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amiga-news.de Forum > Get a Life > Kündigung von Domains... Rückzahlung der Beiträge? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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16.12.2005, 12:17 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Hallo,

ich habe mal eine Frage und vielleicht kann mir der eine oder andere helfen. Ich hatte mehrere Jahre eine Domain angemeldet, die ich im Oktober gekündigt habe. Laut Provider beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Jetzt schaut es so aus, daß ich im Oktober nochmal den Betrag gezahlt habe, da ich noch kurz vor der Kündigung eine Rechnung bekommen habe.

Da ich aber nur einen Monat in Anspruch genommen habe und die restliche Zeit bis Oktober 2006 von mir nicht genutzt wird, frage ich mich, ob mir der Provider einen Restbetrag zurückzahlen muß. Kennt sich da jemand aus? Nebenbei bemerkt, habe ich auch gleich noch eine zweite Adresse gekündigt, die ich 1 1/2 Jahre hatte. Diese Adresse habe ich bis Juni 2006 bezahlt. Seltsamerweise ist die ältere Domain noch erreichbar, währendessen die neuere schon geschlossen ist und ich auch keine Daten mehr hochladen kann. Was ja auch von mir so gewünscht ist.

D. h.

Domain A -> Bezahlt bis Oktober 2006, gekündigt zum Dezember 2005
Domain B -> Bezahlt bis Juni 2006, gekündigt zum Dezember 2005

Habe den Provider schon zu diesem Thema angeschrieben, aber eine ausführlich Antwort bisher nicht erhalten. Sonst hatten sie immer flink geantwortet. Ich weiß jetzt nicht, ob sie im Recht sind und ich in den sauren Apfel beißen muß, oder ob ich Recht auf die Rückzahlung habe.

Die einzige Stellungnahme die ich bekommen habe, ist die:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

beide Domains werden zum Ablauf der bezahlten Zeitspanne gelöscht."

Der Punkt 18 der AGBs ist interessant:

"18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren für Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr. Bei multidomainfähigen Accounts wird aus EDV-technischen und organisatorischen Gründen der Auftragnehmer als Tech-C (technischer Kontakt) eingetragen. Pro Account ist ein Admin-C (administrativer Kontakt) Eintrag möglich."

Was kann ich also tun? Wenn sie im Recht sind, ist das in Ordnung für mich. Es geht mir auch nicht um die Beträge. Nur habe ich so ein Gefühl, daß da was nicht ganz mit rechten Dingen zugeht. So habe ich z. B. ein Einschreiben mit Rückschein an die Firma geschickt und dieses wurde nicht angenommen...
--
Mfg

- Patric Klöter

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16.12.2005, 12:44 Uhr

Otis
Posts: 1377
Nutzer
Moin

die Anwort hast Du Dir vor Dir liegen.

>"18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren für Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr.

Keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr.

Warum schreibst Du ? Ich finde die Sachlage ist klar und deutlich beschrieben.
Sich vorher zu informieren ist besser, als hinterher.

Für uns den U.d.N habe ich einen Vertrag von jeweils 6 Monate abgeschlossen.

Provider lassen sich auch auf Nachfrage zu einem 6 Monatsvertrag ein.

Sonst suche ich mir den nächsten Anbieter.

MfG Otiss
Webmaster http://www.udnimweb.de




[ Dieser Beitrag wurde von Otis am 16.12.2005 um 12:46 Uhr editiert. ]

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16.12.2005, 12:48 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Hallo Otis,

danke für die Antwort. Da steht ja aber:

"Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr."

>Innerhalb der ersten 12 Monate.< Meine Domains sind aber schon beide älter als 12 Monate. Deshalb wundere ich mich. Sonst würde da ja stehen. Generell keine Rückerstattungspflicht, oder?
--
Mfg

- Patric Klöter

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16.12.2005, 13:06 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Commodore/Amiga:

Warum schreibst Du nicht einfach den Vertragspartner an und schilderst den Sachverhalt?
Dann hättest Du erstmal eine Argumentation, die ggf. entkräftet werden könnte.
Alleine werden wohl die wenigsten etwas zurücküberweisen.

Falls, wie im Vertrag steht, per Einzugsermächtigung abgebucht wurde, ist es Deine Aufgabe das für die Zukunft zu widerrufen.
Desweiteren kann der Abbuchungsauftrag innerhalb einer Frist(4-6 Wochen) zurückgebucht werden. Informationen dazu bekommst Du auch bei Deiner Bank.



--
by WinUAE[/b]
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.kilu.de/hp/thumb.html



[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 16.12.2005 um 13:11 Uhr editiert. ]

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16.12.2005, 13:07 Uhr

Otis
Posts: 1377
Nutzer
Moin,


>>Innerhalb der ersten 12 Monate.< Meine Domains sind aber schon beide älter als 12 Monate. Deshalb wundere ich mich. Sonst würde da ja stehen. Generell keine Rückerstattungspflicht, oder?

Ich denke und so schaut es für mich aus, das Du jeweils für " Ein " Jahr einen Vertrag
abschliesst, das heißt nach einem Jahr und neuer Bezahlung für das nächste Jahr, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate " neu ".

MfG Otiss

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16.12.2005, 13:21 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Danke an alle. Tja, es wird eine Rechnung per Mail verschickt und nicht abgebucht, wie es in den AGBs drinnen steht. Das Problem ist ja, dass sie NICHT auf meine Mails antworten.

Naja, werde es gut sein lassen und in Zukunft woanders hingehen.
--
Mfg

- Patric Klöter

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16.12.2005, 13:37 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Commodore/Amiga:

Ja, Fehler kommen immer wieder vor, man ist halt ein Mensch ;)

Abwägen muß man ob sich ein eve. Aufwand überhaupt lohnt.

Lernen können wir aber immer daraus, deshalb: Welcher Anbieter war es denn?
--
by WinUAE[/b]
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.kilu.de/hp/thumb.html


[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 16.12.2005 um 13:38 Uhr editiert. ]

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16.12.2005, 14:02 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Der Provider ist Netbeat. Hab immer gute Erfahrungen mit denen gemacht. Das einzige, was mir nicht geschmeckt hat, war die Annahmeverweigerung des Einschreibens.
--
Mfg

- Patric Klöter

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16.12.2005, 14:43 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von Commodore/Amiga:
.... war die Annahmeverweigerung des Einschreibens.


Ähem, Einwurf-Einschreiben sind billiger und genügen der allgemeinen Rechtsaufassung.
Ablehnung ausgeschlossen :P
--
by WinUAE[/b]
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.kilu.de/hp/thumb.html

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