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amiga-news.de Forum > Get a Life > T-online Skandal (Nötigung) [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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25.01.2006, 09:52 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@Maja:
> Aus dem allgemeinen Vertragsrecht ergibt sich, dass eine Kündigung
> immer der Schriftform bedarf.

Mag sein, aber in der Praxis werden oftmals auch Kündigungen per Fax und sogar per E-Mail akzeptiert. Wenn genügend Zeit ist, würde ich es im Zweifelsfall erst mal so probieren. Per Post kündigen kann man dann immer noch, wenn keine oder eine negative Antwort erfolgt.

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25.01.2006, 11:43 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von Docki:
Zitat:
Original von Maja:
Tja, und gekündigt werden muss überall fristgerecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit.


Wo wir gerade beim Thema sind muß mal etwas OT werden:
Wie lange VOR Ablauf muß das Unternehmen die Kündigung eigentlich akzeptieren? weiß das Jemand?
Konkretes Beispiel wie ich das meine: Ich schließe heute einen 2-Jahres-Handy-Vertag ab (weil ich das billige Handy haben möchte) und kündige diesen Vertrag direkt morgen zum Ablaufdatum (damit ich die Kündigung auf keinen Fall vergesse). Wird die Kündigung angenommen oder nicht?


Ob es da irgendwelche Gesetze gibt weiss ich nicht, kanns mir aber nicht vorstellen. Aber ich und mein gesamter Bekanntenkreis machen das schon immer so bei den Vertraghandys. Gleich nach erhalt kündigen :)
--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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25.01.2006, 16:45 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Maja:
Aus dem allgemeinen Vertragsrecht ergibt sich, dass eine Kündigung immer der Schriftform bedarf.

Wo hast'n das gelesen? Ich mein, wäre schon ziemlich schizophren, in einer Gesetzgebung, in der schon die Verträge keiner Schriftform bedürfen, bei der Kündigung derselben eine Schriftform zu verlangen.
Zitat:
Allerdings: In diesem Land verwirkt niemand durch Verzicht seine Rechte. Was bedeutet, dass der Verzicht auf schriftliche Kündigung in einer AGB im Zweifelsfall, wenn nicht sowieso schon Gegenstandslos, so zumindest aber fragwürdig ist.
Verwechselst Du da Vertragsrecht mit Grundrechten?
Selbst wenn es eine gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Kündigung gäbe (was ich schon mal bezweifle), ergibt sich daraus kein Recht auf schriftlichen Kündigung.
Zitat:
Will sagen. Man sollte sich schon gut überlegen, bei wem man nicht in Schriftform kündigt. Bei Vertagsabschluss weiß man in der Regel noch nicht, mit wem man es da zu tun hat; wie die Leutchen so drauf sind.
Eigentlich sollte man keine Verträge abschließen, wenn man nicht weiß, mit wem man es zu tun hat. Ansonsten lautet die Empfehlung, eine Form der Kündigung zu wählen, die man später auch noch nachweisen kann.
Allerdings sei hierzu angemerkt, daß z.B. Einschreiben exakt genausoviel Nachweishöhe besitzen, wie z.B. E-Mail. Streng genommen gar keine...
Unter diesem Gesichtspunkt kann man eine Menge Geld sparen.

mfg
--
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25.01.2006, 16:53 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Holger:

Damit das hier nicht wieder in einer müßigen Endlosdiskussion ausarter nur noch etwas zum Folgenden.

> Allerdings sei hierzu angemerkt, daß z.B. Einschreiben exakt
> genausoviel Nachweishöhe besitzen, wie z.B. E-Mail. Streng
> genommen gar keine...

Da irrst Du gewaltig.

> Unter diesem Gesichtspunkt kann man eine Menge Geld sparen.

Ja, 4,40 Euro sind wahrhaftig wahsinnig viel Geld, wo doch jeder mindestens 10 Verträge pro Jahr zu kündigen hat.

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25.01.2006, 16:53 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Konkretes Beispiel wie ich das meine: Ich schließe heute einen 2-Jahres-Handy-Vertag ab (weil ich das billige Handy haben möchte) und kündige diesen Vertrag direkt morgen zum Ablaufdatum (damit ich die Kündigung auf keinen Fall vergesse). Wird die Kündigung angenommen oder nicht?

Eine Kündigung kann gar nicht abgelehnt werden. Wenn Du allerdings direkt nach dem Abschluß kündigst, könnte Dir das Dein Vertragspartner als Ablehnung des Vertrags (mit sofortiger Wirkung) auslegen. Schließlich wiedersprichst Du ja einem wesentlichem Bestandteil des Vertrags (Laufzeit mit Verlängerungsoption).

Und das ist auch der wichtigste Punkt dabei: der Vertragspartner könnte Dich dabei beim Wort nehmen, insb. dann, wenn Du es Dir vielleicht doch anders überlegst und den Vertrag doch behalten möchtest. Einer Rücknahme der Kündigung muß er nicht zustimmen.

mfg
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25.01.2006, 16:56 Uhr

AndreasM
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Es gibt meines Wissens kein Gesetz das Vorschreibt das ein Vertrag schrifftlich sein muss. Einen Vertrag kann man genauso mündlich abschliessen und ist genauso gültig. Das gleiche gilt auch für Kündigungen.

Wie es allerdings ist wenn im Vertrag steht das eine Kündigungd er Schriftform bedarf, weiss ich nicht.

Allgemeine Problematik bei mündlichen Veträgen und Kündigungen ist halt das man es irgendwie beweisen können muss wenn es Probleme gibt.
--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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25.01.2006, 17:03 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Maja:
> Streng genommen gar keine...

Da irrst Du gewaltig.


Tolle Argumentaton. Hier mal für alle, die es etwas detaillierter wollen:

F: Was beweist ein Einschreiben?
A: Daß ein Briefumschlag den Empfänger erreicht hat
F: Wird der Empfänger darauf anders reagieren?
A: Wenn es um große Firmen oder Behörden geht, nein. Diese trennen zur Beschleunigung der Bearbeitung Umschläge und Briefe, bevor sie diese an den Sachbearbeiter weiterleiten.
Die Art der Sendung festzuhalten würde nur dann Sinn machen, wenn man von vornherein planen würde, den Erhalt eines Briefes abzustreiten. Eine diesbezügliche Weisung wird niemand an seine Mitarbeiter herausgeben.
Niemand stiftet Mitarbeiter offen zum Gesetzesverstoß an, nur um ein paar Vertragskunden die Kündigung abzustreiten.

mfg
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25.01.2006, 17:09 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von AndreasM:
Wie es allerdings ist wenn im Vertrag steht das eine Kündigungd er Schriftform bedarf, weiss ich nicht.

Im Normalfall wirksam. Im Einzelfall vielleicht abstreitbar, wenn ein Vertragspartner dazu gar nicht in der Lage wäre.
Allerdings kann man i.A. davon ausgehen, daß, wer zum Abschluß eines schriftlichen Vertrages fähig ist, auch zur Kündigung in Schriftform fähig ist.
Etwas anderes wäre es, wenn dem Mobilfunkprovider bekannt wäre, daß der Kunde morgen für eine zweijährige Mission in's All startet.

mfg
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25.01.2006, 19:17 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@Holger:
> Wenn Du allerdings direkt nach dem Abschluß kündigst, könnte Dir das
> Dein Vertragspartner als Ablehnung des Vertrags (mit sofortiger
> Wirkung) auslegen.

Dafür hätte ich gern einen Link, denn das wage ich sehr zu bezweifeln. Es kann m.E. höchstens sein, dass der Vertragspartner die Kündigung als Widerruf des soeben geschlossenen Vertrags interpretiert - dem kann man aber durch exakte Formulierungen entgegenwirken.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 25.01.2006 um 19:19 Uhr geändert. ]

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25.01.2006, 19:20 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@Holger:
> F: Wird der Empfänger darauf anders reagieren?

Nein, aber ein Richter.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 25.01.2006 um 19:21 Uhr geändert. ]

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25.01.2006, 20:27 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von CarstenS:
Dafür hätte ich gern einen Link, denn das wage ich sehr zu bezweifeln. Es kann m.E. höchstens sein, dass der Vertragspartner die Kündigung als Widerruf des soeben geschlossenen Vertrags interpretiert - dem kann man aber durch exakte Formulierungen entgegenwirken.

Ich weiß nicht, ob ich einen passenden Link finde, weil ich den Unterschied zwischen "auslegen" und "interpretieren" nicht kenne, den Du hier offenbar siehst...
Zitat:
> F: Wird der Empfänger darauf anders reagieren?

Nein, aber ein Richter.

Hmm, vielleicht beeindruckt es den Richter wirklich, wenn Du ihm den Beweis erbringst, daß der Briefumschlag den Empfänger erreicht hat.
Dann mußt Du allerdings "mit Rückschein" wählen, andernfalls hast Du nur den Beweis, daß der Postbote meint, den Briefumschlag in den Briefkasten geworfen zu haben.

Voraussetzung ist allerdings, daß es überhaupt zu einem Streit kommt, bei dem man erstens bis vor's Gericht geht und zweitens der Empfänger behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben.
Obwohl man immer Empfehlung wie hier lesen kann, daß man sich vor so etwas mit allen verfügbaren Mitteln schützen müsse: so etwas kommt in der Praxis sehr selten bis überhaupt nicht vor.

Häufiger sind es wie hier, entweder Probleme technischer Art, oder der beliebte Fall, Kündigung erhalten, bestätigt, Zugang funktioniert weiterhin, Kunder surft weiter -> Kündigung wertlos...
Was hilft da ein Einschreiben?

mfg
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25.01.2006, 22:32 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Holger:

> Eine Kündigung kann gar nicht abgelehnt werden.

Doch, das kann sie. Zum Beispiel wegen Fristverletzung.

> Wenn Du allerdings direkt nach dem Abschluß kündigst, könnte Dir
> das Dein Vertragspartner als Ablehnung des Vertrags (mit
> sofortiger Wirkung) auslegen.

Das geht wiederum nicht. Korrekte Formulierung der Kündigung vorausgesetzt.

> Schließlich wiedersprichst Du ja einem wesentlichem Bestandteil
> des Vertrags (Laufzeit mit Verlängerungsoption).

Ein Widerspruch ist nur ein Widerspruch, wenn er das Wort enthält. "Ich kündige zum Ende der Laufzeit" ist kein Widerspruch gegen die Laufzeit.

> Und das ist auch der wichtigste Punkt dabei: der Vertragspartner
> könnte Dich dabei beim Wort nehmen,

Ist das nicht genau das, was man bei der Kündigung vom Vertagspartner erwartet?

> insb. dann, wenn Du es Dir
> vielleicht doch anders überlegst und den Vertrag doch behalten
> möchtest. Einer Rücknahme der Kündigung muß er nicht zustimmen.

Untentschlossene sollten 24-Monats-Verträge nun mal nicht 21 Monate vor Fristbeginn kündigen. ;)

Was wird das? "Haben Sie ein Problem für meine Lösung?" ;)

> F: Was beweist ein Einschreiben?
> A: Daß ein Briefumschlag den Empfänger erreicht hat

F: Ist dir die Bedeutung des Begriff Fensterbriefumschlag im Zusammenhang mit den Begriffen Einschreiben und ggf. Rückschein dazu geläufig?

> F: Wird der Empfänger darauf anders reagieren?
> A: Wenn es um große Firmen oder Behörden geht, nein. Diese trennen
> zur Beschleunigung der Bearbeitung Umschläge und Briefe, bevor sie
> diese an den Sachbearbeiter weiterleiten.

Der Sachbearbeiter muss bei Einschreiben, vor allem solche mit Rückschein, den Umschlag beim Brief belassen. Tut er das nicht, handelt es sich u.U. eine Menge Ärger ein.

> Hmm, vielleicht beeindruckt es den Richter wirklich, wenn Du ihm
> den Beweis erbringst, daß der Briefumschlag den Empfänger erreicht
> hat.

Fensterbriefumschlag

> Dann mußt Du allerdings "mit Rückschein" wählen, andernfalls hast
> Du nur den Beweis, daß der Postbote meint, den Briefumschlag in
> den Briefkasten geworfen zu haben.

Muss man nicht. Einen leeren Fensterbriefumschlag kann kein Postbote zustellen, weil dann keine Empfängeradresse vorhanden ist. Darum muss auch der Umschlag verwahrt werden. Den wegzuwerfen bedeutet im Ernstfall Beweismittel vernichtet zu haben.

> Voraussetzung ist allerdings, daß es überhaupt zu einem Streit
> kommt, bei dem man erstens bis vor's Gericht geht und zweitens der
> Empfänger behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben.

> Obwohl man immer Empfehlung wie hier lesen kann, daß man sich vor
> so etwas mit allen verfügbaren Mitteln schützen müsse: so etwas
> kommt in der Praxis sehr selten bis überhaupt nicht vor.

Und das weißt du immer im Voraus? Du gehst gern in die "wird-schon-nix-passieren-Offenisve", gell? Tolle Argumentation. ;)

Ich für meinen Teil sage lieber, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen am effektivsten schützt als so zu tun, als würde schon nichts passieren, weil halt so selten was passiert, wobei noch gar nicht raus ist, obs wirklich so selten passiert, oder ob Du nur zufällig keinen solchen Fall persönlich kennst. Man kann die Leute auch auf einer wenig befahrenen Landstraße bei rot über die Straße schicken, weil man dort selbst ja noch nie Zeuge eines Unfalls wurde.

> Häufiger sind es wie hier, entweder Probleme technischer Art, oder
> der beliebte Fall, Kündigung erhalten, bestätigt, Zugang
> funktioniert weiterhin, Kunder surft weiter -> Kündigung wertlos...
> Was hilft da ein Einschreiben?

In dem Fall nichts. Nur geht es momentan darum, wie man beweisen kann, eine Kündigung zugestellt zu haben. Es geht momentan nicht darum, wie man Kunden vor ihrer eigenen Neugierde schützt ("ich guck mal, obs noch geht...").

Lenk nicht vom Thema ab. :rolleyes:

@AndresM

> Es gibt meines Wissens kein Gesetz das Vorschreibt das ein Vertrag
> schrifftlich sein muss. Einen Vertrag kann man genauso mündlich
> abschliessen und ist genauso gültig. Das gleiche gilt auch für
> Kündigungen.

Das kommt ganz auf den Vertragstyp an. Es gibt Verträge, die müssen in Schriftform geschlossen werden.

Ich habe jetzt mal genauer recherchiert. Mobilfunknutzungsverträge bedürfen offenbar nicht der Schriftform.

Ich ging bisher davon aus, dass ein solcher Vertrag als Ratenlieferungsvertrag betrachtet wird, weil Pay-TV-Vertäge auch dort eingeordnet werden (§ 505 BGB), womit u.U. das Schriftformerfordernis gegeben wäre.

Allerdings ist mir aufgefallen, dass wohl die Meisten Anbieter in ihrer AGB für Vertragsänderungen sehr wohl auf schriftliche Fixierung pochen. Einige wollen auch eine Kündigung in Schriftform haben. Es ist also ratsam, immer eine Blick in die AGB zu werfen. Eine allgemeingültige Antwort gibts da nicht.

Wie dem auch sei. Ich ziehe die schriftliche Variante vor. Die paar Euro sind es mir wert, von vornherein möglichen Ärger im Keim zu ersticken. Ich kündige ja nicht jeden Monat einen Vertag. :look:

Eh, ne, ein Mal habe ich dieses Prinzip nicht berücksichtigt, und prompt gings in die Hose. Kündigung per Fax. Keine Bestätigung bekommen. Reklamation verpennt. Und dann: "Kündigung? Wir haben keine Kündigung von ihnen bekommen." Tja, und dann beweise mal, dass die Dein Fax bekommen, gelesen und realisiert haben. Denn natürlich war nirgends in ihren Unterlagen zu finden....

Wo? Lokaler ISP. Mir blieb nichts anderes übrig, als noch ein Jahr passiv dabei zu bleiben. Denn Rechtschutz hatte ich damals nicht und ein Anwalt wäre teurer geworden als den Account ei weiteres Jahr ungenutzt bestehen zu lassen. Davon wird man zwar nicht arm, aber ärgerlich ist es trotzdem. Das passiert mir nicht noch mal.

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26.01.2006, 13:54 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Maja:
F: Ist dir die Bedeutung des Begriff Fensterbriefumschlag im Zusammenhang mit den Begriffen Einschreiben und ggf. Rückschein dazu geläufig?

Ich wußte bislang nicht, daß es da einen Zusammenhang gibt. Für mich, wie für die meisten anderen, dient das Fenster dazu, die im Anschreiben stehende Adresse anzuzeigen, damit man den Briefumschlag nicht auch noch beschriften muß.

Und komm mir jetzt nicht damit, daß der Postbote den Inhalt des Briefes durch das Fenster bestätigen könnte. Das darf er gar nicht, da ist das Postgeheimnis vor.
Zitat:
Der Sachbearbeiter muss bei Einschreiben, vor allem solche mit Rückschein, den Umschlag beim Brief belassen. Tut er das nicht, handelt es sich u.U. eine Menge Ärger ein.
Komisch, zum einen unterstellst Du der Firma, Briefe mutwillig verschwinden zu lassen (wozu sonst ein Einschreiben?), zum anderen meinst Du, die Firma würde sich Ärger einhandeln, wenn sie den Inhalt vom Umschlag trennt. Wie willst Du denn den Vorgang beweisen?

Wie willst Du beweisen, daß der leere Brief mit Adresse im Bereich des Fensters (ja, Fensterumschlag...), den die Firma später präsentiert, ein anderer ist, als der, den Du in den Umschlag gepackt hast?

Dumm ist, daß es überhaupt nicht unrealistisch ist, daß man tatsächlich einen mißglückten Probeausdruck statt dem finalen Brief eingetütet hat.
Die Post kann den Unterschied nicht erkennen, und die ist es ja, die die Garantie des Einschreiben-Empfangs gibt.

Ein Anwalt hat mir bestätigt, daß es bei ihm so läuft. Außer einem kurzen "oh ein Geldverschwender", bewirkt ein Einschreiben nichts. Natürlich gehen dort keine Briefe verloren. Und wie üblich, bekommen sie einen Eingangsstempel.

Da sie im Umkehrfall auch nicht beweisen könnten, daß ein bestimmter Umschlag zusammen mit einem bestimmten Brief angekommen ist, bringt es gar nichts, die Umschläge aufzuheben.
Zitat:
> Hmm, vielleicht beeindruckt es den Richter wirklich, wenn Du ihm
> den Beweis erbringst, daß der Briefumschlag den Empfänger erreicht
> hat.

Fensterbriefumschlag

Ja, den Beweis, daß ein Umschlag und ein Blatt Papier mit mindestens der Höhe des Briefumschlags und mindestens der aufgedruckten Adresse an der Fensterposition abgeschickt wurden.
Zitat:
> Dann mußt Du allerdings "mit Rückschein" wählen, andernfalls hast
> Du nur den Beweis, daß der Postbote meint, den Briefumschlag in
> den Briefkasten geworfen zu haben.

Muss man nicht. Einen leeren Fensterbriefumschlag kann kein Postbote zustellen, weil dann keine Empfängeradresse vorhanden ist. Darum muss auch der Umschlag verwahrt werden. Den wegzuwerfen bedeutet im Ernstfall Beweismittel vernichtet zu haben.


Ein Fensterbriefumschlag ohne erkennbare Merkmale muß verwart werden?

Hey, wir gehen doch immer noch davon aus, daß die Firma den Empfang abstreiten will, oder?

Dann hat jemand den Brief aus dem Briefkasten geklaut, bevor der Empfänger ihn rausholen konnte.
Oder der Postbote sich geirrt; bring den mal dazu, sich nach mehreren Monaten vor Gericht an eine einzelne Postwurfsendung zu erinnen. Als Postboten noch gottgleiche Staatsdiener waren, konnten die das vielleicht (ich bezweifle auch das...), aber heute sind es nur schlecht bezahlte Angestellte einer Privatfirma, die nicht gerade durch Gedächtnisleistungen glänzen.

Bei Privatpersonen beliebt: die Ehefrau hat das Einschreiben angenommen und ihrem Gatten nicht zugestellt (sind grad im Streit). Da hilft nicht mal ein Rückschein etwas...

Zitat:
Und das weißt du immer im Voraus? Du gehst gern in die "wird-schon-nix-passieren-Offenisve", gell? Tolle Argumentation. ;)
Nö, ich bitte immer um Bestätigung. Dem einzigen wirklichen Beweis einer Kenntnisnahme. Wenn ich keine bekomme, weiß ich, woran ich bin.

Wenn man wirklich glaubt, daß eine Firma so unseriös ist, und absolut sicher sein will, hilft nur eines: den Brief persönlich hinbringen und von einem Mitarbeiter auf einer Kopie die Kenntnisnahme bestätigen lassen.
Oder Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher--allerdings nur, wenn Du darauf bestehst, daß er nicht die Post dazu benutzt.
Zitat:
Eh, ne, ein Mal habe ich dieses Prinzip nicht berücksichtigt, und prompt gings in die Hose. Kündigung per Fax. Keine Bestätigung bekommen. Reklamation verpennt. Und dann: "Kündigung? Wir haben keine Kündigung von ihnen bekommen." Tja, und dann beweise mal, dass die Dein Fax bekommen, gelesen und realisiert haben. Denn natürlich war nirgends in ihren Unterlagen zu finden....
Und das, obwohl das Faxgerät Dir ein Protokoll der Übertragung ausdruckt, also genausoviel beweisen kann, wie ein Einschreiben?
Die Welt ist schlecht...

mfg
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26.01.2006, 13:58 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Maja:
@Holger:

> Eine Kündigung kann gar nicht abgelehnt werden.

Doch, das kann sie. Zum Beispiel wegen Fristverletzung.


Es ging um die Frage, ob eine Kündigung abgelehnt werden kann, weil sie zu früh ausgesprochen wurde.

Für Haarspaltereien: wenn die Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ausgesprochen wird, kann sie nicht abgelehnt werden.
Zufrieden?

mfg
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26.01.2006, 14:31 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Der sichereste Weg bei ner Kündigung ist immer noch das man eine Kündigungsbestätigung verlangt. Hatte bisher nur eine einzige Firma die mir keine Bestätigung zugeschickt hat obwohl ich meiner Meinung nach sogar noch nen Guthaben dort haben müsste...
--
Andreas Magerl
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26.01.2006, 15:01 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@Holger:
> Hmm, vielleicht beeindruckt es den Richter wirklich, wenn Du ihm den
> Beweis erbringst, daß der Briefumschlag den Empfänger erreicht hat.

Nein, es geht vor allem um einen Beweis, dass ich die Sendung abgeschickt habe. Meines Wissens wird das - selbst bei Nichtauffindbarkeit des enthaltenen Gegenstands - dann juristisch anders gewertet - es sei denn, der Empfänger kann diesen "Anscheinsbeweis" (so das Fachwort) erschütern.

> Dann mußt Du allerdings "mit Rückschein" wählen, andernfalls hast Du
> nur den Beweis, daß der Postbote meint, den Briefumschlag in den
> Briefkasten geworfen zu haben.

S.o.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 26.01.2006 um 15:17 Uhr geändert. ]

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26.01.2006, 17:10 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Der Rückschein ist der Nachweis dafür, dass eine Sendung den Empfänger erreicht hat. Natürlich kann dieser immer behaupten, dass nur ein leeres Blatt im Umschlag war. Darum gilt es, diese Behauptung so unglaubwürdig wie möglich erscheinen zu lassen.

Die Beweislast liegt beim Versender. Mit dem Fenterbriefumschlag ist schon mal ausgeschlossen, dass das Blatt im Umschlag völlig leer war, denn zumindest die Empfängeradresse musste drauf stehen, damit eine Zustellung überhaupt möglich war. Das macht Richter argwöhnig, warum dann der Rest nicht auch auf diesem Blatt hätte stehen sollen.

Wer sich noch mehr absichern will, sorgt für einen Zeugen, der gesehen hat, wie man das Schreiben in den Umschlag gesteckt und diesen zugeklebt hat.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen muss, dem bleibt nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher.



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28.01.2006, 07:25 Uhr

TopGun
Posts: 37
Nutzer
@Maja:
endlich hab ichs geschafft ich hab die kündigungsbestätigung erhalten ,sogar zweimal am mittwoch und am donnerstag mit entntschuldigungsschreiben ( teschnische probleme )

vielen dank an alle

thema kann glaube ich jetzt geschlossen werden :commo:

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28.01.2006, 12:31 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@TopGun:

Hey, dass ist ja prima!

Also doch alles nicht so "schlimm" :D
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.kilu.net/hp/thumb.html

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28.01.2006, 20:00 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@TopGun:

Na siehste. Dann herzlichen Glückwunsch und viel Freude mit dem neuen Provider.


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01.02.2006, 15:12 Uhr

CASSIUS1999
Posts: 918
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Der sichereste Weg bei ner Kündigung ist immer noch das man eine Kündigungsbestätigung verlangt. Hatte bisher nur eine einzige Firma die mir keine Bestätigung zugeschickt hat obwohl ich meiner Meinung nach sogar noch nen Guthaben dort haben müsste...
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Andreas Magerl
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Eben, so mache ich das auch.

Man hat dann eine relative Sicherheit, dass man, wenn man nach einer Woche nachfragen kann, wenn man nichts erhalten hat. Eine seriöse Firma hat damit keine Probleme.

Einschreiben mit Rückschein nutze ich nur bei Firmen oder Leuten, denen ich nicht traue oder bei denen eine gerichtliche Außeinandersetzung droht.
--
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Amiga 1000 Forumsfraktion
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"Das war nicht nur der Sprung vom Käfer zum Golf, sondern gleich zum schnellen BMW" S. Slabihoud, Computerhistoriker über den Amiga Start
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