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amiga-news.de Forum > Get a Life > Klagen wegen Downloads [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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05.08.2006, 13:56 Uhr

Psyria
Posts: 601
Nutzer
Zitat:
Original von G60Master:
Zitat:
Original von Joky:
Mein Statement bezog sich auch lediglich auf Film- und Musiktauschbörsen, und um die ging es ja ursprünglich, gell? ;)


Ich sehe beim Ursprungsposting eher eine Diskussionsanregung zu dem Thema ob man sich bei DSL-Sharing vorher Gedanken machen muß oder erst wenn die Medien mal wieder ihr Sommerloch zu stopfen haben! ;)
--
G60Master


-Werbung zum Thema mach [ON]-

Also wenn Ihr guten Gewissens Musik sucht - Leute ihr wisst doch, bei mir gibts immer was für Free ! ;-)
- Preview snips vom der ersten EP
- Free full tracks for all fans

An dieser Stelle noch ein Geheimnis:
Desweiteren wird es bald neue preview snips geben, von meinem 2ten Silberling ;) also, stay tuned

Also, besucht mich ;) -> http://www.psyria.de

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--
:dance2:
bye...

PSYRIA (Music Productions)
(Composer / Sound Design)

Check it out & get a taste of it !

--
http://www.psyria.de

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05.08.2006, 14:31 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Zitat:
Original von Psyria:
-Werbung zum Thema mach [ON]-


Du pöser Pursche.

...werft den Purschen zu Poden...

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05.08.2006, 14:45 Uhr

AvE
Posts: 654
Nutzer
@Psyria:

Ich habe mir mal eben Deine aktuelle EP bestellt. Wollte das schon seit geraumer Zeit tun, hatte es aber immer wieder vergessen. :rotate:

Btw, Du bist beim selben Label wie E-ROTIC? :P

--
AvE

[ Dieser Beitrag wurde von AvE am 05.08.2006 um 14:46 Uhr geändert. ]

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05.08.2006, 17:01 Uhr

Murmel
Posts: 1457
Nutzer
Zitat:
Original von hacky:
Zitat:
Original von antiByte:
Solange die nicht mehr als maximal 10 Downloads selber zur Verfügung stellst, brauchst du dir keine Sorgen machen...

Bei Emule z.b. 6-7 Sachen ziehen und jedes fertige gleich verschieben.

Zwar wurden vor kurzem in DE viele Emule User verhaftet, man muss aber dazu sagen das jeder von denen mindestens 800 Files angeboten hat (Musik/Filme).


Was für ein Schwachsinn !

Jede Datei, die Du mit Emule runterlädst sharest Du automatisch mit anderen beim Download.
D.H. während Dein download läuft stellst Du Deine bereits geladenen Teile des Downalods anderen AUTOMATISCH zur Verfügung.
Du bist also juristisch gesehen für die weitere Verteilung und Verbreitung der Datei Verantwortlich !

Einen reinen "one way" Download hast Du nur bei Downloads über Deinen Browser über FTP oder im IRC.
--
A600, A1200 PPC240/060 Desktop, A1200 030 Desktop, A4000 Tower PPC233/060, CD32,
SX32, SX64, C64 und VC20 im Einsatz.


Nur Du hast diese Sachen eben nicht vollständig auf Platte bis der Download nicht beendet wurde. Ich glaube das ist immer noch ein grosser Unterschied ob Du das File nun hast, oder nicht.


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05.08.2006, 17:38 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Psyria

Ja, bei Dir gibts auch immer was for free. Aber halt nicht alles und nicht komplett. Du möchtest sicher auch selbst entscheiden, was von deinen Sachen Du wie verschenkst (ich wills jetzt nicht Werbung nennen ;) ) und was davon Du verkaufst. Wäre Dir sicher nicht recht, wenn andere das für Dich tun und gleich alles verteilen würden. :)

@Murmel:

> Nur Du hast diese Sachen eben nicht vollständig auf Platte bis der
> Download nicht beendet wurde. Ich glaube das ist immer noch ein
> grosser Unterschied ob Du das File nun hast, oder nicht.

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es ist immer noch nachvollziehbar, dass Du da warst und diesen bestimmten Download gestartet hast. Die Absicht ist also mehr als deutlich zu erkennen. Eine Straftat muss nicht unbedingt bis zum Ende vollzogen worden sein, um sich damit Ärger einzuhandeln.



[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 05.08.2006 um 17:38 Uhr geändert. ]

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05.08.2006, 17:49 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:

@Murmel:

> Nur Du hast diese Sachen eben nicht vollständig auf Platte bis der
> Download nicht beendet wurde. Ich glaube das ist immer noch ein
> grosser Unterschied ob Du das File nun hast, oder nicht.

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es ist immer noch nachvollziehbar, dass Du da warst und diesen bestimmten Download gestartet hast. Die Absicht ist also mehr als deutlich zu erkennen. Eine Straftat muss nicht unbedingt bis zum Ende vollzogen worden sein, um sich damit Ärger einzuhandeln.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 05.08.2006 um 17:38 Uhr geändert. ]


Stimmt. In Deutschland ist auch der Versuch eine Straftat zu begehen bereits strafbar.

Nen Beispiel aus dem Alltag: Jemand im Supermarkt tauscht das Preisettiket aus. Oder steckt was ein. Merkt aber das er beobachtet wurde und verläßt den Laden ohne die Ware. Ist versuchter Diebstahl und wird genauso bestraft als hätte er die Ware wirklich geklaut. Wobei beim ersteren, wenn ich mich richtig erinnere, noch Dokumentenfälschung/manipulation hinzu kommt.

--
Andreas Magerl
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05.08.2006, 18:45 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

> Wobei beim ersteren, wenn ich mich richtig erinnere, noch
> Dokumentenfälschung/manipulation hinzu kommt.

Preisschilder auszutauschen ist Betrug. Macht man vor dem Vollzug einen Rückzieher, ist es versuchter Betrug. Ist beides Strafbar,

Wobei das Strafmaß für den Versuch, egal von was, i.d.R. niedriger ausfällt. Kommt drauf an, welchen Eindruck man beim Richter macht. Reumütige Einsicht und das Geloben von Besserung ist da eigentlich immer von Vorteil. Nur muss das glaubwürdig rüberkommen. Erfahrene Richter haben für Scheinheiligkeit eine sehr feine Antenne.

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05.08.2006, 23:50 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Murmel:

Nur Du hast diese Sachen eben nicht vollständig auf Platte bis der Download nicht beendet wurde. Ich glaube das ist immer noch ein grosser Unterschied ob Du das File nun hast, oder nicht.


Siehst Du, zum Glauben geht man in die Kirche.

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06.08.2006, 00:07 Uhr

Markus_Bieler
Posts: 334
Nutzer
Zitat:
Original von hacky:
Jede Datei, die Du mit Emule runterlädst sharest Du automatisch mit anderen beim Download.
D.H. während Dein download läuft stellst Du Deine bereits geladenen Teile des Downalods anderen AUTOMATISCH zur Verfügung.
Du bist also juristisch gesehen für die weitere Verteilung und Verbreitung der Datei Verantwortlich !

Einen reinen "one way" Download hast Du nur bei Downloads über Deinen Browser über FTP oder im IRC.



Nicht ganz richtig. Du kannst E-Mule so einstellen, dass keiner von Dir was holen kann. Nur hast du dadurch ein sehr schlechtes rating (unsoziales Verhalten halt) und es dauert ewig lange bis deine Files komplett sind.

Wer aber nicht grad immer die allerneusten Filme und Musiktitel runterläd, wird auch nicht verfolgt.

Zudem kannst du ja auch nur per Kad sharen, sollte sicherer sein, ich kannmich da aber nur auf die Angaben der Programmierer verlassen. (Sprich Ohne Gewähr)

Markus


--
:bounce: Markus banana@freesurf.ch :bounce:

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06.08.2006, 00:19 Uhr

Palgucker
Posts: 1342
Nutzer
@ Markus_Bieler

Zitat:
Wer aber nicht grad immer die allerneusten Filme und Musiktitel runterläd, wird auch nicht verfolgt.

Das halte ich für sehr dünnes Eis

mfg Palgucker

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06.08.2006, 00:30 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Markus_Bieler:

> Wer aber nicht grad immer die allerneusten Filme und Musiktitel
> runterläd, wird auch nicht verfolgt.

Vielleicht. Älter != frei von Rechten Dritter

Wer aber überhaupt keine urheberrechtlich geschützen Titel herunterlädt, wird zu 99,99...% nicht verfolgt. FileSharing ist nicht persé illegal.

> Zudem kannst du ja auch nur per Kad sharen, sollte sicherer sein,
> ich kannmich da aber nur auf die Angaben der Programmierer
> verlassen. (Sprich Ohne Gewähr)

Afaik interessiert man sich u.a. für das Nutzungsverhalten. Besonders oft besonders viel und große Dateien sind wohl schon verdächtig. Ggf. muss der Betreiber dann mit allen Verbindungsdaten rausrücken. Wenn der dann irgendwas in seinem Angeobt als besonders sicher einstuft, macht er sich nur noch verdächtiger.

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06.08.2006, 00:35 Uhr

Murmel
Posts: 1457
Nutzer
@Bogomil76:

Das hat nix mit Glauben zu tun, denn ich habe schon etwas dazu gelesen. Allerdings müsste ich das nun mit Links belegen und ich bin nicht Herr w.

Daher meine Meinung dazu.

Mir ist bisher kein Fall bekannt wo jemand wegen einens Files das er nur halb runtergeladen hat angeklagt wurde. Ich denke auch gelesen zu haben das die Polizei erstmal nachweisen muss, das das File illegal ist, und das ich im Besitz davon bin. (Dazu brauchen sie erstmal einen Hausdurchsuchungsbefehl, und den bekommen sie nur bei wohl eindeutig bedründetem Verdacht. Ich denke nicht das sie den bekommen weil ip 003.004.453 irgendetwas runterlädt. Viele Files werden auch nie komplett weil es entweder Fakes sind, oder der Anbieter verschwindet.)

UND NICHT ALLES IST ILLEGAL IN TAUSCHBÖRSEN!

Dürfte die Polizei jedem uneingeschränkt nachgehen, dann wäre das wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.

Selbst wenn ich z.b aufgezeichnete TV-Sendungen in Emule runterlade ist das selbst illegal, aber die Frage ist ist es später Beweisbar ob ich es nicht selber aufgezeichnet habe, und ist es wirklich von öffendlich Interesse so jemandem einzusperren ?

Das jemand der immer das neueste sucht und beim Downloaden irgendwann aufällt und geschnappt wird, das sehe ich auch so. Der Rest ist nur Panikmache, und die gabs auch schon zu c64er Zeiten. Da kannte jeder einer der in den Knast musste ;)


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06.08.2006, 01:40 Uhr

AvE
Posts: 654
Nutzer
Zitat:
Original von Murmel:
UND NICHT ALLES IST ILLEGAL IN TAUSCHBÖRSEN!


Ich glaube, es braucht kein Emule, um legale Software zu tauschen. Es gibt andere (bessere) Möglichkeiten dafür. I-)

--
AvE

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06.08.2006, 01:55 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AvE:

Yoh. Es gibt auch andere (bessere) Möglichkeiten, an Aufzeichnungen von TV-Sendungen heranzukommen. Sogar ganz legal. Z. B. über virtuelle Videorekorder im Internet, in hervorrander Qualität und ohne die Furcht, die Quelle könnte den Download bei 99% abbrechen, von jedem Sender, auch die, die man zuhause nicht per TV empfangen kann. I-)

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06.08.2006, 08:57 Uhr

DrZarkov
Posts: 702
Nutzer
@Maja: Erzähle mal was zu diesen digitalen Videorekordern. Wie kann ich beispielsweise von der BBC die Serie »Dr Who« legal ueber das Internet runterladen? Die Serie läuft dort im Free TV, und ist dank Overspil des Astra 2D im groessten Teil Deutschlands sogar frei empfangbar (mit entsprechend ausgerichteter Schuessel). Das Thema wäre sehr interessant, es laufen ja auch interessante Sachen im US-TV.

Eine andere, voellig legale Quelle fuer interessante Filme und Musik ist uebrigens http://www.archive.org/index.php
Dort finden sich nur Sachen, die entweder expliziet freigegeben wurden, oder deren MHD ueberschritten ist und daher frei geladen werden duerfen, wie zum Beispiel der Fritz Lang Klassiker M - eine Stadt sucht einen Moerder oder alte Zeichentrickfilme der fruehen 30er Jahre. Hauptsächlich findet man dort Dokumentarfilme, sowieso besser als der ganze Hollywoodschund. An Musik findet man dort viel Klassik, welche von Studenten gespielt wurden, oder Schellackplatten und Edison-Walzen aus der Zeit vor 1931 (die magische 75 Jahre Grenze fuer das Copyright).
--
Dr. Zarkov

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06.08.2006, 09:42 Uhr

CASSIUS1999
Posts: 918
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@AvE:

Yoh. Es gibt auch andere (bessere) Möglichkeiten, an Aufzeichnungen von TV-Sendungen heranzukommen. Sogar ganz legal. Z. B. über virtuelle Videorekorder im Internet, in hervorrander Qualität und ohne die Furcht, die Quelle könnte den Download bei 99% abbrechen, von jedem Sender, auch die, die man zuhause nicht per TV empfangen kann. I-)


Hoffentlich ist das auch dann noch legal, wenn der zweite Korb der Urheberrechtsreform mit dem Segen der Lobbyisten im Herbst im Bundestag durchgeboxt wurde. :(
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"Das war nicht nur der Sprung vom Käfer zum Golf, sondern gleich zum schnellen BMW" S. Slabihoud, Computerhistoriker über den Amiga Start
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06.08.2006, 10:54 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Murmel:
@Bogomil76:

Das hat nix mit Glauben zu tun, denn ich habe schon etwas dazu gelesen. Allerdings müsste ich das nun mit Links belegen und ich bin nicht Herr w.

Daher meine Meinung dazu.

Mir ist bisher kein Fall bekannt wo jemand wegen einens Files das er nur halb runtergeladen hat angeklagt wurde. Ich denke auch gelesen zu haben das die Polizei erstmal nachweisen muss, das das File illegal ist, und das ich im Besitz davon bin. (Dazu brauchen sie erstmal einen Hausdurchsuchungsbefehl, und den bekommen sie nur bei wohl eindeutig bedründetem Verdacht. Ich denke nicht das sie den bekommen weil ip 003.004.453 irgendetwas runterlädt. Viele Files werden auch nie komplett weil es entweder Fakes sind, oder der Anbieter verschwindet.)

UND NICHT ALLES IST ILLEGAL IN TAUSCHBÖRSEN!

Dürfte die Polizei jedem uneingeschränkt nachgehen, dann wäre das wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.


Also erstmal, nur weil Dir kein Fall bekannt ist heißt das ja noch gar nix. Es gibt genug Fälle wo Leute verknackt wurden wg. Filesharing. Warst Du bei der Verhandlung als Zeuge oder Beobachter? Also weisst Du doch gar keine Details.

Wie auch immer, die Polizei sind ja nur die Hilfssheriffs der Staatsanwäte und Richter. Somit kriegen die die Durchsuchungsbefehle von denen. Doch genau den bekommen die nämlich wenn jemand von IP soundso etwas vermeintlich illegales macht. Denn die wissen ja nicht was es ist. Somit geht es um Beweissicherung, ergo stehen die bei Dir vor der Tür. Sie durchsuchen primär erstmal Deinen PC bevor die Wohnung umgekämt wird. Finden sie darauf etwas, was man anhand Prüfsummen problemlos nachweisen kann ist der erstmal weg, eingezogen.

Auch wenn Du hinterher durch geschicktes Vorgehen bei der Verhandlung bzw. erstmal Anhörungen evtl. nur Strafbefehlen (je nach Umfang) glimmflich wegkommst, der Rechner ist Tatwerkzeug und rate mal: WEG.
Dazu gehören Monitor Maus und wenn sie es ganz genau nehmen sogar DSL Modem Router usw. Kannste allerdings mit nem guten Anwalt umgehen.

Ich habe auch nicht gesagt, daß alles illegal ist, ich sehe sogar Potenzial, und Tauschbörsen werden nie eingehen.

Und nicht alles was man für realistisch erachtet und für normal wird vom Gesetzgeber und der Justiz so umgesetzt. Die MÜSSEN JEDEM Fall nachgehen, ob die wollen oder nicht. Und wenn nur Dein Name in den Akten steht, hast Du zivilrechtlich evtl. schon ein Problem, wenn der Rechteinhaber Deine Akte einfordert.

mfg

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06.08.2006, 14:39 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Murmel:
@Bogomil76:

Mir ist bisher kein Fall bekannt wo jemand wegen einens Files das er nur halb runtergeladen hat angeklagt wurde. Ich denke auch gelesen zu


Weils für die Medien uninteressant ist. Oder hast Du schon mal großartig was von den Typen gelesen die ich verknackt habe?

Zitat:
haben das die Polizei erstmal nachweisen muss, das das File illegal ist, und das ich im Besitz davon bin. (Dazu brauchen sie erstmal

Nunja, nicht doe Polizei sondern der Staatsanwalt. Polizei sucht nur das Zeugs zusammen.

Zitat:
einen Hausdurchsuchungsbefehl, und den bekommen sie nur bei wohl eindeutig bedründetem Verdacht. Ich denke nicht das sie den bekommen

Nen Hausdurchsuchungsbefehl bekommt man bei Raubkopien schneller als die meisten denken. Glaubs mir :) Wird aber meist gar nicht benötigt.

Zitat:
weil ip 003.004.453 irgendetwas runterlädt. Viele Files werden auch nie komplett weil es entweder Fakes sind, oder der Anbieter verschwindet.)

In der Regel ist es so das ein Rechtebesitzer eine Strafanzeige gestellt. Dadurch ist der Staatsanwalt verplichtet aktiv zu werden. Und zwar gegen den Anbieter der Software. Ist die Sache erledigt gehts weiter zu den Downloadern. Um welche Files es sich dabei handelt weiss man dann ja ganz genau und kann systematisch vorgehen. Ob der User in dem Moment dann noch die Raubkopie besitzt ist relativ egal. Es reicht das runterladen. Eine Hausdurchsuchung wird dann übrigens in den seltensten Fällen angeordnet da an sich unnötig.

Sollte der Staatsanwalt das ganze wegen geringfügigkeit einstellen, dann gibts immer noch das Zivilrecht, das in der Regel dem User teurer kommt als das Strafrecht.

Zitat:
UND NICHT ALLES IST ILLEGAL IN TAUSCHBÖRSEN!

richtig.


Zitat:
Dürfte die Polizei jedem uneingeschränkt nachgehen, dann wäre das wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.

Sie darf nicht nur, sie MUSS der Sache nachgehen wenn jemand eine anzeige erstattet.

Zitat:
Selbst wenn ich z.b aufgezeichnete TV-Sendungen in Emule runterlade ist das selbst illegal, aber die Frage ist ist es später Beweisbar ob

Es geht ums runterladen. Wenn das beweisbar ist spielt es nicht die geringste Rolle was Du davon noch auf deinen Rechner hast.

Zitat:
ich es nicht selber aufgezeichnet habe, und ist es wirklich von öffendlich Interesse so jemandem einzusperren ?

Das ist die einzige Chance die Du hast. Das der Staatsanwalt nach einiger Zeit sagt das es nicht im öffentlichen Interesse ist. Dann geht das ganze zurück an den Strafantzeigen-Ersteller und der überlegt dann ob er Dich verklagt. Was in der Regel (wenn die Benutzerdaten schon bekannt sind) auch gemacht wird.

Zitat:
Das jemand der immer das neueste sucht und beim Downloaden irgendwann aufällt und geschnappt wird, das sehe ich auch so. Der Rest ist nur Panikmache, und die gabs auch schon zu c64er Zeiten. Da kannte jeder einer der in den Knast musste ;)

Eigentlich nicht. Die meisten werden deswegen erwischt, weil eben wieder ein Anbieter hochgenommen würde und man dessen Downloader abgrasst. In den Knast muss man in den seltensten Fällen. Selbst die ganz großer Downloader nicht. Aber es kann nen verdammt teurer Spaß werden.


--
Andreas Magerl
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06.08.2006, 14:40 Uhr

artus2001
Posts:
[Ex-Mitglied]
@ Maja

Also, soweit mir bekannt, sind auch diese virtuellen Videorekorder illegal. Gabs schon nen Urteil zu, stand mal auf Heise, bin jetzt aber zu faul zum suchen.

--
Artus2001

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06.08.2006, 15:05 Uhr

AvE
Posts: 654
Nutzer
Zitat:
Original von artus2001:
@ Maja

Also, soweit mir bekannt, sind auch diese virtuellen Videorekorder illegal. Gabs schon nen Urteil zu, stand mal auf Heise, bin jetzt aber zu faul zum suchen.


Nein, es gab lediglich ein Verfahren gegen die Plattform "shift TV", die demnach keine RTL-Programminhalte mehr digital aufgezeichnet verteilen darf.

--
AvE

[ Dieser Beitrag wurde von AvE am 06.08.2006 um 15:06 Uhr geändert. ]

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06.08.2006, 16:51 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@DrZarkov

Tut mir leid, dazu kann ich Dir nichts sagen. So tief habe ich mich damit noch nicht beschäftigt.

@artus2001:

> Also, soweit mir bekannt, sind auch diese virtuellen Videorekorder illegal.

Es ist legal, sofern der Anbieter über alle nötigen Rechte verfügt, sprich die Erlaubnis der Sender hat, deren Inhalte er anbietet.

Ferner: Ziehst Du dabei Beiträge eines öffentlich rechtlichen Senders in Deutschland, solltest Du selbt GEZ-Zahler sein.

Hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt. :)

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06.08.2006, 17:17 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Murmel:
@Bogomil76:

Selbst wenn ich z.b aufgezeichnete TV-Sendungen in Emule runterlade ist das selbst illegal, aber die Frage ist ist es später Beweisbar ob ich es nicht selber aufgezeichnet habe, und ist es wirklich von öffendlich Interesse so jemandem einzusperren ?


Achja, wie ich ja schon sagte: Prüfsummen.
Die Datei die Du hast verfügt ja über die gleiche Prüfsumme wie die im Internet. Wenn Du nun sogar behauptest Du hast die Datei selber erstellt hast, gilst Du ja sogar noch als Verbreiter, weil wo sollen die sonst die Prüfsumme haben?

Es ist schon eher so, daß die ja schon gezielt nach Dateien suchen müssen. Sprich, jemand wird aktiv und behauptet diese Datei ist illegal weil sein, dann nehmen die die Prüfsumme, protokollieren wer die wann mit welcher IP runterlädt und eben auch anbietet. Mit dieser IP wird die Identität festgestellt, wie ja erwähnt muss die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft das machen. Dann darf vielleicht wg. Geringfügigkeit eingestellt werden. Das bekommst Du im Normalfall vielleicht gar nicht mit. Solltest Du aber öfter auffallen wird angeklopft. Tja und dann?

mfg

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06.08.2006, 17:36 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Bogomil76:

> Mit dieser IP wird die Identität festgestellt, wie ja erwähnt muss
> die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft das machen.

Zunächst bedarf es eines begründeten Verdachts, hier der Austausch bestimmter Dateien, damit gehts zu einem Richter (das ist Aufgabe von Staatsanwaltschaft, LKA oder BKA), der per Gerichtsbeschluss Provider bzw. Betreiber von P2P-Börsen zur Herausgabe der Verindungsdaten verdonnert.

Wie es zum Verdacht kommt, ist unterschiedlich. Entweder durch gezielte Fahndung oder durch direkte Anzeige bzw. anonyme Hinweise. Allem MUSS nachgegangen werden. Wenn man sich gern mal was nicht ganz "sauberes" über P2P holt, sollte man das entweder für sich behalten oder sich tunlichst keine Feinde machen....

Auf keinen Fall sollte man in einem öffentlich zugänglichen Online-Forum kundtun, sich keiner Schuld bewusst zu sein.... ;)

Es hieß auch mal, dass man sich schon verdächtig macht, wenn ma als privater Nutzer ständig ungewöhlich hohen Traffic hat. Ob das nun stimmt und wie das im Zweifel überprüft wird, keine Ahnung. Ich würde mal vermuten, dass sich keiner einen solchen Aufwand antun würde. Das hieße ja, alle Internet-Nutzer bezüglich des regelmäßigen Datenaufkommens ständig zu beobachten und miteinander zu vergleichen. Das können auch nur die Provider (die dürfen Daten nur nach Gerichstbeschluss herausgeben) und würde bedeuten, die müssten auffällige Nutzer den Behörden melden. Dazu sind sie afaik nach dem Gesetz nicht verpflichtet.

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06.08.2006, 17:49 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@DrZarkov
Ferner: Ziehst Du dabei Beiträge eines öffentlich rechtlichen Senders in Deutschland, solltest Du selbt GEZ-Zahler sein.


Deswegen bleibst aber weiterhin keine legale Kopie nur weil GEZ gezahlt wird. Nur damit das nicht falsch verstanden wird :)

Aber ist ne interessate Frage. Ist man in diesem Fall GEZ-pflichtig? Ich meine, z.b. ein DVDPlayer ist nicht GEZ-pflichtig. Aber was ist jetzt wenn man nen DVD Kopie vom ÖR Fernsehen darauf schaut?
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06.08.2006, 18:23 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

> Deswegen bleibst aber weiterhin keine legale Kopie nur weil GEZ
> gezahlt wird. Nur damit das nicht falsch verstanden wird :)

Wenn der Betreiber des Dienstes die Erlaubis zur Verbreitung hat (an die GEMA zahlt), afaik schon. Theoretisch zumindest. Ich weiß nun nicht, ob dabei überhaupt Content von örTV dabei ist.

> Aber ist ne interessate Frage. Ist man in diesem Fall GEZ-
> pflichtig?

Zumindest ist der Anbieter afaik GEMA-pflichtig. So wie Public-Viewing z. B., wie kürzlich im Rahmen der FIFA WM.

Hehe, jetzt hast Du mich verunsichert. :D

> Ich meine, z.b. ein DVDPlayer ist nicht GEZ-pflichtig. Aber was
> ist jetzt wenn man nen DVD Kopie vom ÖR Fernsehen darauf schaut?

So, als würdest Du eine VHS-Kopie vom ör-Fernsehen auf einem VHS-Abpsielgerät (also kein Rekorder mit TV-Tuner) schauen oder eine Kassette mit Titeln vom ör-Radio auf einem Tape-Deck ohne Rundfunkt-Tuner hören. Hast Du es selbst aufgenommen und zahlts an die GEZ, kein Problem. Bekommt man es von anderen und zahlt keine GEZ, hm...., Grauzone, rosa Bereich. Gezielt verfolgt wurde das wohl nie.

Sich Sende-Kopien vom Sender selbst zuschicken lassen kostet jedenfalls. Das ist nicht billig. Egal ob GEZ-Zahler oder nicht....





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06.08.2006, 21:23 Uhr

CASSIUS1999
Posts: 918
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Zitat:
Original von Maja:
@DrZarkov
Ferner: Ziehst Du dabei Beiträge eines öffentlich rechtlichen Senders in Deutschland, solltest Du selbt GEZ-Zahler sein.


Deswegen bleibst aber weiterhin keine legale Kopie nur weil GEZ gezahlt wird. Nur damit das nicht falsch verstanden wird :)

Aber ist ne interessate Frage. Ist man in diesem Fall GEZ-pflichtig? Ich meine, z.b. ein DVDPlayer ist nicht GEZ-pflichtig. Aber was ist jetzt wenn man nen DVD Kopie vom ÖR Fernsehen darauf schaut?

Zum schauen benötigst Du ja einen Fernseher. Und eben der ist in jedem Falle GEZ-Pflichtig. Internetfähige PCs im übrigen wohl ab 2007 auch...

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07.08.2006, 10:20 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von CASSIUS1999:
Zitat:
Original von AndreasM:
Zitat:
Original von Maja:
@DrZarkov
Ferner: Ziehst Du dabei Beiträge eines öffentlich rechtlichen Senders in Deutschland, solltest Du selbt GEZ-Zahler sein.


Deswegen bleibst aber weiterhin keine legale Kopie nur weil GEZ gezahlt wird. Nur damit das nicht falsch verstanden wird :)

Aber ist ne interessate Frage. Ist man in diesem Fall GEZ-pflichtig? Ich meine, z.b. ein DVDPlayer ist nicht GEZ-pflichtig. Aber was ist jetzt wenn man nen DVD Kopie vom ÖR Fernsehen darauf schaut?

Zum schauen benötigst Du ja einen Fernseher. Und eben der ist in jedem Falle GEZ-Pflichtig. Internetfähige PCs im übrigen wohl ab 2007 auch...

Beantwortet die Frage nicht :) Zum schaun kann ich auch einen Monitor benutzen und der ist nicht GEZ-pflichtig.

Ist ne interessante Frage ;)

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07.08.2006, 10:26 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von Maja:
@AndreasM:

> Deswegen bleibst aber weiterhin keine legale Kopie nur weil GEZ
> gezahlt wird. Nur damit das nicht falsch verstanden wird :)

Wenn der Betreiber des Dienstes die Erlaubis zur Verbreitung hat (an die GEMA zahlt), afaik schon. Theoretisch zumindest. Ich weiß nun nicht, ob dabei überhaupt Content von örTV dabei ist.


Ja, nur Gema hat nichts mit GEZ zu tun. Und nur weil jemand an die GEMA zahlt heisst es noch lange nicht das es legal ist. Wie Du selbst schreibst und natürlich muss der Anbieter auch eine entsprechende Lizenz vom Rechteinhaber haben.

Zitat:
> Aber ist ne interessate Frage. Ist man in diesem Fall GEZ-
> pflichtig?

Zumindest ist der Anbieter afaik GEMA-pflichtig. So wie Public-Viewing z. B., wie kürzlich im Rahmen der FIFA WM.


Ob er GEMApflichtig wäre, bin ich mir gar nicht so sicher. Nicht jeder Hersteller ist bei der GEMA.
Aber das ist wieder nen ganz anders Thema :)

Zitat:
Hehe, jetzt hast Du mich verunsichert. :D

;)

Zitat:
> Ich meine, z.b. ein DVDPlayer ist nicht GEZ-pflichtig. Aber was
> ist jetzt wenn man nen DVD Kopie vom ÖR Fernsehen darauf schaut?

So, als würdest Du eine VHS-Kopie vom ör-Fernsehen auf einem VHS-Abpsielgerät (also kein Rekorder mit TV-Tuner) schauen oder eine Kassette mit Titeln vom ör-Radio auf einem Tape-Deck ohne Rundfunkt-Tuner hören. Hast Du es selbst aufgenommen und zahlts an die GEZ, kein Problem. Bekommt man es von anderen und zahlt keine GEZ, hm...., Grauzone, rosa Bereich. Gezielt verfolgt wurde das wohl nie.


Folgende Situation. Jemand der GEZ zahlt nimmt das komplette Tagesprogramm auf DVD auf und gibts mir. Ich zahle keine GEZ und schaus mir auf nem DVD-Player am Monitor an. Unabghängig davon ob es ne Raubkopie ist oder nicht, ob man damit GEZ-pflichgtig ist, würde mich brennend interessieren :)

--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future
AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2...

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07.08.2006, 13:00 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
so langsam werdet ihr aber wirklich spitzfindig.

Bei den Tauschbörsen besteht immerhin Gefahr, daß man angeklagt wird. Die anderen Fälle sind so hypothetisch, daß es wirklich keinen Sinn macht, darüber nachzudenken, ob etwas streng genommen legal ist, oder nicht.

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07.08.2006, 13:59 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:

Folgende Situation. Jemand der GEZ zahlt nimmt das komplette Tagesprogramm auf DVD auf und gibts mir. Ich zahle keine GEZ und schaus mir auf nem DVD-Player am Monitor an. Unabghängig davon ob es ne Raubkopie ist oder nicht, ob man damit GEZ-pflichgtig ist, würde mich brennend interessieren :)


Ich bin kein Rechtsanwalt, dies ist keine Rechtsberatung.

Jedoch bezieht sich die GEZ immer wieder ausdrücklich darauf, daß die Gebühr für jedes "zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkgerät" zu entrichten ist. Der zum Abspielen einer Aufnahme verwendete DVD-Player / Monitor fiele somit nicht unter die GEZ-Pflicht.

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