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amiga-news.de Forum > Get a Life > Diskussion zum Begriff "B-Ware" [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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29.03.2009, 12:04 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Moin,

immer öfter taucht der Begriff "B-Ware" bei meiner Schnäppchen-Suche auf.
Mir ist schon klar was damit gemeint ist ;)

Allerdings scheint mir das eher als eine rechtliche Lücke(?) mit der bestimmte Rechte o. Pflichten umgangen o. ausgeschlossen werden sollen.

Leider finde ich auf die schnelle keinen klaren rechtlichen Bezug.

Öfters steht auch eine individuelle Def. z.B. auf einer Verkaufsseite oder in den AGB o. ähnlichem. Bei einigen einfach nur "ist halt B-Ware"!

Manche schliessen einfach die Gewährleistung aus o. verringern die Dauer.

Was meint Ihr dazu? Gibt es positive/negative Erfahrungen?
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.homepage.t-online.de/thumb.html

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29.03.2009, 12:11 Uhr

lynx_hitmen
Posts: 281
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
Moin,

immer öfter taucht der Begriff "B-Ware" bei meiner Schnäppchen-Suche auf.
Mir ist schon klar was damit gemeint ist ;)

Allerdings scheint mir das eher als eine rechtliche Lücke(?) mit der bestimmte Rechte o. Pflichten umgangen o. ausgeschlossen werden sollen.

Leider finde ich auf die schnelle keinen klaren rechtlichen Bezug.

Öfters steht auch eine individuelle Def. z.B. auf einer Verkaufsseite oder in den AGB o. ähnlichem. Bei einigen einfach nur "ist halt B-Ware"!

Manche schliessen einfach die Gewährleistung aus o. verringern die Dauer.

Was meint Ihr dazu? Gibt es positive/negative Erfahrungen?
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Ich kann mir nicht vorstellen,das der verkauf als B-Ware die Gewährleistung ausschliesst.Unter B-Ware verstehe ich Artikel,die optisch einen Mangel haben,technisch aber voll ok sind.
--
A1200 Elbox Tower,PPC603e+@240MHZ+68060@50MHZ,DCE Scanmagic,G-Rex 1200,256MB,Voodoo 3,Cocolino,Zip 100,JAZ 1GB,20GB Samsung HDD,MAS-Player,IDE-FIX Rev.2 NEC DVD-Brenner,Teac CD-R55s*A1200,Apollo 1260,32MB,FastATA MK3,CF 4GB

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29.03.2009, 13:06 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@hjoerg:
Wer bei B-Ware die Gewährleistung ausschließt ist nicht seriös. Da würde ich keinen Gedanken dran verschwenden, die zu kaufen. Es gibt bei B-Ware für die Verkäufer keine Möglichkeit, Gewährleistung oder Ähnliches auszuschließen.
http://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware

> Allerdings scheint mir das eher als eine rechtliche Lücke(?)

Das ist keine rechtliche Lücke, die Anbeiter, die so handeln umgehen schlicht geltendes Recht.

> Gibt es positive/negative Erfahrungen?

Da ich nicht auf die Idee kommen würde bei einem unseriösen Anbieter zu kaufen, der sich durch den Begriff "B-Ware" vor seinen rechtlichen Pflichten drücken möchte, sind meine Erfahrungen damit dementsprechend positiv.

Ciao,
Andreas.

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29.03.2009, 14:42 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@All:

Gut ich nehme mal den Ausschluss der Gewährleistung zurück.

Die entsprechenden Artikel sind mit Gewähleistung für gebrauchte Waren angeführt. Es steht aber nicht "gebraucht" oder "neu" explizit dabei.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
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29.03.2009, 17:32 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Also der Verkäufer/Händler ist in seiner Produktgestaltung ja relativ frei.
B-Ware ist kein geschützter Begriff. Und da man als B-Ware z.B. auch Vorführgeräte (was ja demnach gebraucht ist) und/oder Geräte die zurückgegeben wurde bezeichnen kann, gelten zwar wie im verlinkten Wiki Artikel die gesetzlichen Gewährleitsungen, aber da steht nix von 24monatigen Gewährleistungen.

Solche Geräte darf man durchaus im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung auch an den Endkunden mit verkürzter Dauer von 12 Monaten verkaufen. B2B sowieso.

Wie dem auch sei, ich sehe da nix verwerfliches, sondern sowohl für den Kunden als auch den Endkunden für eine legitime Art des Handels.

Solange das ein seriöser Händler ist, oder einer der sich genau auf diesen Geschäftszweig spezialisiert hat, braucht man keine Bedenken haben.

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29.03.2009, 18:54 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Bogomil76:
> gelten zwar wie im verlinkten Wiki Artikel die
> gesetzlichen Gewährleitsungen, aber da steht nix von
> 24monatigen Gewährleistungen.

Ich habe ja auch nur vom Ausschluss gesprochen. Die Verkürzung kann durchaus gerechtfertigt sein. Für den Endverbraucher ist es letztlich sowieso egal, da für den letztlich nur die ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) interessant sind.

Ciao,
Andreas.

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29.03.2009, 18:57 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@hjoerg:
> Die entsprechenden Artikel sind mit Gewähleistung für
> gebrauchte Waren angeführt.

Dann ist ja alles im grünen Bereich. Dann ist es nur eine Frage der Präferenz, ob Du bei den Artikeln kleinere Mängel akzeptieren kannst.
Wie gesagt, ob die Gewährleistung nun 12 oder 24 Monate andauert ist letztlich egal, da es bei beiden Varianten > 6 Monaten letztlich nur auf die Servicebereitschaft des Händlers ankommt.

Ciao,
Andreas.

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29.03.2009, 20:17 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Bogomil76:
Also könnte theoretisch der Händler seine Produkte als B-Ware anpreisen und damit die 2 Jahre Gewährleistung umgehen?
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
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30.03.2009, 07:39 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:

Ich habe ja auch nur vom Ausschluss gesprochen.


Ich weiss.

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30.03.2009, 07:42 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
@Bogomil76:
Also könnte theoretisch der Händler seine Produkte als B-Ware anpreisen und damit die 2 Jahre Gewährleistung umgehen?


Ja, aber dann kaufen es ja auch viel weniger Menschen.
Er muss es "preiswerter" anbieten, um es loszuwerden, das frisst den Gewinn. In den sonstigen regulären Verkaufspreisen sind Gewährleistungsfälle mit eingerechnet. Ist ja nicht so, daß jedes Gerät ständig kaputt geht.
Ich bin ja auch Händler, und habe eine Gewährleistungsquote von um die 1%. Ergo sind das nur ein paar Cent bis Euro umgerechnet auf den Umsatz des einzelnen Produktes.
Wenn ich aber bzgl. B-Ware vorher mind 5% (Beispiel) Rabbat geben muss, dann frag ich mich, wo habe ich mehr Gewinn?

Nun gut, wie gesagt B-Ware hat ihren Sinn (Lagerräumung usw.)...

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