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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Amiga OS 3.9 Raubkopie??? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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16.02.2006, 01:29 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Software und Musik sind afaik im Allgemeinen vom Umtausch ausgeschlossen. Etwas anderes ist es, wenn das Programm, das Spiel ganz und gar nicht funktioniert bzw. der Datenträger defekt ist. Oder die Audio-CD wegen eines Kopierschutzes im eigenen Hifi-Gerät nicht funktioniert.

Eine von einem selbst als unschön empfundene Aufmachung eines Datenträgers, einer Verpackung, einer Anleitung ist kein Defekt aus dem man irgendwelche Rechte ableiten könnte. Da könnte man höchstens schauen, ob der Händler sich kulant zeigt und mal höflich nachfragen, ob eventuell umgetauscht wird.

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16.02.2006, 07:01 Uhr

Amaris
Posts: 941
Nutzer
@AndreasM:

Zitat:
Ob das nun auf einer gepressten CD, einer CDR oder der source auf nem zettel gekrizelt ist spielt dabei nicht die geringste Rolle.

Du meinst also daß es in Ordnung wäre, wenn sich demnächst statt CDs / DVDs in den Verpackungen von Programmen eine Stapel Papier mit dem Quellcode befinden würde ?


--

-Amiga 1200, 68030 @ 50 Mhz, 4 GB HDD, 16 MB RAM, externes PCMCIA-CD-ROM-Laufwerk

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16.02.2006, 11:38 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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@Amaris:

Ich glaub das jeder verstanden hat was ich damit meine...
--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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16.02.2006, 11:52 Uhr

CrazyIcecap
Posts: 143
Nutzer
Genaugenommen zahlt man ja auch nicht für die CD bzw. den Datenträger, sondern für die Nutzungslizenz.
Dass man das Programm auf einer CD/Diskette/Kassette/Lochkarte etc. in ausführbarer Form erhält, ist strenggenommen eigentlich nur ein "Service" des Lizenzgebers.


--
Meister Yoda: Die andere Seite sehr dunkel ist.
Obi Wan Kenobi: Iss deinen Toast und mecker nicht!

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16.02.2006, 12:19 Uhr

Ralf27
Posts: 2779
Nutzer
Zitat:
Original von CrazyIcecap:
Genaugenommen zahlt man ja auch nicht für die CD bzw. den Datenträger, sondern für die Nutzungslizenz.
Dass man das Programm auf einer CD/Diskette/Kassette/Lochkarte etc. in ausführbarer Form erhält, ist strenggenommen eigentlich nur ein "Service" des Lizenzgebers.

Jo, das würde ich gerne mal sehn wenn man WindowsXP bestellt und dann das ganze als Lochkartenstapel bekommen würde. :D Ich glaube, da würde ein LKW nicht ausreichen. :shock2: :D

Allerdings denk ich mir auch mal das man auch für ein eventuell vorhandenes Handbuch etc. bezahlt. Klar.

Wenn man z.b. ein Sharewareprogramm bezahlt, dann bekommt man ja auch meistens keine CD(R) oder sonst was, sondern nur das ganze imaginär als en haufen Elektronen. Aber da regt sich auch keiner auf, wieso auch.
--
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16.02.2006, 13:03 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Also ich versteh die ganze Diskussion hier nicht mehr!
Ich denke jeder weiß wofür er bezahlt, nämlich für die Lizenz.
Allerdings kann mir niemand erzählen, dass er es für Gut heißt nen gebrannten Rohling zu bekommen und die Anleitung als lose Blattsammlung dazu. Vorallem werden bei dieser Vorgehnsweise Raubkopierern alle Tore und Falltüren geöffnet! Denn das äußere Erscheinungsbild der Software sieht ja eh schon nach Raubkopie aus.

Versteht ihr was ich meine???

Gruß,
Schaumstoffschlau
--
<<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>>

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16.02.2006, 13:08 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
Also ich versteh die ganze Diskussion hier nicht mehr!
Ich denke jeder weiß wofür er bezahlt, nämlich für die Lizenz.
Allerdings kann mir niemand erzählen, dass er es für Gut heißt nen gebrannten Rohling zu bekommen und die Anleitung als lose Blattsammlung dazu. Vorallem werden bei dieser Vorgehnsweise Raubkopierern alle Tore und Falltüren geöffnet! Denn das äußere Erscheinungsbild der Software sieht ja eh schon nach Raubkopie aus.

Versteht ihr was ich meine???


Was ich damit klar mchen wollte. Egal ob es eine CD,eine CDR oder sonst was ist. Es handelt sich um eine Original.

Nur eine weil es eine CDR und keine CD ist, ist es deswegen kein Original mehr.

Wir verkaufen z.b. unsere Software zu 90% auf CDRs.

Anders wäre es auf den Minimarkt Amiga auch gar nicht mehr realisierbar. Man kann keine CDs pressen lassen um dann 3/4 der Produktion in die Tonne zu werfen da sie eh nicht verkauft werden.
Von Handbüchern brauchen wir erst gar nicht reden.

Eine Alternative gibt es nicht!

Raubkopierer sind in diesem Zusammenganh das kleinere Problem. Die Masse der Raubkopierer stellen das entweder ins Netz oder sie kannel 500 oder 1.000 Programme auf eine CD bzw. dvd.


--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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16.02.2006, 13:51 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Hallo?
Anscheinend brauchen hier so einige Nachhilfe in Rechtsgeschäften.
Also ob nun eine Software nur in Lizenz oder auch mit Datenträgern gekauft wird, ist nunmal Bestandteil des Rechtsgeschäftes.

Sowas wird geregelt durch die Willenserklärungen, AGBs und sonstige Vereinbarungen. Findets selber heraus, hab jetzt keinen Bock das groß niederzuschreiben. Aber sowas lernt man in jedem BWL Kurs ;)

Nur soviel: Es gibt keine pauschalen Aussagen darüber, daß man Software NUR immer in Lizenz kauft und die Auslieferung egal ist (Das ist falsch!)

mfg

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16.02.2006, 15:16 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Ich BOGOMIL mich in die Ecke! Schön gesagt, Bogo!
--
<<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>>

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16.02.2006, 15:35 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
Ich BOGOMIL mich in die Ecke! Schön gesagt, Bogo!
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Watt ?

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16.02.2006, 15:40 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Er glaubt das Du ihm recht gegeben hast und ein Hersteller angeben muss das die Software auf einer CDR und nicht auf einer gepressten CD ist.
--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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16.02.2006, 16:50 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von AndreasM:
Er glaubt das Du ihm recht gegeben hast und ein Hersteller angeben muss das die Software auf einer CDR und nicht auf einer gepressten CD ist.

Ich weiß nicht, ob lumpi da so viel reininterpretiert. Bei ihm weiß man ja nie genau.

Aber mit Sicherheit kann man aus dem Posting von Bogomil76 herauslesen, daß es keineswegs so ist, wie hier behauptet wurde, daß man Lochkarten oder Quellcode-Ausdrucke als Übergabeform eines normalen Softwarekaufs akzeptieren müsse.

Genauso kann man herauslesen, daß zwischen der Bezahlung einer Sharewaregebühr, bei der man keinen Datenträger erhält, und einem klassischen Softwarekauf rechtliche Unterschiede bestehen.

In beiden Fällen kann ich nur zustimmen. Ein generelles Recht auf einen gepreßten Datenträger ergibt sich daraus allerdings nicht.

mfg
--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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16.02.2006, 17:21 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Aber mit Sicherheit kann man aus dem Posting von Bogomil76 herauslesen, daß es keineswegs so ist, wie hier behauptet wurde, daß man Lochkarten oder Quellcode-Ausdrucke als Übergabeform eines normalen Softwarekaufs akzeptieren müsse.

Schnüff, das hatte ich ja mit meinem Beispiel gar nicht gemeint. Es ging mir nur darum zu zeigen das es sich auch um ein Original handelt wenn es eine CDR ist. Oder meinetwegen nen Zettel wo der Source drauf gekritztelt ist. Das man natürlich wenn man eine CD bestellt dafür keinen Zettel bekommen darf ist klar.

Zitat:
Genauso kann man herauslesen, daß zwischen der Bezahlung einer Sharewaregebühr, bei der man keinen Datenträger erhält, und einem klassischen Softwarekauf rechtliche Unterschiede bestehen.

Nicht wirklich. Der einzige Unterschied dürfte sein das man keine Gewährleistung auf den datenträger geben muss. sonst wüsste ich jetzt da keinen unterschied.


--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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16.02.2006, 17:29 Uhr

aPEX
Posts: 4692
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Steckt eure Energie lieber in Hardware oder Software Projekte, statt sich tagelang hier zu bekriegen...

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cu, aPEX
:commo: http://www.a1k.org - Die Amiga Community :commo:


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16.02.2006, 17:30 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Hier bekriegt sich doch niemand?
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Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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16.02.2006, 17:32 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Holger:

Ich weiß nicht, ob lumpi da so viel reininterpretiert. Bei ihm weiß man ja nie genau.

Aber mit Sicherheit kann man aus dem Posting von Bogomil76 herauslesen, daß es keineswegs so ist, wie hier behauptet wurde, daß man Lochkarten oder Quellcode-Ausdrucke als Übergabeform eines normalen Softwarekaufs akzeptieren müsse.

Genauso kann man herauslesen, daß zwischen der Bezahlung einer Sharewaregebühr, bei der man keinen Datenträger erhält, und einem klassischen Softwarekauf rechtliche Unterschiede bestehen.

In beiden Fällen kann ich nur zustimmen. Ein generelles Recht auf einen gepreßten Datenträger ergibt sich daraus allerdings nicht.


Was der so manchmal so interpretiert weiss ich sowieso nie ;)

Aber es stimmt, man kann beides reininterpretieren, deshalb ja auch mein allgemeiner Hinweis aufs Rechtsgeschäft...

mfg

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16.02.2006, 18:07 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Schnüff, das hatte ich ja mit meinem Beispiel gar nicht gemeint. Es ging mir nur darum zu zeigen das es sich auch um ein Original handelt wenn es eine CDR ist. Oder meinetwegen nen Zettel wo der Source drauf gekritztelt ist. Das man natürlich wenn man eine CD bestellt dafür keinen Zettel bekommen darf ist klar.

Auch wenn man keine CD sondern nur eine Software bestellt, muß man keinen bekritzelten Zettel akzeptieren. Das deutsche Recht erlaubt die Anwendung von Gewohnheitsrecht, und source-code selber Eintippen gehört nicht zu den üblichen Praktiken.
Daß es für einen optischen Datenträger nicht von Belang ist, ob seine Unterseite silber, golden, blau oder grün schimmert, da sind wir uns wohl einig.
Wenn aber zum Beispiel jemand für OS3.x eine Bootdiskette eingeklagt hätte, weil der Amiga nunmal nicht von CD booten kann, hätte ich ihm durchaus gute Chancen eingeräumt...

Zitat:
>... Bezahlung einer Sharewaregebühr... und einem klassischen
> Softwarekauf rechtliche Unterschiede bestehen.

Nicht wirklich. Der einzige Unterschied dürfte sein das man keine Gewährleistung auf den datenträger geben muss. sonst wüsste ich jetzt da keinen unterschied.


Siehe oben: zulässige Anwendung von Gewohnheitsrecht, sowie klassischem Kaufrecht (eines Produktes) oder Lizenzkauf.

Wer eine Software kauft, die per Definition zuerst ausprobiert werden darf, kann (und sollte), kann sich nicht hinterher darüber beschweren, wenn die Software nicht funktioniert. Der Autor kann davon ausgehen, daß die Lauffähigkeit gegeben ist, wenn jemand die Sharewaregebühr bezahlt. Und auch, daß der User die Lizenzbestimmungen gelesen hat, wenn er die Gebühr für einen Lizenzkey überweist.

Das ist meilenweit vom klassische Laden oder Bestellkauf entfernt, bei dem die so genannten EULA dem User zum Kaufzeitpunkt völlig unbekannt ist. Deshalb erhält der User auch alle aus dem Kaufrecht erwachsenden Verwertungsrechte, die die "EULA" auch mit "Zustimmen"-Button nicht verwehren kann, eine Unveräußerlichkeit der Lizenz festzuschreiben ist zum Beispiel unmöglich.

mfg
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16.02.2006, 18:28 Uhr

Crack
Posts: 1181
[Ex-Mitglied]
Zitat:
Original von Ralf27:
...

Wenn man z.b. ein Sharewareprogramm bezahlt, dann bekommt man ja auch meistens keine CD(R) oder sonst was, sondern nur das ganze imaginär als en haufen Elektronen. Aber da regt sich auch keiner auf, wieso auch.
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Nun, warum wohl?
Weil ich vorher informiert bin, das ich nur ein Keyfile bekomme. :dance1:

Ein Händler tut sich aber selber keinen Gefallen, wenn er seine Kunden mit Low-Budget Versionen regelrecht überrascht. X(


Gruss

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16.02.2006, 19:16 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von AndreasM:
Schnüff, das hatte ich ja mit meinem Beispiel gar nicht gemeint. Es ging mir nur darum zu zeigen das es sich auch um ein Original handelt wenn es eine CDR ist. Oder meinetwegen nen Zettel wo der Source drauf gekritztelt ist. Das man natürlich wenn man eine CD bestellt dafür keinen Zettel bekommen darf ist klar.

Auch wenn man keine CD sondern nur eine Software bestellt, muß man keinen bekritzelten Zettel akzeptieren. Das deutsche Recht erlaubt die Anwendung von Gewohnheitsrecht, und source-code selber Eintippen gehört nicht zu den üblichen Praktiken.
Daß es für einen optischen Datenträger nicht von Belang ist, ob seine Unterseite silber, golden, blau oder grün schimmert, da sind wir uns wohl einig.
[/quote]

Nochmal. ich wollte damit zeigen das ein Original eben ein Original ist, unabhängig davon worauf es gespeichert ist. Wenn ein Zettel mit Source angeboten wird, handelt es sich dabei um ein Original und nicht wie Schaumstoff meine um eine Kopie. Wenn eine CD angeboten wird, handelt es sich dabei um ein Original und nicht um eine Kopie. Egal ob es auf CD oder CDR gespeichert ist.

Zitat:
Wenn aber zum Beispiel jemand für OS3.x eine Bootdiskette eingeklagt hätte, weil der Amiga nunmal nicht von CD booten kann, hätte ich ihm durchaus gute Chancen eingeräumt...

Nur wenn bei den Systemanforderungen vergessen worden wäre ein CDLaufwerk bzw. ein Disklaufwerk einzutragen.

Zitat:
Zitat:
>... Bezahlung einer Sharewaregebühr... und einem klassischen
> Softwarekauf rechtliche Unterschiede bestehen.

Nicht wirklich. Der einzige Unterschied dürfte sein das man keine Gewährleistung auf den datenträger geben muss. sonst wüsste ich jetzt da keinen unterschied.


Siehe oben: zulässige Anwendung von Gewohnheitsrecht, sowie klassischem Kaufrecht (eines Produktes) oder Lizenzkauf.


Ändert nichts an der Tatsache das es keinen rechtlichen Unterschied zwischen Shareware und kommerzieller Soft gibt.

Zitat:
Wer eine Software kauft, die per Definition zuerst ausprobiert werden darf, kann (und sollte), kann sich nicht hinterher darüber beschweren, wenn die Software nicht funktioniert. Der Autor kann

doch, kann er. allerdinngs dürfte es mit geld zurück bei shareware relativ schwierig werden. generell bei software die nicht auf versiegelten datenträgern gespeichert ist.

Zitat:
davon ausgehen, daß die Lauffähigkeit gegeben ist, wenn jemand die Sharewaregebühr bezahlt. Und auch, daß der User die Lizenzbestimmungen gelesen hat, wenn er die Gebühr für einen Lizenzkey überweist.

nicht alles was gerne bei den lizenzbestimmungen drinnen steht ist auch wirklich in deutschland gültig. die meisten shareware programme haben irgendwelche einschränkungen. wenn da auf einmaal bei der vollversion etwas nicht geht kann sich der programmierer nicht mit "hast ja ausprobiert" rausreden.

--
Andreas Magerl
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17.02.2006, 09:01 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
Crack, Du sprichst mir aus meinem Face!!! eine Praktik, die das verschicken von gebrannten CD bei Originalsoftware tolleriert, kann keine GEsunde Praktik sein und darf so auch nicht praktiziert werden. Denn auch hier köbnnte auf das Gewohnheitsrecht verwiesen werden. Der Kunde rechnet einfach nicht damit das er gebrannte CDs erhält und wohlmöglich dazu noch ne lose Blattsammlung als Manual erhält. Der Händler ist also eingentlich dazu verpflichtet diese Unüblichkeit auf seiner Homepage anzugeben. Das schließe ich aus unserer Diskussession.

Gruß,
Schaumstoffwochenende
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[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 17.02.2006 um 09:02 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 17.02.2006 um 09:02 Uhr geändert. ]

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17.02.2006, 09:25 Uhr

aPEX
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Warum wurden eigentlich meine Beiträge komplett gelöscht (dache ANews macht sowas nicht!!!), wenn hier das Thema trotzdem munter und fröhlich so weiter geht. Dann hättet ihr auch komplett alles stehen lassen können...

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cu, aPEX
:commo: http://www.a1k.org - Die Amiga Community :commo:


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17.02.2006, 09:33 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
@aPEX

Was spricht denn bitte gegen diese Diskussession??? Hier wird ganz sachlich und vernünftig miteinander über grundsätzliche Dinge geschnackt, OHNE dabei geschäftsschädigend zu argumentieren.

Wo ist jetzt dein Prob aPEX?

Es besteht nicht der geringste, aber auch nicht der geringste Grund für die Mods tätig zu werden und den Thread zu schließen wäre absolut daneben!

Sind wir hier im Kindergarten aPEX? Hätte eigentlich ein wenig mehr Feingefühl von dir erwartet! Immer flauschig bleiben...nääääää!!! Wir sind doch alle coole Jungs!!!

Gruß,
SChaumstoffkloppe
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[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 17.02.2006 um 09:39 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 17.02.2006 um 09:40 Uhr geändert. ]

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17.02.2006, 10:11 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
Crack, Du sprichst mir aus meinem Face!!! eine Praktik, die das verschicken von gebrannten CD bei Originalsoftware tolleriert, kann keine GEsunde Praktik sein und darf so auch nicht praktiziert werden. Denn auch hier köbnnte auf das Gewohnheitsrecht verwiesen werden. Der Kunde rechnet einfach nicht damit das er gebrannte CDs erhält und wohlmöglich dazu noch ne lose Blattsammlung als Manual erhält. Der Händler ist also eingentlich dazu verpflichtet diese Unüblichkeit auf seiner Homepage anzugeben. Das schließe ich aus unserer Diskussession.


Das ist absoluter Schwachsinn. Es gibt kein Recht auf eine gepresste CD.

Und wenn Du vom Gewohnheitsrecht ausgehst dann ist eine CDR auf dem Amiga schon lange normal und standart. Wenn Du also Gewohnheitsrecht annwenden willst dann musst du beim Amiga fest damit rechnen das Du eine CDR bekommst.

Wenn Du keine Ahnung von Gesetzen hast dann versuche sie nicht zu interpretieren...
--
Andreas Magerl
http://www.kolonialkampf.de

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17.02.2006, 10:15 Uhr

Han_Omag
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Zitat:
Original von aPEX:
Warum wurden eigentlich meine Beiträge komplett gelöscht (dache ANews macht sowas nicht!!!), wenn hier das Thema trotzdem munter und fröhlich so weiter geht. Dann hättet ihr auch komplett alles stehen lassen können...

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cu, aPEX
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> Steckt eure Energie lieber in Hardware oder Software Projekte, statt sich tagelang hier zu bekriegen...

--
cu, aPEX
http://www.a1k.org - Die Amiga Community


So wie ich das bisher mitgekriegt habe, ist das alles, was du bisher in diesem Thread geschrieben hast. Kann es sein, das du da was verwechselst, oder habe ich da was verpasst?
--
Wir haben Augen, doch wir schauen nicht hin.
Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu.
Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass
und doch sagen wir nichts.

Der Zeitreisende

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17.02.2006, 10:19 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von Maja:
Software und Musik sind afaik im Allgemeinen vom Umtausch ausgeschlossen. Etwas anderes ist es, wenn das Programm, das Spiel ganz und gar nicht funktioniert bzw. der Datenträger defekt ist. Oder die Audio-CD wegen eines Kopierschutzes im eigenen Hifi-Gerät nicht funktioniert.


ups, ganz übersehen. Stimmt so nicht. Software ist im allgemeinen nicht vom Umtausch ausgeschlossen. Vor allem Amiga Software, um die es hier ja geht


--
Andreas Magerl
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17.02.2006, 10:38 Uhr

Petra
Posts: 1121
Nutzer
Zitat:
Original von aPEX:
Warum wurden eigentlich meine Beiträge komplett gelöscht (dache ANews macht sowas nicht!!!), wenn hier das Thema trotzdem munter und fröhlich so weiter geht. Dann hättet ihr auch komplett alles stehen lassen können...

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cu, aPEX
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http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=21294&start=31&BoardID=1#211325
http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=21294&start=31&BoardID=1#211490




--
[°¿°] Ciao, Petra

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17.02.2006, 10:41 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
Zitat:
Original von Han_Omag:
oder habe ich da was verpasst?


Jupp, es wurde nämlich komplett alles was ich zu dem Thema gesagt habe gelöscht...


--
cu, aPEX
:commo: http://www.a1k.org - Die Amiga Community :commo:


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17.02.2006, 10:49 Uhr

Petra
Posts: 1121
Nutzer
Zitat:
Original von aPEX:
Zitat:
Original von Han_Omag:
oder habe ich da was verpasst?


Jupp, es wurde nämlich komplett alles was ich zu dem Thema gesagt habe gelöscht...


--
cu, aPEX
:commo: http://www.a1k.org - Die Amiga Community :commo:


Lese doch einfach mal meine Antwort! Es wurde nicht alles gelöscht,
was DU zu dem Thema gesagt hast, sondern es wurden ALLE Antworten
auf einen gelöschten Beitrag entfernt! So, und da sich DEINE Antwor-
ten nur auf diesen bezogen, wurden sie gelöscht.


--
[°¿°] Ciao, Petra

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17.02.2006, 12:52 Uhr

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
Nutzer
aPEX, Petra hat alles im Griff und das ist auch gut so!
Sie macht das schon ganz gut so! Ab und an muss man die Grenzen mal ausreitzen um testen zu können ob Mods mit der Zeit dazulernen. Ab nd an muss mal ein kleiner Test (so wie er von mir iniziiert worden ist) eingestreut werden. Ich muss sagen, das A-NEWS-Forum macht sich. Die Mods gehen seit einiger Zeit feinfühliger mit Wutausbrüchen, deprimierten und fassungslosen Leuten um. Weiter so!

Gruß,
Scuamstoffforumtester
--
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17.02.2006, 13:21 Uhr

Lippi
Posts: 1247
Nutzer
@Schaumstofflumpi:

Bist Du gerade dabei, die (moralischen) Grenzen des Forums empirisch zu ermitteln ?
--
mfg - lippi --- Mario Lippert
Infokanal-tv.de     infokanal@t-online.de

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