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22.11.2008, 18:41 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Camper:
Na klar entscheidet das die Behörde,

Und kein Arzt kann vorher wissen, wie diese Entscheidung aussehen wird. Darum sollte sich dazu auch kein Arzt äußern oder irgendwelche Sonderaktionen starten.
Zitat:
aber a) kommt letztenendes das Gutachten vom Arzt ! ;) und b) selbst wenn das nicht konform ist,
Warum sollte das Gutachten vom Arzt nicht "konform" gewesen sein? Okay, es könnte auch sein, dass dieser "kluge" Mann dir mit dem offenbar nicht geforderten EEG mehr geschadet als geholfen hat. Denn was an medizinischen Unterlagen vorhanden ist, das fließt auch in die Entscheidung der Behörde ein. Das lässt sich dann nicht mehr ungeschehen machen.
Zitat:
finde ich die ganze Situation nach wie vor sehr heavy und ich fühle mich verarscht.
Ich kann dir nur wünschen, dass Du dir für den Widerspruch kompetente Hilfe geholt hast. Ohne sachkundigen Anwalt kommt man da nicht weit.

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22.11.2008, 21:01 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Ich mach hier zwar schon wieder was ich eigentlich lassen sollte (nämlich Berufliches und Privates nicht mehr zu trennen), aber trotzdem:

@Camper:

Wenn die Rente höher als das bisherige Alg II war, ist natürlich weder aus der Richtung noch mit HLU oder GruSi mehr was drin.

Wohngeld wäre aber unter bestimmten Voraussetzungen (da das aber nicht meine Baustelle ist, kann ich da nichts Näheres dazu sagen) möglich.

Wenn die Rente niedriger ist, kommts drauf an:

Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer ist kein AlG II mehr möglich, aber evtl. Grundsicherung.

Bei voller Erwerbsminderung auf Zeit kommts drauf an, ob Du alleine wohnst (dann HLU) oder mit erwerbsfähigen zusammen (dann evtl. Sozialgeld)

Bei teilweiser Erwerbsminderung wäre wiederum AlG II/Sozialgeld zu prüfen.

Was die Ärzte angeht - tja, der Amtsarzt der Arbeitsagentur/Arge ist natürlich daran interessiert, dass der Proband arbeits/erwerbsunfähig ist, derjenige der Rentenversicherung wiederum, dass er arbeitsfähig ist...
--
God forgives - who forgives God ?



[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 22.11.2008 um 21:10 Uhr geändert. ]

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22.11.2008, 21:37 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Wolfman:

Mensch Beratung SA-abend. Das nenne ich doch mal Services.

Wenn hier nochmal einer über Beamte meckert, dann ist aber was los!

Da rauche ich mal Eine mit :smokin:
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.homepage.t-online.de/thumb.html

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22.11.2008, 22:23 Uhr

Murmel
Posts: 1457
Nutzer
Das ist wie die Leute die sich in den Talkshows outen "Ich arbeite schwarz" oder "ich bin doch nicht blöd und geh arbeiten" xD

Am Montag ist er seinen Job los weil ein übereifriger Kollege das gelesen hat ;)

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22.11.2008, 23:20 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@Murmel:
soviel Glück werde ich kaum haben ;)
--
God forgives - who forgives God ?

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23.11.2008, 01:55 Uhr

Camper
Posts: 373
Nutzer
Hi,
ich danke sehr für die Antwort und wollte dich nicht dazu nötigen.

Leider kenn ich die Antworten schon...


@Maja
Bitte nicht mit gefährlichem Halbwissen rumprahlen.

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23.11.2008, 02:18 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Zitat:
Original von Camper:
Hi,
ich danke sehr für die Antwort und wollte dich nicht dazu nötigen.


Hast Du nicht :)
(ich denke eh, dass es Dir wichtiger ist, Deine Gesundheit soweit herzustellen, dass Du wieder arbeiten kannst)

--
God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 23.11.2008 um 02:22 Uhr geändert. ]

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23.11.2008, 03:13 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Camper:
@Maja
Bitte nicht mit gefährlichem Halbwissen rumprahlen.

Wie war das mit der Unhöflichkeit, die Du mir unlängst vorgeworfen hattest? Beantworte Du mal lieber die Frage, mit welcher Begründung dir jeglicher Hinzuverdienst untersagt wird, anstatt pampig zu werden. Dann könnte man das evtl. nachvollziehen. Nur der Satz aus dem Bescheid der Rentenversicherung, aus dem hervorgeht, dass Du keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben darfst. Brauchst weder Namen noch Aktenzeichen zu erwähen.

Langsam habe ich nämlich den Eindruck, Du erzählst uns hier Märchen, um dich interessant zu machen, weil Du auf keine konkrete Frage konkrete Antworten lieferst.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.11.2008 um 03:21 Uhr geändert. ]

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23.11.2008, 03:55 Uhr

Camper
Posts: 373
Nutzer
Ich bin DIR keiner Rechenschaft schuldig!
Und was in dem Schreiben steht,geht dich einen feuchten Dreck an!

@Wolfman
Danke :)

[ Dieser Beitrag wurde von Camper am 23.11.2008 um 03:55 Uhr geändert. ]

Und hiermit klinke ich mich aus! Maja,irgendwann wirst du es auch noch begreifen,was an deinem Verhalten harkt.

[ Dieser Beitrag wurde von Camper am 23.11.2008 um 04:00 Uhr geändert. ]

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23.11.2008, 17:24 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Camper:

Voraussetzung für den Bezug einer Rente ist in jedem Fall die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren. Du hast dein Alter hier bereits mit 20 Jahren angegeben.

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24.11.2008, 23:22 Uhr

Camper
Posts: 373
Nutzer
Maja,dann hast du falsch recherchiert.
Das trifft auf Altersrente,aber nicht auf Erwerbsminderungsrente zu.
Und jetzt lass mich einfach in Ruhe mit deiner Art,die geht mir gehörig auf den Zeiger!
Das Zeug was du nimmst,muss ich wohl meiden.....

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25.11.2008, 06:38 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Camper:
> Das Zeug was du nimmst,muss ich wohl meiden.....

Um ehrlich zu sein macht es eher den Eindruck, dass _Du_ irgendein falsches Zeug rauchst,... Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum Du auf Majas Beiträge so gereizt reagierst.

Ciao,
Andreas.

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25.11.2008, 12:46 Uhr

Camper
Posts: 373
Nutzer
Weil es an Majas Art liegt,
die seit JAHREN an den Tag legt.
Mir reichts..over and out.

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25.11.2008, 19:35 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Camper:
Das trifft auf Altersrente,aber nicht auf Erwerbsminderungsrente zu.


Erfüllung der allgemeinen Wartezeit ist regelmäßig Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug jeder Form von Rente.

§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung defeniert teilweise und volle Erwerbsminderung und regelt, unter welchen Vorausetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht.

Zu beachten sind hier auch die die Wartezeit mindernden Zeiten gemäß Absatz 4 des Paragraphen.

Ausnahmen von der Regel zu Wartezeit und Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsminderungsrente definiert Absatz 5 des Paragraphen für jene Fälle, in denen die allgemeine Wartezeit als vorzeitig erfüllt betrachtet werden kann. Die Voraussetzungen für die vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit sind gegeben, wenn eine teilweise oder volle Erwerbsminderung eingetreten ist durch

einen Arbeitsunfall / Wegeunfall
oder
eine Berufskrankheit
oder
eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung
oder
einen politischen Gewahrsam.

Oder wenn eine volle Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Abschluss einer Berufsausbildung eingetreten ist und in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung min. 12 Pfichtbeiträge gezahlt wurden.

Alle, die keine der genannten Vorausetzungen erfüllen und vor Ablauf der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und dies auf Dauer bleiben, fallen unter die Regelung in Absatz 6 des Paragraphen.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 25.11.2008 um 19:35 Uhr geändert. ]

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26.11.2008, 11:08 Uhr

Camper
Posts: 373
Nutzer
DAS
klingt schon ganz anders,als deine bescheuerte Unterstellung:
"Langsam habe ich nämlich den Eindruck, Du erzählst uns hier Märchen, um dich interessant zu machen, weil Du auf keine konkrete Frage konkrete Antworten lieferst. "

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26.11.2008, 12:31 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Camper:
> klingt schon ganz anders,als deine bescheuerte Unterstellung:

Du solltest Dich mal etwas im Ton mäßigen, denn wer dauernd andere Leute dumm anmacht, der sollte nicht erwarten, mit Samthandschuhen angefasst zu werden.

Ciao,
Andreas.

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26.11.2008, 16:33 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Camper:

Insbesondere im Hinblick auf deine Angaben bezüglich deines Alters wirft das weitere, durchaus berechtigte Fragen bezüglich deiner Erzählung von einer vollen Erwerbsminderungsrente auf. Diese und die Frage nach der Begründung für ein komplettes Arbeitsverbot kannst nur Du beantworten. Es ist dein gutes Recht, dich der Beantwortung dieser Fragen zu verweigern. Dann aber wirst Du damit leben müssen, dass ich dir deine Story angesichts bekannter Fakten im Zusammenhang mit der Rechtslage nicht unbesehen glaube.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 26.11.2008 um 16:34 Uhr geändert. ]

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