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amiga-news.de Forum > Get a Life > Wer kennt sich aus mit Gewährleistungsrecht? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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26.03.2008, 20:59 Uhr

Reth
Posts: 1858
Nutzer
Hallo zusammen,

war heute etwas erstaunt in Punkto Gewährleistung.

Am 09.01.2007 kauften wir beim Saturn einen HP5610 OfficeJet.
Am 19.01.2008 nahm ich mit dem HP Support Kontakt auf, da das Gerät beim automatischen Einzug einen vertikalen schwarzen Streifen auf dem Ausdruck bzw. dem Fax erzeugt.

Der Support empfahl mir eine Reinigung, diese half aber nichts. Daraufhin teilte mir der HP Support mit, dass für dieses Gerät nur ein Jahr Garantie sei und ich mich an den Händler hinsichtlich der Gewährleistung wenden soll.

Da Saturn aber so liegt, dass ich da so gut wie nie hinkomme, klappte es erst heute im Urlaub!

Nach längerem Warten beim Service (ein Mitarbeiter und 6 Kunden) wurde mir mitgeteilt, dass die Garantie des Herstellers nur ein Jahr beträgt. Auf meinen Hinweis hinsichtlich Gewährleistung wurde mir mitgeteilt, dass dies nur für ursächliche Mängel gilt!

Stimmt das? Hab ich hier was nicht mitbekommen?

Ich war immer der Meinung, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist alle auftretenden Mängel behoben werden müssen bzw. ein Austausch erfolgen muss!

Wo kann ich mich das zweifelsfrei informieren? Mir fällt da nur die Verbraucherzentrale ein!

Weiß hier jemand sicher Bescheid?

Ciao

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26.03.2008, 21:54 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Reth:
Ich kann Dir zwar keine Rechtsverbindliche Beratung geben, dir aber meine Sicht der Dinge mitteilen:

> Auf meinen Hinweis hinsichtlich Gewährleistung wurde mir
> mitgeteilt, dass dies nur für ursächliche Mängel gilt!

Das ist auch korrekt so. Bei der Gewährleistung (eigentlich "Mängelhaftung", aber aus didaktischen Gründen bleiben wir mal beim gebräuchlichen "Gewährleistung") geht es darum, dass das Gerät _bei_ _Übergabe_ frei von Sach- und Rechtsmängeln war. Geht ein Gerät innerhalb der ersten 6 Monate kaputt, dann wird zu Gunsten des Kunden davon ausgegangen, dass das Gerät bei Übergabe defekt war. Der Händler könnte theoretisch nun (durch ein teures Gutachten) versuchen, das Gegenteil zu beweisen. In der Regel passiert das jedoch nicht (der Aufwand steht wohl in keiner Relation zum Nutzen). Nach 6 Monaten jedoch kehrt sich die Beweislast um und der Verbraucher muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat - das gelingt in der Regel genauso wenig. Meistens zeigen sich Händler in der gesamten Zeit der Gewährleistung sehr kulant und gerade Saturn oder MediaMarkt sind in dieser Hinsicht in der Regel wirklich vorbildlich. Wenn dies nun aber nicht der Fall ist, dann hast Du eben Pech gehabt.

Da HP nur eine freiwillige einjährige Garantie gibt, die in Ihrer Gestaltung ohnehin recht frei ist, wirst Du dort sowieso keine Chance haben.

Fazit: Du wirst wohl auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Es sei denn, es gelingt Dir zu beweisen, dass der mangel bei Übergabe vorgelegen hat.

> Ich war immer der Meinung, dass innerhalb der
> Gewährleistungsfrist alle auftretenden Mängel behoben
> werden müssen bzw. ein Austausch erfolgen muss!

Tut mir leid für Dich, aber das ist natürlich vollkommen falsch.

Ciao,
Andreas.

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26.03.2008, 22:31 Uhr

o.eschi
Posts: 995
Nutzer
Ich kann Andreas_B da 100%ig zustimmen. Besser hätte ich es jetzt auch nicht erklären können.

Anders ist das eben bei der Garantie, da hier der Hersteller gewissen Eigenschaften garantiert und dazu gehören nun mal nicht die vertikalen scharzen Streifen. HP garantiert dies aber eben nur 1 Jahr lang ...
--
Amiga User Rheinland
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27.03.2008, 01:28 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]

Hallo Reth,
so schnell würd ich mich aber nicht geschlagen geben und das Ganze
nochmal bei dem Leiter der Reparaturannahme oder dann vielleicht auch
beim Niederlassungsleiter abklären.
Gerade z.B. bei HP sind mir bei mehreren Geräten serienmäßige
"Schwächen" bekannt.
Gruß Jochen

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27.03.2008, 01:51 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
Da sich wie bereits erwähnt, die Beweispflicht nach sechs Monaten umkehrt, sehe ich als einzige realistische Chance, per Internet, etc. andere Besitzer dieses oder eines bauähnlichen Geräts zu finden, bei denen dasselbe Problem aufgetreten ist. Das wäre zwar noch kein Beweis, aber ein starkes Indiz, dass der Mangel, der später zu diesem Problem führte, bei diesem Gerät generell (also schon bei Kauf) vorlag.

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27.03.2008, 03:32 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Reth

http://www.druckerchannel.de/forum.php?seite=beitrag&ID=97318

Diesen Drucker gibts akutell neu für unter 100 Euro zu kaufen. Bei einem solchen Streitwert lohnt es IMHO nicht mal, über den Aufwand einer Beweisführung überhaupt nachzudenken. Natürlich ist es ärgerlich, wenn so ein Gerät nach einem Jahr bereits einen solchen Mangel aufweist. Aber Du bist, wie hier schon geschrieben wurde, nach Ablauf von 6 Monaten in der Beweispflicht.

Ob Du auf Konfrontationskurs am Ende das gewünschte Ziel erreichen wirst, ist Angesichts der Haltung Saturns sehr fraglich. Dazu müsstest Du zumindest nachweisen können, dass eine Vielzahl der Geräte dieser Baureihe in vergleichbarem Zeitraum vergleichbare Mängel aufweisen, was Saturn dann aber noch lange nicht einfach mal so als Fakt hinnehmen müsste.

Eine Reparatur auf eigene Kosten wird sich angesichts des Neupreises für Dich wahrscheinlich nicht lohnen. Zumal damit noch nicht sicher wäre, dass bald darauf derselbe Fehler nicht wieder oder kein anderer Fehler auftreten könnte.

Die Mängehaftung im BGB ist nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf wirklich das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist. Ob das nur durch Zufall auch der regelmäßig kürzesten von Herstellern gewährten Garantiezeit entspricht, darüber darf spekuliert werden. Man darf auch nicht vergessen, eine im Gesetz fest verankerte Abwicklung von Mängelbeseitigungen auf Kosten und Rechnung der Händler über den Ablauf von Herstellergarantien hinaus, müssten wir alle über höhere Abgabepreise bezahlen.

@jochen22

Wenn das ein Gerät im Wert von mehreren Tausend Euro wäre, würde ich Dir recht geben. Aber für weniger als 100 Euro die Welt verbessern wollen? Die Zeit und Nerven kann man sich sparen. Dafür ist das Leben zu kurz. Es hat Gründe, warum solche Geräte heute so billig sind. "Ex und hop." ;)

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27.03.2008, 07:39 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Hi,

aber einen Wechsel der ORIGINAL Patrone hast Du schonmal gemacht?
Weil bei HP Druckern ist der Druckkopf normalerweise mit in der Patrone (deshalb sind die auch so teuer). Ob es bei dem Modell auch so ist, weiss ich gerade nicht. Aber ein Versuch wäre es wert. Erkennen kann man das daran, daß an der Patrone auf der Druckseite so eine goldene Fläche ist an der die Düsen zu erkennen sind.

Das hilft bei HP Druckern fast immer, wüsste auch nicht wie die Streifen sonst entstehen können...

mfg

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28.03.2008, 02:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Bogomil76:

Das scheint eher ein Problem der Abstasteinheit zu sein.
http://www.druckerchannel.de/forum.php?seite=beitrag&ID=97318

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