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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > eBay machts möglich (nur Informationen) [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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03.03.2009, 21:19 Uhr

Musicman
Posts: 540
Nutzer
Ich habe vor ein paar Tagen bei eBay diesen Artikel ersteigert.

Artikelnummer: 250378145765

Und der Verkäufer hat mir dann mitgeteilt, das er etwas vergessen hat zu erwähnen in seiner Auktion und hat somit nach der Beendigung die Auktion abgebrochen.

Jetzt ist die gleich Karte wieder drin.

Artikelnummer: 250382772691

Die Blizzard Vision ist auch wieder die gleiche Karte, nur das man auf den Bildern vorher erkennen konnte das mehrere SMD Kondensatoren fehlerhaft aufgelötet wurden und einer sogar abgerissen.

Was haltet Ihr davon?

Ich persönlich würde Ihn meiden, aber...

Gruss Musicman

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03.03.2009, 21:27 Uhr

Psyria
Posts: 601
Nutzer
Ich selbst betreibe kein Ebay, aber "Bewertungen: 66,7 % Positiv"
sollte über den Anbieter schon alles sagen 8o
--
:dance2:
bye...

PSYRIA (Music Productions)
(Composer / Sound Design)

Check it out & get a taste of it !

--
http://www.psyria.de

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03.03.2009, 21:46 Uhr

xig0
Posts: 170
Nutzer
Anbieter aus Ungarn, unter 10 Bewertungen, davon 2 o. 3 Negative.

Also sorry! Jemand, der dort mitbietet ist selbst schuld und hat es nicht anders verdient. :sleep:
--
I'm :boing: n this earth - n :boing: t in it!

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03.03.2009, 21:52 Uhr

MagicPocket
Posts: 888
Nutzer
Zitat:
Original von xig0:
Anbieter aus Ungarn, unter 10 Bewertungen, davon 2 o. 3 Negative.

Also sorry! Jemand, der dort mitbietet ist selbst schuld und hat es nicht anders verdient. :sleep:
--
I'm :boing: n this earth - n :boing: t in it!


Toller Beitrag echt. :sleep:

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03.03.2009, 22:01 Uhr

daryl
Posts: 3
Nutzer
@MagicPocket:
Wieso, der xig0 hat doch recht; wenn ich bei ebay etwas für teures Geld ersteigere, schaue ich schon nach, ob der Anbieter seriös ist. Und bei der miesen Quote ist dieser das offensichtlich nicht. Zudem wird es schwierig werden, international an sein Recht zu kommen.
Ich würde die Finger da weg lassen.
Gruß
Daryl

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03.03.2009, 22:06 Uhr

xig0
Posts: 170
Nutzer
@MagicPocket:

Wieso? Naiver gehts doch nun wirklich nciht!
--
I'm :boing: n this earth - n :boing: t in it!

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03.03.2009, 22:22 Uhr

Bluebird
Posts: 3260
Nutzer
@xig0 und daryl: der ton macht die musik , wenn ihr jemand so kommt brauch ihr euch nicht wundern !

nebenbei ist mir die karte auch aufgefallen aber wie schon gesgat die bewertungen von dem aren mir einfach zu schlecht ...
denke du hast da nix verpasst :)
mfg Bluebird
--
A1200 Tower, BPPC40/25-603e/175 256mb, BVision, Z4, ConneXion, DelfinaLite, Oktagon, VarIO, Deneb, RBMKeyInterface, AmigaIIIT, 540mbQuantumFireball, 74gbSamsungSpinPoint, 4gbQuantumFireball,
Yamaha6416S, Mitsumi2801TE, LS120, Siemens17P1, NECP2x

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03.03.2009, 23:00 Uhr

Musicman
Posts: 540
Nutzer
Also Leute, das ist echt schwach von Euch. Wenn jemand anbietet mit Paypal zahlen zu können oder Zahlungen damit zu empfangen, hat das Recht bei nicht erhalten seiner Ware dieses einzuklagen und das direkt über Paypal. Somit wird dem jenigen das Geld sofort wieder vom Konto gebucht und erstmal einbehalten, solang bis die Sache geklärt ist.

Die Punktebewertung sagt garnix aus vom Verkäufer, ich habe schon genug gesehen die bei ca 100 Punkten so ein schei.. abgezogen haben.

Ich wollte mit der Anzeige nur darauf hinweisen das dieser Verkäufer nichts gutes im Schilde führt.

Gruss Musicman

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03.03.2009, 23:04 Uhr

AmigaDepot
Posts: 387
Nutzer
Bis 50 Euro hätte ich maximal mitgeboten.

Laut Bewertungen verschickt der Verkäufer die Ware einfach nicht, wenn das erfolgreiche Gebot zu niedrig war.

Wertung : Lumpenhundig

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03.03.2009, 23:28 Uhr

ChrisP
Posts: 983
Nutzer
Zitat:
Original von Musicman:
Also Leute, das ist echt schwach von Euch. Wenn jemand anbietet mit Paypal zahlen zu können oder Zahlungen damit zu empfangen, hat das Recht bei nicht erhalten seiner Ware dieses einzuklagen und das direkt über Paypal. Somit wird dem jenigen das Geld sofort wieder vom Konto gebucht und erstmal einbehalten, solang bis die Sache geklärt ist.


Nur wenn etwas auf dem Konto ist. Ist nichts drauf, schaust du in die Roehre. Man hat auch nicht das "Recht", sondern es handelt sich um eine freiwillige Leistung von Ebay/Paypal.


--
Suche Amiga 2500UX

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04.03.2009, 00:17 Uhr

Murmel
Posts: 1457
Nutzer
Warum meldest Du es nicht ein einfach Ebay ? Schliesslich hast Du es ja erfolreich ersteigert.
Meiner Meinung haben die da ein Fehler im System. Wenn etwas erfolgreich versteigert wurde, dann kann es ja nicht sein das der Verkäufer es einfach abrechen kann. Ich würde den Fall melden.

[ Dieser Beitrag wurde von Murmel am 04.03.2009 um 00:20 Uhr geändert. ]

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04.03.2009, 06:23 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> nach der Beendigung die Auktion abgebrochen.

Etwas abbrechen, was bereits beendet ist? Verstehe ich nicht.

> Ich wollte mit der Anzeige nur darauf hinweisen das dieser Verkäufer
> nichts gutes im Schilde führt.

Nö, du hast uns gefragt, was wir davon halten. Schon vergessen?


> Bis 50 Euro hätte ich maximal mitgeboten. Laut Bewertungen verschickt
> der Verkäufer die Ware einfach nicht, wenn das erfolgreiche Gebot zu
> niedrig war.

Und du meinst, deine 50 EUR wären ihm nicht zu niedrig gewesen? ;-)


> Meiner Meinung haben die da ein Fehler im System.

Ich glaube eher an einen Fehler in der Beschreibung des "Tathergangs" ;-)

> Wenn etwas erfolgreich versteigert wurde, dann kann es ja nicht sein
> das der Verkäufer es einfach abrechen kann.

Ist es meines Wissens auch nicht.

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04.03.2009, 06:35 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Musicman:
> hat das Recht bei nicht erhalten seiner Ware dieses einzuklagen

Nö, die Sicherheit bei Paypal ist eine "Kulanzleistung". Das ist zwar deutlich besser als nichts, steht aber auch nicht in Stein gemeisselt.

> Die Punktebewertung sagt garnix aus vom Verkäufer

Doch, nämlich das man bei dem nichts kaufen sollte. Es ist mir ein wahres Rätsel, wie man es dennoch versuchen kann. Da muss man sich nicht wundern, wenn es schief geht. Ein seriöser Verkäufer sieht jedenfalls anders aus. Kann mich den anderen nur anschließen: Wer auf den hereinfällt ist selbst Schuld.

Ciao,
Andreas.

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04.03.2009, 08:55 Uhr

Thore
Posts: 2266
Nutzer
Er will das Geld innerhalb 3 Tage, hmmmm. Scheint ein Geldfuchs zu sein, auch wenn man die negativen Bewertungen anschaut...
Im allgemeinen zählt: Keine Gewährleistung. Sprich, wenn die Karte defekt ist, hat man sie "wie gesehen" gekauft. Pech für den Käufer. Da bringt auch PayPal nicht viel.
Das "work" in der Beschreibung sagt da nichts aus, denn das richtige Wort für "funktioniert" ist "working", nicht "work".
Ich werde da mit Sicherheit nicht mitbieten =)
Wer SMD löten kann und etwas Geld übrig, der kann spasseshalber mitbieten. Meine persönliche Meinung.

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04.03.2009, 09:17 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
Nutzer
Kann mich nur der "da würde ich nicht mitbieten" Fraktion anschließen...

CU TerA
--
Bild: http://img.photobucket.com/albums/v283/TerAtoM/TeratomLogo.jpg
A4K 604e/233MHz 060/50MHz 146MB CV64_3D+SD & CVPPC
Amiga: http://www.AmigaJoker.de - http://www.AmigaProject.de.vu
Service: http://www.NTComp.de - Profession: http://www.Logisma.de

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04.03.2009, 09:31 Uhr

Lippi
Posts: 1247
Nutzer
Also, ich hätte dort nicht mit geboten.
Ist jedem seine Sache, aber mir wäre das gleich zu waghalsig.

Eventuell bin ich auch nur zu vorsichtig, darum auch über hundert EBay-Transaktionen ohne Reinfall - ausser einmal ein Autoradio nach Ungarn, da war angeblich das Paket weggekommen !
Der Käufer wollte aber ausdrücklich UNversichert geschickt bekommen.

--
mfg - lippi --- Mario Lippert
Infokanal-tv.de     infokanal@t-online.de

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04.03.2009, 21:39 Uhr

Musicman
Posts: 540
Nutzer
Ich habe schon genug eBay-Leute gesehen die auch mit über 100 Punkten auf einmal angefangen haben nur noch die Leute zu bescheissen. Also ist das für mich nicht unbedingt ein Beweiss für Qualität seiner Ware.

Wo steht eigendlich das Paypal einen Käuferschutz anbieten kann und nicht muss, wenn alle Voraussetzungen vom Käufer erfüllt wurden. Selbst wenn das Konto nicht mehr gedeckt ist, bekommt man das Geld wieder wenn eine Lösung gefunden wurde. Paypal holt sich das Geld vom Verkäufer oder von seinem Kreditinstitut. Es müssen eben ein paar Kriterien erfüllt sein, damit der Käuferschutz genutzt werden kann.

Ich weiss wovon ich rede, bei mir hat es schon mehrmals funktioniert. Und ich finde das Okay, das es einen kleinen Schutz vor solchen Leuten gibt. Mein Geld bekomme ich so oder so zurück, es dauert dann eben nur eine Weil. Das Geld habe ich zwar schon wieder, aber das spielt jetzt gerade keine Rolle.

Die Sache eBay melden bringt garnix, die haben es ja nicht umsonst an Paypal weiter gegeben. EBay beschäftigt sich nicht mehr richtig damit und weisst nur auf einen Käuferschutz mit Paypal hin.

Gruss Musicman

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04.03.2009, 21:43 Uhr

mir_egal
Posts: 561
Nutzer
Zitat:
Original von Musicman:
Wo steht eigendlich das Paypal einen Käuferschutz anbieten kann und nicht muss


in den paypal AGB's


Zitat:

6.2 Verfügbarkeit des PayPal-Käuferschutzes. PayPal behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den PayPal-Käuuferschutz zu ändern oder zu streichen. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.


--
Bild: http://img129.imageshack.us/img129/2541/logoamiga3fp.jpg

A1SE

Ängstlich zu sinnen und zu denken, wie man es hätte tun können, ist das übelste, was man tun kann.

[ Dieser Beitrag wurde von mir_egal am 04.03.2009 um 21:49 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von mir_egal am 04.03.2009 um 21:49 Uhr geändert. ]

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04.03.2009, 22:17 Uhr

Musicman
Posts: 540
Nutzer
@mir_egal:

Wie Du selber lesen kannst, steht drin das der beantragte Käuferschutz noch abgewickelt wird. 6.2 bezieht sich darauf, das der Käuferschutz nach den Vorgaben von Paypal nur gültig sein kann.

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05.03.2009, 08:51 Uhr

Thore
Posts: 2266
Nutzer
Damit der Käuferschutz greifen kann, muss die Ware so sein, daß sie dem Beschreibungstext widerspricht.
Der in diesem Artikel angegebene Beschreibungstext ist zu dürftig.
Es geht nicht hervor ob die Karte defekt ist, oder nicht.
Auch das "Work" im Betreff ist kein Garant, es muss eindeutig beschrieben sein z.B. "Card is tested and works proberly" oder "Card is working". "Work" in diesem Kontext heißt "Arbeiten", ob das mangels Sprachkenntnis oder beabsichtigt ist, spielt dabei keine Rolle.
Von dem her ist der Verkäufer sogar im Recht, wenn jemand die Karte ersteigert, auch wenn sie defekt ist. Der Käufer muss dann die Ware annehmen (keine Gewährleistung steht dabei).
Zu PayPal: Das wird dann eine 50% Chance ob sie die Transaktion durchführen oder zurückbuchen... siehe AGB.

[ Dieser Beitrag wurde von Thore am 05.03.2009 um 08:52 Uhr geändert. ]

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05.03.2009, 14:17 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Thore:
Im allgemeinen zählt: Keine Gewährleistung. Sprich, wenn die Karte defekt ist, hat man sie "wie gesehen" gekauft. Pech für den Käufer.


Wie kommst Du denn darauf?

Bis jetzt ist es immer noch so, das man es dazu schreiben muss wenn ein Artikel defekt ist. Wenn nicht dann kann und muss der Käufer davon ausgehen dass das Teil in Ordnung ist.

Wenn die Ware trotzdem defekt ist hat er natürlich das Recht über Ebay den Kauf rückgängig zu machen.

Ob und wie man das in der Realität durchsetzen kann ist ne andere Sache.

Abgesehen davon das die Klausel "gekauft wie gesehen" bei Internetverkäufen ungültig ist.
--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Marblelous, Desert Racing, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage, Scene Archives...

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05.03.2009, 19:38 Uhr

Musicman
Posts: 540
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@AndreasM:
Richtig, genau so steht es auch in der BGB.

Um bei Paypal seine Forderung gelten zu machen müssen natürlich die Voraussetzungen stimmen, sonst bekommt man garnichts zurück.

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05.03.2009, 20:35 Uhr

Thore
Posts: 2266
Nutzer
Ja, es kommt drauf an, ob man dem Verkäufer dann eine arglistige Täuschung nachweisen kann. Das Problem ist, daß die Beweislast beim Käufer liegt.
Da der Artikeltext keine Hinweise liefert, ist es sehr schwierig.

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06.03.2009, 09:09 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von Thore:
Ja, es kommt drauf an, ob man dem Verkäufer dann eine arglistige Täuschung nachweisen kann. Das Problem ist, daß die Beweislast beim Käufer liegt.
Da der Artikeltext keine Hinweise liefert, ist es sehr schwierig.


Zu beweisen das es sich um eine arglistige Täuschung handelt spielt nur nen Rolle wenn man nen Strafverfahren wegen Betrug anstrebt.

Für die Rückgabe einer defekten Ware spielt das keine Rolle.
--
Andreas Magerl
APC&TCP
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08.03.2009, 13:27 Uhr

Musicman
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Nutzer
Die Karte hat jetzt jemand ersteigert. :sleep:

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08.03.2009, 20:31 Uhr

xig0
Posts: 170
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@Musicman:

Naja, jeden Morgen wacht ein Dummkopf auf! ;-)
--
I'm :boing: n this earth - n :boing: t in it!

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08.03.2009, 22:41 Uhr

huepper
Posts: 481
Nutzer
btw meine ersten 3 Bewertungen waren auch negativ ...

hatte damit zu tun daß meine t-online emailadresse ned mehr vorhanden war und ich das zu spät gecheckt/geändert hatte in ebay ....

so kanns gehen ;)


@

sorry4offtopic
--
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