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amiga-news.de Forum > Get a Life > Arbeitslose müssen JEDEN Job annehmen... [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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15.02.2005, 12:53 Uhr

dandy
Posts: 2553
Nutzer
Arbeitslose in Deutschland müssen *JEDEN* Job annehmen (englischsprachige Seite)


OHA! sag ich da nur...

Hoffentlich bekommen die im Ausland nicht mit, daß die Arbeitsagentur hier in Deutschland bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen dem Arbeitgeber bis zu einem Jahr "Einarbeitungszuschuss" in Höhe von bis zu 80% der Lohnkosten zahlt und das es hier die "Ein-Euro-Jobs" für Sozialhilfe-/ALGII- Empfänger gibt - sonst bekommen wir hier womöglich einen Bar/Hotel-Boom...
--
Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon.
Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht!
(Albert Einstein)

[ Dieser Beitrag wurde von dandy am 15.02.2005 editiert. ]

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15.02.2005, 13:55 Uhr

Micha1701
Posts: 938
Nutzer
Also diesen Artikel hat sich wohl jemand aus der Nase gezogen.

Denn laut Wikipedia heißt es wie folgt:

Zitat:
Mit dem Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostitution – ProstG vom 20. Dezember 2001; BGBl. I S. 3983) wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Vereinbarungen über sexuelle Handlungen gegen Entgelt begründen eine rechtswirksame Forderung der Prostituierten, sie gelten nicht mehr als rechtswidrig. Die Prostitution ist nach Auffassung von Juristen auch weiterhin sittenwidrig (vgl. Palandt-Heinrichs §138), durch das ProstG entsteht aber nach Vornahme der sexuellen Handlungen ein gesetzliches Schuldverhältnis.

Demnach können Prostituierte den Freier wegen Zechprellerei zwar verklagen und Prostituierte ist ein Beruf aber dennoch ist es sittenwidrig.

Somit darf man niemand zu sowas zwingen. Und schon gar nicht das Arbeitsamt...


--
:boing: Micha :boing:

Look at my HPs:
http://www.lanser-online.de.vu

http://www.RealmsofPower.de.vu



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15.02.2005, 19:08 Uhr

Jinx
Posts: 2077
Nutzer
Ich hoffe mal, dass den Quatsch keiner glaubt.
--
eMail: TheJinx@web.de
Homepage: http://www.TheJinx.de
Tales of Tamar-Seite: http://www.eonwes-halle.de

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15.02.2005, 20:34 Uhr

OEmer
Posts: 336
Nutzer
tja, leider vergebens gehofft ;)
zb hier
http://www.pholph.com/forum/viewtopic.php?t=2277
--
http://www.waxies.de

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15.02.2005, 23:46 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Theoretisch wäre es möglich, praktisch wird es von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt. Dabei beruft man sich meines Wissens auf § 10 Abs.1 Satz 1 SGB II:
"§ 10 Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,"


Hier noch ein Link zum Thema aus einer seriösen Quelle.

Also lassen wird dem Ausland seinen "Spaß" mit der Theorie. Die Realität sieht anders aus. Kein Grund zur Sorge. Hier wird niemand gegen seinen Willen auf den Strich geschickt und damit seelischen Qualen ausgesetzt.

Und so lange die Verantwortlichen nur heimlich zu "ihrem" Call Girl gehen, wird sich dran sicher auch nichts ändern. :P

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 15.02.2005 editiert. ]

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