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amiga-news.de Forum > Get a Life > RFID-Chip im Personalausweis und was man dagegen tun kann... [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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15.02.2008, 10:49 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
Nix drin... wie peinlich... ;(

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15.02.2008, 11:27 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von aPEX:
Nix drin... wie peinlich... ;(


Du bist ein schlechter Pokerspieler 8) :nuke:

:D :D :D
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.homepage.t-online.de/thumb.html

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15.02.2008, 12:05 Uhr

Robin
Posts: 1056
Nutzer
Nö, nicht peinlich ... es ist ja nicht so, dass es komplett
auszuschliessen ist, dass sich in amtlichen Gegenständen
etwas befindet von dem wir nichts mitkriegen.

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Plate

zb ist etwas, von dem man vermuten kann, dass es sich
den Weg in deutsche Nummernschilder bahnt ;)
--
(Bild) http://my.morphosi.net/
morphos

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19.02.2008, 07:22 Uhr

dandy
Posts: 2553
Nutzer
Zitat:
Original von Robin:

Nachtrag 4:

Ich vermute , dass du dich mit dem Aufruf zum mutwilligen
zerstören eines deutschen Ausweises strafbar machst.
--
(Bild) http://my.morphosi.net/
morphos


Er zerstört ja im Falle eines Falles nicht den Ausweis, sondern lediglich den Chip.

Und der gehört da nicht rein - zumindesdt laut "Gewohnheitsrecht" nicht - ich habe seit 40 Jahren diverse Ausweise gehabt - ein Chip war da nie drin - gehört also auch nicht rein...
:P
--
Ciao,

Dandy

Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon.
Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht!
(Albert Einstein)

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19.02.2008, 07:48 Uhr

BoeserOnkel
Posts:
[Ex-Mitglied]
Dandy

"Gewohnheitsrecht"

Gibt es eine Gesetzliche Grundlage für?

Wer den Rfid Zerstört macht sich strafbar, und muss den Pass erneuern.
:sleep:

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19.02.2008, 10:15 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
Sie mögen zwar noch nicht in den Personalausweisen sein,
aber unsere Papiertonnen bekommen jetzt RFID.

Sehr verdächtig, da man für die Entleerung dieser nicht zahlen muss
und auch kein Geld dafür bekommt...

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19.02.2008, 10:30 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
Kann man keinen Ausweiss ohne RFID verlangen? Meiner ist nur
noch 8 Monate gültig 8o

Du könntest jetzt einen neuen beantragen, bevor RFID-Chips Standard sind. Allerdings wäre es cleverer gewesen, selbiges mit einem Reisepass zu machen. In ca. zehn Jahren, wenn Du dann einen neuen brauchst, ist der RFID-Chip entweder wieder abgeschafft, oder sowohl im Perso, als auch im Reisepass zur Gewohnheit geworden. Du musst den Chip ja nicht mit Dir rumtragen...

Zitat:
Original von BoeserOnkel:
Dandy

"Gewohnheitsrecht"

Gibt es eine Gesetzliche Grundlage für?

Wer den Rfid Zerstört macht sich strafbar, und muss den Pass erneuern.
:sleep:

Gesetzliche Grundlage für was? Für das "Gewohnheitsrecht" oder für die Behauptung, dass man sich mit der Zerstörung des Chips strafbar macht? Beides dürfte falsch sein. Einen hypothetischen Chip, den es offiziell nicht gibt, in einem Personalausweis zu zerstören, dürfte wohl keinerlei Problem darstellen. Den Chip im Reisepass zu zerstören, dürfte dagegen eine ziemlich Dummheit darstellen, schließlich hast Du ihn selbst bezahlt und musst ihn erneut bezahlen, wenn Du irgendwo einreisen willst, wo man auf einem funktionierenden Chip besteht. Um sich auszuweisen braucht man den Chip derzeit nicht, dazu reicht der normale Ausweis aus, notfalls sogar der alte (sofern er nicht mit Löchern ungültig gemacht wurde).

mfg
--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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19.02.2008, 11:33 Uhr

Solar
Posts: 3680
Nutzer
Ein paar Lagen Alufolie um Paß / Ausweis sind jedenfalls völlig legal. I-)

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19.02.2008, 15:25 Uhr

dandy
Posts: 2553
Nutzer
Zitat:
Original von BoeserOnkel:
Dandy

"Gewohnheitsrecht"

Gibt es eine Gesetzliche Grundlage für?
...


Guckst Du hier und bildest Dir selbst Deine Meinung:

Gewohnheitsrecht
--
Ciao,

Dandy

Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon.
Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht!
(Albert Einstein)

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19.02.2008, 18:02 Uhr

BoeserOnkel
Posts:
[Ex-Mitglied]
Laut Anwalt:
"Jedoch ist eine langjährige Übung alleine nicht ausreichend, um eine entgegen abdingbaren Gesetzen gültige Rechtslage zu schaffen."

Gute Nacht :sleep:

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23.02.2008, 15:27 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von BoeserOnkel:
Laut Anwalt:
"Jedoch ist eine langjährige Übung alleine nicht ausreichend, um eine entgegen abdingbaren Gesetzen gültige Rechtslage zu schaffen."

Gute Nacht :sleep:


Abdingbare Gesetze sind jene Gesetze, von denen per Vertrag abgewichen werden kann. Die Aussage des Anwaltes hierzu bedeutet schlichtweg, dass ein Abweichen von solchen abdingbaren Gesetzen ohne eine entsprechende schriftliche Erklärung nicht dadurch legal wird, dass man es jahrelang so gemacht hat.

Ein Beispiel sind Nutzungsrechte im Grundstücksrecht:
Herr A. nutzt auf dem Weg zur Arbeit seit 20 Jahren als Abkürzung den Privatweg von Herrn B.. Herr A. hat auch nach diesen 20 Jahren "Übung" kein gültiges Recht, diesen Weg zu benutzen. Das hätte er nur, wenn Herr B. ihm per Vertrag ein Nutzungsrecht einräumt, also auf sein Recht, Herrn A. die Nutzung seines Privatweges zu untersagen, ausdrücklich verzichtet. Dazu würde eine formlose Niederschrift reichen, die von Beiden unterzeichnet wird.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.02.2008 um 15:34 Uhr geändert. ]

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14.05.2008, 03:19 Uhr

Alchemy
Posts: 784
[Benutzer gesperrt]
"RFID-Chip im Personalausweis und was man dagegen tun kann..."

Ausweis zu hause lassen. Wenn die Polizei den Lappen sehen will, soll sie sich bei dir zuhause hinbequemen.

Oder eine Kopie vom Ausweis machen, und sagen das du den Ausweis irgentwo Zuhause verbumelt hast.

PS: Huldigt BöserOnkel seiner Weisheit und seiner Anmut. Der gute Mann der das Forum verlassen musste, um größere taten zu vollbringen. Blicket zu ihm auf, in voller Demut.




















:lach:
--
i am too sexy for this Forum
http://de.youtube.com/watch?v=Xso1Dhd12g0

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14.05.2008, 03:54 Uhr

Begeisterter_Amiga_User
Posts: 665
Nutzer
Zitat:
Original von Alchemy:
Ausweis zu hause lassen. Wenn die Polizei den Lappen sehen will, soll sie sich bei dir zuhause hinbequemen.


den brauch man och nichmal mit sich rumschleppen zumindest nicht die die in besitz eines führerscheins sind da der führerschein auch ein gültiges dokument ist um deine identität fest zu stellen und muss als dem personalausweiß ebenbürdig gestellt werden.

wer keinen "lappen" hat hat eben pech gehabt :P
--
StGB §328: Verursachen nuklearer Explosionen - 5 Jahre Haft
StGB §177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung - 5 Jahre Haft
UrHG §108a: Verbreitung von Raubkopien - 5 Jahre Haft

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15.05.2008, 19:41 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Begeisterter_Amiga_User:

Man muss einen gültigen Personalausweis haben, diesen aber nicht ständig bei sich tragen; ausgenommen man wohnt in einem Zollgrenzbezirk. Der Führerschein ist in Deutschland kein gültiges Ausweisdokument. Das sind nur Personalausweis und Reisepass.

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