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amiga-news.de Forum > Get a Life > Abmahnungen mal wieder [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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23.08.2006, 19:03 Uhr

DariusBrewka
Posts: 899
[Benutzer gesperrt]
Betrifft mich nicht, aber ist die Welt nicht Wunderbar

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77181

Nicht der Artikel ansich, aber wie Einfach wird es heutzutage jemanden gemacht an Geld zu kommen, oder welches zu verlieren, muß man Sich bald für jedes Wort was man sagt einen Anwalt holen um nicht abgemahnt zu werden.

Nee wan wird man hier endlich Aktiv damit Sachen wie die obigen nicht mehr Passieren.

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23.08.2006, 19:25 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Wenn ein anderer KFZ-Hersteller ein Fahrzeug mit der Bezeichnung Golf auf den Markt bringen würde, würden die über kurz oder lang Probleme mit VW bekommen. Bemerkenswert an der Meldung unter Deinem Link hier ist eigentlich nur, dass Anubis 1,5 Jahre gebraucht hat zu bemerken, dass andere ihr Markenzeichen Typhoon ebenfalls für Computerhardware/-zubehör verwenden.

Dat is nix, wofür man den Aufstand proben muss. Dafür sind eingetragene Markenzeichen da, damit kein anderer sie verwendet.

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23.08.2006, 19:32 Uhr

Flinx
Posts: 1073
Nutzer
@Maja:

Dann sollen sie sich an den Hersteller halten. Aber 200 Händler abzumahnen mit jeweils fast 5000 Euro - das macht also fast 1 Million Euro - halte ich für unverschämt. Die Abmahnung soll normalerweise nur Anwaltskosten decken.

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23.08.2006, 19:51 Uhr

G60Master
Posts: 601
Nutzer
Gab es da nicht im Frühjahr ein BGH-Urteil das solche Gebührenerhebungen bei Massenabmahnungen unzulässig sind?
--
G60Master


A2000|MB6.0|GVP2060|68060-66MHz|64MB|GuruRom 6.14|X-Surf-3|CV64/3D|4MB

A2000|MB4.3|GVP2040|68040-50MHz|64MB|X-Surf-2|P-II+|2MB


A3000D-Towerumbauprojekt in Arbeit,massig Teile gesucht!

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23.08.2006, 20:14 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Also Abmahnungen an sich, naja kann man streiten.

Aber immer gerade dann, wenn man erst an den "kleinen" Mann sprich
Händler tritt, anstatt erstmal den Hersteller zu kriegen find ich das bei den Summern verwerflich und fast schon vorsätzlich.

Ich finde, da ist auch schon kein Mittelweg mehr zu finden.

Naja, nur meine Meinung.

mfg

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23.08.2006, 20:23 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Flinx:

> Dann sollen sie sich an den Hersteller halten.

An dem Punkt hast Du Recht. Allerdings hat hier wohl die Kanzlei den schwarzen Peter. Die wählen in der Regel den Weg, der ihnen die höchsten Einnahmen verspricht. Anubis wird denen höchstens noch aufgetragen haben etwas gegen den Markenmissbrauch zu unternehmen. Geschäftsführer und Aufsichtsräte haben meist leider herzliche wenig Ahnung von Rechtswegen. Das überlassen die ganz und gar ihren Juristen. Tja, und die Beraten natürlich ganz ihn ihrem eigenen Sinne und tun dann nach aussen was ihnen am meisten einbringt hochoffiziell "im Auftrag" von in diesem Fall Anubis.

So wie "gute" Unternehmensberater, die kein Unternehmen wirklich sanieren wollen. Damit würden sie sich selbst den Geldhahn zudrehen.

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23.08.2006, 20:23 Uhr

DJBase
Posts: 3354
[Ex-Mitglied]
Zitat:
.... Er verstehe aber nicht, "warum sich Anubis nicht direkt an uns gewendet hat. Wir hätten da doch sofort reagiert."...

Ist doch ganz klar, weil sich so Geld einfacher 'verdienen' lässt. Echt das letzte sowas.


--
:boing: AmigaWorld - Amiga Support Network
:peggy: PegasosForum - Pegasos Support Forum & Community

[ Dieser Beitrag wurde von DJBase am 23.08.2006 um 20:24 Uhr geändert. ]

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23.08.2006, 21:03 Uhr

DariusBrewka
Posts: 899
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:
Wenn ein anderer KFZ-Hersteller ein Fahrzeug mit der Bezeichnung Golf auf den Markt bringen würde, würden die über kurz oder lang Probleme mit VW bekommen. Bemerkenswert an der Meldung unter Deinem Link hier ist eigentlich nur, dass Anubis 1,5 Jahre gebraucht hat zu bemerken, dass andere ihr Markenzeichen Typhoon ebenfalls für Computerhardware/-zubehör verwenden.

Dat is nix, wofür man den Aufstand proben muss. Dafür sind eingetragene Markenzeichen da, damit kein anderer sie verwendet.


Nicht ganz, es muß Markenrecht geben, aber wie auch der Fall Telekoms Rosa T auf Weißem Grund gibt's für mich irgendwo Grenzen. Gewisse Begriffe sind IMHO ganz gebäuchlich dazu gehört auch "Typhoon", diese hat nicht erst Anubis erfunden und das ist die Sauerei. Z.B. gibt's Russische Typhoon-UBoote. Allgemein

de.wikipedia.org/wiki/Typhoon

Es kann doch nicht sein Schweißausbrüche bei der Nutzung ganz gebräuchlicher Begriffe zu bekommen oder Pleite zu gehen.

Wenn Ich meinen Amiga bei E-Bay loswerden will muß ich mich wirkich nicht darum Kümmern gewisse Worte aus dem Verkaufstext herauszulassen, wer weiß ob z.B. der Begriff "Zorro" nicht schon irgendwo geschützt ist. Bekomme ich eine Abmahnung von Hollywood weil ich mit "drei Zorro-3 Slots" schreibe.

Soll man demnächst Textverarbeitungen anbieten die Geschützte Begriffe schwärzen?

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23.08.2006, 21:23 Uhr

rbn
Posts: 2001
Nutzer
Du hast wirklich keine Ahnung von Markenrecht.

Man kann sich Namen für eine bestimmte Region (Landesweit, Bundesweit, Weltweit) und für bestimmte Zwecke sichern lassen. Und jedwege Übertretung ist dann halt strafbar.

Wären z. Bsp. Socken für Radrennfahrer "Typhoon" genannt worden, wäre das vollkommen ok und rechtmäßig gewesen, aber man darf halt nicht im selben Einzugsgebiet auch noch denselben Markt mit ähnlichen Produkten unter gleichem Namen bedienen. Und das ist auch gut so.

(Hoffentlich habe ich mich jetzt nicht durch die Kürze des Beitrags bedingt missverständlich ausgedrückt)

rbn

--
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23.08.2006, 21:39 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@DariusBrewka:

> Wenn Ich meinen Amiga bei E-Bay loswerden will muß ich mich
> wirkich nicht darum Kümmern gewisse Worte aus dem Verkaufstext
> herauszulassen,

> Soll man demnächst Textverarbeitungen anbieten die Geschützte Begriffe schwärzen?

Ganz langsam. Bleiben wir bei eBay

eBay ist so ein geschützter Begriff. Trotzdem kannst Du eBay schreiben wann und wo immer Du lustig bist. Darüber freut sich eBay sogar, weils Werbung für sie ist.

Was Du aber nicht darfst, ist ein Produkt mit dem Namen eBay anbieten, das eBay in seinem Markt konkurrenz macht. Nichts gleichartiges. Kein virtueller Marktplatz (muss kein Auktionshaus sein). Nichts dergleichen.

Was Du aber wohl tun könntest, ohne dass eBay Dir was wollen könnte, wäre zum Beispiel eine Kaffemaschine mit Namen eBay verkaufen.

Warum ist ganz einfach erklärt.
Mit dem Verkauf einer Kaffemaschine (<- Haushaltsgerät) mit Namen eBay würdest Du dem Online-Auktionhaus (<- Online-Dienst für den Verkauf von Waren) keine Konkurrenz machen. Ergo würde eBay durch den Verkauf der Kaffemaschine eBay kein (theoretischer) Schaden entstehen; sprich, keine Kunden durch die Lappen gehen.

Verstanden wie da die Zusammenhänge sind?

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.08.2006 um 21:40 Uhr geändert. ]

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23.08.2006, 21:52 Uhr

schluckebier
Posts: 1059
Nutzer
Zitat:
Original von DariusBrewka:
Gewisse Begriffe sind IMHO ganz gebäuchlich dazu gehört auch "Typhoon", diese hat nicht erst Anubis erfunden und das ist die Sauerei. Z.B. gibt's Russische Typhoon-UBoote.


Gab's nicht früher sogar eine Turbokarte namens Typhoon von DCE für den A1200? Wäre nicht unlustig, wenn DCE jetzt Anubis abmahnen würde, weil die deren Produktnamen geklaut haben. :o)

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23.08.2006, 23:10 Uhr

DariusBrewka
Posts: 899
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von rbn:
Du hast wirklich keine Ahnung von Markenrecht.

Man kann sich Namen für eine bestimmte Region (Landesweit, Bundesweit, Weltweit) und für bestimmte Zwecke sichern lassen. Und jedwege Übertretung ist dann halt strafbar.

Wären z. Bsp. Socken für Radrennfahrer "Typhoon" genannt worden, wäre das vollkommen ok und rechtmäßig gewesen, aber man darf halt nicht im selben Einzugsgebiet auch noch denselben Markt mit ähnlichen Produkten unter gleichem Namen bedienen. Und das ist auch gut so.


Garantiert ein Lüfter mit dem Namen Typhoon bedient das selbe Marktsegment wie ein MP3 Player, dann muß man das aber sehr Lasch auslegen.

Ich kann also sagen wir mal Sexspielzeug wie eine Gummipupe sagen wir mal WindowsXP nennen und diese dann ohne jegliche Angst hier im Internet vermarkten. Das möchte ich sehen.


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23.08.2006, 23:17 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@DariusBrewka:

> Ich kann also sagen wir mal Sexspielzeug wie eine Gummipupe sagen
> wir mal WindowsXP nennen und diese dann ohne jegliche Angst hier
> im Internet vermarkten. Das möchte ich sehen.

Los mach! :lach:

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23.08.2006, 23:21 Uhr

DariusBrewka
Posts: 899
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:
eBay ist so ein geschützter Begriff. Trotzdem kannst Du eBay schreiben wann und wo immer Du lustig bist. Darüber freut sich eBay sogar, weils Werbung für sie ist.


das Ich das nicht schrieben darf wurde nicht behauptet, wenn du den Link oben angeschaut hast müsste aufgefallen sein, daß Verkäufer auf EBay abgemahnt worden weil diese Typhoon Lüfter verkaufen wollten, sorry wenn ich einen Lüfter Kaufe der den Namen Typhoon trägt, gebe ich diesen Namen auch bei e-bay an und erwarte nicht dafür abgemahnt zu werden.

...

Zitat:
Verstanden wie da die Zusammenhänge sind?

Das ist Wunschdenken, nein Nicht das verstehen, aber dass es so läuft. Siehe Oben, spätestens wenn du mit dem Produkt aus der Nische bist bekommst du garantiert Besuch, auch wenn das Produkt rein garnichts mit dem Ursprünglichen zu tun hat.


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23.08.2006, 23:22 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Ganz so einfach ist das nicht.

Generell gibt es im Markenrecht verschiedene (Waren-)Klassen, für die man jeweils eine Anmeldung tätigen kann. So kann durchaus ein Begriff in vielen verschiedenen Klassen von verschiedenen Firmen eingetragen und auch benutzt werden.

Eine Unterteilung der Klassen findet sich zum Beispiel hier: http://www.dpma.de/suche/klass/wd/einteilung.html

Da sieht man, daß sich beide streitgegenständlichen Waren in Klasse 9 befinden dürften.

Anders sieht es aber aus, wenn eine Marke besondere Bekanntheit genießt, z.B. Windows oder ebay. Diese darf man dann nicht in anderen Klassen benutzen, selbst wenn sie nicht dafür eingetragen sind. Denn dann würde man, um das Beispiel aufzugreifen, für seine Kaffemaschine widerrechtlich den Bekanntheitsgrad von ebay ausnutzen, was gegen das GWG verstößt.

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23.08.2006, 23:25 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AC-Pseudo:

> Denn dann würde man, um das Beispiel aufzugreifen, für seine
> Kaffemaschine widerrechtlich den Bekanntheitsgrad von ebay
> ausnutzen, was gegen das GWG verstößt.

Danke. Wieder was gelernt.

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24.08.2006, 09:20 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Stimmt AC, hast vollkommen recht.

Geht aber sogar noch weiter. Man muss nicht einmal eine eingetragene Marke haben um sich auf das Markenrecht berufen zu können. Beispiel Coca Cola. Der Name ist so bekannt das er in Deutschland automatisch wie eine eingetragenen Marke in allen Bereichen behandelt wird.

Das gleiche kann man übrigens auch mit Domainnamen machen...

Allerdings halt ich die Praxis erst die Händler abzumahnen für ziemlich hinterfotzig...
--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future
AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2...

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24.08.2006, 09:39 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
@AndreasM: Das geht zwar auch, aber darauf verlassen können sich wirklich nur eine handvoll Marken. Deshalb ist eine Eintragung schon besser, denn ob ein Richter einem eine überragende Bekanntheit attestiert, ist nie sicher.

Händler abzumahnen ist zwar möglich, wird aber nur sehr selten genutzt, meistens nur als Drohung, um eine schnelle Lösung herbeizuführen, da der Abgemahnte das unbedingt vermeiden möchte, da er die Kunden ja nicht verlieren möchte. Oder man sucht sich ein paar heraus, wenn der Abzumahnende nur schwer zu erreichen ist (z.B. irgend ein unbekannter chinesischer Hersteller).

Jeden abzumahnen, den man gerade sieht, spricht IMHO für Gebührenmache der Anwälte.

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25.08.2006, 00:57 Uhr

rbn
Posts: 2001
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Zitat:
Original von DariusBrewka:
Zitat:
Original von rbn:
Du hast wirklich keine Ahnung von Markenrecht.

Man kann sich Namen für eine bestimmte Region (Landesweit, Bundesweit, Weltweit) und für bestimmte Zwecke sichern lassen. Und jedwege Übertretung ist dann halt strafbar.

Wären z. Bsp. Socken für Radrennfahrer "Typhoon" genannt worden, wäre das vollkommen ok und rechtmäßig gewesen, aber man darf halt nicht im selben Einzugsgebiet auch noch denselben Markt mit ähnlichen Produkten unter gleichem Namen bedienen. Und das ist auch gut so.


Garantiert ein Lüfter mit dem Namen Typhoon bedient das selbe Marktsegment wie ein MP3 Player, dann muß man das aber sehr Lasch auslegen.

Ich kann also sagen wir mal Sexspielzeug wie eine Gummipupe sagen wir mal WindowsXP nennen und diese dann ohne jegliche Angst hier im Internet vermarkten. Das möchte ich sehen.


Da kommen wir zu dem Punkt, der in den Schulstunden immer etwas schwammig erklärt wird, nämlich wie lange ein Name schon am Markt ist. In dem von dir genannten Beispiel wäre es den Versuch wert, aber die Abmahnung käme im Falle von Microsoft natürlich sowieso (aber wer weiß, vielleicht wollen ihnen die Richter mal wieder einen reinwürgen ... ;)

Es ist ja auch immer die Frage, inwiefern könnte man sich (selbst wenn man im Recht ist) leisten beim Pokern mit den Gerichten (Amtsgericht -> Landesgericht -> Bundesgerichtshof) mitzugehen. Das ist halt der Rechtsstaat.

Was ich vorher formuliert hatte, war die Theorie, das jetzt beschriebene ist die Praxis ... :(

rbn


rbn

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