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amiga-news.de Forum > MorphOS > Genesi: Wieder Probleme mit ausstehenden Gehaltszahlungen? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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06.12.2004, 05:20 Uhr

Kronos
Posts: 1168
Nutzer
@DrNop

Die können während der Installation schreiben was sie wollen, eine einseitige Änderung der Bedingungen NACH Vollzug des Kaufes muss man nicht hinnehmen, und kann ganz beruhigt "ja" klicken, auch wenn man "nein" meint.

Oder was glaubst du warum bisjetzt noch keine SW-Firma versucht hat solche EULAs gegenüber Privatkunden durchzusetzten ? Weil sie genau wissen das sie damit böse auf die Schnauze fallen würden.


MfG
Kronos
--
Only the good die young all the evil seem to live forever

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06.12.2004, 07:25 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Eule:
Zitat:
Original von Gutzi:
Ja, genau das selbe, ob ein Betroffener sagt, dass er die Kohle nicht bekommen hat, oder ob jemand (sprich DU) behauptet



Quatsch ! Für mich ist es das Selbe !


Das freut mich für dich... Für mich nicht!

--
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06.12.2004, 10:26 Uhr

Eule
Posts: 1607
Nutzer
Zitat:
Original von Kronos:

Oder was glaubst du warum bisjetzt noch keine SW-Firma versucht hat solche EULAs gegenüber Privatkunden durchzusetzten ? Weil sie genau wissen das sie damit böse auf die Schnauze fallen würden.


Natürlich werden die EULAs gegenüber Privatkunden durchgesetzt.

In der EULA steht z.B. drinn, dass man das Programm gar nicht gekauft hat, sondern dass man lediglich eine Lizenz erwirbt das Programm zu benutzen.

Mit dieser Konstruktion wird dem Benutzer die Anfertigung von Kopien verboten. Denn wenn das Programm einem wirklich gehöhren würde, dann könnte man es auch kopieren.

Ähnliche Nutzungsbedingungen stehen auch in Büchern, Videos oder CDs. Dort werden sie aber anders genannt.

---

Und worum es mir geht: Wenn Hyperion meint dass man eine Lizenz für ihr OS braucht, dann haben sie nicht unrecht. Das ist ja normal, dass man eine Lizenz erwirbt.

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06.12.2004, 10:39 Uhr

Eule
Posts: 1607
Nutzer
Hier mal als Beispiel ein Teil einer EULA von Epic:

Zitat:
We're sorry to cramp your style, but out lawyers tell us that if we want to keep control and ownership of the cool stuff we're developing, we have to make sure you understand and agree that you are just buying a right to use it and that that right is limited in certain ways.

Da steht: Dass man nur das Recht erwirbt die Software zu benutzen und dass dieses Recht eingeschränkt ist.

Bei anderen EULAs ist es ähnlich. Man kauft nie ein Programm sondern man kauft das Recht (also die Lizenz) es zu benutzen, mehr nicht.

Hyperion sagt, dass eine solche Lizenz bei AmigaInc/KMOS oder Hyperion zu erwerben ist. Gut das heist dass jeder der Einen Apple, UMAX oder sonstigen Rechner mit AOS4 ausstatten will dieses Recht bei diesen Firmen erwerben kann.

cu Eule

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06.12.2004, 12:22 Uhr

Eule
Posts: 1607
Nutzer
Zitat:
Original von Gutzi:
Zitat:
Original von Eule:


Quatsch ! Für mich ist es das Selbe !

Das freut mich für dich... Für mich nicht!


Siehst du und das ist das Problem was ich mit Leuten wie dir habe:

Wenn Geschichten verbreitet werden, dass AmigaInc/KMOS/Hyperion ihre Entwickler nicht bezahlen und ihre gedruckten T-Shirts nicht verschicken, dann ist es für dich nicht das gleiche als wenn Genesi/Bplan/Morphos so was tut.

Das geht bei einigen so weit, dass sie in den Foren gesagt haben, dass sie keinen PEG kaufen weil ihnen BBRV so unsympatisch sind aber statt dessen bezahlen sie fleißig ihre Windows Rechner weil Bill Gates ihnen viel sympatischer ist.

cu Eule

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06.12.2004, 12:48 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
@ Eule:

> In der EULA steht z.B. drinn, dass man das Programm gar nicht gekauft
> hat, sondern dass man lediglich eine Lizenz erwirbt das Programm zu
> benutzen.
> Mit dieser Konstruktion wird dem Benutzer die Anfertigung von Kopien
> verboten. Denn wenn das Programm einem wirklich gehöhren würde, dann
> könnte man es auch kopieren.

In Deutschland ist das Anfertigen von Privatkopien eindeutig erlaubt, sofern kein Kopierschutz umgangen wird. Was diesbezüglich in der EULA steht, ist völlig egal, da das deutsche Recht vorgeht.

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06.12.2004, 13:07 Uhr

Eule
Posts: 1607
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
@ Eule:


In Deutschland ist das Anfertigen von Privatkopien eindeutig erlaubt, sofern kein Kopierschutz umgangen wird. Was diesbezüglich in der EULA steht, ist völlig egal, da das deutsche Recht vorgeht.



Ich weiß nicht wie es jetzt ist aber ursprünglich gab es gar kein Copyright für Software in Deutschland. Das heist lediglich die Urheberrechte an Musik oder Schriftstücken wurden gesetzlich geregelt. Software konnte damals genauso kopiert werden wie z.B. ein Gemälde.

Damals (mehr als 15 Jahre her) war es möglich die Kopie eines Programms mehrfach zu verkaufen.

Das Recht auf Privatkopie gibt es nur bei Musik (eventuell noch Literatur' und die Konstruktion 'dass kein Kopierschutz umgangen werden darf' ist sehr sehr neu und umstritten. Vor allem weil nicht rechtlich geklärt ist was ein Kopierschutz denn eigentlich sein soll. Vermutlich wird es deswegen noch ein paar Gerichtsurteile geben.

Was eine EULA ist kann jeder im Internet nachlesen. Wie sie rechtlich zu bewerte ist, das ist noch eine andere Geschichte.

Wer AOS4 auf seinem Rechner will sollte einfach eine Lizenz von AmigaIn / Hyperion kaufen. Eventuell mit Datenträger.

Zitat:
Hans-Joerg Frieden (03-Dez-2004, 11:25)

Wer AmigaOS für eine andere Plattform lizensieren will, muß sich an AmigaInc und Hyperion zwecks einer Lizensierung wenden.

....


@eule:
> Also ihr habt es gehört, ihr müsst nur AOS4 mit der Lizenz bei >Hyperion und AmigaInc kaufen. So lange kein Webshop existiert, >meldet euch einfach mal per EMail bei den entsprechenden Firmen.

Ich wette, Du hast heute Morgen einen Clown zum Frühstück gehabt, und er hat komisch geschmeckt, was? Aber im ernst, wenn jemand Interesse daran hat, sollte er sich per E-Mail bei Amiga und Hyperion melden.
....

Klar ist es in Hyperions Interesse, OS 4 auf so viele Systeme wie möglich zu bekommen.

....


cu Eule

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06.12.2004, 14:40 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
@ Eule:

> Ich weiß nicht wie es jetzt ist aber ursprünglich gab es gar kein
> Copyright für Software in Deutschland.

Inzwischen gibt es eines.

> Das Recht auf Privatkopie gibt es nur bei Musik

Es gab nie ein Recht auf Privatkopie, sondern lediglich eine Erlaubnis zur Privatkopie. Mittlerweile ist sogar diese stark eingeschränkt (Kopierschutz).

> die Konstruktion 'dass kein Kopierschutz umgangen werden darf' ist
> sehr sehr neu und umstritten. Vor allem weil nicht rechtlich geklärt
> ist was ein Kopierschutz denn eigentlich sein soll.

Full ACK.

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06.12.2004, 19:27 Uhr

seekme
Posts: 66
Nutzer
@Eula

http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/bd96_h12.htm


Kurzform:
Wenn das Klopapier ausgegangen ist und die Geschäfte schon zu haben, kann man sich auch eine EULA ausdrucken.
--
Carpe Noctem

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08.12.2004, 03:22 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Eule:
Zitat:
Original von Gutzi:
Zitat:
Original von Eule:


Quatsch ! Für mich ist es das Selbe !

Das freut mich für dich... Für mich nicht!


Siehst du und das ist das Problem was ich mit Leuten wie dir habe:

Wenn Geschichten verbreitet werden, dass AmigaInc/KMOS/Hyperion ihre Entwickler nicht bezahlen und ihre gedruckten T-Shirts nicht verschicken, dann ist es für dich nicht das gleiche als wenn Genesi/Bplan/Morphos so was tut.

Das geht bei einigen so weit, dass sie in den Foren gesagt haben, dass sie keinen PEG kaufen weil ihnen BBRV so unsympatisch sind aber statt dessen bezahlen sie fleißig ihre Windows Rechner weil Bill Gates ihnen viel sympatischer ist.

cu Eule


Ich glaube das ist bei weitem nicht das einzige Problem, das du hast...
Wie dem auch sei, darüber mit dir zu reden macht keinen Sinn, denn su lebst ja in deiner eigenen Welt. Viel Spass im Wunderland, auch du kommst mal auf den Boden der Realität zurück.
--
:bounce: Gutzi :bounce:

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08.12.2004, 09:10 Uhr

Eule
Posts: 1607
Nutzer
Original von Gutzi:

>Ich glaube das ist bei weitem nicht
>das einzige Problem, das du hast...

Ja den Weltfrieden halte ich für ein weit größeres Problem.
Ich hoffe doch dass wir uns wenigstens hierbei einig sind.

>Wie dem auch sei, darüber mit dir zu reden macht keinen Sinn,
>denn su lebst ja in deiner eigenen Welt.

Jeder Mensch hat einen eigenen Blick auf die Welt, manche nenen
das 'eine eigne Meinung haben' es wäre schlimm wenn andere
so was nicht auch hätten.

>Viel Spass im Wunderland, auch du kommst mal auf den
>Boden der Realität zurück.

Jemand der mir mit einer Vermutung wie "Ich glaube das ist bei weitem nicht das einzige Problem, das du hast ..." kommt. Und ständig mit Vermutungen argumentiert, hat einen wirklich gestörten Bezug zur Realität.

Und fast alles um was es sich bei diesem Thread handelt sind Vermutungen.

cu Eule

[ Dieser Beitrag wurde von Eule am 08.12.2004 editiert. ]

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08.12.2004, 23:39 Uhr

DOM
Posts: 1044
Nutzer
@Eule
>Und fast alles um was es sich bei diesem Thread handelt sind Vermutungen.

Stimmt vollkommen, nur eines ist mir absolut klar geworden, warum
einige von den MOS Usern den BBRV vergöttern und das kommt wegen
den gleichen Vornamen...
:lach: :lach: :lach:

Als Beweis habe ich hier eine Aussage von einen gewissen Eule:

>Die beiden Seiten sehen sich sehr ähnlich, scheint bei der IT ganz
>normal zu sein. Auch Bill Gates musste schon öfters vor Gericht
>gezerrt werden, damit er bezahlt und trotzdem kaufen die Leute
>Rechner mit Windows.

:D :lach: :D :lach: :D :lach:

Also bleiben wir bei den Fakten, ohne Bezahlung einiger diversen Leute
wird Genesi kein neues MOS heraus bringen, es bleibt nach der neuen
Gehnsienie Richtlinie zu hoffen, daß sich die MOS Developer zusammen-
raufen und was eigenes machen und hey Rechtlich wäre das sogar laut
BBRV Aussagen OK, da er doch alles unterstützten möchte was nur geht.
:D

Aber ist doch auch sonst ganz nett, du hast einen AOS4 Emulator ohne
Lizens (grins) und Eula, daß ist doch auch schon was, ich bleibe
lieber bei Linux und folge meinen Meister weiterhin.
:P

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09.12.2004, 17:00 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
tsts ihr streitet euch um die eula, dabei ist die rechtslage relativ einfach.

ob die lizenzen an sich gelten darüber streiten sich die gerichte bis heute noch. defakte gelten die meisten nicht.

aber was eindeutig ist und deswegen sind 99% aller eulas ungültig: Der Kunde muss VOR dem Kauf einer Software über besondere Lizenvereinbarungen informiert werden. Schön wenn z.b. der Wiederverkauf der Software laut Lizenzbestimmung auf der CD verboten sind. Nur muss genau das auch aussen auf der Verpackung angebracht werden. Ist dies nicht der fall sind die Lizenzvereinbarungen ungültig.

Die Möglichkeit eine Software zurück zu geben wenn man damit nicht einverstanden macht das ganze nicht gültiger.


--
Andreas Magerl
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10.12.2004, 13:35 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Schön, daß wir auch in diesem Thread endgültig vom Teham abgewichen sind ... ;)

Das ganze EULA-Referieren führt mich jetzt doch mal wieder zurück auf die Academic Versions von Corel.
Da steht, so weit ich weiß, außen auf der Verpackung, daß es sich um eine Schulversion handelt und nur berechtigte Personen sie benutzen dürfen. Die EULA und alles andere liegt wie üblich im Karton. Ist das dann rechtskräftig, daß nur Schüler und ihre Lehrer diese Version benutzen dürfen?
--
Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln.
---
Viel zu wenig frequentiert: http://www.mecker.de

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10.12.2004, 14:05 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
>Da steht, so weit ich weiß, außen auf der Verpackung, daß es sich um eine Schulversion handelt und nur berechtigte Personen sie benutzen dürfen. Die EULA und alles andere liegt wie üblich im Karton. Ist das dann rechtskräftig, daß nur Schüler und ihre Lehrer diese Version benutzen dürfen?

Zuminderst in Deutschland ist es ungültig, da Du beim Kauf nicht weisst wer diese berechtigten Personen sind und die EULA nicht lesen kannst. Alle Vertragsbedingungen die Du vor dem Kauf nicht lesen kannst sind ungültig.
--
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11.12.2004, 20:44 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
>Da steht, so weit ich weiß, außen auf der Verpackung, daß es sich um eine Schulversion handelt und nur berechtigte Personen sie benutzen dürfen. Die EULA und alles andere liegt wie üblich im Karton. Ist das dann rechtskräftig, daß nur Schüler und ihre Lehrer diese Version benutzen dürfen?

Zuminderst in Deutschland ist es ungültig, da Du beim Kauf nicht weisst wer diese berechtigten Personen sind und die EULA nicht lesen kannst. Alle Vertragsbedingungen die Du vor dem Kauf nicht lesen kannst sind ungültig.


Langsam. Da wäre ich mir nicht so sicher. Aus dem Begriff Schulversion bzw. Schülerversion geht der Kreis der Berechtigten hervor.



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14.12.2004, 03:59 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von AndreasM:
>Da steht, so weit ich weiß, außen auf der Verpackung, daß es sich um eine Schulversion handelt und nur berechtigte Personen sie benutzen dürfen. Die EULA und alles andere liegt wie üblich im Karton. Ist das dann rechtskräftig, daß nur Schüler und ihre Lehrer diese Version benutzen dürfen?

Zuminderst in Deutschland ist es ungültig, da Du beim Kauf nicht weisst wer diese berechtigten Personen sind und die EULA nicht lesen kannst. Alle Vertragsbedingungen die Du vor dem Kauf nicht lesen kannst sind ungültig.


Langsam. Da wäre ich mir nicht so sicher. Aus dem Begriff Schulversion bzw. Schülerversion geht der Kreis der Berechtigten hervor.


Und wenn ich an die vielen Volkshochschüler denke, ist wohl ein
sehr großer Teil der Bevölkerung Schüler.

:) jochen22 :)

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15.12.2004, 00:29 Uhr

zacman
Posts: 450
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Langsam. Da wäre ich mir nicht so sicher. Aus dem Begriff Schulversion bzw. Schülerversion geht der Kreis der Berechtigten hervor.


Gerade bei MS Lizenzen wäre ich mit dieser Aussage sehr vorsichtig. Dort
ist die "SSL" Lizenz sehr weit ausgedehnt. Im Prinzip reicht es wenn
irgendwer im Haushalt Schüler, Student, Lehrer etc. ist, damit alle
anderen ebenfalls unter den Kreis der Berechtigten fallen. Wobei auch
der Begriff Haushalt sehr weit ausgedehnt ist.

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16.12.2004, 11:19 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von zacman:
Zitat:
Original von Maja:
Langsam. Da wäre ich mir nicht so sicher. Aus dem Begriff Schulversion bzw. Schülerversion geht der Kreis der Berechtigten hervor.


Gerade bei MS Lizenzen wäre ich mit dieser Aussage sehr vorsichtig. Dort
ist die "SSL" Lizenz sehr weit ausgedehnt. Im Prinzip reicht es wenn
irgendwer im Haushalt Schüler, Student, Lehrer etc. ist, damit alle
anderen ebenfalls unter den Kreis der Berechtigten fallen. Wobei auch
der Begriff Haushalt sehr weit ausgedehnt ist.


Ich finde diese Unterscheidung sowieso ziemlich daneben.
Besser, wäre meiner Meinung nach :

eine Version für Privatnutzung,Schule,Ausbildung
sowie eine Version für Nutzung im geschäflichen Bereich.

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