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24.11.2006, 17:39 Uhr

Archeon
Posts: 1810
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Also, ich kenne nur den Fall, das wenn einer ein Päkchen oder einen Gefütterten Umschlag öffnet, und es enthält irgentwas nach einem Verkaufsvertrag riecht automatisch als Einverstanden. Wenn allerdings man diese Bücher, oder sonstigen Waren die man bekommt ungeöffnet so lange behält bis der jenige diese entweder bezahlt oder wieder haben möchte, so kann man diese dann ohne Problemo wieder zurückgeben. Ein Öffnen würde ein Kaufvertag gleichen. So zumindesten kenne ich es aus früheren Zeiten.

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24.11.2006, 17:45 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
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@Archeon:
Ihr vergeßt bei dieser Diskussion, daß die Zahlungspflicht dabei beim der Person liegt, an die adressiert wurde, also beim Vormieter.
Nimmt man Waren für jemand anderes an, übernimmt man nicht die Zahlunspflicht.

@Bogomil:
Vernichtet werden Briefe nach 12 Monaten Lagerzeit, wegen dem Briefgeheimnis düfen nur die eventuell vorhandenen Wertgegenstände versteigert werden, nicht die Briefe selbst.

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24.11.2006, 17:47 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
Nutzer
Bottomline & Schlußstrich:
--------------------------------------------------
Unerwünschte oder falsch zugestellte Sendungen einfach mit Vermerk "Empfänger unbekannt / verzogen" wieder zurück in den Briefkasten !
(Egal welcher Zusteller das gebracht hat.)

[ Dieser Beitrag wurde von _PAB_ am 24.11.2006 um 17:47 Uhr geändert. ]

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24.11.2006, 20:18 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von _PAB_:

@Bogomil:
Vernichtet werden Briefe nach 12 Monaten Lagerzeit, wegen dem Briefgeheimnis düfen nur die eventuell vorhandenen Wertgegenstände versteigert werden, nicht die Briefe selbst.


Ja schon klar, wer will auch Briefe ;)

Aber er sprach ja von Kurieren und evtl. "illegalem", somit gehe ich von wertvollen Päkchen und Paketen aus, easy ;)

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24.11.2006, 23:20 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@_PAB_:

> Nimmt man Waren für jemand anderes an, übernimmt man nicht die Zahlunspflicht.

Man darf die Ware auch nicht einfach so behalten.

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25.11.2006, 08:09 Uhr

andy1200
Posts: 241
Nutzer
Falsche Post ist bei mir auch öfters im Briefkasten. am schlimmsten ists, wenn der bekannte Ortsbriefträger Urlaub hat und eine Aushilfe die Post austrägt. Erst mal kriegst du die Post erst gut 2 stunden später.
Falsch adressierte Briefe sind dann auch vermehrt dabei.

Kommt mir manchmal so vor, als ob der bei Feierabend die Briefe, die er noch hat, weil er die Häuser dazu nicht gefunden hat, einfach in den letzten Briefkasten mit reinwirft.

Naja, wenn der Adressat ein Bekannter ist, fahr ich den Brief selbst hin, ist eigentlich nicht meine Aufgabe :-)

Sonst trag ichs zur Post zurück.

Gruß Andy

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25.11.2006, 21:56 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Archeon:
Also, ich kenne nur den Fall, das wenn einer ein Päkchen oder einen Gefütterten Umschlag öffnet, und es enthält irgentwas nach einem Verkaufsvertrag riecht automatisch als Einverstanden. Wenn allerdings man diese Bücher, oder sonstigen Waren die man bekommt ungeöffnet so lange behält bis der jenige diese entweder bezahlt oder wieder haben möchte, so kann man diese dann ohne Problemo wieder zurückgeben. Ein Öffnen würde ein Kaufvertag gleichen. So zumindesten kenne ich es aus früheren Zeiten.


Das ist ne Geschichte aus dem Märchenland. Das ist heute nicht so und war auch früher nie so. Zuminderst nicht in Deutschland.


--
Andreas Magerl
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25.11.2006, 22:00 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von _PAB_:
@Archeon:
Ihr vergeßt bei dieser Diskussion, daß die Zahlungspflicht dabei beim der Person liegt, an die adressiert wurde, also beim Vormieter.
Nimmt man Waren für jemand anderes an, übernimmt man nicht die Zahlunspflicht.


Stimmt so nur halb.

Der Originalempfäntger bekommt natürlich erst die Rechnung. Dieser sagt er hat die Ware nie erhalten. Daraufhin wird der Absender nachforschen wohin die Ware gegangen ist. Und der Empfänger ist dann drann. Ware zurück geben und wenn er diese eben nicht mehr hat dann darf er zahlen. In diesem Fall übernimmt er dann die Zahlungspflicht.

An sich ein bekannter Bauernfängertrick. Warnt die Post immer wieder davor.

Gerade deswegen rate ich nicht dazu die Post einfach an den Vormieter weiterzugeben sondern nur an den Absender.

--
Andreas Magerl
APC&TCP
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26.11.2006, 10:14 Uhr

Archeon
Posts: 1810
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@AndreasM:
Das meine ich auch schon lange. Darum die Päckchen und Pakete ungeöffnet in einem Ort aufbewahren, wo man schnell zurgreifen kann um diese dann zurück zu geben.


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26.11.2006, 13:31 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Archeon:
@AndreasM:
Das meine ich auch schon lange. Darum die Päckchen und Pakete ungeöffnet in einem Ort aufbewahren, wo man schnell zurgreifen kann um diese dann zurück zu geben.


Es spielt keine Rolle ob die Pakete geöffnet sind oder nicht
--
Andreas Magerl
APC&TCP
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03.12.2006, 10:53 Uhr

Rudi
Posts: 835
Nutzer
Hi,

Frage: Weswegen wird fremde Post in DEINEN Haus-Briefkasten eingelegt? Und das seit über einem Jahr!?!?

Irgenwo ist doch da was faul!!!


--
A4000, CSPPC, 128MB RAM, OS3.9, GREX, Voodoo3, Terratec128i, X-Surf, Oktagon 2008

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03.12.2006, 12:42 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
>Frage: Weswegen wird fremde Post in DEINEN Haus-Briefkasten
>eingelegt? Und das seit über einem Jahr!?!?

Vor einem Jahr hat diese Person ja hier gewohnt.

>Irgenwo ist doch da was faul!!!

Weil das schon so lange ist kommt mir das auch komisch vor...
Naja jedenfalls hab ich das Zeug jetzt mit "verzogen" beschriftet
und in den Gelben Kasten gesteckt.

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