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amiga-news.de Forum > Get a Life > Grundgesetz ungültig [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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31.03.2005, 08:34 Uhr

Jinx
Posts: 2077
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Zitat:
Original von ThorstenS:
LOL


Wie schön, dass es dich erheitert. Eine Antwort auf dir gestellte Fragen bleibst du dennoch schuldig. Insofern bestätigst du mich noch.
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31.03.2005, 11:19 Uhr

gunatm
Posts: 1431
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Ist das jetzt eine These von irgendwelchen merkwürdigen deutschen Freunden, die versuchen ihre menschenverachtenden Vorhaben damit zu rechtfertigen?
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31.03.2005, 15:20 Uhr

Kronos
Posts: 1168
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Zitat:
Original von Maja:
@ Michael_Mann
Ebenso wenig wie es eine offizielle Erklärung zur Beendigung von Jugoslawien gibt.


Was vielleicht (aber auch wirklich nur vielleicht :glow: ) daran liegt das es Yoguslawien immer noch, bestehend aus Serbien und Montenegro, gibt.

MfG
Kronos
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Only the good die young all the evil seem to live forever

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31.03.2005, 23:50 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@ Kronos

Richtig. Nur, dass das vielleicht, wiederum aber auch nur vielleicht ;) , nicht das Jugoslawien ist wie es vor dem Krieg existiert hat. Ok, ich hab mich missverständlich ausgedrückt. Ich hätte besser das _alte_ Jugoslawien schreiben sollen.

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01.04.2005, 09:55 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Zitat:
Original von schluckebier:

Da mir diese Sachkenntnis fehlt und ich ganz naiv davon ausgehe, dass die Weimarer Verfassung irgendwie nicht mehr gültig ist, weil der österreichische Herr mit dem aparten Schnauzbart sie außer Kraft gesetzt hat, halte ich zu dem Thema auch einfach mal den Rand. Aber ich darf doch über dich spekulieren, oder? :o)


Formell blieb die Weimarer Reichsverfassung auch nach der
Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 gültig, faktisch
wurde sie jedoch durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum
Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933
("Reichstagsbrandverordnung") und das Ermächtigungsgesetz vom 24.
März 1933 sowie vielen weiteren Gesetzen ausgehöhlt und außer Kraft
gesetzt.

Eine andere Aussage besagt dass die Weimarer Verfassung durch die
NSDAP 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem
Reich" und der Schaffung des Landes "Sachsen-Anhalt" völkerrechts-
widrig
außer Kraft gesetzt.

Das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Aliierten haben aber die völkerrechts-
widrigen Gesetze der NSDAP bzw. der Nazionalsozialisten wieder
außer Kraft gesetzt.

Damit wäre doch der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder
hergestellt worden, oder?


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01.04.2005, 10:05 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Zitat:
Original von Maja:

Darauf hatte Adenauer nie wirklich Einfluss. Deutschland wurde schon im Sommer 1945 in West- und Ostzone unter den Besatzungsmächten aufgeteilt. Adenauer wurde erst im August 1949 zum Kanzler gewählt. Und IMHO wäre es zu der Zeit gar nicht möglich gewesen, aus den beiden Besatzungszonen ein geeintes Deutschland zu schaffen. Ostdeutschland war fest in sowjetischer Hand.


Besser hätte ich es nicht ausdrücken können.

Die Aliierten hatten Deutschland schon 1944 aufgeteilt, da der
Sieg über Deutschland nicht mehr weit gewesen ist.

Was DU West- und Ostzone nennst, nannten die Aliierten aber
BRD (Westzone) und DDR (Ostzone). Desweiteren wurde das Gebiet
Ostpreußen unter Verwaltung der Sowjets und Schlesien unter
der Verwaltung der Polen gestellt.

Damals hatten die Aliierten noch vor Deutschland in seinen
Grenzen von 1937 herzustellen. Was daraus geworden ist zeigt
der "2 plus 4 Vertrag" an dem der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend gewesen ist.

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01.04.2005, 10:15 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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[quote]
Original von Maja:
Zitat:
Der Einigungsvertrag wurde am 31.08.1990 unterzeichnet und stützt sich auf Art. 23 GG, der zu diesem Zeitpunkt noch Gültigkeit hatte. Verträge beziehen sich immer auf zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltendes Recht. Ob ihm zugrunde liegende Paragaphen danach geändert oder gelöscht werden, ist für einen Vertrag rechtlich nicht relevant.

Am 17.07.1990 verfügten die Aliierten während der Pariser Konferenz
neben der Aufhebung der "Verfassung der DDR" die Streichung der
Präambel und des Artikels 23 des "Grundgesetzes für die BRD".

Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das "Grundgesetz für
die BRD" als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit.

(BGBI.1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990)

Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich "auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes" bezog, war mit dem Grundgesetz
auch das besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst.

Klingt einleuchtend oder !?!


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ]

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01.04.2005, 11:06 Uhr

OEmer
Posts: 336
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich "auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes" bezog, war mit dem Grundgesetz
auch das besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst.


Ursprung dieses Textes ist wohl folgende Seite:
http://www.deutsches-reich.com/




Zumindest verweist der Originaltext auf diese Seite.

Sehe ich es also richtig, das du das deutsche Reich in den Grenzen von 1937 reanimieren willst? Denn das wird im Originaltext, nachzulesen z.B. hier, gefordert:
http://www.justiz-chaos-buergerselbsthilfegruppe.de/4653/4707.html

Ebel, der selbsternannte Reichskanzler ist wohl weder Geschäfts- noch Schuldfähig...
http://www.mdr.de/fakt/archiv/148819.html


--
http://www.waxies.de

[ Dieser Beitrag wurde von OEmer am 01.04.2005 editiert. ]

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01.04.2005, 11:47 Uhr

Robin
Posts: 1056
Nutzer
Auf der Suche nach Argumenten bin ich hier drauf gestossen.
Nicht relevant aber informativ ;)

http://www.bayern.gew.de/gew/Landesverband/Material/EU/eu-verfassung_paech2.htm

Artikel 79 ist da schon interessanter :)
hier

Oder sehr deutlich geschrieben wie der Uebergang der Verfassung
stattgefunden hat ist hier

--
my.morphosi.net

[ Dieser Beitrag wurde von Robin am 01.04.2005 editiert. ]

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01.04.2005, 12:36 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
@Robin:

Wie wir festgestellt haben, war die BRD als auch die DDR nur ein
Provisorium der Aliierten. Sowohl in der BRD als auch in der DDR
gab es dementsprechend ein Grundgesetz oder wie den Links Deiner
aufgeführten Seiten eine Verfassung (wobei nie das deutsche Volk
befragt worden ist. Nach dem Krieg wäre dass aber auch unmöglich
gewesen, sprich: De-Entnazifizierung).

Das "Deutsche Reich" hat auch nach der Kapitulation am 8. Mai
1945 nicht aufgehört zu existieren. Es wurde lediglich Gebiete
unter Obhut der Aliierten Siegermächte gestellt sprich:
BRD (Westzone = USA/England/Frankreich)
DDR (Ostzone = Sowjetunion)
Ostpreußen (Sowjetunion)
Schlesien (Polen)

Das "Grundgesetz für die BRD" galt bis zum 18.07.1990 für den
Geltungsbereich der im Artikel 23 aufgeführten Länder.
Die Aliierten haben am 17.07.1990 durch Aufhebung des Art. 23
den Geltungsbereich aufgehoben und damit auch die BRD.
Seit diesem Zeitpunkt an gab es kein Provisorium BRD mehr.

Da das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren war die
Konstellation wie folgt:

Deutsches Reich (mit Ländern aus Art. 23)
DDR (Sowjetunion)
Ostpreußen (Sowjetunion)
Schlesien (Polen)

Demnach müssten alle Veträge (Einigungsvertrag/2plus4-Vertrag)
die mit der BRD (die es nicht mehr gab) geschlossen wurden,
für Null und nichtig erklärt werden.

Denn man kann sich nichts anschliessen, was nicht mehr vorhanden
ist.


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01.04.2005, 12:47 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Die Beibehaltung der BRD ist allerdings auch ein kluger Schachzug,
denn wie wir ALLE Wissen wurde bislang kein Friedensvertrag
mit den Ländern mit denen sich das Deutsche Reich im Kriegszustand
befand unterzeichnet.
Ein solcher ist nach der Haager Landkriegsordnung aber auszuhandeln!
Dort ist festgelegt dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschliessen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig.
Der "2+4-Vertrag" kann nicht als Friedensvertrag angesehen werden,
damit bleibt ein solcher aus.
Sind 60 Jahre nicht am 8.Mai 2005 erreicht ? ;)

Hierzu Verweise ich auf den Art. 25 des Grundgesetzes!!


Da die BRD "nicht" Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist,
kann mit dieser auch KEIN Friedensvertrag ausgehandelt werden
sondern NUR mit dem Deutschen Reich!



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01.04.2005, 12:56 Uhr

schluckebier
Posts: 1059
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Da die BRD "nicht" Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist,
kann mit dieser auch KEIN Friedensvertrag ausgehandelt werden
sondern NUR mit dem Deutschen Reich!


Und da wir das Deutsche Reich sind, haben wir vermutlich gar kein Interesse an einem Friedensvertrag, stimmt's?
*** wegen Verstoß gegen die Netiquette gelöscht (hh)***


[ Dieser Beitrag wurde von AC-Pseudo am 01.04.2005 editiert. ]

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01.04.2005, 13:08 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Wobei ich mich ernsthaft frage, wozu diese Überlegungen gut sind.

Von praktischer Relevanz sind sie jedenfalls nicht.

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01.04.2005, 14:43 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
Sag mal Thorsten, meinst Du das eigentlich alles ernst oder freust Du Dich jetzt diebisch, weil tatsächlich einige auf Deine, ähm ausgefallenen Ideen anspringen und Du alle an der Nase herumgeführt hast?
Ich würde Dir ja wünschen, das die zweite Möglichkeit zutrifft,...

Ciao
Andreas

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01.04.2005, 15:07 Uhr

gunatm
Posts: 1431
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Entschuldige bitte ... du bist kein Bürger des deutschen Reiches! In Deutschland dürften mehrere Millionen Männer alleine den Eid auf die Bundesrepublik Deutschland abgelegt haben. Lustigerweise hänge ich eher an der Realität als an einem Grundgesetz aus der Weimarer Republik, deren Bürger mittlerweile eher eine Minderheit in der Bundesrepublik darstellen dürften. Die Rechtsnachfolger der demokratischen Parteien dürftest du auch in unserer Parteienszene wiederfinden, wobei es wohl ein gesellschaftlicher Konsens ist der Vergangenheit zu gedenken aber sie ruhen zu lassen. Eine kurze Demokratie eingebettet zwischen Preussischem Feudalismus und Nationalismus in einer Zeit, in der die Menschen mit dem Begriff Demokratie noch nicht viel anfangen konnten. Theoretisch könnte man die Ansprüche des DR bis zum Frankenreich zurechtrücken, was vielleicht in die Denkschematas verblendeter Nationalisten paßt, aber einer dynamischen Gesellschaft von heute gerecht wird. Niemand will einen König, Kaiser, GröFaZ oder ähnliches Staatskonstrukt wiederhaben.Sollte man ein solches Reich (theoretisch) wieder erschaffen, müßte dieses neue Reich natürlich auch die Verantwortung für alle Staatsverbrechen nach der Weimarer Republik übernehmen. Alle Verträge mit dem Ausland und diversen gesellschaftlichen Gruppen müßten überarbeitet werden. Da es leider keinen Staatsbürger des DRs einschließlich einer Führung mehr gibt, hat sich das zumindest auch erledigt. Du müßtest ersteinmal die Lenker unseres Systems dazu überreden nachhause zu gehen. Muahahahahahaha ... aus welchem Propaganda-Blatt bist du denn gefüttert worden? Hallo Realität an Torty ...

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[ Dieser Beitrag wurde von gunatm am 01.04.2005 editiert. ]

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01.04.2005, 15:37 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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@gunatm:

Vereidigung - Ist die Abnahme des Diensteides als Treuebekenntnis des Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit zur Bundesrepublik Deutschland. Die Leistung des Diensteides ist gesetzliche Verpflichtung. Die im Soldatengesetz festgelegte Eidesformel lautet: Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. An Stelle der Worte "ich schwöre" kann u.U. auch eine andere Beteuerungsformel verwendet werden. Die Vereidigung erfolgt unmittelbar nach Berufung in das Dienstverhältnis. Das öffentliche Ablegen des Diensteides kann z.B. im Rahmen eines militärischen Zeremoniells zusammen mit der Abnahme des -> feierlichen Gelöbnisses erfolgen.

Gelöbnis, Feierliches - Öffentliches Treuebekenntnis des grundwehrdienstleistenden Soldaten zur Bundesrepublik Deutschland. Die Gelöbnisformel ist im Soldatengesetz wie folgt festgelegt: Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die Abnahme des feierlichen Gelöbnisses erfolgt im Regelfall während der Grundausbildung im Rahmen eines militärischen Zeremoniells.


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ]

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01.04.2005, 15:45 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
@gunatm:

Ähm...natürlich mussten die Wehrdienstleistenden den Eid auf die
BRD ablegen, auf was denn sonst??

Du sagst, das Deutsche Reich.

Wäre nicht möglich gewesen da die Aliierten bis zum 18.07.1990
das Provisorium "BRD" (mit)leiteten und nicht das Deutsche Reich.
Logisch oder.

BRD ( geboren 23. Mai 1949 - gestorben 18. Juli 1990 )

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01.04.2005, 15:49 Uhr

Solar
Posts: 3680
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@ Thorty:

Die Bundesrepublik Deutschland ist international hoch angesehen, wirtschaftlich und - besonders in den letzten Jahren - auch außenpolitisch ein Schwergewicht. Die ehemaligen deutschen Ostgebiete sind für uns weder wirtschaftlich, politisch, noch militärisch interessant. Im Gegenteil, *noch* eine "Osterweiterung" würde unsere Wirtschaft kaum verkraften.

Und Du turnst hier rum und laberst vom Deutschen Reich. Allen in Europa kräftig auf die Füße treten, international als völliger Depp dastehen und doch nichts erreichen. Ein echter Thorty, mal wieder.

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01.04.2005, 16:20 Uhr

Jinx
Posts: 2077
Nutzer
Gratulation, Solar. Du hast soeben ein geflügeltes Wort erschaffen - ein echter Thorty :)
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01.04.2005, 17:26 Uhr

Robin
Posts: 1056
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Zitat:
Original von ThorstenS:
@Robin:
Das "Deutsche Reich" hat auch nach der Kapitulation am 8. Mai
1945 nicht aufgehört zu existieren.


Eine Zerschlagung ins Einzelteile, abtrennen von Reichsgebiet und mehr
kann man durchaus als Ende ansehen.
Ich tue das zumindest. Denn ich weiss was ich an der Demokratie habe.
Ich habe meinen Eid auf die Fahne geleistet. Bin als Zeitsoldat
fuer die demokratische Grundordnung eingetreten. Dein Verstaendnis
von Demokratie scheint das etwas anders zu sehen. Du willst die
Gesetzgebung des dich durchfuetternden Staates gegen ihn selbst
verwenden ... Frag dich mal wo du stehen wuerdest wenn es unsere
Sozialsysteme nicht gaebe.

Zitat:
Das "Grundgesetz für die BRD" galt bis zum 18.07.1990 für den
Geltungsbereich der im Artikel 23 aufgeführten Länder.
Die Aliierten haben am 17.07.1990 durch Aufhebung des Art. 23
den Geltungsbereich aufgehoben und damit auch die BRD.
Seit diesem Zeitpunkt an gab es kein Provisorium BRD mehr.


Nochmal mein dritter Link:
Link


Die DDR ist dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Also
gab es keinen Grund die Verfassung/Grundgesetz ausser Kraft zu setzen.
Auch gab es keinen Grund fuer eine Volksbefragung.
Eine gewaehlte Regierung ist der Interessenvertreter des Volkes.

Zitat:
Demnach müssten alle Veträge (Einigungsvertrag/2plus4-Vertrag)
die mit der BRD (die es nicht mehr gab) geschlossen wurden,
für Null und nichtig erklärt werden.

Denn man kann sich nichts anschliessen, was nicht mehr vorhanden
ist.


Warum sollte die BRD aufhoeren zu existieren ? Lediglich die
Verfassung war eine provisorische. Diese waere damit ungueltig
geworden, was durch Nutzung des alten Artikels 23 aber nicht mehr
noetig war.

Und wenn du schon davon sprichst: Welches Land hat denn noch keinen
Friendensvertrag mit Deutschland ?

Nur noch zum Abschluss, denn leider hab ich jetzt schon viel zu viel
Zeit mit diesem Unsinn verplempert ;)

http://www.2plus4.de/abstracts.php3?year=1990&month=07

(Dazu musste ich extra den PC anwerfen ...)

Dadrin kann ich nichts finden von einer Aufloesung der BRD ...
--
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01.04.2005, 17:29 Uhr

Michael_Mann
Posts: 1012
Nutzer
Hmm,

Thorty, Thorty, Thorty. Was war denn für'n Zeugs in der Lulle drinnen die Du dir eben reingezogen hast?

Paß' auf - ich will meinen Part hier jetzt eigentlich beenden:
*Die 2+4-Verhandlungen waren der verschämte Ausdruck dafür das beide deutschen Teilstaaten und die 4 Alliierten den Waffenstiilstand, der seit 1945 existierte, für beendet erklärten und auch keine neuen kriegerischen Handlungen gegen die beiden deutschen Teilstaaten durch die Alliierten wieder aufgenommen worden.*
Und was lernen wir daraus:
Es wurde ein Friedensvertrag abgeschlossen. Die Alliierten und die beiden deutschen Teilstaaten waren sich darin einig das Friede herrsche und das Deutschland wieder ein einig Vaterland werden dürfe. Der Preis: Die Anerkennung der durch Hitler und seiner Brut (bis 1945) sowie die 4 Alliierten (ab 1945) geschaffenen Tatsachen (und dazu gehört auch das Stettin weiterhin polnisch sein dürfe obwohl Polen diese Stadt rechtswidrig annektiert hatte).
Genau damit verschied dann auch das Deutsche Kaiserreich bzw. die Weimarer Republik bzw. die in Drittes Reich umgetaufte Republik (in den Grenzen von 1937). So wollten das die 4 Alliierten, die beiden deutschen Teilstaaten und der Auftrag des Grundgesetzes.

Verwechsele bitte damit nicht die Tatsache das die BR Deutschland (West-Deutschland) bis zur Wiedervereinigung Rechte und Pflichten der Deutschen Reiche bzw. der Weimarer Republik übernommen hatte und dies auch für die Bundesrepublik ab der Wiedervereinigung weiterhin gilt.
Der Begriff 2+4 wurde mit Absicht gewählt, denn der Waffenstillstand existierte nur noch Pro Forma (weil sich die beiden deutschen Teilstatten so entwickelt hatten wie es die Alliierten wünschten bzw. im Gegensatz zu Jalta und Potsdam die UdSSR nicht mehr handlungsfähig war).

Wenn du die Zeitung aufmerksam verfolgt haben dürftest hatte die Bundesrepublik in Folge dieser 2+4-Verhandlungen dann die Staatengemeinschaft aufgefordert abschließend die Kriegskosten bzw. -Lasten zu beziffern. Bis auf eine geringe Anzahl von Staaten haben dann alle anderen abgelehnt weil die Kriegsfolgen bzw. -schulden bereits getilgt bzw. verhandelt waren, man keine neuen Wunden aufreißen wollte, selbst wieder aufgebaut hatte, die Schäden nicht zu beziffern waren und ähnliches.
Einige wenige Staaten wollten dann z.B. Bäume, made by Teak, bezahlt bekommen haben und ähnliches was dann einiges an internationaler Heiterkeit ausgelöst hatte.


Was das Gelöbnis der Soldaten betrifft: Die Soldaten werden nicht mehr auf eine Person zum bedingungslosen Gehorsam vereidigt (das Ergebnis kennt man ja) sondern nur noch zur Wahrung des Grundgesetzes (einfach formuliert).
Ergebnis: Der Staatsbürger in Uniform mit allen Rechten und Pflichten die sich aus dem GG ergeben und nochmals gesondert im SoldatenG manifestiert sind.


Michael

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01.04.2005, 18:35 Uhr

zacman
Posts: 450
Nutzer
Zitat:
Ich kann mich aber nicht erinnern, dass das Grundgesetz vom
Volk in einer Wahl bzw. Abstimmung anerkannt worden ist


Das Grundgesetz wurde demokratisch legitimiert. Zunächst erhielten der
Paralmentatische Rat und das Grundgesetz durch Einschaltung der Landtage
eine mittelbare demokratische Legitimation, da die Landtage mangels
einer gesamtdeutscher Repräsentation auch gesamtstaatliche Verantwortung
trugen und wahrnahmen. Zudem kommt es aus demokratischer Sicht nicht
zwingend auf den eigentlichen Entstehungsakt an, sondern vor allem auf
die Akzeptanz des Volkes, die das GG bereits bei der ersten
Bundestagswahl voll anerkannten. Etwaige Defitzite bei der
Entstehungsgeschichte können durch ständige und immer wieder bestätigte
Akzeptanzt des Volkes ausgeräumt werden (vgl. Maurer, Staatsrecht,
2.Aufl., § 3 Rn. 32). Weiterhin ist auch derjenige, der die Legitimität
einer Verfassung bestreitet, an sie wegen ihrer Legalität gebunden
(Maurer, aaO, § 3 Rn. 34).

Zur WRV:

Zwar ist es richtig, dass das Grundgesetz zunächst davon ausgeht, dass
das Deutsche Reich weder 1945, noch mit der Gründung der Bundesrepublik
oder der DDR untergegangen ist (BVerfGE 5, 85, 126), indes ist die
Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer neuen, unabgeleiteten Verfassung
im Verhältnis zu anderen Völkerrechtssubjekten identisch mit dem
Deutschen Reich (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Päambel Rn. 6). Zudem
gelten auch im Grundgesetz einige Art. der WRV weiterhin (vgl. z.B. Art
140 GG).

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01.04.2005, 18:51 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Robin:

Die DDR ist dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Also
gab es keinen Grund die Verfassung/Grundgesetz ausser Kraft zu setzen.
Auch gab es keinen Grund fuer eine Volksbefragung.
Eine gewaehlte Regierung ist der Interessenvertreter des Volkes.


Der Geltungsbereich der BRD wurde am 17.07.1990 aufgehoben.

Um es nochmal zu wiederholen, man kann nichts beitreten,
dass es garnicht gibt.


Zitat:
Original von Robin:

Warum sollte die BRD aufhoeren zu existieren ? Lediglich die
Verfassung war eine provisorische. Diese waere damit ungueltig
geworden, was durch Nutzung des alten Artikels 23 aber nicht mehr
noetig war.


Weil die BRD nur ein Provisorium der West-Alliierten gewesen
ist und dessen "Geltungsbereich" nur auf die Länder im Art.23
des Grundgesetzes galt.

Da aber der Artikel 23 des Grundgesetzes am 17.07.1990
aufgehoben wurde, erlosch der Geltungsbereich und damit das
Provisorium BRD.


Zitat:
Original von Robin:

Und wenn du schon davon sprichst: Welches Land hat denn noch keinen
Friendensvertrag mit Deutschland ?


Bitte sehr...

DIE FEINDSTAATEN - LISTE

Eine Auflistung der Staaten, mit denen sich das Deutsche Reich und damit das deutsche Volk noch immer im völkerrechtlichen Kriegszustand befinden. (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 "Das Deutsche Reich besteht fort...)

Entsprechend gelten die noch immer gültigen und jederzeit anwendbaren so genannten "Feindstaaten-Klauseln" der Vereinten Nationen (Feindstaatenklauseln Artikel 53 und 107) gegen Deutschland fort. Jeder Feindstaat hat ein bis heute gültiges Zugriffsrecht( "Interventionsrecht"), da mit keinem einzigen dieser Staaten oder ihrer Rechtsnachfolger jemals ein Friedensvertrag geschlossen wurde.

Die aktuellen Reparationsforderungen Griechenlands (siehe UN 7 und 8/2000) werfen die Frage auf, ob und inwieweit sich die BRD mit Rechten und Pflichten als Nachfolger oder identisch mit dem Deutschen Reich erklärt - oder ob sie sich als UNO-Mitglied selbst als "Feindstaat" des Deutschen Reiches zu erkennen gibt.

Daten der Kriegserklärungen/des Kriegseintrittes:

1939
01.09. Polen
01.09. Tschechoslowakei (Exilregierung)
03.09. Großbritannien
03.09. Frankreich
03.09. Australien*
03.09. Bangladesch*
03.09. Birma*
03.09. Ceylon*
03.09. Indien*
03.09. Israel (Erklärung des Zionistischen Weltkongresses)
03.09. Jordanien*
03.09. Kambodscha*
03.09. Laos*
03.09. Marokko*
03.09. Monaco
03.09. Neuseeland
03.09. Pakistan*
03.09. Tunesien*
03.09. Vietnam*
06.06. Südafrikanische Union
10.09. Kanada
1940

09.04. Dänemark
09.04. Grönland*
09.04. Island
09.04. Norwegen
10.05. Belgien
10.05. Luxemburg
10.05. Niederlande
10.05. Indonesien
1941

06.04. Griechenland
06.04. Jugoslawien
22.06. UdSSR
09.12. China
11.12. USA
11.12. Costa Rica
11.12. Dom. Republik
11.12. Guatemala
11.12. Cuba
11.12. Nicaragua
11.12. Phillipinen
11.12. Puerto Rico
12.12. El Salvador
12.12. Haiti
12.12. Panama
13.12. Honduras
1942

22.05. Mexiko
22.08 Brasilien
01.12. Äthiopien
1943

16.01 Irak*
17.04 Bolivien
09.09. Persien (Iran)
13.10. Italien
27.11. Kolumbien
1944

27.01 Liberia
26.08 Rumänien
08.09 Bulgarien
15.09 Finnland
30.12. Ungarn
1945

08.02 Paraguay
13.02 Peru
16.02 Venezuela
22.02 Uruguay
23.02 Chile
23.02 Türkei
26.02 Ägypten
26.02 Syrien
27.02 Libanon
01.03 Saudi-Arabien
27.03 Argentinien

(Bei den mit * gekennzeichneten Staaten handelt es sich um solche, die zum Zeitpunkt des Kriegseintrittes in kolonialer Abhängigkeit zu einer kriegführenden Macht standen.)




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01.04.2005, 18:53 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Irgendwo bin ich jetzt ausgestiegen...

Will unser Blondblauauge (kleiner Tipp zur HP übrigens: selbst ein grafischer Analphabet wie ich hat es schon geschafft, rote Augen auf Fotos mit Irfanview zu korrigieren) jetzt aussagen, dass wir noch oder wieder im Deutschen Reich leben, was zur Folge haben müsste, dass wir keine Bundesregierung sondern einen Kaiser oder Führer brauchen ?

Und warum fällt mir jetzt folgender (leicht veränderter) Text der Toten Hosen ein ?

Der Thorty der ist Deutscher,
und "Deutsch sein", das ist schwer
Und so deutsch wie der Thorty
ist man nicht nebenher.


--
Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg

rock down and roll when you're ready
I can't take that DJ thing

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01.04.2005, 19:15 Uhr

zacman
Posts: 450
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Zitat:
Original von ThorstenS:
Weil die BRD nur ein Provisorium der West-Alliierten gewesen
ist und dessen "Geltungsbereich" nur auf die Länder im Art.23
des Grundgesetzes galt.


Nein, das ist nicht richtig. Über die beiden Teilstaaten (BRD und DDR)
wölbte sich das handlungsunfähige Gesamtdeutschland, für das alle vier
Mächte (USA, UDSSR, England, Frankreich) Verantwortung trugen (BVerfGE
36,1, 16; 77, 137, 160). Eine Sezession der DDR aus diesem
gesamtdeutschen Staatenverband konnte wegen der
Vier-Mächte-Verantwortung gar nicht stattfinden. Deshalb war die
Bundesrepublik vor der Wiedervereinigung auch teilidentisch mit dem
Deutsche Reich. Lediglich der Geltungsbereich des GG bezog sich nicht
auf das Gebiet der DDR (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Präambel Rn. 7).

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02.04.2005, 00:09 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von ThrostenS:
Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das "Grundgesetz für
die BRD" als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit.
(BGBI.1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990)

Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich "auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes" bezog, war mit dem Grundgesetz
auch das besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst.

Klingt einleuchtend oder !?!


Hast du das Bundesgesetzblatt 1990 selbst ganz gelesen, oder verlässt du dich wieder ein mal nur auf jemanden, der dort gezielt ein Zitat herausgesucht hat und dieses so deutet, um damit ein ganz bestimmtes Zeil zu erreichen, nämlich zu suggerieren, dass das dritte Reich nie aufgehört hätte zu existieren?

Du machst einen gravierenden Fehler. Du lässt dir isoliert einzelne Entscheidungen und Formulierungen von anderen analysieren und glaubst, daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können. Das aber ist unmöglich. So wirst du immer zu falschen Ergebnissen kommen.

Fang einfach mal an, selbst zu denken. Ich hatte es schon mal gesagt, nicht alles, was auf den ersten Blick logisch erscheint, entspricht auch der Wahrheit. Denn spätestens, wenn man im Geschichtsbuch die nächste Seite aufschlägt und weiter liest, ergibt sich schon wieder ein ganz anderes Bild. Das Trifft übrigens auch auf das Bundesgestztblatt 1990 zu. Da sollte man weiter lesen und sich nicht nur das rauspicken, was einem gerade in den Kram passt.

Leider glaubst du offenbar tatsächliche jedem, nur nicht denen, die dir die Wahrheit sagen.

Die BRD wurde nicht aufgehoben. Und nein. Das Grundgesetzt wurde nicht außer Kraft gesetzt. Zu keiner Zeit. Ich spare mir jede Erläuterung dazu. Das haben andere schon zu Genüge getan. Wenn du die Tatsachen nicht verstehen willst, die man dir vor Augen führt, dann ist das dein Problem.

Beantworte mir bitte eine Frage.
Was willst du hier erreichen?

Diese Frage kannst du mit einem einzigen Satz beantworte, wenn du es denn willst. Darum spar dir bitte jede lange Abhandlung aus irgendwelchen, an den Haaren herbei gezogenen Behauptungen, die nicht mal auf deinem eigenen Mist gewachsen sind.
Ich hab die böse Befürchtung, dass du von dem braunen Sumpf schon so zerfressen bist, dass du nicht mehr klar denken kannst. Es würde mich freuen, wenn sich das als Irrtum herausstellen würde. Wäre wirklich schade, wenn die Gehirnwäsche schon so weit fortgeschritten wäre, dass Hopfen und Malz an dir verloren sind....

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02.04.2005, 00:16 Uhr

Jinx
Posts: 2077
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Langsam ist es aber mit dem Blödsinn genug...
Thorty: Die Bundesrepublik Deutschland ist Realität, egal wie sehr du auf irgendwelchen Hirngespinsten anderer Leute herumkaust. Dieser Staat existiert und in ihm ist das Grundgesetz Verfassung. Find dich damit ab.

Warst du jemals wählen? Ja? Dann hast u diesen Staat und seine Regeln akzeptiert. Und wenn du mal in den letzten Jahren deine Nase in eine andere Zeitung als die Bild gehalten hättest, wüsstest du, dass dieser unser Staat auch im Ausland anerkannt ist.

Zu deiner "Feindstaatenliste"... Mit welchem dieser Länder leben wir nicht seit fast 60 Jahren in Frieden? Wie lange braucht es deiner Meinung nach, bis aus einem Waffenstillstand auch ohne Vertrag (wobei ja durchaus schon Einwände kamen, dass ein solcher mittlerweile existiert) ein Frieden wird?
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Homepage: http://www.TheJinx.de
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02.04.2005, 08:15 Uhr

DrZarkov
Posts: 702
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Es stimmt, dass wir bis heute noch keinen Friedensvertrag haben. Es mag meinetwegen so sein, dass Weimar juristisch fortbesteht. Nur: Dies wird sowohl von den Deutschen, als auch von allen anderen übersehen! Wieviele Kriege endeten in der Vergangenheit, ohne dass jemals Friedensverträge geschlossen wurden, und es ist seit Jahrhunderten Frieden? Zum Beispiel die Römer, welche Deutschland vor rund 1600 Jahren noch besetzt hatten, haben wir beim Abzug einen Friedenvertrag geschlossen? Wohl kaum werden nach dem 8. Mai wieder die Wafffen sprechen, wozu auch? Noch übler wäre es, das DR mit der Weimarer Verfasung öffentlich wieder auszurufen: Nicht nur dass die Weimarer Verfassung schlecht war, damit wären auch alle Schulden aus dem Versailler Vertrag mit Zins und Zinseszins wieder aktuell. Wer will die denn heute noch bezahlen? Das gleiche Thema käme wohl auch bei einem formellen Friedensvertrag wieder auf den Tisch, also lieber die Finger von dem heißen Eisen lassen, bis Gras über die Sache gewachsen ist.

Und eine Volksabstimmung über eine Verfassung? Das Volk wurde nicht zum GG gefragt, aber von den Leuten, die zu Weimar gefragt wurden, lebt auch keiner mehr. Heute würde die WV bei einer Volksabstimmung kaum über die 1 % Marke kommen. Die Weimarer Verfassung hatte sich zudem nicht bewährt, wie wir alle wissen. Wer will den Mist denn heute noch haben? Nehmen wir mal den obskuren Fall, dass der internationale Gerichtshof, die UNO, oder wer auch immer, feststellt, dass die Weimarer Verfassung noch gültig ist, wie schnell hätten wir dann wohl eine Volksabstimmung, welche das Grundgesetz offiziell zur Verfassung erhebt? Interessant ist das Thema übrigens auch zur neuen EU-Verfassung: Wir werden nicht gefragt, weil das Volk ja möglicherweise "nein" sagen könnte. Dazu gibt es auch gute Gründe, den Euro haben viele Menschen der Regierung noch nicht verziehen, und die Leute, die ihren Arbeitsplatz für einen Tschechen, der die Arbeit für 3 Euro pro Stunde macht, räumen mussten, könnten ja auch mit "nein" stimmen. Wer sich die Mühe macht und den Verfassungsentwurf mal durchliest, wird feststellen, die EU-Verfassung nützt eigentlich nur der Großindustrie und den armen Ländern in der EU, ein "Nein" wäre bei einer Volksabstimmung also gar nicht mal so unwahrscheinlich. Wenn man uns also über die EU-Verfassung abstimmen lässt, kommt die Frage hoch, warum wir nie zum GG gefragt wurden, und damit würde o.g. Rattenschwanz erst losgetreten.
--
Dr. Zarkov

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02.04.2005, 10:15 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Schon interessant was man alles aus so einem GG Artikel
ruasholen kann. :D :D :D


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02.04.2005, 10:21 Uhr

Robin
Posts: 1056
Nutzer
Zitat:
Original von ThorstenS:
Schon interessant was man alles aus so einem GG Artikel
ruasholen kann.


Das Problem ist dabei nur, dass du nichts rausholst
sondern etwas hinein interpretierst (das dort nicht steht).
--
my.morphosi.net

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