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amiga-news.de Forum > Get a Life > evtl Entlassung - Abfindung,oderwie? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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21.11.2004, 18:25 Uhr

Arthur07
Posts: 468
Nutzer
Hi,
es gibt zwar noch nichts genaues,aber wir rechnen zum Jahresende mit ner
Entlassung. Kann mir jemand paar Verhaltensegeln erzählen bzw sagen,wo ich
nun eigentlich mal Infos bekommen kann? Ne Rechtsschutz wäre da wohl das
beste,doch tritt die erst nach einem viertel Jahr in Kraft und ist damit schon
Essig. Aber nach fast sechs Jahren Betriebszugehörigkeit lohnt sich das ja.
Ein paar einfache Info,bevor ich anfange für nen Rechtsanwalt zu zahlen,sind
bestimmt schon hilfreich. Danke schonmal!
Tschau Joe

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21.11.2004, 19:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Arthur07:
Kann mir jemand paar Verhaltensegeln erzählen bzw sagen,


Ohne Art und Umfang der Maßnahme zu kennen, kann dir da niemand was zu sagen. Obendrein kann und darf dir hier niemand Rechtshilfe leisten.

Zitat:
wo ich nun eigentlich mal Infos bekommen kann?

Wenn der Betrieb einen Betriebsrat hat, muss auch der dich informieren. Doch, solange die nicht genau wissen was wie genau ablaufen soll, bzw. ggf. notwendige Verhandlungen mit der Geschäftsführung nicht abschlossen wurden, kann und darf auch der Betriebsrat dir keine Details nennen.

Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, sind Infos nur von Geschäftsführung, -leitung und dem Personalleiter erhältlich (Informationspflicht des Arbeitgebers). Auch da muss natürlich zuerst mal klar sein, was denn nun wie gemacht werden soll.

Zitat:
Ne Rechtsschutz wäre da wohl das
beste,doch tritt die erst nach einem viertel Jahr in Kraft und ist damit schon Essig. Aber nach fast sechs Jahren Betriebszugehörigkeit lohnt sich das ja.


Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, bist du i.d.R. darüber im Bereich Arbeitsrecht rechtschutzversichert.

Jetzt noch eine private Versicherung abzuschließen, nutzt dir für die nun anstehende Maßnahme nichts, da der Versicherungsschutz - wie schon von dir erwähnt - nur für Fälle aufkommt, die nach mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss eintreten.

Wie dem auch sei. Klagen kannst du erst, wenn dir deine Kündigung bekannt ist. Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben würde, hängt von so vielen Faktoren ab, dass sich dazu niemand sicher äußern kann, der den Betrieb und die Umstände der Entlassung nicht genauestens kennt. Fragen danach brauchst du darum hier gar nicht erst zu stellen.

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21.11.2004, 22:31 Uhr

Rudi
Posts: 835
Nutzer
Zitat:
Original von Arthur07:
Hi,
es gibt zwar noch nichts genaues,aber wir rechnen zum Jahresende mit ner
Entlassung. Kann mir jemand paar Verhaltensegeln erzählen bzw sagen,wo ich
nun eigentlich mal Infos bekommen kann? Ne Rechtsschutz wäre da wohl das
beste,doch tritt die erst nach einem viertel Jahr in Kraft und ist damit schon
Essig. Aber nach fast sechs Jahren Betriebszugehörigkeit lohnt sich das ja.
Ein paar einfache Info,bevor ich anfange für nen Rechtsanwalt zu zahlen,sind
bestimmt schon hilfreich. Danke schonmal!
Tschau Joe


Im Prinzip kann laber ich schon gesagtes nach:

Latsch zum Betriebsrat! Dafür sind die Ochsen da!
Wenn dein Betrieb mind. 50 (oder waren es 25, oder 15?) Arbeitnehmer hat MUß es den geben.

Normaler Rechtsschutz greift (soweit ich weiß) nicht bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Man benötigt einen speziellen Arbeitsrechtschutz.
Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist solltest du Arbeitsrechtschutz haben.

Nagel mich nicht fest auf meine Aussagen! Ich, der ich bei einem der grössten Konzerne deutschlands arbeite; und in der Gewerkschaft bin; und Kacke am dampfen hatte und habe erzähle nur aus meiner Sicht.

Ich weiß nicht über deinem Betrieb...

Gruß..


--
Besucht die Seite, auf der Sich alles um Emulatoren auf Amiga dreht:

http://www.amilator.de/



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21.11.2004, 22:36 Uhr

Archeon
Posts: 1810
Nutzer
Bei uns fliegen die Leute meist raus, weil sie was angerichtet haben.
Naja ich sage was man ihn untergeschoben hat.
Wenn du in der Gewerkschaft bist, solltest du mit dem Gewerkschaft Sektretär(in) in Kontakt tretten. Die sind Befugt die Informationen über Recht und Gesetzt zu geben.
Hm... Wenn ich mir die 1 Eurojobs überlege, noch sollen sie für den Gemeinschaftwohl geschaffen werden, aber wer weiss ob die Wirtschaft nicht druck macht auch diese Leute zu bekommen. Ansonsten könnten sie ja abwandern. Ne das mit den 1 Euro Jobs wird für Deutschland das Grab bedeuteten.

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21.11.2004, 22:45 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
Zitat:
Wenn dein Betrieb mind. 50 (oder waren es 25, oder 15?) Arbeitnehmer hat MUß es den geben.


Hallo Rudi,

Du irrst Dich, es _muss_ überhaupt keinen Betriebsrat geben! Allerdings hat die Belegschaft das Recht, einen zu bilden, wenn der Betrieb mindestens fünf regelmäßig beschäftigte Angestellte hat. Ob sie das dann macht ist ganz allein ihre Sache (also Sache der Belegschaft).

@Arthur07
Ich kann dem hier geschriebenen nur zustimmen. Informiere Dich an den dafür vorgesehenen Stellen im Betrieb. Es einfach zu viele Unbekannte, als das Dir hier jemand per Ferndiagnose helfen könnte (und dürfte).
Unabhängig davon wünsche ich Dir aber noch alles Gute!

Ciao
Andreas

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21.11.2004, 22:49 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
Ich gebe Maja da recht. Das Arbeitsrecht ist kompliziert genug, erst recht, wenn nicht die genauen Umstände bekannt sind. Wende dich am besten zunächst mal an den Betriebsrat, wenn ihr einen habt
Auf jeden Fall wichtig sind der Kündigungsgrund, und wieviele Mitarbeiter prozentual davon betroffen sind, bzw. ob soziale Aspekte bei der Auswahl eine Rolle spielen.
In meinem Fall (32 Jahre Betriebszugehörigkeit) wurde der gesamte Standort geschlossen (Betriebsbedingte Kündigung). Auf eine Klage auf Einstellung in einem der verbleibenden Standorte habe ich verzichtet, da diese 270 bzw. 375 Km entfernt sind, und ich aus familiären Gründen nicht umziehen will.
Du solltest dich erkundigen, ob ein Sozialplan existiert, und wie dieser aussieht. Mehr kann man dir im Augenblick nicht raten. Ich wünsch dir dennoch viel Glück und alles Gute.
--
Wir haben Augen, doch wir schauen nicht hin.
Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu.
Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass
und doch sagen wir nichts.

Der Zeitreisende

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21.11.2004, 23:25 Uhr

Michael_Mann
Posts: 1012
Nutzer
Hi arthur07,

Du kannst dich ggfls auch beim Arbeitsgericht erkundigen (Klagefrist: 3 Wochen) oder auch beim Arbeitsamt (heißt es denn heute noch so?!?)
Wenn es absehbar ist das eine Kündigung dir gegenüber ausgesprochen werden soll dann solltest du eh schon mal zum Arbeitsamt latschen.


Michael



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22.11.2004, 00:01 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
Wie Michael Mann schreibt, kannst du auf jeden Fall schon mal zur Agentur für Arbeit gehen und dich als arbeitssuchend melden.
Das kann man auch machen, wenn man eine Arbeit hat. Auf die Weise erhälst du schon mal deine "Kundennummer", sowie Telefonnummern für deine Ansprechpartner.
Wenn du bei der Gelegenheit darauf hinweist, das dir die Kündigung droht, brauchst du später, wenn es passiert ist, nur noch dort anzurufen, und den Termin des letzten Arbeitstages anzugeben.
Auf die Art und Weise bist du schon im Voraus fristgerecht deiner Meldepflicht nachgekommen.
--
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Der Zeitreisende

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22.11.2004, 01:45 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Rudi:
Latsch zum Betriebsrat! Dafür sind die Ochsen da!


Na, ich hoffe sehr für dich, dass du die "Ochsen" nicht doch mal dringend brauchen wirst. Du Wolpertinger.

Zitat:
Original von Han_Omag:
Wie Michael Mann schreibt, kannst du auf jeden Fall schon mal zur Agentur für Arbeit gehen und dich als arbeitssuchend melden.


Das ist so nicht richtig. Arbeitssuchend kann er sich erst melden, wenn er Kenntnis von seiner Kündigung hat. Ab dem Tag der Kenntnisnahme hat er 7 Werktage Zeit, sich bei der Arbeitsagentur Arbeitssuchend zu melden. Überzieht er diese Frist schuldhaft, droht eine Kürzung der Bezüge. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Schaden.

Als Kenntnisnahme gilt Folgendes:

  • Er hat im Rahmen einer betrieblichen Informationsveranstaltung erfahren, dass ihm gekündigt werden soll
  • oder er wurde zur Anhörung zum BR gerufen, weil dieser Kenntnis von seiner beabsichtigten Kündigung hat.
  • oder die schriftliche Kündigung liegt ihm bereits vor.


Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer für den Gang zur AA von der Arbeit freistellen. Gleiches gilt für Vorstellungsgespräche im Rahmen der Suche nach einer neuen Arbeit, wenn diese während der Kündigungsfrist statt finden.

Da er aber ganz offensichtlich noch gar nicht weiß, wer, wie Viele oder ob überhaupt gekündigt wird, kann er momentan noch gar nichts unternehmen, außer sich zu informieren, was da vor sich geht.

Ich vermute mal starkt, da läuft ein Gerücht durch den Betrieb. Das ist mit Vorsich zu genießen. In dieser "Stillen Post" wird aus einer Mücke ganz schnell ein Mammutherde. Das führt zu Unruhe und Panik im Betrieb und einige schießen gewaltig übers Ziel hinaus und schaden sich am Ende damit nur selbst.

Mein Fazit: Ruhe bewahren und Probleme erst dann lösen, wenn man sie tatsächlich hat.




[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 22.11.2004 editiert. ]

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22.11.2004, 09:44 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Rudi:
Latsch zum Betriebsrat! Dafür sind die Ochsen da!


Na, ich hoffe sehr für dich, dass du die "Ochsen" nicht doch mal dringend brauchen wirst. Du Wolpertinger.


Och, es soll auch Betriebsräte geben, die die ein oder andere Umstrukturierungsmaßnahme brauchen, bis sie in Wallung kommen. ;)


Zitat:
Zitat:
Original von Han_Omag:
Wie Michael Mann schreibt, kannst du auf jeden Fall schon mal zur Agentur für Arbeit gehen und dich als arbeitssuchend melden.


Das ist so nicht richtig. Arbeitssuchend kann er sich erst melden, wenn er Kenntnis von seiner Kündigung hat. Ab dem Tag der Kenntnisnahme hat er 7 Werktage Zeit, sich bei der Arbeitsagentur Arbeitssuchend zu melden. Überzieht er diese Frist schuldhaft, droht eine Kürzung der Bezüge. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Schaden.

Als Kenntnisnahme gilt Folgendes:

  • Er hat im Rahmen einer betrieblichen Informationsveranstaltung erfahren, dass ihm gekündigt werden soll
  • oder er wurde zur Anhörung zum BR gerufen, weil dieser Kenntnis von seiner beabsichtigten Kündigung hat.
  • oder die schriftliche Kündigung liegt ihm bereits vor.


Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer für den Gang zur AA von der Arbeit freistellen. Gleiches gilt für Vorstellungsgespräche im Rahmen der Suche nach einer neuen Arbeit, wenn diese während der Kündigungsfrist statt finden.


Und das ersetzt auch nicht die persönliche Arbeitslosmeldung, die AFAIK trotzdem nochmal persönlich erfolgen muß.


Zitat:
Da er aber ganz offensichtlich noch gar nicht weiß, wer, wie Viele oder ob überhaupt gekündigt wird, kann er momentan noch gar nichts unternehmen, außer sich zu informieren, was da vor sich geht.

Die Informationen sollten eigentlich von alleine von offizieller Seite (BR oder GL) kommen. Solange diese sich nicht offiziell äußern, abwarten und Tee trinken.

bye, ylf


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22.11.2004, 12:39 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
@ Maja

In einem Punkt möchte ich dir widersprechen. Zumindest hier in Bielefeld ist es so, dass ich mich auch in ungekündigter Stellung als arbeitssuchend melden kann. Davon bleibt die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit zwar unberührt, aber ich werde dennoch in die Datei aufgenommen und stehe damit mit meinen persönlichen Daten, Berufsbild etc. dem Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung eventueller Kündigungsfristen zur Verfügung, und habe neben der "Kundennummer" auch Telefonnummern von Ansprechpartnern. Nachdem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses uns mitgeteilt worden war, genügte es, den Kündigungstermin telefonisch mitzuteilen.
Dabei wurde ich darauf hingewiesen, das es genügt, ca. vier Wochen vor dem Termin bei der Leistungsabteilung vorzusprechen.
Da der Betrieb im letzten Monat geschlossen wurde, bin ich bis zum 31.3.2005 freigestellt, erhalte bis dahin also weiter mein Gehalt. Die Abfindung, sowie Ausgleichszahlungen erhalte ich im März, vorausgesetzt ich lebe dann noch und unternehme keine rechtlichen Schritte gegen die Kündigung.
--
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Der Zeitreisende

[ Dieser Beitrag wurde von Han_Omag am 22.11.2004 editiert. ]

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22.11.2004, 13:04 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
@Han_Omag:
Es gibt im Einzelfall gesonderte Absprachen mit dem jeweiligen Arbeitsamt vor Ort, wenn z.B. ein Arbeitgeber eine größere Anzahl an Mitarbeitern entläßt, also z.B. eine Betriebsänderung im größeren Stil plant.
Die Arbeitslosen~ und Arbeitssuchendmeldung kann dann schonmal im Einzelfall abweichend von der gesetzlichen Regelung organisiert sein.

bye, ylf

[ Dieser Beitrag wurde von ylf am 22.11.2004 editiert. ]

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22.11.2004, 17:10 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von ylf:
Och, es soll auch Betriebsräte geben, die die ein oder andere Umstrukturierungsmaßnahme brauchen, bis sie in Wallung kommen. ;)


Es soll auch Arbeitnehmer geben, die die eine oder andere Umstrukturierungsmaßnahem brauchen, bis ihnen wieder einfällt, wofür der Betrieb sie bezahlt. ;)

Genug polemisiert. Jeder hat da so seine Erfahrungen. Überall gibt es Solche und Andere.

Zitat:
[Und das ersetzt auch nicht die persönliche Arbeitslosmeldung, die AFAIK trotzdem nochmal persönlich erfolgen muß.

Richtig.

Kündigungsabsicht zur Kennnis genommen = arbeitssuchend melden.
Kündigung wirksam = arbeitslos melden.

Die Fristen können beim zuständigen AA erfragt werden. Telefonnummer im Telefonbuch.

Spezielle Absprachen mit einzelnen AAs soll es geben, um bei anstehenden Massenentlassungen im Bezirk einen verstärkten Run auf die Agentur zu verhindern. Die Leute dort machen ohnehin schon genug unbezahlte Überstunden.

Zitat:
Die Informationen sollten eigentlich von alleine von offizieller Seite (BR oder GL) kommen. Solange diese sich nicht offiziell äußern, abwarten und Tee trinken.

Richtig. Wenn eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG ansteht, also wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft aus einer geplanten Maßnahme zu erwarten sind, muss der Unternehmer einen vorhandenen Betriebsrat zuvor informieren. I.d.R. müssen dann Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Während der Verhandlungen sind die Teilnehmer zur Verschwiegenheit gegenüber der Belegschaft verpflichtet. Das gilt insbesondere für evtl. zur Diskussion stehende Kündigungswunschlisten des Arbeitgebers. Es wäre auch grob fahrlässig, schon während laufender Verhandlungen dem einen oder anderen Kollegen zu sagen, du stehst darauf oder du stehst nicht drauf, weil diese Listen sich bis zum Abschluss der genannten Verträge mehr mal ändern können (soziale Auswahl).

Eine schöne Situation ist das für die an den Verhandlungen teilnehmend Mitglieder des BR nicht, weil die diese Listen zwangsläufig im Kopf haben und die Belegschaft natürlich nervös ist und bohrende Fragen stellt. Ich habe das gerade - mal wieder - hinter mir. :(


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22.11.2004, 17:15 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@ Han_Omag

Das ist offenbar eine spezielle Absprache mit eurer AA. Also bitte nicht als allgemein gültig hinstellen. Es ist in jedem Fall ratsam, sofort nach Kennnisnahme der Kündigungsabsicht bei der zuständigen AA die geltenden Fristen zu erfragen.

Die gesetzliche Frist für die Meldung als Arbeitssuchender sind 7 Werktage ab dem Tag der Kenntnisnahme (bezogen auf die Öffnungszeiten der AA). Diese Frist verlängert sich um Feiertage, an denen die AA nicht geöffnet hat.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.11.2004 editiert. ]

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22.11.2004, 22:47 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
Ich habe die Fristen nie bestritten, sondern wollte lediglich darauf hinweisen ( zumindest hier in Bielefeld ist das so), das man sich vorsorglich auch früher arbeitssuchend melden kann, was jedoch auf keinen Fall mit arbeitslos verwechselt werden sollte. Ich bitte um Entschuldigung, wenn das nicht so angekommen ist.
--
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Der Zeitreisende

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23.11.2004, 03:12 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Han_Omag:
Zumindest hier in Bielefeld ist es so, dass ich mich auch in ungekündigter Stellung als arbeitssuchend melden kann.

Das ist allgemein so. Und zwar, weil arbeitssuchend nicht gleich arbeitslos ist! Arbeitssuchend ist jeder, der sich beruflich umorientieren will und die Stellenangebote des Arbeitsamtes anschaut. Dazu muß einem nicht erst gekündigt werden.


--
Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln.
---
Viel zu wenig frequentiert: http://www.mecker.de

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23.11.2004, 09:51 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
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@ DrNop

genau das meinte ich...
--
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Der Zeitreisende

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24.11.2004, 21:16 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@ DrNOP, Han_Omag

Das ist ja alles richtig. Nur hier geht es um jemanden, der sich akut von einer Kündigung bedroht sieht. Und da ist es nun mal wichtig, die geltenden Fristen zu kennen, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.

Draum ging es mir. Um nichts anderes. Bedenkt bitte, es geht um einen akuten Fall. Nicht um jemanden, der vor hat, sich beruflich umzuorientieren. Das sollte hier nicht in eine Grundsatzdiskussion ausarten, weil das nur verwirrend wirken würde. Arthur07 scheint mir auch so schon verunsichert genug zu sein. Da müssen wir hier nicht auch noch über diverse Spitzfindigkeiten im Arbeitsrecht diskutieren.

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24.11.2004, 23:12 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
@ Maja

Das er akut von einer Kümdigung bedroht ist, habe ich sehr wohl vernommen. Wie von dir angegeben, sollte er die Fristen kennen und beachten.
Ich schrieb dazu lediglich, dass man diesen Fristen gegebenfalls auch zuvorkommen kann, wenn man nicht bis auf den letzten Drücker wartet. Falls es dir entgangen ist, meinen Kollegen und mir wurde bereits gekündigt!
Ich betrachte das also keineswegs als Grundsatzdiskussion.
--
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Der Zeitreisende

[ Dieser Beitrag wurde von Han_Omag am 24.11.2004 editiert. ]

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28.11.2004, 17:35 Uhr

Arthur07
Posts: 468
Nutzer
Danke euch allen erstmal! Wir sind im Verlaufe der Woche schon soweit
gekommen,erstmal in aller Ruhe abzuwarten. Es scheint wirklich keiner
etwas genaues zu wissen. Das mit der Panikmache kam vom Chef selbst.
Ich schätze,er hoffte wohl,daß dadurch schonmal paar Leute von sich aus
die Flocke machen. Es soll zumindest Personalkürzungen geben,doch das
scheint die einzige sichere Info zu sein. Von einem Betriebsrat ist mir
nichts bekannt. Und zur fristgerechten Kündigung zum Jahresende stehen
eh nur noch zwei Tage zur Verfügung. Das mit dem Sozialplan muß ich mal
rausbekommen. Jetzt gehts erstmal wieder fort.
Tschau Joe

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28.11.2004, 18:11 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Arthur07:
Danke euch allen erstmal! Wir sind im Verlaufe der Woche schon soweit
gekommen,erstmal in aller Ruhe abzuwarten.


In dieser Situation die einzig richtige Entscheidung.

Zitat:
Es scheint wirklich keiner etwas genaues zu wissen. Das mit der Panikmache kam vom Chef selbst. Ich schätze,er hoffte wohl,daß dadurch schonmal paar Leute von sich aus die Flocke machen.

Das ist leider häufig so. Lasst euch nicht verrückt machen.

Zitat:
Von einem Betriebsrat ist mir nichts bekannt.

Das ist schlecht. Ohne BR kein Interessenausgleich und Sozialplan, kein Nachteilsausgleich für die Betroffenen.

Zitat:
Und zur fristgerechten Kündigung zum Jahresende stehen
eh nur noch zwei Tage zur Verfügung. Das mit dem Sozialplan muß ich mal rausbekommen.


Kündigungen können jederzeit ausgesprochen werden. Es gibt keine "Frist zum Jahresende".

Die Dauer der individuellen Kündigungsfrist ist in § 622 BGB festgelegt und richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für dich gilt nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Du hast übrigens bei einer betriebsbedingten Kündigung auch ohne BR einen Anspruch auf Abfindung. Siehe § 1a des Kündigungsschutzgesetztes (KSchG).

Zitat:
Jetzt gehts erstmal wieder fort.

Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass du, wenn es zu Entlassungen kommt, nicht dabei bist.

Einen Tipp möchte ich euch dennoch geben. Lasst euch nicht drängen, Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Wenn die Geschäftsführung darauf drängt, sollte jeder irgendmöglich Rechtsbeistand hinzuziehen.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 28.11.2004 editiert. ]

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29.11.2004, 09:06 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
Maja hat recht. Vorsicht vor einer Unterschrift bei einem Aufhebungsvertrag.
Auch wenn es Ausnahmen gibt, führt das in der Regel zu einer Sperre beim Arbeitlosengeld.

Ich wünsche dir alles Gute...
--
Wir haben Augen, doch wir schauen nicht hin.
Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu.
Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass
und doch sagen wir nichts.

Der Zeitreisende

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