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amiga-news.de Forum > Get a Life > GEZ Pflicht für einen Amiga 2000 mit Ethernetkarte? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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22.06.2010, 12:24 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@DrNOP:

Es ging mir aussdrücklich nur darum, dass ALG II Empfänger kein tragendes Kontraargument gegen Rundfunktgebühren sind, weil sie sich von der Gebührenpflicht befreien lassen können. Ist es wirklich so schwer, klar zu Differenzieren und wenigstens einmal nicht alles gleich persönlich zu nehmen?

Thema Geringverdiener:

Siehe dort: http://www.vfe.de/artikel/haushaltspauschale-statt-gez-gebuehr-1094/
Zitat: "Auch sozial Schwache sollen künftig weiter entlastet werden. "Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert", sagte Beck. Für bestimmte "Härtefälle" seien zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen.

Jetzt ist IMHO aber erst mal abwarten das Gebot der Stunde, wie das konkret gestaltet werden wird. Die Änderungen sollen erst 2013 eingeführt werden. Demnach ist kaum vor Mitte 2011, Anfang 2012 mit einer Veröffentlichung eines ausformulierten Entwurfes der Änderungen zu rechnen. Erst dann wird man wissen, was wie geändert werden soll und erst dann wird eine Diskussion darüber sinnvoll sein , denn es hat keinen Sinn, sich über Spekulationen zu ereifern.

Das Problem bei solchen Ausnahmeregelungen war, ist und bleibt jedoch, dass dabei nun mal immer irgendwo eine Grenze gezogen werden muss. Egal was diese "Härtefälle" dann auch sein werden, alle die nur wenig mehr verdienen, werden sich dann auch wieder ungerecht behandelt fühlen. Man kann es nie allen recht machen.

BTW: Und wieso erfeiferst Du Dich eigentlich über meinen Einwand bezüglich ALG II Emfpänger? Eigentlich war es doch Dr_Dom, der _PAB_ Beispiel zueigen machte??
http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=18611&start=241&BoardID=5#339665
http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=18611&start=241&BoardID=5#339667

Bei Dir klang das dann ganz anders:
http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=18611&start=241&BoardID=5#339668
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 22.06.2010 um 12:32 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 13:03 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Maja:
BTW: Und wieso erfeiferst Du Dich eigentlich über meinen Einwand bezüglich ALG II Emfpänger?

Weil du mich zitiert hast?

Zitat:
Eigentlich war es doch Dr_Dom, der _PAB_ Beispiel zueigen machte??
... auf den ich aber nicht eingegangen bin, weil er meiner Meinung nach das Thema verfehlt hat?

Zitat:
Bei Dir klang das dann ganz anders
... weil ich versucht habe, beim Thema zu bleiben? Ich weiß, das ist in diesem Forum eher selten... :P

Und weil ich PAB antworten wollte, habe ich auch den ALG-Empfänger nicht durch einen anderen, ein klein wenig reicheren, armen Schlucker ersetzt. Sonst hätte sich womöglich wohl PAB gewundert, was ihn mein Beitrag angehen soll.


Oh, und bevor jetzt Diskussionen losgehen, was denn das Thema ist:
Ja, es steht im Titel - und inzwischen habe ich als Thema verstanden: "Ist die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren gerechter als die bisherige?" Für die Beantwortung dieser Frage ist es völlig ohne Belang, wer alles einen Grund findet sich befreien zu lassen.
--
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22.06.2010, 14:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von Maja:
BTW: Und wieso erfeiferst Du Dich eigentlich über meinen Einwand bezüglich ALG II Emfpänger?

Weil du mich zitiert hast?

Nachdem ich Dr_Dom zum Thema ALG II Empfänger und Rundfunkgebühren antwortete. Eventuell möchtes Du Dir den betreffenden Beitrag noch mal genauer anschauen: http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=18611&start=241&BoardID=5#339669

Zitat:
Original von DrNOP:
und inzwischen habe ich als Thema verstanden: "Ist die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren gerechter als die bisherige?" Für die Beantwortung dieser Frage ist es völlig ohne Belang, wer alles einen Grund findet sich befreien zu lassen.

Nun, da bin ich halt ganz anderer Meinung. Außerdem "findet" man einen solchen Grund nicht. Entweder man erfüllt die dazu notwendigen Vorausetzungen oder man erfüllt sie nicht. Wer sie nicht erfüllt, fühlt sich dabei oft subjetiv ungerecht behandelt. Und genau das ist ein allgemeines Problem jeder Ausnahmeregelung, für das es leider keine Generallösung gibt.

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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 22.06.2010 um 14:15 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 14:44 Uhr

Dr_Dom
Posts: 655
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@Maja:

Eine gerechte Lösung gibt es! Wie währe es mit einer Prozentualen Lösung? Jeder meinetwegen 1% vom Brutto, das währe gerechter als es jetzt der Fall ist.
--
wenn dein Rechner defekt ist, funktioniert der Ersatzrechner erst recht nicht

Murphy


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22.06.2010, 15:56 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Dr_Dom:

Hm, ein interessanter Gedanke. Nur würden das wiederum alle für sich als ungerecht empfinden - ebenfalls nicht gänzlich unbegründet, die mehr als 1728,- Euro butto verdienen. Ganz einfach, weil sie dann mehr zahlen müssten als bisher, für die selbe Leistung. Absolute Gerechtigkeit ist und bleibt leider eine Utopie.

Außerdem würde eine prozentuale Erhebung den Verwaltungsaufwand und somit die Kosten enorm erhöhen. Mit der nun geplanten Haushaltsabgabe wird der jedoch sinken. Schon weil kein Personal mehr für Kontrollen nötig sein wird. Damit dürfte der Gebührensatz auf längere Zeit zumindest stabil gehalten werden können. Jedenfalls geht die Rundfunkkommission der Länder davon aus.

Der Vorschlag, Rundfunkgebühren zukünftig pauschal als Haushaltsabgabe zu erheben, stammt übrigens von Paul Krichhof, ein ehehmaliger Verfassungsrichter: http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Kirchhof

Laut Kurt Beck, Mitglied der Rundfunkkommission der Länder, soll die GEZ Haushaltsabgabe dem entsprechen, was man heute für TV und Radio zusammen zahlt (derzeit 17,28 EUR pro Monat). Die bisherigen Regelungen über Gebührenbefreiung sollen unangetastet bleiben und um bestimmte Härtefälle erweitert werden. Ich denke, man sollte jetzt erst mal abwarten, was genau im Gesetzentwurf stehen wird. Bis dahin wird man noch einige Zeit warten müssen. Schätze mindestens ein Jahr. Die Änderungen sollen erst 2013 in Kraft treten. Nicht über etwas aufregen, von dem man noch gar nicht weiß, was genau drin stehen wird.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 22.06.2010 um 15:58 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 17:26 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Dr_Dom:
Eine gerechte Lösung gibt es! Wie währe es mit einer Prozentualen Lösung? Jeder meinetwegen 1% vom Brutto, das währe gerechter als es jetzt der Fall ist.

Ist 1% vom Brutto wirklich gerecht? Bei den meisten anderen Abgaben scheint ja die Meinung vorzuherrschen, dass nur ein mit dem Einkommen steigender Prozentsatz gerecht wäre.
Und vor allem, worauf soll diese "gerechte" Abgabe denn nun erhoben werden, auf Geräte, auf Haushalte, auf Personen oder auf Personen mit Einkommen?
Und sollen Blinde den vollen Betrag auf Fernseher bezahlen?
Was ist mit Personen, die keinerlei Geräte besitzen, sich den Inhalt der Tagesschau via Buschtrommeln von einem Bekannten übermitteln lassen?
Ich glaube nicht, dass es eine gerechte Lösung gibt.

--
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22.06.2010, 18:23 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Maja:
Wer sie nicht erfüllt, fühlt sich dabei oft subjetiv ungerecht behandelt. Und genau das ist ein allgemeines Problem jeder Ausnahmeregelung, für das es leider keine Generallösung gibt.

Bei so viel Raum, wie diesen Ausnahmen in dieser Diskussion beigemessen werden im Vergleich zur für die Allgemeinheit gültigen Lösung, habe ich nicht den Eindruck daß es sich dabei um Ausnahmen handelt.
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22.06.2010, 19:17 Uhr

Dr_Dom
Posts: 655
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Zitat:
Original von Holger:
Zitat:
Original von Dr_Dom:
Eine gerechte Lösung gibt es! Wie währe es mit einer Prozentualen Lösung? Jeder meinetwegen 1% vom Brutto, das währe gerechter als es jetzt der Fall ist.

Ist 1% vom Brutto wirklich gerecht? Bei den meisten anderen Abgaben scheint ja die Meinung vorzuherrschen, dass nur ein mit dem Einkommen steigender Prozentsatz gerecht wäre.
Und vor allem, worauf soll diese "gerechte" Abgabe denn nun erhoben werden, auf Geräte, auf Haushalte, auf Personen oder auf Personen mit Einkommen?



Jede Person die ein Brutto einkommen hat, zahlt davon 1%!

Für Steuern und Sozialabgaben gehen dann noch mal 25% ab, die auch alle zu zahlen haben! Einfach und gerecht!

Zitat:
Original von Holger:
Und sollen Blinde den vollen Betrag auf Fernseher bezahlen?
Was ist mit Personen, die keinerlei Geräte besitzen, sich den Inhalt der Tagesschau via Buschtrommeln von einem Bekannten übermitteln lassen?
Ich glaube nicht, dass es eine gerechte Lösung gibt.

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Ich glaube Behinderte sind jetzt auch schon von der Zahlung frei gestellt. Und wer keine Kiste zum Gucken oder Hören hat, zahlt nichts! Ebenso H4ler, also auch die Aufstocker!


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[ Dieser Beitrag wurde von Dr_Dom am 22.06.2010 um 19:18 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 19:29 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@DrNOP:

Festgebissen? Oder hast Du ein grundlegendes Problem mit Ausnahmen?
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22.06.2010, 19:39 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Dr_Dom:
Jede Person die ein Brutto einkommen hat, zahlt davon 1%!

Schlag Dir das aus dem Kopf. Was einfach aussieht, ist deswegen noch lange nicht gerecht.
Zitat:
Ich glaube Behinderte sind jetzt auch schon von der Zahlung frei gestellt. Und wer keine Kiste zum Gucken oder Hören hat, zahlt nichts! Ebenso H4ler, also auch die Aufstocker!

Stimmt zwar. Aber Glauben gehört in die Kirche. Du solltest dich lieber informieren! http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 22.06.2010 um 19:39 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 19:53 Uhr

Dr_Dom
Posts: 655
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Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Dr_Dom:
Jede Person die ein Brutto einkommen hat, zahlt davon 1%!

Schlag Dir das aus dem Kopf. Was einfach aussieht, ist deswegen noch lange nicht gerecht.

wieso nicht? Beispiel?

Mal eines vor mir! -------->

Stell dir mal vor, alle…also wirklich alle zahlen …sagen wir mal 25% ihres Brutto für Steuern und Sozialversicherung, da hätten wir allein schon von den Beamten die erste Milliarde zusammen.
1.7Mio. Beamte mal 500¤ also die 25%. „ Jetzt nicht Erbsen zählen!“

Eine Staatliche-Bank, nur eine Krankenversicherung!

Grundgehalt für alle, Rentner haben durch ihre Versicherung mehr Anspruch, auch Arbeitslose weil AV, jeder der mehr möchte kann arbeiten und dazu verdienen. Nullnummern im Finanzwesen kosten richtig und auf jeden Gewinn zahlt die Bank Steuern, Wir könnten uns die Fahrstühle vergolden….wenn wir nur wollten!



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[ Dieser Beitrag wurde von Dr_Dom am 22.06.2010 um 19:55 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 20:15 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Dr_Dom:
Jede Person die ein Brutto einkommen hat, zahlt davon 1%!

Für Steuern und Sozialabgaben gehen dann noch mal 25% ab, die auch alle zu zahlen haben! Einfach und gerecht!

Ja, wenn mal alles so einfach wäre...

Ist Dir schon mal aufgefallen, dass so ziemlich alle Kosten, wie Lebensmittel, Heizkosten oder Bekleidung, sich nicht die Bohne dafür interessieren, wie viel der jeweilige Käufer verdient?

Dass also logischerweise jemand, der weniger verdient, auch entsprechend weniger in der Tasche hat, nach dem er diese Kosten bestritten hat?

Dummerweise bei den Geringverdienern u.U. nicht mal genug, um Deine vorgeschlagenen 25% Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen?

Zitat:
Original von Dr_Dom:
Stell dir mal vor, alle...also wirklich alle zahlen ...sagen wir mal 25% ihres Brutto für Steuern und Sozialversicherung, da hätten wir allein schon von den Beamten die erste Milliarde zusammen.
1.7Mio. Beamte mal 500¤ also die 25%. „ Jetzt nicht Erbsen zählen!“

Ich werde jetzt keine Erbsen zählen, sondern Dich auf Deinen grundsätzlichen Denkfehler hinweisen: Beamte leben grundsätzlich vom Geld des Steuerzahlers. Das heißt, auch wenn das "System Dr Dom" eingeführt werden würde, nach dem Beamte auf dem Papier selbst diese Abgaben leisten müssen, bezahlen sie diese logischerweise von ihrem Sold, für den der Steuerzahler aufkommt.

Das ganze ist also nicht gerechter, sondern bestenfalls dazu geeignet, ein paar Kleingeistern zu helfen, sich besser zu fühlen.

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22.06.2010, 20:19 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Dr_Dom:
Ich glaube Behinderte sind jetzt auch schon von der Zahlung frei gestellt. Und wer keine Kiste zum Gucken oder Hören hat, zahlt nichts! Ebenso H4ler, also auch die Aufstocker!

Ich habe nicht gefragt, wie es jetzt aussieht, sondern wie es bei Deinem System, bei dem ursprünglich, ich zitiere wörtlich: jeder 1% bezahlen sollte.
Jetzt gibt es in Deinem System schon so viele Ausnahmen, dass es sich kaum noch vom alten unterscheidet...

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22.06.2010, 20:31 Uhr

Wolfman
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Kurzer Abriss zum Thema Befreiung von den Rundfunkgebühren:

Bis einschließlich 2004 waren dafür die Sozialämter zuständig.

Mehr oder weniger automatisch befreit wurde, wer Sozialhilfe bezog oder einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen (z.B."RF") besaß.
Das mit dem Schwerbehindertenausweis gilt übrigens heute noch.

Daneben gab es noch den Begriff "geringes" Einkommen, d.h. wer über dem Sozialhilfesatz lag, konnte sich ebenfalls befreien lassen.
Es mussten dann eben Einkommensnachweise vorgelegt werden und es wurde ausgerechnet, ob die Einkommensgrenze eingehalten wurde (da ich dafür nicht zuständig war, weiß ich diese Grenze aber nicht mehr)

Ab 2005 war die GEZ dann selber für die Entscheidung über Befreiungsanträge zuständig. Um es für die überaus kompetenten Mitarbeiter dort nicht zu kompliziert zu machen und man ergo nichts rechnen musste, wurden die von Maja verlinkten Voraussetzungen geschaffen bzw. der Passus mit dem geringen Einkommen gestrichen.

Das hatte z.B. folgende (mir beruflich untergekommene) Fälle zur Folge:


1. Beispiel:

Rentnerehepaar, bezog außer ihren geringen Altersrenten Wohngeld, das Gesamteinkommen lag knapp unter dem Grundsicherungssatz ab 2005, aber man kam damit sowie aufgrund der Gebührenbefreiung bis 2004 halbwegs über die Runden.
2005 Antrag auf Verlängerung der Befreiung gestellt, GEZ will Bewilligungsbescheid über Grundsicherung sehen - kann, da nicht beantragt, nicht vorgelegt werden. Das Ehepaar möchte eigentlich keine Grundsicherung beantragen und versucht, der GEZ klarzumachen, dass man doch weniger Einkommen als die GSi hat - nix geht, Grundsicherung beantragen, sonst keine Befreiung.
Ende vom Lied: Antrag gestellt, Zusatzaufwand für Antragsteller und Behörde, leichtes Spiel für GEZ.

2. Beispiel:

Familie, bezog bisher Alg II und war von Gebühren befreit, wird von Arge aufgefordert, Wohngeld zu beantragen, da dieses voraussichtlich höher ist.
Antrag wird gestellt, Wohngeld um 75 Cent (!!) höher als Alg II, daher wird dieses eingestellt, GEZ sagt "keine Befreiung mehr" - sprich von den 75 Cent können nach GEZ-Logik die Gebühren von 17 Euro bezahlt werden (wobei es wohl in solchen Fällen jetzt ein Wahlrecht gibt und weiterhin AlG II gezahlt werden kann. Da ich nicht mehr in dem Bereich tätig bin, kann ich dazu aber nichts genaueres schreiben).


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God forgives - who forgives God ?





[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 22.06.2010 um 21:29 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 22:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Dr_Dom:

Du bist mit Steuern und Sozialabgaben vom Thema Rundfunkgebühren jetzt endgültig so weit entfernt wie der Mars von der Erde. Es wäre besser, wenn Du dafür einen neuen Thread starten würdest. Dort könnte man Dir dann auch ausführlich alle Denkfehler in deinem "alle-zahlen-25%-ist-einfach-und-gerecht" erklären, ohne den Diskussionsfluss zum Thema hier zu stören.

@Wolfman

Japp, die Vorgehensweise der GEZ bei Befreiungsanträgen ist aktuell von A bis Z nicht vermittelbarer Murks; ein Kabinetstück aus Schilda, wenn man so will. Auslöser, Ursache waren IIRC Stellenstreichungen in den Sozialressorts, die in dieser - ehrm... - Kompetenzverschiebung mündeten. Weshalb es dabei nicht für möglich gehalten wurde, Sachbearbeiter der GEZ zu qualifizieren, Einkommensnachweise statt Bewilligungsbescheide zu prüfen, war und ist mir schleierhaft. Vermutlich ging es aber auch dabei wieder nur darum, den Personalbedarf und somit die Kosten zu deckeln. Letztlich ändert das aber nichts daran, dass bei Bedarf Antrag auf Grundsicherung zu stellen, zwar Bürgers Recht, keineswegs aber Brügers Pflicht ist.

BTW: Wenn Wohlgeld höher ist als die Sozialhilfe, hat das Wohlgeld Vorrang. Ausnahme: In Fällen, in denen der Bedarf durch den Bezug von Wohgeld nicht vollständig gedeckt werden kann, existiert ein Wahlrecht. Da mit einem nur um 75 Cent höheren Wohngeld schon durch die damit eintretende GEZ-Gebürhenpflicht ein monatliches Defizit in Höhe von 16,50 Entstehen würde - der damit einhergehende Wegfall des Anspruches auf den Sozialtarif des Telefonanbieters noch gar nicht berücksichtigt, sehe ich genau das gegeben.

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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 22.06.2010 um 22:25 Uhr geändert. ]

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22.06.2010, 22:55 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@Maja:
Habe ich schon erwähnt, dass ich 18 Jahre Sachbearbeiter in der "offenen Hilfe" und vor meinem Wechsel zum Straßenverkehrsamt zuletzt 7 Monate bei der Wohngeldstelle war? ;)
(ja, ich weiß, dass Deine Hinweise nicht für mich bestimmt waren :) )
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God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 22.06.2010 um 22:57 Uhr geändert. ]

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23.06.2010, 01:09 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Wolfman:

Seit wann bist Du denn so Dünnhäutig?

Sollte ich mit meinen Auführungen falsch liegen, korrigiere mich und gut ist. :)
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23.06.2010, 10:09 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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@Maja:
Ich frage mich schon eine Weile, warum du immer wieder auf die *jetzt* bestehenden Ausnahmen hinweist, wo es hier doch um Neuregelungen geht, oder zumindest mal ging.

Woraus sich mir folgende Frage ergibt:
Es muß eine Regel geben, um eine Ausnahme bestimmen zu können. Über die neue Regel wird hier anscheinend nicht diskutiert - wie also kann eine Ausnahme bestimmt werden?
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23.06.2010, 12:04 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von DrNOP:
Über die neue Regel wird hier anscheinend nicht diskutiert - wie also kann eine Ausnahme bestimmt werden?

Wie soll man über etwas diskutieren, was nicht existiert? Wir kennen die alte Regel und eine Absichtserklärung bezüglich einer neuen, mehr nicht.
Dr_Dom hat eine Idee geäußert, wie ein neues System aussehen soll, über das wir dann diskutiert haben. Offensichtlich hat seine Idee erhebliche Schwächen, da er sich offenbar die Ausnahmen der heutigen Regel borgen muss, um das "gerechte" System noch gerechter zu machen.

Ich finde es offensichtlich, dass ein System, das zu seinem Funktionieren Ausnahmen benötigt, nie wirklich gerecht, bzw. für von allen als gerecht empfunden werden kann.

Da wäre die einfachste Lösung, einfach ein Budget aus dem Staatshaushalt zur Verfügung zu stellen. Das Steuersystem ist zwar auch nicht unbedingt gerecht, aber ohnehin vorhanden. Somit hätten wir mit dem Verschwinden der GEZ-Eintreibung ein ungerechtes (bzw als ungerecht empfundenes) System weniger.

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23.06.2010, 12:28 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Holger:
Ich finde es offensichtlich, dass ein System, das zu seinem Funktionieren Ausnahmen benötigt, nie wirklich gerecht, bzw. für von allen als gerecht empfunden werden kann.

Ein weiterer Grund weshalb ich mich frage, warum Maja ein ums andere Mal auf die bestehenden Ausnahmeregelungen verweist.
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23.06.2010, 13:28 Uhr

ukw66
Posts: 65
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Wäre es nicht gerecht, wenn niemand etwas (direkt) zahlen müsste, sondern alles aus Steuergeldern finanziert würde?
Dann bräuchten wir nur noch über ein gerechtes Steuersytem diskutieren. ;-)

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23.06.2010, 16:48 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@Wolfman:

Seit wann bist Du denn so Dünnhäutig?


So war das nicht gemeint (daher auch die Smilies) - sorry, wenn das so rüberkam :)
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God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 23.06.2010 um 16:48 Uhr geändert. ]

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23.06.2010, 16:49 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@DrNOP:

Ich hatte auf sachlich falsche Aussagen zum Thema GEZ reagiert und abgesehen davon auch erwähnt, dass die bestehenden Ausnahmeregelungen im geänderten Rundfunktstaatsvertrag unverändert übernommen und zudem um bestimmte, noch nicht näher definierte Härtefälle erweitert werden sollen. Wenn jemand sich nun ausschließlich auf Hinweise auf existierende Ausnahmen fokussiert und alles ander überliest, liegt das nicht an mir.

@Holger

Im Zusammenhang noch einig Worte zum Thema Ausnahmen und warum sie wichtig sind für die Beurteilung, ob ein System sozial gerecht ist oder nicht:

Die Sozialgesetzgebung diese Landes liefert seit Jahrzehnten die Grundlage für Ausnahmeregelungen für sozial Schwache und Schwerbehinderte nicht nur im Rundfunktstaatsvertrag, sondern auch in vielen anderen Gesetzen und Bereichen des alltäglichen Lebens. Das ist gut und richtig so, wenngleich manches dabei im Detail unbestritten verbesserungsfähig erscheint.

Allumfassende Gerechtigkeit im Sinne von allgegenwärtiger Glückseeligkeit wird jedoch niemand erreichen können. Eines ist allerdings alles andere als gerecht; alle ausnahmslos gleich zu behandeln. Außerordentlich schwierige Lebensbedingungen erfordern außerordentliche Regelungen. Solche zeichnen einen Staat als Sozialstaat aus. Das hat - wen sollte es wundern - einem Teil derer, die keine der Voraussetzunge zur Nutzung solcher Ausnahmen erfüllen und sich deswegen ungerecht behandelt fühlen, noch nie gefallen. Deswegen ist das Konzept des Nachteilsausgleichs in der Gesetzgebung jedoch nicht per se ungerecht.
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23.06.2010, 16:51 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Wolfman:

Yoh, Schnee von gestern. :)
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24.06.2010, 07:13 Uhr

dandy
Posts: 2553
Nutzer
Zitat:
Original von Dr_Dom:
@Maja:

Eine gerechte Lösung gibt es! Wie währe es mit einer Prozentualen Lösung? Jeder meinetwegen 1% vom Brutto, das währe gerechter als es jetzt der Fall ist.
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Murphy


Hmmmm - wenn das Schule machen würde, hätten wir ja bald nix mehr im Portemonnaie. Die Gewerkschaft kriegt ein Prozent vom Brutto, die GEZ auch eins, das Finanzamt kriegt gefühlte 95% - da bleiben ja schon nur noch 3% für einen selbst...
;)
--
Ciao,

Dandy

Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon.
Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht!
(Albert Einstein)

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