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amiga-news.de Forum > Get a Life > was lässt sich die bundesregierung noch einfallen... [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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11.11.2008, 01:44 Uhr

Begeisterter_Amiga_User
Posts: 665
Nutzer
um einigen berufen das leben zu erschweren.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/04/jugendpornografie-ab-morgen-strafbar/

das in dem gesetz enthaltene ist wenn man es genau auslegen will auf alles anwendbar von einer leicht und luftig bekleideten jugendlichen die bei bärbel schäfer oder wie die dame bei rtl heist sitzt und über ihre jugendliebe schwätzt oder auf den inhalt der heutigen jugendserien die bei was weiß ich für sendern fast rund um die uhr laufen bei denen es um die beziehung von jugendlichen geht.

wenn ich mir den schwachsinn da so durchlese den unsere poliiker gesetz nennen dann bin ich mal echt entäuscht von denen aber einwas gutes hats ich war dismal leider net wählen daher kann ich von mir behaupten ist net mein fehler gewesen... .

aber dennoch scheinen die politiker langeweile zu haben den anstatt bestehendes recht was um ponographie von unter16 jährigen berichtet auf unter 18 jährige auszudehnen kommt denen net in den sinn stattdessen wird was neues erdacht um einigen berufssparten das leben schwer zu machn.

thema hier wäre modelagenturen zu nennen bei denen halbnackte junge frauen aufm laufsteg laufen.

gilt dies nun als kinderpornographie weil das alter der mädchen/frauen net korekt eingeschätzt werden kann?

wie siehts mit der zeitschriftenindustrie aus aktuell werbekataloge wo kinder bzw jugendliche in unterwäsche zu sehen sind ist das werbung für produkte oder ist dies kinderpornographie?.

wie soll man den schwachsinn den unsere politiker sich jeden tag aufs neue ausdenken denn nun werten?

darauf noch was von einem aus dem blog als anreiz für unsere männlichen leser dieses forums die sich mit ihrer 16 -18 jährigen freundin abgeben bzw frisch getrennt sind von ihr -->
-------------------------
# Don meint: (4.11.2008 um 19:48)
Dann dürften ja spätenstens nächste Woche die ersten Anzeigen von verlassenen Ex-Freundinnen eingehen, die ihrem dahingeflossenen noch eine Schelle mit auf den Weg geben wollen…
-------------------------

MFG und viel spass mit unserer bundes(spass)regierung

hier nochmal die orginalquelle bei heise.de nach zu lesen --> http://www.heise.de/newsticker/Strafgesetzbuch-kennt-ab-morgen-den-Begriff-Jugendpornographie--/meldung/118381

¤dit:

dann wird es in der schule keinerlei sexuelle aufklärung mehr geben wie mir scheint da es alles unter kinderpornographie fällt oder fallen dürfte bzw dem schutz der jugend vor pornographie.

hmm gibts sowas überhaupt noch an schulen? wenn ja dann ist seit dem 05.11. diesen jahres schluss damit.

--
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[ Dieser Beitrag wurde von Begeisterter_Amiga_User am 11.11.2008 um 01:53 Uhr geändert. ]

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11.11.2008, 08:47 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
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@Begeisterter_Amiga_User:
Zitat:
darauf noch was von einem aus dem blog als anreiz für unsere männlichen leser dieses forums die sich mit ihrer 16 -18 jährigen freundin abgeben bzw frisch getrennt sind von ihr -->
-------------------------
# Don meint: (4.11.2008 um 19:48)
Dann dürften ja spätenstens nächste Woche die ersten Anzeigen von verlassenen Ex-Freundinnen eingehen, die ihrem dahingeflossenen noch eine Schelle mit auf den Weg geben wollen…


Warum sollte jemand ein Problem bekommen, wenn er mit einer 14-18 jährigen zusammen ist oder war? Der bekommt nichtmal dann ein Problem, wenn der/die verflossene irgendwelche Bilder online stellt. Vielmehr bekommt der Veröffentlicher dann ein Problem,...

Zitat:
wenn ich mir den schwachsinn da so durchlese den unsere poliiker gesetz nennen dann bin ich mal echt entäuscht
[...]
dann wird es in der schule keinerlei sexuelle aufklärung mehr geben wie mir scheint da es alles unter kinderpornographie fällt oder fallen dürfte bzw dem schutz der jugend vor pornographie.


Ich habe den Verdacht, Du hast das Gesetz nicht verstanden,...
Die anderen Kommentatoren im Blog allerdings auch nicht, sonst würden sie ja nicht auf die Idee kommen, dass ein minderjähriges Pärchen keine Bilder mehr von sich machen dürfte,...
Hinweis: § 184c (1) 3. lesen! um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden
Also: Korrekt subsumieren und die Welt sieht wieder anders aus :)

Ciao,
Andreas.

Edit: Ist nur meine Sicht der Dinge und keine verbindliche Rechtsberatung.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_B am 11.11.2008 um 08:52 Uhr geändert. ]

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11.11.2008, 15:15 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
Warum sollte jemand ein Problem bekommen, wenn er mit einer 14-18 jährigen zusammen ist oder war?


Zitat:
Original von heise
Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, [...] vorrätig hält, [...] um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".


Sie braucht nur behaupten, er habe während ihrer Beziehung Bilder von ihr / von ihnen gemacht und besitzt sie noch.
--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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11.11.2008, 17:37 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Begeisterter_Amiga_User

Du verlinkst auf einen Blog, der nichts als einen Link auf eine Heise-Meldung und eine paar Kommentare enthält. Daraus kann sich doch niemand eine Meinung bilden.

Lesen wir mal diese Neufassung des § 184c, bevor wir uns aufregen: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf

Zitat:
Original von DrNOP:
Sie braucht nur behaupten, er habe während ihrer Beziehung Bilder von ihr / von ihnen gemacht und besitzt sie noch.

Sie braucht auch nur behaupten, sie wäre als Kind von ihm sexuell missbraucht worden. Wenn sie sich nachhaltig an jemandem rächen will, wäre das in jedem Fall vorzuziehen, denn das ist weit schwerer zu widerlegen als behauptete Bilder, die keiner findet weil es sie nicht gibt.



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11.11.2008, 18:14 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
Nutzer
Viel interessanter ist der schwammige Teil bezüglich Scheinjugendliche. Wer definiert denn, wie genau der Eindruck zu sein hat, daß dem Betrachter die dargestellte Person wie 17 und nicht wie 19 vor kommt. Das ist im Realen Leben ja schon oft schwer genug (ohne sich den Ausweis zeigen zu lassen).
Altersschätzungen sind (besonders bei Frauen) eine recht subjektive geschichte. Hab schon des öfteren eine getroffen, die angab 25 zu sein und ich ihr gerade noch geglaubt hätte, daß sie unter 40 ist, Während man sich bei anderen erschrocken hat, daß das die Mutter sein soll und nicht die Freundin.
--
Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

Jetzt neuer, aber immer noch nicht interessanter: http://www.lemmink.joice.net

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11.11.2008, 18:26 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Lemmink:
Viel interessanter ist der schwammige Teil bezüglich Scheinjugendliche. Wer definiert denn, wie genau der Eindruck zu sein hat, daß dem Betrachter die dargestellte Person wie 17 und nicht wie 19 vor kommt. Das ist im Realen Leben ja schon oft schwer genug (ohne sich den Ausweis zeigen zu lassen).

Den Ausweis zeigen lassen.
Zitat:
Altersschätzungen sind (besonders bei Frauen) eine recht subjektive geschichte.
Das musst Du mir erklären. ;)
Zitat:
Hab schon des öfteren eine getroffen, die angab 25 zu sein und ich ihr gerade noch geglaubt hätte, daß sie unter 40 ist,
Na ja, 25 ist doch unter 40. :D
Zitat:
Während man sich bei anderen erschrocken hat, daß das die Mutter sein soll und nicht die Freundin.
Manche altern optisch eben schneller als andere. Das kommt bei Frauen und Männern vor. Möglich, dass Du bei Frauen mehr Augenmerk auf das Alter legst. Das jeweils andere Geschlecht wird halt aus einem anderen Blickwinkel betrachtet als das eigene.


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11.11.2008, 18:37 Uhr

Begeisterter_Amiga_User
Posts: 665
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:

Zitat:
Während man sich bei anderen erschrocken hat, daß das die Mutter sein soll und nicht die Freundin.
Manche altern optisch eben schneller als andere. Das kommt bei Frauen und Männern vor. Möglich, dass Du bei Frauen mehr Augenmerk auf das Alter legst. Das jeweils andere Geschlecht wird halt aus einem anderen Blickwinkel betrachtet als das eigene.

joar vor allem die elektroneger die fast jeden tag ins solarium gehen müssen aber ma hand aufs herz @ maja: wenn man eine 18 jährige heutzutage anschaut und deren alter bestimmen muss OHNE das man deren alter kennt ist es fast ausgeschlossen das man das korekt herausbekommt durch raten und landet damit unweigerlich bei dem im gesetzestext verankerten "scheinminderjährigkeit" vor allem wenn sie noch ihre 3kg schminke im gesicht leben hat die sie jünger erscheinen lassen.

wie soll ein richter sich dann das rechte bild machn wenn er mit sowas konfrontiert wird wo keinerlei angaben vorliegen über eine person die schon volljährig ist aber laut dem gesetz als minderjährig eingestuft werden kann.

wozu gibts den nen ausweiß bzw die usk vorschriften die auch im gesetz veranktert sind?

MFG
--
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11.11.2008, 19:40 Uhr

Alchemy
Posts: 784
[Benutzer gesperrt]
@Begeisterter_Amiga_User:

"Ab morgen ist der Besitz von “Jugendpornografie” strafbar. Hierbei handelt es sich um Bilder, die sexuelle Handlungen 14- bis 18-Jähriger zeigen - oder zumindest diesen Eindruck erwecken."

Und du meinst das eine 14 - 18 Jährige so viel Lebenserfahrung hat, das sie sich mit Sexuellen Handlungen in Bilder ihre Brötchen verdienen darf, bzw. öffendlich im Internet oder sonst. Printmedien zeigen sollte?

Für mich persöhnlich gelten erst ab 25 Jährige als Erwachsen, und nicht mehr als Jugendliche.

Bis 16 als Kinder, ab 16 -25 als Jugendliche.

PS: Man kann es verbieten, aber verhindern kann man es nicht. Es gibt ja auch Rache Bilder von der Ex, und da halte ich eine verschärfte Gesetzgebung schon für sinnvoll.



--
C=64II, C=A500, C=A1200/030.
Man sollte weniger labern, dafür mehr die Verantwortung selbst in die Hand nehmen.

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11.11.2008, 19:51 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Begeisterter_Amiga_User:
wie soll ein richter sich dann das rechte bild machn wenn er mit sowas konfrontiert wird wo keinerlei angaben vorliegen über eine person die schon volljährig ist aber laut dem gesetz als minderjährig eingestuft werden kann.

Es geht in in diesem Teil des Gesetzes um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Machen wir die Gegenprobe. Ist ein verständiger Betrachter in jedem Fall in der Lage, kindlich wirkende Erwachsene von Minderjährigen sicher zu unterscheiden? Wohl kaum. Weil das so ist, wurde bereits in der Verangenheit versucht, bei öffentlicher Zugänglichmachung pornografischer Bilder von Kindern, diese Kinder als über 18-jährig auszugeben, um so einer Bestrafung zu entgehen.

Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig. Und ich denke, dabei sollte es auch bleiben.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010183.htm
Siehe Abs. 44 (die Randnummern rechts), Abs. 50 und Abs. 51.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 11.11.2008 um 19:52 Uhr geändert. ]

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11.11.2008, 20:13 Uhr

mir_egal
Posts: 561
Nutzer
MIST.

mich kotzt das jetzt schon an das ich jedesmal nach dem Ausweis gefragt werde wenn ich mir ne Schachtel Kippen holen will (seit den neuen Raucher-Humbug-Gesetzten, vorher hat nie einer gefragt) wärend sich irgendwelche Kiddies unbehelligt ihre Alko-Pops kaufen können. X(

Dann kann ich mir ja demnächst meinen Personalausweiß gleich auf die Stirn tätowieren.

jaja, die deutsche Regierung: "Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."


--
Bild: http://img129.imageshack.us/img129/2541/logoamiga3fp.jpg

A1SE

Ängstlich zu sinnen und zu denken, wie man es hätte tun können, ist das übelste, was man tun kann.

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11.11.2008, 20:35 Uhr

Alchemy
Posts: 784
[Benutzer gesperrt]
@mir_egal:

Deutschland ist ein Kontrolleti Land.
Damit müssen wir wohl Leben.

Ganz großes vorbild ist ja wie immer die USA.

Ein Industrieland küsst doch ein anderes Industrieland den Hintern.

George Orwells Roman wird doch immer mehr zur Realität.


Für Jürgen Wolf: Eigentlich Eric Arthur Blair: http://de.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman) :D


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11.11.2008, 21:38 Uhr

mir_egal
Posts: 561
Nutzer
Zitat:
Original von Alchemy:
George Orwells Roman wird doch immer mehr zur Realität.



Das Menschen-Mobbing-Ausschlachten das heutzutage auf der Welt abgeht, konnten sich nicht mal die krankesten SciFi-Autoren ausdenken.



--
Bild: http://img129.imageshack.us/img129/2541/logoamiga3fp.jpg

A1SE

Ängstlich zu sinnen und zu denken, wie man es hätte tun können, ist das übelste, was man tun kann.

[ Dieser Beitrag wurde von mir_egal am 11.11.2008 um 21:39 Uhr geändert. ]

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11.11.2008, 22:32 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Alchemy, mir_egal:

Mich kotzen Leute an, die nur um ihren persönlichen Frust abzulassen in Foren schreiben, ohne auch nur einen Hauch von Interesse am Thema zu haben.

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12.11.2008, 11:44 Uhr

mir_egal
Posts: 561
Nutzer
@Maja
;) :P
--
Bild: http://img129.imageshack.us/img129/2541/logoamiga3fp.jpg

A1SE

Ängstlich zu sinnen und zu denken, wie man es hätte tun können, ist das übelste, was man tun kann.

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12.11.2008, 12:02 Uhr

schluckebier
Posts: 1059
Nutzer
Zitat:
Original von Alchemy:
George Orwells Roman wird doch immer mehr zur Realität.


Wetten, dass du ihn nicht einmal gelesen hast?

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12.11.2008, 12:27 Uhr

Jinx
Posts: 2077
Nutzer
Noch viel schlimmer finde ich, dass mit dem neuen BKA-Gesetz die ärztliche Schweigepflicht abgeschafft werden soll. Die Schweigepflicht der Parlamentarier (oh Wunder) bleibt dagegen natürlich unangetastet.

Zitate (von Heise.de übernommen):
Wolfgang Bosbach - "Wir können es nicht zulassen, dass so viele Menschen ihr Wissen nicht weitergeben, auch wenn damit Menschenleben gerettet werden können"
Dieter Wiefelspütz - "Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein Arzt."

Speziell Meister Wiefelpütz wünsch ich mal ne richtig unangenehme Krankheit an den Hals. Mal sehen wie wichtig ihm sein Parlament dann noch ist. Davon abgesehen frage ich mich, wieviele konkrete Fälle es gab, bei denen allein das Schweigen eines Arztes bzw. ein Abhörverbot in dessen Praxis die Aufklärung eines Verbrechens verhindert haben. Diese Maßnahme ist einfach überflüssig, völlig überzogen und mit der Idee einer freiheitlichen, demokratischen Ordnung schlicht nicht vereinbar.
--
eMail: TheJinx@web.de
Homepage: http://www.TheJinx.de
Tales of Tamar-Seite: http://www.eonwes-halle.de

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12.11.2008, 15:56 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@DrNOP:
Du subsumierst falsch. Da steht nicht "vorrätig hält" und zack, ist der Satz zu Ende, sondern da steht "vorrätig hält um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen. Sprich, den ausschlaggebenenden Teil hast Du kurzerhand ignoriert,...
Es dürfte also vollkommen unkritisch sein, selbst wenn es die Bilder tatsächlich gibt und sie tatsächlich vorrätig gehalten werden. Es im zusammenspiel mit der Verwendung im Sinne von Nummer (1) und Nummer (2) wird eine Straftat daraus - und die begeht dann die hypothetische junge Frau, die Ihren Ex anschmieren will und der Ex bekommt überhaupt kein Problem.

Ciao,
Andreas.

P.S.: Auch dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar sondern lediglich meine Meinung.

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12.11.2008, 18:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Jinx:
Noch viel schlimmer finde ich, dass mit dem neuen BKA-Gesetz die ärztliche Schweigepflicht abgeschafft werden soll. Die Schweigepflicht der Parlamentarier (oh Wunder) bleibt dagegen natürlich unangetastet.

Wo ist der Link auf den Gesetzesenwurf, der nötig wäre sich selbst ein Bild davon zu machen, ob die Novellierung in der Hinsicht maßgebliche Veränderungen zum Istzustand enthält?
Zitat:
Zitate (von Heise.de übernommen):...
Sorry, Heise steht in Sachen Berichterstattung der BILD in nichts nach. Deren Artikel sind in der gleichen Weise mit der subjektiven Meinung des jeweiligen Redakteurs durchsetzt. Außerdem kann man mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten ohnehin nichts anfangen. Wenn Du dich schon auf Presseartikel beziehst, dann verlinke diese bitte auch. Evtl. sind dort auch noch weiterführende Links enthalten. Außerdem kann ein fehlender Quellnachweis bei Zitaten fremder Texte dem Betreiber von AN Ärger einhandeln.

Edit:
Der Gesetzentwurf wie heute vom Bundetag beschlossen:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf

Zitat:
"§ 20c Befragung und Auskunftspflicht

[...]

(2) Die befragte Person ist verpflichtet, Namen, Vorna- men, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staats- angehörigkeit anzugeben, soweit dies zur Erfüllung der dem Bundeskriminalamt nach § 4a Abs. 1 Satz 1 oblie- genden Aufgabe erforderlich ist. Eine weitergehende Auskunftspflicht besteht nur für die entsprechend den §§ 17 und 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen und entsprechend den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes für die dort bezeichne- ten Personen sowie für die Personen, für die gesetzliche Handlungspflichten bestehen, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.

(3) Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist. Die be- troffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren. Auskünfte, die gemäß Satz 2 er- langt wurden, dürfen nur für den dort bezeichneten Zweck verwendet werden."


Bundespolizeigesetz.

Strafprozessordung


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 12.11.2008 um 19:08 Uhr geändert. ]

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12.11.2008, 18:55 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
Es dürfte also vollkommen unkritisch sein, selbst wenn es die Bilder tatsächlich gibt und sie tatsächlich vorrätig gehalten werden.

Okay ... so weit kapiert.

Zitat:
Es im zusammenspiel mit der Verwendung im Sinne von Nummer (1) und Nummer (2) wird eine Straftat daraus - und die begeht dann die hypothetische junge Frau, die Ihren Ex anschmieren will und der Ex bekommt überhaupt kein Problem.
Das jedoch nicht. Inwiefern die Frau?

--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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12.11.2008, 19:06 Uhr

schluckebier
Posts: 1059
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von Andreas_B:
Es im zusammenspiel mit der Verwendung im Sinne von Nummer (1) und Nummer (2) wird eine Straftat daraus - und die begeht dann die hypothetische junge Frau, die Ihren Ex anschmieren will und der Ex bekommt überhaupt kein Problem.

Das jedoch nicht. Inwiefern die Frau?

Deswegen. :o)

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12.11.2008, 21:05 Uhr

Flinx
Posts: 1073
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Sorry, Heise steht in Sachen Berichterstattung der BILD in nichts nach. Deren Artikel sind in der gleichen Weise mit der subjektiven Meinung des jeweiligen Redakteurs durchsetzt.


Na, jetzt muß ich aber mal Heise verteidigen. Diesen Verlag mit Bild auf eine Stufe zu stellen, ist nicht in Ordnung.
Natürlich ist jeder beliebige ernsthafte Text mit der Meinung seines Autors durchsetzt, was aber auf die Bildtexte gerade nicht zutrifft. Die sind mit Klischees und bewußten Lügen durchsetzt, deren einziges Ziel ist, die Vorurteile möglichst vieler Leser zu bedienen.
Und bei den Heise-Redakteuren ist mir der subjektive Anteil nur recht, das sind nämlich anscheinend weitgehend kluge und nette Leute, wie ich Ende Oktober beim 25jährigen c't-Jubiläum auch persönlich feststellen konnte, da ich das Glück hatte, eine Einladung zu bekommen.



[ Dieser Beitrag wurde von Flinx am 12.11.2008 um 21:12 Uhr geändert. ]

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12.11.2008, 21:25 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Flinx:

Ich muss Heise nicht mögen, weil Du sie auf einer Feier von ihrer offiziellen Schokoladenseite erlebt hast. Mir gefällt deren Stil nicht. Angefangen von plakativen Headlines und nicht endend mit deplazierten Adjektiven im Text. Doch oft will schon die Überschrift eine Meinung vorgeben. Sowas gefällt mir nirgendwo. Ich möchte mich anhand von Informationen zur Sache informieren und nicht schon in der Überschrift und später noch im Text subtil beeinflusst werden. Meinungen von Readkteuren gehören in Kommentare, nicht in Meldungen. Berichterstattung hat neutral zu sein. So viel dazu.

Möchtest Du über diese Gesetzesänderung diskutieren?

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12.11.2008, 21:34 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Wegen der Sache mit "scheinjugendlich" müsste jetzt die Serie "Californication" eigentlich zumindest auf den Index.
Einer der Handlungsstränge dreht sich nämlich darum, dass die Hauptfigur ohne es zunächst zu wissen, Sex mit der 16-jährigen Tochter des neuen Freunds seiner Ex hat (und für die Wortklauber - dass er mit der Dame Sex hatte, weiß er natürlich, ihr Alter und ihren Namen erfährt er aber erst später)- wobei die Darstellerin der 16-jährigen afaik 22 (zumindest aber über 21 und damit auch nach amerikanischem Recht volljährig) ist.

Und wer sich das ankuckt, gilt jetzt bestimmt auch als pädophil :nuke:
--
God forgives - who forgives God ?

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12.11.2008, 21:45 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Ach Wolfman, wieder so typisch öffentlicher Dienst... ;)

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12.11.2008, 21:54 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@Maja:
Ich wollte mein Posting gerade noch um den Hinweis, dass ich damit nicht petzen wollte, ergänzen ;)
--
God forgives - who forgives God ?

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12.11.2008, 22:07 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
Nutzer
Auch wenn Wolfman das nicht so ganz ernst gemeint hat trifft es doch den Nagel auf den Kopf, denn solchen Stilblüten sind mit dem schwammigen Gesetzestext Tür und Tor geöffnet.

Wie gesagt, wo fängt "den Anschein erwecken" an. Wenn betreffende Person einen Lutscher leckend mit Schleifchen in Harr und Schultüte abgebildet ist, obwohl mehr als deutlich zu erkennen ist, daß die gute die 30er Marke schon hinter sich gelassen hat ?
Hier sollte mit sicherheit der Anschein erweckt werden, ist es somit strafbar ?


--
Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

Jetzt neuer, aber immer noch nicht interessanter: http://www.lemmink.joice.net

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12.11.2008, 22:52 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Nicht alles was konstruiert wird, ist auch ein Fall für den Staatsanwalt.

Leute, macht doch bitte die Augen auf. Ich habe oben auf dieses Urteil des BGH verlinkt, das sich mit genau dem Thema beschäftigt. Dieses Urteil stammt aus dem Jahre 2001! Die Änderung des Gesetzes folgt nur der gängigen Rechtsprechung. Da ist nichts Neues drin.

Und dann noch bitte den Unterschied zwischen "Hinterhof-Kinderpronografie" und einer TV-Serie überdenken, die berteits im Geltungsbereich dieser Rechtsprechung ausgestrahlt wird.

Ihr könnt RTL2 aber gern anzeigen, wenn ihr es genau wissen wollt. ;)

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12.11.2008, 23:47 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@Maja:

Ich habe die Serie eh schon auf AXN gesehen ;)
--
God forgives - who forgives God ?

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13.11.2008, 12:57 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
Pornografie von 14-18 war doch immer schon verboten oder?
Unter Pornografie versteht man nahaufnamen von Geschlechtsteilen
oder Geschlechtsverkehr.
D.h. FKK bilder sind z.B. legal.

Mit der Scheinminderjährigkeit haben die aber einen an der Waffel!
Ich besitze auch bilder von welchen mit einer kleinen Oberweite(über/oder 18), die soll ich jetzt löschen oder wie?


Oder einer meint meine 18 Jährige Freundin sehe aus wie 17 darf
ich uns nicht beim Sex Fotografieren oder Filmen?
Und vor Gericht wer soll nun bestimmen ob die aussieht wie 17?
Das ist wohl Ansichtssache.

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13.11.2008, 13:00 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@MaikG:
> darf ich uns nicht beim Sex Fotografieren oder Filmen?

Natürlich darf er (siehe oben) - erstaunlich, was in dieses Gesetz alles reininterpretiert wird,...


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