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amiga-news.de Forum > Get a Life > Rechtslage beim Kopieren von Textinhalten [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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18.02.2007, 15:04 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Hallo Leute,

folgende Fragen an unsere Rechtsexperten:

Angenommen, ich schreibe (und veröffentliche) ein Buch über ein beliebiges Thema und übernehme einen Absatz von einer privaten Website, ohne Einverständnis des Betreibers. Wie ist die Rechtslage? Hat der Betreiber der privaten Website ein Recht auf Schadenersatz? Kann er gegen mich vorgehen?

Keine Angst, ich habe kein Buch geschrieben, aber die Rechtslage interessiert mich.

Freue mich schon auf Eure Antworten!!!
--
Gruß

- Patric

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18.02.2007, 15:53 Uhr

Otis
Posts: 1377
Nutzer
Zitat:
Original von Patric_Kloeter:
Hallo Leute,

folgende Fragen an unsere Rechtsexperten:

Angenommen, ich schreibe (und veröffentliche) ein Buch über ein beliebiges Thema und übernehme einen Absatz von einer privaten Website, ohne Einverständnis des Betreibers. Wie ist die Rechtslage? Hat der Betreiber der privaten Website ein Recht auf Schadenersatz? Kann er gegen mich vorgehen?

Keine Angst, ich habe kein Buch geschrieben, aber die Rechtslage interessiert mich.

Freue mich schon auf Eure Antworten!!!
--
Gruß

- Patric


Moin,
> Wie ist die Rechtslage?
Wenn ein" Wort" > Satzstellung < im Satz sich von dem der Website unterscheidet, sehe ich keine Problem !
Wobei die Aussage des Absatz, gleiche sein kann.

[ Dieser Beitrag wurde von Otis am 18.02.2007 um 15:54 Uhr geändert. ]

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18.02.2007, 16:00 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Patric_Kloeter:

Dies ist keine Rechtsberatung/-auskunft:

Gegen Dich vorgehen kann man im Zweifel immer. Die Frage ist nur, mit wieviel Aussicht auf Erfolg im Einzelfall. Die aktuelle, allgemeine Rechtsprechung in solchen Fällen ist mir nicht geläufig. Aus dem Gesetz geht IMO hervor, dass dem Urheber des Textes im Wortlaut eine angemessene Beteiligung an den Einnahmen aus dem Verkauf des Buches zusteht.

Wenn Du eine Expertenauskunft wünschst, solltest Du Rechtsauskunft von einem Anwalt einholen, der Experte für das Sachgebiet Urheberrecht ist.

Ich möchte an dieser Stelle dazu nur Folgendes aus einer nicht juristischen Sichtweise sagen:
"Was Du nicht willst, dass man Dir antut, das füge auch keinem anderen zu."

> Keine Angst, ich habe kein Buch geschrieben,

Gibt es einen rationalen Grund sich davor fürchten zu müssen? Ich meine, selbst wenn Du es tun würdest, man könnte micht nicht zwingen, Dein Werk zu kaufen/lesen. ;)

Oder: Hast Du passagen aus Deiner Webseite in einem Buch gefunden?

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 18.02.2007 um 16:00 Uhr geändert. ]

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18.02.2007, 18:46 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Zitat:
Original von Maja:

Oder: Hast Du passagen aus Deiner Webseite in einem Buch gefunden?

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 18.02.2007 um 16:00 Uhr geändert. ]


Hallo Maja und Otis,

danke für Eure Beiträge. Ja, ich habe ein paar Zeilen in einem Buch von meiner ehemaligen Website gefunden. Wäre nicht allzu tragisch, nur finde ich es ein Unding, das ich nicht vorher gefragt wurde. Habe den Verlagsinhaber mal angeschrieben und warte auf eine Stellungnahme.
--
Gruß

- Patric

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18.02.2007, 18:51 Uhr

FischX
Posts: 436
Nutzer
Das Copyright bleibt bei dir, es gibt allerdings ein Zitatrecht das es jedem erlaubt Textpasagen ohne um Erlaubniss zu fragen zu übernehmen Voraussetzung dafür ist allerdings das das Zitat als solches gekennzeichnet wird und die Quelle gennat ist

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18.02.2007, 19:16 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Patric_Kloeter:
Wie ist die Rechtslage? Hat der Betreiber der privaten Website ein Recht auf Schadenersatz?

Nach deutschem Recht hat nur der Recht auf Schadensersatz, dem auch ein Schaden entstanden ist. Ob das bei Dir der Fall ist, kann man aus Deinen spärlichen Informationen zwar nicht entnehmen, aber Du würdest vermutlich gar nicht hier fragen, wenn es einen realen Schaden gäbe.

Gegen nicht korrekt gekennzeichnete Zitate kannst Du natürlich trotzdem vorgehen, Du solltest Dir aber keine Hoffnungen auf irgendwelche Geldbeträge für Deine Person machen.

Im Übrigen sind weder die Pauschalaussagen "man darf als zitat" oder "man darf umformuliert", noch "man darf nicht..." in dieser Form akzeptabel. Das hängt davon ab, worum es ganz konkret geht, und das hast Du nicht ausreichend beschrieben.

mfg
--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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18.02.2007, 22:19 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Zitat:
Original von Holger:
[Gegen nicht korrekt gekennzeichnete Zitate kannst Du natürlich trotzdem vorgehen, Du solltest Dir aber keine Hoffnungen auf irgendwelche Geldbeträge für Deine Person machen.


Danke, Holger. Es geht mir auch nicht um irgendwelche Geldbeträge, sondern darum, das ich nicht gefragt wurde, ob der Absatz quasi unverändert übernommen werden darf. Das Buch ist ja kommerziell. Meine Geschichte habe ich zwar auch zum freien Download angeboten, aber nur für nichtkommerziellen Gebrauch.

Damals bekam ich von Data Becker sogar ein Freiexemplar von "Computer Classics" mit einem vorherigen Brief, das dort meine Website als Quelle genutzt wurde. Und dort ist kein Wort von meiner Seite übernommen worden. Das fand ich super! Ähnlich hätte ichs mir jetzt gewünscht.
--
Gruß

- Patric

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18.02.2007, 23:40 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Patric_Kloeter:

Sowas ist schon ärgerlich.

> Meine Geschichte habe ich zwar auch zum freien Download angeboten,
> aber nur für nichtkommerziellen Gebrauch.

Ist das dort ausdrücklich so angegeben? Du hast auch noch nicht erwähnt, ob in dem Buch die Quelle angegeben ist. Könnte ja durchaus sein, dass das vor dem Buchautor schon jemand anderes geklaut hatte.

Oder jemand hat "rein zufällig" haargenau dieselbe Formulierung verwendet. ;)

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19.02.2007, 10:09 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
FishX hat's getroffen: Zitieren unter Quellenangabe ist grundsätzlich erlaubt.

Fehlt die Quellenangabe, bleibt die Frage nach dem Nachweis - warst es wirklich Du, der den Text geschrieben hat, oder hast Du die Formulierung auch nur übernommen? Ist Dein Text älter als der des Autors? Das wird bei einer Webseite sehr schwer fallen.

Und: Hat Dein Text überhaupt die "Schöpfungshöhe", ab der das Urheberrecht überhaupt gilt?

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19.02.2007, 10:18 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Solar:
FishX hat's getroffen: Zitieren unter Quellenangabe ist grundsätzlich erlaubt.

Dann darf ich also z.B. auch Deine private Telefonnummer hier veröffentlichen, mit Quellangabe natürlich?

Mit Wörtern wie grundsätzlich sollte man etwas sorgsamer umgehen, vor allem bei Rechtsfragen.

mfg

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19.02.2007, 10:25 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Solar:
Ist Dein Text älter als der des Autors? Das wird bei einer Webseite sehr schwer fallen.

Falls die Gleichheit des Textabschnitts nicht wirklich purer Zufall ist, wird sich das gar nicht mal so schwer nachweisen lassen. Kein Autor schreibt ein dickes Buch und kopiert einen einzelnen Absatz aus einer Webseite hinein. Wahrscheinlicher ist dann, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil aus zusammenkopierten Passagen, evtl. aus verschiedenen Webseiten o.a. Publikationen besteht. Trägt man diese sorgfältig zusammen, ergibt sich auch für einen Richter ein überzeugendes Bild.

mfg
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19.02.2007, 12:03 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Zitat:
Original von Holger:
Zitat:
Original von Solar:
FishX hat's getroffen: Zitieren unter Quellenangabe ist grundsätzlich erlaubt.

Dann darf ich also z.B. auch Deine private Telefonnummer hier veröffentlichen, mit Quellangabe natürlich?

Wenn diese meine private Telefonnummer Teil einer von mir gemachten Veröffentlichung z.B. auf meiner Webseite ist, ist das Zitieren mit Quellenangabe m.E. rechtlich zulässig, ja. Moral steht hier nicht zur Debatte, das ist eine andere Frage.

Zitat:
Trägt man diese sorgfältig zusammen, ergibt sich auch für einen Richter ein überzeugendes Bild.

Das ist aber, wie gesagt, ein schwieriges Unterfangen. Und "Schadensersatz" ist da eh kaum zu erwarten, wenn er die Textpassage ohnehin unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.

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19.02.2007, 12:48 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Zitat:
Original von Solar:
FishX hat's getroffen: Zitieren unter Quellenangabe ist grundsätzlich erlaubt.

Fehlt die Quellenangabe, bleibt die Frage nach dem Nachweis - warst es wirklich Du, der den Text geschrieben hat, oder hast Du die Formulierung auch nur übernommen? Ist Dein Text älter als der des Autors? Das wird bei einer Webseite sehr schwer fallen.

Und: Hat Dein Text überhaupt die "Schöpfungshöhe", ab der das Urheberrecht überhaupt gilt?


Jawoll, der Absatz ist von mir. Mein kompletter Text ist auch im Internet-Archiv unter http://www.archive.org mehrmals zu finden (sind ja recht fleißig diese Bots, was archivieren angeht. :-)), sogar mein altes PDF von 2003. Quellenangabe fehlt im Buch leider, ebenso wenig, wie es als Zitat gekennzeichnet wurde.
--
Gruß

- Patric

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19.02.2007, 15:56 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Das das aus Deiner Sicht glasklar scheint, ist verständlich. Und ohne den konkreten Text zu kennen, kann hier auch niemand eine Aussage treffen, ob die Schöpfungshöhe erreicht ist oder nicht.

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19.02.2007, 17:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Solar:

> FishX hat's getroffen: Zitieren unter Quellenangabe ist grundsätzlich erlaubt.

Grundsätzlich ist nur, dass es auf den Einzelfall ankommt.

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19.02.2007, 17:36 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Solar:
Wenn diese meine private Telefonnummer Teil einer von mir gemachten Veröffentlichung z.B. auf meiner Webseite ist, ist das Zitieren mit Quellenangabe m.E. rechtlich zulässig, ja.

Wieso muss die Veröffentlichung von Dir sein? Hast Du nicht gesagt, man dürfe alles zitieren? Also, warum nicht auch das Telefonbuch?

Im Ernst, so geht das nicht. Denn das Zitat müsste Bestandteil eines Werkes von mir sein, und einen dem Zweck angemessenen Umfang aufweisen. Das geht weder mit Deiner Telefonnummer, noch mit einem Kapitel vom neuesten "Harry Potter" (sonst finde ich noch ein paar Freunde, die die anderen Kapitel "zitieren", und jeder, der google benutzen kann, freut sich)
Zitat:
Das ist aber, wie gesagt, ein schwieriges Unterfangen.
Ich glaube, dass das dank google genau einfach ist, wie das Zusammenklauben seitens des Buchautors vorher war.

Zitat:
Und "Schadensersatz" ist da eh kaum zu erwarten, wenn er die Textpassage ohnehin unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.

Zu einfach gedacht. Ein Veröffentlichung kann verschiedenste Zwecke verfolgen, und ein Torpedieren dieser Zwecke somit Schaden verursachen.

Einfaches Beispiel für materiellen Schaden: der Urheber veröffentlicht den Text unentgeltlich, hat aber Werbebanner auf seiner Webseite => ein Plagiat erzeugt Schaden für den Urheber.

Dass in diesem Fall vermutlich kein Schaden entstanden ist, habe ich allerdings auch schon geäußert...

mfg
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19.02.2007, 17:46 Uhr

AC-Pseudo
Posts: 1256
Nutzer
Ob die notwendige Schöpfungshöhe erreicht ist, ist auch für Fachleute sehr schwer zu entscheiden, deswegen gibts ja auch so viele Gerichtsverfahren..

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20.02.2007, 20:34 Uhr

Patric_Kloeter
Posts: 167
[Ex-Mitglied]
Hatte heute sehr freundlichen Kontakt mit dem Verlag. :)

Den Fred kann man also von meiner Seite aus schließen. Danke für alle Eure Antworten!
--
Gruß

- Patric

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