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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Karten bei DCE? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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22.06.2006, 18:26 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
Wie kann man Herrn Dellert denn erreichen, um das zu klären?

Tel: 0208-660673
FAX: 0208-630496


>Ihr sagt also, das berüchtigte 68k-Sockelproblem der CSPPC sei von
>jedermann zu beheben, solange man löten kann? Das ist ja prima!
>Wie wäre es, wenn wir hier im Forum so eine Art Reparaturservice
>organisieren würden? Die Karten gehen ja doch von Zeit zu Zeit
>wieder wegen des Sockels kaputt, da würde sich das doch anbieten.

Theoretisch kann dabei auch was schief gehen, wer will die Garantie
übernehmen das die Karte nachher nicht kaputter ist als vorher?
Ausserdem müsste man die Karte dann auch vor Ort testen und dafür
müsste man seine Karte dann aus dem A4000 nehmen und die andere rein
tun...

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23.06.2006, 13:51 Uhr

JSchoenfeld
Posts: 168
[Ex-Mitglied]
Ich kann mich Apex nur anschließen: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Persönlicher Kontakt ist sicher richtig, aber der sollte sachlich bleiben. Man kann auch Druck machen ohne daß man gleich persönliche Beleidigungen loslässt.

Sammelklage: Ich weiß nicht warum das immer wieder in deutschen Foren auftaucht, aber so etwas gibt es in Deutschland nicht. Jeder muß einzeln klagen, was die Sache wieder kompliziert und teuer macht. Wenn Ihr aber nen Anwalt findet, der das Ganze für einen bulk-Kurs macht, könnte man Kosten sparen. Dabei wird der Anwalt aber Dinge abfragen, mit denen Ihr auch ohne Anwalt gute Karten habt: Alle Beweise, alle Schriftstücke, alle Aussagen, alle Seriennummern. Auf Herausgabe kann man ihn aber nur dann verklagen, wenn er die Dinger noch hat, insofern vermute ich mal (und das ist wirklich nur ne Mutmaßung), daß ein Anwalt wohl die Inkasso-Schiene gehen: Karte in Rechnung stellen, Firma in Verzug bringen, Mahnbescheid, Titel, alles was dazu gehört.

Wer aber mit so harten Bandagen kämpft, sollte mit ensprechender Antwort von DCE rechnen: Verleumdung, üble Nachrede, Geschäftsschädigung, Bezichtigung einer Straftat, das sind alles Straftaten für sich, die DCE dann wieder gegen einige User hier ausspielen kann. Übrigens kostenlos, weil die Gerichtskosten schon vom Kläger im Voraus gezahlt wurden. Wenn Ihr dann noch Pech habt, hebt DCE den Streitwert an (z.B. halber Jahresumsatz, sicher locker im 6-stelligen Bereich), dann ist erstmal Schicht im Schacht.

Will sagen: Eure Aktionen können schnell nach hinten losgehen wenn sie nicht sauber geplant sind. Plant man aber sauber, stellt man fest, daß man auch mit ganz normalen Mitteln zum Ziel kommen kann.

Auch ich habe Thomas Dellert als sehr launischen Menschen kennengelernt, und habe deswegen bereits 1997 für mich beschlossen, daß er als Geschäftspartner nicht (mehr) in Frage kommt (damals hat er noch als Bestücker für mich gearbeitet). Das liegt aber einzig daran, daß wir vollkommen unterschiedliche Archetypen sind, wir passen einfach menschlich nicht so zusammen, wie das bei Geschäftspartnern der Fall sein sollte. Abgesehen davon ist Thomas ein netter Mensch mit dem man gern mal ein Bier trinken geht, wir haben unsere Differenzen schon vor Jahren beiseite gelegt.

Bei allem was Ihr tut: Bedenkt bitte, daß Geschäft zwischen Menschen gemacht wird, nicht zwischen Firmen, und schon gar nicht zwischen Anwälten.


Jens Schönfeld

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23.06.2006, 17:07 Uhr

whose
Posts: 2156
Nutzer
Zitat:
Original von JSchoenfeld:
Ich kann mich Apex nur anschließen: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Persönlicher Kontakt ist sicher richtig, aber der sollte sachlich bleiben. Man kann auch Druck machen ohne daß man gleich persönliche Beleidigungen loslässt.


Größtenteils kann ich mich dem anschließen. Mir stellt sich aber die Frage, wie manche Leute auf die Idee kommen, daß Güter (gleich welcher Art), die ihnen für eine befristete Dauer (in diesem Fall: angemessene Zeit für Reparatur/Schadenfeststellung) überlassen wurden, "automagisch" in ihre volle Verfügungsgewalt übergehen, sobald sie (subjektiv) einen "Totalschaden" feststellen. Das ist schlichtweg nicht in Ordnung (den rechtlichen Standpunkt lasse ich hier mal außen vor, streng genommen handelt es sich dabei um Unterschlagung, wenn das stillschweigend geschieht).

Apropos rechtlich: Du irrst, wenn Du glaubst, daß Verfahren und Gegenverfahren irgendwie miteinander verbunden werden könnten (auch das gibt es in Deutschland nicht). Sollte eine Gegenklage wegen z.B. Verleumdung angestrengt werden, bleiben es trotzdem zwei unterschiedliche, getrennte Verfahren (sogar mit unterschiedlichen Gerichtsständen, falls für beide Parteien nicht das gleiche Amtsgericht zuständig ist) und die Initialkosten für die Klage trägt grundsätzlich erst einmal der Kläger (was aber mit dem Streitwert verhältnismäßig wenig zu tun hat). Was unterm Strich dabei rauskommt (mögliche Insolvenz der zuerst klagenden Partei) ist mehr eine Frage der Risikobereitschaft. Abgesehen davon: Abgerechnet wird auch vor Gericht immer erst zum Schluß ;) .

Das mußte ich durch eine Schadenersatzklage lernen, die ich angestrengt habe, weil man mir im Zuge eines Verfahrens, das gegen mich lief, Sachen ungerechtfertigt beschädigt hatte (Haussuchung, nette Erfahrung :( ). Ich habe da zwar in allem Erfolg gehabt, die Initialkosten für meine "Gegenklage" waren aber erstmal mein Bier und auch der Gerichtsstand war ein gänzlich anderer.

Zitat:
Bei allem was Ihr tut: Bedenkt bitte, daß Geschäft zwischen Menschen gemacht wird, nicht zwischen Firmen, und schon gar nicht zwischen Anwälten.

Dem wiederum möchte ich mich voll anschließen. Redet erstmal mit Herrn Dellert, ruhig, sachlich, zeigt ihm noch einmal die Eigentumsverhältnisse auf (die Klauseln mit Sätzen der Art "Zur Reparatur/Schadenfeststellung eingegebene Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Aufwandsentgeldes Eigentum von..." ziehen nicht. Wird keine Rechnung gestellt, ist der Dienstleister nicht berechtigt, Gegenstände seiner Kunden einzubehalten. Die bis dahin entstandenen Kosten sind bis zur Rechnungsstellung sein Bier. Einbehalt ohne Rechtsgrundlage, also Rechnung und Information des Kunden, ist schlicht Unterschlagung).

Bittet ihn höflich, die Teile wieder zurückzuschicken, wahlweise mit Portoübernahme, dann sollte sich da eigentlich was machen lassen. Falls er die Karten nicht mehr hat, fragt ihn höflich, wie er auf die Idee kommt, daß er sie "einfach entsorgen" kann, ohne Eure Zustimmung einzuholen und macht ruhig aber bestimmt deutlich,daß das nicht der korrekte Weg ist.

Ich denke, mit etwas Ruhe und Geduld kommt man da durchaus weiter. Selbst, wenn da nichts mehr zu erreichen ist, lohnt es nicht, die dicken Keulen zu schwingen. Verfahren bringen wenig, die Karten kommen dadurch auch nicht zurück, wenn sie nicht mehr existieren. Da kommt letztendlich nur Ärger und ein schwacher finanzieller Trost bei heraus.

Grüße

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:boing: µA1 PPC 750GX-800
:boing: A4000 PPC 604e-233

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