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amiga-news.de Forum > Get a Life > Porto-Erstattung bei Rücksendung [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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03.02.2006, 14:22 Uhr

padrino
Posts: 576
Nutzer
Hi,

weiß jemand, wie sich das verhält, wenn man online was bestellt und es zurück gehen läßte, weil die Ware nicht so toll ist. Z.b. als "Profi Gerät" betitelt aber es war nur Schrott. Was ist dann mit dem Porto, dass ich bezahlt habe für den Weg ZU mir?
Ich weiß beim Warenwert unter 40EUR habe ich das Rückporto zu tragen. Aber wie ist es mit dem anderen? Genauso, oder gibt es da keine Regelung?

CU,
Mario

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03.02.2006, 15:30 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@padrino:

Auszug Internetrecht Uni Münster stand Januar 2006:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/skript_Januar2006.pdf
--- 8< ---
Das Widerrufsrecht kann ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden. Grundsätzlich
dürfen dem Verbraucher auch keine Kosten für die Ausübung des Widerrufsrechts auferlegt
werden. Wie Art. 6 der Fernabsatzrichtlinie ausdrücklich festschreibt, dürfen dem
Verbraucher einzig die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren auferlegt werden.
Bei hohen Transportkosten kann der Kunde die Rücksendung bis zur Zahlung eines
Vorschusses verweigern (§ 669 BGB analog). Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Fernabsatz
bei Finanzdiuenstleistungen im Dezemberr 20041060 kann der Händler dem Kunden die
Rücksendekosten nach ausgeübtem Widerrufsrecht dann auferlegen, wenn die einzelne
zurückgesandte Ware einen Bestellwert von mehr als 40 Euro aufweist und der Kunde im
Zeitpunkt des Widerrufs den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat. Weiterhin bleibt es bei der
bisherigen Regelung, dass der Kunde vertraglich zur Zahlung der Rücksendekosten
verpflichtet werden kann, wenn der Bestellwert unter 40 Euro liegt (§ 357 Abs. 2 S. 3
BGB). Streitig ist, ob die anteiligen Versandkosten bei Rückgabe der Ware im
Versandhandelskauf („Hinsendekosten“) erstattungsfähig sind. Einige Gerichte1061 sehen kein
Problem darin, daß der Unternehmer dem Kunden bei der Rückzahlung des Kaufpreises die
Erstattung der Hinseendekosten verweigert; darin sei kein Verstoß gegen §§ 312b-d BGB zu
sehen. Dies sehen andere Gerichte zugunsten des Verbrauchers anders.1062

--- 8< ---
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
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[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 03.02.2006 um 15:36 Uhr geändert. ]

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03.02.2006, 16:58 Uhr

pixl
Posts: 2581
Nutzer
Passt zwar nicht ganz zum Thema aber hat was generell mit Versand zu tun.
wie verhält es sich damit ?

Ich habe bei E++y enen Artikel gekauft das Geld überwiesen und mit der Melsung " ich werde die Zahlung in kürze Vornhemen" u.a. meine Lieferadresse ( die von der registrierten adresse abweicht, da es Zeiten gab wo meine Frau Stress machte wenn ich den namen E**y schon erwähnte) angegebn , der verkäufer hat das paket abgeschickt allerdings nicht an die Lieferadresse sondern an die bei Ebay registrierte.
Das ganze lief über Hermes , allerdings müssen die da wohl neuerdings auch Leute mit gelben Binden ( die mit den drei schwarzen Punkten drauf) einstellen denn , es wurde online vermerkt das die Adresse (die zweifelsohne richtig war ) nicht stimmt.

Daraufhin informierte der Verkäufer mich und fragte was mit der Adresse los wäre. Auf meine Bitte hin ob nicht bei der Klärung das ganze an die andrer adresse gesendet werden könne , gab mir der Verkäufer die Kontaktadresse von hermes (kostenpflichitige Nummer) mit dem Hinweis das ich das ganze dort klären könne, was ich auch tat.

Na und gestern bekam ich eine Mail vom Verkäufer das das paket wieder zurückgekommen sei , mit den Hinweis das er das nochmal an die richtige Adresse schicken würde wenn ich nochmal die Portokosten ( wobei diese 5,90 EUr betrugen ich ihm aber 10EUR versandkosten überwiesen habe )übernehmen werde.
Da aber Hermes mir einen Gutschein versprochen hat der an den absender geschickt werden wird, und sich der verkäufer damit einverstanden erklärt hat muss ich wohl diese nicht übernehmen.

Meine Frage ist
Bin ich für den Versand der Ware insoweit verantwortlich , das ich zusätzliche kosten für den wiederversand und die telefonische Klärung übernehmen muss, wenn der Verkäufer meine Mail mit der abweichenden Lieferadresse übersehen hat und Hermes Mist gebaut hat?

Ich will keinen Stress machen sndern endlich die Ware haben aber interessieren würde mich das schon.
--
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03.02.2006, 17:52 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@pixl:

Scherzhaft->

Du bist nicht zufällig mit dem Computer-Genie verwandt?
*click mich* ;-)
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
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03.02.2006, 18:51 Uhr

amigolas
Posts: 202
[Ex-Mitglied]
@pixl:

bindend ist nur die Adresse, die bei e**y in der Kaufabwicklung hinterlegt ist. Wenn der Käufer eine andere angibt, muss er sich diese vor dem Versand bestätigen lassen.

Grüße,
amigolas

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03.02.2006, 19:08 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von amigolas:
@pixl:

bindend ist nur die Adresse, die bei e**y in der Kaufabwicklung hinterlegt ist. Wenn der Käufer eine andere angibt, muss er sich diese vor dem Versand bestätigen lassen.

Grüße,
amigolas


Was meinst Du denn mit "Kaufabwicklung"?

Geliefert wird an die Primäre Lieferadresse in Deinen Einstellungen.
Oder Du besitzt mehrere Lieferadressen, dann eben über die Auswahl!

--
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03.02.2006, 19:32 Uhr

pixl
Posts: 2581
Nutzer
@amigolas:
es sind bie mir zwei Adreesen hinterlegt.
einmal die Lieferadresse und die Adresse mit der ich bei E**bay angemeldet habe.
BEIDE adressen wurden dem verkäufer zugesand.
die eine automatisch von Ebay ( die adresse unter der ich mich registriert habe) und die Lieferadresse die mit der Betsätigung der Zahlung gesendet wird.
( bis auf eine Ausnahme sorge ich auch immer dafür das der verkäufer diese Mail erhält, auch wenn ich dann zu diesem Zeitpunkt das online überweise)

In der Mail " ich werde die Zahlung vornhemen " steht uach immer der Vermerk bitte liefern sie mir die Ware an folgende Adresse:
und da steht auch die Lieferadresse.
Nur wenn der Verkäufer diese Mail nicht liest ..
@ hjörg: nee ich bin nicht ihm verwandt aber am Freitag den 13. geboren ( kein Witz) und habe einen Onkel der Millionär ist und noch dazu geizig. :)
Es gab da mal einen gewissen Carl Barks der hat da so eine Comic Figur gezeichnet , mit der ich irgendwie Ähnlichkeit habe :)

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03.02.2006, 20:01 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@pixl:
> aber am Freitag den 13. geboren

Das merkt man. :)

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03.02.2006, 22:29 Uhr

pixl
Posts: 2581
Nutzer
@CarstenS:
>>Das merkt man. :) <<
was glaubst Du wie oft ich diesen Spruch höre.....
Hat aber auch seinen Vorteil, ich bin an Katastrophen gewöhnt und lerne damit immer besser damit klarzukommen.
Vielicht sollte ich mich irgendwo als Produktester bewerben, fragt sich nur wo, was bei mir dauerhaft funktioniert, funktioniert garantiert zu 80% woanders. Warum nicht von dieser "fahigkeit" auch leben , anstat nur mit ihr zu leben bzw. überleben. Nur wo und bei wem bewirbt man sich mit so einem " talent" ?

Es gibt übrigens auch Sachen die gehen selbst bei mir nicht kaputt.

Amd Cpus zum beisspeil :)
die Dinger sind wirklich unverwüstlich :)
Wissen die das AMD eigentlich, oder brauchen die jemanden der ihnen das sagt? :)
Und Amigas die Amigas die hatte haben alle gehlten , wenn was kaputt ging dann die Turbokarten von Phase 5 , aber schient ein bekanntes Phänomen zu sein ;)

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03.02.2006, 22:33 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@pixl:
Jetzt mal ernsthaft, warst heute, es ist Freitag, aber nicht der Dreizehnte, in der Kneipe?
Deine Finger rutschen so schnell über die Tasten :D
--
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03.02.2006, 22:52 Uhr

pixl
Posts: 2581
Nutzer
@hjoerg:
ernsthaft? , das soll ich glauben ?

Das letzte mal wo ich in einer Kneipe war vor ienme dreiviertel Jahr.
Viel zu teuer dort.
Und mein letztes Glas Alkohol war zu Sylvester
Nee meine Finger rutschen immer so schnell über die Tasten.
Ich stehe mit Tastauren auf absoluten Kriegsfuss , denn meine Finger rutschen nicht schnell über die Tasten sondern von den tasten ab.


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[ Dieser Beitrag wurde von pixl am 03.02.2006 um 22:54 Uhr geändert. ]

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04.02.2006, 00:56 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@pixl:

für mich sind die meisten Tastaturen auch zu langsam (speziell die Spacetaste) 8)

--
Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg

rock down and roll when you're ready
I can't take that DJ thing

There's many who tried
to prove that they're faster,
but they didn't last
and they died as they tried

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04.02.2006, 02:21 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@padrino:

Zitat:
Original von hjoerg:
Auszug Internetrecht Uni Münster stand Januar 2006:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/skript_Januar2006.pdf
--- 8< ---
Streitig ist, ob die anteiligen Versandkosten bei Rückgabe der Ware im
Versandhandelskauf („Hinsendekosten“) erstattungsfähig sind. Einige Gerichte1061 sehen kein
Problem darin, daß der Unternehmer dem Kunden bei der Rückzahlung des Kaufpreises die
Erstattung der Hinseendekosten verweigert; darin sei kein Verstoß gegen §§ 312b-d BGB zu
sehen. Dies sehen andere Gerichte zugunsten des Verbrauchers anders.1062


Unklare Rechtslage also. Was letztlich heißt, dass geklagt werden müsste, wenn der Händler die Hinsendekosten nicht rückerstatten will. Da muss sich dann jeder selbst fragen, inwiefern eine Klage für Versandkosten von in der Regel weniger als 10 Euro sinnvoll erscheint.


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04.02.2006, 02:46 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Maja:

Ja, Angaben vom _padrino sind etwas rar...war das jetzt ein gewerblicher Händler? Gab es Geschäftbedingungen, AGB und wurde eine korrekte Widerrufsbelehrung formuliert, wie hoch war der Warenwert(neu?) usw.,usw.!
--
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04.02.2006, 12:18 Uhr

o.eschi
Posts: 995
Nutzer
Zitat:
Original von amigolas:
bindend ist nur die Adresse, die bei e**y in der Kaufabwicklung hinterlegt ist. Wenn der Käufer eine andere angibt, muss er sich diese vor dem Versand bestätigen lassen.


Da hast Du wohl was durcheinander geworfen. Der VERKÄUFER muß sich die bei Ebay hinterlegte Adresse als Lieferadresse bestätigen lassen. Anfangs habe ich es so gemacht, dass ich die Käufer in einer extra Mail darauf hingewiesen habe, aber mitlerweile nehme ich nur noch die Kaufabwicklung:
Wenn sich der Käufer bis zum Eintreffen des Geldes nicht gemeldet hat, dann ist das für mich automatisch die Bestätigung, dass die bei Ebay angegebene Adresse korrekt ist. Ansonsten nehme ich die Adresse aus der Rückmeldung vom Käufer ...

@pixl
In Deinem Fall würde ich darauf bestehen, dass er die Sachen auf seine Kosten erneut schickt - sofern Du rechtzeitig die Mail mit der abweichenden Lieferadresse verschickt hast! Dafür ist das ganze ja schließlich da ...

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04.02.2006, 14:38 Uhr

padrino
Posts: 576
Nutzer
@Maja & Hjoerg,

klar würde ich wegen des Portos nicht klagen. Aber das Porto ärgert mich schon etwas. Das Gerät wurde als "Profigerät" betitelt...
Ok, bei ebay weiß ich auch, ist Schall und Rauch. Aber, das Teil war so mieß, das hätte ich nicht erwartet. Und gibt es bei ebay nicht auch sowas wie ein Werbeversprechen?
Der Verkäufer ist wohl kommerziell/Powerseller. AGB hat er auch, da steht drin:

"Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

Steht meiner Meinung nach, also nix übers "Hinporto" drin.
Die Ware wurde als "Sofort&Neu" gekauft.

Würde ja einen link setzen, aber dann würde man sehen, dass ich mir, (peinlich, peinlich) einen "Profi Karaoke Mischverstärker" gekauft habe. *hust* ;-))

CU,
Mario

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04.02.2006, 16:27 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@padrino:

Aha, das doch soweit gut für Dich!
Ich gehe mal von einem Bsetellwert <40,00EUR aus.
Hast Du denn einen Widerruf gemacht und den Verkäufer per Email mal (feundlich)gefragt welche "beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren" sind?
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
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04.02.2006, 16:44 Uhr

padrino
Posts: 576
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
@padrino:

Aha, das doch soweit gut für Dich!
Ich gehe mal von einem Bsetellwert <40,00EUR aus.
Hast Du denn einen Widerruf gemacht und den Verkäufer per Email mal (feundlich)gefragt welche "beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren" sind?


Hi,

also, ich hab im Moment mal nur freundlich widerrufen. Und das wurde mir auch bestätigt. Die Ware ging zurück und nun ist Geld da, aber eben nur der reine Warenwert.
In meiner Mail habe ich nur um Rückerstattung gebeten und auch darauf hingewiesen, dass das Rückporto zu meinen Lasten geht.
Nun ist Geld da und ich wollte nun mal wissen, wie es mit dem Hinporto aussieht, bevor ich mich deswegen (freundlich) nochmal an den Verkäufer wende...

CU,
Mario

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04.02.2006, 18:32 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
Nutzer
Das ist jetzt der schwammige Teil, was genau ist die "Empfangene Leistung" Die Portokosten hat schlußendlich der Versanddienst empfangen und nicht der Verkäufer.

Unabhängig von diesem speziellen Fall muß man auch mal die Seite des Verkäufers ansehen. Es wäre ja auch irgendwo verkehrt, wenn der Verkäufer draufzahlt, nur weil dem Kunden die Farbe nicht gefällt.
Wie gesagt, völlig unabhängig vom vorliegenden Fall.
Von daher würde ich schon denken, daß die Portokosten nciht zurückerstattet werden müssen, es sei denn es liegen grobe einseitige Fehler des Verkäufers vor.
Ob eine vollmundige Werbeversprechnung nun schon dazu zählt weiß ich nicht. Wenn Funktionen beworben worden sind, die so nciht vorhanden sind, ist das etwas anderes.
Beispiel: Wenn der Autohändler sagt: "Das ist das tollste Auto überhaupt" und der Wagen erfüllt die daraufhin geweckten Erwartungen nicht, fällt das unter pech gehabt.
Wenn der Händler jedoch sagt, der Wagen hat 150 PS und hat dann nur 110 PS, dann ist das durchaus als einseitiges Verschulden zu sehen.
--
Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

Jetzt neuer, aber immer noch nicht interessanter: http://www.lemmink.joice.net

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04.02.2006, 19:32 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
Zitat:
Original von CarstenS:
@pixl:
> aber am Freitag den 13. geboren

Das merkt man. :)


Was habt Ihr denn gegen Freitag, 13. ? Ist doch ein schönes Datum, wie geschaffen, um weitreichende Entscheidungen zu treffen.
--
Wir haben Augen, doch wir schauen nicht hin.
Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu.
Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass
und doch sagen wir nichts.

Der Zeitreisende

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04.02.2006, 21:20 Uhr

pixl
Posts: 2581
Nutzer
@Han_Omag:
ich ahbe gar nix gegen den Freitag den 13. aber wenn man dort gebren ist und irgendwie das Gefühl hat das fast sein ganzes Leben freitag der 13.te ist ........
dann könnte man schon eine gewisse abneigung haben.

--
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05.02.2006, 00:30 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@padrino:

Das Widerrufrecht bei Verbraucherverträgen ist in § 371a BGB geregelt. Sinngemäß steht nichts anderes in den AGB des Verkäufers. Über Hinsendekosten lässt das Gesetz sich nicht aus, sondern nur über die Kosten der Rücksendung.

Ich würde mal sagen, lass es gut sein. Ist zwar ärgerlich, lohnt aber den Aufwand dennoch nicht. Auf eine Klage wegen irreführender Werbeaussagen würde ich es dabei auch nicht ankommen lassen. Der Streitwert (Hinsendekosten) ist einfach zu niedrig dafür. Wenn Du vor Gericht verlierst, wirds erst richtig teuer. Eine Versicherung wird sich darauf nicht einlassen wollen.

Packs halt in die Schublade mit der Aufschrift Lehrgeld. So eine habe ich auch und die ist bei mir im Laufe der Jahre ziemlich voll geworden. Cest la vie...

Und zum Thema Profigeräte die keine sind: Vorab zum Thema recherchieren kann vor unschönen Überraschungen bewahren. Das Medium Internet gibt uns doch die Möglichkeit, zu jedem Produkt umfangreiche Informationen einzuholen.


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05.02.2006, 04:58 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
@pixl:

Ich verstehe, was du meinst, aber meinetwegen könnte öfter Freitag, der 13te sein, denn ich verbinde sehr schöne Erinnerungen mit dem Datum. So hat wohl jeder seine eigenen Ansichten bezüglich dieses Datums. ;)
--
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Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu.
Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass
und doch sagen wir nichts.

Der Zeitreisende

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05.02.2006, 05:50 Uhr

pixl
Posts: 2581
Nutzer
@Han_Omag:
das ganze bezog sich ja auf eine scherzhafte anfrage von hjörg in bezug auf Murphy weil ettsens diese Geschichte hier eine absolute bestätigung des Murphyschen Gesetz ist und zeitens mir ja noch andere katastrophen dieich hier im Forum erwähnt habe passiert sind.
wenn dann noch der Umstand dazu kommt das ich an einem Fraeitag den dreizehnten geboren dazu kommt könnte man diesen als Ursache nehmen was natürlich quatsch ist.
Im übrigen treten diese Katastrophen an jedem beliebigen tag ein NUR nicht am freitag dem 13.
Insofern ist das kein Tag wo ich mich krank melde und im bett bleibe damit bloss nix passiert.

--
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05.02.2006, 11:34 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@Han_Omag:
> So hat wohl jeder seine eigenen Ansichten bezüglich dieses Datums. ;)

Das stimmt. Ich hatte mit diesem Tag auch noch keine Probleme.

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