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amiga-news.de Forum > Get a Life > DSL kündigen wegen Umzug [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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05.02.2009, 00:59 Uhr

Cj-Stroker
Posts: 1343
Nutzer
Hallo Zusammen


Ich werde in Kürze umziehen und habe mich mal vorab erkundigt, wie es nun mit einer Kündigung meines DSL-Vertrages bei Freenet aussieht.

Mir wurde mitgeteilt, daß ein Umzug nicht zur Kündigung des laufenden Vertrages berechtigt, da ich am neuen Wohnort ja erneut DSL bestellen kann (beinhaltet natürlich wieder volle 12 Monate Vertragslaufzeit).

Die Sache hat nur einen Haken: Am neuen Wohnort gibt es nur DSL light, was für mich eine absolute Katastrophe bedeuten würde, da ich bislang mit DSL6000 unterwegs war.

Mir schwebte Kabel Deutschland vor, was ich dann wohl knicken kann.
Selbst mit etwas langsamerem DSL hätte ich mich notgedrungen arangieren können, doch DSL light ist für mich ein absolutes No go !

Wie denkt ihr darüber?

Muß ich jetzt wirklich bei Freenet bleiben, obwohl die mir noch nicht einmal einen Ansatzweise vergleichbaren Anschluß am neuen Wohnort anbieten können?

P.S.: Es existiert dort auch noch kein Telefonanschluß.

Ich bin mal gespannt, wie ihr darüber denkt.

MFG

Cj-Stroker
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[ Dieser Beitrag wurde von Cj-Stroker am 05.02.2009 um 01:11 Uhr geändert. ]

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05.02.2009, 04:10 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
Auch wenn ich zum Eröffnungsbeitrag selbst nichts beitragen kann, möchte ich doch meine Erfahrungen zum Thema "Freenet und Kündigung trotz Verfügbarkeit (hier: derselben Leistung) von Freenet am neuen Wohnort" mitteilen:

Bis vor einer Weile warb Freenet mit der kulanzbasierten Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei Umzug, auch wenn Freenet am neuen Wohnort mit derselben Leistung verfügbar ist, und hob sich damit von den Mitbewerbern positiv ab. Diese Möglichkeit wollte ich 2007 nutzen, zumal meine damalige Recherche größtenteils auf Fälle stieß, in denen diese Kulanz anstandslos gewährt wurde. Der erste Teil meines darauf folgenden "Leidensweges" lässt sich hier nachlesen.
Das Ende vom Lied war, dass ich, obwohl ich alles richtig gemacht hatte, erst nach (von meiner ersten Kündigung aus gesehen) 2 weiteren bezahlten Monaten und beachtenswerten Telefon- und Portokosten außerordentlich gekündigt wurde (die Vertragslaufzeit war ohnehin fast rum). Zur abschließenden Begründung seitens Freenet hieß es, dass die beworbene außerordentliche Kündigungsmöglichkeit ohnehin nur kulanzbasiert sei und ich somit keinen Rechtsanspruch darauf habe. Klar, dass ich unter diesen Umständen auf Rechtsmittel verzichtete und klein beigab. Das wäre dann eher ein Fall für die Wettbewerber gewesen, wegen Wettbewerbsverzerrung zu klagen ;-)

Fazit:
1. Ein unterschriebener Rückschein ist kein Beleg für gar nichts.
2. Was nicht in den AGB steht, gilt nicht, auch wenn damit groß geworben wird.
3. Auf Kulanz sollte man sich nicht verlassen, egal, wie oft es vorher funktioniert hat.

Mittlerweile bereue ich fast meine Empfehlung für Freenet, die ich vor vielen Jahren hier im Forum gab.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 05.02.2009 um 04:44 Uhr geändert. ]

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05.02.2009, 07:09 Uhr

Fixi
Posts: 344
Nutzer
Hier gibts ein Forum dazu:

http://www.dsl-forum.de/

Da kann man Dir bestimmt mehr sagen. Ich selbst nutze auch Freenet (bereits mein 2.Vetrag dort) und war bisher immer zufrieden. Trotz der Horrormeldungen dort im Forum. Gut ich wurde bisher von Störungen verschont und das mit dem Umzug steht bei mir auch in diesem Jahr an. Allerdings werde ich hier in der Stadt wohnen bleiben, so dass dort auch Freenet Komplett zur Verfügung stehen wird. Wie das genau bei Dir jetzt aussieht kann ich Dir leider nicht sagen. Wie gesagt probier mal Dein Glück um DSL Forum!

Zur Not würd ich mal auf der Verbraucherzentrale nachfragen ob das rechtens ist. Eine Beratung nach Terminvereinbarung kostet ca 20 Euro!
Wenns ne Möglichkeit gibt aus dem Vertrag rauszukommen wird man Dir das dort sagen. Dann bekommst Du sogar ein Schreiben und oftmals bewirkt das Wunder beim Anbieter!


[ Dieser Beitrag wurde von Fixi am 05.02.2009 um 07:12 Uhr geändert. ]

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05.02.2009, 09:27 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
Zitat:
Original von Cj-Stroker:
Mir wurde mitgeteilt, daß ein Umzug nicht zur Kündigung des laufenden Vertrages berechtigt, da ich am neuen Wohnort ja erneut DSL bestellen kann (beinhaltet natürlich wieder volle 12 Monate Vertragslaufzeit).

Das ist ein Widerspruch:

Entweder du mußt deinen bestehenden Vertrag nicht kündigen weil du ihn am neuen Wohnort weiternutzen kannst (dann mußt du aber auch keinen neuen beantragen), oder du mußt an deinem neuen Wohnort einen neuen Vertrag abschließen (mit den 12 Monaten Mindest...).

Wenn du es so machst wie du hier berichtest hast du am Ende ZWEI Verträge: Deinen alten, und den neu beantragten mit der Mindestvertragslaufzeit.


Mir ist das völlig neu, daß ein Umzug nicht zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Mir selbst stellte sich diese Frage noch nicht, aber einige Bekannte haben bei ihren Umzügen jeweils ihre Verträge gekündigt und am neuen Wohnort einen anderen Anbieter genommen. Der einzige Fall wo das tatsächlich nicht geht ist, wenn du innerhalb deines Wohnortes umziehst.
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05.02.2009, 10:49 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Cj-Stroker:
Normalerweise berechtigt ein Umzug nicht zur außerordentlichen Kündigung. Du solltest Dich an Freenet wenden und um eine Kulanzlösung bitten.

> Mir schwebte Kabel Deutschland vor, was ich dann wohl knicken kann.

Naja, müsstest Du halt zwei Verträge zahlen und nur einen Nutzen. Für ein paar Monate Übergangszeit müsste man halt mal in den sauren Apfel beißen.

Ciao,
Andreas.

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05.02.2009, 11:02 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von Cj-Stroker:
Mir wurde mitgeteilt, daß ein Umzug nicht zur Kündigung des laufenden Vertrages berechtigt, da ich am neuen Wohnort ja erneut DSL bestellen kann (beinhaltet natürlich wieder volle 12 Monate Vertragslaufzeit).



Zitat:
Die Sache hat nur einen Haken: Am neuen Wohnort gibt es nur DSL light, was für mich eine absolute Katastrophe bedeuten würde, da ich bislang mit DSL6000 unterwegs war.
Mal abgesehen vom technischen, das DSL-light sehr wohl zum Surfen völlig ausreichend ist (macht kaum einen Unterschied zum 6000er), allerdings beim Download entsprechend weniger Spaß macht, würde ich das in deinem Fall nicht akzeptieren.
Was ich auf die Schnelle herausfinden konnte, die Telekom bietet DSL-light offiziell nicht an. Ist nur eine Fall-back Lösung. Hast du einen Vollanschluß bei freenet oder nur Reseller?

Was in deinem Fall rechtlich machbar ist, können wir nicht beurteilen, das hängt von den AGBs freenets ab, dem Kleingedruckten in deinem Vertrag, usw. ...

Ein Argument könnte die garantierte Mindestgeschwindig sein.

bye, ylf

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05.02.2009, 12:04 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:

Mir ist das völlig neu, daß ein Umzug nicht zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.


Ist abhängig von den AGBs, aber prinzipiell berechtigt das nicht automatisch eine Kündigung. Dann muss man eben den Restbetrag auf einmal zahlen. Aber normalerweise ist der Anbieter ja an Kundenbindung interessiert, erog ist ein Umzug ein "freundlicher" Dienst. Der kann aber unterschiedlich geregelt sein.
Entweder verlängert sich die Zeit nicht um weiter 12-24 Monate, dann muss man meist aber alle Gebühren der "Ummeldung" (die für den Anbieter formal wirklich Ab und Anmeldung ist) tragen. oder man verpflichtet sich für eine verlängerte Laufzeit und der Anbieter übernimmt aus "Kulanz" die Gebühr.

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05.02.2009, 14:41 Uhr

Mad_Dog
Posts: 1944
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Hallo allerseits,

Genau wegen so einem Sch*** hab ich bei meinem DSL-Vertrag auf kurze Kündigungsfrist (zwei Wochen vor Ende des Monats) geachtet. Solche Knebelverträge mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit kommen mir (auch bei Handy-Verträgen) nicht mehr in's Haus. Da habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht: Gekündigt und dann die Restlaufzeit plus "Vertragsstrafe" zahlen müssen. Nie wieder!

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05.02.2009, 15:39 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Mad_Dog:
Hallo allerseits,

Genau wegen so einem Sch*** hab ich bei meinem DSL-Vertrag auf kurze Kündigungsfrist (zwei Wochen vor Ende des Monats) geachtet. Solche Knebelverträge mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit kommen mir (auch bei Handy-Verträgen) nicht mehr in's Haus. Da habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht: Gekündigt und dann die Restlaufzeit plus "Vertragsstrafe" zahlen müssen. Nie wieder!

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Wieso muss man eine Vertragsstrafe zahlen wenn man die Restlaufzeit ganz normal bezahlt?
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05.02.2009, 15:49 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Cj-Stroker:

Aus den AGB zu freenetDSL:
"13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt."

Grundlage dieses Rechtes:
"§ 626 BGB
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
Titel 8 (Dienstvertrag)


(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."


Ferner aus den AGB zu freenetDSL:
"13.6 Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor,
wenn der Nutzer seinen DSL-Anschluss vor Ablauf des freenetDSL Tarifs kündigt. Dies rechtfertigt nur dann eine außerordentliche Kündigung, wenn der DSL-Anschluss aus technischen oder sonstigen, nicht in der Person des Nutzers liegenden Gründen, diesem nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann."


Offenbar setzt freenet voraus, ein Umzug sei als ein in der Person des Nutzers liegender Grund zu werten. Das wäre IMHO mit dem BGB nicht vereinbar.

Lege freenet deine Gründe für die Kündigung dar und warum Du von einem freenet-Tarif am neuen Wohnwort absiehst. Bitte dabei höflich um eine Kulanzlösung. Beides solltest Du schriftlich per Einschreiben mit Rückschein tun und eine angemessen Frist zur Beantwortung setzen 2 Wochen). Legt freenet sich daraufhin quer oder lässt die Frist zur Beantwortung reaktionslos verstreichen, ziehe einen Anwalt hinzu, der sich mit Vertragsrecht auskennt.


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 05.02.2009 um 16:50 Uhr geändert. ]

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05.02.2009, 18:09 Uhr

Mad_Dog
Posts: 1944
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Zitat:
Original von AndreasM:

Wieso muss man eine Vertragsstrafe zahlen wenn man die Restlaufzeit ganz normal bezahlt?


Alles schon erlebt. Z.B. bei Handyverträgen. Da wird dann in etwa so argumentiert: "Sie bezahlen zwar die Grundgebühr bis zum Ende, aber uns gehen die Gesprächsgebühren, die sie ansonsten verbraucht hätten, flöten. Also schätzen wir ab, was uns da entgangen ist und Sie als Kunde müssen das bezahlen".

Wie auch immer. Ich hab kein Bock auf solche Knebelverträge mehr. Fertig aus.


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05.02.2009, 18:15 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Mad_Dog:
Zitat:
Original von AndreasM:

Wieso muss man eine Vertragsstrafe zahlen wenn man die Restlaufzeit ganz normal bezahlt?


Alles schon erlebt. Z.B. bei Handyverträgen. Da wird dann in etwa so argumentiert: "Sie bezahlen zwar die Grundgebühr bis zum Ende, aber uns gehen die Gesprächsgebühren, die sie ansonsten verbraucht hätten, flöten. Also schätzen wir ab, was uns da entgangen ist und Sie als Kunde müssen das bezahlen".

Wie auch immer. Ich hab kein Bock auf solche Knebelverträge mehr. Fertig aus.


Nette Argumentation von dem Anbieter. Sowas hätt ich auch mal gerne :) Und der Richter würde nen Lachanfall bekommen :)

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05.02.2009, 18:25 Uhr

Mad_Dog
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Zitat:
Original von AndreasM:
Und der Richter würde nen Lachanfall bekommen :)


Dein Vertrauen in den deutschen "Rechtsstaat" grenzt fast schon an kindliche Naivität.

"Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."

Wohl noch nicht so viel Erfahrung mit deutschen Gerichten gemacht, was? ;) Du würdest nen Vogel bekommen...

Bild: http://www.birteff.de/Pinocchio/Episoden/11-Richter.jpg

Affentheater! Domestizierte Primaten in schwarzen Roben.

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[ Dieser Beitrag wurde von Mad_Dog am 05.02.2009 um 18:36 Uhr geändert. ]

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05.02.2009, 18:39 Uhr

DrNOP
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Zitat:
Original von Maja:
"13.6 Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Nutzer seinen DSL-Anschluss vor Ablauf des freenetDSL Tarifs kündigt.

Ähm, bitte!? Die schließen von vornherein JEDEN Grund für eine außerordentliche Kündigung aus, falls die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist?? Na wenn das mal rechtens ist ... 8o
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05.02.2009, 19:23 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Mad_Dog:
Zitat:
Original von AndreasM:
Und der Richter würde nen Lachanfall bekommen :)


Dein Vertrauen in den deutschen "Rechtsstaat" grenzt fast schon an kindliche Naivität.

"Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."

Wohl noch nicht so viel Erfahrung mit deutschen Gerichten gemacht, was? ;) Du würdest nen Vogel bekommen...


Doch, leider schon zuviel Erfahrung mit den Gerichten.

Aber solche Argumente eines Anbieters sind Idiotie. Würd gerne mal so nen Rechtsstreit haben :)


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05.02.2009, 20:14 Uhr

Mad_Dog
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Zitat:
Original von AndreasM:

Doch, leider schon zuviel Erfahrung mit den Gerichten.

Aber solche Argumente eines Anbieters sind Idiotie. Würd gerne mal so nen Rechtsstreit haben :)


So gesehen hast Du natürlich auch wieder Recht. So ein Affentheater kann zwar teuer, aber auch unterhaltsam sein - und für Eintrittskarten zu einem guten Theaterstück ist so mancher gerne bereit, mal tief in die Tasche zu greifen, denn man gönnt sich ja sonst nichts. ;)



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05.02.2009, 20:21 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von DrNOP:
Ähm, bitte!? Die schließen von vornherein JEDEN Grund für eine außerordentliche Kündigung aus, falls die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist??

Du hast es erfasst. Darüber hinaus wollen sie Verbraucherrechte bescheiden, indem sie vorzeitige Kündigungen aus wichtigem Grund nur akzeptieren wollen, wenn dieser Grund nicht vom Kunden verursacht wurde; wo sich extrem viel hineininterpretieren lässt. Oder deutlicher, wer während der Vertragslaufzeit ins Häuschen im Grünen zieht und dort kein DSL zur Verfügung steht, der soll selbst Schuld sein und freenet soll weiter kassieren können.
Zitat:
Na wenn das mal rechtens ist ... 8o
Ich würde sagen, nicht in einem Fall der obigem Beispiel entpricht. Ich denke nicht, dass freenet-Kunden bei der Wahl des neuen Wohnortes dafür Sorge tragen müssen, dass auch dort freenet mit vergleichbarer Leistung genutzt werden kann. Das ist aber nur meine persönliche Meinung, die sich aus meiner Erfahrung mit dem Thema Zumutbarkeit in der Rechtsprechung ergibt. Vor Gericht wäre man, wie auf hoher See, im Einzelfall auch dabei wieder in Gottes Hand, denn dann kommt es auf jedes Detail an. Fachlich versierte Anwälte können die Sachlage im Einzelfall beurteilen und abschätzen wie hoch bei einer Klage die Aussicht auf Erfolg wäre.

@Andreas_M

Stichwort Vertragsstrafe am Beispiel Immobiliendarlehen:
Wurde kein Sondertilgunsrecht vereinbart und soll während der Zinsbindungsfrist eine außerordentliche Tilgung erfolgen, ist der Darlehensgeber berechtigt, neben Bearbeitungsgebühren auch einen Teil der ihm dadurch entgangenen Zinsen in Rechnung zu stellen. Währen der vereinbarten Zindsindungsfrist ist im Übrigen auch hier in der Regel nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB möglich. Womit z. B. ein Verkauf und Tilgung des gesamten Restdarlehens mit einem Teil des Kaufpreises regelmäßig nur dann möglich ist, wenn als unzmutbar betrachtet werden kann, die Immobilie zu behalten.

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06.02.2009, 00:21 Uhr

Cj-Stroker
Posts: 1343
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@ylf

Zitat:
Hast du einen Vollanschluß bei freenet oder nur Reseller?

Reseller. Also nur DSL Tarif. Der Anschluß kommt von der Telekom.

Übrigens hat mein Bruder im selben Ort DSL light und die Geschwindigkeit ist auch beim Surfen bedeutend langsamer. Und nein, es liegt nicht an seinem Rechner, da mein Notebook beide Leitungen schon getestet hat. ;)

@All

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich am neuen Wohnort keinen Telefonanschluß habe. Bin ich einem Reseller gegenüber verpflichtet einen Telefonanschluß anzumelden?

Das Ganze entmutigt schon ein wenig. Laut AGB liegen meine Chancen ja nahe Null. :(

MFG

Cj-Stroker
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[ Dieser Beitrag wurde von Cj-Stroker am 06.02.2009 um 00:22 Uhr geändert. ]

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06.02.2009, 00:41 Uhr

Cj-Stroker
Posts: 1343
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Hi All

und hier noch die Antwort von Freenet:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Schlick,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.02.2009.

Hinsichtlich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass ein Umzug generell nicht zu einer vorzeitigen Auflösung Ihres freenetDSL Vertrages berechtigt.

Sie haben die Möglichkeit, freenetDSL an Ihrem neuen Wohnort neu zu beantragen. Sollte freenetDSL an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar sein, werden wir Ihren aktuellen Vertrag ohne Folgekosten vorzeitig beenden.

Bitte senden Sie uns für die Bearbeitung Ihres Umzugs eine Ummeldebestätigung zu.

Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen und stehen Ihnen bei weiteren Fragen unter den genannten Servicenummern gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr freenet Service-Team



MFG

Cj-Stroker
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06.02.2009, 02:06 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@Cj-Stroker:
> Die Sache hat nur einen Haken: Am neuen Wohnort gibt es nur DSL light,

Bei der Telekom ja. Bei Anbietern mit ratenadaptiver Schaltung, etwa Freenet, ist mehr möglich, im Optimalfall immerhin ca. 3,5 MBit/sec. Das wäre noch nicht super, aber m.E. erträglich.
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[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 06.02.2009 um 02:07 Uhr geändert. ]

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06.02.2009, 12:30 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Stichwort Vertragsstrafe am Beispiel Immobiliendarlehen:
Wurde kein Sondertilgunsrecht vereinbart und soll während der Zinsbindungsfrist eine außerordentliche Tilgung erfolgen, ist der Darlehensgeber berechtigt, neben Bearbeitungsgebühren auch einen Teil der ihm dadurch entgangenen Zinsen in Rechnung zu stellen. Währen der vereinbarten Zindsindungsfrist ist im Übrigen auch hier in der Regel nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB möglich. Womit z. B. ein Verkauf und Tilgung des gesamten Restdarlehens mit einem Teil des Kaufpreises regelmäßig nur dann möglich ist, wenn als unzmutbar betrachtet werden kann, die Immobilie zu behalten.


Das ist auch was ganz anderes. In den Vertrag hat man vereinbart das Ich bis zum Ende der Laufzeit X Euro an Zinsen zahlen. Ist klar das der Vertragspartner darauf bestehen kann.

Beim nem Handyvertrag ist das nicht so. Nur weil ich nen Handyvertrag habe heisst das noch lange nicht das ich ihn auch benutzen muss. Ich kann das Handy auch nur dazu nutzen um angerufen zu werden. Man unterschreibt keinen Vertrag das man das Handy auch benutzen muss.

Anders natürlich bei Verträgen mit Mindestumsätzen. Da kann natürlich der Anbieter verlangen das man bei einer vorzeitigen Kündigung trotzdem die Mindestumsätze bis zum Vertragsende begleicht.

Aber zum eigentlichen Thema.

Ob ein Umzug wirklich ein ausserordendlicher Kündigungsgrund ist... keine Ahnung. Wenn nichts vertraglich dazu (AGB oder so) vereinart ist wäre ich mir da nicht so sicher. Der Anbieter kann ja nichts dafür das sein Kunde aus seinem Einzugsgebiet wegzieht. Wogegen der Kunde (ja, es gibt sicher auch Gründe wo er nichts dafür kann) schon eher Einfluß darauf hat wenn er die Wohnung wechselt.

@Cj-Stroker

Die Antwort von Freenet finde ich fair.
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06.02.2009, 18:11 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von AndreasM:
Das ist auch was ganz anderes. In den Vertrag hat man vereinbart das Ich bis zum Ende der Laufzeit X Euro an Zinsen zahlen. Ist klar das der Vertragspartner darauf bestehen kann.

Beim nem Handyvertrag ist das nicht so.

Wieso sollte es da anders sein? Was dem Einen die Zinsbindungsfrist und die Zinsen sind, sind dem Anderen die Mindestvertragslaufzeit und die Grundgebühr. Immobiliendarlehen und Handyvertrag nehmen sich gegenseitig nichts. Das sind beides Dienstverträge mit festgeschriebenem Entgelt und das hat man erst mal grundsätzlich zu zahlen.
Zitat:
Nur weil ich nen Handyvertrag habe heisst das noch lange nicht das ich ihn auch benutzen muss. Ich kann das Handy auch nur dazu nutzen um angerufen zu werden. Man unterschreibt keinen Vertrag das man das Handy auch benutzen muss.
Richtig. Du bist allerdings grunsätzlich dazu verpflichtet, für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit die Grundgebühr zu zahlen.
Zitat:
Anders natürlich bei Verträgen mit Mindestumsätzen. Da kann natürlich der Anbieter verlangen das man bei einer vorzeitigen Kündigung trotzdem die Mindestumsätze bis zum Vertragsende begleicht.
Mindestumsatz und Grundgebühr sind bei dem Thema bliebig austauschbar. Aus vereinbarter Laufzeit x monatliches Entgelt ergibt sich die Gesamtforderung des Betreibers an den Kunden.

Zitat:
Aber zum eigentlichen Thema.

Ob ein Umzug wirklich ein ausserordendlicher Kündigungsgrund ist... keine Ahnung.

Kommt drauf an, ob für den Kunden ein Weiterführen des Vertrages zumutbar ist.
Zitat:
Wenn nichts vertraglich dazu (AGB oder so) vereinart ist wäre ich mir da nicht so sicher.
Nicht alles was in AGB steht ist auch rechtens.
Zitat:
Der Anbieter kann ja nichts dafür das sein Kunde aus seinem Einzugsgebiet wegzieht.
Oooch..., der Arme... ;)
Zitat:
Wogegen der Kunde (ja, es gibt sicher auch Gründe wo er nichts dafür kann) schon eher Einfluß darauf hat wenn er die Wohnung wechselt.
Und umziehen darf man diesem Land wann man will und wohin man will. Ob man als freenet-Kunde wohl verplfichtet ist, bei der Wahl des neuen Wohnortes darauf zu achten, dass freenet dort verfügbar ist? Ich denke nicht.
Zitat:
Die Antwort von Freenet finde ich fair.
Immerhin klingt sie schon moderater als die AGB. Richtet sich aber nur nach geltendem Recht. Als Nettigkeit oder besonderes Entgebenkommen würde ich das nicht betrachten.

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06.02.2009, 18:35 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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[quote]
Original von Maja:
Zitat:
Und umziehen darf man diesem Land wann man will und wohin man will. Ob man als freenet-Kunde wohl verplfichtet ist, bei der Wahl des neuen Wohnortes darauf zu achten, dass freenet dort verfügbar ist?

Natürlich nicht. Aber gibt das einem automatisch das Recht einen Vertrag zu brechen? Das weiss ich eben nicht. Mit Google hab ich dazu keine Infos gefunden.

Zitat:
Immerhin klingt sie schon moderater als die AGB. Richtet sich aber nur nach geltendem Recht. Als Nettigkeit oder besonderes Entgebenkommen würde ich das nicht betrachten.

Geltendes Recht? In welchen Gesetz steht das ein Umzug dazu berechtigt das man seinen Vertrag nicht mehr erfüllen muss?
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07.02.2009, 00:59 Uhr

Cj-Stroker
Posts: 1343
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@CarstenS
Zitat:
Bei der Telekom ja. Bei Anbietern mit ratenadaptiver Schaltung, etwa Freenet, ist mehr möglich, im Optimalfall immerhin ca. 3,5 MBit/sec. Das wäre noch nicht super, aber m.E. erträglich.
Davon höre ich jetzt zum ersten mal. Wenn richtiges DSL drin wäre, dann könnte ich ja damit leben. Mir geht es eben nur um das Ultralahme DSL light. Das ist nun wirklich kein Ersatz.

Ich kenne in dem Ort allerdings ziemlich viele Leute (damaliger Heimatort) und da gibt es Niemanden, der mehr als DSL Light hat. Im hinteren Drittel des Ortes gibt es sogar gar keine Anbindung.

Interessant wär halt Kabel Deutschland gewesen, was dort komplett verfügbar ist.

@All

Gibt es wirklich keine Möglichkeit da irgendwie rauszukommen?
Ist es ernsthaft zumutbar, daß man einen Vertrag aufrechterhalten muß, obwohl die erbrachte Leistung mit der Vorherigen nicht mal ansatzweise vergleichbar ist?

Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun?

MFG

Cj-Stroker
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07.02.2009, 01:46 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@Cj-Stroker:
> Davon höre ich jetzt zum ersten mal.

Ist aber so. Entscheidend ist der Dämpfungswert, den du eventuell über einen Provider in Erfahrung bringen kannst. Wenn der bekannt ist, lässt sich eine genauere Aussage treffen, was in der Praxis möglich ist.

> Ich kenne in dem Ort allerdings ziemlich viele Leute (damaliger
> Heimatort) und da gibt es Niemanden, der mehr als DSL Light hat.

Also diese Bezeichnung gibt es sowieso nur bei der Telekom - fast alle anderen Anbieter schalten ratenadaptiv, und wie hoch die Geschwindigkeit ist, hängt wie gesagt v.a. von der Dämpfung ab. Hier findest du eine Übersicht: http://de.wikipedia.org/wiki/DSL#Erreichbare_Datenraten_bei_.C3.BCberregionalen_DSL-Netzbetreibern_bei_gegebener_Leitungsd.C3.A4mpfung
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[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 07.02.2009 um 01:48 Uhr geändert. ]

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07.02.2009, 07:24 Uhr

mk
Posts: 611
[Benutzer gesperrt]
@CarstenS:
> Ist aber so. Entscheidend ist der Dämpfungswert, den du eventuell über einen Provider in Erfahrung bringen kannst.

Und Du kannst mit diesen Wert(en) ganz fürchterlich böse reinfallen!

Die bei der Abfrage für einen neu zu erstellenden (DSL) Anschluss üblicherweise angegebenen /ausgemessenen Werte kommen und gelten erst mal NUR für die Telekom (und reine Wiederverkäufer Anbieter ohne eigene Hardware)!

Diese Werte gelten aber KEINESFALLS auch immer für andere Anbieter, sondern können bei letzteren gewaltig SCHLECHTER liegen!

Hintergrund:
In der letzten Zeit wurden von der Telekom etliche neue (DSL) Unterverteiler (viel näher am Kunden!) errichtet, die NICHT mit den bisherigen Telefon-Gegenstationen (Übergabe /Anschlusspunkten für andere Anbieter) identisch sind!
Um also die neuern kürzeren Wege nutzen zu können, müssten in solchen Fällen andere Anbieter auch selbst erst mal neue (eigene) Leitungen sehr hoher Bandbreite zu den neuen Unterverteilern legen und dort neue eigene Übergabepunkte errichten. (Aufwendig und teuer!)

In Folge dessen gibt es nun in etlichen Fällen (betrifft in der Regel Gebiete ausserhalb Ballungszentren /Städten) neue kurze (DSL) Wege (NUR) für direkte und indirekte (Wiederverkäufer) Telekom Kunden.
Und beim gleichen Kunden wesentlich längere Kabellängen mit dementsprechend weitaus geringeren DSL-Raten für andere Anbieter!

Der Unterschied wird in solchen Fällen meist auch wirklich richtig gravierend (etwa 16MB/s zu 768kB/s) sein, weil anderenfalls neue Unterverteiler sich gar nicht erst lohnen würden.

Wer also bei Neuanschluss nicht Telekom Kunde werden und trotzdem sicher gehen will, die zunächst ausgemessene /angegebenen Rate auch (in etwa) zu erhalten, sollte sich schriftlich eine Mindestrate zusichern lassen!
Ein einmal unterschriebener Vertrag mit "BIS ZU 16MB", meist auch noch mit zweijahriger Vertragsbindung (die Anbieter lassen sich die "kostenlose Hardware" natürlich darüber trotzdem bezahlen), macht nur Ärger, wenn dann zum Beispiel nur 768kB/s herauströpfeln (können).

--
so long Mario

[ Dieser Beitrag wurde von mk am 07.02.2009 um 10:16 Uhr geändert. ]

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07.02.2009, 09:32 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Cj-Stroker:
> Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun?

Aufgrund des Komforts (Geschwindigkeit) Kabel Deutschland nehmen und Freenet bezahlen aber nicht nutzen.

> Gibt es wirklich keine Möglichkeit da irgendwie rauszukommen?

Auszuschließen ist das natürlich nicht, dass Dich ein Jurist aus Deinem bestehenden Vertrag herauspauken könnte, aber letztlich bist Du umgezogen, da kann Freenet nun wirklich nichts zu. Zudem Freenet doch wirklich fair ist: Du bleibst weiter bei Freenet, wenn DSL verfügbar ist und _aus_Kulanz_ lassen sie Dich aus Deinem Vertrag heraus, wenn es nicht verfügbar ist.
Ehrlich gesagt finde ich es sogar etwas unverschämt, da noch mehr zu fordern, denn immerhin hast Du einen Vertrag mit dem Unternehmen, dessen Details - also auch der Umzugsfall - Dir _vor_ Abschluss bekannt waren. Hättest Du halt nicht abschließen sollen, wenn Dir die Details nicht gefallen.

> Bin ich einem Reseller gegenüber verpflichtet einen
> Telefonanschluß anzumelden?

Natürlich nicht, aber bezahlen musst Du den Reseller dann trotzdem. Warum solltest Du also dann den Telefonanschluss nicht auch anmelden?

Ciao,
Andreas.

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07.02.2009, 16:30 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Cj-Stroker:

@All

Gibt es wirklich keine Möglichkeit da irgendwie rauszukommen?
Ist es ernsthaft zumutbar, daß man einen Vertrag aufrechterhalten muß, obwohl die erbrachte Leistung mit der Vorherigen nicht mal ansatzweise vergleichbar ist?


Ich weiss es nicht wirklich, kanns mir aber nicht vorstellen. Durch dem Umzug verschuldest Du meiner Meinung nach selbst das Du Freenet nicht mehr nutzen kannst. Ist aus meiner Sicht reine Kulanz wenn Freenet nicht auf den Vertrag besteht. Ausser es steht irgendwo in den Vertragsbedingungen drinnen das Du dann nen Sonderkünidgungsrecht hast.

Zitat:
Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun?

Freenet hat dir ja an sich schon mal posetiv geantwortet. Ich würde nochmal freundlich nachfragen wie es ausschaut wenn die DSL Leitung am neuen Wohnort langsamer ist als deine jetzige. Vielleichtmachst Du dir die ganze Zeit nen Kopf für nichts :)
--
Andreas Magerl
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07.02.2009, 17:23 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Natürlich nicht. Aber gibt das einem automatisch das Recht einen Vertrag zu brechen? Das weiss ich eben nicht. Mit Google hab ich dazu keine Infos gefunden.

Es gibt kein automatisches Recht, einen Vertrag zu brechen.

Zitat:
Geltendes Recht? In welchen Gesetz steht das ein Umzug dazu berechtigt das man seinen Vertrag nicht mehr erfüllen muss?
Auch ein Umzug berechtigt nicht automatisch zur außerordentlichen Kündigung durch den Nutzer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Nutzer aber im Einzelfall dennoch zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages berechtigt sein. Das geht aus § 626 BGB hervor, dessen Worltaut ich oben wiedergegeben habe. Lies Absatz 1.

Aber: Die Frist zur Kündigung aus wichigem Grund wäre bereits verstrichen, sofern Cj-Stroker jetzt schon länger als 2 Wochen weiß, wie es sich am neuen Wohnort mit freenet DSL verhält.

Zitat:
Original von AndreasM:
Durch dem Umzug verschuldest Du meiner Meinung nach selbst das Du Freenet nicht mehr nutzen kannst.

Entschuldigung? Muss man als freenet-Kunde jetzt also doch bei Umzug darauf achten, dass auch dort freenet als ISP verfügbar ist? Eben hast Du noch was anderes gesagt...
Zitat:
Ist aus meiner Sicht reine Kulanz wenn Freenet nicht auf den Vertrag besteht.
Vorausgesetzt am neuen Wohnort kann überhaupt freenet als ISP genuzt werden. Deshalb bieten sie ihm ja eine schadlose Auflösunge des Vertrages an, sofern freenet am neuen Wohnort nicht verfübar ist. Noch mal. Das ist keine Kulanz. Damit halten sie sich nur an geltendes Recht.
Zitat:
Ausser es steht irgendwo in den Vertragsbedingungen drinnen das Du dann nen Sonderkünidgungsrecht hast.
Das im obigen Absatz Erwähnte muss in keinem Vertrag stehen.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 07.02.2009 um 17:32 Uhr geändert. ]

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07.02.2009, 17:53 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Entschuldigung? Muss man als freenet-Kunde jetzt also doch bei Umzug darauf achten, dass auch dort freenet als ISP verfügbar ist?

Nö, aber ist Freenet schuld das der Kunde einen Vertrag abschliesst aber nicht darauf achtet ob er diesen in der Zukunft auch nutzen kann?

Zitat:
Eben hast Du noch was anderes gesagt...

Wo hab ich etwas anderes gesagt?

Ich sag die ganze Zeit schon das der Kunde den Vertrag bricht und nicht Freenet.

Zitat:
Vorausgesetzt am neuen Wohnort kann überhaupt freenet als ISP genuzt werden. Deshalb bieten sie ihm ja eine schadlose Auflösunge des Vertrages an, sofern freenet am neuen Wohnort nicht verfübar ist. Noch mal. Das ist keine Kulanz. Damit halten sie sich nur an geltendes Recht.

Die Frage ist ob es wirklich in diesem Fall geltendes Recht wäre. Der § ist wie so oft extrem schwammig geschrieben. Freenet kann argumentieren das die monatlichen Gebühren auf eine 2 Jahres Kalkulation berechnet haben. Und dann wirds schon wieder eng für den Kunden. Es kommt dann darauf welche Rechte man höher ansieht. Die des Kunden oder die des Anbieters.

Wobei ich nicht wirklich glaube das Freenet Probleme machen wird. Hätten sie nicht wirklich etwas davon.

--
Andreas Magerl
APC&TCP
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