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amiga-news.de Forum > Get a Life > Grübelzeit wo Steuert Deutschland hin! Hiobbotschaften nur und nur [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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29.07.2008, 23:41 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von CarstenS:
@Maja:
> Rechne ich die Nachzahlung mit rein, lande ich bei rund 12% mehr im letzten Jahr.

Und das ist doch wohl eine massive Erhöhung, und die 15 Prozent von Eon Mitte seit Januar 2007 erst recht. Wie soll man sonst rechnen als in Prozenten? Jeder hat doch einen anderen Stromverbrauch. Bei vielen machen 15 Prozent Erhöhung ca. 100 bis 150 Euro(!) im Jahr aus!


Bingo! Nicht bei allen! Und ob es wirklich "viele" sind, bei denen es 100 bis 150 Euro im Jahr ausmacht, wissen wir auch nicht wirklich.

Sorry. Uns wird von den Medien eine Katastrophe biblichen Ausmaßes suggeriert, das ich nirgendwo auszumachen vermag. Ich bemerke aber sehr wohl, dass die Ermahnungen zum Stromsparen und zur Nutzung von Ökostrom quasi in einem Atemzug folgen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

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30.07.2008, 01:34 Uhr

Blueluna
Posts: 161
[Benutzer gesperrt]
@Alchemy:
das was du sagst, stimme ich dir grösstenteils zu,aber die dinge waren schon vorher bekannt. wirklich.
genauso wie, dass tibet besetzt ist.... jetzt bei olympia wird da ein fass aufgemacht,ist klar ;)

aber gut dass bald fussball-WM in afrika ist, dann finden die bestimmt heraus, dass dort Apartheid herrscht. das ist dann wieder neu, aber ich weis es schon, warte mal ab, die medien machen da ein fass auf, wetten !! oder WM wird abgesagt :)

diese dinge sind natürlich banal und liegen auf der hand, aber die folgen einer globalisierung sind schon mindestens seit mehr als 80 Jahren bekannt, genauso wie der klimawandel vor ca. 30 Jahren vorausgesagt wurde.


>> Und am ende ist niemand für das alles verantwortlich.<<
doch ich bin mitverantwortlich, weil ich nichts dagegen unternehme und zu egoistisch bin. bin sogar zu faul zum wählen und weis gar nicht, was ich wählen soll, die merkel bleibt sowieso im amt. eine regierung ohne cdu ist doch gar nicht mehr möglich.

und jetzt ist atomkraft wieder in, hilfe :(









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30.07.2008, 10:37 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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In der Hitze hatte ich leider keine Zeit alles durchzulesen.
HarzIV Empfänger bekommen alle Heizkosten ersetzt sofern diese
Angemessen sind. Stellt der Kontrolleur im Winter fest das in der
Wohnung 25°C sind wird gekürzt werden. 16-21°C je nach Raum sind
angemessen. Mittlerweile sind Energiepässe Pflicht und man kann
nachweisen das die Wohnung/Haus ohne ende Heizkosten frisst.
Ansonsten muss man dem Kontrolleur da halt zeigen das z.B. keine
Wärmedämmung vorhanden ist.

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30.07.2008, 10:56 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@Maja:
> Bingo! Nicht bei allen! Und ob es wirklich "viele" sind, bei denen es
> 100 bis 150 Euro im Jahr ausmacht, wissen wir auch nicht wirklich.

Nun, das ist aber schon bei rund 3500 KWh der Fall, was nicht wirklich viel ist. Ich schätze, soviel verbrauchen mindestens etwa 50 Prozent aller Haushalte.

> Sorry. Uns wird von den Medien eine Katastrophe biblichen Ausmaßes suggeriert

Dann nutzt du andere Medien als ich. Es ist sehr viel schlimmer. ;)

Nein, im Ernst: Von drastischen Preissteigerungen sind die Ärmsten, die noch(?) ohne Stütze überleben, immer am stärksten betroffen. Eben deshalb empfinden das andere als nicht so gravierend - wer ein Monatsgehalt von 2000 Euro netto oder mehr hat, lacht über 100 bis 150 Euro mehr pro Jahr.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 30.07.2008 um 10:58 Uhr geändert. ]

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30.07.2008, 19:48 Uhr

Bjoern
Posts: 1730
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Zitat:
Original von MaikG:
16-21°C je nach Raum sind
angemessen.


Quelle?

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30.07.2008, 21:35 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@CarstenS

Klingt alles sehr dramatisch nach Untergang und Endzeit. Es war in der Geschichte dieser Rebublik immer schon so, dass Leute mit sehr niedrigen Einkommen von Preissteigerungen, egal wie hoch, am stärksten betroffen waren. So wie es immer schon so war, dass sich Leute mit guten bis sehr guten Einkommen am Lautesten über Preissteigerungen beklagten und dabei vorgaben, sich in der Hautsache um die Ärmsten zu sorgen.

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30.07.2008, 21:53 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
In der Hitze hatte ich leider keine Zeit alles durchzulesen.

Ging deine Uhr wegen der Hitze schneller als sonst oder liest Du an heißen Tagen langsamer?
Zitat:
HarzIV Empfänger bekommen alle Heizkosten ersetzt sofern diese
Angemessen sind.

Richtig.
Zitat:
Stellt der Kontrolleur im Winter fest das in der
Wohnung 25°C sind wird gekürzt werden.

Es wäre mir völlig neu, dass Kontrolleure im Winter zum Temperaturmessen kommen würden. Woher also hast Du diese Behauptung?
Zitat:
16-21°C je nach Raum sind angemessen.
Wo steht das?
Zitat:
Mittlerweile sind Energiepässe Pflicht
Nur bei Neuvermietung oder Verkauf. Wer von Neubau oder grundlegender Sanierung eine Wärmebedarfsrechnung vorliegen hat, braucht gar keinen Energiepass. Für Eigentümer älterer Gebäude gelten gestaffelt teils komplizierte Übergangs bzw. Ausnahmeregeln.
Zitat:
und man kann nachweisen das die Wohnung/Haus ohne ende Heizkosten frisst.
Oder man bekommt nachgewiesen, dass man verschwenderisch geheizt hat. Was herzlich wenig mit der Raumtemperatur zu tun hat.
Zitat:
Ansonsten muss man dem Kontrolleur da halt zeigen das z.B. keine Wärmedämmung vorhanden ist.
Der Kontrolleur der kommt, wenn die Stromabrechung schon ungewöhnlich hoch ausgefallen ist? Oder von was redest Du da?

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30.07.2008, 22:21 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
[quote]
Original von Maja:
Zitat:
Original von MaikG:

Zitat:
Stellt der Kontrolleur im Winter fest das in der
Wohnung 25°C sind wird gekürzt werden.

Es wäre mir völlig neu, dass Kontrolleure im Winter zum Temperaturmessen kommen würden. Woher also hast Du diese Behauptung?

Aus der Praxis könnte ich mir höchstens folgenden Fall vorstellen:

jemand beantragt die Übernahme höherer Heizkosten, der Außendienst geht in die Wohnung und kommt sich vor wie in den Tropen, weil (tatsächlich schon erlebt) sämtliche Herdplatten und der offene Backofen als Zusatzheizung dienen ;) - da könnte es dann eine Kürzung wegen unwirtschaftlichem Verhaltens geben (d.h., der Schuss wäre klassisch nach hinten losgegangen 8) )
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God forgives - who forgives God ?

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30.07.2008, 23:07 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Wolfman:
Aus der Praxis könnte ich mir höchstens folgenden Fall vorstellen:

jemand beantragt die Übernahme höherer Heizkosten, der Außendienst geht in die Wohnung und kommt sich vor wie in den Tropen, weil (tatsächlich schon erlebt) sämtliche Herdplatten und der offene Backofen als Zusatzheizung dienen ;) - da könnte es dann eine Kürzung wegen unwirtschaftlichem Verhaltens geben (d.h., der Schuss wäre klassisch nach hinten losgegangen 8) )


Ich kann mir gut vorstellen, dass der Außendienst eine Menge grotesker Situationen erlebt. MaikG liest sich aber so, als würde jedem Leistungsbezieher im Winter ein "Kontrolleur" ins Haus geschickt, der die Temperatur in jedem Raum misst. Das ist aber meines Wissens, und wie Du hier auch zu erkennen gibst, nicht der Fall. "Kontrolliert" wird nur, wer entweder eine zustätzliche bwz. erhöhte Leistung beantragt oder bereits eine offenbar überhöhte Rechnung eingereicht hat.

Allerdings gibt es durchaus Gemeinden und Städte, deren ARGEn mit einer gewissen "Halsstarrigkeit" vorgehen, in jedem noch so defizil gelagerten Einzelfall stur auf die Einhaltung der Höchstbeträge pochen und sich dabei auch nicht um gestiegene Energiepreise scheren. Auf jeder Seite des "Grabens" gibt es Solche und Solche.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 30.07.2008 um 23:08 Uhr geändert. ]

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30.07.2008, 23:59 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:


Allerdings gibt es durchaus Gemeinden und Städte, deren ARGEn mit einer gewissen "Halsstarrigkeit" vorgehen, in jedem noch so defizil gelagerten Einzelfall stur auf die Einhaltung der Höchstbeträge pochen und sich dabei auch nicht um gestiegene Energiepreise scheren. Auf jeder Seite des "Grabens" gibt es Solche und Solche.


Dazu muss ich nochmal kurz auf mein erstes Posting in diesem Thread zurückkommen - die angemessenen Heizkosten werden z.B. bei einer Gasheizung aufgrund einer festgelegten Verbrauchsmenge unter Berücksichtigung der Verbraucherpreise des jeweiligen Versorgungsunternehmens berechnet, so dass Preissteigerungen tatsächlich Berücksichtigung finden (problematisch wirds aber z.b. bei Öl - da bekommen wir jährlich vom RP einen bestimmten Satz, der angeblich die jeweiligen Preisschwankungen berücksichtigt; wenn sich allerdings innerhalb der Heizperiode signifikante Erhöhungen ergeben, wurde der Satz im Einzelfall auch schon mal angepasst).
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31.07.2008, 00:04 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Zitat:
Original von Maja:
MaikG liest sich aber so, als würde jedem Leistungsbezieher im Winter ein "Kontrolleur" ins Haus geschickt, der die Temperatur in jedem Raum misst. Das ist aber meines Wissens, und wie Du hier auch zu erkennen gibst, nicht der Fall. "Kontrolliert" wird nur, wer entweder eine zustätzliche bwz. erhöhte Leistung beantragt oder bereits eine offenbar überhöhte Rechnung eingereicht hat.


Naja, wenn die zuviel Personal haben (aber das wäre etwa so wahrscheinlich wie Erdstrahlen oder Nessie) ;)
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[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 31.07.2008 um 00:05 Uhr geändert. ]

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31.07.2008, 00:51 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Wolfman:

Ich weiß, dass es von der (angemessenen) Wohnfläche abhängig ist, was an Heizkosten als angemessen gilt. Ich hab was von Zentner/Qubikmeter/Liter/Kilowattsunden pro Quadratmeter gelesen. Darf ich fragen, ob es bei der Verbrauchsmenge bzw. dem Satz - evtl. fallbezogen auch "intern" unterschiedlich - einen Ermessensspielraum nach oben gibt, bevor von Unangemessenheit ausgegangen und entsprechend gehandelt werden muss?

Du kannst natürlich mit "Dienst nach Vorschrift" antworten, wenn es sein muss. :)

Und was, bitte, ist der/das RP? :glow:

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31.07.2008, 20:56 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
vorweg nochmal:

was ich schreibe, gilt für Baden-Württemberg (SGB II und SGB XII als Bundesgesetze schreiben zwar was von "angemessen" - wie das auszulegen ist, ist aber Sache der Länder und/oder örtlichen Träger)

Zitat:
Original von Maja:
@Wolfman:

Ich weiß, dass es von der (angemessenen) Wohnfläche abhängig ist, was an Heizkosten als angemessen gilt. Ich hab was von Zentner/Qubikmeter/Liter/Kilowattsunden pro Quadratmeter gelesen.


genauso ist es - genauer gesagt pro Quadratmeter "angemessener" Wohnfläche (das wären in Ba-Wü 45 m² für einen Alleinstehenden, pro weiterer Person im Haushalt kommen je 15 m² dazu. Ist die Wohnung kleiner, wird natürlich die tatsächliche Größe genommen)

Tja - und da bringt dann ein Sozialtarif zwar den Sozialleistungsträgern was, aber nicht den Empfängern (allerdings hätte ein solccher Vorteile für Leute, deren Einkommen knapp über "Hartz IV" liegt - wobei auch solche einmalige Zuschüsse zu Heiz- und Nebenkostenabrechungen beantragen können)

Zitat:
Darf ich fragen, ob es bei der Verbrauchsmenge bzw. dem Satz - evtl. fallbezogen auch "intern" unterschiedlich - einen Ermessensspielraum nach oben gibt, bevor von Unangemessenheit ausgegangen und entsprechend gehandelt werden muss?

Grundsätzlich jein ;) - ein Ermessen gibt es nicht, wird aber im Einzelfall ein höherer Bedarf geltend gemacht, muss das geprüft werden (z.B. durch den Außendienst oder, wie ich es in einem Fall hatte, wo gesundheitliche Gründe geltend gemacht wurden, durch Gesundheitsamt oder Amtsarzt).

Ich selber habe übrigens im Lauf der Jahre vergleichsweise wenige Anträge wegen unangemessen hoher Kosten abgelehnt bzw. gekürzt - und wenn, dann zumeist, weil die Wohnung eben zu groß war und bei der Berechnung nur die angemessene Größe berücksichtigt werden konnten
(wo ich mir jetzt nicht sicher bin, ist ob beim Alg II weiterhin einmalig die vollen Kosten übernommen und nach entsprechender Belehrung künftig gekürzt wird, in der Grundsicherung wird von Anfang an "gedeckelt")

Zitat:
Du kannst natürlich mit "Dienst nach Vorschrift" antworten, wenn es sein muss. :)

Ich bin immer im Dienst :D - ich hätte das im Büro beantworten sollen ;) (private Internetnutzung ist hier seit einiger Zeit auch außerhalb der Dienstzeit verboten - aber da ich hier fachliches schreibe... :lach: )

Zitat:
Und was, bitte, ist der/das RP? :glow:

Regierungspräsidium (wobei ich nicht weiß, ob es so eine Behörde, die vereinfacht gesagt über den Kommunen/Kreisen und unter dem Innenministerium steht) in allen Bundesländern gibt.
(wir haben gleich 2 - eins für Baden und eins für Württemberg)
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 31.07.2008 um 21:05 Uhr geändert. ]

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31.07.2008, 21:38 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Wolfman:
vorweg nochmal:

was ich schreibe, gilt für Baden-Württemberg (SGB II und SGB XII als Bundesgesetze schreiben zwar was von "angemessen" - wie das auszulegen ist, ist aber Sache der Länder und/oder örtlichen Träger)

Richtig. Der Föderalismus lässt grüßen. Ich weiß immer nicht, ob ich das gut oder schlecht finden soll. Zumindest nach dem GG sind alle Menschen gleich. Das scheint auch Auslegungssache zu sein. :/

Zitat:
Tja - und da bringt dann ein Sozialtarif zwar den Sozialleistungsträgern was, aber nicht den Empfängern
Die SPD-Mitglieder, die Clements Rauswurf aus der Partei beführworten, würden dazu erkären, dass ALG II Empfänger mit einem solchen Sozialtarif bei Energiekosten fürs selbe Geld halt mehr heizen könnten. I-)
Zitat:
Regierungspräsidium
Axo. Die da -> http://de.wikipedia.widearea.org/wiki/Regierungspr%E4sidium

Gibt wohl mehr von der Sorte als man braucht, erhm..., meinen sollte. ;)

Danke für diese ausführliche Antwort.

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01.08.2008, 12:04 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Wolfman:
Ich selber habe übrigens im Lauf der Jahre vergleichsweise wenige Anträge wegen unangemessen hoher Kosten abgelehnt bzw. gekürzt - und wenn, dann zumeist, weil die Wohnung eben zu groß war und bei der Berechnung nur die angemessene Größe berücksichtigt werden konnten
(wo ich mir jetzt nicht sicher bin, ist ob beim Alg II weiterhin einmalig die vollen Kosten übernommen und nach entsprechender Belehrung künftig gekürzt wird, in der Grundsicherung wird von Anfang an "gedeckelt")


Gibt es inzwischen nicht sogar Gerichtsurteile das der Träger trotzdem die vollen Heizkosten zahlen muss, auch wenn die Wohnung größer ist als die üblichen 45qm?


--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage...

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01.08.2008, 15:11 Uhr

Archeon
Posts: 1810
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Zitat:
Original von Andreas:


Gibt es inzwischen nicht sogar Gerichtsurteile das der Träger trotzdem die vollen Heizkosten zahlen muss, auch wenn die Wohnung größer ist als die üblichen 45qm?


--
Andreas Magerl
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Wobei meine Gedanken darauf fallen, wird es nicht in der letzten Zeit knappt solche Wohnungen zu bekommen? 45 qm? Sind diese Wohnungen nicht nach der hohen Nachfrage bei Singlehaushalten bereits mehrfach vermietet (Scherzeshalber gesagt?) Ich finde man sollte die sogenante 45qm Regel fallen lassen, da man ersten nicht Vermieter zum Umbau von den grösseren Wohnungen in kleiner Wohneinheiten zwingen kann und die vielen Wohnungen die deswegen nicht vermietet werden können, sind für den Vermieter doch ein Finanzieller Schade. In Wuppertal gibt es bereits über 10.000 Wohnungen die leer stehen, was ein grosser Kapitalschaden sein kann.
Es sollte da eine Sonderregel geben.

--
In einer Sigularität enden alle Naturgesetze.
Frühling.. 8h in Berlin geht die Sonne hoch
http://de.youtube.com/watch?v=FfoQsZa8F1c&feature=related


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01.08.2008, 18:51 Uhr

AndreasM
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HarzIV ist aber auch nicht dafür da um den Vermietern ihr Einkommen zu sichern.
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Andreas Magerl
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01.08.2008, 20:15 Uhr

Archeon
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@AndreasM:

Aber sie sollte die Grundsicherheit bedeuten, das man nicht unter ein Brücke schlafen muss. Wenn dann unser Staat trotzdem so mit eingeht oder es einkalkuliert, dann dürfte bald vielen die Lust an Demokratie vergangen sein.

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01.08.2008, 21:51 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Zitat:
Original von AndreasM:


Gibt es inzwischen nicht sogar Gerichtsurteile das der Träger trotzdem die vollen Heizkosten zahlen muss, auch wenn die Wohnung größer ist als die üblichen 45qm?


Wie gesagt, beim SGB II (Alg II, vulgo "Hartz IV" ;) ) bin ich nicht mehr auf dem Laufenden.
Allgemein orientieren wir uns an den Sozialhilferichtlinien zum SGB XII. (fürs SGB II gibts abweichende Richtlinien), die wiederum aus entsprechenden Urteilen (weiter-)entwickelt werden.

Und meine Gesetzestexte habe ich im Büro liegen und hier nicht griffbereit 8)


--
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02.08.2008, 01:38 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von AndreasM:
Gibt es inzwischen nicht sogar Gerichtsurteile das der Träger trotzdem die vollen Heizkosten zahlen muss, auch wenn die Wohnung größer ist als die üblichen 45qm?


Wie groß die Wohnung sein darf, hängt von der Personenanzahl im Haushalt ab. Der Grundgedanke ist hierbei aber nicht "artgerechte Haltung" ;) sondern die Höhe der Miete. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine größer Wohung nun mal auch teurer ist. In der Regel ist das ja auch der Fall.

Was die Heizkosten betrifft, entscheiden die Sozialgerichte deshalb auch nicht einheitlich nach Schema FF. Ist z. B. die Miete für die größere Wohnung nicht höher oder sogar niedriger als für eine Wohnung mit angemessener Größe im Wohngebiet, wurde auch schon mal entschieden, dass die tatsächlichen Heizkosten erstattet werden müssen. Eine Rolle kann auch spielen, wenn in der weiteren Umgebung keine (bezahlbare) Wohnung mit angemessener Wohnfläche zu bekommen ist.

@Archeon
Zitat:
Aber sie sollte die Grundsicherheit bedeuten, das man nicht unter ein Brücke schlafen muss.
Genau das ist "sie". "Sie" heißt übrigens nicht Hartz IV sondern Sozialgesetzbuch II.
Zitat:
Wenn dann unser Staat trotzdem so mit eingeht oder es einkalkuliert, dann dürfte bald vielen die Lust an Demokratie vergangen sein.
Auf die Gefahr hin, dass Du mich komplett falsch verstehst. Es muss feste Regeln und klare Grenzen geben. Grundsicherung (oder Grundsicherheit wie Du es nennst) bedeutet nun mal nicht, dass man aus dem Vollen schöpfen kann. Das dürft selbst den sozialromantischsten Linksrücker einleuchten.

Was die Höhe von sozialen Transferleistungen mit Demokratie zu tun haben soll entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

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02.08.2008, 02:46 Uhr

Wolfman
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Wenn man es ganz genau nimmt, heißt das, was gemeinhin "Hartz IV" genannt wird "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (geregelt im SGB II).
Für nicht (mehr) Arbeitsfähige nennt es sich dann "Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit" (4. Kapitel SGB XII)

Und als eine Art "Auffangbecken" (für nur vorübergehend Erwerbsunfähige und ein paar Sonderfälle, die hier zuweit führen würden) gibt es noch die Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII.
Von der Höhe her kommt alles etwa aufs selbe raus.

Weitere Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Stellen :O
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02.08.2008, 03:01 Uhr

Maja
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@Wolfman:

Feierabend und Wochenende! Kapiert? Fritz Fuchs sagt: "Es wird Zeit abzuschalten!". :D

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02.08.2008, 03:24 Uhr

Wolfman
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Zitat:
Original von Maja:
@Wolfman:

Feierabend und Wochenende!


Wattdatdenn ? ;) (da gibts noch andere Wörter, die ich nicht kenne, u.B. Urlaub oder Weihnachtsgeld I-) )
--
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02.08.2008, 10:43 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Wolfman:
u.B. Urlaub

Ich fange gerade einen dreiwöchigen Kursus an um zu erfahren, was "Urlaub" ist ... :D 8)
--
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02.08.2008, 12:19 Uhr

Archeon
Posts: 1810
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Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von Wolfman:
u.B. Urlaub

Ich fange gerade einen dreiwöchigen Kursus an um zu erfahren, was "Urlaub" ist ... :D 8)
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Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker


Nun es gab mal auf meiner Bauzeit (Lehre auf den Bau gemacht) ein Karikatur. Es Stand drauf..
ER NAHM JEDE ÜBERSTUND UND GING IMMER ALS LETZTER

NUN WIRD ABGEFEIERT...
Abgebildet war ein SARK

Fleiss ist voll ok, aber denk auch an deiner Gesundheit. Mich hat diese durch Mobbing im Betrieb einiges gekostet.. Bin deswegen auch auf Rheamassnahme...
--
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02.08.2008, 13:26 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Archeon:
Fleiss ist voll ok, aber denk auch an deiner Gesundheit.

Von positivem Stress hast Du wohl noch nie gehört.
Zitat:
Mich hat diese durch Mobbing im Betrieb einiges gekostet.. Bin deswegen auch auf Rheamassnahme...
Nicht alles was Mobbing genannt wird ist Mobbing.


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04.08.2008, 15:04 Uhr

Alchemy
Posts: 784
[Benutzer gesperrt]
Deutschland ist am ende, legen wir uns alle auf die Straße und warten auf unser ende.

Mit einem (Das ende ist nah) Schild um den Hals, könnte man seiner Aussage einen viel stärkere Ausdruck verleihen.

Aber wie man den Deutschen so kennt, wird das alles nichts, weil sie sich über die Grammatikalischen Fehler des Satzes auf dem Schild um den Halz streiten werden.

Was damit endet, das jeder seiner Wege geht, und das beste aus seinem kurzen Leben macht.

Wir kennen das ja bei Obelix&Asterix.
"Wer sagt der Fisch riecht Faulig?"
(Klatsch! Ein Fisch auf die Wange, die prügelei geht los.)

:lach:


--
Man sollte weniger labern, dafür mehr die Verantwortung selbst in die Hand nehmen.

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