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amiga-news.de Forum > Get a Life > Tipps zu Bewerbungskosten [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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01.10.2005, 12:25 Uhr

CD32-Allianz
Posts: 308
[Benutzer gesperrt]
Explizit für Bewerber die auf Bus/Straßen-/Eisenbahn angewiesen
sind und keine Bahntickets besitzen.


Damit es später mit den Bewerbungskosten und deren Rückerstattung
keine Probleme gibt, folgender Tipp:

Laut den Unterlagen von der Arbeitsagentur soll man zu dem
"Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten", Bewerbungsnachweise
(z.B. Kopien der Bewerbungsschreiben, Antwort- oder Bestätigungsschreiben) mit beilegen.

Wie weit die Kopien der Bewerbungsschreiben "ohne" eine Antwort-
oder Bestätigungsschreiben von Relevanz sind lasse ich außen vor,
dass kann jeder für sich entscheiden.

Nun zum eigendlichen Punkt:

In den allermeisten Fällen beinhaltet dass Anschreiben und Lebenslauf
eine Telefonnummer von einem selbst, wogegen die betreffenden
Stellen nun den einfachen Weg, nämlich den des Anrufs gehen.
Problem: Weißt mal einen Anruf nach, viel Spaß vorm Gericht. ;)
Seht zu dass Ihr "immer" eine Einladung schwarz-auf-weiß vor Euch
habt. Noch ne kleine Anmerkung: Vor Gericht ist auch eine eMail
bzw. ein eMail Schreiben nicht zulässig!
"Immer" schwarz-auf-weiß mit ner Unterschrift.

Lösung:

Laßt die Telefonnummern weck!
Somit ist dieser Arbeitgeber wenn er wirklich interesse an einem
hat, gezwungen eine förmliche Einladung einem per Brief zukommen
lassen zu müssen.
Somit habt Ihr zum einen eine Rück- oder Antwortschreiben schwarz-
auf-weiß und könnt dieses Schreiben nun zu dem "Antrag auf Gewährung
von Bewerbungskosten" mitsenden und bekommt es somit gewährt.

Am besten wäre es noch, zu der Kopie des Rück- oder Antwortschreibens
die gekauften Bus-/Straßen-/Eisenbahn Tickets dranzutackern.



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01.10.2005, 23:11 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@CD32-Allianz:

> Noch ne kleine Anmerkung: Vor Gericht ist auch eine eMail
> bzw. ein eMail Schreiben nicht zulässig!

Das ist so generell nicht richtig.

> "Immer" schwarz-auf-weiß mit ner Unterschrift.

Eben. Und deshalb wird eine E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift des Absenders und des Empfänger in der Regel als Beweismittel im Sinne der ZPO vor Gericht sehr wohl zugelassen. Du kannst also die Einladungs-Mail der Firma ausdrucken (inkl. Header) und beim Vorstellungsgespräch von einer verantwortlichen Person in der Personalabteilung gegenzeichnen lassen. Voilá, ein Beweismittel vor Gericht.

> Lösung:

> Laßt die Telefonnummern weck!
> Somit ist dieser Arbeitgeber wenn er wirklich interesse an einem
> hat, gezwungen eine förmliche Einladung einem per Brief zukommen
> lassen zu müssen.

Oder die Firma lässt dir gar nichts zukommen, weil es viel einfacher ist die Leute anzurufen, die ihre Telefonnummer angeben. Personalchefs lassen sich von Berwerbern zu überhaupt nichts zwingen.


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01.10.2005, 23:32 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
Nutzer
Also ich schmeiß mich weg. Bewerbungskostenerstattung *prust*.

Wenn es darum ginge, die Kosten für die über 100 Bewerbungsschreiben, die in der Tat nicht unerheblich sind - wenn man sie ordentlich macht mit Lichtbild, Klarsichthüllen und Mappe - wäre das ja noch nachvollziehbar.
Da die "Nieten" die gleich im Papierkorb verschwinden aber so wie ich das verstehe mangels Beweis eh nicht gelten, läuft die ganze Aktion ja quasi darauf hinaus, die Busfahrkarte für die Fahrten zu den 3 Vorstellungsgesprächen zu denen man dann tatsächlich eingeladen worden ist ersetzt zu bekommen.
Mit Verlaub, aber das ist einfach nur kleingeistig und lächerlich, da wohl in den seltensten Fällen eine Anreise Hamburg-Köln für einen Vorstellungstermin nötig sein wird.

Andererseits warst du es ja auch, der "Sohlenabnutzungsgebühr" zusätzlich zum Porto für das Verschicken von Wahren verlangt hat.
--
Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

Jetzt neuer, aber immer noch nicht interessanter: http://www.lemmink.joice.net

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02.10.2005, 10:18 Uhr

CD32-Allianz
Posts: 308
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Lemmink:

Andererseits warst du es ja auch, der "Sohlenabnutzungsgebühr" zusätzlich zum Porto für das Verschicken von Wahren verlangt hat.


Bin halt wie dieser Staat, für jeden Scheiß ne neue Gebühr. :D

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02.10.2005, 11:29 Uhr

CD32-Allianz
Posts: 308
[Benutzer gesperrt]
@Maja:

Gut dass Du das Wort "generell" ins Spiel gebracht hast. :)

Bei einem Bekannten von mir der beim Sozialgericht geklagt
hat und der seine Klage dann schllussendlich zurückgezogen
hat, hat per eMail die Klage zurück gezogen. Bekam nach ein
paar Tagen Post vom Sozialgericht, mit der Erläuterung dass
eine Rücknahme per eMail nicht prozessrechtlich berücksichtigt
werden kann. Er musste dann, eine mit beigesandte vorgefertigte
Klagerücknahmeerklärung unterschreiben und an das Sozialgericht
zurück senden.

Maja weiterhin ging es mir explizit nur um die Angabe
der Telefonnummer. Eben weil man nichts schwarz-auf-weiß als
Beweismittel aufweisen kann. Dass die Sachlage bei einer eMail
ganz anders aussähe, hätte ich mir schon fast gedacht. ;)

@alle:

Vielleicht noch ein kleiner Tipp für eine kostengünstige
Beschaffung von Bewerbungsmaterialien.
Diejenigen unter Euch, die sehr viele Bewerbungen in Umlauf
bringen wollen, sollten sich vielleicht mal überlegen,
sofern dass nicht eh schon geschehen ist, wo man Bewerbungs-
materialien kauft. Ich spreche von DIN-A4 Umschläge mit/ohne
Adressfenster, Klarsichthüllen, Mappen, Papier, Druckertinte.
Anlaufstellen "könnten" sein: OTTO Office oder Büromarkt
Böttcher.

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02.10.2005, 11:43 Uhr

CD32-Allianz
Posts: 308
[Benutzer gesperrt]
@Lemmink:

a) Leute die ihre Bewerbung nicht ordentlich machen, haben es auch
nicht anders verdient, als dass sie im Papierkorb verschwinden.
Da gibt es glaube ich nichts zu diskutieren!

b) In Zeiten von DigiCams, guten Grafikprogrammen und Druckern
lasse ich sicher keine Fotos mehr in einem Atelier machen.

c) Scheinbar hast Du dich nicht gut verkauft, wenn Du nicht einmal
zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wirst. Daran würde ich mal
arbeiten, gerade an der Bewerbung gibt es "immer" was zu verbessern,
ich spreche aus eigener Erfahrung.

d) Die Arbeitsagentur bietet sogenannte "Bewerbungstrainings" an,
entweder drei- Tage oder eine Woche. In einem solchen Training
erfährt man ne ganze Menge vor allem aber, wie man "heutzutage"
eine Bewerbung schreibt bzw. welche Inhalte darin enthalten sein
sollen/müssen.

e) Sofern Du es noch nicht getan hast, besuch mal so ein Training
und da ich von ausehe dass Du eine gewisse künstlerische Ader hast
und was von Design einer Bewerbung verstehst, setzt Dich mal einen
Tag an ein Textverarbeitungs- und Grafikbearbeitungsprogramm
Deiner Wahl und Design Deine Bewerbung mal neu.

--
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02.10.2005, 13:44 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
Nutzer
Tja, ich habe nicht aus eigener Erfahrung gesprochen, denn ich habe damals im Schulunterricht mehr Bewerbungen geschrieben als später im richtigen Leben, nämlich genau 1 (in Worten: eine).
Ich weiß aber von Bekannten, daß es heute durchaus üblich ist 100 und mehr Bewerbungen zu schreiben, besonders, wenn man in einem Beruf tätig werden will, bei dem das Angebot eher beschränkt ist.
Dort wird im allgemeinen auch der Weg der Initiativbewerbung beschritten, also nicht als Reaktion auf ein konkretes Gesuch, sondern umgekehrt.
Naturgemäß ich die Rückläuferquote da gering und wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, hat quasi schon gewonnen.

Auch bei "normalen" Bewerbungen sieht es ja so aus, daß von den Bewerbern nur eine Hand voll überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, heutzutage in der Regel 10 % der Bewerber oder weniger. Eine solche Einladung ist somit schon mal die halbe Miete.
--
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02.10.2005, 15:08 Uhr

TriMa
Posts: 2793
[Ex-Mitglied]
Was für Probleme ihr habt...

Seit etwa 1 1/2 Jahre braucht man nicht mehr so einen Extremnachweis erbringen.

Fakt ist, es werden sowohl E-Mail, Telefon als auch Post-Bewerbungen gezählt.
Fakt ist das du als Nachweis allerhöchstens eine Kopie der Ablehnung liefern musst (so wie es bei mir der Fall war, ich habe 1 /3 noch nachweisen können und dennoch meine Kosten erstattet bekommen).

Ich habe letzte Woche problemlos 260 Euro erstattet bekommen für rund 100 Bewerbungen.

Thorty:
Zitat:
c) Scheinbar hast Du dich nicht gut verkauft, wenn Du nicht einmal
zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wirst. Daran würde ich mal
arbeiten, gerade an der Bewerbung gibt es "immer" was zu verbessern,
ich spreche aus eigener Erfahrung.

Du bezeichnest also jeden Arbeitslosen da draussen der mindestens eine Ablehnung bekommen hat als zu blöd sich selbst zu verkaufen.
Man kann von Glück reden wenn gleich die erste Bewerbung fruchtet (wie es bei meiner Schwester der Fall war und diese Bewerbung war nicht sehr gut, im Gegenteil hatte sie sich aus Schusseligkeit nicht als das beworben was sie wirklich wollte und hat es dennoch bekommen!).
Wir leben nurnmal in einer Gesellschaft in der mehrere Millionen Menschen ohne Arbeit da stehen, daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

Zitat:
d) Die Arbeitsagentur bietet sogenannte "Bewerbungstrainings" an,
entweder drei- Tage oder eine Woche. In einem solchen Training
erfährt man ne ganze Menge vor allem aber, wie man "heutzutage"
eine Bewerbung schreibt bzw. welche Inhalte darin enthalten sein
sollen/müssen.

Weist du Thorty, ich habe in meinem Leben locker ein dutzend solcher Programme mitgemacht und jeder meint das sein Bewerbungsstil der perfekte und hundert-prozentig richtige Weg ist um eine Bewerbung zu schreiben.
Ich für mein Teil habe aus allen möglichen meinen eigenen Bewerbungsstil entworfen, der sich im Grundkonzept und in der Einteilung an den Vorgaben hält, aber vom Stil hervorspringt. Eine Bewerbung ist nicht alles, ein guter Eindruck, vor allem beim Vorstellungsgespräch ist wichtig. Leider bekommt man nicht allzu oft eine Möglichkeit sich persönlich vorzustellen. Das kann viele Gründe haben und liegt nicht immer an der Bewerbung der Person selbst.
--
Founder of #Sarkasmus-pur@EuIRC

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02.10.2005, 19:03 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Also ein Patentrezept für eine erfolgreiche Bewerbung gibt es nicht.
Auch laufen die meisten Bewerbungen heutzutage "online".
Die Telefonnummer wegzulassen ist auch keine gute Idee. Bei größeren Firmen gibt es zwar in Regel eine schriftliche Einladung, die aber ggf. nur die vorherige telefonische Terminabsprache bestätigt.
Und soweit mir bekannt ist, reichen dem Arbeitsamt die Absagen oder Anschreiben. Wenn Online oder per EMail dann genügt auch ein Ausdruck. Sollte man sich sowieso machen, als Vorbereitung für ein späteres Gespräch.
Darüber hinaus gibt es je nach Brnche und Position auch verschiedene Gepflogenheiten.

bye, ylf

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