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amiga-news.de Forum > Get a Life > T-online Skandal (Nötigung) [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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21.01.2006, 13:07 Uhr

TopGun
Posts: 37
Nutzer
Hallo ich hab T-online DSL bereits seit 2 Monaten gekündigt
mindestlaufzeit bereits seit 3 Monaten abgelaufen
Komme immer noch per T-online ins Internet
T-online weigert sich den Port für anderen Provider freizugeben
was kann ich unternehmen Danke

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21.01.2006, 14:35 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
Nutzer
@TopGun:
> was kann ich unternehmen

kostenlos weitersurfen solange es geht ?

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21.01.2006, 14:50 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von TopGun:
Hallo ich hab T-online DSL bereits seit 2 Monaten gekündigt
mindestlaufzeit bereits seit 3 Monaten abgelaufen
Komme immer noch per T-online ins Internet
T-online weigert sich den Port für anderen Provider freizugeben
was kann ich unternehmen Danke


Du weißt sicherlich, dass bei Weiternutzung die Kündigung laut ABG hinfällig ist? I-)


Schreib doch bitte mal was und wann Du genau bei T-Online vertraglich erworben hast. Hast Du beides, also DSL *und* Flat/etc. gebucht?

Wie sind die aktuellen Daten dazu im Kundencenter?



--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
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[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 21.01.2006 um 15:00 Uhr geändert. ]

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21.01.2006, 16:36 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Und vor allem mit welcher Begründung sie sich weigern....

--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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21.01.2006, 16:41 Uhr

maia
Posts: 66
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Zitat:
Original von hjoerg:

Du weißt sicherlich, dass bei Weiternutzung die Kündigung laut ABG hinfällig ist? I-)


AGB? Haha...

Das selbe Problem hatte ich mit denen auch mal: Ordentlich gekündigt, aber weitergesurft, da die nicht abgeschaltet hatten.

Sämtliche Rechnungen, Mahnungen (Inkasso usw.) einfach ignoriert (den ersten eigenmächtigen Bankeinzug von den widerrufen und Einzugsermächtigung entzogen)...

Irgendwann war der Zugang dann gesperrt und gehört habe ich nie wieder was von denen.

Ich denke die wissen, dass solch ein Passus in den AGB wohl nicht so recht koscher ist....

Nun denn

Eure maia

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21.01.2006, 17:17 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Ich würd mich nicht drauf verlassen. Denn rechtlich wüsste ich nicht was daran unkorrekt sein sollte in den AGB
--
Andreas Magerl
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21.01.2006, 22:44 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@maia:
>Sämtliche Rechnungen, Mahnungen (Inkasso usw.) einfach ignoriert

Denen hast Du es aber gegeben! :shock2:
--
by WinUAE
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Nethands
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22.01.2006, 00:58 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Ich würd mich nicht drauf verlassen. Denn rechtlich wüsste ich nicht was daran unkorrekt sein sollte in den AGB

Das ist das gleiche wie wenn du ein Zeitschriftenabonnement kündigst:
Du zahlst nur für die Zeit, in der du abonniert hattest. Senden sie dir danach weiter Magazine zu ist das unverlangte Werbung, für die du nicht zahlen mußt. Du hast ihnen ja mitgeteilt, daß du ihr Produkt nicht mehr willst, also sollen sie es von dir fernhalten. Sonst wäre schon lange jemand auf die Idee gekommen, Geld für die Werbeblättchen im Briefkasten zu verlangen...
--
Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln.

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22.01.2006, 01:35 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@TopGun:

> Hallo ich hab T-online DSL bereits seit 2 Monaten gekündigt

Auf welchem Weg? Wurde der Empfang der Kündigung von T-Online bestätigt?

> Komme immer noch per T-online ins Internet

Und so lange Du das tust, wirst Du auch dafür bezahlen müssen....

> T-online weigert sich den Port für anderen Provider freizugeben

Ist das ein Vermutung von Dir oder eine Aussage von T-Online.

Was hast Du von deiner Seite aus unternommen, dieses Problem zur Lösung zu bringen? Oder nutzt Du nur lustig den immer noch offenen Zugang weiter?

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22.01.2006, 01:38 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@maia:

> Sämtliche Rechnungen, Mahnungen (Inkasso usw.) einfach ignoriert
> (den ersten eigenmächtigen Bankeinzug von den widerrufen und
> Einzugsermächtigung entzogen)...

> Irgendwann war der Zugang dann gesperrt und gehört habe ich nie
> wieder was von denen.

Und das soll Dir sicher auch noch jemand glauben.....


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22.01.2006, 19:12 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Das ist das gleiche wie wenn du ein Zeitschriftenabonnement kündigst:
Du zahlst nur für die Zeit, in der du abonniert hattest. Senden sie dir danach weiter Magazine zu ist das unverlangte Werbung, für die du nicht zahlen mußt. Du hast ihnen ja mitgeteilt, daß du ihr Produkt nicht mehr willst, also sollen sie es von dir fernhalten. Sonst wäre schon lange jemand auf die Idee gekommen, Geld für die Werbeblättchen im Briefkasten zu verlangen...


Eher nen schlechter Vergleich. Man kann es eher mit ner Monatskarte für die SBahn vergleichen. Die Karte ist abgelaufen, man fährt trotzdem. Sicher die SBahn bleibt täglich direkt vor der Haustür stehen und niemand hindert mich einzusteigen. Trotzem darf ich blechen wenn ich erwischt werde.

Wenn Tonline mist baut und den Port nicht frei gibt ist das eine Sache - wenn der User aber den Zugang weiterhin nutzt ist das wieder nen ganz anderes problem.

und ohne zu wissen welche begründung für das nicht freischalten gegeben wird kann man eh nur raten was los ist.
--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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22.01.2006, 19:15 Uhr

TopGun
Posts: 37
Nutzer
[quote]
Original von Maja:
@TopGun:

> Hallo ich hab T-online DSL bereits seit 2 Monaten gekündigt

Auf welchem Weg? Wurde der Empfang der Kündigung von T-Online bestätigt? Per Fax

> Komme immer noch per T-online ins Internet .Jetzt nicht mehr mit den Zugangadaten

Und so lange Du das tust, wirst Du auch dafür bezahlen müssen....

> T-online weigert sich den Port für anderen Provider freizugeben

Ein Providerbehauptet das.

Ist das ein Vermutung von Dir oder eine Aussage von T-Online.

Was hast Du von deiner Seite aus unternommen, dieses Problem zur Lösung zu bringen? Oder nutzt Du nur lustig den immer noch offenen Zugang weiter? Ja aber die zugangsdaten hab ich gelöscht
jetzt ist Tonline geschlossen aber DSL geht immer noch

hab bereits 10 x mit t- online telefoniert

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22.01.2006, 19:32 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

Na ja, die Monatskarte kauft man sich nun nicht, damit die SBahn überhaupt für einen anhält. Sprich, man bezahlt nicht für die Einrichtung einer Haltestelle (in diesem Fall den DSL-Zugang), sondern für die Nutzung der Strecke. Dieser Vergleich hinkt also auch.

Trotzdem würde ich gern mal das BGH-Urteil sehen, in dem, nach Wirksamkeit einer Abo-Kündigung, weiterhin zugeschickte Zeitschriften als unerwünschte Werbung bezeichnet werden, auf die man nicht reagieren braucht.

In der Regel ist es schon so, dass beide Vertragspartner für einen Vertrag und dessen ordnungsgemäßen Verlauf verantwortlich sind. Dazu gehört auch, dass man sich als Kunde zu bewegen hat, wenn es offensichtlich Fehler bei der Bearbeitung einer Kündigung gibt. Eine Leistung Tatenlos und stillschweigend weiter zu nutzen, für die man nicht mehr bezahlt, geht im Streitfall gern nach hinten los.

Wenns dazu kein eindeutiges Urteil des BGH gibt, würde ich mich nicht darauf verlassen, da schadlos davon zu kommen.

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22.01.2006, 19:53 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@TopGun:

Versuche bitte, Zitate und eigenen Text sauber voneinander zu trennen. So wie Du das machst, ist es mühsam herauszufinden, was Zitat und was Antwort von Dir darauf ist.

Alles was Zitat ist hinter einem >.
Alles was von einem selbst ist ohne > davor.

Zum Thema:
Für den DSL-Zugang ist die T-Com (Telekom) zuständig, nicht T-Online.

Und: Ganz egal, ob Unternehmen erklären, sie würden auch Kündigungen per Fax, E-Mail oder online per Browser-Formuler akzeptieren, kündigen sollte man Verträge immer schriftlich, im Fensterbriefumschlag per Einschreiben mit Rückschein. Denn nur so kann man im Streifall absolut wasserdicht beweisen, dass die Kündigung fristgerecht an den Vertragspartner versendet wurde und dort auch angekommen ist. Wer dann beim Rückschein noch ein Duplikat des Kündigungsschreibns aufbewahrt, kann immer beweisen, dass er seinen Teil der Pflichten erfüllt hat.

> Ein Providerbehauptet das.

Es ist immer das Einfachste, alles zu glauben, was Andere behaupten....

> hab bereits 10 x mit t- online telefoniert

Und? Was haben die gesagt? Lass Dir bitte nicht alles einzeln aus der Nase ziehen. Das ist zu anstrengend. Da verliert man die Lust zu helfen.

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22.01.2006, 21:28 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Zum Thema:
Für den DSL-Zugang ist die T-Com (Telekom) zuständig, nicht T-Online.


Nicht immer. Bei den neuen Verträgen, "mietet" man den DSL-Zugang beim ISP. Bei meinem Schwiegervater ists genauso. Er hat eines dieser t-online-Komplettpakete genommen und da wird der DSL-Anschluß sowie auch der Zugang über t-online abgerechnet. Bei mir (wie vermutlich auch bei dir) wird der DSL-Anschluß über T-Com und der Zugang über t-online abgerechnet.
Ist genauso wie die anderen ISPs verlangen, den DSL-Anschluß bei denen zu mieten um in den Genuss der günstigen Flats zu kommen (freenet, GMX, 1und1 und wie sie alle heissen).

--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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22.01.2006, 21:34 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
...
Zum Thema:
Für den DSL-Zugang ist die T-Com (Telekom) zuständig, nicht T-Online.
...


Es gibt seit geraumer Zeit schon DSL auch von T-Online, z.Z. werden auch viele umgestellt ohne den Vertragspartner richtig zu informieren, z.B. bei Vertagsumstellungen.
Zukünftig soll(!) T-Online dieses Geschäft vollständig übernehmen.

So gibt es z.Z: DSL_Kunden bei T-Online(mit Providervertrag(PV)) und auch DSL-Kunden der TELEKOM(ohne PV.).

Den DSL-Anschluss von T-Online zu übertragen auf andere ISP wird sicherlich schwierig werden ;)

EDIT: Ooops da war Docki schon schneller :D


--
by WinUAE
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Nethands
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[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 22.01.2006 um 21:35 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 22.01.2006 um 21:36 Uhr geändert. ]

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23.01.2006, 00:33 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Mein Vertrag ist steinalt. Zwischenduch wurde immer wieder mal die Zugangsart geändert.

Ich wollte nicht gesagt haben, dass der Zugang vom Kunden selbst bei der T-Com gekündigt werden muss.

Was ich meinte ist, die T-Com muss den DSL-Zugang abschalten, denn der wird von der T-Com eingerichtet und bereit gestellt. Die Vermittlungsstellen liegen im Einflussbereich der T-Com/Telekom. Der ISP T-Online (wie auch GMX, 1&1 oder Freenet) ist da nur der "Weitervermieter" (leitet die Gebühren an die T-Com/Telekom weiter). Seit einiger Zeit stellt der ISP auch den Auftrag zum Einrichten des Anschlusses bei der T-Com/Telekom und leitet die Kündigung desselben weiter. Da wird was passiert sein, sofern das Anliegen in seinem Umfang überhaupt von vornherein klar war.

Da dieses Probleme nun mal nicht die Regel sind, ist da was schief gelaufen. Die Frage ist nun, wer den Fehler gemacht hat. Das zu beurteilen wissen wir einfach zu wenig über den Fall. Die gegebenen Informationen reichen da bei weitem nicht.

So wie es nach TopGuns letztem Beitrag aussieht, tippe ich auf eine missverständlich formulierte Kündigung.

TogGun schrieb:
> Komme immer noch per T-online ins Internet .Jetzt nicht mehr mit den Zugangadaten

Wer weiß, was er uns damit sagen will?

Und sofern die Kündigung per Fax nicht mal von T-Online bestätigt wurde (was TopGun uns nicht sagt), kann es auch immer noch sein, dass dieses Fax unleserlich dort ankam, beim Versenden ein Zahlendreher passiert ist, das Fax dort verloren ging....

Ich habe mit Fax schon die dollsten Sachen erlebt. Zum Beispiel kamen hier mal Faxe an, die eigentlich für einen ortsansässigen Rechtsanwalt gedacht waren, der eine zur unseren ähnlichen Nummer hat. Das ist leider kein Witz.

Was Anderes:
Hieß es nicht mal, Telekom (T-Com, T-Mobile) und T-Online würden wieder re-fusionieren? Ist das mittlerweile gelaufen? Im "T-Online-Vertragsbrief" war davon bisher nichts zu lesen. Im Letzten gings um das Erscheinen von T-Online 6.0, die Zugangssoftware, die ich sowieso nicht brauche (HW-Router).

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23.01.2006, 00:55 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@Maja:
> habe mit Fax schon die dollsten Sachen erlebt. Zum Beispiel kamen hier
> mal Faxe an, die eigentlich für einen ortsansässigen Rechtsanwalt
> gedacht waren, der eine zur unseren ähnlichen Nummer hat. Das ist
> leider kein Witz.

Warum sollte es auch? :) Ich habe auch schon ein Fax von einer Firma erhalten, das nicht für mich bestimmt war. Mich hat das ständige Klingeln des Telefons und das "Piiiiiiiiiiep" nach dem Abheben gestört, deshalb habe ich nach dem dritten Mal den Faxempfang meines Modems aktiviert und die Firma dann ebenfalls per Fax über den Irrtum unterrichtet.

Das kann aber per E-Mail genauso passieren, wenn die Adresse von Hand eingetragen wurde.

> Was Anderes:
> Hieß es nicht mal, Telekom (T-Com, T-Mobile) und T-Online würden wieder
> re-fusionieren? Ist das mittlerweile gelaufen?

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68191

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 23.01.2006 um 00:59 Uhr geändert. ]

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23.01.2006, 03:50 Uhr

-micky
Posts: 41
Nutzer
Was soll man schon gegen dieses Mafia Unternehmen machen?

Hat mich gerade ca. 120,00 Euro gekostet. Die haben mir Beträge von meinem damaligem Internetzugang in Rechnung gestellt, die ich nicht verursacht hatte.Bezahlt hatte ich die nicht.

Das Ganze hat sich über 1 Jahr hingezogen. Habe dann leider den Fehler gemacht nicht weiter Widerspruch einzulegen. :(

Also immer schön Widerspruch einlegen. Und zwar schriftlich. Solange das der Fall ist, können die nichts machen.

Auch wenn das etwas nervig ist. X(


Micky



--
.............Amithlon PC.............

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23.01.2006, 09:45 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:

Was ich meinte ist, die T-Com muss den DSL-Zugang abschalten, denn der wird von der T-Com eingerichtet und bereit gestellt. Die Vermittlungsstellen liegen im Einflussbereich der T-Com/Telekom. Der ISP T-Online (wie auch GMX, 1&1 oder Freenet) ist da nur der "Weitervermieter" (leitet die Gebühren an die T-Com/Telekom weiter).

Er will aber der Anschluß doch gar nicht kündigen (jedenfalls nicht bei der T-Com). Er will ja nur mit einem anderen Anbieter über DSL surfen. Die frage ist jetzt, hat er bei t-online vielleicht einen 12-monats-Vetrag (weil Hardware für Lau dabei war z.B.)
Zitat:
Die gegebenen Informationen reichen da bei weitem nicht.
Da gebe ich dir vollkommen recht.

Wie wurde der Vertrag gekündigt?
Wurde die Kündigung bestätigt?
Wie reagiert die Hotlie auf nachfragen?

--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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23.01.2006, 11:04 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Maja:
Mein Vertrag ist steinalt.

Tja, wie die Zeit vergeht :P

Zitat:
Was Anderes:
Hieß es nicht mal, Telekom (T-Com, T-Mobile) und T-Online würden wieder re-fusionieren? Ist das mittlerweile gelaufen? Im "T-Online-Vertragsbrief" war davon bisher nichts zu lesen. Im Letzten gings um das Erscheinen von T-Online 6.0, die Zugangssoftware, die ich sowieso nicht brauche (HW-Router).


Ja, die möchten gerne dürfen aber nicht, da die Zustimmung fehlt.
Hauptursache sind die Kläger der T-Online-Aktien, die sich, vermutlich mit Recht, dagegen wehren. Der Verlust zwischen Einstieg(Verkaufspreis der Aktie) und Übernahme ist wohl zu groß X(

EDIT: Hier steht auch darüber etwas,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68191

--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.kilu.de/hp/thumb.html


[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 23.01.2006 um 11:06 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 23.01.2006 um 13:45 Uhr geändert. ]

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23.01.2006, 19:18 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Docki:

> Er will aber der Anschluß doch gar nicht kündigen (jedenfalls
> nicht bei der T-Com). Er will ja nur mit einem anderen Anbieter
> über DSL surfen. Die frage ist jetzt, hat er bei t-online
> vielleicht einen 12-monats-Vetrag (weil Hardware für Lau dabei war
> z.B.)

Eine andere Frage ist, warum er die Kündigung des T-Online Accounts nicht dem anderen Anbieter überlassen hat. Seriöse Unternehmen kümmern sich um so was. Das nennt man Kundenservice. Den Anbietern ist das in der Regel sogar lieber, weil sie so sofort alles Notwendige in die Wege leiten können. Dazu gehört eben auch, den bestehenden Anschluss zu übernehmen. Absolute Geiz-ist-Geil-Provider fehlt dazu natürlich das kompetente Personal....

Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. ;)

Häufig gibt es auch Missverständnisse bezüglich der Fristen. Z. B.: Dreimonatsfrist heißt eben nicht, zum Ende des dritten Monats nach Eingang der Kündigung.

> Wie wurde der Vertrag gekündigt?

Der Wortlaut des Kündigungschreibens ist mindestens genauso interessant. :rotate:

> Wurde die Kündigung bestätigt?

Das will er uns wohl nicht sagen.

> Wie reagiert die Hotlie auf nachfragen?

Und wie lauteten diese Fragen und war der Anrufer dabei höflich oder pampig?

Und nicht zu vergessen:
Was erwartet ihn beim neuen Provider, wenn es dort mal Probleme gibt? Ist ja nicht alles Gold was glänzt. 0180er-Nummer (externes, mit jobbenden Studenten besetztes Call-Center) als "Kunden-HotLine"? :shock2: ;)


@CarstenS, hjoerg:
Danke für den Link.

> Ja, die möchten gerne dürfen aber nicht, da die Zustimmung fehlt.
> Hauptursache sind die Kläger der T-Online-Aktien, die sich,
> vermutlich mit Recht, dagegen wehren.

Ja, scheiden tut weh. Vor allem, wenn man nicht das alleinige Sorgerecht für die Tochter hat. ;)

@-micky

Man muss sich halt kümmern, sprich als nicht korrekt angesehenen Abrechnungen fristgerecht und begründet widersprechen. Von nix, kommt nix. Das ist nicht nur beim rosa Riesen so. Rechnungen, denen man nicht fristgerecht widerspricht und die man nicht ausdrücklich unter Vorbehalt bezahlt, gelten bei jedem Unternehmen als akzeptiert. Die sind nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob jede neue Abrechnung von der Summe her in dein übliches Nutzungsverhalten passt.

Kann schließlich immer sein, dass Du neue "Interessen" entwickelst. ;)

Darum red nicht von Mafia, weil Du gepennt und die Chance verpasst hast. Klar ist das ärgerlich. Doch die Nase, an der Du dafür fassen musst, ist deine.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.01.2006 um 21:41 Uhr geändert. ]

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23.01.2006, 20:04 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von TopGun:
Hallo ich hab T-online DSL bereits seit 2 Monaten gekündigt
mindestlaufzeit bereits seit 3 Monaten abgelaufen
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T-online weigert sich den Port für anderen Provider freizugeben
was kann ich unternehmen Danke


Nachdem wir immer noch nicht wissen was eigentlich die Hotline von TOnline (wirklich TOnline oder mal wieder die Störungstelle der TCom ?) ;) sagt warum der Port nicht freigegeben wird...

Ne ganz andere Frage die mir erst jetzt aufgefallen ist:

Du hast vor 2 Monaten gekündigt.
Vor 3 Monaten ist die Mindestlaufzeit abgelaufen.
Also hast Du einen Monat nach der Mindestlaufzeit gekündigt.
Wie verlängert sich eigentlich die Laufzeit nach den 3 Monaten wenn man nicht fristgerecht kündigst (wie du es ja anscheinend gemacht hat). Vielleicht weitere 3 Monate oder gar nen Jahr?

--
Andreas Magerl
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23.01.2006, 22:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

Oh oh, so hab ich das noch gar nicht analysiert. Da wird einiges klar. Zumindest für Neueinsteiger und Wechsler von anderen ISPs gilt:

  • Mindestvertragslaufzeit ein Jahr.
  • Kündigungsfrist 3 Monate.
  • Wenn nicht fristgerechter gekündigt wird, Laufzeitverlängerung jeweils um ein weiteres Jahr.


Tja, und gekündigt werden muss überall fristgerecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Da schwant nichts Gutes. Er hätte schon vor min. fünf Monaten (der Januar ist fast rum) mit Wirkung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (ich vermute mal irgendwann gegen Ende November) kündigen müssen, damit das reibungslos läuft.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.01.2006 um 22:02 Uhr geändert. ]

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23.01.2006, 22:07 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@Maja:
> Da schwant nichts Gutes.

Mir auch nicht. Ich denke, das ist des Rätsels Lösung.

@TopGun:

Hat dir T-Online denn nicht mitgeteilt, dass du zu spät gekündigt hast?
Wenn es sich so verhält wie Maja und ich vermuten, wirst du noch bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit bei T-Online bleiben müssen. Es sei denn, es gelingt dir, das Unternehmen zu kulantem Entgegenkommen zu bewegen.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 23.01.2006 um 22:11 Uhr geändert. ]

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24.01.2006, 19:12 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Tja, und gekündigt werden muss überall fristgerecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit.


Wo wir gerade beim Thema sind muß mal etwas OT werden:
Wie lange VOR Ablauf muß das Unternehmen die Kündigung eigentlich akzeptieren? weiß das Jemand?
Konkretes Beispiel wie ich das meine: Ich schließe heute einen 2-Jahres-Handy-Vertag ab (weil ich das billige Handy haben möchte) und kündige diesen Vertrag direkt morgen zum Ablaufdatum (damit ich die Kündigung auf keinen Fall vergesse). Wird die Kündigung angenommen oder nicht?

--
es gibt Computer .. und es gibt AMIGA

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24.01.2006, 19:46 Uhr

Bobtech
Posts: 269
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ihr kids mit euren blöden schnickschnack handys :)
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A500

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24.01.2006, 21:43 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Docki:

Mir ist momentan kein Urteil gegenwärtig, wonach eine Vertragskündigung zu früh versendet werden kann. Was nicht bedeutet, dass es keines gibt.

Aus meinem Rechtsverständnis und dem hohlen Bauch heraus würde ich sagen wollen, dass dies im strengen Wortlaut des Gesetzes (BGB) keine fristgerechte Kündigung darstellt. Man kann es versuchen, um ganz sicher zu sein, die Frist nicht zu verpassen, sollte dann umso peinlicher genau formulieren, in der Formulierung [u]nicht[/b] von einer fristgerechen Kündigung sprechen, um schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten und die Kündigung im Fensterbriefumschlag per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Letzteres (Fensterbriefumschlag, Einschreiben mit Rückschein) gilt immer als Muss, wenn man sicher gehen will, Versand und Zeitunkt des Versandes beweisen zu können.

Nur, wenn eine Kündigung 24 Monate vor Vertragsablauf, und somit 21 Monate vor der Fristverschickt wird, und der Vertragspartner "vergisst", die Kündigung zu vollziehen, dann bleibt nur der Rechtsweg, dessen Ausgang nicht klar ist und der teuer werden kann. Ich weiß nicht, warum man sich diese Unsicherheit antun sollte.

Es gibt einfacherer Möglichkeiten etwas gegen Alzheimer Light zu tun. ;)

Doch: Allgemein gilt. Verträge müssen fristgerecht vor Ablauf der Frist gekündigt werden. Für eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt: Datum des Vertragsabschlusses - 3 Monate und 1 Tag.

Beispiel: Vertragsabschluss 15.02.2006
Laufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit
Kündigungsschreiben an Vertragspartner geschickt werden: 14.12.2007 (es gilt das Datum des Poststempels).

Und nur das ist absolut fristgerecht im Sinne des BGB.

Der 14.12.2007 ist der spätetste Zeitpunkt. Das Kündigungschreiben kann natürich auch ein, zwei Wochen davor verschickt werden. Das ist kein Problem und sogar besser als ein paar Stunden, sprich einen Tag zu spät.

Formulierung: "Hiermit kündige ich meinen .....vertrag Nr. xxxxxxx vom xx.xx.xxxx mit Wirkung zum <Datum des Ablaufs der Laufzeit). Ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung."

Mehr braucht nicht.
Fristgerecht muss nicht und sollte auch nicht erwähnt werden!

Damit ich wichtige, terminliche Schreiben nicht vergesse, trage ich diese Termine mit 2 Monate Vorlauf in meinen PDA ein. Innen an der Wohnungstür, hängt ein Board mit 12 Fächern, bezeichnet mit den Monatsnamen. Das heißt, Kündigungsschreiben werden min. zwei Monate vor Absendetermin verfasst (natürlich entsprechend vordatiert) und unterschrieben im Umschlag in das Fach für den entsprechenden Monat gesteckt. Ich kann nicht aus der Wohnung heraus, ohne einen Blick auf dieses Board zu werfen. So ist gewährleistet, dass wichtige Terminsachen fristgerecht ihren Weg gehen.

Ach ja. Und wichtig ist auch. Immer eine Kopie des Kündigungschreibens für sich selbst ausdrucken, unterschreiben!! und zum zu kündigenden Vertrag abheften. Kommt der Rückschein zurück, diesen dazu heften. Gleiches gilt für Bestätigungsschreiben und sonstige Korrespondenz bezüglich der Kündigung. So hat man alles beisammen, wenns mal hakt.

Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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25.01.2006, 00:23 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@Docki:
Also ich hatte bislang auch bei sehr lang laufenden Verträgen nie Probleme, diese kurz nach Abschluss des Vertrags zu kündigen. Die Kündigungsfrist stellt ja den spätesten Termin der Kündigung dar, nicht den frühesten. Nach meiner Auffassung wird der frühestmögliche Kündigungstermin naturgemäß durch das Datum des Vertragsabschlusses festgelegt.
Wichtig ist, eine schriftliche Kündigungsbestätigung anzufordern. Wenn du irgendetwas zurückschicken musst, solltest du das per Paket bzw. Einschreiben (Einwurf-Einschreiben reicht, weil die Ablieferung der Sendung in der Sendungsverfolgung dokumentiert wird, die du als Beleg ausdrucken kannst) machen. Ansonsten kannst du, wenn es zeitlich nicht drängt, es auch erst mal mit einer Kündigung per E-Mail oder Fax versuchen - so mache ich es immer, wenn meines Wissens nicht auf eine schriftliche Kündigung bestanden wird (wobei es m.E. bei einem Fax mit Unterschrift grenzwertig ist, ob das nicht doch etwas "Schriftliches" darstellt).

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25.01.2006, 00:55 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@CarstenS:

> wenn meines Wissens nicht auf eine schriftliche Kündigung bestanden wird

Aus dem allgemeinen Vertragsrecht ergibt sich, dass eine Kündigung immer der Schriftform bedarf. Darauf muss also niemand ausdrücklich bestehen. Auf schriftliche Kündigung würde ich nur verzichten, wenn ausdrücklich erwähnt wird, dass dies nicht notwengig ist.

Allerdings: In diesem Land verwirkt niemand durch Verzicht seine Rechte. Was bedeutet, dass der Verzicht auf schriftliche Kündigung in einer AGB im Zweifelsfall, wenn nicht sowieso schon Gegenstandslos, so zumindest aber fragwürdig ist.

Will sagen. Man sollte sich schon gut überlegen, bei wem man nicht in Schriftform kündigt. Bei Vertagsabschluss weiß man in der Regel noch nicht, mit wem man es da zu tun hat; wie die Leutchen so drauf sind.

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