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20.06.2002, 13:13 Uhr

TriMa
Posts: 2793
[Ex-Mitglied]
Das mit den videokassetten das stimmt, hab sogar ganz legal soein kopierschutzwegmacher;) hier stehen und ganz legal erworben.

--
MfG TriMa
--
#AmigaFun IRC Kanal unter http://amigafun.trimaweb.de


Look there -> http://www.trimaweb.de

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23.06.2002, 03:08 Uhr

Henner
Posts: 204
Nutzer
Man man man...

@Petra (von erster Seite): Zustimmung


@Falcon

1. Ist man im Besitz der Originale, darf man flashen/emulieren, bis
der Notarzt kommt. Außerdem gibt es auch noch eigene Software, die
man schreiben und dann flashen kann bzw. möchte - völlig legal.

In Deutschland sind mögliche Bestimmungen nicht wirksam, wie
man darf für das Produkt nur flashen, wenn man eine Lizenz hat.
Denn privat und nicht gewerblich und ausschließlich für sich
selber, so lange man keine illegalen Kopien nutzt, gehört dies
zu den Rechten, die man in diesem Land (noch) hat, so ähnlich wie
bei der Musik, nur das ist ein anderes Thema.


2. Sind die Programme gar so alt, daß für sie keine kommerzielle
Verwendung mehr gefunden wird, sind sie "praktisch" frei kopierbar.
Natürlich gilt noch immer das Copyright und natürlich kann man noch
angezeigt werden, etc. Aber die Rechteinhaber haben dann eigentlich
nichts mehr dagegen. WENN die Soft alt genug ist...
(Siehe Amiga-Games, die man kopieren darf)


3. Hardware zum flashen und Co gibt es bei

- http://www.flanders.de


- http://www.hkdirekt.com/prod/gba/gbahard.htm


- http://www.otaku.com.hk/gbamaind.html


- http://www.hongkongfun.de


- http://www.lik-sang.com/catalog/product_list.php?category=51&


und vielleicht noch erwähnenswert:

- http://www.konsolen.de (Alle alten Konsolen erhältlich!)


4. ROMs, die man als Orginal besitzt, darf man sehr wohl aus dem
Internet ziehen. Zwar nicht dort anbieten, aber der Bezug ist nicht
illegal, wenn man über die Besitzrechte verfügt. Also ist es
sehr wohl kein Problem, derm Erstposter (Falcon) mit einem Hinweis
auf Google und P2P-Netzwerken zu antworten.

Mich stört nur manchmal, daß die Leute fragen stellen, bevor Sie
Suchmaschinen nutzen. Als Antwort kommt dann das heraus, was man
bei der Nutzung von Suchmaschinen erhält. +ROM +GBA +DOWNLOAD = ????
Aha... Aber Vorsicht: Besitzrechte muß man natürlich haben.
(Und bitte nicht zensieren, das wäre etwas kindisch, danke Petra)


5. Ich zocke meine Emulationen auf meiner Kodak DC 290 Digitalkamera,
die das DigitaOS drauf hat und auf der ich durch MAME mir tausende
Spiele reinziehen kann und DOOM sowieso :-) (genial)

(Nein, das tue ich nur zu Demonstrationszwecken meiner Cam an ;-)


--
Henner


[ Dieser Beitrag wurde von Henner am 23.06.2002 editiert. ]

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23.06.2002, 03:26 Uhr

Henner
Posts: 204
Nutzer
Zitat:
Original von TriMa:
Das mit den videokassetten das stimmt, hab sogar ganz legal soein kopierschutzwegmacher;) hier stehen und ganz legal erworben.

MfG TriMa


Du meinst einen Macrovision-Filter.

Was das weitergeben von Kopien von Filmen und Musik angeht,
muß das Medium ein GEMA-Medium sein. Auf einem Daten-Rohling
kopierte Video-CD-Filme sind ILLEGAL :-) (Auf CDR-Audio nicht)
(Wobei: Ein Film auf "CDR-Audio", ist das nicht dann auch illegal?! :-)

Wie auch immer.

Und aus dem Netz besorgen darf man sich auch alles, wenn man das im
eigenen Land darf und/oder die Erlaubnis zum Besitz solcher Daten
hat. (z.B. ROMs, deren Originale man besitzt)

Solange man die URL zu dem Link nicht verbreitet, begeht man schließlich
nichts anderes, als sich das File, das man eh legal besitzen darf,
herunter zu laden. Somit nichts illegal, sodenn man das nicht auf
einem fremden Rechner macht, wo das im Cache liegen bleibt und man
damit dann der Verbreitung sich strafbar macht. Ist ja so auch für
KiPo, bei der es jedoch noch viel strenger ist, weil ja auch gänzlich
verboten. (Im Cache haben, also (unabsichtliches) anklicken, ist schon verboten, also bei KiPo)

Ähem, jetzt etwas von Thema abgekommen. War nur nen Vergleich.



--
Henner

[ Dieser Beitrag wurde von Henner am 23.06.2002 editiert. ]

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08.07.2002, 15:17 Uhr

Falcon
Posts: 3544
Nutzer
Hi nochmal,

definitiv hat das Bundeskartellamt vor einigen Jahren gegen die
Video-Filmindustrie geklagt, weil die den Macrovision-Kopierschutz
auf alle neun Filme gepackt haben.
Und die haben - nach mehrmaligem hin und her - gewonnen. In Grunde
ist JEDE originale Videokcassette mit Macrovision ILLEGAL !
Ich selber habe vor 10-12 Jahren, als der 1. Macro auf den markt kam,
einen Decoder zusammengeschustert und hochoffiziell in meiner
ehemaligen Fa. verkauft.
Hat nie Probleme gegeben, da wir außer dem Gerät eine Anleitung
und einen Copyright-Hinweis dazugepackt haben, auf dem zu lesen war,
daß EINE Kopie (war damals so) zu PROVATEN Zwecken angefertigt
werden darf.

Zum Thema Gameboy zurück:
Das mit der Lizenz zum töten, ääähhh, programmieren kann ich nicht
so ganz glauben. Die Elektor (Elektronik-Zeitschrift) hat vor ca.
1 Jahr z.B. einen Bausatz vorgestellt, mit dem man den GB zum
Speicher-Oszillographen aufrüsten kann. Die komplette Hard- und
Software war auf einer einzigen ROM-großen Karte untergebracht und
sollte bei Einführung als Fertiggerät ca. DM 80.- kosten.

Wenn diese Zeitschriftenleute eine wahnsinns Lizenzgebühr hätten
zahlen müssen, dann würde erstens ddas Gerät viel teurer sein
(allein die Bautile kosten schon knapp DM 40.-) und zweitens hätten
die in ihrem Artikel auf Copyrights, u.s.w. hinweisen müssen.
War aber nicht. Und diese Zeitschrift gibt's heute noch - sie wurde
also nicht dicht gemacht deswegen.

Aber zum Schluß noch 'ne Frage zum Brennen/Flashen:
Wenn ich ein Game als Original gekauft habe und es mir somit legal
kopiere. Darf ich dann die Kopie in einen 2. Gameboy stecken, den
ich mit meinem 1. GB verkablet habe (z.B. damit meine beiden Kids
gegeneinander zocken können) ???
Oder ist das schon illegal ???

Hier geht's also NICHT ums Verkaufen/Verleihen/Verschenken, sondern
um rein private Interessen.

Ciao,

Falcon.
--
Che-Hoa Yuin sagt:
Der Amiga kann alles, was man zum Arbeiten braucht...
... was er nicht kann, braucht man auch nicht !!!!!!!

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08.07.2002, 17:06 Uhr

Michael_Mann
Posts: 1012
Nutzer
Zitat:
Original von Falcon:
Aber zum Schluß noch 'ne Frage zum Brennen/Flashen:
Wenn ich ein Game als Original gekauft habe und es mir somit legal
kopiere. Darf ich dann die Kopie in einen 2. Gameboy stecken, den
ich mit meinem 1. GB verkablet habe (z.B. damit meine beiden Kids
gegeneinander zocken können) ???
Oder ist das schon illegal ???

Hier geht's also NICHT ums Verkaufen/Verleihen/Verschenken, sondern
um rein private Interessen.



Hmpff - waren das noch Zeiten als die Eltern zusammen mit den Kids "Mensch Ärgere Dich Nicht" oder "Monopoly" spielten - tststs ;)

Ich würde die Antwort, wenn sich mir überhaupt die Frage hmpff stellen würde (sorry, habe da leichten Schnupfen hmpff) so formulieren:
Wenn es bereits mit den Originalen erlaubt ist, dann ist es mit den Duplos (nein, nicht die zum essen...) auch nicht illegal.
Im übrigen kann man regelmäßig für den privaten Gebrauch Kopien anfertigen, eine ist immer drin, und damit arbeiten/spielen/streiten...

Michael

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