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amiga-news.de Forum > Get a Life > Rechtliche frage zu WHLoad! [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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05.01.2005, 13:14 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
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Wie sieht es eigentlich rechtlich mit WHLoad aus... Da wird ja ein Kopierschutz umgangen um die Games auf HD zu bannen... kann es sein das nach den neuen Deutschen Gesetzen das nun eine Straftat ist!?!?

CU TerA
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TerAtoM
Band: http://www.TERATOM.de
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05.01.2005, 14:11 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
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Prinzipiell würde ich davon ausgehen.

Allerdings: wo kein Kläger... Es handelt sich AFAIK eh nur um uralte Schinken und wenn mans Original hat, dann dürfte kein deutscher Richter ein Urteil sprechen.


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05.01.2005, 15:44 Uhr

Crystal
Posts: 412
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Zitat:
Original von TerAtoM:
Wie sieht es eigentlich rechtlich mit WHLoad aus... Da wird ja ein Kopierschutz umgangen um die Games auf HD zu bannen... kann es sein das nach den neuen Deutschen Gesetzen das nun eine Straftat ist!?!?

CU TerA
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TerAtoM
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aus dem grund ist es von den aminet-servern gelöscht worden (afair).

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05.01.2005, 15:45 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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>Da wird ja ein Kopierschutz umgangen um die Games auf
>HD zu bannen...

Ich habe hier Software da steht das man diese Modifizieren
kann wenn sie nicht lauffähig ist.

Patchen kannst du doch nicht auf der Originaldiskette...

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05.01.2005, 15:59 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
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Hallo,
also rein theoretisch könnte es so sein, dass es sich um eine Straftat handelt. Vorausgesetzt man hat das Original: Welche Amiga-Firma sollte etwas dagegen haben? Welcher Richter würde da ein Urteil fällen? Der würde wahrscheinlich vor Lachen von seinem Richterstuhl kippen:
"Euer Ehren, der Angeklagte hat ein rechtmäßig erworbenes 10 Jahre altes Amiga-Spiel auf seiner Platte installiert und dabei wurde der Kopierschutz ausgehebelt, vermutlich hat er das ganze mit noch mehreren Spielen gemacht. Die Copyright Inhaber sind nicht mehr aufzufinden..." ;)
Ne, also mal im Ernst. Um solche Leute zu verknacken wurde das Gesetz mit Sicherheit nicht gemacht und das würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch jeder Richter so sehen.
Es kann ja nicht der Sinn des Gesetzes sein, unbescholtene Bürger zu kriminalisieren.

Ciao
Andreas

P.S.: Ich bin kein Jurist und dieser Text stellt keine Rechtsberatung sondern lediglich eine Spekulation meinerseits dar.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 05.01.2005 editiert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 05.01.2005 editiert. ]

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05.01.2005, 17:31 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von Andreas_B:
Hallo,
also rein theoretisch könnte es so sein, dass es sich um eine Straftat handelt.


Also nach dem aktuellen Strafrecht ist es nen Straftat wenn ich das ganze richtig verstanden habe.

Zitat:
Vorausgesetzt man hat das Original: Welche Amiga-Firma sollte etwas dagegen haben?

zweischneidiges Schwert. leider. Sicher hat niemand etwas dagegen.
Zuminderst kenne ich keine Amiga Firma die was dagegen hat.
Andererseits werden WHDLoad-Raubkopien in letzter Zeit wieder stärker verbreitet z.b. auf DVDs. (Hab heute wieder mal so einen zur brust nehmen müssen :/)

Zitat:
Welcher Richter würde da ein Urteil fällen? Der würde wahrscheinlich vor Lachen von seinem Richterstuhl kippen:

was soll der richter machen? gesetze kann er auch ned ändern.

Zitat:
Ne, also mal im Ernst. Um solche Leute zu verknacken wurde das Gesetz mit Sicherheit nicht gemacht und das würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch jeder Richter so sehen.
Es kann ja nicht der Sinn des Gesetzes sein, unbescholtene Bürger zu kriminalisieren.


stimmt. dafür wurde das gesetz wohl nicht gemacht. aber gelten tut es trotzdem und danach wurde gefragt.

die einzige chance die man bei sowas hat ist der staatsanwalt der sowas wegen geringfügigkeit einstellen kann. das ist aber strafrecht. zivilrecht gibts auch noch.

Zitat:
P.S.: Ich bin kein Jurist und dieser Text stellt keine Rechtsberatung sondern lediglich eine Spekulation meinerseits dar.

gleiches bei mir :)


--
Andreas Magerl
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05.01.2005, 19:31 Uhr

gunatm
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Moin Andreas ... gibt es denn immernoch soviele die diese DVDs verkaufen? Ich weiß, daß damit gut Geld verdient worden ist bei Ebay. Waren auch deine Sachen drauf? wenn ja wäre es sehr ärgerlich.
--
http://www.webwood.de - offizieller winuae mirror // member der german amiga community (A2000/060,A1200/40,A1200/030)

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05.01.2005, 20:36 Uhr

Roger
Posts: 990
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Was heist hier gibt es die immer noch?

Bei Ricardo.ch und ebay.ch sehe ich jedesmal solche DVD's wenn ich reinschaue.

Und das witzige an der Sache ist, das dort ein Text steht das man sie darum gebeten hat zu vermerken das es keine Raubkopie sei. Ist das nicht lustig?
--
Gruss Roger
http://www.ahs-amiga.ch

Meine Rechner:
A4000T zur Zeit Defekt

Mein PC <---- Link

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05.01.2005, 21:41 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
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Hallo AndreasM,

Zitat:
Zitat:
Vorausgesetzt man hat das Original: Welche Amiga-Firma sollte etwas dagegen haben?

zweischneidiges Schwert. leider. Sicher hat niemand etwas dagegen.
Zuminderst kenne ich keine Amiga Firma die was dagegen hat.
Andererseits werden WHDLoad-Raubkopien in letzter Zeit wieder stärker verbreitet z.b. auf DVDs. (Hab heute wieder mal so einen zur brust nehmen müssen :/)



Na, also die Raubkopien sind ja was anderes. Das ist völlig klar, dass das nicht in Ordnung ist. Ich bezog mich jetzt nur auf jemandem der das Original in seinem Schrank stehen hat und eben dieses auf seiner Festplatte zum Eigenbedarf installiert hat. Logisch, dass er dann das Original nicht verkaufen darf und seine installierte Version munter weiter benutzen darf.

Zitat:
stimmt. dafür wurde das gesetz wohl nicht gemacht. aber gelten tut es trotzdem und danach wurde gefragt.

Hast Recht.

Ich hab jetzt auch mal auf die praktische Seite geschaut. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man ein Problem bekommt, wenn man sich seine Originalspiele, die (in den allermeisten Fällen) schon uralt sind und längst vom Markt sind für den Eigenbedarf auf Festplatte kopiert, wobei hier Original und Eigenbedarf hervorzuheben sind.
Das mit dem Richter war so gemeint, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird :glow: Aber hast auch Recht, dafür ist der Staatsanwalt zuständig. Gut, dass Du mal etwas Ordnung hereingebracht hast :)



Ciao
Andreas

P.S.: Aber auch hier gilt, dass das spekuliert ist und keine fundierten Grundlagen hat.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 05.01.2005 editiert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 05.01.2005 editiert. ]

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05.01.2005, 22:08 Uhr

analogkid
Posts: 2394
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Eigentlich kann man die Legalität der WHDLoad-Installer nicht mal pauschalisieren, da einige auch nur Kompatibilitätsprobleme beheben und keinen Kopierschutz knacken.Also im Prinzip über 1600 Einzelfälle. Zumal das meines Erachtens, wie es einige Vorredner (bzw. schreiber) schon gesagt haben,mehr eine theoretische Sache ist, ich glaube auch nicht, dass es die Hersteller von damals heute noch interessiert, was heute mit ihren Spielen passiert. Games veralten heute innerhalb eines halben Jahres, da sind 10 Jahre (im Amiga-Falle sogar noch weit mehr) schon prähistorisch.
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Take a walk beside yourself

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05.01.2005, 22:40 Uhr

TerAtoM
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Ich bedanke mich dann mal für die ganzen fundierten Spekulationen die auf persönliche vermutungen und mutmassungen beruhen :D :D :D

Ne... ist klar soweit... ich finde aber, in solch eine Fall wie das jetzt mit WHLoad ist, das geltende Recht absolut "an der Realität vorbei"...

Mann sollte ein Produkt das man Käuflich erworben hat auch so benutzen können wie man möchte solange man es nicht irgendwie weitergibt.

Es ist ja wohl das letzte das ich keine Festplatteninstallation meiner Uralten ORIGINALEN Amigagames machen darf bloss weil die einen Kopierschutz besitzen. Ja ich darf, wie es aussieht, nicht einmal mehr meine teilweisse 15 Jahre alten Disketten auf neue Kopieren um die originale zu schonen.

Und es ist eigentlich ganz egal ob es geahndet wird oder nicht... es ist EINE STRAFTAT!! Da wird mit einem neuen Gesetz einfach mal eine ganze (Computer)Generation zu Verbrechern gestempelt.

Wie bereits erwähnt... absolut an der Realität vorbei.

CU TerA
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TerAtoM
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06.01.2005, 18:46 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von gunatm:
Moin Andreas ... gibt es denn immernoch soviele die diese DVDs verkaufen? Ich weiß, daß damit gut Geld verdient worden ist bei Ebay. Waren auch deine Sachen drauf? wenn ja wäre es sehr ärgerlich.
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Ja, war u.a. der gesamte Tosec Set drauf. Also auch Raubkopien von uns. Aber der macht das nimm so schnell und muss sich jetzt auch nen bisserl mit PayPal rumärgern :)



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Andreas Magerl
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07.01.2005, 00:34 Uhr

Cego
Posts: 1560
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Ich glaub nich das es Hyperion nich jucken würde wenn da einer kommt und im P2p netz mal kurz OS4 oder en paar games verteilt. Is schon ne ernste sache.
Ich bin außerdem auch grundsätzlich der meinung das man mal was ziehen darf wenn es um uralte software handelt oder um welche ie man sonst nirgends auftreiben kann.
ir fällt hier als Beispiel nur die Miami Keys ein, oder Wing Commander AGA fürn CD32, was hie doch einer letztens im Forum gesucht hatte.

Das gesetz wird immer Windows ähnlicher, man versucht immer überall die lücken zu schließen... :rolleyes:

mfg cego
--
Yo let me talk to you,
let me have a word with you
If you're doing something else i hope i'm not disturbing you...
But if I am, so what!?
Stop IT!!!

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07.04.2005, 06:29 Uhr

Rudi
Posts: 835
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Zitat:
Original von TerAtoM:
Wie sieht es eigentlich rechtlich mit WHLoad aus... Da wird ja ein Kopierschutz umgangen um die Games auf HD zu bannen... kann es sein das nach den neuen Deutschen Gesetzen das nun eine Straftat ist!?!?

CU TerA
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Hier sollte mal ein juristisch informierter Amiga-Fan was sagen!

Wie siehts aus?

...
--
Besucht die Seite, auf der Sich alles um Emulatoren auf Amiga dreht:

http://www.amilator.de/



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07.04.2005, 10:09 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
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Och, kommt der Thread wieder aus der Mottenkiste.

Sagen wir es mal kurz und knapp:

Nach den Buchstaben des Gesetzes wird WDHLoad illegal sein, da ein Kopierschutz umgangen wird und eine Kopie erstellt wird. Genaueres kann man bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht sagen, welche allerdings äußerst unwahrscheinlich ist, wenn man den Inhalt der Archive betrachtet.

Einfach mal ein aktuelles Top-Spiel einer großen Firma damit archivieren und wir haben die gerichtliche Klärung ;)

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07.04.2005, 15:07 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von Rudi:

Hier sollte mal ein juristisch informierter Amiga-Fan was sagen!

Wie siehts aus?


Es sieht so aus, daß gerade ein juristisch Informierter dazu nichts sagen wird, weil er sich mit einer solchen Rechtsauskunft ziemlich weit aus dem Fenster lehnen würde.

Da wirst Du schon einen Rechtsanwalt befragen (und bezahlen) müssen, und selbst dann hast Du keine Garantie.

Nach den Buchstaben des Gesetzes verboten. So wie Böller am 2. Januar, oder innerorts schneller als 50 fahren. Man macht's trotzdem, und hofft darauf, daß man nicht auffällt.

Auch von mir: mitnichten bin ich Jurist, obiges nur meine Meinung yadda yadda...

[ Dieser Beitrag wurde von Solar am 07.04.2005 editiert. ]

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07.04.2005, 15:42 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@ Rudi

Lies das Urheberrechtsgesetz, verfolge die Rechtsprechung dazu, sofern es zu Klagen kommt. Dann bist du so gut und so schlecht juristisch informiert wie jeder andere hier.

Wenn jemand eine Rechtsauskunft haben möchte, muss er sich an einen Rechtsanwalt wenden. Doch selbst die werden dir keinen Eid schwören, weil es zu diesem Gesetzt in seiner aktuellen Fassung noch keine Rechtsprechung gibt. Was im Gesetz steht, entscheiden letztenendes nicht Kläger, Beklagte oder Anwälte, sondern Richter. Bis dahin gilt im Zweifelsfall augenscheinlich; das Umgehen von Kopieschutz ist nicht erlaubt, denn das ist der Wortlaut im Gesetz.

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07.04.2005, 18:05 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Nach den Buchstaben des Gesetzes wird WDHLoad illegal sein, da ein Kopierschutz umgangen wird und eine Kopie erstellt wird.

Nein, nicht wenn dies nicht die Primärfunktion von WHDLoad ist.
Aber es besteht ein Unterschied zwischen der Legalität der Software an sich, und der Anwendung derselben zum Knacken eines Kopierschutzes.

mfg
--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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07.04.2005, 18:07 Uhr

CASSIUS1999
Posts: 918
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
das Umgehen von Kopieschutz ist nicht erlaubt, denn das ist der Wortlaut im Gesetz.

Öhem. Du siehst das ein wenig engstirnig. Schau Dir mal den Gesetzestext genau an. ;)



--
A4000/060 102MB , 4,3GB HD Ciberv.64/3d Scd. Cyberstorm OS 3.9
A2000/030 8MB , 700MB HD, Retina2 , GVP Turbo, OS 1.3/3.1
A1000/010 6MB, SCSI, 700MB HD, CD-ROM Quadspeed 7xWechsler, 1.3+2.04
Weitere A1000, A1200, A600,
CD32
CDTV

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07.04.2005, 19:24 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Einfach mal ein aktuelles Top-Spiel einer großen Firma damit archivieren und wir haben die gerichtliche Klärung


Öööhhmmm....
WDH-Load ist doch für'n Amiga, oder?

Aktuelles Top-Spiel für'n Amiga ??

Große Firma und Amiga ????



--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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07.04.2005, 19:26 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von CASSIUS1999:
Zitat:
Original von Maja:
das Umgehen von Kopieschutz ist nicht erlaubt, denn das ist der Wortlaut im Gesetz.

Öhem. Du siehst das ein wenig engstirnig. Schau Dir mal den Gesetzestext genau an. ;)


Ist der Wortlaut nicht sinngemäß "das umgehen eines technisch wirksamen kopierschutzes" oder so? Wobei sich da wieder die Frage stellt was ist technisch wirksam?
--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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07.04.2005, 21:18 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Docki:
Ist der Wortlaut nicht sinngemäß "das umgehen eines technisch wirksamen kopierschutzes" oder so? Wobei sich da wieder die Frage stellt was ist technisch wirksam?

Die meisten alten Kopierschutzsystem auf dem Amiga basieren auf Techniken, die die Diskette gerade noch lesbar, aber nicht mehr kopierbar (reproduzierbar) machen. Davon ausgehend kann man mit WHDLoad gar nicht kopieren, denn eine Diskette reproduzieren geht damit nicht.
Man könnte jetzt davon ausgehen, daß das Verhindern einer Festplatteninstallation gar nicht gewollt war (daran hat kaum jemand dabei gedacht). Leider ist das Interpretationssache. Und da ist noch die neue Möglichkeit, die HD-Version zu kopieren, die es vorher nicht gab.
Früher hätte man gesagt, der Hersteller eines Hammers kann nichts dafür, wenn jemand einen Hammer zum Töten benutzt. Aber damals stand ja auch noch nicht das verbriefte Milliardengewinnabschöpfrecht der Medienindustrie in unserer Verfassung...

mfg
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Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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07.04.2005, 21:42 Uhr

Zettmaster
Posts: 720
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Ich kaufe meine Software, das ist Fakt. Sowohl für den PC auch für den Amiga.

Ab und zu gibt es mal wieder ne PC-Spielesammlung mit alten Amiga-Adventures...Irgendwer hat also Rechte daran...

Es ärgert mich nur wenn ich z.B. unbedingt Nightlong auf'm Amiga spielen will und nirgends ist das Teil aufzutreiben. Nur ne PC-Version fürn euro....menno...

gruß
enrico
http://www.computer-service-handel.de

--
A1200 im restauriertem InfinitivI mit Topcase, 196MB Ram, BPPC 603e/270 060/60 SCSI,Mediator 4xPCI, Voodoo3 3000 16MB, Soundblaster, LAN (DSL3000+512 Upload),40GB,Samsung CDRW/DVD Combo + CD52x, OS3.9 Diverse geile Software...

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08.04.2005, 19:35 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von CASSIUS1999:
Öhem. Du siehst das ein wenig engstirnig. Schau Dir mal den Gesetzestext genau an. ;)

Das hat mit Engstirnigkeit nichts zu tun. Du scheinst dort etwas zu suchen, was nun mal nicht drin steht.

Lies selbst und sage mir, wo du das kopieren kopiergeschützter Datenträger gemäß diesem Gesetz als legal erachtest. Beachte dabei besonders Absatz 3 dieses Paragraphen.

Da hilft dir auch § 56 UrhG nicht mehr weiter.

Hier der Paragarph um den es hier geht.

UrhG

Vierter Teil

Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Abschnitt 1

Ergänzende Schutzbestimmungen.


§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege."


Zitat:
Original von Docki:
Wobei sich da wieder die Frage stellt was ist technisch wirksam?

Siehe Absatz 2, Satz 2 im obigen Zitat aus dem UrhG. "Technische Maßnahmen sind wirksam, ....".

Auch das dürfte kein erfolgversprechender "Ausweg" sein. Die Formulierung ist wasserdicht.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 08.04.2005 editiert. ]

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08.04.2005, 21:13 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
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Zitat:
Original von Maja:

Auch das dürfte kein erfolgversprechender "Ausweg" sein. Die Formulierung ist wasserdicht.


Hallo Maja,

meines Erachtens ist das nicht unbedingt wasserdicht, denn nehmen wir mal z.B.:
" soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

Wenn die Umgehung also nicht erfolgt, um sich zu dem Werk Zugang zu verschaffen (der besteht ja in Form der Diskette und dem vorhandenen Codes bereits - Diskette rein und los geht's), dann darf eventuell auch ein Kopierschutz umgangen werden.

oder:
"hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern."

whdload ist aber nicht hauptsächlich zum Kopierschutz knacken entworfen, denn es funktioniert ja nur mit Original-Disketten.

Außerdem ist in dieser Hinsicht noch sehr vieles in einer Grauzone und die Juristen streiten sich noch über die Sachverhalte.
Daher halte ich es allgemein für sehr gewagt, whdload den Stempel "illegal" aufzudrücken (meine jetzt nicht unbedingt Dich, Maja).

Ciao
Andreas

P.S.: Nicht, dass das noch jemand falsch versteht ->
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich nur um Spekulationen und Darstellung meiner Ansicht handelt und dieser Text keine Rechtsberatung darstellt.

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08.04.2005, 23:26 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@ Andreas_B

WHDLoad ist ein spezieller Fall. Gut möglich, dass so etwas beim Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt wurde. Aber wer weiß das schon so genau. Es dürft aber unstrittig sein, dass auch WHDLoad technische Maßnahmen zum Kopierschutz umgeht.

Ansonsten bleibt abzuwarten, wie die ersten Urteile zum Thema neues UrhG dazu sagen. Bevor es so weit ist, bewegt sich jedwede Privatkopie von kopiergeschützten Medien in einer rechtlichen Grauzone. Ganz gleich, was man persönlich davon hält.

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09.04.2005, 08:14 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@ Andreas_B

WHDLoad ist ein spezieller Fall. Gut möglich, dass so etwas beim Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt wurde. Aber wer weiß das schon so genau. Es dürft aber unstrittig sein, dass auch WHDLoad technische Maßnahmen zum Kopierschutz umgeht.

Ansonsten bleibt abzuwarten, wie die ersten Urteile zum Thema neues UrhG dazu sagen. Bevor es so weit ist, bewegt sich jedwede Privatkopie von kopiergeschützten Medien in einer rechtlichen Grauzone. Ganz gleich, was man persönlich davon hält.


Genau so würde ich das auch sehen. Ich bin auch gespannt auf die ersten Urteile, denn schließlich gibt es auch unter Windows Programme, die ich im Moment in einer Grauzone sehe. Da fällt mir z.B. "Alcohol 52%" oder so ähnlich ein, ein "CD-Rom-Emulator".
Es dürfte interessant sein, zu sehen, ob die Rechtssprechung zu Urteilen kommt, die Leute die sich ihre eigenen Originale für sich selbst kopieren kriminalisiert oder nicht, denn ich würde vermuten, dass das nicht im Sinne des (Gesetz-) Erfinders liegt.

Na, warten wir es halt ab :)

Ciao
Andreas

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09.04.2005, 19:08 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
afaik siehts derzeit (noch) so aus:
Das Kopieren von geschützen Audio-Cds und DVDs ist verboten.

Spiele und Software dürfen noch kopiert oder per CD-Emulatoren auf die Festplatte gebannt werden. So stands zumindet in der letzten oder vorletzten PC Go (die ich als Schutzumschlag für das Amigamagazin erhalte :lach: )
Z.B. darf ja auch Gamejack4 noch verkauft werden (und ist auch als Vollversion auf der aktuellen CD einer PC Zeitschrift drauf, auch Alcohol52 war auf der CD der erwähnten PC Go drauf), obwohl man damit geschützte Spiele kopieren kann (was mir damit aber im Gegensatz zu Alcohol120 bisher noch nie gelang - und bevor wieder die RK-Diskussion losgeht: ich habe damit Images von Spielen, die ich als Originale besitze erzeugt, weil ich meine CDs dauernd verlege ;) ).

Analog dazu dürfte also WHDLoad nicht illegal sein

Disclaimer: auch hierbei handelt es sich um meine persönliche Einschätzung und nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft.

--
Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg

rock down and roll when you're ready
I can't take that DJ thing



[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 09.04.2005 editiert. ]

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10.04.2005, 04:29 Uhr

Begeisterter_Amiga_User
Posts: 665
Nutzer
morgen

mal gefragt warum soll mir ne firma es verbieten das ich meine alten spiele nicht auf aktueller hardware spielen kann?

ist genauso wie wenn man windows95 auf nem 2GHz ibmcompatiblen rechner zum laufen bewegen will das windows wird nicht starten wollen was ist man nimmt nen emulator der dann das alte os zum laufen bewegt nur das es sich mit whdload ein wehnig anders verhällt da es nicht nen emu darstellt sondern die disketten ausließt und für die platte tauglich macht und das game *im weitem bogen ausgeholt* patched damit es von platte startet oder?

warum soll ich das nicht nutzen wenn es der firma oder dem händler der es verkauft noch nen kleinen obulus einbringt und ich die wirtschaft damit vieleicht wieder in gang setze?
--
AMD Athlon XP 2500+, MSI K7N2 Delta, 512MB DDRam PC400, Radeon 9600 Pro,LG Brenner; DVD LW

Egal wie erfüllt Ihr Leben ist, es ist immer noch Platz für
ein Bier.

Bild: http://www.moebel-schreff.de/cplog1.jpg

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10.04.2005, 12:52 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@ Begeisterter_Amiga_User

Interessante und berechtigte Fragen. Bliebe die Frage, ob solche Gesetze dazu gedacht sind, die Wirtschaft in Gang zu bringen. Zwar kommt einigen so langsam die vage Einsicht, dass die Wirtschaft sich nicht selbst in Gang bringen kann, sondern dazu Geld ausgebende Konsumenten nötig sind. Denn wo Märkte stagnieren, wird kein Unternehmer investieren. Es scheint aber noch nicht so ganz klar zu sein, dass Steuergeschenke an Unternehmen auch keine Märkte und somit nicht automatisch Arbeitsplätze schaffen können.

Äh, na ja.... Das wird jetzt völlig OT. Darum sollten wir das hier besser nicht vertiefen. Sorry für den Ausrutscher in die Politik. :glow:

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