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amiga-news.de Forum > Get a Life > GG Art 23 vor 17.07.1990 [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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28.03.2005, 10:58 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Kann mir jemand eine Kopie von dem GG Art 23 vor dem 17.07.1990
zusenden ???


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28.03.2005, 11:55 Uhr

Otis
Posts: 1377
Nutzer
Moin,

reicht auch lesen ?

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_23.html



vor 1990
http://www.lsg.musin.de/Geschichte/KK/art_23_gg.htm


und was hälst Du von Google :lach: zu einfach ?

Otis


[ Dieser Beitrag wurde von Otis am 28.03.2005 editiert. ]

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28.03.2005, 12:33 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
@Otis:

Google ist recht einfach. Ich bräuchte diesen Artikel aber
möglichst gescannt, als Beweisstück "A" euer Ehren. ;)


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28.03.2005, 12:50 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, daß die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit Bestätigung im Bundesgesetzblatt (II, S. 885)am 23.09.1990 aufgrund der den Alliierten eingeräumten Vorbehaltsrechten zum 29.09.1990 bereits aufgehoben worden.
Ein wirksamer Beitritt "neuer Bundesländer" war also rechtlich nicht mehr möglich. Entsprechend ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 rechtlich ungültig.
In Art. 1 des Ländereinführungsgesetzes heißt es:
"Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gebildet. ..."
Der Einigungsvertrag sah jedoch den Beitritt dieser noch nicht gebildeten Länder bereits am 03.10.1990 vor. Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel "der Unmöglichkeit" nichtig, da diese Länder zum Zeitpunkt der sog. Wiedervereinigung noch nicht existierten.

Schon interessant dieser GG Art 23 !!

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28.03.2005, 13:04 Uhr

AvE
Posts: 654
Nutzer
Art. 23 ist durch den Einigungsvertrag aufgehoben worden.

Art. 23 bestimmte bis zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Er umschrieb ihn durch die Aufzählung der Länder, die in dem Zeitpunkt bestanden, als die Bundesrepublik geschaffen wurde. Dadurch sollte jedoch weder der Bestand der Länder in ihrer damaligen Form zementiert noch der Beitritt weiterer Länder ausgeschlossen werden. So wurde aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern das Land Baden-Württemberg geschaffen; daß dies zulässig war, ergab sich unmittelbar aus Art. 118. Beigetreten nach Art. 23 sind das Saarland und die DDR.

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 wurden die neugebildeten Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin. Seitdem gilt in diesen Ländern sowie in dem Teil Berlins, in dem es bisher nicht galt, das Grundgesetz.

Durch die Streichung des Art. 23 wird verhindert, daß der Bundesrepublik Deutschland noch weitere Länder beitreten. Damit zieht das Grundgesetz die Konsequenz aus dem Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zwischen der Bundesrepublik, der DDR, der Französischen Republik, der UdSSR, dem Vereinten Königreich von Großbritannien und Nordirland und den USA vom 12. September 1990 (Zwei-Plus-Vier-Vertrag). Dieser Vertrag bestimmt, daß das vereinte Deutschland die Gebiete der DDR, der Bundesrepublik und ganz Berlin umfaßt. Die Außengrenzen des vereinten Deutschlands sind die Grenzen des bisherigen Gebiets der DDR und der Bundesrepublik. Diese Grenzen sind mit dem Tage des Inkraftretens des Vertrages endgültig. Das vereinte Deutschland wird verpflichtet, die zwischen ihm und der Republik Polen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zu bestätigen, und keine Gebietsansprüche gegen andere Staaten zu erheben. Diesen Verpflichtungen entsprechend ist Art. 23 aufgehoben sowie die Präambel und Art. 146 geändert worden.

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist auch der Streit, ob Berlin ein Bundesland ist, erledigt. Die Bundesrepublik Deutschland hatte diese Frage stets bejaht. Die Westmächte und die UdSSR hatten sie verneint.


[Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz - Kommentar für die politische Bildung, Achte Auflage, 1992, Ulm]

Nachtrag: Rein rechtlich gesehen (die vier Besatzungsmächte hatten die Regierungsgewalt nie aufgegeben) gehörte zum Staatsbereich der Bundesrepublik sowohl die BRD als auch die DDR. Es galt lediglich eine Regelung, die das gesamtdeutsche Gebiet in vorläufige Teilordnungen aufgliederte.

[ Dieser Beitrag wurde von AvE am 28.03.2005 editiert. ]

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28.03.2005, 17:20 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von AvE:

Nachtrag: Rein rechtlich gesehen (die vier Besatzungsmächte hatten die Regierungsgewalt nie aufgegeben) gehörte zum Staatsbereich der Bundesrepublik sowohl die BRD als auch die DDR. Es galt lediglich eine Regelung, die das gesamtdeutsche Gebiet in vorläufige Teilordnungen aufgliederte.


Stimmt, dass mit der DDR hatte ich oben weggelassen, gehört
aber dazu.

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