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amiga-news.de Forum > Get a Life > DSL kündigen wegen Umzug [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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07.02.2009, 22:44 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

Deine Einstellung, CJ-Stroker wäre selbst Schuld, dass er nach dem Umzug freenet nicht mehr so nutzen kann wie bisher und das sogar als Vertragsbruch zu betrachen, versetzt mich gelinde gesagt in Erstaunen. Wir sind hier nicht im wilden Westen.

Ich versuche es mal anders zu erklären. Kein TK-Anbieter kann seine Kunden vertraglich dazu verpflichten, während der Laufzeit eines Vertrages an einem Wohnort zu verharren oder die Wahl eines neuen Wohnortes davon abhängig zu machen, ob dieser ISP dort auch zur Verfügung steht. Beides wäre eine unzulässige Einschränkung von Persönlichkeitsrechten. Aus diesem Grund bietet freenet CJ-Stroker an, den Vertrag vorzeitig schadlos zu beenden, falls freenet an seinem neuen Wohnort gar nicht verfügbar ist.

Wie wir aber wissen, ist freenet an seinem neuen Wohnort sehr wohl verfügbar. Das Allerdings nicht in derselben Qualität. freenet hat jetzt das Recht, von CJ-Stroker zu verlangen, an seinem neuen Wohnort zu den dort verfügbaren Konditionen weiter freenet-Kunde zu bleiben. CJ-Stroker wiederum kann versuchen, eine Kulanzlösung zu erreichen und so vorzeitig aus dem Vertrag heraus zu kommen. Völlig kostenlso wird freenet ihn aber kaum aus dem Vertrag heraus lassen. Denn das ist es, was freenet davon hat, auf Vertragserfüllung zu pochen: Einnahmen.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 07.02.2009 um 22:45 Uhr geändert. ]

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07.02.2009, 23:42 Uhr

mk
Posts: 611
[Benutzer gesperrt]
@Maja:
Welch horrender Blödsinn, wieder einmal.
--
so long Mario

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08.02.2009, 01:15 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von mk:
@Maja:
Welch horrender Blödsinn, wieder einmal.


Wie ich solche klugen Einwürfe liebe. Lässt Du uns dann auch an deiner unermesslichen Weisheit teilhaben und erfahren, was deine Theorie zur Rechtslage ist?

Edit:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=31757&coride=1

Dort geht es zwar um einen Umzug ins Ausland, Teile von dem, was der Rechtsanwalt dort zum Sachverhalt erklärt, lässt sich jedoch auch auf die Situation von CJ-Stroker übertragen. Insbesondere folgende Feststellung. Zitat: "Generell gilt jedoch, dass wenn eine Vertragsseite so stark benachteiligt ist, dass es unerträglich wird am Vertrag festzuhalten, so steht dieser belasteten Seite das Recht einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu." Siehe dazu auch § 626 (1) BGB bzw. § 314 (1) BGB.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 08.02.2009 um 01:32 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 08.02.2009 um 01:33 Uhr geändert. ]

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08.02.2009, 11:23 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@AndreasM:

Deine Einstellung, CJ-Stroker wäre selbst Schuld, dass er nach dem Umzug freenet nicht mehr so nutzen kann wie bisher und das sogar als Vertragsbruch zu betrachen, versetzt mich gelinde gesagt in Erstaunen. Wir sind hier nicht im wilden Westen.


Häh?

Fakt ist doch das der User den Standort für dem dieser Vertrag eigentlich abgeschlossen wurde ändert. Nicht Freenet. Damit ändert der User einseitig eine Vertragsbedingung.

Ist aber ne interessante Logik. Ich ändere einfach einseitig ohne Absprache eine Vertragsbedingung. Dadurch erhalte ich dann das Recht das ich den Vertrag kündigen kann. Verdammt praktisch wenn das so einfach wäre :)

Zitat:
Ich versuche es mal anders zu erklären. Kein TK-Anbieter kann seine Kunden vertraglich dazu verpflichten, während der Laufzeit eines Vertrages an einem Wohnort zu verharren oder die Wahl eines neuen Wohnortes davon abhängig zu machen, ob dieser ISP dort auch zur Verfügung steht. Beides wäre eine unzulässige Einschränkung von Persönlichkeitsrechten.

Natürlich kann das Freenet nicht. Aber umgekehrt kann das der Kunde von Freenet auch nicht verlangen.


--
Andreas Magerl
APC&TCP
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08.02.2009, 14:50 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@AndreasM:

Gut, dass Du kein Richter bist... ;)

Es gibt nur ein Szenario in dem deine "Logik" vom schuldhaften Vertragsbruch im Kontext greifen würde. Nämlich dann, wenn jemand einen solchen Vertrag bereits in dem Wissen abschließt, dass er innerhalb der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit an einen Ort umziehen wird, an dem er die Dienste dieses Anbieters überhaupt nicht wird nutzen können. Das wäre argwöhnische Täuschung. Das aber müsste der Anbieter dem Kunden auf dem Rechtsweg erstmal nachweisen.

Zitat:
Aber umgekehrt kann das der Kunde von Freenet auch nicht verlangen.
Bitte was? Wer sollte denn aus welchem Grund von einem ISP verlangen wollen nicht umzuziehen (seinen Geschäftssitz nicht zu verlagern)?


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 08.02.2009 um 14:54 Uhr geändert. ]

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08.02.2009, 23:46 Uhr

Cj-Stroker
Posts: 1343
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Hallo Zusammen


Danke erst mal für eure Antworten.

Der Vertrag besteht schon länger und hat sich letztlich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Der Grund weshalb ich nicht rechtzeitig gekündigt habe, war mein Bruder, der Ursprünglich als Nachmieter den Vertrag übernommen hätte.
Leider hat er sich von seiner Partnerin getrennt, wodurch er dann die Wohnung nicht mehr nahm und für mich die Frist zur Kündigung letztlich verstrichen war.

Ist eben dumm gelaufen.

Der Vertrag wurde eben für DSL6000 abgeschlossen. Ein Fallback (DSL3000) wäre noch eine normale Sache.
Eine Leistung die aber fast 10x langsamer als die Fallback_lösung wäre ist halt unerträglich. In diesem Fall müßte dann übrigens ein Vertrag für eine niedrigere Bandbreite her, der ja bislang auch günstiger war.

Die Formulierung für die Bandbreite lautet eben leider "bis zu", was eben alles darunter ermöglicht.

Ich habe auch schon davon gehört, daß man 50% der Restvertragszeit bezahlen kann und dann auch rauskommt.

Da sollte ich wirklich noch mal nachfragen. Eine solche Lösung wäre immer noch besser, als wieder einen neuen Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit und DSL light abzuschließen.

Ich hatte allerdings mit Freenet schon mal riesige Probleme, als ich innerhalb des selben Hauses in eine größere Wohnung gezogen war.
Da ich die Telefonnummer mitgenommen habe, wollte die mir nicht abkaufen, daß ich umgezogen bin. Eine Ummeldebestätigung bekam ich natürlich auch nicht, da die Adresse sich nicht geändert hat.
Das hat einige zeit gedauert, bis ich dann wieder einen neuen Vertrag bekam. Mit der Leistung (nicht dem Support) war ich ja immer zufrieden.


MFG

Cj-Stroker
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09.02.2009, 14:38 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Die Frage ist ob es wirklich in diesem Fall geltendes Recht wäre. Der § ist wie so oft extrem schwammig geschrieben. Freenet kann argumentieren das die monatlichen Gebühren auf eine 2 Jahres Kalkulation berechnet haben.

Tätigt Freenet im DSL-Bereich neuerdings Investitionen, die eine kundenspezifische zweijährige Kalkulation erfordern? Bisher kannte ich Freenet lediglich als Telekom-DSL reseller.

mfg

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09.02.2009, 17:04 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Cj-Stroker:

Ich kann dir nur meine persönliche Sicht der Dinge darlegen. Soweit ich das überblicken kann, muss freenet dich nach dem Unzug nicht schadlos aus dem Vertrag entlassen, denn Du kannst auch am neuen Wohnort freenet als ISP nutzen. Aus deinem Empfinden, die dort zur Verfügung stehende Bandbreite von freenet als unerträglich zu betrachten, lässt sich nicht automatisch eine Unzumutbarkeit im juristischen Sinn ableiten. Somit hätten sie auch auf dein vorzeitige Kündidung aus wichtem Grund nicht einlassen müssen. Von daher wären deine Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit mit freenet eher ungewiss. Somit sehe ich nur eine Chance, u.a. deine Nerven zu schonen; versuche das mit freenet gütlich zu regeln. Evtl. lassen sie sich auch darauf ein, dass Du dich aus dem Vertrag frei kaufst. Unter dem Strich käme dich das vermutlich günstiger, als Neubeauftragung und neuer Vertrag am neuen Wohnort mit Bereitstellungsgebühren und neuer Mindestvertragslaufzeit.



[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 09.02.2009 um 17:05 Uhr geändert. ]

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10.02.2009, 06:42 Uhr

Cj-Stroker
Posts: 1343
Nutzer
Hi Maja

Ich sehe das inzwischen ein und werde es auch auf diesem Weg versuchen.
Hoffentlich lassen die sich drauf ein.

MFG

Cj-Stroker
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10.02.2009, 11:03 Uhr

mk
Posts: 611
[Benutzer gesperrt]
@Holger:
>Tätigt Freenet im DSL-Bereich neuerdings Investitionen, die eine kundenspezifische zweijährige Kalkulation erfordern?

Nein, -> die sind eben nicht kundenspezifisch.
Ja -> zweijährige Kalkulation. Oder glaubst Du wirklich an den Weihnachtsmann, bzw. Firmen die etwas ohne jede Gegenleistung (im weitesten Sinne) verschenken? ;)

Wenn nicht, dann kannst Du sicherlich nachvollziehen, das sich Freenet die "kostenlose" Zu/Umschaltung, die "kostenlose" Hardware (Splitter /Modem /(WLAN)Router etc.), sowie den "kostenlosen" Support (u.a. "kostenlose" Hotline für die Einrichtung) halt über die über die Mindestlaufzeit monatlich fällig werdenden Zahlungen wieder reinholt.
Die üblichen Verträge könnte man also auch als einen teilweise Kredit finanzierten Vertrag ansehen, den der Kunde über die (Mindest) Laufzeit abzubezahlen hat.

Und die gegenwärtigen Preise sind schon recht knapp kalkuliert. Darin sind ja auch noch die regelmässigen Zahlungen an die Telekom (für Bereitstellung der Leitung bis zum FN-Einspeisepunkt), sowie die Kosten für den Internetzugang (= Bereitstellung entsprechender Infrastruktur /Verrechnung von Durchsatz der Betreiber untereinander), sowie einen gewaltigen Anteil MWST enthalten.

Alternativ hättest Du Dir natürlich auch ein Angebot suchen (ggf. auch "kundenspezifisch" abschliesen) können, wo Du diese bis um 200 Euro betragenden Einrichtungs + Hardwarekosten gleich bezahlst und keine "kostenlose" Hotline hast. Dann sind sicherlich auch wesentlich kürzere Mindestlauf /Kündigungszeiten, sowie geringere Monatspreise drin.
--
so long Mario

[ Dieser Beitrag wurde von mk am 10.02.2009 um 11:12 Uhr geändert. ]

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10.02.2009, 12:43 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
@mk:
Ich denke, was Holger meinte war:
Tätigt Freenet neuerdings Investitionen, die vom Kunden eine zweijärige Kalkulation erfordern?

Sprich:
Falls du dich mit dem Gedanken trägst bei Freenet einen Vertrag abzuschließen, mußt du dir vollkommen sicher sein, daß sich in den zwei Jahren Mindestlaufzeit an deinen Lebensumständen kein bischen ändern wird?
--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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10.02.2009, 16:11 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@CJ-Stroker

Du könntest dich ggf. auf § 313 BGB berufen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html

Versuchs aber erst mal ohne Pragraphen. Je nach Restlaufzeit bis zur ordentlichen Kündigung inkl. Kündigungsfrist würde ich zunächts mal anbieten, ein Drittel davon als Kündigungsfrist für eine außerordentliche Kündigung zu bekommen, in der nur noch die Grundgebühren zu zahlen wären. Also z. B. 2 Monate Kündigungsfrist bei einer Restlaufzeit von 6 Monaten. Die werden dir dann hoffentlich mit 3 oder 4 Monaten "entgegen kommen".

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10.02.2009, 16:23 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> "kostenlose" Hotline

...hätte ich in meiner Angelegenheit (siehe Seite 1) gern gehabt.

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10.02.2009, 16:52 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
Hattest du - wusstest es nur nicht.

Fürs nächste Mal: Wenn keine günstige bzw. kostenlose Nummer mitgeteilt wird (bei mir war schon im Begrüßungsschreiben eine genannt), einfach auf http://www.tk-anbieter.de/0180/ nachschlagen.
--
http://www.tippderwoche.eu

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 10.02.2009 um 16:55 Uhr geändert. ]

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10.02.2009, 18:24 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
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> Hattest du - wusstest es nur nicht.

In der Tat. Ich kannte nur die hier.

> Wenn keine günstige bzw. kostenlose Nummer mitgeteilt wird (bei mir
> war schon im Begrüßungsschreiben eine genannt)

Welche?

> einfach auf http://www.tk-anbieter.de/0180/ nachschlagen.

Gesagt, getan: Unter http://www.tk-anbieter.de/0180/suche.html?name=freenet steht als Ersatz für die (im obigen Link angeführte) 09001750850 (Freenet Kundenservice) die 01803030700. Ist die tatsächlich kostenlos?

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10.02.2009, 18:37 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
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@Andreas_Wolf:
> Welche?

0800 61 61 631

> Gesagt, getan: Unter http://www.tk-anbieter.de
> /0180/suche.html?name=freenet steht als Ersatz für die (im obigen
> Link angeführte) 09001750850 (Freenet Kundenservice) die 01803030700.
> Ist die tatsächlich kostenlos?

Nö, aber die ebenfalls für diese Nummer genannte 0800 5050850. :) Und dann gibt es in der Datenbank noch die Störungshotline unter 0800 3030570.
--
http://www.tippderwoche.eu

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 10.02.2009 um 18:39 Uhr geändert. ]

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10.02.2009, 18:41 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
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> 0800 61 61 631

Interessant. Diese Nummer wurde mir von Freenet nie mitgeteilt.

> Nö, aber die ebenfalls für diese Nummer genannte 0800 5050850.

Scherzkeks: "Freenet DSL Technik [...]. Ein reiner Service für Technische Fragen und Hilfe bei Problemen mit dem Freenet DSL Anschluss."

> Und dann gibt es in der Datenbank noch die Störungshotline unter 0800 3030570.

Störungshotline? Genauso witzlos für meinen Fall.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 10.02.2009 um 18:45 Uhr geändert. ]

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10.02.2009, 20:09 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von mk:
Wenn nicht, dann kannst Du sicherlich nachvollziehen, das sich Freenet die "kostenlose" Zu/Umschaltung, die "kostenlose" Hardware (Splitter /Modem /(WLAN)Router etc.), sowie den "kostenlosen" Support (u.a. "kostenlose" Hotline für die Einrichtung) halt über die über die Mindestlaufzeit monatlich fällig werdenden Zahlungen wieder reinholt.
Die üblichen Verträge könnte man also auch als einen teilweise Kredit finanzierten Vertrag ansehen, den der Kunde über die (Mindest) Laufzeit abzubezahlen hat.


Gut, Du hast jetzt die Hardware genannt, die man bei einer vorzeitigen Kündigung zurückgeben müsste und die Leistungen, die man nach der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt. Und nun nenn mir die Kalkulation, die im Zweifelsfall belegt, dass eine außerordentliche Kündigung für Freenet eine größere Härte als das Verbot eines Umzugs für den Kunden bedeuten würde.

Ich denke, in einem Punkt hast Du auf jeden Fall recht, Freenet verschenkt nichts ohne Gegenleistung. Deshalb glaube ich auch nicht an die Kulanz in der Kulanzlösung.

mfg

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10.02.2009, 21:11 Uhr

Cj-Stroker
Posts: 1343
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Hi Leutz

Die Subventionierte Hardware (30 EUR) ist aber doch nur zurückzugeben, wenn die Vorzeitige Kündigung innerhalb der ersten 2 Jahre (Vertragslaufzeit)durchgeführt wird.

Wenn man aber schon länger dabei ist und der Vertrag hat sich einfach nur Verlängert, dann kann ich mir das nicht vorstellen.

MFG

Cj-Stroker
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10.02.2009, 21:20 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Cj-Stroker:

Welchen Nutzen sollte ein Anbieter von Hardware haben, die jahrelang in Betrieb war?

Und die "kostenlosen" Support-Leistungen hast Du mit der Mindestvertragslaufzeit längst bezahlt. ;)

Im Vorfel jedes noch so kleine Detail druchdenken zu wollen, bringt nichts. Das Meiste ergibt sich währen der Kommunikation. Man muss eben nur mal damit anfangen. Nun nimm mal Kontakt auf, dann wirst Du ja sehen, was die dazu zu sagen haben. Ich würde damit nicht mehr so lange warten.

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10.02.2009, 22:00 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
@Andreas_Wolf:
> Scherzkeks: "Freenet DSL Technik [...]. Ein reiner Service für
> Technische Fragen und Hilfe bei Problemen mit dem Freenet DSL
> Anschluss."

Wenn du den normalen Kunderservice sprechen willst, musst du eben 08006161600 wählen - steht doch alles in der Liste.
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11.02.2009, 11:16 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Cj-Stroker:
Die Subventionierte Hardware (30 EUR) ist aber doch nur zurückzugeben, wenn die Vorzeitige Kündigung innerhalb der ersten 2 Jahre (Vertragslaufzeit)durchgeführt wird.

Es ging ja lediglich um die Argumentation, dass ebenjene Hardware die Investition darstellen solle, mit der Freenet eine mehrjährige Kalkulation durchführt, die belegt, dass eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen Umzugs eine besondere Härte für Freenet darstellen würde.

Wenn das der Fall ist, denke ich, dass der Kunde gerne die Hardware zurückgibt, wenn Freenet dafür auf die restlichen monatlichen Grundgebühren verzichtet. Wenn der Kunde allerdings auf des Behalten der Hardware besteht, also offensichtlich am neuen Wohnsitz weiter DSL nutzen will, kann ich natürlich Freenet verstehen, wenn sie eine außerordentliche Kündigung nicht akzeptieren.

Aber eigentlich versteht man unter Investitionen im TK-Bereich etwas mehr als das.

mfg

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