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18.10.2006, 10:18 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Hallo,

auch ich habe mal eine Frage.
Angenommen ich war am WE auf einer Sportveranstaltung und habe da ein Video gedreht. Nun lief da ja auch Musik, und das is natürlich auf dem Video. Darf ich das Video nun veröffentlichen z.B. bei Google Video? Weil ich habe die Mukke ja nicht aktiv reingeschnitten.

Wer kennt sich da Bescheid?

An alle Looser: Nervt mich nicht ;)

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18.10.2006, 11:27 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Darf ich das Video nun veröffentlichen z.B. bei Google Video?

Nach §52, Absatz 3 UrhG ist das öffentlich zugänglich machen eines Werkes ohne Einwilligung des Berechtigten unzulässig.

Die Frage ist, ob das Video einer Sportveranstaltung, bei dem die Musik als "Kolateralschaden" mit auf die Aufnahme gekommen ist, ein "Werk" ist...

Disclaimer: Ich bin kein Jurist, obenstehendes keine Rechtsberatung.

[ Dieser Beitrag wurde von Solar am 18.10.2006 um 11:27 Uhr geändert. ]

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18.10.2006, 13:25 Uhr

malte2
Posts: 148
Nutzer
Er kann es ja neu vertonen ;-)

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18.10.2006, 13:42 Uhr

Vip
Posts: 471
[Benutzer gesperrt]
Hi Bogomil76,

wieso nicht nerven? :D

So lange keine Nachnamen bzw die Stadt in den VID gebrüllt werden, kannste deinen Vid überall ins netz stellen. :D

Wer kenn Euch schon?

Und irgentwer aus "Buxtehuse" der Euch kennt wird Euch sicher nicht anzeigen. :D

Was man nicht weiss macht einen auch nicht heiss. :D

PS: Zieh dein Vid bei youtube hoch, dann wird es von vielen Millionen Leuten begafft. :D
--
Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.
George Bernard Shaw

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18.10.2006, 14:51 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Die Frage war dürfen, nicht können.

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18.10.2006, 14:52 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Solar:
Die Frage ist, ob das Video einer Sportveranstaltung, bei dem die Musik als "Kolateralschaden" mit auf die Aufnahme gekommen ist, ein "Werk" ist...

Ein Werk bleibt es. Allerdings vermute ich mal, dass es mit nebenbei laufender Musik ähnlich ist, wie mit Personen, die man ja auch nicht einfach so filmen darf. Wenn sie nicht das Hauptmotiv darstellen, sondern zwangsläufig durch Bild hüpfen, wie im Stadion in den Zuschauerreihen, muss man sie nicht um Erlaubnis bitten.

Solange man das Video nicht selbst mit nicht freigegebener Musik nachvertont...
Zitat:
Disclaimer: Ich bin kein Jurist, obenstehendes keine Rechtsberatung.
Dito.

mfg
--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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18.10.2006, 17:27 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Okay,

ich weiss Ihr seid keine Juristen. Kann ja nur sein, daß jemand so einen Fall schonmal erlebt hat..

Also es gab am letzten WE Stadtmeisterschaften einer Sportart. Ich war auf Anforderung eines Vereines da um seine Spiele zu filmen. Nun hat man mich gebeten diese Videos online zu stellen und ich dachte mir halt Youtube oder Google Video wären ideal, weil kostenlos. Die Quali ia auch mehr als ausreichend.
Wie auch immer, natürlich wurde da Musik während der Veranstaltung gespielt, vor und auch während des Spiels. Gerade die Musik während des Spiels ist schwer rauszuschneiden ohne das Flair zu zerstören...

Und nebenbei, natürlich darf ich Personen die auf eine öffentliche Veranstaltung gehen filmen. Ist was anderes wenns ne Privatparty ist. So lange ich die Personen "zufällig" drauf habe und nicht verfolge!

Man kann bei Video Google angeben ob das Video öffentlich ist oder nicht, aber jedem den ich den Link schicke kann den ja auch an jeden geben... Und da ist natürlich auch Werbung im Hintergrund, also wenn man will kann man schon identifizieren wer da spielt und wo das war usw...

mfg

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18.10.2006, 19:44 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Bogomil76:

Ich kann Dir nur sagen, was ich tun würde. Ich würde die Tonspur entpsrechend ändern.

Damit wären Du und der Verein als Veranstalter rechtlich auf der sicheren Seite.

Warum der Veranstalter: Na ja, wenn die "vergessen" haben, für die Musik GEMA zu zahlen, wärs fatal, wenn das auf diese Weise nachträglich noch von den falschen Leuten bemerkt werden würde.

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19.10.2006, 09:17 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Ja, aber dann müssten die ja die GEMA Gebühr nachzahlen, nich ich oder? Und zumindest war nich mein Verein der Veranstalter...

mfg

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19.10.2006, 18:42 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Bogomil76:

> Ja, aber dann müssten die ja die GEMA Gebühr nachzahlen, nich ich
> oder? Und zumindest war nich mein Verein der Veranstalter...

Nachzahlung wäre zu einfach. ;) Da würde eine saftige Strafe fällig.

Nein, für das was am Tag der Veranstaltung ggf. versäumt wurde, bist Du nicht verantwortlich. Als erkennbarer Uploader wäre ich dennoch vorsichtig.

Geht das nicht auch ohne Ton? Wäre auch weniger Upload für Dich.

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