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04.05.2006, 21:36 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von Solar:
0,174 EUR / DVD

Zitat:
Original von Maja:
Zum Thema Gema-Gebühren auf Aufzeichnungsgeräte und leere Datenträger: Die Vergütungspflicht für Aufzeichnungsgeräte und unbespielte Bild- oder Tonträger (Leermedien)


Ah ja, also doch?
Dann versteh' ich den Firlefanz aber erst recht nicht mehr:
- Ich hab' GEMA-Gebühr bezahlt (für den Rohling) und wenn ich ihn seiner Bestimmung zuführe (Musik aufspielen) mache ich mich strafbar? Wozu dann die Gebühr? Ich war seither davon ausgegangen, daß die geduldeten Privatkopien eben daher rühren, daß in den Musikcassetten etc. GEMA-Gebühren enthalten sind. Ich glaub' ich steh' im Wald ... :angry: :(
--
Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln.

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04.05.2006, 23:04 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
@DrNOP:

Niemand kann Dir verbieten, deine Vinyls auf den Rechner zu ziehen und auf CD zu brennen. Ebenso darfst du FÜR DEINEN PRIVATEN GEBRAUCH Cds kopieren. Wenn diese jedoch einen wirksamen Kopierschutz enthalten, darfst du diesen nicht umgehen (wobei man über das Wort "wirksamen" lange und innig streiten kann). Bei einer Analogkopie wird in der Regel zu deinen Gunsten davon ausgegangen, das der Kopierschutz eben NICHT wirksam ist. Bei einem illegalen Download verhält sich die Sache etwas anders. Du machst dort Gebrauch von einem Angebot, zu dem der Anbieter nicht berechtigt war. Er durfte zwar die Aufnahmen für SEINE privaten Zwecke kopieren, diese Kopien aber nicht ALLGEMEIN zur Verfügung stellen. Wobei gut möglich ist, das auch der Anbieter gar nicht die Originale hat, sondern ebenfalls per download daran gekommen ist.

Die Gema Gebühr ist eine schon relativ alte Geschichte und wird mit Sicherheit nicht mehr abgeschafft werden. Die Erweiterung auf Datenträger ist zwar nicht ganz so alt, war aber als logische Konsequenz zu erwarten. Damit ist in der deutschen Rechtssprechung die private Kopie ausdrücklich erlaubt, was sich übrigens nur auf Filme und Musik bezieht, nicht jedoch auf Computerdaten und Programme, und nur für Deutschland zutrifft. Das man dabei keinen wirksamen Kopierschutz umgehen darf, ist dagegen noch relativ jung, und basiert auf dem Gejammer der Musikindustrie.
--
Wir haben Augen, doch wir schauen nicht hin.
Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu.
Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass
und doch sagen wir nichts.

Der Zeitreisende

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05.05.2006, 12:33 Uhr

schluckebier
Posts: 1059
Nutzer
Zitat:
Wenn diese jedoch einen wirksamen Kopierschutz enthalten, darfst du diesen nicht umgehen (wobei man über das Wort "wirksamen" lange und innig streiten kann).

Eben. Einen wirksamen Kopierschutz kann man nicht umgehen, also stellt sich die Frage überhaupt nicht. :o)

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05.05.2006, 13:29 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Han_Omag:
Die Gema Gebühr ist eine schon relativ alte Geschichte und wird mit Sicherheit nicht mehr abgeschafft werden. Die Erweiterung auf Datenträger ist zwar nicht ganz so alt, war aber als logische Konsequenz zu erwarten. Damit ist in der deutschen Rechtssprechung die private Kopie ausdrücklich erlaubt, was sich übrigens nur auf Filme und Musik bezieht, nicht jedoch auf Computerdaten und Programme, und nur für Deutschland zutrifft. Das man dabei keinen wirksamen Kopierschutz umgehen darf, ist dagegen noch relativ jung, und basiert auf dem Gejammer der Musikindustrie.


Die Gemagebühren wurden damals als Ausgleich für die legale Privatkopie eingeführt. Sie war niemals als Ausgleich für Raubkopien gedacht.

Und ganz ehrlich. Ich kenn viele die sich MP3s saugen, aber einen einzigen der sich später mal die CD kaufen würde. Höchstens die übliche Frage wo man das Cover ziehen kann um es sich auszudrucken. :)

Sich im Interet nen MP3 oder nen Game zu ziehen obwohl man das Original hat ist natürlich nicht legal. War es auch noch nie. Alleine schon wegen der Tatsache das nicht 100%ig sicher gestellt ist das es wirklich eine 1:1 Kopie ist. Bei Games ganz interessant zu wissen das z.b. schon ein frei verfügbarer Patch der beim download bereits installiert ist dafür sorgt das man ne Raubkopie hat.


--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future

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05.05.2006, 13:49 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
Zur Frage, ab wann ein Kopierschutz "wirksam" ist, siehe auch http://www.recht-im-internet.de/themen/urheber/index.htm.

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05.05.2006, 14:36 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Han_Omag:
@DrNOP:

Niemand kann Dir verbieten, deine Vinyls auf den Rechner zu ziehen und auf CD zu brennen.

Sagen wir so: es ist nicht verboten. Der Gesetzgeber kann alles verbieten, was ihm gerade in den Sinn kommt, aber er könnte ein solches Verbot nicht durchsetzen.
Zitat:
Damit ist in der deutschen Rechtssprechung die private Kopie ausdrücklich erlaubt, was sich übrigens nur auf Filme und Musik bezieht, nicht jedoch auf Computerdaten und Programme, und nur für Deutschland zutrifft.
Wobei hier anzumerken ist, daß die meisten Juristen bei Musik-CDs die Existenz eines technisch wirksamen Kopierschutzes anzweifeln, während das bei DVDs zum Einsatz kommende CSS bei vielen als wirksam eingestuft wird.
Man muß da also zwischen Musik und Film unterscheiden.

"nur für Deutschland" trifft definitiv zu. In Frankreich wurde gerade in einem Gerichtsurteil p2p filesharing für legal erklärt (ich würde allerdings noch die Berufung abwarten...) und dann gab's etwas ähnliches in einem anderen europäischen Land, imho, kann mich jetzt nicht genau erinnern.

mfg
--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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05.05.2006, 18:01 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@DrNOP:

Die "Urheberrechtsabgabe" (GEMA-Gebühren) auf Aufzeichnungsgeräte und leere Datenträger hat nichts mit dem privaten Kopieren von gekauften Titeln zu tun, sondern mit dem Aufzeichnen von Austrahlungen, also dem Erstellen von Kopien ohne im Besitz eines käuflich erworbenen Originals zu sein. Etwas, was gerade wegen der Gebühr nicht illegal ist und auch nicht infrage gestellt wird.

@schluckebier

> Eben. Einen wirksamen Kopierschutz kann man nicht umgehen, also
> stellt sich die Frage überhaupt nicht. :o)

Wenn die Welt doch bloss so einfach wäre.... ;)

Umgehen im Gesetzt bezieht sich auf zielgerichtete Aktion des Nutzers, um von einem Original eine funktionsfähige Kopie zu erstellen, von der ohne zielgerichtete Aktion keine solche Kopie erstellt werden kann.

Einen unwirksamen Kopierschutz muss niemand umgehen. Eben weil er nicht schützt und von daher ohne besondere Aktion funktionsfähige Kopien erstellt werden können.

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05.05.2006, 19:20 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
@AndreasM:

> Die Gemagebühren wurden damals als Ausgleich für die legale Privatkopie eingeführt. Sie war niemals als Ausgleich für Raubkopien gedacht.

Da hast du völlig wahr ;)

> Und ganz ehrlich. Ich kenn viele die sich MP3s saugen, aber einen einzigen der sich später mal die CD kaufen würde. Höchstens die übliche Frage wo man das Cover ziehen kann um es sich auszudrucken.

Ebenso ehrlich: ich kenne niemanden, da in meinem Bekanntenkreis meine Einstellung dazu bekannt ist. Es käme also keiner von denen auf die Idee, so etwas in meinem Beisein zuzugeben.

> Sich im Interet nen MP3 oder nen Game zu ziehen obwohl man das Original hat ist natürlich nicht legal. War es auch noch nie. Alleine schon wegen der Tatsache das nicht 100%ig sicher gestellt ist das es wirklich eine 1:1 Kopie ist. Bei Games ganz interessant zu wissen das z.b. schon ein frei verfügbarer Patch der beim download bereits installiert ist dafür sorgt das man ne Raubkopie hat.

Dem wäre nichts weiter hinzuzufügen ;)
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Der Zeitreisende

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05.05.2006, 19:33 Uhr

Han_Omag
Posts: 1458
Nutzer
@Holger:

> Original von Han_Omag:
@DrNOP:

Niemand kann Dir verbieten, deine Vinyls auf den Rechner zu ziehen und auf CD zu brennen.

> Sagen wir so: es ist nicht verboten. Der Gesetzgeber kann alles verbieten, was ihm gerade in den Sinn kommt, aber er könnte ein solches Verbot nicht durchsetzen.
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Stimmt, ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Gemeint war "nach der derzeitigen Rechtssprechung".

> Wobei hier anzumerken ist, daß die meisten Juristen bei Musik-CDs die Existenz eines technisch wirksamen Kopierschutzes anzweifeln, während das bei DVDs zum Einsatz kommende CSS bei vielen als wirksam eingestuft wird.
Man muß da also zwischen Musik und Film unterscheiden.

Stimmt auch. Schon Macrovision auf VHS Filmen war ein wirksamer Kopierschutz, der nur durch technische "Eingriffe" ausgehebelt werden konnte (nur Betamax und Video 2000 waren dagegen immun, ansonsten musste man schon in die Trickkiste greifen).

> "nur für Deutschland" trifft definitiv zu. In Frankreich wurde gerade in einem Gerichtsurteil p2p filesharing für legal erklärt (ich würde allerdings noch die Berufung abwarten...) und dann gab's etwas ähnliches in einem anderen europäischen Land, imho, kann mich jetzt nicht genau erinnern.

Für Deutschland war ich mir ziemlich sicher. Mag sein, das es in einigen anderen Ländern ähnliche Regelungen gab oder gibt, aber dafür lege ich meine Tatze nicht ins Feuer. Wer nicht in Deutschland lebt, sollte sich also über die in seinem Land gültige Rechtssprechung genauer informieren, sofern er das nicht schon getan hat... :D
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[ Dieser Beitrag wurde von Han_Omag am 05.05.2006 um 19:34 Uhr geändert. ]

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