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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Cyberstorm MKIII bootet nicht [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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17.05.2006, 23:09 Uhr

Sveta
Posts: 213
Nutzer
Hallo,

@Tahoe:
@Lemmink:

Ich habe auch 2x A4000 Rev. D CR Board (echte "D" und nein "Sticker Rev. D" - das ist wirklich nur Rev. B) und meine CPPC mit Grex 4000D läuft auch bei mir hier problemlos.

MfG Sveta
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DraCo 060/50 Tower & DraCo 060/50 Cube,
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[ Dieser Beitrag wurde von Sveta am 17.05.2006 um 23:11 Uhr geändert. ]

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17.05.2006, 23:27 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
>welchen wert hat sie denn wenn sie defekt ist? vieleicht überlege
>ich es mir ja. aber komm mir jetzt bitte nicht mit 50 EU's.

Was soll ich dazu sagen, du kennst den Fehler nicht genau. Es muss
nicht der 68k Sockel sein(obwohl das häufig ist). Was ist
wenn ein Mach-Chip defekt ist? Der hat ein Spezielles Programm
drauf, so einen bekommt man nicht so mal ebend...

>dann klage ich das geld lieber über einen anwalt ein und wenn es
>ein jahr dauert dann ist es halt so.

Du solltest das Geld in jedem fall einklagen(oder Käuferschutz etc.).
Selbst wenn die Karte für 50 Euro repariert werden kann, du hast sie
Funktionstüchtig gekauft oder nicht?

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18.05.2006, 00:15 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
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Oha, 280 EUR sind schon ne ganze Stange geld nur für eine MKIII. Mehr als 200 EUR ist absoluter Wucher.
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Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

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18.05.2006, 01:14 Uhr

rbn
Posts: 2001
Nutzer
Was ihr hier in Bezug auf Anwalt oder Maßnahmen gegen den Verkäufer propagiert ist schlicht und ergreifend falsch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage.

Du hast die Karte als gebraucht gekauft, folglich hast du kein Umtauschrecht und erst recht kein Recht auf Wandlung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

Die Begründung ist, dass es sich laut BGB bei Gebrauchtkäufen um einen Kauf nach Sicht handelt.

Auch solltest du dir nochmal das Angebot genau durchlesen. Da stand mit Sicherheit der allseits bekannte Spruch drinne, dass der Verkäufer keine Gewährleistung für diesen Artikel bieten wird, kann und darf (Ebay Grundsatz), da es sich eben um oben genannten Gebrauchtkauf handelt.

Tut mir leid, aber das Geld ist weg, finde dich damit ab und schmeiß nicht noch mehr Geld zum Fenster raus, indem du dir noch selbst Anwaltskosten auferlegst.

Lass es dir eine Lehre sein. So dermaßen alte und anfällige Hardware wie deine TK sollte man eben nur kaufen, wenn man sie auch testen kann.

rbn

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[ Dieser Beitrag wurde von rbn am 18.05.2006 um 07:28 Uhr geändert. ]

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18.05.2006, 09:52 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
Die beschreibung bei Ebay muss stimmen! Egal ob Garantie ausgeschlossen
ist oder nicht. Ansonsten kann ich ja lauter defekte Sachen
reinsetzten, als Funktionstüchtig verkaufen und groß Kohle machen.


Ich würde lieber Käuferschutz beantragen, weil die 20 Euro die
Ebay sich davon einkrallt kann man bei dem Kaufpreis ertragen.

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18.05.2006, 10:30 Uhr

jotro40
Posts: 24
Nutzer
@Tahoe:
hi, amiga repair center habe ich angeschrieben. sveta auch, macht nur kleine reparaturen bzw. upgrades von 40 auf 060. wills aber evtl versuchen. vielen dank. gruss Joachim

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18.05.2006, 10:53 Uhr

jotro40
Posts: 24
Nutzer
@MaikG:
hallo,

jetzt weiss ich aber immer noch nicht, was sie so noch wert ist.

also, der verkäufer hatte geschrieben: "Die Karte lief bis vor ca. 2 Jahre immer einwandfrei und sehr stabil. Da ich aber keinen Amiga 3000 oder 4000 mehr besitze, kann ich die Karte leider nicht testen, und somit auch nicht sagen ob sie noch 100%ig funktioniert!"

und am ende schrieb er: "Da dies ein Verkauf von Privat ist weise ich ausdrücklich darauf hin, das ich wegen der neuen EU Richtlinien keinerlei Garantie auf diesen Artikel geben kann und auch nicht darf ! Im übrigen weise ich ebenfalls ausdrücklich darauf hin, das dieser Artikel so verkauft wird wie er oben beschrieben ist !"


1. allein vom ausbauen und rumliegen kann sie ja nicht kaputt gehen.

2. hat er zwar(völlig falsch) die garantie ausgelossen, was ja auch logisch ist. auf so alte teile hat man halt von privat keine garantie mehr. aber er nicht die gewährleistung. er hat ja geschrieben das sie bis vor 2 jahren einwandfrei funktioniert hat, und dann aus einem laufendem system ausgebaut wurde und seitdem nur im schrank lag.

ich vermute hier einen absichtlichen betrugsversuch und den werde ich mir nicht gefallen lassen. da er die gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, bin ich recht zuversichtlich in sachen anwalt. ansonsten kann ich es immer noch über den käuferschutz einklagen.

gruss
Joachim

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18.05.2006, 10:56 Uhr

jotro40
Posts: 24
Nutzer
@Lemmink:
hi, für eine funktionierende wäre der betrag in ordnung gewesen, wenn man bedenkt das ppc karten bis 350 - 600 bei ebay bringen. gruss Joachim

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18.05.2006, 11:08 Uhr

jotro40
Posts: 24
Nutzer
@rbn:
hallo, zum einen hast du ja recht, das es bei prvatverkauf keine garantie, umtausch etc. gibt weiss ich ja. steht ja mitlerweile auch in fast jeder auktion. das brauch er auch nicht extra ausschliesen. aber die gewährleistung muss er auschliessen und das hat er nicht. er hat ja versichert das die karte bis zum ausbau lief und seitdem nur im schrank lag. wenn die karte dann schon total defekt ist wenn sie bei mir ankommt und er die gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, müsste er sie doch zurücknehmen. ich werde mich diesbezüglich beim anwalt erkundigen. hab ja rechtsschutvers. ob das geld weg ist wird mir der anwalt ja dann sagen.

einem kauf nach sicht? was willst du den auf den fotos sehen? das die karte nicht funktioniert?

auf jeden fall kaufe ich solch teure hardwar nur noch wenn ich sie testen kann.

gruss
Joachim


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18.05.2006, 11:26 Uhr

jotro40
Posts: 24
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
>Die beschreibung bei Ebay muss stimmen! Egal ob Garantie >ausgeschlossen ist oder nicht.

hi, garantie muss von privat nicht extra ausgeschlossen werden, sie entfällt automatisch. es sei denn er gibt im auktionstext eine garantie an, dann muss er sich auch dran halten. anders ist das mit der gewährleistung. die muss von privaten verkäufern ausgechlossen werden. hat er aber nicht. daher bin ich sehr zuversichtlich.

>Ansonsten kann ich ja lauter defekte Sachen
>reinsetzten, als Funktionstüchtig verkaufen und groß Kohle machen.

so machen es sicher auch viele bei ebay. daher werde ich teure sachen nur noch kaufen wenn ich sie abholen kann.



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18.05.2006, 14:06 Uhr

ChrisP
Posts: 983
Nutzer
Zitat:
Original von rbn:
Was ihr hier in Bezug auf Anwalt oder Maßnahmen gegen den Verkäufer propagiert ist schlicht und ergreifend falsch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage.

Du hast die Karte als gebraucht gekauft, folglich hast du kein Umtauschrecht und erst recht kein Recht auf Wandlung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

Die Begründung ist, dass es sich laut BGB bei Gebrauchtkäufen um einen Kauf nach Sicht handelt.

Auch solltest du dir nochmal das Angebot genau durchlesen. Da stand mit Sicherheit der allseits bekannte Spruch drinne, dass der Verkäufer keine Gewährleistung für diesen Artikel bieten wird, kann und darf (Ebay Grundsatz), da es sich eben um oben genannten Gebrauchtkauf handelt.


Alles schoen und gut, aber hier geht es weder um Garantie oder Gewaehrleistung, sondern einzig und allein um das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft". Wenn der Verkaeufer schrieb, dass die Karte funktioniert, muss sie das auch tun. Sollte sie nicht funktionieren gibt es die Mittel Wandelung, Minderung oder Ruecknahme.

Der Spruch mit dem "EU-Recht" ist regelmaessig nichtig, da es eben dieses "EU-Recht" in der Form gar nicht gibt. Es zaehlt einzig und allein das BGB und darin ist es eindeutig.

Ein Gebrauchtkauf an sich ist kein "Kauf nach Sicht", wie Du es beschreibst. Der Verkaeufer kann sich nur absichern, indem er das Geraet als defekt verkauft, sonst muss er haften. Waere ja auch bloed wenn nicht, oder?
--

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18.05.2006, 14:20 Uhr

GREX
Posts: 509
Nutzer
Zitat:
Original von Lemmink:
Oha, 280 EUR sind schon ne ganze Stange geld nur für eine MKIII. Mehr als 200 EUR ist absoluter Wucher.
--
Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

Jetzt neuer, aber immer noch nicht interessanter: http://www.lemmink.joice.net


Also ich hab' für meine beiden Karten je 300 Euro bezahlt. Ich würde also sagen für durchschnittliche Ebay-Verhältnisse sind 280 Euro gar nicht mal schlecht.
Zumindest aber für die zweite Karte hat mir der Verkäufer damals anstandslos 200 Euro zurückerstattet (da nur FPU und SCSI defekt waren).

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18.05.2006, 15:18 Uhr

rbn
Posts: 2001
Nutzer
@ChrisP:

Stimmt. In diesem sehr interessanter Einwurf mit der beim Kauf zugesicherten Eigenschaft. Aber bist du sicher, dass das BGB und nicht HGB ist?

... Obwohl müsste eigentlich BGB sein.

Trotz allem sehe ich noch die Gefahr der Beweislast.

BTW: "Kauf nach Sicht" hat nichts mit Fotos zu tun, sondern ist die Bezeichnung für eine Bestimmte Art von Kauf (Gebrauchtkauf).

Dabei besteht dann nämlich keine Möglichkeit der Rückgängigmachung.

Ich werd mal ins Gesetz reinsteigen und berichten, was ich gefunden habe. Nicht wundern, wenn's bis morgen dauert, habe nämlich noch zu tun.

rbn

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18.05.2006, 15:34 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
>also, der verkäufer hatte geschrieben: "Die Karte lief bis vor
>ca. 2 Jahre immer einwandfrei und sehr stabil. Da ich aber keinen
>Amiga 3000 oder 4000 mehr besitze, kann ich die Karte leider nicht
>testen, und somit auch nicht sagen ob sie noch 100%ig funktioniert!"

Ohje, das ist kein Funktioniert 100%ig. In der Lagerzeit
kann die Karte im Keller gelegen haben oder auf dem Dachboden.
Irgendjemand hat Sie erschüttert oder fallengelassen...
Das ist nicht gut, ich würde sagen 50% das du über ein Gerichtsverfahren
dein Geld zurück bekommst. Er hat ja geschrieben, er weiss nicht
ob Sie Funktioniert. Damit ist er relativ gut raus, selbst wenn
er wusste das die Karte defekt ist.
Wenn ich der Verkäufer währe würde ich die Karte zurücknehmen,
oder hätte Sie als "ausdrücklich Defekt" verkauft wenn ich das
nicht genau weiss.

Also der Ebay-Käuferschutz ist ja eine Art Kulanzleistung, das
du darüber das Geld bekommst ist wahrscheinlicher als über einen
Anwalt, denke ich. Lehnt Ebay ab kannst du es immernoch per Anwalt
probieren.


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18.05.2006, 16:05 Uhr

ChrisP
Posts: 983
Nutzer
Zitat:
Original von rbn:
@ChrisP:

Stimmt. In diesem sehr interessanter Einwurf mit der beim Kauf zugesicherten Eigenschaft. Aber bist du sicher, dass das BGB und nicht HGB ist?

Ja, denn das HGB gilt nur bei Haendlern.
Zitat:
... Obwohl müsste eigentlich BGB sein.

Trotz allem sehe ich noch die Gefahr der Beweislast.

BTW: "Kauf nach Sicht" hat nichts mit Fotos zu tun, sondern ist die Bezeichnung für eine Bestimmte Art von Kauf (Gebrauchtkauf).

Was Du meinst, ist der Passus "gekauft, wie gesehen". Das gilt z.B. bei Flohmarktkaeufen, etc. Wenn der Verkaeufer das explizit vereinbart, gilt es, sonst nicht.
Die Beweislast ist sicher ein Problem, aber rein rechtlich ist es halt so. Recht haben und Recht kriegen sind natuerlich zwei Paar Schuhe.

Zitat:
Dabei besteht dann nämlich keine Möglichkeit der Rückgängigmachung.

Ich werd mal ins Gesetz reinsteigen und berichten, was ich gefunden habe. Nicht wundern, wenn's bis morgen dauert, habe nämlich noch zu tun.


Mach das, aber Du kannst mir schon glauben :)

Wobei hier der Fall kompliziertes ist, da der Verkaeufer ueber die Funktionsfaehigkeit eine diffuse Aussage gemacht hat. Da muesste man dann wirklich ins BGB sehen, aber ich denke, wenn der die Funktionsfaehigkeit nicht explizit ausschliesst, ist das BGB auf Seite des Kaeufers.

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18.05.2006, 16:14 Uhr

rbn
Posts: 2001
Nutzer
@ChrisP:

Deswegen bin ich ja so pessimistisch was die Aussichten ausgeht.

Wegen dem "Sichtkauf", ich meine mal von einem Urteil gehört zu haben, in dem Ebay so behandelt worden ist (und es ist ja im Prinzip auch nur ein Flohmarkt in digital) ...

Persönlich denke ich, dass er das Geld abschreiben kann ...

rbn

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18.05.2006, 16:23 Uhr

ChrisP
Posts: 983
Nutzer
Zitat:
Original von rbn:
@ChrisP:

Deswegen bin ich ja so pessimistisch was die Aussichten ausgeht.

Wegen dem "Sichtkauf", ich meine mal von einem Urteil gehört zu haben, in dem Ebay so behandelt worden ist (und es ist ja im Prinzip auch nur ein Flohmarkt in digital) ...

Persönlich denke ich, dass er das Geld abschreiben kann ...


Nein, das mit dem Sichtkauf geht nur bei persoenlich abgewickelten Geschaeften. Das Geld abschreiben muss man sicher nicht. Ich persoenlich wuerde versuchen, mich mit dem Verkaeufer zu arrangieren. Es war ja nicht nur die Schuld des Verkaeufers, denn wer so viel Geld bezahlt fuer einen Artikel mit unbestimmter Funktion muss sich sicher auch das ein oder andere vorhalten lassen (sorry Joachim).
Wenn man sich nicht einigen kann, muesste man halt die Anwaelte fuettern :( Aber vorher wuerde ich alles andere erst mal probieren. Am besten klaert sich so etwas IMHO nicht per Mail, sondern in einem klaerenden Telefongespraech.

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19.05.2006, 10:32 Uhr

jotro40
Posts: 24
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Zitat:
Original von MaikG:
>also, der verkäufer hatte geschrieben: "Die Karte lief bis vor
>ca. 2 Jahre immer einwandfrei und sehr stabil. Da ich aber keinen
>Amiga 3000 oder 4000 mehr besitze, kann ich die Karte leider nicht
>testen, und somit auch nicht sagen ob sie noch 100%ig funktioniert!"

Ohje, das ist kein Funktioniert 100%ig. In der Lagerzeit
kann die Karte im Keller gelegen haben oder auf dem Dachboden.
Irgendjemand hat Sie erschüttert oder fallengelassen...
Das ist nicht gut, ich würde sagen 50% das du über ein Gerichtsverfahren
dein Geld zurück bekommst. Er hat ja geschrieben, er weiss nicht
ob Sie Funktioniert. Damit ist er relativ gut raus, selbst wenn
er wusste das die Karte defekt ist.
Wenn ich der Verkäufer währe würde ich die Karte zurücknehmen,
oder hätte Sie als "ausdrücklich Defekt" verkauft wenn ich das
nicht genau weiss.

Also der Ebay-Käuferschutz ist ja eine Art Kulanzleistung, das
du darüber das Geld bekommst ist wahrscheinlicher als über einen
Anwalt, denke ich. Lehnt Ebay ab kannst du es immernoch per Anwalt
probieren.

hi maikG,
er hatte geschrieben die karte lag im schrank. da kann eigentlich nichts dran kommen. bei mir ist jedenfalls noch keine karte kaputt gegangen weil sie im schrank lag. ich würde meine amiga sachen die ich nicht mehr brauche jedenfalls nicht jahre lang auf dem dachboden verrotten lassen. so oder so ähnlich kann man es ja mittlerweile bei fast jedem 2. ebayer lesen der amiga sachen anbietet. ich halte das lediglich für eine ausrede. ich denke eher die wollen sie bei kaputter hardware rausreden. das merkwürdige bei dem verkäufer ist auch: er schrieb ja das er seit 2 jahren keinen a3000/4000 mehr hat. wenn das nicht gelogen ist, wieso hat er die MK3 nicht damals gleich mit verkauft? wenn ich mein auto verkaufe behalte ich ja auch nicht den motor für 2 jahre über. oder? na ja wie auch immer, ich denke der anwalt wird sich freuen. von ebay würde ich wohl nur ca. die hälfte des gezahlten preises zurück bekommen. lies mal bitte die entsprechende seite bei ebay.

gruss
Joachim

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19.05.2006, 18:11 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
Ja, das stimmt schon irgendwo was du sagst. Und damit das er die
Karte nicht zurücknimmt verhält er sich unmoralisch. Aber das
ist alles Rechtlich nicht so eindeutig.

>von ebay würde ich wohl nur ca. die hälfte des gezahlten preises
>zurück bekommen. lies mal bitte die entsprechende seite bei ebay.

Was? Warum ich hab immer Warenwert(ohne Versand) - 20 Euro bekommen.
Halt dir die Möglichkeit trotzdem offen, indem du Online eine
Streitigkeit aufmachst. Damit verlängert sich die frist auf Käuferschutz.

Bei Paypal ziehen die dir gar nix ab...

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20.05.2006, 18:29 Uhr

ChrisP
Posts: 983
Nutzer
Zitat:
Original von jotro40:
er hatte geschrieben die karte lag im schrank. da kann eigentlich nichts dran kommen. bei mir ist jedenfalls noch keine karte kaputt gegangen weil sie im schrank lag. ich würde meine amiga sachen die ich nicht mehr brauche jedenfalls nicht jahre lang auf dem dachboden verrotten lassen. so oder so ähnlich kann man es ja mittlerweile bei fast jedem 2. ebayer lesen der amiga sachen anbietet. ich halte das lediglich für eine ausrede. ich denke eher die wollen sie bei kaputter hardware rausreden. das merkwürdige bei dem verkäufer ist auch: er schrieb ja das er seit 2 jahren keinen a3000/4000 mehr hat. wenn das nicht gelogen ist, wieso hat er die MK3 nicht damals gleich mit verkauft? wenn ich mein auto verkaufe behalte ich ja auch nicht den motor für 2 jahre über. oder?


Die Frage ist: warum hast Du Dir die Gedanken nicht schon bei Gebotsabgabe gestellt? Ich habe auch schon einmal HW ohne Funktionsgarantie angeboten, der Kaeufer hat einen Riesenschnapp gemacht und sich dann hinterher beschwert, dass das Teil nicht lief.
Wobei hier die Situation schon ein wenig anders erscheint. Es gibt halt nicht nur Schwarz und Weiss...

--

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22.05.2006, 23:49 Uhr

manno
Posts: 169
Nutzer
Auch wenns jetzt nicht mehr hilft, auf jeden Fall bei Unklarheiten immer VORHER den Verkäufer fragen!
?(
- "funktioniert die Karte oder nicht?" -

Gibts keine ordentliche Antwort, Finger weg, auch wenns wehtut!

Vor allen Dingen, weils doch um relativ viel Geld ging.

Jetzt rechtlich was zu erreichen, ist m.E. unwahrscheinlich, da die Beschreibung des Verkäufers keine 100%ige Funktion der Karte bestätigte und somit wie schon weiter oben gesagt das Funktionieren der Karte in diesem Falle keine zugesicherte Eigenschaft war.

Wenn ich solche Sachen schon lese wie z.B. , "ich weiß nicht genau, ob....", oder "ich hab das Teil von einem Freund und kann nicht sagen obs geht"
besonders wenn es sich um Raritäten handelt, die nur wertvoll im funktionsfähigen Zustand sind,
dann läuten bei mir alle Glocken.

Da die Karte in mehreren Rechnern nicht funktioniert, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch , daß sie ne Macke hat.


mfg

manno




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