original von Maja:
Den verliert er auf jeden Fall. Denn mit Bereifung die nicht im Fahrzeugbrief/-Schein steht, fährt man ohne Betriebserlaubnis.


Nicht ganz. Es gibt auch Rad/Reifenkombinationen für die es eine ABE gibt.

[cut]

Zusammenfassend: Obwohl bei mir im FzgSchein und Brief als Reifen YokohamaA510 eingetragen sind darf ich andere Reifenhersteller (Größe muß gleich, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsklasse gleich oder höher sein) fahren (solange der Hersteller die Freigabe für meine Felgen gibt) und verliere nicht meine Betriebserlaubnis und auch nicht meinen Versicherungsschutz.


Und genau das liegt der Pudel im Kern begraben: Die Felgenmaße müssen denen entsprechen, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Ebenso die Reifenbreite. Und genau das war die Frage von Micha1701. Ob er ohne Weiteres breitere Felden montieren, von 5,5J auf 6J wechseln darf. Darf er nicht. Felgen müssen eingetragen sein.

Selbst wenn die Schnachnasen beim TÜV es nicht bemängeln würden. Bei einem möglichen Unfall könnte er nachher ziemlich alt aussehen. Selbst dann, wenn dieser Unfall nicht durch die Benutzung der Felgen verursacht wurde.

Die einzige Ausnahme wären ALU-Felgen mit einer ABE, welche sich jedoch immer nur auf bestimmte Fahrzeuge (Hersteller, Modell, Schlüsselnummer im Fahrzeugschein) beschränkt.

Was du beschreibst, ist ein Sonderfall. Bei PKW sind i.d.R. keine speziellen Marken für Reifen in den Papieren eingetragen, sondern lediglich deren Breite. Woraus sich auch Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsklasse ergeben.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 16.09.2004 editiert. ]

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16.09.2004, 08:51 Uhr

Docki
Posts: 783
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[quote]
Original von Maja:
Zitat:
... Ob er ohne Weiteres breitere Felden montieren, von 5,5J auf 6J wechseln darf. Darf er nicht. Felgen müssen eingetragen sein.

Wie ich oben schon schrieb. Es reicht auch eine s.g. Anbaubestätigung vom TÜV. Ist im Prinzip das gleiche wie ein Eintrag im Fzg.Brief, allerdings auf einem Extra-Zettel, der auch mitgeführt werden muß. Man spart sich aber einen neuen Fzg.-Schein.
Fazit: Die Felgen sind NICHT in den Fzg.-Papieren eingetragen aber trotzdem erlaubt (hatte ich z.B. bei meinem alten Auto so)

Zitat:
Selbst wenn die Schnachnasen beim TÜV es nicht bemängeln würden. Bei einem möglichen Unfall könnte er nachher ziemlich alt aussehen. Selbst dann, wenn dieser Unfall nicht durch die Benutzung der Felgen verursacht wurde.

Full ACK

Zitat:
Was du beschreibst, ist ein Sonderfall. Bei PKW sind i.d.R. keine speziellen Marken für Reifen in den Papieren eingetragen, sondern lediglich deren Breite. Woraus sich auch Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsklasse ergeben.

Aus der Breite und Felgendurchmesser ergibt sich NICHT automatisch die Tragfähigkeit und die Geschwindigkeitsklasse.
Wie du z.B. HIER und HIER sehen kannst. Der erste Reifen hat die Tragfähigkeit 82 aber V-Klasse W (bis 270km/h) der andere Tragfähigkeit 86 aber V-Klasse V (nur bis 240km/h). Beide Reifen sind aber 215/40-16.

Deshalb wird in den Fzg.-Papieren i.d.R. auch die Tragfähigkeit der Reifen angegeben. Die Geschwindigkeitsklasse der Erforderlichen Reifen muss NICHT angegeben werden, da die V-Max angegeben ist. Und selbst da knn man Reifen mit niedrigerer V-klasse fahren, nur muß dann am Tacho ein entsprechender Hinweis sein (wie z.B. bei Winterreifen oft der Fall ist).


--
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[ Dieser Beitrag wurde von Docki am 16.09.2004 editiert. ]

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16.09.2004, 09:11 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
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Ich fass es einfach nicht! Maja weiß aber auch über alles bescheid. Mir macht es den Eindruck, als wäre sie überproportional mit Intelligenz bestückt :lach: :lach: :lach:
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16.09.2004, 09:16 Uhr

Docki
Posts: 783
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@Schaumstofflumpi

Wenn nichts Sinnvolles beizutragen hast, halte dich doch bitte einfach zurück. (Von gestern Mittag der Spuch hätte auch nicht sein brauchen)
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Docki am 16.09.2004 editiert. ]

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16.09.2004, 09:44 Uhr

gerbil
Posts: 176
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Zitat:
Original von Docki:
Wie ich oben schon schrieb. Es reicht auch eine s.g. Anbaubestätigung vom TÜV. Ist im Prinzip das gleiche wie ein Eintrag im Fzg.Brief, allerdings auf einem Extra-Zettel, der auch mitgeführt werden muß. Man spart sich aber einen neuen Fzg.-Schein.
Fazit: Die Felgen sind NICHT in den Fzg.-Papieren eingetragen aber trotzdem erlaubt (hatte ich z.B. bei meinem alten Auto so)


Wie ich ebenso schon weiter oben schrub, ist das gängige Praxis. Auf dem Wisch steht dann einfach mit drauf, daß das nicht sofort eingetragen werden muß, sondern erst bei der nächsten Gelegenheit, bei der die Papiere eh dem Amt vorliegen. Z.B. Halterwechsel o.ä.
Und dieses Blatt *MUß* dann mitgeführt werden, ansonsten gilt oben gesagtes bezüglich Versicherungsschutz usw. Im übrigen muß afaik auch der letzte Tüvbericht und der AU-"Bon" dabei sein!


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16.09.2004, 11:49 Uhr

Micha1701
Posts: 938
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Hallo zusammen,

übrigends geht es mir nicht um breitere Reifen sondern um schmalere... ;-)

Also nochmal:

Ich habe derzeit folgendeds drauf:

185/55R15 82V auf 6J15 ET33 Alu-Felgen (Originalbereifung) (Sommerreifen)

und jetzt hätt ich gerne

185/60R14 82T auf 5,5J14 ET35 Stahlfelgen (Winterreifen)

Im Fahrzeugschein sind aber nur 6J14 ET33 und 6J15 ET 33 Felgen eingetragen.

Hab grad mal mit der Vertragswerkstatt gesprochen und die meinte, man müsse das so oder so beim TÜV (für ca. 80 EUR) eintragen lassen, da die Eintragungen im KFZ_Schein sich nur auf die Originalvereifung bzw. Felgen beziehen. Wenn man da andere Felgen drauf setzt, muß man die eintragen lassen...

Der ganze Spaß kostet ja so schon fast 400,- EURO. Und dann noch 80 drauf? *argh. Und brauch ich dann noch unbedingt ein Gutachten?

Ich mein, das ist ja auch ein bischen lächerlich - ich will ja keine 9J17 Felgen mit 245er Schlappen haben... Und dann so ein Aufwand mit den Kosten? Grauselig...



--
:boing: Micha :boing:

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[ Dieser Beitrag wurde von Micha1701 am 16.09.2004 editiert. ]

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16.09.2004, 12:20 Uhr

gerbil
Posts: 176
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Zitat:
Original von Micha1701:
Im Fahrzeugschein sind aber nur 6J14 ET33 und 6J15 ET 33 Felgen eingetragen.


Eben. Somit muß ALLES andere erstmal vom TÜV gesehen werden. Daß die eingetragen werden, ist gerade bei Deinem Größenunterschied keine Frage, aber drauf gucken muß erstmal einer.

Zitat:
Original von Micha1701:
Hab grad mal mit der Vertragswerkstatt gesprochen und die meinte, man müsse das so oder so beim TÜV (für ca. 80 EUR) eintragen lassen, da die Eintragungen im KFZ_Schein sich nur auf die Originalvereifung bzw. Felgen beziehen. Wenn man da andere Felgen drauf setzt, muß man die eintragen lassen...
Der ganze Spaß kostet ja so schon fast 400,- EURO. Und dann noch 80 drauf? *argh. Und brauch ich dann noch unbedingt ein Gutachten?


Als ich mir damals meine Sommerreifen auf Alus geholt hab (auch beim Vertragshändler) hab ich dafür 400,-EUR bezahlt, da war aber die Eintragung, bzw. in meinem Fall das Einzelgutachten schon drin. Red doch einfach mal mit Deiner Werkstatt, bei meiner kommt eh der TÜVer einmal in der Woche vorbei und der hat den Schrieb dann halt mal kurz angefertig.
Und das Gutachten ist die Eintragung, bzw. die Vorstufe dazu. Siehe meinen letzten Beitrag weiter oben.



--




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16.09.2004, 21:25 Uhr

Orgon
Posts: 234
Nutzer
@Micha1701

> und jetzt hätt ich gerne 185/60R14 82T auf 5,5J14 ET35 Stahlfelgen (Winterreifen)
> Im Fahrzeugschein sind aber nur 6J14 ET33 und 6J15 ET 33 Felgen eingetragen.

Warum möchtest du denn Felgen an deinem PKW benutzen, die schmaler sind und eine
höhere Einpresstiefe haben (und womöglich - im Bezug auf den Bremssattel - nicht passen)?

Aufgrund der "anderen" Felgendaten vermute ich, dass die betreffenden Felgen (die du gerne
hättest) nicht für deinen PKW passen. Zumindest nicht für den Typ
(im Sinne von: "VW-Polo-Felgen passen nicht unbedingt auf einen VW-Passat, obwohl beide
die gleichen Lochkreis-Abstände brauchen).

Wie "gerbil" schon sinngemäß meinte:
Kaufe dir doch gleich Felgen (oder komplette Räder), die die Maße haben, die in deinem
KFZ-Schein schon drin stehen, dann sparst du dir das Gedöns mit dem TÜV.

Welche Nachteile das (was du gerne hättest) haben kann, habe ich ja schon geschildert,
werde das also jetzt nicht wiederholen.

Gruß von Orgon

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16.09.2004, 23:25 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
@micha1701:
Sag uns doch mal was für ein Auto du hast. Vielleicht hat ja noch jemand ein paar (bzw. 2 Paar) Originalfelgen für dein Auto über. Dann brauchst du nämlich nur die Reifen und nix eintragen oder so. Du hast ja oben geschrieben, daß du die Reifen MIT Felgen bei Reifendirekt kaufen willst. warst du denn schon mal beim Reifenhändler *um die Ecke* und hast da mal nach dem Preis gefragt? Oder bei ATU?
--
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17.09.2004, 01:05 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Docki:
Es reicht auch eine s.g. Anbaubestätigung vom TÜV. Ist im Prinzip das gleiche wie ein Eintrag im Fzg.Brief, allerdings auf einem Extra-Zettel, der auch mitgeführt werden muß. Man spart sich aber einen neuen Fzg.-Schein.


Ok. Das ist mir neu. Also wieder was gelernt.

Zitat:
Aus der Breite und Felgendurchmesser ergibt sich NICHT automatisch die Tragfähigkeit und die Geschwindigkeitsklasse.
Wie du z.B. HIER und HIER sehen kannst.


Und noch was gelernt. Ich muss mal ein ernstes Wörtchen mit dem TÜV-Prüfer meines Misstrauens wechseln. Also doch Schnarchnasen? ;)

Danke dir für die Auskunft.




[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 17.09.2004 editiert. ]

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17.09.2004, 07:15 Uhr

Micha1701
Posts: 938
Nutzer
Hallo!

Also, ich habe einen FIAT Punto II. Und das die Felgen eine andere Größe haben, liegt daran, daß es wohl keine 6J14 Stahlfelgen gibt. Zumindest finde ich keine im Netz. Dort werden mir immer nur 5,5J14 Felgen angeboten.

Allerdings meinte der Vertragshändler, daß sich die Angaben im KFZ-Schein immer nur auf die Originalfelgen beziehen. Selbst wenn man sich welche in der gleichen Größe kauft erlischt die Betriebserlaubnis (von wegen Gewichtsklasse und so).

Hab auch schon nen Händler "um die Ecke" per Mail gefragt. Der machte aber auch keine Angaben zu den Felgen... Werd wohl mal anrufen müssen...

Ist das alles anstrengend... :-)
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:boing: Micha :boing:

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17.09.2004, 08:00 Uhr

Orgon
Posts: 234
Nutzer
@Micha1701

> Allerdings meinte der Vertragshändler, daß sich die Angaben im KFZ-Schein immer nur auf
> die Originalfelgen beziehen.

Das ist ja eigentlich auch logisch.

> Selbst wenn man sich welche in der gleichen Größe kauft erlischt die Betriebserlaubnis

Das glaube ich deinem Vertragshändler nicht!
Er will wohl, dass du deine Felgen bei ihm kaufst, deshalb erzählt er dir solch ein
Ammenmärchen.
Wenn das montieren von Stahlfelgen anderer Hersteller (z. B. Kronprinz, Lemmerz) ein Erlöschen
der Betriebserlaubnis zur Folge hätte, dann müssten ja auch für Stahlfelgen ABE's mitgeführt
werden. Solches ist mir aber (noch) nicht bekannt.

> (von wegen Gewichtsklasse und so).

Dieses Argument deines Vertragshändlers ist mir ein Rätsel.

> Hab auch schon nen Händler "um die Ecke" per Mail gefragt. Der machte aber auch keine
> Angaben zu den Felgen... Werd wohl mal anrufen müssen...

Besser wäre, persönlich dort anzufragen, weil ... Laufkundschaft lässt sich schlechter abwimmeln.

> Ist das alles anstrengend... :-)

Zu Fuß alles zu erledigen, ist noch anstrengender! 8)

Gruß von Orgon


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17.09.2004, 11:56 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Danke dir für die Auskunft.


:look: Gern geschehen :look:

Ich wusste es ja schon immer: wir verstehen uns.

Aber weißt du was mich wundert? Dass sich der Allwissende chk :lach: noch nicht eingemischt hat :D
--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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17.09.2004, 12:12 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
Zitat:
Original von Docki:
Zitat:
Original von Maja:
Danke dir für die Auskunft.


:look: Gern geschehen :look:

Ich wusste es ja schon immer: wir verstehen uns.

Aber weißt du was mich wundert? Dass sich der Allwissende chk :lach: noch nicht eingemischt hat :D
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Der Arme ist derzeit gesperrt wg. einer unbedachten Äusserung in einem anderen Thread. Habe die Einzelheiten aber auch nicht mitgekriegt...
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Wir haben Augen, doch wir schauen nicht hin.
Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu.
Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass
und doch sagen wir nichts.

Der Zeitreisende

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