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amiga-news.de Forum > Get a Life > Bundesregierung verklagen? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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12.10.2007, 11:22 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
Hallo,

da hier viele mit Ahnung rumrennen, stell ich einfach mal hier meine vielleicht etwas naive Frage. ;)

Kann man die Bundesregierung eigentlich auch verklagen?
...und auch gewinnen?

Es gibt nämlich 2 Punkte wo ich mich als Bürger diesen Landes diskriminiert fühle. :)

1. Die Deutsche Umsetzung der EAR Regelung. Wir haben es schriftlich von der EAR bekommen, das das Gesetzt von der Bundesregierung GEWOLLT alle Hobbybastler ausschliessen tut. Bis heute ist mir nicht klar wie ich für ein Hobbyprojekt/Produkt eine EAR Registrierung bekomme, ohne mir gleich für 1000¤ einen Anwalt zu nehmen.

Ich fühle mich gegenüber den grossen Firmen absolut diskriminiert, da mir als Hobbybastler ja auch garnicht die Mittel zur Verfügung stehen. :(


2. Das Deutschland zu langsam EU-Recht in nationales Recht umsetzen tut. Geht eigentlich nur um einen speziellen Fall und diese Brigitte Zypries (Justizministerin) kommt einfach nicht in die Gänge.
Das EU-Gesetz ist von 2004 (!!!) und schreibt vor, das Erstabmahnungen nicht höher als 50¤ sein dürfen. Damit hat die EU einen Riegel vor diese ganzen Abmahnwellen geschoben. Nur scheint unsere Justizministerin selber eine Abmahnanwältin zu sein, oder warum wird das Gesetzt seit 3 Jahren hierzulande nicht umgesetzt?

Ich lebe in der EU, welches Gesetzt hat jetzt Vorrang, wenn die deutschen Politiker einfach nichts machen wollen?

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12.10.2007, 12:14 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von aPEX:
Hallo,

da hier viele mit Ahnung rumrennen, stell ich einfach mal hier meine vielleicht etwas naive Frage. ;)

Kann man die Bundesregierung eigentlich auch verklagen?


Nein

Zitat:
...und auch gewinnen?

auch nein :)

Zitat:
Es gibt nämlich 2 Punkte wo ich mich als Bürger diesen Landes diskriminiert fühle. :)

1. Die Deutsche Umsetzung der EAR Regelung. Wir haben es schriftlich von der EAR bekommen, das das Gesetzt von der Bundesregierung GEWOLLT alle Hobbybastler ausschliessen tut. Bis heute ist mir nicht klar wie ich für ein Hobbyprojekt/Produkt eine EAR Registrierung bekomme, ohne mir gleich für 1000¤ einen Anwalt zu nehmen.


Du kannst gegen das Gesetz an sich klagen aber nicht gegen die Regierung

Zitat:
Ich fühle mich gegenüber den grossen Firmen absolut diskriminiert, da mir als Hobbybastler ja auch garnicht die Mittel zur Verfügung stehen. :(

Mit diskiminiert wirst Du nicht durchkommen. Einfach weil es keine Diskriminierung ist.

Zitat:
2. Das Deutschland zu langsam EU-Recht in nationales Recht umsetzen tut. Geht eigentlich nur um einen speziellen Fall und diese Brigitte Zypries (Justizministerin) kommt einfach nicht in die Gänge.
Das EU-Gesetz ist von 2004 (!!!) und schreibt vor, das Erstabmahnungen nicht höher als 50¤ sein dürfen. Damit hat die EU einen Riegel vor diese ganzen Abmahnwellen geschoben. Nur scheint unsere Justizministerin selber eine Abmahnanwältin zu sein, oder warum wird das Gesetzt seit 3 Jahren hierzulande nicht umgesetzt?


Ob da eone Proivatperson klagen kann, weis sich jetzt nicht. Müsste eigentlich Aufgabe der EU sein dann zu klagen.

Zitat:
Ich lebe in der EU, welches Gesetzt hat jetzt Vorrang, wenn die deutschen Politiker einfach nichts machen wollen?


Nationales Recht steht an sich immer an erster Stelle. Kann aber sein das es gewisse Ausnahmen gibt.
--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future, Big Book of Amiga Hardware, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage...

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12.10.2007, 12:40 Uhr

Mad_Dog
Posts: 1944
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Zitat:
Original von aPEX:

Kann man die Bundesregierung eigentlich auch verklagen?
...und auch gewinnen?


Die Bundesregierung kannst Du nicht verklagen, wohl aber die Bundesrepublik Deutschland als Staat.

Dafür muss aber ein triftiger Grund vorliegen, wie z.B. Verstoß gegen die UN-Antifolterkonvention engl. United Nations Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment.

Daß solche Klagen in der Vergangenheit Erfolg hatten, zeigt z.B. der Fall Vera Stein, die 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Recht bekommen hat.

In Deinem Fall trifft das wohl kaum zu. Du kannst eventuell zusammen mit anderen, von der von Dir erwähnten Regelung Betroffenen eine Petition an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung einreichen.

Ob das etwas bringt, ist allerdings fraglich...

--
http://www.norman-interactive.com

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12.10.2007, 14:08 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
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Man kann durchaus vor ein Bundesgericht ziehen, wenn man alle lokalen Instanzen durchschritten hat.
Das Bundesverfassungsgericht ist für Unzulänglichkeiten oder Verstößen einzelner Gesetze gegen die Verfassung zuständig.
Ich würde zunächst mal versuchen, dort eine Klage einzureichen und wenn das nicht geht, wird Dir das BVG schon sagen, warum und wo Du hingehen müßtest.

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12.10.2007, 14:40 Uhr

Mad_Dog
Posts: 1944
Nutzer
Ich hab noch was bei Wikipedia gefunden. Anscheinend läuft schon eine Petition in dieser Sache:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektronikger%C3%A4tegesetz#Petition

Allerdings frage ich mich: Warum interessiert Dich das als Hobbybastler? Solange Du die Sachen nicht gewerbsmäßig vertreibst, betrifft Dich diese Regelung doch garnicht. Oder planst Du schon wieder was wie diese Aktion damals mit dem Phönix-Board? ;)

--
http://www.norman-interactive.com

[ Dieser Beitrag wurde von Mad_Dog am 12.10.2007 um 14:40 Uhr geändert. ]

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12.10.2007, 15:36 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
Zitat:
Original von Mad_Dog:
Ich hab noch was bei Wikipedia gefunden. Anscheinend läuft schon eine Petition in dieser Sache:


Ich weiss, ich habe da mitgemacht, nur passiert eben wieder nichts... :(

Zitat:
Allerdings frage ich mich: Warum interessiert Dich das als Hobbybastler? Solange Du die Sachen nicht gewerbsmäßig vertreibst, betrifft Dich diese Regelung doch garnicht. Oder planst Du schon wieder was wie diese Aktion damals mit dem Phönix-Board? ;)

Sowas wie die Phoenix-Aktion wird es nie wieder geben, u.a. dank der neuen deutschen Gesetze. ;) Wobei der Phoenix ja keine EAR braucht, da die Boards von 1991 stammen, wurden also vor EAR produziert...

Nein, ich kenne halt ein paar Entwickler, die gerne ihre Hardware auch auf die Community loslassen würden und da machen wir seit bald nem halben Jahr wegen EAR rum und blicken absolut nicht durch. Nur Anwalt usw. kann man sich bei dem erwarteten Gewinn eben nicht leisten...

...hat mir sogar der Anwalt selbst gesagt.




[ Dieser Beitrag wurde von aPEX am 12.10.2007 um 16:54 Uhr geändert. ]

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12.10.2007, 15:48 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
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@aPEX:
Dann tut euch doch endlich mit Jens Schönfeld zusammen, der hat doch in den ganzen EAR-Bockmist investiert - zusammen mit jemand anders noch.

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12.10.2007, 16:54 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
Zitat:
Dann tut euch doch endlich mit Jens Schönfeld zusammen, der hat doch in den ganzen EAR-Bockmist investiert - zusammen mit jemand anders noch.

Dazu müssen erstmal alle Seiten wollen und auch miteinander klarkommen.
Du weisst ja wie das beim Amiga ist, da geht es nicht nur ums Geld. ;)




[ Dieser Beitrag wurde von aPEX am 12.10.2007 um 16:55 Uhr geändert. ]

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12.10.2007, 17:01 Uhr

ylf
Posts: 4112
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Ich verstehe die Problematik auch nicht so ganz.
Ein Hobbybastler baut nur für sich selbst. Er bringt also nichts in den Umlauf. Wer nicht für sich selbst baut, ist kein Hobbybastler.

Darüber hinaus ist die EAR auf den Mist der zugehöringen Industrieverbände gewachsen, die Regierung hat also mit der konkreten Umsetzung und vor allem der Art und Höhe Gebührenerhebung nichts zu tuen.

bye, ylf


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12.10.2007, 20:32 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Sag mal, daß Du Dich wegen der EAR aufregst kann ich noch nachvollziehen ;) Da ich weiss was Du auf die Beine gestellt hast und/oder versuchtest.

Aber warum fragste wg. der Abmahnung ;) ? Eine bekommen?

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13.10.2007, 10:27 Uhr

Gonozal
Posts: 778
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Moin,

in Deutschland gilt meines Wissens grundsätzlich nationales Recht.
Zwar sind die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, EU-Recht in nationales Recht umzusetzen, aber solange das nicht passiert, kannst du dich nicht darauf berufen.
Du bist deutscher Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland (Nationalität ist nicht EU). Also gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für dich.

Tschüs,
Gonozal.

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28.10.2007, 18:10 Uhr

Servais
Posts: 86
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Was das Verklagen der BRD angeht:
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einen Amtshaftungsanspruch
gegen staatliches Handeln haben. Staatlichem Unrecht - vornehmlich Behördenhandeln - kann damit entgegengetreten werden, vgl. Art. 34 GG, § 839 BGB. Die Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor.

Daneben gibt es noch ein paar gewohnheitsrechtlich anerkannte Institute wie den enteignenden und enteignungsgleichen Eingriff; setzten allerdings hoheitliches Handeln voraus und greifen demnach nicht direkt, wie von Dir beabsichtigt, gegen die Bundesregierung.
Dagegen hast du leider erstmal keine Möglichkeiten.

Gegen das Gesetz selber kannst du aber vorgehen: Inzidenterkontrolle durch die Verwaltungsgerichte oder Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Ist aber langwierig und ob die Voraussetzungen bei Dir vorliegen...hmm, wohl eher nein.

Wollte aber grundsätzlich die Aussage nicht stehen lassen, dass man gegen hoheitliches Handeln in Deutschland nix machen kann ;-)

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28.10.2007, 19:45 Uhr

huepper
Posts: 481
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Ich sags ja immer wieder: SCH*** einheitliches Europa, ich ka** drauf.
Mir ist bisher nix untergekommen, was daran positiv sein soll.
--
Athlon XP 2800+, Nforce2 Board incl. LAN, Geforce4 Ti 4200 64 MB, Soundblaster Live 5.1, 768 MB DDR, 160 GB HDD, DVD-Ram :: Amithlon Kernel 3.10 + OS 3.9BB3

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29.10.2007, 16:25 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
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@huepper:
Dieselrußfilter zB. ?
Abgasnormen, die viel weiter gehen, als die lobbyunterwanderte Deutsche Bundesregierung es beschlossen hätte ?
Nein, es gibt schon einiges an der EU, was gut ist, aber natürlich nicht alles.

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29.10.2007, 17:47 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Diverse Monopole und Kartelle, die im deutschen Gesetz verankert sind, und durch EU-Gerichtsbeschlüsse zu Fall gebracht wurden/werden, wären da noch zu nennen. Letzte Fälle Volkswagen-Gesetz, Schornsteinfeger-Monopol, außerdem die wettbewerbswidrige GEZ-Gebühr für Privatsender, die auch ein potentieller Hebel gegen die Internet-Gebühr der Selbstbedienungsläden--Pardon Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden könnte.

Außerdem wurde den überhöhten Überweisungsgebühren der Banken bei Auslandstransfers, wie auch erst kürzlich den ebenfalls überhöhten Gebühren für Handygespräche und SMS durch EU-Bestimmungen ein Riegel vorgeschoben.

mfg

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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02.11.2007, 11:23 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
...dann bleibt ja noch die Hoffnung das die Bundesregierung noch wegen der Abmahngeschichte selber eine Abmahnung seitesn der EU bekommt.

Hoffentlich, den leider bin ich der festen Meinung das wir diese Gesetzesänderung noch nicht haben, weil sich einige Politiker damit ein gutes Nebenbrot verdienen.

--
Bild: http://apex.gmxhome.de/a1ksmall.png www.a1k.org - The dark side of amiga computing

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03.11.2007, 23:43 Uhr

alfons-freiherr
Posts: 4
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Zitat:
Original von aPEX:
Hallo,

da hier viele mit Ahnung rumrennen, ...


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süschar, aba wenigscher von dem wadee da wisn wülst :)

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