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amiga-news.de Forum > Get a Life > Kundendaten und Bankdaten alle im Umlauf [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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23.08.2008, 14:03 Uhr

Archeon
Posts: 1810
Nutzer
Seit gut 2Wochen ist der Skandal über die Verkauften Kundendaten aufgetaucht. am Donnerstag hatte ich auf mein Konto bemerkt das mit 34 Euro abgezogen wurde ohne das ich davon eine Genehmigung zum Kontoeinzug erteilt habe. Habe eine Ruckbuchung veranlasst, ich kenne die Gruppen die von mir Geld einziehen können. Ist bei euch in den letzte Wochen merkwürdige Kontobewegung eingetreten?
Meine Kontoerlaubnisse sind
- Busticket
- Unfallversicherung
- DSL
- Handy

--
In einer Sigularität enden alle Naturgesetze.
Frühling.. 8h in Berlin geht die Sonne hoch
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23.08.2008, 14:06 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Archeon:
Ist bei euch in den letzte Wochen merkwürdige Kontobewegung eingetreten?

Nein.


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23.08.2008, 15:22 Uhr

Flinx
Posts: 1073
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Archeon:
Ist bei euch in den letzte Wochen merkwürdige Kontobewegung eingetreten?

Nein.

Du kennst doch mein Konto gar nicht.
Da hat es eine Gutschrift vom Finanzamt gegeben. Das ist schon merkwürdig.

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23.08.2008, 15:30 Uhr

Gutzi
Posts: 1712
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von Archeon:
Ist bei euch in den letzte Wochen merkwürdige Kontobewegung eingetreten?


Nö, jede Wochen einige Hunderttausend Euro mehr, also nix ungewöhnliches... :smokin:
--
:bounce: Gutzi :bounce:

Neu!

http://www.familie.gutzwiller.name

Jetzt noch schlechter....
Augenkrebs und Brechkrämpfe garantiert.

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23.08.2008, 15:47 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Gutzi:
> Nö, jede Wochen einige Hunderttausend Euro mehr, also
> nix ungewöhnliches...

Du hast's gut, so kleine Veränderungen könnte ich wohl garnicht feststellen,... ;)

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 23.08.2008 um 15:47 Uhr geändert. ]

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23.08.2008, 16:12 Uhr

Mika
Posts: 445
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Nö, bei mir wurde nichts was ich nicht kenne abgebucht!

Mfg

Mika
--
Amiga One G4 1,266 Ghz 512 MB Ram Radeon 9200 OS4.0
Amiga 4000/PPC & MediatorBoard OS3.9 & 4.0
Amiga 4000/030
Amiga 3000
Amiga 500



[ Dieser Beitrag wurde von Mika am 23.08.2008 um 16:13 Uhr geändert. ]

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23.08.2008, 18:11 Uhr

tommysammy
Posts: 227
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Nö mein Kontostand ist auch stabil bei 11.963542.67Euro geblieben

--
PC/1,4GHZ/512MB/80GBHD/DVD-Brenner
A1200T / BPPC 603e+ 240MHz/060 / 256MB FastRAM / Mediator LT4 / Voodoo3 16MB / OS3.9
VIP Member von http://www.amigaemuboard.net - Amiga still alive !!!

[ Dieser Beitrag wurde von tommysammy am 23.08.2008 um 18:11 Uhr geändert. ]

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23.08.2008, 20:26 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
komisch, bei mir sind am Donnerstag 34 Euro eingegangen und ich weiß nicht, woher :lach:

Panik beiseite - mir wurde vor längere Zeit auch mal ein Betrag abgebucht, dem ich nicht nachvollziehen konnte, aber bevor ich überhaupt reagieren konnte, hatte mich meine Bank bereits angeschrieben, dass die einen Fehler gemacht hatten und das Geld war da auch schon zurückgebucht.
--
God forgives - who forgives God ?

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23.08.2008, 21:52 Uhr

mir_egal
Posts: 561
Nutzer
Hmm, Kontostand vom Monatsende wieder bei 0. Alles so wie immer, keine Veränderung festzustellen. :D


--
Bild: http://img129.imageshack.us/img129/2541/logoamiga3fp.jpg

OS3.9 & 4.0 auf Classic-PPC & A1SE

Arbeit ist der Fluch der trinkenden Klassen.

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23.08.2008, 22:11 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
Mir hatte falkemedia mal das Chefredakteursgehalt (vermute ich jedenfalls, der Höhe nach zu urteilen...) überwiesen. Aber bevor ich es selbst bemerkt hatte, haben die mich schon angeschrieben und wollten es leider wieder zurück. ;)

Und bei WeKa ist mir auch mal so was Ähnliches passiert.

Scheint ein typisches Verlagsproblem zu sein. ;)

Ansonsten kann ich mich nicht an falsche Überweisungen erinnern. Manchen soll ja schon 1 Mio. überwiesen worden sein, ohne dass sie wissen, von wem...

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23.08.2008, 22:32 Uhr

Archeon
Posts: 1810
Nutzer
Hm... Nunja

@wolfman dann wirst du heute oder ab Montag 34 Euro wieder weniger haben. :lach:

@Gutzi wem hast du über Ohr gehauen? Oder ist bekommst du noch Alimente :lach:

@tommysammy
Äh kann dir mal mein Paypal Konto geben, kannst mir was überweisen. Ich will auch nicht viel nur zweistellig und zwar von der ersten beiden vordersten Zahlen vorm Komma :P
--
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23.08.2008, 23:00 Uhr

kev
Posts: 56
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Ich warte ja immernoch auf die Millionen aus Nigeria...

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23.08.2008, 23:40 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Flinx:
Da hat es eine Gutschrift vom Finanzamt gegeben. Das ist schon merkwürdig.

Stimmt. Da lauert dann wohl der nächste Skandal. ;)

Zum Thema. Scherz beiseite. Was da abläuft ist nicht lustig. Wen es erwischt kann darüber bestimmt nicht lachen. Auch wenn es im Einzelfall nur kleine Beträge sind. Das Gefühl willkürlich ausgeliefert zu sein ist der eigentliche Skandal. Wobei ich mir nicht sicher bin, wer da die größere kriminelle Energie an den Tag legt. Die ihnen anvertraute Kontodaten verkaufen oder die diese Daten dann aktiv nutzen. Das Eine ist ohne das Andere nicht möglich.

Ich denke auch, hier zeigt sich, dass über die Behandlung des Themas Einzugsermächtigung und Abbbuchungsauftrag noch einmal grundlegend nachgedacht werden sollte. Ein totales Verbot des Handels mit personenbezogenen Daten, wie vom Populisten Glos gefordert, wird dergleichen kaum verhindern können. Denn der Handel mit Kontodaten ist bereits verboten, was den Skandal nicht verhindert hat. Es wäre wahrscheinlich tatsächlich besser, wenn Geldinstitute Abbuchungen nur in Kenntnis der ausdrücklichen Zustimmung des Kontoinhabers durchführen dürften.


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24.08.2008, 10:10 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
@Maja:

Wo liegt eigentlich das Problem? Nen Abbuchungsauftrag macht nen Normalkunde eigentlich gar nicht. Und Lastschrift ist für den Kunden die sicherste Methode zu bezahlen. Auch wenn es die meisten bis heute noch nicht verstanden haben :)
--
Andreas Magerl
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24.08.2008, 11:52 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@AndreasM:
> Wo liegt eigentlich das Problem? Nen Abbuchungsauftrag macht nen
> Normalkunde eigentlich gar nicht.

Stimmt. Ich achte stets darauf, welche Lastschriftform angeboten wird und habe das Abbuchungsauftragsverfahren noch nie gesehen.

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24.08.2008, 15:38 Uhr

Amaris
Posts: 941
Nutzer
Also meine Kontobewegungen sind immer merkwürdig.
Monatlich 70 Euro Bafög und alle 6 Monate ~640 Euro an die Uni. Jedes halbe Jahr kommen also vom Staat 420 Euro und 640 gehen wieder an ihn zurück. DAS finde ich schon merkwürdig :D
Ich glaube die betreiben Geldwäsche über mein Konto ;)
--
:amiga: Amiga 1200, Infinitiv-Tower, Blizzard 1260 @66 MHz, Mediator 1200 LT4, 2 MB Chip / 128 MB Fast-RAM, 4 GB HDD, Voodoo 3, Realtek Ethernet-Karte, Soundkarte Abit Home Theater AU10, CD-Brenner, OS 3.9



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24.08.2008, 21:01 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Wo liegt eigentlich das Problem?

Zunächst einmal grunsätzlich darin, dass persönliche Daten verkauft wurden die gar nicht weiter gegeben werden dürfen. Und zwar ganz offenichtlich von Personen die in besonders sensiblen Positionen arbeiten. Andernfalls hätten sie über diese Daten nicht verfügen können.

Zum Zweiten in der Tatsache, dass Geldinstitute nicht wissen, wer wem eine Einzugsermächtigung bzw. einen Abbuchungsauftrag erteilt hat und auch überhaupt nicht gehalten sind darauf zu achten ob Abbuchungen legal vorgenommen werden oder nicht. Denn auch dann wenn eine Einzugsermächtigung vom Kontoinhaber widerrufen wurde, ist das kein wirksamer Schutz vor ungerechtfertigten Abbuchen. Es ist vielmehr so, dass - nur weil es das Lastschriftverfahren gibt - quasie jeder von jedem ihm bekannten Konto Abbuchungen vornehmen kann.

Die Möglichkeit der Rückbuchung innerhalb von 6 Wochen kann dabei nur ein schwacher Trost sein. Was bleibt ist der Aufwand den Betroffene mit ungerechtfertigten Abbuchungen haben. Dabei können dem Betroffenen durchaus auch Kosten entstehen. Denn nicht jeder betreibt Online-Banking und nicht jeder der das macht hat eine Flatrate und nicht jeder ohne Online-Banking hat "seine" Bankfiliale im näheren Wohnumfeld. Der Kontoinhaber trägt hier als Verbraucher alle unangenehmen Folgen unrechtmäßiger Buchungsvorgänge allein. Selbst dann, wenn ein solcher Buchungsvorgang Teil einer Straftat ist wie in diesen Fällen. Der Kontoinhaber wird vom Gesetzgeber doch ziemlich allein gelassen. Der wiederum profitiert kräftig vom Gewinn vor Steuern aus Banken und Sparkassen.
Zitat:
Nen Abbuchungsauftrag macht nen Normalkunde eigentlich gar nicht.
Das ist in der Sache erst mal Nebensächlich.
Zitat:
Und Lastschrift ist für den Kunden die sicherste Methode zu bezahlen. Auch wenn es die meisten bis heute noch nicht verstanden haben :)
Irrtum. Das Lastschriftverfahren (sprich die Einzugsermächtigung) ist nicht sicher. Missbrauch dieser Zahlungsform ist sehr wohl möglich, wie man anhand dieser Fälle sehr deutlich sieht. Das Lastschriftverfahren ist nur bequem für den der zahlen muss und spart dem Zahlungsempfänger Kosten. Eine sichere Zahlungsweise wäre es, wenn niemand ohne Einzugsermächtigung Geld von fremden Konten abbuchen könnte. Das ist jedoch nicht der Fall.

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24.08.2008, 21:17 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Zum Zweiten in der Tatsache, dass Geldinstitute nicht wissen, wer wem eine Einzugsermächtigung bzw. einen Abbuchungsauftrag erteilt hat und auch überhaupt nicht gehalten sind darauf zu achten ob Abbuchungen legal vorgenommen werden oder nicht.


Stimmt so halb. Bei Lastschrift ja. Bei einen Abbuchungsauftrag muss der Kontoinhaber seiner Bank zusätzlich nochmal erlauben das die Firma auch wirklich abbuchen darf. Also die Abbuchungserlaubnis muss der Bank des Zahlenden auch vorliegen.

Zitat:
Denn auch dann wenn eine Einzugsermächtigung vom Kontoinhaber widerrufen wurde, ist das kein wirksamer Schutz vor ungerechtfertigten Abbuchen.

Vor unberechtigter Buchung ist das kein Schutz. Aber man bekommt sein Geld zurück. Im Gegensatz von z.b. einer Überweisung die man in Vorkasse leistet um etwas zu bezahlen.

Zitat:
Die Möglichkeit der Rückbuchung innerhalb von 6 Wochen kann dabei nur ein schwacher Trost sein.

Schwacher Trost ist gut :) Gerade dadurch wird es zur sichersten Bezahlungsmöglichkeit die der Kunde im Grunde hat.

Zitat:
Der Kontoinhaber trägt hier als Verbraucher alle unangenehmen Folgen unrechtmäßiger Buchungsvorgänge allein.

Stimmt so auch nicht. Er trägt die Kosten die er hat um seiner Bank zu sagen das sie zurückbuchen. Die Folge, das der Abbucher nicht mehr greifbar ist und dadurch das Geld weg ist trägt ganz allein die Bank.
Zitat:
Irrtum. Das Lastschriftverfahren (sprich die Einzugsermächtigung) ist nicht sicher.

Sie ist in der Sicht sicher, das man das Geld was abbgebucht wird nicht verlieren kann.

Zitat:
Missbrauch dieser Zahlungsform ist sehr wohl möglich, wie man anhand dieser Fälle sehr deutlich sieht.

Missbrauch ist immer möglich. Hab ich selbst schon mal zu spüren bekommen. Aber selbst bei barzahlung ist Missbrauch nicht ausgeschlossen. Und ich wüsste momentan keine sichere und günstigere Methode eine Rechnung per Bank zu bezahlen als Lastschrift.

Zitat:
Das Lastschriftverfahren ist nur bequem für den der zahlen muss und spart dem Zahlungsempfänger Kosten.

Welche Kosten spart er dem Zahlungsempfänger?


--
Andreas Magerl
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24.08.2008, 22:46 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Stimmt so halb. Bei Lastschrift ja. Bei einen Abbuchungsauftrag muss der Kontoinhaber seiner Bank zusätzlich nochmal erlauben das die Firma auch wirklich abbuchen darf. Also die Abbuchungserlaubnis muss der Bank des Zahlenden auch vorliegen.

Eben noch war es dir wichtig herauszustellen, dass Privatkunden mit Abbuchungsaufträgen in der Regel nichts am Hut haben. Dass von diesem Skandal ausschließlich Privatkunden betroffen sind, hat einen Grund.
Zitat:
Vor unberechtigter Buchung ist das kein Schutz. Aber man bekommt sein Geld zurück.
Nachdem man selbst aktiv wurde, den Aufwand hatte. Das geht auch anders.
Zitat:
Im Gegensatz von z.b. einer Überweisung die man in Vorkasse leistet um etwas zu bezahlen.
Wie oft hat deine Bank schon Überweisungsaufträge von deinem Konto ausgeführt, von denen Du nichts wusstest?
Zitat:
Zitat:
Die Möglichkeit der Rückbuchung innerhalb von 6 Wochen kann dabei nur ein schwacher Trost sein.
Schwacher Trost ist gut :) Gerade dadurch wird es zur sichersten Bezahlungsmöglichkeit die der Kunde im Grunde hat.
Klingt wie aus dem Werbeprospekt einer Bank. ;) Und verpasst man die 6-Wochen-Frist für die Rückbuchung, wirds erst richtig unangenehm. Der Punkt bei dem Thema Missbrauch von Kontodaten ist jedoch, es wäre ein Leichtes dafür zu sorgen, dass der Schadenfall gar nicht erst eintritt. Die Frage ist, warum Einzugsermächtigungen so grundsätzlich anders behandelt werden als Abbuchungsaufträge, obwohl es sich um dieselbe Transaktionsart handelt. Das würde den Banken zu teuer kommen? Arme Banken....
Zitat:
Stimmt so auch nicht. Er trägt die Kosten die er hat um seiner Bank zu sagen das sie zurückbuchen. Die Folge, das der Abbucher nicht mehr greifbar ist und dadurch das Geld weg ist trägt ganz allein die Bank.
Das Rückbuchungsverfahren ist für den Fall gedacht, dass trotz widerrufender Einzugsermächtigung Beträge abgebucht werden. Das hält sich in der Häufigkeit im Verlauf eines Menschenleben für Gewöhnlich in Grenzen. Das hier hat aber eine ganz andere Qualität. Mensch, Andreas. Es wurden millionenfach Kontodaten verhökert. An wie viele Personen ist nicht bekannt. Inzwischen sind Betroffene bekannt geworden, die mehrmals Opfer dieses Skandals geworden sind, wobei jedesmal von unterschiedlichen Personen abgebucht wurde. Eine Rückbuchung mag ja ein Mal ganz spaßig sein. Spätestens beim dritten Mal innerhalb kurzer Zeit wird das extrem unlustig. Ich mag das nicht damit abtun wollen, dass eine Regelung zur Schadenbegrenzung für etwas gentuzt werden kann, wofür sie gar nicht vorgesehen ist.
Zitat:
Sie ist in der Sicht sicher, das man das Geld was abbgebucht wird nicht verlieren kann.
Bei keiner anderen Zahlungsweise kann jemand Geld von deinem Konto abbuchen, nur weil er einfach deinen Namen, deine Kontonummer und die Bankleitzahl kennt.
Zitat:
Missbrauch ist immer möglich.
Noch lange kein Grund alles so zu lasen wie es ist. Denn wie sich zeigt, ist das für den Verbraucher ganz und gar nicht optimal geregelt. Und wie erwähnt. Rückbuchungsauftrag ist nicht dazu gedacht, sich sein Geld von Leuten zurück zu holen, die die eigenen Kontodaten gar nicht kennen dürften.
Zitat:
Welche Kosten spart er dem Zahlungsempfänger?
Verwaltungskosten die u.a. durch verspäteten Zahlungseingang bzw. durch Zahlungen in falscher Höhe entstehen.

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25.08.2008, 10:40 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Klingt wie aus dem Werbeprospekt einer Bank. ;) Und verpasst man die 6-Wochen-Frist für die Rückbuchung, wirds erst richtig unangenehm.


P.S.: 6 Wochen nach Abrechnungsende!.
Bedeutet, im Idealfall bis zu 4 Monate Zeit. Wer dann es nicht schafft mal einen Kontoauszug zu lesen, der muss sich eh fragen wofür er ein Konto hat!

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25.08.2008, 12:47 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Bogomil76:
Zitat:
Original von Maja:
Klingt wie aus dem Werbeprospekt einer Bank. ;) Und verpasst man die 6-Wochen-Frist für die Rückbuchung, wirds erst richtig unangenehm.


P.S.: 6 Wochen nach Abrechnungsende!.
Bedeutet, im Idealfall bis zu 4 Monate Zeit. Wer dann es nicht schafft mal einen Kontoauszug zu lesen, der muss sich eh fragen wofür er ein Konto hat!

Und selbst das ist nur die halbe Wahrheit.
Die Frist von sechs Wochen gilt, sofern die überhaupt durch die AGB der kontoführenden Bank festgelegt wurde, nur für Lastschriften, für die der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Eine unberechtigte Abbuchung, für die keine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, kann grundsätzlich ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen zurückgegeben werden.

mfg

PS: ich lese gerade, dass die Postbank hierbei als einzige Bank eine keinen Unterschied zwischen berechtigter und unberechtigter Abbuchung macht. Nun ja...


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26.08.2008, 01:48 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Ihr redet am eigentlichen Problem vorbei. Macht es auch sehr einfach. Man kommt sich vor wie in einer Behörde. Alles Schema F.

@Bogomil76
Zitat:
Bedeutet, im Idealfall bis zu 4 Monate Zeit. Wer dann es nicht schafft mal einen Kontoauszug zu lesen, der muss sich eh fragen wofür er ein Konto hat!

Ziemlich ignorant, diese Aussage. Es soll gar nicht so selten vorkommen, dass Menschen in eine Situation geraten in der sie tatsächlich viele Monate keinen Konstoausszug lesen können und es auch sonst niemanden gibt, der sich darum kümmert. Im "Idealfall" wird die betreffende Person wieder ganz gesund. Hervorragend wenn sie dann bemerkt, dass ihr Fremde unbefugt einfach mal so das Konto plündern konnten, weil ihnen jemand Name und Kontodaten verkauft hat.

Wo ist das Problem Banken und Sparkassen zur Auflage zu machen, Abbuchungen nur gegen Vorlage einer hanschriftlich Unterzeichneten Erlaubnis des Kontoinhabers durchführen zu dürfen? Und wo ist das Problem bei euch, darauf mal einzugehen statt so zu tun, als wäre alles Friede, Freude, Eierkuchen? Hier ist man doch sonst immer so übersensibel, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Eurem Geld rennt ihr aber offenbar lieber hinterher, anstatt zu fordern, dass Kontodatenmissbrauch bereits an der Wurzel bekämpft wird. Wenn das Abbuchen nämlich nicht so idiotensicher einfach wäre, wären diese Daten-CDs kaum von größerem Interesse gewesen.

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26.08.2008, 06:54 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Maja:
> Abbuchungen nur gegen Vorlage einer hanschriftlich
> Unterzeichneten Erlaubnis des Kontoinhabers durchführen
> zu dürfen?

Da hätte ich als Kontoinhaber aber ein Problem damit, denn schließlich wird mir dann die derzeitsichererste und auch noch einfachst Zahlungsmethode erschwert - nein danke!

> Ziemlich ignorant, diese Aussage.

Aber nur, weil Du nun wieder einen Spezialfall drumherum konstruierst um es so aussehen zu lassen. Im großen und ganzen hat Bogomil76 schließlich vollkommen recht. Wer unter normalen Umständen nicht über seine Geldbewegungen bescheid weiß, der sollte sein Verhalten besser ändern.
Zudem kann die erkrankte und später wieder gesundete Person die unberechtigten Abbuchungen ja auch noch später wieder rückgängig machen. Also kommt auch sie wieder zu ihrem Geld.

> Nachdem man selbst aktiv wurde, den Aufwand hatte. Das
> geht auch anders.

Ein Anruf und das Thema ist erledigt. Dafür, dass ich dann mein Geld behalte, ist das akzeptabel.

> Wie oft hat deine Bank schon Überweisungsaufträge von
> deinem Konto ausgeführt, von denen Du nichts wusstest?

Es geht wohl darum, das das Geld weg ist, wenn man es einem Betrüger überwiesen hat. Wenn der Betrüger es per Lastschrift eingezogen hat, ist das Geld nicht weg - sollte doch verständlich sein?

> Irrtum. Das Lastschriftverfahren (sprich die
> Einzugsermächtigung) ist nicht sicher. Missbrauch
> dieser Zahlungsform ist sehr wohl möglich, wie man
> anhand dieser Fälle sehr deutlich sieht.

Natürlich ist die sicher, denn Du bekommst Dein Geld mit Sicherheit zurück. Wie viel sicherer soll es denn noch sein?

Wobei Du in einem natürlich recht hast: Der Missbrauch sollte im Idealfall nicht erst stattfinden. Wenn es aber doch passiert, dann bin ich froh, dass es das Lastschriftverfahren gibt, bei dem es so einfach ist, sein Geld zurückzubekommen ;)

Ciao,
Andreas.

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26.08.2008, 09:10 Uhr

Archeon
Posts: 1810
Nutzer
Zitat:
Original von Bogomil76:
Zitat:
Original von Maja:
Klingt wie aus dem Werbeprospekt einer Bank. ;) Und verpasst man die 6-Wochen-Frist für die Rückbuchung, wirds erst richtig unangenehm.


P.S.: 6 Wochen nach Abrechnungsende!.
Bedeutet, im Idealfall bis zu 4 Monate Zeit. Wer dann es nicht schafft mal einen Kontoauszug zu lesen, der muss sich eh fragen wofür er ein Konto hat!


Aber mal was ganz anderes! Mein Vater wohnt in Berlin, ihm wurde per Gericht ein Vormund gestellt, der alle Geldgeschäfte tätig. Bei einem Gespräch mit meiner Sriefmutter erfuhr ich das sie seit Monaten keine Kontoauszüge mehr bekommen und nur durch Zufall erfuhren das sie über 2000 Euro in der Miese liegen, wobei mein Vater ein Sparsamer Mensch ist. Das Problem ist das sie nicht wehren können.
Da keine Behörde sich darum kümmert und interressiert, da werden alte Menschen ausgeschlachtet wie Vieh. Ich selber kann nix machen, ich lebe nicht in Berlin fühle mich selber ziemlich Machtlos gegen diese Mafia Methoden :(

--
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[ Dieser Beitrag wurde von Archeon am 26.08.2008 um 09:17 Uhr geändert. ]

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26.08.2008, 09:20 Uhr

Archeon
Posts: 1810
Nutzer
Es gab mal vor einiger Zeit eine Zahlungmethode wo jede Buchung die man Online führte nur durch Bestätigung eines Anrufes über eine Computer über Telefon bestätigung musst.
Es nannte sich Paybox. Wenn ich Online was kaufte und Paybox als Zahlungzart eingab, bekam ich ein Anruf auf mein Handy und musste dann mit einem Pincod über Tastatur meine Zahlunghergang bestätigen. Im Grund wäre das der beste und Sicherste Weg von
Bezahlungen.

--
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26.08.2008, 11:29 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
> Ziemlich ignorant, diese Aussage.

Aber nur, weil Du nun wieder einen Spezialfall drumherum konstruierst um es so aussehen zu lassen.

*?* Seinen Besitz zu schützen, damit er nicht in falsche Hände gerät ist ein Spezialfall? Ah so...

Zitat:
Im großen und ganzen hat Bogomil76 schließlich vollkommen recht. Wer unter normalen Umständen nicht über seine Geldbewegungen bescheid weiß, der sollte sein Verhalten besser ändern.
Das ist meiner Meinung nach immer noch am Kern des Problems vorbei.

Zitat:
Zudem kann die erkrankte und später wieder gesundete Person die unberechtigten Abbuchungen ja auch noch später wieder rückgängig machen. Also kommt auch sie wieder zu ihrem Geld.
Äh, ja. Schließt du immer brav dein Auto ab? Wenn ja, warum? Du kannst den Diebstahl ja der Polizei und deiner Versicherung melden, die suchen es und du kriegst wieder. Dafür ist ein Anruf bei der Polizei doch akzeptabel, nicht?

Zitat:
> Wie oft hat deine Bank schon Überweisungsaufträge von
> deinem Konto ausgeführt, von denen Du nichts wusstest?

Es geht wohl darum, das das Geld weg ist, wenn man es einem Betrüger überwiesen hat. Wenn der Betrüger es per Lastschrift eingezogen hat, ist das Geld nicht weg - sollte doch verständlich sein?

Doch, es ist erst mal weg. Der Unterschied ist, daß du es wieder bekommst - aber ist es eine Notwendigkeit, daß es zuvor erst verschwindet? Du hast dem Betrüger dadurch mindestens ein zinsloses Darlehen gegeben. Wenn dir das nichts ausmacht, kannst du mir auch gern mal was leihen.

Zitat:
> Irrtum. Das Lastschriftverfahren (sprich die
> Einzugsermächtigung) ist nicht sicher. Missbrauch
> dieser Zahlungsform ist sehr wohl möglich, wie man
> anhand dieser Fälle sehr deutlich sieht.

Natürlich ist die sicher, denn Du bekommst Dein Geld mit Sicherheit zurück. Wie viel sicherer soll es denn noch sein?

Es könnte so sicher sein, daß es erst gar nicht so weit kommt, daß ich zurückbekommen muß was mir sowieso gehört.

--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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26.08.2008, 12:28 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:
Äh, ja. Schließt du immer brav dein Auto ab? Wenn ja, warum? Du kannst den Diebstahl ja der Polizei und deiner Versicherung melden, die suchen es und du kriegst wieder. Dafür ist ein Anruf bei der Polizei doch akzeptabel, nicht?

Also, wenn es so sicher wäre, dass ich das Auto umgehend und absolut unverändert wie das Geld auf meinem Konto wiederbekommen würde, würde ich es vielleicht tatsächlich nicht abschließen. Allerdings hätte man erstens schon bei der Versicherung Probleme, wenn das Auto nicht abgeschlossen war, zweitens liegt das Abschließen eines Autos im eigenen Verantwortungsbereich, nicht so wie das Prüfen der Berechtigung eines Bankeinzugs.

Also Du musst Dein Auto abschließen und Du musst Deine Kontoauszüge prüfen.

Zitat:
Doch, es ist erst mal weg. Der Unterschied ist, daß du es wieder bekommst - aber ist es eine Notwendigkeit, daß es zuvor erst verschwindet?
Bei einem Einbruch bekommst Du die entwendeten Sachen nicht mit Sicherheit zurück. Und in meiner Familie gab es zumindest einen Fall eines Einbruchs, eine unberechtigte Abbuchung dagegen meines Wissens noch nie. Für mich ist das Geld auf der Bank immer noch sicherer als in der Wohnung.

So richtig erschließt sich mir diese Aufregung nicht. Bei einer Abbuchung ist die Identität desjenigen, der Dein Konto belastet, bekannt. Unattraktiver kann eine Straftat kaum sein.
Zitat:
Original von Maja:
Wo ist das Problem Banken und Sparkassen zur Auflage zu machen, Abbuchungen nur gegen Vorlage einer hanschriftlich Unterzeichneten Erlaubnis des Kontoinhabers durchführen zu dürfen?

Das erste Problem ist, dass man bei online-Bestellungen keine handschriftliche Erlaubnis durch das Internet schicken kann und sich durch das Ausweichen auf den Postweg des Vorteils der Online-Bestellung zunichte macht.

Das zweite Problem ist, dass man einer unterschriebenen Einzugsermächtigung auch nicht ansehen kann, ob sie inzwischen widerrufen wurde. Es ist also auch nur eine Teillösung.

Im Übrigen ist es schon vorgekommen, dass versehentliche falsche Abbuchungen durchgeführt wurden, die belegen, dass die Banken oftmals noch nicht einmal die Namen der Abbuchungen mit den Namen der Kontoinhaber vergleichen. Zum großen Zusammenbruch unserer Gesellschaftsordnung ist es dadurch allerdings bislang nicht gekommen.

mfg

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26.08.2008, 12:39 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@DrNOP:
> Es könnte so sicher sein, daß es erst gar nicht so weit kommt, daß
> ich zurückbekommen muß was mir sowieso gehört.

Das würde aber im Moment noch ganz erheblichen Aufwand und damit Kosten verursachen. In Jahren, wenn sich jeder z.B. mit Fingerabdruck, authentifiziert, wird das vielleicht praktikabler sein.

Aber da es extrem selten vorkommt, dass jemand völlig unberechtigt Geld abbucht (wahrscheinlicher ist da schon, dass es eine falsche Summe ist), bin ich mit dem Einzugsermächtigungsverfahren sehr zufrieden. Gleiches gilt für die Kreditkartenzahlung, die genauso sicher ist, da man auch hier das Geld wieder zurückholen kann, etwa wenn der Anbieter nicht geliefert hat.

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26.08.2008, 12:43 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@DrNOP:
> *?* Seinen Besitz zu schützen, damit er nicht in falsche
> Hände gerät ist ein Spezialfall?

Du hast den Zusammenhang nicht verstanden: Ein Kranker, der monatelang nicht sein Konto einsehen kann und der gleichzeitig Betrogen wird, ist ein seltener Spezialfall.

> Dafür ist ein Anruf bei der Polizei doch akzeptabel, nicht?

Seit wann hat man da die 100%ige Sicherheit wie bei der Lastschrift, dass das Auto zurück kommt? Wie kann ein Auto unverändert zurückkommen, wenn es bewegt worden ist? Fährt die Polizei mir das Auto wieder ins Haus an exakt den Standpunkt, an dem es vorher war?
Sorry, aber der allerseits beliebte Autovergleich, der für jede noch so unpassende Situation herhalten muss ist auch in diesem Fall mal wieder deplaziert.

Ciao,
Andreas.

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26.08.2008, 13:14 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
@Maja:
> Abbuchungen nur gegen Vorlage einer hanschriftlich
> Unterzeichneten Erlaubnis des Kontoinhabers durchführen
> zu dürfen?

Da hätte ich als Kontoinhaber aber ein Problem damit, denn schließlich wird mir dann die derzeitsichererste und auch noch einfachst Zahlungsmethode erschwert - nein danke!

Betrügern wird der Zugriff auf dein Eigentum erschwert. Aber wenn Du dich damit überfordert siehst eine Unterschrift zu leisten. Ja, hast recht. Man müsste dann wirklich andauernd irgendwelche Einzugsermächtigungen unterschreiben. Wirklich unzumutbar.
Zitat:
Aber nur, weil Du nun wieder einen Spezialfall drumherum konstruierst um es so aussehen zu lassen.
Das Forum scheint derzeit voll von Spezialfällen zu sein, die lieber Gefahr laufen, in Fällen massiven Missbrauchs wie in diesem Fall gehäuft von Betrügern zur Aktion gezwungen zu werden, statt die Wahrscheinlichkeit eines so massiven Missbrauchs an dessen Entstehungspunkt zumindest stark einzuschränken.
Zitat:
Im großen und ganzen hat Bogomil76 schließlich vollkommen recht. Wer unter normalen Umständen nicht über seine Geldbewegungen bescheid weiß, der sollte sein Verhalten besser ändern.
Ich halte es schon grundsätzlich für eine Zumuntung, dass mich eine Lücke im Gesetz der Gefahr aussetzt, dass jemand ohne großen Aufwand einfach mal so auf mein Konto zugreifen kann und ich deshalb ständig meine Geldbewegungen im Auge haben muss.
Zitat:
Zudem kann die erkrankte und später wieder gesundete Person die unberechtigten Abbuchungen ja auch noch später wieder rückgängig machen. Also kommt auch sie wieder zu ihrem Geld.
Das geht dann aber nicht mehr so einfach per kostenlosem Rückbuchungsauftrag. Schwerst Erkrankte bzw. Unfallopfer sollen also zustätzlich zu ihrem ohnehin schon höheren Leidensdrück weithin mit der Gefahr leben, nach Gesundung ggf. von Ponitius nach Pilatus laufen zu müssen, um (vielleicht, wohlgemerkt) wieder an ihr Geld zu kommen, damit DU keine dir lästigen Unterschriften leisten musst? Fein, fein. Da lebt der Geist des demokratischen und sozialen Bundesstates Bundesrepublik Deutschland doch so richtig auf. Alle sind gleich. Nur manche sind halt gleicher. Wer sich nicht selbst helfen kann, der hat halt Pech gehabt. Gell, so einfach ist das.
Zitat:
> Wie oft hat deine Bank schon Überweisungsaufträge von
> deinem Konto ausgeführt, von denen Du nichts wusstest?

Es geht wohl darum, das das Geld weg ist, wenn man es einem Betrüger überwiesen hat. Wenn der Betrüger es per Lastschrift eingezogen hat, ist das Geld nicht weg - sollte doch verständlich sein?

Nein, es geht darum, dass Überweisungen ohne Wissen und Zustimmung des Kontoinhabers schlichtweg nicht möglich sind. Abbuchungen von Fremden konnten im Rahmen des Lastschriftverfahrens aber sehr wohl. Dir scheint das egal zu sein, weil Du es ja zürck bekommst und es dir natürlich auch nie passieren kann, dass Du da mal etwas übersiehst oder längere Zeit gar keine Kontoeinsicht nehmen kannst. Und natürlich gehören wir auch nicht zu der Clientel, die durch unberechtigte Abbuchen höherer Summen ggf. Zinsverluste wird hinnehmen müssen die sich zudem auch noch langfristig auswirken. Das Ding hat viele Facetten die man nicht zurück bekommt. Aber da wir ja nicht dazu gehören, kann uns das egal sein, nicht wahr? Immer schön nur die eigene Haut ins trockene bringen. Soll sich doch jeder um sich selbst kümmern, dann ist für alle gesorgt.

Übrigens ist das Geld auch dann nicht zwingend weg, wenn es einem Betrüger überwiesen wurde. Der Aufwand es wieder zu bekommen ist nur höher. Wenn man schon auf sachliche Korrektheit setzt, dann sollte man dabei auch in der eigenen Argumentation bleiben.
Zitat:
> Irrtum. Das Lastschriftverfahren (sprich die
> Einzugsermächtigung) ist nicht sicher. Missbrauch
> dieser Zahlungsform ist sehr wohl möglich, wie man
> anhand dieser Fälle sehr deutlich sieht.

Natürlich ist die sicher, denn Du bekommst Dein Geld mit Sicherheit zurück. Wie viel sicherer soll es denn noch sein?

So langsam fang ich man mir zu wünschen, dass deine Kontodaten auf einer dieser CDs enthalten sind und Du demnächst monatlich mindestens 3 Anrufe dieser Art wirst tätigen müssen. Vielleicht löst das ja dann das Brett vor deinem Kopf auf. Es geht hier nicht um die üblichen Einzelfälle sondern um einen massiven Fall von Datenmissbrauch, der nur deshalb möglich geworden ist, weil es Leute gibt die glauben, etwas wäre sicher nur weil man es zurück bekommt nachdem es weg ist.
Zitat:
Der Missbrauch sollte im Idealfall nicht erst stattfinden.
Der Missbrauch ist dir aber lieber als ab und zu mal eine Unterschrift leisten zu müssen. Ah ja.
Zitat:
Wenn es aber doch passiert, dann bin ich froh, dass es das Lastschriftverfahren gibt, bei dem es so einfach ist, sein Geld zurückzubekommen ;)
Ich erhöhe die angesrebte Zahl der erforderlichen, nein, der erzwungenen Anrufe für dich auf 6 pro Monat während der kommenden 12 Monate. Wenn Du dann völlig entnervt in Therapie musst, kannst Du ja noch mal in Ruhe darüber nachdenken was Sicherheit ist.



[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 26.08.2008 um 13:18 Uhr geändert. ]

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