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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Liste von Amiga Software die zum Download angeboten werden darf. [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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04.11.2006, 13:49 Uhr

ANewbie
Posts: 140
Nutzer
Was ich suche steht ja eigentlich schon oben.

Würde gerne eine Liste haben.

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04.11.2006, 13:52 Uhr

analogkid
Posts: 2394
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http://www.aminet.net
--
Join us @ Sarkasmus-pur
:amiga: :dance1:

Talking about music is like dancing about architecture

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04.11.2006, 14:37 Uhr

thomas
Posts: 7717
Nutzer
@analogkid:
Zitat:
www.aminet.net
Falsch. Die Software im Aminet darf ohne Genehmigung der jeweiligen Autoren nur vom Aminet selbst angeboten werden.


@ANewbie:

Die Liste dürfte sehr kurz werden, denn es gibt kaum Software, die generell freigegeben ist. Besonders ehemalige kommerzielle Titel sind meist an bestimmte Download-Seiten gebunden und wenn jemand anders sie auch anbieten möchte, muß er sich selbst eine Genehmigung besorgen.

Gruß Thomas

--
Email: thomas-rapp@web.de
Home: thomas-rapp.homepage.t-online.de/

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04.11.2006, 14:37 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von ANewbie:
Was ich suche steht ja eigentlich schon oben.

Würde gerne eine Liste haben.


Nehme an Du meinst kommerzielle Software.

Eine solche Liste gibt es nicht.

Und selbst wenn es auf einer Homepage zum download angeboten wird, ist es meistens so das es nicht überall angeboten werden darf...

--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2...

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04.11.2006, 18:13 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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>Besonders ehemalige kommerzielle Titel sind meist an bestimmte
>Download-Seiten gebunden und wenn jemand anders sie auch anbieten
>möchte, muß er sich selbst eine Genehmigung besorgen.

Und man finde dazu mal eine Kontaktmöglichkeit zum Author...

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04.11.2006, 18:18 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
>Besonders ehemalige kommerzielle Titel sind meist an bestimmte
>Download-Seiten gebunden und wenn jemand anders sie auch anbieten
>möchte, muß er sich selbst eine Genehmigung besorgen.

Und man finde dazu mal eine Kontaktmöglichkeit zum Author...


Geht in vielen Fällen relativ einfach. Ist halt mit relativ viel Zeitaufwand verbunden undleider antworten auch viele Firmen nicht.

Ich hab z.b. die letzten Wochen rund 200 Programmierer und Publisher angeschrieben...


--
Andreas Magerl
APC&TCP
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05.11.2006, 10:01 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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>Geht in vielen Fällen relativ einfach. Ist halt mit relativ viel
>Zeitaufwand verbunden undleider antworten auch viele Firmen nicht.

Vielleicht geht das mit großen Firmen die noch existieren und noch
davon wissen das sie mal was für den Amiga gemacht haben.

Bei Bugreports(jetzt keine Spiele) habe ich schon mehrmals die Erfahrung
gemacht das die Email Adresse undgültig ist und Google mit Vor+Nachnamen
auch nichts hergibt.

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05.11.2006, 12:14 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
>Geht in vielen Fällen relativ einfach. Ist halt mit relativ viel
>Zeitaufwand verbunden undleider antworten auch viele Firmen nicht.

Vielleicht geht das mit großen Firmen die noch existieren und noch
davon wissen das sie mal was für den Amiga gemacht haben.

Bei Bugreports(jetzt keine Spiele) habe ich schon mehrmals die Erfahrung
gemacht das die Email Adresse undgültig ist und Google mit Vor+Nachnamen
auch nichts hergibt.


Sag ja, es ist nen verdammt grosser Zeitaufwand. Und bei den kleinen Firmen (egal ob es sie noch gibt oder nicht) ist es meist sogar einfacher als bei den grossen...

--
Andreas Magerl
APC&TCP
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05.11.2006, 12:22 Uhr

GREX
Posts: 509
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Auch wenn "Abandonware" natürlich immer eine rechtliche Grauzone bleibt, fände ich es sinnvoller, eine umgekehrte Liste zu machen, sprich: Sachen, die irgendwo (europaweit) noch im Handel sind, und deren illegaler Download/illegale Weiterverbreitung somit einen wirtschaftlichen Schaden für Händler und oder Hersteller bedeuten würde, in einer Liste zusammenzufassen. Ob es die jeweilige Herstellerfirma noch gibt oder nicht, sollte dabei zweitrangig sein.
Natürlich ist es nicht die feine englische Art, ein Spiel/Programm zuerst für "vogelfrei" zu erklären und dann einfach abzuwarten, ob der Hersteller ein Veto dagegen einlegt. Aber es würde schon etwas darüber aussagen, wie ernst es einer Firma mit der Durchsetzung ihrer Copyrights-Ansprüche (im Amiga-Sektor) ist, beziehungsweise inwieweit sie das Geschehen auf dem Amiga-Markt wirklich noch verfolgt, wenn sie sich hier tatsächlich zu Wort meldet.
Immerhin kann man es schon auch als eine Doppelmoral von Seiten der Software-Firmen sehen, wenn sie für Uralt-Produkte weder Verkauf noch Support noch sonstwas anbieten, aber trotzdem auf dem kommerziellen Status ihrer Produkte beharren.

Rechtlich mag die Situation ja eindeutig sein, aber logisch und für jeden (einigermaßen) nachvollziehbar ist sie deshalb nicht.

Ich weiß, dass die Idee einer solchen Liste wahrscheinlich nicht auf viel Resonanz stoßen wird, und dass es auch viel Zeit und Mühe kosten würde, diese zu erstellen und auf dem Laufenden zu halten. Trotzdem fände ich das eine gute Sache, weil es mir vor allem darum geht, dass das Bisschen Geld, das im Amiga-Markt noch steckt, auch tunlichst in diesem gehalten werden sollte. Wenn man sich z. B. ein uraltes kommerzielles A500-Spiel bei Ebay kauft (was u. U. der einzig "legale" Weg wäre), dann hat der Amiga-Markt rein gar nichts davon. Dieses Geld unterstützt in keinster Weise die Weiter-/Neuentwicklung von Amiga-Software. Auch die paar treuen Amiga-Händler, die es noch gibt, haben davon gar nichts.
Da wäre es schon besser das A500-Spiel einfach downzuloaden und für das Geld lieber neuwertige Amiga-Hard-/Software zu kaufen.

Irgendwie würde diese Sache dem Amiga-Anwender das Legal-Sein wesentlich leichter und "begreiflicher" machen.
Ist jedenfalls meine Meinung.

Ich versuche hier wirklich niemanden zur "Selbstjustitz" aufzurufen, im Gegenteil, ich versuche zur Selbstverantwortung aufzurufen. Ich fände es schon besser, wenn man der schwierigen rechtlichen Situation durch konstruktive Vorschläge vorauseilt, anstatt ihr mit endlosen Streits über ihre Auslegung hinterherzuhinken.

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05.11.2006, 12:39 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von GREX:
Auch wenn "Abandonware" natürlich immer eine rechtliche Grauzone bleibt, fände ich es sinnvoller, eine umgekehrte Liste zu machen,


Eigentlich keine Grauzone, da Abandonware nix anderes als ein Name für Software ist die es im Handel nicht mehr gibt. Rechtlich hat der Begriff gar nix zu sagen und die Rechtslage bei alter Software ist auch eindeutig. Da gibts einfach keine Grauzone...

Zitat:
sprich: Sachen, die irgendwo (europaweit) noch im Handel sind, und deren illegaler Download/illegale Weiterverbreitung somit einen wirtschaftlichen Schaden für Händler und oder Hersteller bedeuten würde, in einer Liste zusammenzufassen. Ob es die jeweilige

An sich keine schlechte Idee, aber was bringts?

Zitat:
Herstellerfirma noch gibt oder nicht, sollte dabei zweitrangig sein.
Natürlich ist es nicht die feine englische Art, ein Spiel/Programm zuerst für "vogelfrei" zu erklären und dann einfach abzuwarten, ob der Hersteller ein Veto dagegen einlegt. Aber es würde schon etwas


Es ist nicht nur nicht die feine Art... es kann auch sehr teuer werden.

Zitat:
darüber aussagen, wie ernst es einer Firma mit der Durchsetzung ihrer Copyrights-Ansprüche (im Amiga-Sektor) ist, beziehungsweise inwieweit sie das Geschehen auf dem Amiga-Markt wirklich noch verfolgt, wenn sie sich hier tatsächlich zu Wort meldet.

Glaub mir, die meisten Firmen achten sehr wohl auf ihre Rechte bei der Amiga Software. Und nehmen diese auch in Anspruch.

Zitat:
Immerhin kann man es schon auch als eine Doppelmoral von Seiten der Software-Firmen sehen, wenn sie für Uralt-Produkte weder Verkauf noch Support noch sonstwas anbieten, aber trotzdem auf dem kommerziellen Status ihrer Produkte beharren.

Ansichtssache. Viel Software ist noch erhältlich, aber es wird von den Usern nicht als erhältlich akzeptiert. Z.b. wenn wir sie anbieten oder die Amiga Classix CDs.

Zitat:
Rechtlich mag die Situation ja eindeutig sein, aber logisch und für jeden (einigermaßen) nachvollziehbar ist sie deshalb nicht.

Wenn man sich mal mit den Firmen unterhält verstehts man meist ziemlich schnell. Z.b. wenn Rechte an Sourcen, Patenten oder an Umsetzungen auf anderen Systemen. Oder auch das die rechtliche Frage in der Firma selbst nicht geklärt ist und und und. Es gibt da viele Gründe die man als normaler User nicht auf den ersten Blick sieht.

Zitat:
Ich weiß, dass die Idee einer solchen Liste wahrscheinlich nicht auf viel Resonanz stoßen wird, und dass es auch viel Zeit und Mühe kosten würde, diese zu erstellen und auf dem Laufenden zu halten. Trotzdem

vor allem bringt sie nichts. Sie wären nie wirklich vollständig und den nutzen daran sehe ich auch nicht

Zitat:
fände ich das eine gute Sache, weil es mir vor allem darum geht, dass das Bisschen Geld, das im Amiga-Markt noch steckt, auch tunlichst in diesem gehalten werden sollte. Wenn man sich z. B. ein uraltes kommerzielles A500-Spiel bei Ebay kauft (was u. U. der einzig "legale" Weg wäre), dann hat der Amiga-Markt rein gar nichts davon. Dieses Geld unterstützt in keinster Weise die Weiter-/Neuentwicklung von Amiga-Software. Auch die paar treuen Amiga-Händler, die es noch gibt, haben davon gar nichts.
Da wäre es schon besser das A500-Spiel einfach downzuloaden und für das Geld lieber neuwertige Amiga-Hard-/Software zu kaufen.


aber bei sowas hilft eine solche liste auch nichts....

Zitat:
Irgendwie würde diese Sache dem Amiga-Anwender das Legal-Sein wesentlich leichter und "begreiflicher" machen.
Ist jedenfalls meine Meinung.


es gibt doch relativ simple lösungen. Wir haben ne liste von seiten veröffentlicht die legal sind. also wo ist dann genau das problem?

Zitat:
Ich versuche hier wirklich niemanden zur "Selbstjustitz" aufzurufen, im Gegenteil, ich versuche zur Selbstverantwortung aufzurufen. Ich fände es schon besser, wenn man der schwierigen rechtlichen Situation durch konstruktive Vorschläge vorauseilt, anstatt ihr mit endlosen Streits über ihre Auslegung hinterherzuhinken.

ach, ich versuch seit nem Jahr User zu finden die einem helfen die Rechteinhaber von alter Software zu finden um mit ihnen Kontakt aufzunehmen... resonanz ist mehr oder weniger bei null :/
--
Andreas Magerl
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05.11.2006, 16:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@GREX:

> Sachen, die irgendwo (europaweit) noch im Handel sind, und deren
> illegaler Download/illegale Weiterverbreitung somit einen
> wirtschaftlichen Schaden für Händler und oder Hersteller bedeuten
> würde, in einer Liste zusammenzufassen.

Und dann? Alles was nicht in dieser Liste steht, wäre dann automatisch "Freeware"? Schätze, Du weißt selbst sehr gut, auf welche verdammt dünnem Eis man sich damit begibt.

Das Urheberrecht währt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Da gibt es nichts zu interpretieren, nicht zu deuten, nichts auszulegen. Das ist ohne wenn und aber einfach nur Fakt.

Darüber hinaus gibt es ggf. diverse Patente und Copyrights Dritter zu beachten.

Ich frage mich wirklich, was daran so schwer zu verstehen ist. Vorausgesetzt, man will es überhaupt verstehen.

> Rechtlich mag die Situation ja eindeutig sein, aber logisch und für
> jeden (einigermaßen) nachvollziehbar ist sie deshalb nicht.

Was nicht vom Urheber zu Verbreitung freigegeben wurde, also nicht als Freeware deklariert ist, darf nicht einfach so von jedem an jeden weitergereicht werden. Was ist daran unlogisch oder nicht nachvollziehbar? Ich habe nicht den Eindruck, dass es an der Einsicht fehlt. Ich habe viel mehr den Eindruck, dass es am Willen fehlt, das einfach mal zu akzeptieren.

@Andreas_M:

> ach, ich versuch seit nem Jahr User zu finden die einem helfen die
> Rechteinhaber von alter Software zu finden um mit ihnen Kontakt
> aufzunehmen... resonanz ist mehr oder weniger bei null :/

Der Grund liegt IMO auf der Hand. Die Leute möchten eigentlich keine "lästigen" Rechte beachten, sondern einfach nur alles irgendwo "besorgen" können. :(

Bevor Du fragst: Ich hab leider keine Zeit für solche Recherchen. Früher hab ich mich überall reingehängt, wo Hilfe gesucht wurde. Mit dem Resultat, dass ich mich am Ende immer völlig verzettelt hab. Tut mir leid, ehrlich.

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05.11.2006, 18:49 Uhr

GREX
Posts: 509
Nutzer
@Maja:

Das ist die Rechtslage, ja. Aber mein Entwurf (die Erstellung einer "Negativ-Liste") war der Versuch eines Kompromisses, der auch, aber nicht nur, die große Kluft zwischen (Gesetzes-)Theorie und allgängiger Praxis berücksichtigt. Ich denke, viele Leute würden sich an so eine Liste halten, sowohl beim Downloaden als auch beim Anbieten strittiger Sachen.
Wie ich schon sagte, rufe ich gar niemanden zu gar nichts auf, ich habe lediglich mal versucht, ein anderes Modell zu entwerfen, als die derzeitigen gesetzlichen Regelungen es vorgeben.
In meinem Modell ist halt das wirtschaftliche Kriterium ausschlaggebend: Wenn durch die Verfielfältigung kein finanzieller Schaden entsteht, sehe ich auch kein Problem. Das ist natürlich nicht die Vorstellung, die den geltenden Gesetzen zugrunde liegt, da hast du Recht.
Sehr viel anders sähe der Fall für mich aus, wenn man versucht, mit den Werken anderer selbst Geld zu verdienen. Beispielsweise sehe ich bei Ebay immer wieder selbstgemachte CDROMs voll mit Amiga-Spielen in emulator-tauglichen Formaten. Das ist einfach nur übelster Diebstahl.
Womit wir wieder bei Ebay wären. Wie ich schon sagte, wenn ich mir auf ganz legalem Wege bei Ebay ein uraltes, gebrauchtes A500-Spiel kaufe, hat die Herstellerfirma (der ich es ebenso gönnen würde) nichts davon und es hat der Amiga-Markt nichts davon. Der einzige der was davon hat ist Ebay.
Ebay ist eine feine Sache, aber der Amiga-Markt hätte das Geld, das auf Ebay verbuttert wird, echt dringend nötig.
Ich empfinde das einfach als unfair gegenüber allen Beteiligten. Und daher fände ich es toll, wenn die Gesetzesgebung stärker darauf Rücksicht nehmen würde (auf das wirtschaftliche Kriterium).
Schließich kann es nie gut sein, wenn das Recht und das, was der einzelne als gerecht empfindet, all zu weit auseinanderklaffen.

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05.11.2006, 19:06 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von GREX:
@Maja:

Das ist die Rechtslage, ja. Aber mein Entwurf (die Erstellung einer "Negativ-Liste") war der Versuch eines Kompromisses, der auch, aber nicht nur, die große Kluft zwischen (Gesetzes-)Theorie und allgängiger Praxis berücksichtigt. Ich denke, viele Leute würden sich an so eine Liste halten, sowohl beim Downloaden als auch beim Anbieten strittiger Sachen.


Meine Erfahrung (und da hab ich zuviel) : Nein, die meisten würden sich nicht daran halten.

Zitat:
Wie ich schon sagte, rufe ich gar niemanden zu gar nichts auf, ich habe lediglich mal versucht, ein anderes Modell zu entwerfen, als die derzeitigen gesetzlichen Regelungen es vorgeben.
In meinem Modell ist halt das wirtschaftliche Kriterium ausschlaggebend: Wenn durch die Verfielfältigung kein finanzieller Schaden entsteht, sehe ich auch kein Problem. Das ist natürlich nicht die Vorstellung, die den geltenden Gesetzen zugrunde liegt, da hast du Recht.


Das Problem ist das solch eine Liste niemals ansatzweise vollständig sein kann. Aber User würden es als moralischen Freibrief benutzen, bewusst oder unbewusst.

Zitat:
Sehr viel anders sähe der Fall für mich aus, wenn man versucht, mit den Werken anderer selbst Geld zu verdienen. Beispielsweise sehe ich bei Ebay immer wieder selbstgemachte CDROMs voll mit Amiga-Spielen in emulator-tauglichen Formaten. Das ist einfach nur übelster Diebstahl.

Leider üblich, nicht nur bei Ebay. Ebay hat dabei wohl eher nen kleinsten Anteil.

Zitat:
Womit wir wieder bei Ebay wären. Wie ich schon sagte, wenn ich mir auf ganz legalem Wege bei Ebay ein uraltes, gebrauchtes A500-Spiel kaufe, hat die Herstellerfirma (der ich es ebenso gönnen würde) nichts davon und es hat der Amiga-Markt nichts davon. Der einzige der was davon hat ist Ebay.

Und der Verkäufer verdient wenn er etwas verkauft...
Und warum hat der Amiga Markt nichts davon?

Zitat:
Ebay ist eine feine Sache, aber der Amiga-Markt hätte das Geld, das auf Ebay verbuttert wird, echt dringend nötig.

Es geht aber an der Realität vorbei. Wenn jemand ein Spiel XYZ auf Ebay kauft dann weil er das Original haben will und nicht weil er Datei aus dem Internet runterladen möchte.

Zitat:
Ich empfinde das einfach als unfair gegenüber allen Beteiligten. Und daher fände ich es toll, wenn die Gesetzesgebung stärker darauf Rücksicht nehmen würde (auf das wirtschaftliche Kriterium).

Was damit gleich kommen würde das der staat einen vorschreibt was man mit seinen eigentum machen darf und was nicht. bzw. ab wann sich jemand an dem eigentum eines anderen vergreifen darf...

Zitat:
Schließich kann es nie gut sein, wenn das Recht und das, was der einzelne als gerecht empfindet, all zu weit auseinanderklaffen.

Das wird nie klappen weil User immer der Meinung sind das Software gefälligst kostenlos sein soll...


--
Andreas Magerl
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05.11.2006, 19:11 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Darüber hinaus gibt es ggf. diverse Patente und Copyrights Dritter zu beachten.

Das ist z.b. einer der Gründe warum diverse Firmen die Sofftware nicht freigeben KÖNNEN.

Zitat:
Der Grund liegt IMO auf der Hand. Die Leute möchten eigentlich keine "lästigen" Rechte beachten, sondern einfach nur alles irgendwo "besorgen" können. :(

ist klar und einerseits auch verständlich :) andererseits darf sich so jemand danna uch nicht beschweren :)

Zitat:
Bevor Du fragst: Ich hab leider keine Zeit für solche Recherchen. Früher hab ich mich überall reingehängt, wo Hilfe gesucht wurde. Mit dem Resultat, dass ich mich am Ende immer völlig verzettelt hab. Tut mir leid, ehrlich.

:)
--
Andreas Magerl
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05.11.2006, 19:33 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@GREX:

> Das ist die Rechtslage, ja. Aber mein Entwurf (die Erstellung
> einer "Negativ-Liste") war der Versuch eines Kompromisses, der
> auch, aber nicht nur, die große Kluft zwischen (Gesetzes-)Theorie
> und allgängiger Praxis berücksichtigt.

Rechtslage und Gesetz sind keine Theorien. Was Du mit "allgängiger Praxis" und "Kluft" meinst, darauf will ich jetzt und hier gar nicht erst eingehen.

> Ich denke, viele Leute würden sich an so eine Liste halten, sowohl
> beim Downloaden als auch beim Anbieten strittiger Sachen.

Der Punkt ist, dass diese "strittigen Sachen" gar nicht erst zum Download angeboten werden dürfen. Keine Theorie, sondern geltendes Recht und gängige Rechtsprechung.

> Womit wir wieder bei Ebay wären. Wie ich schon sagte, wenn ich mir
> auf ganz legalem Wege bei Ebay ein uraltes, gebrauchtes A500-Spiel
> kaufe, hat die Herstellerfirma (der ich es ebenso gönnen würde)
> nichts davon und es hat der Amiga-Markt nichts davon. Der einzige
> der was davon hat ist Ebay.

Und damit eBay nichts davon "hat", ist es legitim, sich dieses Spiel auf illegalem Weg zu "besorgen"? Das ist doch die "Logik" dahinter. Oder liest das jemand etwas anderes heraus?

Realisiere bitte mal Folgendes: Es geht gar nicht darum, ob irgendjemandem real Schaden entsteht. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass nur der Urheber selbst das Recht hat zu entscheiden, wer seine Sachen zu welchen Konditionen verbreiten darf und wer nicht.

> Schließich kann es nie gut sein, wenn das Recht und das, was der
> einzelne als gerecht empfindet, all zu weit auseinanderklaffen.

Wenn Du Gesetze geändert haben möchtest, wende Dich an den Petionsausschuss des deutschen Bundestages, aber versuche nicht, andere dazu zu verleiten, gegen geltendes Recht zu verstoßen, um so die Rechtslage zu umgehen.

Die evtl. vorhanden Hoffnung, vielleicht über richterliche Entscheidungen zu einer Veränderung der Rechtslage zu kommen, kann auch gleich wieder vergessen werden. Denn um die Rechtslage zu verändern, müsste eine Urheberrechtsklage gegen den unerlaubten Up-Download geschützter Titel bis zur letzten Instanz (BGH) ausgekämpf werden. Wobei der Erfolg eines solchen Weges zumindest sehr zweifelhaft ist. Ob sich das für ein paar alte Amiga-Spiele wirklich lohnt, wage ich mal schwer zu bezweifeln.

Sofern das überhaupt eine Rechtschutzversicherung mitmacht: Das Gesetz ist an der Stelle ausnahmsweise sehr deutlich und lässt keinen Raum für Interpretationen. Dort wird nicht zwischen noch käuflich zu erwerben und nicht mehr verfügbar unterschieden. Nicht mal ansatzweise. Nicht mal theoretisch. Das Urheberrecht ist weder veräußerbar noch kann es verwirkt werden. Es gilt noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Punkt.

Das heißt im Klartext: Urheber können ihre Werke für die Allgemeinheit freigeben, diese Freigabe allerdings auch wieder zurücknehmen, wenn ihnen danach ist. Kommt in der Praxis zwar nicht vor. Möglich wäre das trotzdem.

Gesetze scheren sich auch nicht darum, ob sie von Einzelpersonen immer für gerecht empfunden werden oder nicht. Das interessiert auch Richter nicht. Was das Urheberrecht betrifft, so wird es offenbar nur von jenen nicht als gerecht empfunden, die gerade nicht über das Urheberrecht für einen gewünschten Titel verfügen. So wie Gesetze allgemein von jenen als ungerecht empfunden werden, auf deren Seite das Gesetz gerade nicht steht.

Gesetze lassen sich nun mal nicht so zuerechtbiegen, wie man sie gerade gerne hätte. Und das ist auch gut so. Denn wenn dem so wäre, dürfte vielleicht längst jeder einfach so in jeden Garten spazieren und abflücken, was ihm gefällt. Ensteht dem Eigentümer des Gartens ja kein Schaden. Wächst alles wieder nach. Nur mal als Beispiel.

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05.11.2006, 23:55 Uhr

Darksun
Posts: 178
Nutzer
Bei der ganzen Diskussion wird eins vergessen:

Man erwirbt in der Regel nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht in Form einer Lizenz der Nutzung der Software. Das Recht zur Weiterveräusserung kann vom Lizenzgeber - sofern eingeräumt - jerderzeit wieder entzogen werden. Wenn die Freigabe der Software aufgrund der Verletzung von Patenten/Rechten Dritter - wie Andreas schreibt - nicht möglich ist, würde ein Verkauf der Nutzungslizenz eventuell auch die Patente/Rechte Dritter verletzen. Der Lizenzgeber der Software müsste in diesem Fall auch tätig werden. In den meisten Lizenzbestimmungen bzgl. Software die ich gelesen habe wird einem das grundsätzliche Recht zur Weiterveräusserung eingeräumt, allerdings unter der Vorraussetzung dies beim Lizenzgeber bzw. Rechteinhaber anzuzeigen. Wird also auf z. B. ebay eine Nutzungslizenz einer Software verkauft muss der Verkäufer dies dem Lizenzgeber mitteilen - um diesem die Möglichkeit zu geben im Falle eines Falles (Rechteverletzung Dritter) den Verkauf zu unterbinden. Ich gehe mal davon aus das die meisten Verkäufer von Softwarelizenzen auf ebay und sonstigen dies nicht tun. Daher dürfte ein Grossteil der als legal betrachteten "Softwareverkäufe" IMO illegal sein. :D


--
Bye,
Darksun.

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06.11.2006, 00:23 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Darksun:

Mach die Leute jetzt nicht völlig malle im Kopf. ;)

Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Hersteller/Publisher je gegen den Weiterverkauf einzelner, von privat erworbener Titel geklagt hätte, weil ihm der Wiederverkaufer das nicht mitgeteilt hatte.

[Edit}: Wenn das so eng gesehen würde, kein Händler dürfte Software verkaufen, ohne den Wiederverkauf jedes einzelnen Titels dem Hersteller/Publisher zu melden. [/Edit]

Man erwirbt ja nicht nur eine Nutzungslizenz, sondern meist auch einen Datenträger, eine hübschbunte Verpackung und ein Handbuch. Nur dass man nach dem Wiederverkauf des Originals die Software vom eigenen Rechner löschen muss und auch keine anderen Kopien behalten und auch nicht weitergeben darf, sollte jedem klar sein, weil somit auch die Nutzungslizenz wieder verkauft wird.

Anders verhält es sich, wenn die erworbene Nutzungslizenz in Form eines numerischen Schlüssels auf den Namen des Käufers registriert wird. Dann sollte sich der Käufer mit dem Kaufbeleg an den Hersteller wenden, um sich ggf. Rechte auf kostenlose Support-Leistungen zu sichern (technische Hilfe, Updates, etc.). Auch dabei gab es ganz offensichtlich nie Probleme. Zumindest weiß ich von keinem Hersteller, der sich je geweigert hätte, den neuen Lizenzinhaber zu akzeptieren, weil sich der Verkäufer zuvor nicht bei ihm meldete.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 06.11.2006 um 00:26 Uhr geändert. ]

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06.11.2006, 00:45 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Sofern das überhaupt eine Rechtschutzversicherung mitmacht: Das Gesetz ist an der Stelle ausnahmsweise sehr deutlich und lässt keinen Raum für Interpretationen. Dort wird nicht zwischen noch käuflich zu erwerben und nicht mehr verfügbar unterschieden. Nicht mal ansatzweise. Nicht mal theoretisch. Das Urheberrecht ist weder veräußerbar noch kann es verwirkt werden. Es gilt noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Punkt.


Ne Rechtsschutzversicherung wird meist sowieso nicht mitmachen weil die meisten Versicherungen eine Urheberrechtklausel drinnen haben.

Zitat:
Das heißt im Klartext: Urheber können ihre Werke für die Allgemeinheit freigeben, diese Freigabe allerdings auch wieder zurücknehmen, wenn ihnen danach ist. Kommt in der Praxis zwar nicht vor. Möglich wäre das trotzdem.

War das nicht mal so bei BlackIRC? Wo es sogar User gab die den Programmierer verklagen wollten weil er für 5 Euro ein Keyfile verkaufen wollte...


Edit:

Ich wusste es doch :)

http://www.amiga-news.de/de/news/comments/thread/AN-2004-07-00064-DE.html?frm_start=30

SO motiviert man Programmierer auf dem Amiga :)

--
Andreas Magerl
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[ Dieser Beitrag wurde von AndreasM am 06.11.2006 um 00:59 Uhr geändert. ]

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06.11.2006, 00:53 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Darksun:
Bei der ganzen Diskussion wird eins vergessen:

Man erwirbt in der Regel nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht in Form einer Lizenz der Nutzung der Software. Das Recht zur Weiterveräusserung kann vom Lizenzgeber - sofern eingeräumt - jerderzeit wieder entzogen werden. Wenn die Freigabe der Software


Nene, sooo einfach ist das nicht. Zuminderst bei "normaler" Software wie sie jeder kaufen kann.

Zitat:
aufgrund der Verletzung von Patenten/Rechten Dritter - wie Andreas schreibt - nicht möglich ist, würde ein Verkauf der Nutzungslizenz eventuell auch die Patente/Rechte Dritter verletzen. Der Lizenzgeber der Software müsste in diesem Fall auch tätig werden. In den meisten

Nene, das darfst Du nicht verwechseln. Ein Verkauf eines Softwareexemplares an einen Kunden bzw. privates weiterverkaufen seines Originales ist etwas ganz anderes als eine Lizenz für nen rerelease z.b. auf der Amiga Future LeserCD oder auf unserer Homepage als freier Download. Das sind ganz verschiedene Sachen.

Zitat:
Lizenzbestimmungen bzgl. Software die ich gelesen habe wird einem das grundsätzliche Recht zur Weiterveräusserung eingeräumt, allerdings unter der Vorraussetzung dies beim Lizenzgeber bzw. Rechteinhaber anzuzeigen. Wird also auf z. B. ebay eine

Wobei gerade in Deutschland viele dieser Lizenzbestimmungen ungültog sind. Vor allem wenn sie vor dem Kauf der Software nicht einsehbar sind.

Zitat:
Nutzungslizenz einer Software verkauft muss der Verkäufer dies dem Lizenzgeber mitteilen - um diesem die Möglichkeit zu geben im Falle eines Falles (Rechteverletzung Dritter) den Verkauf zu unterbinden. Ich gehe mal davon aus das die meisten Verkäufer von Softwarelizenzen auf ebay und sonstigen dies nicht tun. Daher dürfte ein Grossteil der als legal betrachteten "Softwareverkäufe" IMO illegal sein. :D
--
Bye,
Darksun.


Müssen nicht. zuminderst kenn ich jetzt keine rechtliche Grundlage auf der das basieren würde. Aber wie Maja schreibt, bei personalisierter Software würde ich das grundsätzlich empfehlen. Denn wenn der Käufer deiner Software Raubkopien verteilt dann macht er das praktisch unter deinen namen und damit bist du dann drann...
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Andreas Magerl
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06.11.2006, 01:29 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

Dein Gedächtnis ist erstaunlich. Das mit BlackIRC hatte ich glatt wieder verdrängt, äh, vergessen. :)

> Wobei gerade in Deutschland viele dieser Lizenzbestimmungen
> ungültog sind. Vor allem wenn sie vor dem Kauf der Software nicht
> einsehbar sind.

Das ist richtig. Am Wiederverkauf privat gekaufter Software kann man hier niemanden hindern. Was richtig ist: Man erwirbt nicht das Eigentum an der jeweiligen Sofware, sondern eine Nutzungslizenz daran. Das bedeutet, man hat das Recht diese eine Kopie zu benutzen, gemäß den Lizenzbestimmungen auf einem oder mehreren Rechnern. Decompilieren, Verändern, Verbreiten ist untersagt. Das alles obliegt allein dem Urheber und ggf. jenen, die er dazu ausdrücklich berechtigt hat.

Zur Software gibt es einen oder mehrere Datenträger, Umverpackung und ggf. noch Druckerzeugnisse. All das darf man auch wieder verkaufen, ohne beim Hersteller Bericht erstatten zu müssen. Wobei man dann allerdings auch die Nutzungslizenz wieder verkauft. Das gilt übrigens auch für online per kostenpflichtigem Download erworbene Titel. Hat man die Software wieder verkauft, müssen alle Kopien, ganz gleich welcher Form, vernichtet bzw. dem Käufer übergeben werden.

Erwirbt man eine Sammel-CD mit mehreren Titeln (z. B. Heft-CDs, Amiga Classics), so darf diese nur als Ganzes wieder verkauft werden. Einzelne Titel daraus einzeln zu verkaufen ist nicht erlaubt.

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06.11.2006, 02:20 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Zur Software gibt es einen oder mehrere Datenträger, Umverpackung und ggf. noch Druckerzeugnisse. All das darf man auch wieder verkaufen, ohne beim Hersteller Bericht erstatten zu müssen. Wobei man dann allerdings auch die Nutzungslizenz wieder verkauft. Das gilt übrigens auch für online per kostenpflichtigem Download erworbene Titel.

Für per kostenpflichtigem Download erworbene Software gelten andere Regeln. Da gibt es ja auch keinen Datenträger, Umverpackung oder Druckerzeugnisse. In dem Fall gilt tatsächlich mal der Lizenzvertrag, sofern unter korrekten Umständen abgeschlossen. D.h. da kann durchaus auch der Weiterverkauf an Dritte ausgeschlossen sein.

mfg
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06.11.2006, 02:46 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Holger:

Ich habe mir die AGB und EULAs beim Online-Kauf gerade deshalb bisher immer vorher durchgelesen. Bisher ist mir noch keine Klausel begegnet, die einen Weiterverkauf der Lizenz untersagt. Wenn Dir eine solche Klausel eines Anbieters bekannt sein sollte, gebe bitte einen Link.

Meines Wissens würde eine solche Praxis die Rechte aus §903, BGB unverhältnismäßig einschränken. Ein Weiterverkauf der Lizenz steht nicht dem Gesetz und auch keinen Rechten Dritter entgegen. Das ist nichts anderes als der Weiterverkauf von Sofware, die sich beim Kauf auf bereits auf z. B. CD befand. Auch dabei wird im Grunde nur die Lizenz mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer übertragen.

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06.11.2006, 11:44 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
@Maja:
Wenn Du Software online zu vergleichbaren Konditionen wie im Laden kaufst, könnte eine solche Einschränkung wirklich als unverhältnismäßig eingestuft werden.

Mir ging es nur darum, klarzustellen, dass hier wirklich deutliche Unterschiede herrschen, weil das deutsche Recht immer den konkreten Einzelfall betrachtet und damit auch das, was man von den Beteiligten Vertragspartnern erwarten kann, unterschiedlich bewertet.

Wenn Du ein Produkt im Laden kaufst, sind unerwartete Klauseln in einem "Lizenzvertrag" null und nichtig. Wenn Du dagegen eine Software im Internet kaufst, kann es schon mal passieren, dass nicht das deutsche Recht, sondern das des Herkunftslandes des Verkäufers gilt und man von Dir als Nutzer erwarten kann, Dir darüber bewusst zu sein, wenn Du z.B. auf einer Seite mit kyrillischen Buchstaben bestellst.

Außerdem sind Sonderkonditionen, wie, sagen wir mal eine "persönliche online-Version" zu einem deutlich günstigeren Preis als die unpersonalisierte Ladenversion durchaus für einen Kunden nachvollziehbar. Wenn dieser also bewusst die Wahl zwischen weiterverkaufbarer Standardversion und personalisierter online-Version treffen kann, ist diese selbst gewählte Einschränkung keineswegs unverhältnismäßig.

Ich habe übrigens auch schon Software(-Lizenzen) verkauft, die nicht übertragbar sind.

Anderes Beispiel: jeder geht davon aus, dass kostenlos verfügbare Software, wie GPL-Software, grundsätzlich nur unter Zustimmung zu dem Lizenzvertrag genutzt werden kann. Und dass auch ein durchschnittlicher Benutzer sich darüber bewusst ist, dass der download solcher Software etwas völlig anderes ist, als eine Pappschachtel mit CD im Laden mitzunehmen.

mfg
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06.11.2006, 11:53 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Ach so, noch ein Nachtrag, damit wir nicht aneinander vorbeireden.
Zitat:
Original von Maja:
Ich habe mir die AGB und EULAs beim Online-Kauf gerade deshalb bisher immer vorher durchgelesen. Bisher ist mir noch keine Klausel begegnet, die einen Weiterverkauf der Lizenz untersagt.

Ich denke, wenn sich eine solche Einschränkung in den Klauseln des Vertrags versteckt und man sie erst nach langem Suchen findet, kann man sie durchaus mit den entsprechenden BGB-Paragraphen anfechten. Insofern sind wir, denke ich, durchaus einer Meinung.

Sonst würde auch mein GPL-Beispiel gewaltig hinken. Also mir ging es darum, dass es solche Einschränkungen beim online-Bezug (im Gegensatz zum ordinären Ladenkauf) geben kann, aber natürlich muss das auch deutlich für den durchschnittlichen Benutzer (auch schon vorher) erkennbar sein, zu welchen Konditionen er die Software bezieht.

Aber Software ist nicht gleich Software, das ist sozusagen die neue Erkenntnis...

mfg
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06.11.2006, 11:57 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Holger:
Wenn Du ein Produkt im Laden kaufst, sind unerwartete Klauseln in einem "Lizenzvertrag" null und nichtig. Wenn Du dagegen eine Software im Internet kaufst, kann es schon mal passieren, dass nicht das deutsche Recht, sondern das des Herkunftslandes des Verkäufers gilt und man von Dir als Nutzer erwarten kann, Dir darüber bewusst zu sein, wenn Du z.B. auf einer Seite mit kyrillischen Buchstaben bestellst.


Bist Du Dir da wirklich sicher? Ich mein, wie will jemand z.b. ein russisches Gesetz in Deutschland anwenden? Das dürfte relativ schwierig sein.

Es wäre mir neu das es nach deutschen Recht Sonderregelungen für den Onlineverkauf gibt.

Was klar ist, wenn man vor dem Kauf (egal ob im Laden oder online) den Lizenzbestimmungen zustimmt dann sind diese auch anwendbar. Vorausgesetzt natürlich sie verstossen nicht gegen das geltende Recht.

Zitat:
Außerdem sind Sonderkonditionen, wie, sagen wir mal eine "persönliche online-Version" zu einem deutlich günstigeren Preis als die unpersonalisierte Ladenversion durchaus für einen Kunden nachvollziehbar. Wenn dieser also bewusst die Wahl zwischen weiterverkaufbarer Standardversion und personalisierter online-Version treffen kann, ist diese selbst gewählte Einschränkung keineswegs unverhältnismäßig.

Wäre mir neu. Ich meine der Unterschied zwischen online und offline Version eines Programmes. Der Preis spielt dabei ja keine Rolle.

Zitat:
Ich habe übrigens auch schon Software(-Lizenzen) verkauft, die nicht übertragbar sind.

Wobei es nicht so ganz einfach ist den Weiterverkauf zu unterbinden. Gabs nicht erst vor kurzem nen Urlteil gegen Microsoft die ja auch unterbinden wollen das ihre Sorftware privat abgegeben wird?



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Andreas Magerl
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06.11.2006, 17:46 Uhr

GREX
Posts: 509
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@Maja

Zitat:
Rechtslage und Gesetz sind keine Theorien. Was Du mit "allgängiger Praxis" und "Kluft" meinst, darauf will ich jetzt und hier gar nicht erst eingehen.

Jedes Gesetz ist zuerst eine Theorie, ein Entwurf, der später zur Praxis erklärt wird. Und diese Entwürfe kommen nicht vom lieben Gott, sondern von anderen Menschen. Menschen, die zwar dafür authorisiert wurden, deshalb aber noch längst nicht unfehlbar sind.
Und es muss in einer demokratischen Gesellschaft schon auch erlaubt sein, gerade zu brisanten, zeitgeschichtlichen Themen auch Alternativ-Modelle anzudenken. Deshalb bin ich doch nicht gleich jemand, der nach Anarchie schreit!

Zitat:
Der Punkt ist, dass diese "strittigen Sachen" gar nicht erst zum Download angeboten werden dürfen. Keine Theorie, sondern geltendes Recht und gängige Rechtsprechung.

Naja, ich spreche die ganze Zeit eher vom Downloaden, als vom Zum- Download-Anbieten, du hast aber Recht, das ist das ursprüngliche Thema von dem Thread. Aber auch in der Hinsicht bleibt fraglich, ob solche Verbote in der Praxis Sinn machen, weil wir in einer globalen Welt leben, und es immer irgendwelche Länder geben wird, wo das Anbieten solcher "strittigen" Sachen entweder legal ist oder aber einfach in der Praxis nicht geahndet wird.
Wenn man das unterbinden möchte, müsste man das Internet hierzulande auch zensieren oder einschränken, wie es z. B. in authoritär regierten Ländern der Fall ist.

Zitat:
Und damit eBay nichts davon "hat", ist es legitim, sich dieses Spiel auf illegalem Weg zu "besorgen"? Das ist doch die "Logik" dahinter. Oder liest das jemand etwas anderes heraus?

Realisiere bitte mal Folgendes: Es geht gar nicht darum, ob irgendjemandem real Schaden entsteht. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass nur der Urheber selbst das Recht hat zu entscheiden, wer seine Sachen zu welchen Konditionen verbreiten darf und wer nicht.


Also zuerst einmal: Da gibt es REIN GAR NICHTS herauszulesen, ich habe mich bemüht, meine Ansichten möglichst unverschleiert und ohne jegliche Andeutungen darzustellen. Wenn du unbedingt meinst, aufgrund irgendwelcher Vorurteile noch etwas herausinterpretieren zu müssen, dann lies bitte genauer.
Ich versuche hier keinen "Freibrief" für was auch immer herauszuschinden (dafür wäre das auch der falsche Ort), sondern lediglich eine eigenverantwortliche Lösung voruschlagen, für einen Bereich, in dem Theorie und Praxis einfach weit auseinanderklaffen. Es ist schlicht und ergreifend unmöglich die geltende Rechtslage restlos durchzusetzen und jeden zu strafen, der sich schon mal ein kommerzielles 500er-Spiel downgeloaded hat. Dazu bräuchte man wohl mehr "Überwachungspersonal" als es Bürger gibt.
Ich glaube auch kaum, dass jemand in neuerer Zeit schon einmal dafür geahndet worden ist, ein (sehr) altes Game runtergeladen zu haben. Wer in der Praxis (völlig zu Recht) gestraft wird, sind zum Beispiel Leute, die sich Filme oder Musik downloaden, anstatt sie zu kaufen. Und warum grade die? Richtig, weil sie gewaltigen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Warum also wäre es dann so eine schlechte Idee das wirtschaftliche Kriterium gleich im Gesetz zu verankern?

Was das Urheberrecht betrifft, so finde ich die derzeitigen Regelungen schlicht übertrieben. Jemand der ein Werk veröffentlicht, hat sicher ein Recht darauf, dass die Leute für die Aneignung bezahlen, dass sie nicht selbst Geld damit verdienen, dass sie es nicht verändern oder kostenlos weitergeben. Aber warum sollte jemand
einschränken dürfen, wer sein Werk (zum Beispiel einen Text) rezipieren darf und wer nicht? Ich würde sagen, jeder darf ihn lesen, so wie jeder die Zeitung lesen darf. Und kann es dem Author nicht egal sein, wer seine Werke vertreibt, solange er an jedem verkauftem Exemplar seinen rechtmäßigen Anteil erhält? Ich finde das wäre zumutbar. Wer etwas im Medienzeitalter veröffentlicht, veröffentlicht es. Punkt.

Zitat:
Wenn Du Gesetze geändert haben möchtest, wende Dich an den Petionsausschuss des deutschen Bundestages, aber versuche nicht, andere dazu zu verleiten, gegen geltendes Recht zu verstoßen, um so die Rechtslage zu umgehen.

Ich sage es gerne ein drittes Mal: Ich will hier gar niemanden zu gar nichts verleiten. Ich kenne die diesbezüglichen Gesetze einigermaßen (dank diesem Thread jetzt noch ein bisschen besser), ich halte mich daran (würde aber für uralte 500er-Spiele eine Ausnahme machen), ich bestreite nicht, dass die diesbezüglichen Gesetze in Kraft sind und ich kann trotzdem anderer Meinung sein und mir anhören, was andere Leute zu ebendieser Meinung sagen.
Die Gesetzeslage ist in diesen Punkten einfach unbefriedigend, und entspricht einfach nicht der veränderten Welt, die durch die neuen technischen Möglichkeiten entstanden ist.
Was meinen konkreten Vorschlag mit der Negativ-Liste (eine Bitte-Folgendes-nicht-downloaden-weil-noch-im-Handel-Liste) betrifft, so hätte ich darauf gehofft, dass sich vielleicht ein diesbezüglicher Ehren-Kodex unter den Usern etabliert, an den sich auch wirklich die meisten halten. Ob das jetzt realistisch ist, ist eine andere Sache.
Ein Ehrenkodex, wirst du sagen, ist aber etwas völlig anderes als ein geschriebenes Gesetz. Ich seh' das aber von dem Standpunkt aus, dass es für den Staat keinen Grund geben sollte, Regelungen für Bereiche zu finden, die auch ohne staatliche Regelungen reibungslos funktionieren. Dadurch wie mündig oder unmündig sich jeder einzelne verhält, entscheidet er ja selbst wie sehr seine Freiheiten durch gesetzliche Maßregelungen beschränkt werden müssen.

Das Gesetz muss die neuen, veränderten Möglichkeiten und den realen Status Quo anerkennen, ansonsten wird die Kluft zwischen Theorie und Praxis immer noch größer, und das würde irgendwann genau auf das führen, was man durch strengere Computer-Gesetze eigentlich verhindern wollte: Eine Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit.

Zitat:
Gesetze lassen sich nun mal nicht so zuerechtbiegen, wie man sie gerade gerne hätte. Und das ist auch gut so. Denn wenn dem so wäre, dürfte vielleicht längst jeder einfach so in jeden Garten spazieren und abflücken, was ihm gefällt. Ensteht dem Eigentümer des Gartens ja kein Schaden. Wächst alles wieder nach. Nur mal als Beispiel.

Das Beispiel hinkt gewaltig. Wir reden hier von einem alten, modrigen Apfelbaum, der einsam im Niemandsland steht, umringt von endlosen Feldern un Wiesen. Die Äpfel werden von niemadem abgeerntet und fallen zu Boden, wo sie verrotten. Natürlich steht irgendwo weit weg auf einem Stück Papier der Name von jemandem, dem er gehört. Und ich weiß, was du sagen wirst: Der Apfelbaum ist Eigentum seines Besitzers und wenn es sein Wunsch ist, dass die Äpfel ungenutzt zu Boden fallen und dort bleiben, dann ist das sein gutes Recht...
Jetzt mal ehrlich, würdest du, wenn du dort vorbeiwanderst, wirklich die hübschen Äpfel links liegen lassen?

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06.11.2006, 17:48 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Holger:

Es gilt das Rechtsystem des Landes, in dem der Shop-Betreiber seinen Firmensitz hat. Innerhalb der EU sollte man darauf achten, nur Käufe bei Betreibern in Ländern zu tätigen, welche die "Verbrauchsgüter- oder Garantierichtlinie" der EU bereits in lokales Recht umgewandelt haben. Dann gilt das weiter unten Beschriebene auch beim Kauf im äusländischen Online-Shop, so wie in Vertragsländern der EWG.

Aber lass uns hier nicht durch allzu spezifischem "Detail-Voyourismus" verwirren. Ich gehe davon aus, dass von einem Händler im Ausland nur gekauft wird, wenn die gewünschte Ware im Innland überhaupt nicht zu bekommen ist. Ferner sollte man von jedem, der älter als 3x7 ist, erwarten können, dass er sich bei ihm unbekannten Shops zunächst darüber informiert, wo der Betreiber seinen Firmensitz hat. Wer da völlig unvoreingenommen herangeht, dem ist wohl leider nicht zu helfen.

Von Bestellungen im Ausland nur aus dem Grund, ein paar Euro zu sparen, kann ich nur abraten. Das kann im Zweifel viel teurer werden als jeder Kauf im Innland.

Wissen ist ja bekanntlich macht. Nix wissen scheint manchen aber auch nichts zu machen. Na ja, und von denen leben Juristen. ;)

Aber lass uns hier mal bei Geschäften innerhalb Deutschlands bleiben. Sonst ufert das hier zu sehr aus. Wir können hier kaum einen alle Eventualitäten berücksichtigenden Verhaltensleitfaden für Internetkäufe erstellen.

Zum Thema:

Im Urheberecht ist der so genannte Erschöpfungsgrundsatz verankert. Ein Mal in das Gebiet der EU oder EU-Vetragsländer (EWG) verkauft, geht auch das Recht zur Weiterverbreitung (Wiederverkaufsrecht) des Kaufgegenstandes auf den Käufer über, mit Ausnahme der Vermietung (§§ 17(2), 69c(3) UrhG).

Dabei handelt es sich um zwingendes Recht. Gesetze können nicht per Vertragsklauseln ausgehebelt werden. Verträge dürfen niemanden schlechter stellen als Gesetze.

Vor Jahren versuchte Microsoft den Erschöpfungsgrundsatz per Klage gegen einen Händler in einzuschränken. Die Intention war zu erreichen, dass OEM-Vertragshändler OEM-Software nur zusammen mit der dazugehörigen Hardware an Endverbraucher verkaufen dürfen. Das ging durch alle Instanzen, bis der BGH entschied, dass solch dingliche Einschränkungen einen Verstoß gegen den im Gesetz verankerten Erschöpfungsgrundsatz darstellen und somit unzulässig sind. Durch das erste in Verkehr bringen an den Zwischenhändler sei das Verbreitungsrecht des Urhebers am Kaufgegenstand in vollem Umfang erloschen. Sprich, der Händler kann jede durch ihn gekaufte OEM an Endverbrauher so weiterverkaufen wie er es möchte, mit und ohne Hardware.

Zwar handelt es sich dabei nicht um eine Entscheidung bezüglich des Weiterverkaufs durch private Endverbraucher, doch mach dieses Urteil eines sehr deutlich: Eine Bindung des Verbreitungsrechtes an dingliche Einschränkungen ist nicht erlaubt. Womit sich auch private Weiterverkäufer nicht an solche Klauseln halten müssen.

Darüber hinaus dürfte es zumindest fraglich sein, ob ein Richter nach diesem BHG-Urteil entscheiden würde, dass ein völliger Ausschluss des Weiterverkaufs rechtmäßig sei. Das wäre nur schwer zu begründen.

"Fesseln" verboten, aber "erschießen" erlaubt? ;)

Das zum Thema Massenware.

Anders könnte es im Falle von hochspezialisierten Softwarelösungen aussehen, die vom Urheber im Auftrag des Kunden erarbeitet wurden. Dabei handelt es sich nicht um Massenware. Die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers sind eingeschränkt. Einige Juristen sind der Ansicht, hier könnte u.U. das Folgerecht nach §27 UrhG greifen, wonach der Urheber eine Beteiligung am Erlös aus dem Weiterverkauf verlangen kann.

Ja, dort ist von Werken der bildenden Kunst und Kunsthändlern die Rede. Das hat mich auch erstaunt. Doch wenn versierte Juristen da einen möglichen Ansatz sehen, mag ich das sicherlich nicht anzweifeln. Die Gültigkeit eines vollständigen Ausschlusses des Weiterverkaufsrechtes durch den Kunden wird allerdings auch hier durch Juristen angezweifelt.

Sofern es meine Erfahrungen aus dem täglichen Leben betrifft, so kann ich dazu nur sagen, nicht alles was "gängige Praxis" ist, ist rechtlich auch wasserdicht. Im Zweifel gilt wohl immer, "der Versuch ist nicht strafbar" und "wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter". Nur weil etwas irgendwo in irgendwelchen AGB und/oder Lizenzverträgen steht und noch nie angezweifelt wurde, ist es noch lange nicht völlig juristisch korrekt.

Tja, und wenn man sich bei Vertragsklauseln so immer ganz korrekt an Recht und Gesetz halten würde, Juristen würden von quälender Langeweile geplagt. ;)

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Jurist. Die Angaben sind das Ergenis von Recherchen im Internet in unterschiedlichen, sachbezogenen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr.

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06.11.2006, 18:15 Uhr

Maja
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@GREX:

Okay, Du willst es also nicht akzeptieren. Denn ich bin davon überzeugt, dass Du es sehr wohl verstehst. So dumm bist Du nicht.

Also noch mal:
Einzig und allein der Urheber hat das Recht zu entscheiden, wer die Verbreitungsrecht an seinem Werk erhält. Hast Du eine Kopie eines solchen Werkes von einer dazu vom Urheber autorisierten Person erworben, so darfst Du diese Kopie auch wieder verkaufen. Danbei musst Du alle weiteren Kopien, die Du von diesem Werk selbst erstellt hast oder hast erstellen lassen, dem Käufer übergeben bzw. diese Vernichten. Wurde das Werk vom Urheber zu unbeschränkten, kostenlosen Verbreitung freigegen (Freeware), darf jeder Kopien dieses Werkes an andere unentgeltlich weitergeben.

BASTA! Mehr ist nicht drin!

Und jetzt frage ich mal Dich. Mal angenommen, Du hättest in den 1980er/90er Jahren ein erfolgreiches Spiel für den Amiga programmiert. Und nun, 2006, würde ein Re-Publisher mit dem Wunsch auf Dich zu kommen, dieses Spiel auf einer Retro-CD veröffentlichen zu können. Du hättest also die Chance, noch ein Mal etwas am Verkauf dieses Spiels zu verdienen. Du stimmst dem Begehren des Re-Publishers freudig zu, weil Du gar nicht mehr damit gerechnet hast, davon noch mal Einnahmen verbuchen zu dürfen. Genau genommen hast Du an dieses Spiel schon lange nicht mehr gedacht.

Dieser Re-Publisher könnte gut und gerne unser Andreas_M sein, der sich zuvor die Finger wundgesuft und die Ohren heißtelefoniert hat, um an die Rechteinhaber heranzukommen, damit er die Erlaubnis erhält, diese Spiele legal auf eine CD zu pressen, weil er gern versucht, der Community etwas Gutes zu tun, dabei aber nicht illegal vorgehen möchte, weil er u.a. genug Respekt vor dem Rest der Menschheit hat, die ein Recht auf ihr Recht haben, so wie er auch.

Und dann stellt sich heraus, dass diese CD sich gar nicht verkauft, weil all die schönen alten Spiele darauf inzwischen fleißig kopiert und verteilt wurden, weil es da draußen massig Leute gibt, die sich um die Rechte anderen einen Dreck scheren und nur an sich denken.

All die Stunden mühsame Recherche total für die Katz. Außer Spesen nix gewesen. Diese "Community" will gar keine guten Projekte. Diese "Community" will alles, alles umsonst, und alles ohne jede Rücksicht auf andere.

Und das versteckt hinter eine "Postiviv-Liste". Was für eine niederträchtige Doppelmoral. X(

Menschenskinder, denkt doch mal nach! Wollt ihr, dass weiterhin Amiga-kompatible Sofware programmiert wird, und zwar über diverse, zwar hilfreiche aber trotzdem recht bescheidene Freeware-Tools? Wollt ihr das? Dann fragt Euch mal ernsthaft, wer dazu noch Lust haben wird, wenn er sieht wie hier das Thema Urheberrecht vergewaltigt wird.

Zum Kotzen. Das ist eine Bande ignoranter Egoisten, weit entfernt von einer User-Helfen-User-Community, die sie mal war, werden die Programmierer denken. Was Du daraus machst, hat mit dem Amiga-Spirit rein gar nichts mehr zu tun. :nuke:

BTW: Wer über einen Win-PC oder Mac verfügt und alte Amiga-Spiele sucht, der möge ein paar lächerliche Euro investieren und sich die "Amiga Classics" Reihe besorgen (inszwischen schon 5 proppe volle CDs). Da sind mehr Spiele alte Spiele drauf, als jeder einzelne hier aus dem Stehgreif namentlich benennen kann, quer durch alle Jahre der Hochzeit des Amigas. Und das völlig legal!

Kostet allerdings ein wenig.......


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 06.11.2006 um 18:20 Uhr geändert. ]

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06.11.2006, 18:18 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Ich glaube auch kaum, dass jemand in neuerer Zeit schon einmal dafür geahndet worden ist, ein (sehr) altes Game runtergeladen zu haben.

Da täuscht Du Dich. Mein Rekord liegt bei knapp 15 Jahren wo ich jemand platt gemacht habe. wobei er selber Schuld war. Man sollte nicht auch noch frech und unverschämt werden wenn man Bockmist gebaut hat :)

Zitat:
Wer in der Praxis (völlig zu Recht) gestraft wird, sind zum Beispiel Leute, die sich Filme oder Musik downloaden, anstatt sie zu kaufen. Und warum grade die? Richtig, weil sie gewaltigen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Warum also wäre es dann so eine schlechte Idee das wirtschaftliche Kriterium gleich im Gesetz zu verankern?

Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Wann ensteht ein wirtschaftlicher Schaden? Wenn jemand heute sein Produkt nicht mehr anbietet und es käuflich nicht mehr verfügbar ist. Aber was ist wenn eben dieser Hersteller plant das ganze in 2 oder 3 Jahren neu aufzulegen?

Wie schaut es mit den Sourcen aus? Dürfen die dann frei verwendet werden um den eigentlichen Hersteller Konkurrenz zu machen?

Zitat:
rezipieren darf und wer nicht? Ich würde sagen, jeder darf ihn lesen, so wie jeder die Zeitung lesen darf. Und kann es dem Author

Nunja, auch nicht jeder darf eine Zeitung einfach so lesen. Dazu muss er sie erst einmal kaufen.

Zitat:
nicht egal sein, wer seine Werke vertreibt, solange er an jedem verkauftem Exemplar seinen rechtmäßigen Anteil erhält? Ich finde das wäre zumutbar. Wer etwas im Medienzeitalter veröffentlicht, veröffentlicht es. Punkt.

Erhält er seinen rechtmässigen Anteil wenn nach einer bestimmten Zeit es einfach jeder nutzen darf wie er lust hat ohne dem Verfassung was zahlen zu müssen?

Zitat:
Die Gesetzeslage ist in diesen Punkten einfach unbefriedigend, und entspricht einfach nicht der veränderten Welt, die durch die neuen technischen Möglichkeiten entstanden ist.

Also bitte, das einzige was sich durch neue technische Möglichkeiten verändert hat ist doch der Fakt das man sich heute wesentlich leichter und anonymer (wenna uch nru zum schein) Raubkopien besorgen kann.

Zitat:
Was meinen konkreten Vorschlag mit der Negativ-Liste (eine Bitte-Folgendes-nicht-downloaden-weil-noch-im-Handel-Liste) betrifft, so hätte ich darauf gehofft, dass sich vielleicht ein diesbezüglicher Ehren-Kodex unter den Usern etabliert, an den sich auch wirklich die meisten halten. Ob das jetzt realistisch ist, ist eine andere Sache.

Die Ideen in allen Ehren, aber sie scheitert eben daran das eine solche Liste niemals aktuell bzw. komplett sein kann.

Einen Ehrenkodex gibts bei sowas nicht. ist leider unrealistisch



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Andreas Magerl
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06.11.2006, 18:21 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Maja:

Und jetzt frage ich mal Dich. Mal angenommen, Du hättest in den 1980er/90er Jahren ein erfolgreiches Spiel für den Amiga programmiert. Und nun, 2006, würde ein Re-Publisher mit dem Wunsch auf Dich zu kommen, dieses Spiel auf einer Retro-CD veröffentlichen zu können. Du hättest also die Chance, noch ein Mal etwas am Verkauf dieses Spiels zu verdienen. Du stimmst dem Begehren des Re-Publishers freudig zu, weil Du gar nicht mehr damit gerechnet hast, davon noch mal Einnahmen verbuchen zu dürfen. Genau genommen hast Du an dieses Spiel schon lange nicht mehr gedacht.

Dieser Re-Publisher könnte gut und gerne unser Andreas_M sein, der sich zuvor die Finger wundgesuft und die Ohren heißtelefoniert hat, um an die Rechteinhaber heranzukommen, damit er die Erlaubnis erhält, diese Spiele legal auf eine CD zu pressen, weil er gern versucht, der Community etwas Gutes zu tun, dabei aber nicht illegal vorgehen möchte, weil er u.a. genug Respekt vor dem Rest der Menschheit hat, die ein Recht auf ihr Recht haben, so wie er auch.

Und dann stellt sich heraus, dass diese CD sich gar nicht verkauft, weil all die schönen alten Spiele darauf inzwischen fleißig kopiert und verteilt wurden, weil es da draußen massig Leute gibt, die sich um die Rechte anderen einen Dreck scheren und nur an sich denken.

All die Stunden mühsame Recherche total für die Katz. Außer Spesen nix gewesen. Diese "Community" will gar keine guten Projekte. Diese "Community" will alles, alles umsonst, und alles ohne jede Rücksicht auf andere.


Nettes Beispiel was Du da bringst. Ist mir schon mehr als einmal passiert.

Netter ist aber noch wenn man blöd angemacht wird weil man für die HeftCD Geld haben möchte obwohl man die ganze Software ja sowieso im Internet downloaden kann...


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Andreas Magerl
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