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amiga-news.de Forum > Get a Life > Grundgesetz ungültig [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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28.03.2005, 13:00 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Im GG Art 146 heisst es:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
worden ist.


Lässt man den GG Art 23 vor dem 17.07.1990 ausser acht, so
ergibt sich folgende Tatsache:

Mit der Wiedervereinigung Teil-Deutschlands, der Kommandantur
Bundesreublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) wurde dem GG Art 146 entsprochen.

Somit wäre das Grundgesetz nicht mehr gültig, an dessen Stelle
tritt die Weimarer Verfassung von 11. August 1919 die nie vom
Grundgesetz abgesetzt wurde. Sie hat somit weiterhin bestand!

Die Weimarer Verfassung wurde damals vom Volk beschlossen,
sie hat somit weiterhin bestand und entspricht dem
GG Art 146 im letzten Absatz.


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28.03.2005, 13:51 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Mit der Wiedervereinigung Teil-Deutschlands, der Kommandantur
Bundesreublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) wurde dem GG Art 146 entsprochen.

Hmmm ... und was ist mit Ostpreußen und den anderen Gebieten, die in Landkarten noch lange als "Unter polnischer/russischer Verwaltung" eingetragen waren?


--
Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln.

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28.03.2005, 14:19 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von ThorstenS:
Mit der Wiedervereinigung Teil-Deutschlands, der Kommandantur
Bundesreublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) wurde dem GG Art 146 entsprochen.

Hmmm ... und was ist mit Ostpreußen und den anderen Gebieten, die in Landkarten noch lange als "Unter polnischer/russischer Verwaltung" eingetragen waren?

Auf den Anspruch auf diese Gebiete längst der Oder-Neiße-Linie wurde
durch den "2+4-Vertrag" verzichtet.

Siehe: http://www.dhm.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/Wiedervereinigung/zweiPlusVierGespraecheBody.html




Jetzt mal zu den wichtigen Sachen:


Bei den 2+4 Vertragsverhandlungen am 17.07.1990 in Paris wurde die Auflö-sung der besatzungsrechtlichen Selbstverwaltungen namens BRD und DDR durch die Alliierten Per 18.07.1990 angeordnet. Am selben Tag wurde angewiesen, Art. 23 GG mit seinem auf Westdeutschland beschränkten Geltungsbereich aufzuheben.
Die BRD als besatzungsrechtliche Institution der westalliierten Siegermächte ist völkerrechtlich seit dem - 18.07.1990 - mit der Erlangung der Gesetzeskraft dieser Grundgesetzänderung erloschen.


weiter...


Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, daß die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit Bestätigung im Bundesgesetzblatt (II, S. 885)am 23.09.1990 aufgrund der den Alliierten eingeräumten Vorbehaltsrechten zum 29.09.1990 bereits aufgehoben worden.


Fazit:

Wenn also der GG Art 23 am 18.07.1990 aufgehoben worden ist.
Im Klartext heisst dass, das die BRD aufhörte zu existierten
da es sich NUR um eine "besatzungsrechtliche Institution"
handelte. An ihrer Stelle trat das "Deutsche Reich" dass nie
auch jetzt nicht aufhört zu existieren:

Die heutige "BRD" ist weder ein rechtmäßiger Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, noch ist sie "als Staat identisch mit dem Deutschen Reich". Nach Ratifikation des Berlinübereinkommens im Januar 1994 wurde festgestellt, daß die alliierten Vorbehaltsrechte vor BRD-Recht gehen und weiterhin volle Gültigkeit besitzen. Dies steht in Überstimmung mit der aktuellen hessischen Landesverfassung. Dort heißt es unter Artikel 159: "Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für die Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt."
Somit war eine Identität als juristische Person der BRD mit dem Deutschen Reich vereitelt. Einzig rechtsgültig sind die früheren vom Deutschen Reich auf Basis der Weimarer Verfassung erlassenen Gesetze und Verordnungen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1973 (BverfGE 35, S.257, 261 f.) gilt weiter:
"Das Deutsche Reich existiert fort."

Wie also konnten die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten, die seit dem
17.07.1990 garnicht mehr existent war ?!?



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28.03.2005, 14:43 Uhr

AvE
Posts: 654
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Zitat:
Original von ThorstenS:
Wie also konnten die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten, die seit dem
29.09.1990 garnicht mehr existent war ?!?


Mit Beschluß der Volkskammer erklärte die DDR ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland jedoch schon am 23. August 1990. Dies bildete die Grundlage für den Einigungsvertrag, der dann folgerichtig am 31. August 1990 inkrafttrat.

--
AvE

[ Dieser Beitrag wurde von AvE am 28.03.2005 editiert. ]

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28.03.2005, 17:26 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Zitat:
Original von AvE:

Mit Beschluß der Volkskammer erklärte die DDR ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland jedoch schon am 23. August 1990. Dies bildete die Grundlage für den Einigungsvertrag, der dann folgerichtig am 31. August 1990 inkrafttrat.


Dieser Beschluss ist mir bekannt.

Der abschliessende Bezug bzw. die abschliessende Regelung in
Bezug auf Deutschland ist aber der "Zwei-plus-Vier-Vertrag"!


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28.03.2005, 17:35 Uhr

OEmer
Posts: 336
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Wenn du zitierst, dann doch bitte mit Quelle.

Die Quelle deiner Zitate ist wohl diese hier:
http://www.klaus-krusche.de/rechtsgrundlagen.htm


und nicht das Deutsche Historische Museum, wie man durch deinen Link vermuten könnte.
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http://www.waxies.de

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28.03.2005, 18:27 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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Ans Grundgesetz hält sich der Staat doch eh nicht,
daher egal ob gültig oder nicht.

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28.03.2005, 18:48 Uhr

ylf
Posts: 4112
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Man hat gleichzeit im Zuge der "Wiedervereinigung" beschlossen, aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen und dabei den Namen "Grundgesetz" beizubehalten. Die neuen Bundesländer haben der Verfassung namens Grundgesetzt teilweise zugestimmt.

bye, ylf

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28.03.2005, 22:31 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Zitat:
Original von ylf:
Man hat gleichzeit im Zuge der "Wiedervereinigung" beschlossen, aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen und dabei den Namen "Grundgesetz" beizubehalten. Die neuen Bundesländer haben der Verfassung namens Grundgesetzt teilweise zugestimmt.


Dass kann mal überhaupt garnicht sein !!

Zum einen hätte man dann den GG Art 146 abändern müssen und
zum anderen hat das Volk über eine neue Verfassung zu bestimmen,
sowie wie es auch aus dem GG Art 146 hervorgeht.

Desweiteren hätte man zwingend erst einmal die "Weimarer
Verfassung" außer Kraft setzen müssen, bevor man eine neue
verabschiedet.


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28.03.2005, 22:35 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Zitat:
Original von OEmer:
Wenn du zitierst, dann doch bitte mit Quelle.

Die Quelle deiner Zitate ist wohl diese hier:
http://www.klaus-krusche.de/rechtsgrundlagen.htm



und nicht das Deutsche Historische Museum, wie man durch deinen Link vermuten könnte.


Soweit korrekt.

Es gibt aber noch weitaus andere Seiten die in dieser und
auch anderen Sachen Aufklärung betreiben.

Man sollte die oben in Deinem Link angeführte eine Seite
genau studieren, denn darin kommt sehr viel Licht ins Dunkel.


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28.03.2005, 22:45 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@ ThorstenS

Was bezweckst du mit diesem und anderen Threads zum Thema Grundgesetz eigentlich?

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28.03.2005, 22:45 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von MaikG:
Ans Grundgesetz hält sich der Staat doch eh nicht,
daher egal ob gültig oder nicht.


Quatsch!

Klar hält sich der Staat daran, falls er es mal nicht macht;
Klage vor dem Bundesgerichtshof einreichen und gut ist.


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28.03.2005, 22:50 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:
@ ThorstenS

Was bezweckst du mit diesem und anderen Threads zum Thema Grundgesetz eigentlich?


1.) Aufklärung betreiben, da es unzählige Menschen gibt die über
die rechtliche Lage Deutschlands nicht bescheid Wissen.
Über viele sehr wichtige Informationen bin ich erst in den letzten
Tagen gestossen, die unbedingt weiterverbreitet werden sollten.

2.) Gerade dieses Forum geht sehr kritisch mit solchen Themen um,
genau dass was ich auch bezwecken möchte.
In nächster Zeit werde ich ein Referat darüber schreiben, dass
ohne Fehler sein soll.
Ich führe Punkte wie in diesem Thread an und hoffe das User selbige
bestätigen oder korregieren können. Denn ich möchte nichts anderes
als die volle Wahrheit schreiben.

3.) Was steht in Deinem Personalausweis unter "Staatsangehörigkeit"?

4.) Stört Dich etwa dieser Thread??
Ich habe nämlich so dass Gefühl, das einige Leute verhindern wollen,
das die Wahrheit an die Öffentlichkeit gelangt.

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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 28.03.2005 editiert. ]

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28.03.2005, 23:15 Uhr

OEmer
Posts: 336
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Man sollte die oben in Deinem Link angeführte eine Seite
genau studieren, denn darin kommt sehr viel Licht ins Dunkel.


Oder man entscheidet sich dazu, die dortigen "Informationen" sehr kritisch zu betrachten.

Der gute Mann scheint ein Verschwörungs-fan zu sein, und hat vielleicht eins dieser Bücher zu viel gelesen.

Bei manchen Themen gibt er unseriöse Quellen an, manchmal auch gar keine. Und das grade bei Geschichten, die sehr phantastisch klingen...

Ich halte die Seite jedenfalls in weiten Teilen für unglaubwürdig. Zu diesem speziellen Fall mit dem Grundgesetz kann ich wenig sagen, weil mir das Hintergrundwissen fehlt. Anders jedoch bei manchen anderen Themen dort...
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28.03.2005, 23:22 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Es ist davon auszugehen, dass sich mit diesem Thema wohl genug Staatsrechtler auseinandergesetzt haben dürften, die davon mehr als Thorty (und ich ;) , wobei ich das ähnlich in Erinnerung habe wie ylf) verstehen


Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg

rock down and roll when you're ready
I can't take that DJ thing




[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 28.03.2005 editiert. ]

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28.03.2005, 23:34 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
4.) Stört Dich etwa dieser Thread??
Ich habe nämlich so dass Gefühl, das einige Leute verhindern wollen,
das die Wahrheit an die Öffentlichkeit gelangt.

Wahrheit ist ein Stück weit relativ. Wie wahr ist deine Wahrheit? ;)
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28.03.2005, 23:50 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Im GG Art 146 heisst es:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
worden ist.


Lässt man den GG Art 23 vor dem 17.07.1990 ausser acht, so
ergibt sich folgende Tatsache:

Mit der Wiedervereinigung Teil-Deutschlands, der Kommandantur
Bundesreublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) wurde dem GG Art 146 entsprochen.

Somit wäre das Grundgesetz nicht mehr gültig, an dessen Stelle
tritt die Weimarer Verfassung von 11. August 1919 die nie vom
Grundgesetz abgesetzt wurde. Sie hat somit weiterhin bestand!



Falsch, wer lesen und verstehen kann, ist im Vorteil. Der Artikel 146 im GG ist bereits aus Anlaß der Wiedervereinigung geändert worden.

Die ursprüngliche Fassung lautet (ohne Gewähr):

Artikel 146

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Beide Fassungen besagen nichts anderes, als daß das GG seine Gültigkeit behält, bis ein neues GG oder eine neue Verfassung beschlossen sind.
Die Präambel ist auch geändert worden, um der deutschen Einheit Rechnung zu tragen.

bye, ylf



[ Dieser Beitrag wurde von ylf am 28.03.2005 editiert. ]

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28.03.2005, 23:56 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Rein theoretisch müsste ich noch aus meiner BW-Zeit eine Fassung des GG von 1984 haben, die aber praktisch während eines meiner seither erfolgten Umzüge verloren gegangen sein dürfte.
Sofern es irgendwo doch aus der Versenkung auftauchen sollte, könnte ich den Text mal vergleichen.

Dass das GG aber ursprünglich nur die Funktion einer vorläufigen Verfassung bis zur Wiedervereinigung hatte, war und ist hinlänglich bekannt.

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Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg

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29.03.2005, 00:07 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Wolfman:

Dass das GG aber ursprünglich nur die Funktion einer vorläufigen Verfassung bis zur Wiedervereinigung hatte, war und ist hinlänglich bekannt.


Und wird auch klar im GG Art 146 wiedergegeben:

...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dieser Satz in Fettschrift besagt es definitiv und ohne umschweife
aus.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,...

Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands wurde am
03.10.1990 durch Zusammenschluss von BRD und DDR und
der Abtretung der deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie
durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" besiegelt.

Auch wenn es vielen nicht gefällt, aber das Grundgesetz hat seine
Gültigkeit seit dem 18.07.1990 verloren ! !


Die Frage allerdings ist, warum ist dass nur den wenigsten
aufgefallen ??

Warum schweigen sich die etablierten Parteien aus ??

Oder hat es die jeweilige Bundesregierung versäumt, eine
entsprechende Erweiterung des GG vorzunehmen ??
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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ]

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29.03.2005, 00:09 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von ylf:
Man hat gleichzeit im Zuge der "Wiedervereinigung" beschlossen, aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen und dabei den Namen "Grundgesetz" beizubehalten. Die neuen Bundesländer haben der Verfassung namens Grundgesetzt teilweise zugestimmt.


Wäre es möglich Quellen zu nennen ??


--
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29.03.2005, 00:26 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Zitat:
Original von ylf:
Man hat gleichzeit im Zuge der "Wiedervereinigung" beschlossen, aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen und dabei den Namen "Grundgesetz" beizubehalten. Die neuen Bundesländer haben der Verfassung namens Grundgesetzt teilweise zugestimmt.


Wäre es möglich Quellen zu nennen ??


Nö, kannst aber jeden Parlamentarier fragen, der zu dem Zeitpunkt Abgeordneter war.

bye, ylf

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29.03.2005, 00:32 Uhr

AvE
Posts: 654
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Zitat:
Original von ThorstenS:
Dieser Beschluss ist mir bekannt.

Der abschliessende Bezug bzw. die abschliessende Regelung in
Bezug auf Deutschland ist aber der "Zwei-plus-Vier-Vertrag"!


Der "Zwei-Plus-Vier-Vertrag" ist lediglich die letzte Instanz des Wiedervereinungsprozesses. Er legte die bereits bestehenden gesamtdeutschen Grenzen [laut Bundesverfassungsgericht das fortbestandene, nicht handlungs-, aber rechtsfähige Deutsche Reich; die damalige Bundesrepublik galt nicht als neuer westdeutscher Staat, sondern als neu organisierter Teil Deutschlands] als Terretorium für die neue Bundesregierung unter deren Selbstverwaltung endgültig fest. Dementsprechend wurde Deutschland erstmalig nach dem Zweiten Weltkrieg ein vollkommen rechtskräftiger Staat, der keiner Besatzung mehr unterlag. Schon mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 23. August 1990 und der anschließenden Unterzeichnung des Einigungsvertrag übernahmen die neuen Bundesländer die Verfassung und Staatsverträge der BRD.

Um das noch mal zu betonen: Das Ziel der Westmächte war es seit der Machtübernahme stets gewesen, einen gesamtdeutschen Staat zu schaffen. Die Gründung der BRD wurde nur als eine Übergangslösung und Teilordnung angesehen, wobei die Russen, und nachfolgend die DDR-Regierung, mit der eigenen Staatsgründung die "Zwei-Staaten-Theorie" propagierten.

--
AvE

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29.03.2005, 00:42 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands wurde am
03.10.1990 durch Zusammenschluss von BRD und DDR und
der Abtretung der deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie
durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" besiegelt.


Eben, also gilt es. Steht ja da.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,...

(die entsprechende Änderung ist ja nach der Vereinigung gemacht worden.)

Und es gilt solange, bis eine Verfassung gilt.

bye, ylf

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29.03.2005, 01:16 Uhr

AvE
Posts: 654
Nutzer
Yup, genauso ist es. Das am 23. Mai 1949 für die BRD verkündete Grundgesetz gilt seit der Wiedervereinigung für Gesamtdeutschland. Und das solange, bis es ein neues geben wird, daß das dt. Volk anerkennt.

--
AvE

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29.03.2005, 02:30 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Zitat:
Original von Maja:
@ ThorstenS

Was bezweckst du mit diesem und anderen Threads zum Thema Grundgesetz eigentlich?


1.) Aufklärung betreiben, da es unzählige Menschen gibt die über
die rechtliche Lage Deutschlands nicht bescheid Wissen.
Über viele sehr wichtige Informationen bin ich erst in den letzten
Tagen gestossen, die unbedingt weiterverbreitet werden sollten.


Warum? Droht irgendeine akute Gefahr?

Zitat:
2.) Gerade dieses Forum geht sehr kritisch mit solchen Themen um,
genau dass was ich auch bezwecken möchte.
In nächster Zeit werde ich ein Referat darüber schreiben, dass
ohne Fehler sein soll.
Ich führe Punkte wie in diesem Thread an und hoffe das User selbige
bestätigen oder korregieren können. Denn ich möchte nichts anderes
als die volle Wahrheit schreiben.


Studierst du Jura, dass du Referate über Theman schreibst, die bereits mehr dicke Bücher füllen, als sie je ein Mensch alle lesen, geschweige denn verstehen kann? Und wessen Wahrheit meinst du?

Weißt du, was ein Referat ist? Ein paar Internetseiten zu zitieren und seinen eigenen Senf dazu abzugeben ist kein Referat.

Zitat:
3.) Was steht in Deinem Personalausweis unter "Staatsangehörigkeit"?

3.a) Was hat das mit dem zu tun, was du mit diesem Thread bezweckst?
3.b) Hättest du eine Problem damit, wenn dort nicht deutsch steht?

Zitat:
4.) Stört Dich etwa dieser Thread??
Ich habe nämlich so dass Gefühl, das einige Leute verhindern wollen,
das die Wahrheit an die Öffentlichkeit gelangt.


Warum stört dich meine Frage so sehr?

Von wessen Wahrheit redest du?

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29.03.2005, 02:43 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, daß die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit Bestätigung im Bundesgesetzblatt (II, S. 885)am 23.09.1990 aufgrund der den Alliierten eingeräumten Vorbehaltsrechten zum 29.09.1990 bereits aufgehoben worden.


Der Einigungsvertrag wurde am 31.08.1990 unterzeichnet und stützt sich auf Art. 23 GG, der zu diesem Zeitpunkt noch Gültigkeit hatte. Verträge beziehen sich immer auf zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltendes Recht. Ob ihm zugrunde liegende Paragaphen danach geändert oder gelöscht werden, ist für einen Vertrag rechtlich nicht relevant.

Zitat:
Original von ThorstenS:
Fazit:

Wenn also der GG Art 23 am 29.09.1990 aufgehoben worden ist.
Im Klartext heisst dass, das die BRD aufhörte zu existierten
da es sich NUR um eine "besatzungsrechtliche Institution"
handelte. An ihrer Stelle trat das "Deutsche Reich" dass nie
auch jetzt nicht aufhört zu existieren:

Die heutige "BRD" ist weder ein rechtmäßiger Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, noch ist sie "als Staat identisch mit dem Deutschen Reich".


Nachtigall, ick hör dir trapsen. Und wann kommt deine Forderung, die Grenzen des deutschen Reiches von 1938 anzuerkennen?

Mir wird schlecht....


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 29.03.2005 editiert. ]

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29.03.2005, 10:41 Uhr

thomas
Posts: 7716
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Zitat:
Original von ThorstenS:
Und wird auch klar im GG Art 146 wiedergegeben:

...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dieser Satz in Fettschrift besagt es definitiv und ohne umschweife
aus.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,...

Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands wurde am
03.10.1990 durch Zusammenschluss von BRD und DDR und
der Abtretung der deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie
durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" besiegelt.

Auch wenn es vielen nicht gefällt, aber das Grundgesetz hat seine
Gültigkeit seit dem 03.10.1990 verloren ! !



Du hast dich doch hier selbst widerlegt. Das Auseinanderziehen der beiden Halbsätze macht es nur noch deutlicher:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,...

Die Aussage ist: das Grundgesetz gilt. Und da die Einheit vollendet ist, gilt es für das gesamte deutsche Volk.

...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das bezieht sich auf die Zukunft, nicht auf die Vergangenheit. Und ich kann mich nicht erinnern, über eine Verfassung abgestimmt zu haben. Also gibt es keine neue Verfassung, also gilt nach wie vor das Grundgesetz.

Gruß Thomas

--
Email: thomas-rapp@web.de
Home: home.t-online.de/home/thomas-rapp/

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29.03.2005, 11:11 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von thomas:

Das bezieht sich auf die Zukunft, nicht auf die Vergangenheit. Und ich kann mich nicht erinnern, über eine Verfassung abgestimmt zu haben. Also gibt es keine neue Verfassung, also gilt nach wie vor das Grundgesetz.


Nur wie kann es zwei Verfassungen geben die gültig sind ??

Wann wurde die "Weimarer Verfassung" außer Kraft gesetzt ?


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29.03.2005, 13:48 Uhr

Michael_Mann
Posts: 1012
Nutzer
Hi,

also was ich hier so lesen muß. Nun denn, bröseln wir es mal auf:

1. Die Bundesrepublik war bzw. ist Rechtsnachfolgerin des Dt. Reiches und hatte auch alle Folgen aus den Handlungen des Dt. Reichs (bis 1945) mit übernommen.
2. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik bzw. Deutschlands. Die Verfassung heißt nur deshalb Grundgesetz weil man jahrzehntelang von einer Wiedervereinigung träumte, sie kam dann aber auch.
Vom Selbstverständnis her war das Grundgesetz selbst nur eine "provisorische" Verfassung gewesen. Das Grundgesetz wurde zur Verfassung Deutschlands nachdem die DDR ihren Beitritt zum Gebiet des Grundgesetzes erklärte und das Grundgesetz selbst nicht antastete bzw. durch den Betritt zur Bundesrepublik im Wortlaut übernahm. Damit erlosch auch der provisorische Charakter der Grundgesetzes.
3. Die Präambel darf nicht vergessen werden, die geht anderslautenden Artikeln vor.
4. Strenggenommen ist das Dt. Reich erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 ad acta gelegt worden. Damit ist dann erst auch die Weimarer Verfassung erloschen. Dem steht auch nicht entgegen das sich das Grundgesetz aus Vereinfachungsgründen auf bestimmte Artikel der Weimarer Verfassung weitehrin bezieht, man könnte diese auch ins Grundgesetz aufnehmen.
5. Das Grundgesetz selbst stand unter dem Genehmigungsvorbehalt der Westalliierten und der Waffenstillstand (Alliierte <-> Gesamt-Deutschland) ab 1945 bzw. 1949 wurde erst mit der Wiedervereinigung anno 1990 aufgehoben.
Die besonderen Rechte der Alliierten betreffend *Gesamtdeutschlands* erloschen denn auch erst mit der Wiedervereinigung 1990. Insofern war die Hoheit des deutschen Staates bis zur Wiederveinigung immer eingeschränkt gewesen bzw. waren Entscheidungen betreffend Gesamtdeutschlands der Bundesrepublik bzw. der DDR vollständig entzogen. Ansonsten waren die beiden deutschen Teilstaaten souverän (die Bundesrepublik seit 1955, die DDR war bis zur Wiedervereinigung weniger souverän).
6. Die 2+4-Verhandlungen waren demnach nichts anderes als die Friedensverhandlungen gewesen die den Zustand des Waffenstillstands endgültig erledigten. Eines der Ergebnisse der 2+4-Verhandlungen war denn auch die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als neue deutsche Ost-Grenze. Der Rest der 2+4-Verhandlungen betraf noch ein büschen Anerkenntnis der Entscheidungen der 4 Alliierten betreffend Gesamtdeutschlands, der abschließenden Regelung von Kriegsfolgelasten u.ä.

Ich denke man kann nicht irgendwie mal schnell einen Artikel des GGs aus dem Kontext reißen und dann so auf ihm herumreiten. Auch sollte man ein büschen Hintergrundwissen parat haben meine ich.


Michael


[ Dieser Beitrag wurde von Michael_Mann am 29.03.2005 editiert. ]

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29.03.2005, 13:50 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:

3.a) Was hat das mit dem zu tun, was du mit diesem Thread bezweckst?
3.b) Hättest du eine Problem damit, wenn dort nicht deutsch steht?


Zu 3.a) Aufklärung.

Zu 3.b) Ich gehe mal davon aus dass wir die selben Personalausweise
besitzen, bei mir steht:

Staatsangehörigkeit/Nationality/Nationalite: DEUTSCH

Merkst Du was ???

Mir geht es insbesondere um das Wort "DEUTSCH" in dem
Zusammenhang.

Dieses Wort ist keine Rechtsvokabel für eine Staatangehörigkeit.
Die Franzosen hätten in ihren Pässen zu stehen, REPUBLIK FRANKREICH,
die Chinesen VOLKSREPUBLIK CHINA usw.

Demnach sollten wir doch: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND bzw. BRD
an dieser Stelle stehen haben.

Klingt doch sehr einleutend oder ??


--
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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 29.03.2005 editiert. ]

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