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08.06.2008, 17:10 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von jochen22:
Inwiefern, denkst Du belastet ein Langzeitstudent hier den
Staat mehr als jemand, der sein Studium in der Regelstudien-
zeit durchzieht.


Das habe ich bereist ausgeführt. Aber wenn Du dir diese Frage ernsthaft stellst, kannst Du sie dir auch selbst beanworten. Dazu solltest Du dir andere Fragen stellen und beantworten. Die Erste und entscheidende wäre: Was kann nur das Ziel jeder Form von Ausbildung aus Sicht derer sein, die diese Ausbildung finanzieren?

Und nicht vergessen. Die Zahl der verfügbaren Studienplätze ist bei weitem nicht unbegrenzt.

Ich sagte es bereits. Fördern und Fordern darf auch beim Thema Ausbildung nicht tabu sein.

Edit: Aber warum gehtst Du nicht auf meine Frage zum Thema, man sollte nicht alle über einen Kamm scheren, ein, statt jetzt wieder alle über einen Kamm scheren zu wollen? Ob ein Semester mehr oder 7 Semester mehr, ist für mich schon ein Unterschied. Angenommen, wir hätten Einfluss auf die Gesetzgebung, so hätten wir also durchaus eine Basis für einen Kompromiss gefunden. Das sind solche Fragen eher kontraproduktiv. ;)

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 08.06.2008 um 14:47 Uhr geändert. ]


Irgenwie hab ich den Eindruck, daß Du gar nicht weißt, wie es beim
Studieren vor sich geht.
Ob ein Student im Semester 1, Vorlesung A,B,C und D besucht,
oder im Semester 1 Vorlesung A und B, und im Semester 2, Vorlesung C
und D, kostet den Staat genausoviel.
(Mal absehen von den eins,zwei Euros, die der Immatrikulationsvor-
gang kostet.)
Die Zahl der Studienplätze ist aber egal. Engpässe sind eher z.B.
Laborplätze, die ein Nichtstudierender ja aber eh nur ein Semester
belegt, egal ob es das 1. oder 2. oder 3. ist.

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08.06.2008, 17:27 Uhr

jochen22
Posts: 1139
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Was ich aber viel interessanter fände, wär der Ausbau von
staatlichen Online-Studien, was meiner Meinung zu einer
erheblichen Reduzierung der Kosten führen könnte.

Das mit fordern ist ja auch ok, wird aber auch schon gemacht.
Manche Kurse, kann man doch eh nur einmal wiederholen,
wenn mans zweimal vergeigt ist das Studium gelaufen.




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08.06.2008, 18:04 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von jochen22:
Ob ein Student im Semester 1, Vorlesung A,B,C und D besucht,
oder im Semester 1 Vorlesung A und B, und im Semester 2, Vorlesung C
und D, kostet den Staat genausoviel.

Richtig. Fazit? Wer gar keine Vorlesungen besucht kostet den Staat zunächst genauso viel wie jemand, der Vorlesungen besucht.
Zitat:
Die Zahl der Studienplätze ist aber egal.
Nur, solange kein Lernwilliger sich wegen jemandem nicht einschreiben kann, der gar keine Lesungen besucht. Nun erzähle mir bitte nicht, das wäre völlig ausgeschlossen oder noch nie passiert.
Zitat:
Engpässe sind eher z.B.
Laborplätze, die ein Nichtstudierender ja aber eh nur ein Semester
belegt, egal ob es das 1. oder 2. oder 3. ist.

Dieses eine Semester ist eigentlich schon ein Semester zu viel. Es geht mir dabei aber nicht um die, die "nur" ein Semester "aussetzen", sondern um die, die auch im 2. und 3. Semester noch nicht aktiv werden. Mir ist absolut klar, dass es unmöglich ist diese "Kanditaten" im Voraus auszusortieren. Es würde aber vielleicht schon helfen, zum Nachdenken anregen, wenn offensichtlich fehlende Lernbereitschaft mit der Aussicht auf empfindliche Sanktionen "belohnt" werden würde. Dagegen gar nichts zu tun halte ich jedenfalls für das falsche Signal.

Ja, hierbei geht es um das Prinzip. Da ich aber kein sturer Prinzipienreiter bin, liegen Ausnahmeregelungen für eng definierte Härtefälle im Bereich des Machbaren. Wer dringende Gründe für sein dauerhaftes Fernbleiben von Vorlesungen nachweisen kann, der bekommt ggf. weiter gehende Unterstützung, um sein Studium dann aktiv fortführen zu können. Solche Gründe können natürlich Unterhaltspflichtungen gegenüber Dritten bzw. die Betreuung eines eigenen Kindes sein. Denkbar wäre die Kostenübernahme für einen Betreuungsplatz oder eine Tagesmutter.

Wenn aus finanziellen Gründen neben dem Studium für den Lebensunterhalt gearbeitet werden muss, ist das für mich hingegen allein noch kein hinreichender Grund. Um das zu verhindern, müsste man für Studenten eine staatlich finanzierte, allgemeine Vollverpflegung einführen. Das würde alle Grenzen sprengen und dem Missbrauch erst recht Tür und Tor öffnen. Vielleicht leuchtet dir das ein.

Zitat:
Was ich aber viel interessanter fände, wär der Ausbau von
staatlichen Online-Studien, was meiner Meinung zu einer
erheblichen Reduzierung der Kosten führen könnte.


Hm, ich weiß nicht. Ist ja nicht jeder ein Autodidakt. Es hat schon was für sich, wenn man während einer Vorlesung auch nachfragen kann, was einem nicht gleich so "zufliegt". Ob man es dann auch erklärt bekommt oder nur eine dumme Antwort erntet, ist ein anderes Thema. Bei Letzterem ist der, der vorne steht, nix wert und gehört gefeuert.

Ich denke nicht, dass nur die mit IQ 140+ ein Recht auf einen Abschluss haben.

Zitat:
Das mit fordern ist ja auch ok, wird aber auch schon gemacht.
Manche Kurse, kann man doch eh nur einmal wiederholen,
wenn mans zweimal vergeigt ist das Studium gelaufen.


Dann nimmt man halt diesen Kurz nicht? :look:

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 08.06.2008 um 18:12 Uhr geändert. ]

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08.06.2008, 18:48 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
um mal eine der hier gestellten Fragen zu beantworten:

ALG II (Hartz IV) bekommt nicht, wer eine Ausbildung (dazu gehört auch ein Studium) macht, die dem Grunde nach förderungsfähig nach dem SGB III oder dem BaFöG ist, wobei Härtefälle (wenn jemand z.B. aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen die Höchstförderdauer überschreitet) im Einzelfall zu prüfen sind.

Meiner Meinung nach sind eh ein Großteil der Langzeitstudenten "von Beruf Tochter oder Sohn" und liegen damit eher ihren Eltern als dem Staat auf der Tasche ;)

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God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 08.06.2008 um 18:56 Uhr geändert. ]

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08.06.2008, 18:55 Uhr

jochen22
Posts: 1139
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@maja
Zitat:
...
Hm, ich weiß nicht. Ist ja nicht jeder ein Autodidakt. Es hat schon was für sich, wenn man während einer Vorlesung auch nachfragen kann, was einem nicht gleich so "zufliegt".
...


Bei vielen Vorlesungen kann nur vereinzelt nachgefragt werden, weil
mehr als hundert in einer Vorlesung sitzen, nicht etwa 30, wie im
Schulunterricht.

(heißt eben auch Vorlesung, kommt von vorlesen)

Kombiniert sind im Onlinestudium, Onlinevorlesungen mit Präsenzveranstaltungen.


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08.06.2008, 19:06 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von jochen22:
Bei vielen Vorlesungen kann nur vereinzelt nachgefragt werden, weil
mehr als hundert in einer Vorlesung sitzen, nicht etwa 30, wie im
Schulunterricht.

(heißt eben auch Vorlesung, kommt von vorlesen)


Stimmt natürlich.

Zitat:
Kombiniert sind im Onlinestudium, Onlinevorlesungen mit Präsenzveranstaltungen.

Also quasi "Fernstudium" im Internet?

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08.06.2008, 19:15 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Maja:
...
Also quasi "Fernstudium" im Internet?


Genau.



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08.06.2008, 23:11 Uhr

NoImag
Posts: 1050
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Zitat:
Original von DrNOP:
Leute, die damals schon ein Einkommen hatten haben mir meine Ausbildung ermöglicht. Jetzt finanziere ich jüngeren Leuten die ihre. Warum sollte ich das für jemanden tun, der nie vorhat zu arbeiten?


Ich glaube, eine Definition für Langzeitstudent ist nötig. Langzeitstudenten sind Studenten, die die Regelstudienzeit erheblich überschreiten. Jemand, der nach 12 statt nach 10 Semestern seinen Abschluss macht, ist noch kein Langzeitstudent.

Langzeitstudenten machen keine Ausbildung mehr, die Du mitfinanzierst. Sie sind Karteileichen, haben wahrscheinlich am Anfang tatsächlich noch studiert, machen es aber schon lange nicht mehr wirklich. Eine vergleichbare Situation, wie ein Student, der durch die Zwischenprüfung fliegt und daher sein Studium beenden muss. Soll so ein Student auch nachträglich die ersten 4 Semester bezahlen?

Zitat:
Zitat:
Falls Du es nicht verstanden hast: Langzeitstudenten sind Karteileichen. Sie nehmen kaum staatliche Leistung in Anspruch.

Und wovon zahlen sie ihr Mittagessen?


Sie arbeiten.

Zitat:
Und nebenbei bemerkt:
Ich war auf einer Fachhochschule, und ich werde nie verstehen wieso meine Kameraden und ich als "Ingenieure zweiter Klasse" betrachtet werden. An einer FH wirst du nach spätestens 11 Semestern zwangsweise entfernt, also ist es besser du klemmst dich dahinter um beim Gehen wenigstens deinen Titel mitzunehmen!


Uni und FH sind nicht vergleichbar. An der Uni kann es vorkommen, dass du einen Kurs in dem Semester, in dem du ihn belegen müsstest, um dein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen, gar nicht belegen kannst. Dass das Studium an der Uni in der Regel nicht in der Regelstudienzeit absolviert wird, liegt zum Teil auch in der nicht vorhandenen Abstimmung des Lehrangebotes (mangelhafte Arbeit der Uni).

Zitat:
Original von Lord_Helmchen:
Da gibt es zum Beispiel auch die, die sich nache einem erfolgreichen Studium wieder neu immatrikulieren, um sich das Semesterticket zu gönnen, obwohl sie arbeiten...


Das sind aber keine Langzeitstudenten. Entweder ist die Uni zu blöd zu wissen, wer seinen Abschluss gemacht hat (dann ist sie selbst Schuld), oder so jemand schreibt sich in einem anderen Studiengang ein, dann handelt es sich um ein Zweitstudium und es wird wieder von vorne gezählt.

Zitat:
Original von Maja:
Es geht nicht um BaföG und ALG II, sondern um die Finanzierung von Unis und Hochschulen und deren Zweck. Dazu kommen diverse Vergünstiungen in Form von Preisnachlässen in verschiedenen Bereichen das täglichen Lebens. Auch das ist Missbrauch, wenn der Nutznießer nur vorgibt Student zu sein, seine Energie aber überwiegend darauf verwendet, das Studium möglichst in die Länge zu ziehen, vielleicht nicht mal einen Abschluss anstrebt.


Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass Langzeitstudenten die Leistung der Uni nicht (mehr) in Anspruch nehmen. Es bleiben also ausschließlich sonstige Vergünstigungen. Während meines Studiums war die einzige Vergünstigung, die ich in Anspruch genommen habe, das Semesterticket, das aber von uns Studenten vollständig finanziert wurde. Die einzigen, die sich also deswegen aufregen dürfen, sind Studenten. Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn jemand, der gar nicht mehr wirklich studiert, solche Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Der Umfang ist aber gering. Deswegen so einen Umstand zu machen ist übertrieben. An den Unis ist es Allgemeinwissen, dass Studiengebühren für Langzeitstudenten weder die Studienzeiten verkürzen noch signifikant finanzielle Effekte haben. Sie führen nur zu einer Bereinigung der Datenbank. Studiengebühren für Langzeitstudenten sind der typische Aktionismus von Politikern, mit dem sie die unwissende Bevölkerung für dumm verkaufen wollen. In diesem Fall Schaden sie zwar nicht, sie haben aber auch nicht die versprochenen Effekte.

Zitat:
Und nicht vergessen. Die Zahl der verfügbaren Studienplätze ist bei weitem nicht unbegrenzt.

Hast Du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe? Langzeitstudenten belegen keinen Studienplatz! Sachlich falsche Argumente werden durch Wiederholung nicht richtiger.

Zitat:
Zitat:
Die Zahl der Studienplätze ist aber egal.
Nur, solange kein Lernwilliger sich wegen jemandem nicht einschreiben kann, der gar keine Lesungen besucht. Nun erzähle mir bitte nicht, das wäre völlig ausgeschlossen oder noch nie passiert.

Das ist ausgeschlossen. Nur die Einschreibung zu Studienbeginn (1. Semester) ist bei beschränkten Studiengängen ein Problem. Daher kann nur im ersten Semester jemand, der sich einschreibt, aber gar nicht studieren will, einem anderen einen Platz wegnehmen. Jemand, der gar nicht studieren will, wird sich jedoch einen nicht beschränkten Studiengang aussuchen, da die Wahrscheinlichkeit gering ist, bei einem beschränkten Studiengang genommen zu werden.

Du hast offensichtlich keine Ahnung, wie die Uni funktioniert.

Zitat:
Dieses eine Semester ist eigentlich schon ein Semester zu viel. Es geht mir dabei aber nicht um die, die "nur" ein Semester "aussetzen", sondern um die, die auch im 2. und 3. Semester noch nicht aktiv werden. Mir ist absolut klar, dass es unmöglich ist diese "Kanditaten" im Voraus auszusortieren. Es würde aber vielleicht schon helfen, zum Nachdenken anregen, wenn offensichtlich fehlende Lernbereitschaft mit der Aussicht auf empfindliche Sanktionen "belohnt" werden würde. Dagegen gar nichts zu tun halte ich jedenfalls für das falsche Signal.

Sanktionsmöglichkeiten gibt es bereits (zumindest an einigen Unis/Studiengängen). Da muss nach 2 oder 4 Semestern nachgewiesen ("Scheine", Prüfungen) werden, dass studiert wurde. Wer das nicht kann, wird exmatrikuliert.

Zitat:
Wenn aus finanziellen Gründen neben dem Studium für den Lebensunterhalt gearbeitet werden muss, ist das für mich hingegen allein noch kein hinreichender Grund. Um das zu verhindern, müsste man für Studenten eine staatlich finanzierte, allgemeine Vollverpflegung einführen. Das würde alle Grenzen sprengen und dem Missbrauch erst recht Tür und Tor öffnen. Vielleicht leuchtet dir das ein.

Die Studienpläne und damit Regelstudienzeiten sind auf ein Vollzeitstudium ausgerichtet. Die BaFöG-Leistungen waren jahrelang ein schlechter Witz. Keine reichen Eltern zu haben, kann daher sehr wohl zu einer Verlängerung des Studiums führen. Allerdings ist das kein Grund zum Langzeitstudium. Ich sehe auch nicht, weswegen eine Vollverpflegung für Studenten eingeführt werden sollte. Es reicht vollkommen, die Studenten nicht bereits ab dem 8. bzw. 10. Semester zu bestrafen.

Zitat:
Hm, ich weiß nicht. Ist ja nicht jeder ein Autodidakt. Es hat schon was für sich, wenn man während einer Vorlesung auch nachfragen kann, was einem nicht gleich so "zufliegt". Ob man es dann auch erklärt bekommt oder nur eine dumme Antwort erntet, ist ein anderes Thema. Bei Letzterem ist der, der vorne steht, nix wert und gehört gefeuert.

Ich denke nicht, dass nur die mit IQ 140+ ein Recht auf einen Abschluss haben.


Naja, Vorlesungen haben tatsächlich nur einen beschränkten Wert. Wer nicht selbstständig lernen kann, der wird Probleme haben, seinen Abschluss zu machen. Allerdings gibt es nicht nur Vorlesungen (die tatsächlich mit Schulunterricht nicht vergleichbar sind), sondern auch Seminare, Übungen und Praktika, wo den Studenten tatsächlich etwas beigebracht werden sollte.

Was den IQ betrifft, kann ich dich beruhigen. Es reicht ein IQ von 139. ;)

Tschüß



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09.06.2008, 19:27 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Sanktionsmöglichkeiten gibt es bereits (zumindest an einigen
> Unis/Studiengängen).

Die genaue Regelung trifft das jeweilige Landeshochschulgesetz. Sie ist also weder eine Entscheidung der Hochschule, noch ist sie vom Studiengang abhängig. Das Landeshochschulgesetz eines Bundeslandes gilt für sämtliche Hochschulen in diesem Bundesland.

Bsp. Sachsen:

Grundlagen: §15-1-9, §21-6, §23-3, §23-4

Fazit: Die Abschlussprüfung muss grundsätzlich spätestens zum Ende des 6. Fachsemesters nach Ablauf der Regelstudienzeit erbracht werden. Ein Fachrichtungswechsel ohne bestandene Zwischenprüfung (sofern im Studiengang vorgesehen) kann spätestens zum Beginn des 8. Hochschulsemesters erfolgen. Somit werden in Sachsen seit ca. 2001/2002 de jure keine Langzeitstudenten mehr "produziert". Wie das in anderen Bundesländern aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.


> An einer FH wirst du nach spätestens 11 Semestern zwangsweise entfernt

Das Landeshochschulgesetz gilt für alle staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen eines Bundeslandes gleichermaßen. Welches Land trifft denn da eine Unterscheidung bzgl. der Studienhöchstdauer?

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 09.06.2008 um 20:14 Uhr geändert. ]

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09.06.2008, 21:09 Uhr

NoImag
Posts: 1050
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
> Sanktionsmöglichkeiten gibt es bereits (zumindest an einigen
> Unis/Studiengängen).

Die genaue Regelung trifft das jeweilige Landeshochschulgesetz. Sie ist also weder eine Entscheidung der Hochschule, noch ist sie vom Studiengang abhängig. Das Landeshochschulgesetz eines Bundeslandes gilt für sämtliche Hochschulen in diesem Bundesland.


Das ist nur teilweise richtig. Das Landeshochschulgesetz gibt den allgemeinen Rahmen vor, der durchaus weit gefasst sein kann. Die Details sind in der Prüfungsordnung der einzelnen Studiengänge geregelt. Die Prüfungsordnung wird vom Studiengang beschlossen und vom zuständigen Ministerium genehmigt. Die Prüfungsordnungen weichen von Studiengang zu Studiengang und von Universität zu Universität voneinander ab. So kann z.B. in der Prüfungsordnung festgelegt werden, bis zu welchem Zeitpunkt die Zwischenprüfung abgelegt worden sein muss, ob Prüfungen am Ende oder Studienbegelitend erfolgen , etc.

Siehe z.B. Bremisches Hochschulgesetz, §61, Absatz 3:
Zitat:
(3) Abschluß- und Zwischenprüfungen können im Rahmen der Bestimmun-
gen des § 62 in Abschnitte geteilt und studienbegleitend durchge-
führt werden.

und §62 Absatz 4 Punkte 1,3,5,6,7:
Zitat:
(4) Prüfungsordnungen müssen mindestens regeln:
1. die Regelstudienzeit; den Gesamtumfang des Studiums in Semester-
wochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich; die Zeit, bis
zu der in der Regel die Vor- oder Zwischenprüfung abzulegen ist;
die Fristen für die Meldung zu den Prüfungen und die Vorausset-
zungen für die Zulassung zu den Prüfungen;
3. Zahl, Art und Umfang der Prüfungen und ihre Gewichtung;
5. die Formen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen
und deren Bearbeitungszeiten sowie die Fristen für die Bewer-
tung; studienbegleitende Prüfungsleistungen müssen in dem Semes-
ter, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung stattfindet,
einschließlich der folgenden veransdig erbracht und bewertet werden;
6. den Aufbau der Prüfungen sowie die Folgen bei Verstößen gegen
die Prüfungsordnung und bei Nichteinhaltung der Fristen;
7. die Voraussetzungen für die Wiederholung von Prüfungen und Prü-
fungsleistungen, Zahl und Umfang der Wiederholungsmöglichkeiten
sowie die Fristen, innerhalb derer die Wiederholungsprüfungen
abgelegt werden müssen;


Tschüß



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09.06.2008, 23:07 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Das ist nur teilweise richtig.

Ich bezog mich auf die von dir angesprochenen Sanktionsmöglichkeiten bzgl. "Langzeitstudium", nicht auf die Regelung der Gesamtorganisation der einzelnen Studiengänge (Prüfungsordnungen etc.).

> Das Landeshochschulgesetz gibt den allgemeinen Rahmen vor, der
> durchaus weit gefasst sein kann.

Ja, zu meiner Überraschung scheint es bzgl. der Festlegungen der Sanktionsmöglichkeiten gegen "Langzeitstudium" durchaus Unterschiede zwischen den Ländern zu geben. Und das nicht nur, was die Sanktionsmöglichkeiten an sich angeht, sondern auch -- und das ist die Überraschung -- was die Zuständigkeit für die Festlegungen angeht. In Bremen scheinen die einzelnen Hochschulen dahingehend selbstständiger und unabhängiger agieren zu dürfen als in Sachsen.
Augenscheinlich handelt es sich um die Punkte "Frist bis zur Zweitprüfung nach nichtbestandener Erstprüfung" und "Fachrichtungswechsel", die in Sachsen auf Landesebene, in Bremen aber auf Hochschulebene geregelt sind.

> Die Details sind in der Prüfungsordnung der einzelnen Studiengänge
> geregelt. Die Prüfungsordnung wird vom Studiengang beschlossen und
> vom zuständigen Ministerium genehmigt. Die Prüfungsordnungen weichen
> von Studiengang zu Studiengang und von Universität zu Universität
> voneinander ab.

Das ist klar. Es geht aber wie gesagt nur um die Sanktionsmöglichkeiten gegen "Langzeitstudium", nicht um die gesamte Prüfungsordnung.

> So kann z.B. in der Prüfungsordnung festgelegt werden, bis zu
> welchem Zeitpunkt die Zwischenprüfung abgelegt worden sein muss

Ja, das wird in der Tat auch in Sachsen den Hochschulen überlassen, stellt also eine echte Sanktionsmöglichkeit auf Hochschulebene dar.

> ob Prüfungen am Ende oder Studienbegelitend erfolgen

Das ist Langzeitstudenten wiederum egal :-)

> Siehe z.B. Bremisches Hochschulgesetz

Lass uns doch bitte die aktuelle Version nehmen.

> §62 Absatz 4 Punkte 1,3,5,6,7: [...]

Davon sind nur "1. [...] die Zeit, bis zu der in der Regel die Vor- oder Zwischenprüfung abzulegen ist" und "7. die Voraussetzungen für die Wiederholung von Prüfungen und Prüfungsleistungen, Zahl und Umfang der Wiederholungsmöglichkeiten sowie die Fristen, innerhalb derer die Wiederholungsprüfungen abgelegt werden müssen" für die hiesige Diskussion relevant.
Punkt 1 ist in der aktuellen Version ganz verschwunden, Punkt 7 stark verkürzt (als Punkt 14). Allerdings wurden diese Festlegungen, die ja zweifelsfrei irgendwo geregelt sein *müssen*, seltsamerweise auch nicht auf Landesebene gehoben.

In §62-4 steht (ähnlich §63-3 des alten BremHG):
"Überschreitet ein Studierender die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit um vier Semester, ohne sich zur Abschlussprüfung gemeldet zu haben, so wird er von der Hochschule unter Fristsetzung aufgefordert, an einer besonderen Studienberatung teilzunehmen; bei erfolglosem Fristablauf kann der Studierende gemäß § 42 exmatrikuliert werden."

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 09.06.2008 um 23:10 Uhr geändert. ]

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10.06.2008, 19:05 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@NoImag:

Ich frage mich, warum Du dir erst lang und breit so viel Mühe gibst mir zu erklären, dass Langzeitstudenten kein Geld kosten, wenn es doch theoretisch gar keine Langzeitstudenten geben kann.

Irgendwas stimmt da nicht. ;)

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12.06.2008, 22:38 Uhr

NoImag
Posts: 1050
Nutzer
@Maja:
In den letzten rund 15 Jahren wurden in dieser Hinsicht die Hochschulgesetze verschärft. Ich kenne auch nicht die Hochschulgesetze aller Länder. Vieles kann auch auf Hochschulebene geregelt sein. Es kann also sehr wohl noch Länder/Hochschulen/Studiengänge geben, die ein Paradies für Langzeitstudenten sind. Für Altfälle (wozu Langzeitstudenten wahrscheinlich gehören) gibt es außerdem lange Übergangsfristen. Ich sehe daher keinen Widerspruch.

Tschüß



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12.06.2008, 23:05 Uhr

NoImag
Posts: 1050
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
> ob Prüfungen am Ende oder Studienbegelitend erfolgen

Das ist Langzeitstudenten wiederum egal :-)


Nicht unbedingt. Wenn eine Prüfung studienbegleitend abgelegt werden muss und das Semester festgelegt ist, dann besteht schon früh die Möglichkeit, jemanden wegen fehlender Voraussetzungen zur fristgerechten Ablegung der Prüfung oder wegen Nichtbestehens zu exmatrikulieren.

Zitat:
> §62 Absatz 4 Punkte 1,3,5,6,7: [...]

Davon sind nur "1. [...] die Zeit, bis zu der in der Regel die Vor- oder Zwischenprüfung abzulegen ist" und "7. die Voraussetzungen für die Wiederholung von Prüfungen und Prüfungsleistungen, Zahl und Umfang der Wiederholungsmöglichkeiten sowie die Fristen, innerhalb derer die Wiederholungsprüfungen abgelegt werden müssen" für die hiesige Diskussion relevant.


3. ist indirekt relevant, 5. ist relevant bei studienbegleitenden Prüfungen, 6. ist relevant bezüglich der fristgerechten Erbringung der Prüfungsvoraussetzungen.

Zitat:
Punkt 1 ist in der aktuellen Version ganz verschwunden, Punkt 7 stark verkürzt (als Punkt 14). Allerdings wurden diese Festlegungen, die ja zweifelsfrei irgendwo geregelt sein *müssen*, seltsamerweise auch nicht auf Landesebene gehoben.

Punkt 1 dürfte wegen der Umstellung auf Bachalor/Master weggefallen sein. Außerdem gibt es jetzt den neuen Punkt 11:
Zitat:
11.die Fristen für die Meldung zu den Prüfungen
und zum Ablegen der Prüfung sowie die Voraus-
setzungen zum Ablegen der Prüfung vor Ablauf
der für die Meldung festgesetzten Fristen und
das Nähere zum Freiversuch


Tschüß



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03.11.2008, 02:07 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
So, am Dienstag soll nun Majas Freundin Andrea Y. zur hessischen Ministerpräsidentin gewählt werden. Wird spannend werden, Phoenix, etc. übertragen live.

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03.11.2008, 12:41 Uhr

[ujb]
Posts: 423
Nutzer
@CarstenS:

Die Wahl ist wohl abgeblasen...

pathetic!

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04.11.2008, 01:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Satz mit x. Langsam wird es Zeit, dass sie ihren Hut nimmt, statt auf die einzudreschen, die in einer demokratischen Partei Meinungsfreiheit leben.

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04.11.2008, 02:07 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
M.E. sollte die SPD zumindest die drei, die sich erst gestern erklärt haben, rausschmeißen. Metzger war so anständig, bereits von Anfang an klar zu machen, wie sie stimmen wird. Die drei anderen dagegen haben in den Probeabstimmungen für(!) Ypsilanti gestimmt - was soll man davon halten, dass sie jetzt, einen Tag vorher, plötzlich ihr "Gewissen" entdeckt haben wollen? Sorry, aber ich halte das für vorgeschoben und schlichtweg geheuchelt.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 04.11.2008 um 02:09 Uhr geändert. ]

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04.11.2008, 02:35 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von CarstenS:
M.E. sollte die SPD zumindest die drei, die sich erst gestern erklärt haben, rausschmeißen.

Weil sie es sich nicht leicht gemacht haben?
Zitat:
Metzger war so anständig, bereits von Anfang an klar zu machen, wie sie stimmen wird.
Woraufhin ihr der Austritt aus der Partei nahe gelegt wurde....
Zitat:
Die drei anderen dagegen haben in den Probeabstimmungen für(!) Ypsilanti gestimmt - was soll man davon halten, dass sie jetzt, einen Tag vorher, plötzlich ihr "Gewissen" entdeckt haben wollen? Sorry, aber ich halte das für vorgeschoben und schlichtweg geheuchelt.
Oberflächlich betrachtet könnte man zu dem Schluss kommen. Doch wer sagt dir, dass sie sich wirklich jetzt "gedreht" haben, wie es dir offenbar vorkommt?

Tiefer betrachtet ist das ein Zeichen dafür, dass diese Menschen unter enormem moralischem Druck gestanden haben. Einem Druck, der es ihnen bis zuletzt nicht erlaubte, nach freiem Willen eine eigene Entscheidung zu treffen. Die haben bis zuletzt zwischen allen Stühlen gesessen. Kennst Du dieses Gefühl? Hast Du eine Vorstellung davon, was innerhalb von Parteien in Sachen "Meinungsbildung" abläuft? Wie man da bearbeitet, nieder gemacht und bedroht wird, wenn man sich erdreistet, nicht alles abzunicken, was die "Heeresführung" ausgeheckt hat, um mit aller Macht an die Macht zu kommen oder zu bleiben? Ich schon. Da ist von Demokratie nicht viel zu spüren.

Ich habe den größten Respekt vor diesen 3 Leuten. Was sie getan haben, dazu gehören weit mehr Mut und Rückgrat, als sich vor laufende Kameras zu setzen und gespielt niedergeschlagen zu sagen, "uups, ich kann ein Versprechen nicht einhalten (*weil ich so machtgeil bin*)". Denn diese 3 haben für ihre innere Überzeugung alles riskiert, ihre gesamte politische Karriere. Von dieser inneren Größe ist Frau Y. Lichtjahre entfernt.

Was hatte Beck gesagt? Die SPD wird nicht zwei Mal mit dem gleichen Kopf gegen die gleiche Wand laufen? Der hatte wohl die ignorante Borniertheit dieser Frau unterschätzt.

Jetzt hat Roland Koch wieder gut Lachen. Das macht es auch nicht besser. Nur kann der auch nichts dafür, dass Ypsilanti nicht weiß, wann man aufhören muss.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 04.11.2008 um 02:35 Uhr geändert. ]

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04.11.2008, 06:55 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Maja:
> Was sie getan haben, dazu gehören weit mehr Mut und Rückgrat,
> [...] Denn diese 3 haben für ihre innere Überzeugung alles riskiert,

:lach: So kann man sich dieses inakzeptable Verhalten natürlich auch schönreden,...

[ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

04.11.2008, 09:55 Uhr

[ujb]
Posts: 423
Nutzer
@Maja:

Wenn drei Leute ein Land lähmen ist das also Grund für dich diesen größten Respekt zu zollen? Interessant!

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04.11.2008, 09:59 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
:lach: So kann man sich dieses inakzeptable Verhalten natürlich auch schönreden,...

Inakzeptabel finde ich vor allem, jemandem den Parteiaustritt nahezulegen, nur weil man eine eigene Meinung hat.

Irgendjemand hier hat(te?) es doch als Signatur:
"Leute, eßt Scheiße, Millionen Fliegen können nicht irren!"

Wenn mir also mein Gewissen sagt daß diese Frau nicht an der Macht bleiben darf, dann werde ich wohl den Teufel tun und das von Anfang an sagen. Denn dann werde ich vielleicht nicht mehr abstimmen dürfen, weil ich unfreiwillig nicht mehr Mitglied der betreffenden Partei bin.

Also verhalte ich mich unauffällig bis zum Stichtag, damit ich mein Ziel erreiche. Wenn ich danach nicht mehr "dabei" bin, ändert das nichts mehr am Ergebnis.

Aber nicht mal der Kerl, der vor der hessischen Landtagswahl Frau Ypsilanti öffentlich als unwählbar bezeichnet hat weil er für seinen "Nebenjob" ein paar Kreuzerchen von seinem lokalen Energieversorger einschiebt ist aus der Partei geflogen. Warum sollte das einem anderen Mitglied passieren müssen?
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Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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04.11.2008, 10:04 Uhr

DrNOP
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Zitat:
Original von [ujb]:
@Maja:
Wenn drei Leute ein Land lähmen ist das also Grund für dich diesen größten Respekt zu zollen? Interessant!

Genau genommen sind es alle, die am vergangenen Wahlkampf beteiligt waren, die das Land lähmen. Die aktuelle Situation ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern jede einzelne der beteiligten Personen hat gewissermaßen monatelang darauf hingearbeitet.

Und wenn du willst, kannst du sogar die Wähler dafür verantwortlich machen, die haben schließlich so dämlich gewählt daß es keine klare Mehrheit gibt. Und warum haben sie das getan? Weil sie sich entweder von dem Sermon der Partei ihres geringsten Mißtrauens haben einlullen lassen oder gleich zuhause geblieben sind.

Aber die drei Leute die du meinst, haben an der Lähmung dieses Landes einen Anteil, der bestenfalls im Promillebereich liegt.
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04.11.2008, 19:06 Uhr

AmigaPapst
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Frau Y hat es nicht anders verdient, Sie hat einfach zuviele Fehler gemacht. Zwar haben sich die drei neuen Ausweichlicher sicherlich nicht mirt Ruhm bekleckert, aber ich denke allgemein ist es wahrscheinlich so besser für Hessen. Wer weiss wie lange die Koalition gehalten hätte, vielleicht keine 3 Wochen.
Die einzige wirkliche Lösung ist nun die Neuwahl des Parlamaments.
Ich denke nach dem Debakel hat die SPD nur noch eine Chance, gegen die erneute absolute Mehrheit der CDU anzukommen und zwar Frau Y endlich fallen zu lassen und einen neuen Kanidaten zu finden, der weiter in der Mitte steht und mit dem sich beide Parteiflügel anfreunden können.
Ich denke das bekommen sie aber nicht hin. Es sieht also nach einer erneuten Regierung der CDU aus, entweder mit oder ohne die FDP. Ich gehe nach diesen Ereignissen eher wieder von einer absoluten Mehrheit der CDU aus. In der neuesten Blitzumfrage ist die CDU wieder klar vorne.

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und viele Amigas mehr...



[ Dieser Beitrag wurde von AmigaPapst am 05.11.2008 um 10:21 Uhr geändert. ]

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05.11.2008, 00:56 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von [ujb]:
@Maja:

Wenn drei Leute ein Land lähmen ist das also Grund für dich diesen größten Respekt zu zollen? Interessant!


Wenn da jemand ein Land lähmt, dann ist es der postpubertäre Trotz einer Andrea Ypsilanti. Sie hätte schon nach dem ersten Scheitern dieser unsäglichen Aktion den Weg für Neuwahlen frei machen müssen. Wer nicht weiß, wann es Zeit ist zu gehen, der wird irgenwann davon gejagt. Nur leider scheint die Hessen-SPD niemanden zu haben, der das Zeug zur Galionsfigur hat. Oder Frau Y. wurde als Qutenfrau gewählt. Ganz gleich wie, sie hats leider nicht drauf.

Ich finde es im Übrigen zutiefst erschreckend, dass es offenbar für völlig normal gehalten wird, wenn jemand entgegen aller Warnungen, gegen die Linie der Bundespartei und nach dem der Parteivorsiztende öffentilch erklärt hat, dies werde kein zweites Mal vorkommen, zum zweiten Mal antritt, ein mehrfach mit Nachdruck öffentlich gegebenes Versprechen aus purem Eigennutz zu brechen. Aber über jene, die den Mut haben in letzter Konseuqenz sogar sich selbst zu schaden und offen zu dem zu stehen woran sie glauben, wird sich das Maul zerrissen. Was ist bloß aus dieser Gesellschaft geworden? Was ist das für ein Wertesystem? Gehört Opportunismus schon zu den willkommenen Tugenden?!

Es ist natürlich immer sehr einfach, die Letzten den Hunden zum Faß vorzuwerfen. Aber überlege mal, woraus sich diese Situation entwickelt hat, in der 4 Menschen gegen alle Widerstände nicht mehr Willens sind, gute Mine zum bösen Spiel zu machen. Wissend, dass sie damit eine Lawine gegen sich selbst lostreten werden. Ja, wer den Mut hat, trozt allem was es nach sich ziehen wird noch ein Mal ins sich geht und dann offen zu seiner Überzeugung zu stehen, vor dem habe ich den größten Respekt. Obrigkeitshöhrige Jasager, Abnicker und mit-dem-Strom-Schwimmer gibt es mehr als genug. Wenn sich da wer etwas vorzuwerfen hat, dann alle die, die genauso denken wie diese 4, aber nicht dem Mumm haben Farbe zu bekennen. "Die Linke", nein danke! Bitte mehr davon!!




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05.11.2008, 10:07 Uhr

DrNOP
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Gestern morgen im Lokalradio machte ien Kabarettist einen Ausflug in die Biologie:

Man fragt sich ja oft, wieso eine Fliege immer wieder gegen eine Scheibe fliegt, obwohl das Fenster nebenan weit offen steht. Das liegt an dem fehlenden Kurzzeitgedächtnis, sprich: Sie hat beim nächsten Bums schon vergessen, daß sie da früher schonmal angebumst ist.

Es handelt sich hierbei um die sogenannte Ypsilanti-Fliege, die zur gleichen Gattung gehört wie der Halbdackel und der Hornochse. :P


Nebenbei bemerkt weiß google maps, daß Ypsilanti in Wahrheit ein Vorort von Detroit ist. Deshalb kommt uns diese Frau so fremdartig vor ... I-)
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05.11.2008, 11:02 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Maja:
Wenn da jemand ein Land lähmt, dann ist es der postpubertäre Trotz einer Andrea Ypsilanti. Sie hätte schon nach dem ersten Scheitern dieser unsäglichen Aktion den Weg für Neuwahlen frei machen müssen. Wer nicht weiß, wann es Zeit ist zu gehen, der wird irgenwann davon gejagt. Nur leider scheint die Hessen-SPD niemanden zu haben, der das Zeug zur Galionsfigur hat.

Du sagst es. Es gibt dort niemanden, der "es drauf hat". Wenn Frau Y zurücktritt und Neuwahlen durchgeführt werden, dann hat die Hessen-SPD erstens keinen Kandidaten und zweitens noch weniger Stimmen, denn warum sollte jemand eine Partei wählen, die offenbar sowieso nicht regieren will? Dass bei der zweiten Wahl irgendwer, die gegen die SPD gestimmt hat, plötzlich für selbige stimmt, kann komplett ausgeschlossen werden. Also kann sie nur verlieren. Nämlich alle Wähler, denen es hauptsächlich darum ging, die CDU abzuwählen.
Zitat:
Ich finde es im Übrigen zutiefst erschreckend, dass es offenbar für völlig normal gehalten wird, wenn jemand entgegen aller Warnungen, gegen die Linie der Bundespartei und nach dem der Parteivorsiztende öffentilch erklärt hat, dies werde kein zweites Mal vorkommen, zum zweiten Mal antritt, ein mehrfach mit Nachdruck öffentlich gegebenes Versprechen aus purem Eigennutz zu brechen.
Nun ja. Nach fünf Jahrzehnten sollte es nicht mehr verwundern, dass vor der Wahl gemachte Aussagen nach der Wahl keine Bedeutung mehr haben. Und wenn doch, dann könnte man genauso gut die Versprechen betrachten, dass die SPD regieren und die CDU ablösen wolle. Die scheinen nämlich bei einigen SPD-Mitgliedern auch keine Rolle mehr zu spielen. Da die SPD wie schon oben beschrieben nach dem Ausschlagen des Wählerauftrags nur verlieren kann, kann man in dem Versuch von Frau Y., diesen doch noch irgendwie umzusetzen, durchaus als mehr als Eigennutz sehen.
Es hätte die SPD retten können. Ob sie es verdient hat, steht auf einem anderen Blatt.

Wie schon Douglas Adams sinngemäß sagte: Dass ein Mensch für das Regierungsamt untauglich ist, kann man schon daran erkennen, dass er es haben will.

mfg

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05.11.2008, 12:46 Uhr

DrNOP
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Zitat:
Original von Holger:
Dass bei der zweiten Wahl irgendwer, die gegen die SPD gestimmt hat, plötzlich für selbige stimmt, kann komplett ausgeschlossen werden. Also kann sie nur verlieren. Nämlich alle Wähler, denen es hauptsächlich darum ging, die CDU abzuwählen.

Und? Dann haben wir wenigstens wieder eine Mehrheit, die mit Fug und Recht als solche bezeichnet werden kann. Damit kann auch eine Regierung ohne Duldung irgendeiner Minderheit gebildet werden.

Zitat:
Da die SPD wie schon oben beschrieben nach dem Ausschlagen des Wählerauftrags nur verlieren kann, kann man in dem Versuch von Frau Y., diesen doch noch irgendwie umzusetzen, durchaus als mehr als Eigennutz sehen.
Wenn wir schon bei den Zitaten sind:
War das Edison der sinngemäß gesagt hat: "Ich habe 1000 falsche Ansätze probiert - aber ich bin nicht gescheitert!"?
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05.11.2008, 21:38 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von DrNOP:
Und? Dann haben wir wenigstens wieder eine Mehrheit, die mit Fug und Recht als solche bezeichnet werden kann. Damit kann auch eine Regierung ohne Duldung irgendeiner Minderheit gebildet werden.

Nun ja, eine SPD, deren einzige Aufgabe darin besteht, bereitwillig der CDU Platz zu machen, wird irgendwann auch von dem letzten Wähler als überflüssig erkannt. Da die CDU-Abwähler gewiss nicht zu Parteien wechseln werden, die mit der CDU koalieren wollen, ist es gar nicht so sicher, dass bei der nächsten Wahl eine klare Mehrheit entsteht.

Wie schrieb schon Tucholsky über die SPD:
Zitat:
...blühn so harmlos, doof und leis
wie bescheidene Radieschen: außen rot und innen weiß.


mfg

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05.11.2008, 23:52 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Holger:
Nun ja. Nach fünf Jahrzehnten sollte es nicht mehr verwundern, dass vor der Wahl gemachte Aussagen nach der Wahl keine Bedeutung mehr haben.

Verallgemeinern ist keine Kunst und trifft es nie auf den Punkt. Vermutich ist dir nicht klar, was da abläuft. Das ist nicht eines der üblichen Wahlversprechen gewesen. Es ist ein Unterschied, ob Angekündigt wird, nach einer Wahl etwas tun zu wollen oder ob jemand wiederholt und mit Nachdruck jede Form von Zusammenarbeit mit xy kategorisch ausschließt, dabei auch nach der Wahl bleibt, sich aber mit den Stimmen von xy an die Macht hiefen lassen will, weil man - ebenfalls durch eigene Schuld - sonst keine Chance hat. Damit bietet sie allen Grund, ihr keinen Millimeter weit mehr zu vertrauen. Oder glaubt hier jemand, Die Linke wählt Madame ins höchste Amt des Landes ohne irgendeine Gegenleistung? Ich möchte den Hinterzimmerdeal sehen, denn sie mit denen geschlossen hat, damit die das mitmachen. Stimmen bekommt man nicht geschenkt. Schon gar nicht von Abgeordneten.
Zitat:
Da die SPD wie schon oben beschrieben nach dem Ausschlagen des Wählerauftrags nur verlieren kann, kann man in dem Versuch von Frau Y., diesen doch noch irgendwie umzusetzen, durchaus als mehr als Eigennutz sehen.
Den "Wähleraufrag" kann sie jetzt nicht wahrnehmen, weil sei vorher die Umfragewerte ignoriert und das Maul zu voll genommen hatte. Sie hat vor und während der Wahl nicht nur mit Die Linke nicht zusammen arbeiten wollen. Sie wollte eigentlich mit niemandem was zu tun haben. Und jetzt will mit ihr keiner mehr was zu tun haben; zumindest nicht, ohne dass es ihr weh tut. Sie hat sich auf dem politischen Parkett selbst disqualifiziert.
Zitat:
Es hätte die SPD retten können. Ob sie es verdient hat, steht auf einem anderen Blatt.
Die Hessen-SPD hat bekommen was sie verdient hat. Retten kann sie nur ein Spitzenkanditat mit Charisma und dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Zitat:
Wie schon Douglas Adams sinngemäß sagte: ....

Wie schrieb schon Tucholsky über die SPD: ...

Hast dir also ein Zitatensammlung gekauft? Nett. Nur leider kann man mit solchen Phrasen auch kein Land regieren.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 05.11.2008 um 23:53 Uhr geändert. ]

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