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amiga-news.de Forum > Get a Life > GEZ Gebühren [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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24.05.2009, 14:45 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@Maja:
?
Ändert ja nichts...
Man kann Steuern zweckgebunden erheben.
Andere Länder tun es ja.
Die Energiesteuer ist eine zweckgebundene Steuer.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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24.05.2009, 15:18 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von hjoerg:
@Maja:
?
Ändert ja nichts...
Man kann Steuern zweckgebunden erheben.
Andere Länder tun es ja.
Die Energiesteuer ist eine zweckgebundene Steuer.


Mal ganz abgesehen davon, dass für Deutschland an der Stelle kaum von Bedeutung sein kann, was andere Länder machen. In welchem Land innerhalb der EU glaubst Du denn, wird jeder eingenommene Cent ausschließlich für welchen Zweck ausgegeben? Das wäre schon fatal für dieses Land. Denn dadurch kann es schnell passieren, das für diesen Zeck nicht genug Geld da ist und diese Steuer deswegen angehoben werden muss, während Mittel aus anderen Steuern nicht dafür eingesetzt werden dürfen. Das ist nämlich der Grund, weshalb Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden dürfen.
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 24.05.2009 um 15:19 Uhr geändert. ]

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24.05.2009, 15:52 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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>Das ist nämlich der Grund, weshalb Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden

Das war ja der Ansatz:
Man kann eine zweckgebundene Steuer für die ÖR etc. einführen.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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24.05.2009, 17:38 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von hjoerg:
>Das ist nämlich der Grund, weshalb Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden

Das war ja der Ansatz:
Man kann eine zweckgebundene Steuer für die ÖR etc. einführen.


Fragt sich, an welchen Zweck Du eine so unsinnige Aussage bindest. Ich unterstelle Dir jetzt einfach mal, die Bedeutung des Begriffes Zweckgebundenheit und den Unterschied zwischen Steuern und Gebühren im Zusammenhang genau zu kennen.
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24.05.2009, 17:49 Uhr

hjoerg
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@Maja:
Der Fakt, dass eine zweckgebundene Steuer möglich ist, widerlegt Deine Behauptung:
> Übrigens können Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden.

Insofern war diese Aussage nicht sinnig.

Darauf wollte ich ohne Ausschweif hinweisen, mehr nicht.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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24.05.2009, 18:01 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von hjoerg:
@Maja:
Der Fakt, dass eine zweckgebundene Steuer möglich ist, widerlegt Deine Behauptung:
> Übrigens können Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden.

Insofern war diese Aussage nicht sinnig.

Darauf wollte ich ohne Ausschweif hinweisen, mehr nicht.


Fein, Du hast heute also einen Clown gefrühstückt, der mit aufgesetzter Einfältigkeit unterhalten will. Okay, wenn es Dir Spaß macht. Trotzdem weißt Du ganz genau, warum Steuern keine Gebühren und Gebühren keine Steuern sind.

Es sei denn, Du lebst auf einem anderen Planteten oder bist tatsächlich saudämlich. ;)

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24.05.2009, 18:22 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@Maja:
Du hast wiedermal etwas Falsches behauptet ohne davon Ahnung zu haben.
Und jetzt bist auch noch beleidigt? Schäm dich!
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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24.05.2009, 19:14 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von hjoerg:
@Maja:
Du hast wiedermal etwas Falsches behauptet ohne davon Ahnung zu haben.
Und jetzt bist auch noch beleidigt? Schäm dich!


Du kannst gern behaupten, ich hätte keine Ahnung. Das sagt noch nichts darüber aus, wie viel Ahnung Du hast. I-)

Einnahmen aus Steuern dürfen für jeden Zweck ausgegeben werden. Einnahmen aus Gebühren nur für einen bestimmten Zweck. Einfach mal Gebühren als Steuern zu bezeichnen, macht aus Gebühren noch keine Steuer. Egal wie philophisch die Erklärungsversuche auch sein mögen.

Du bist mir aber noch die Antwort auf eine Frage schuldig. Welches andere Land gibt denn nun die Einnahmen aus welcher Steuer ausschließlich für einen bestimmten Zweck aus? Sollte das Kind den Begriff Gebühren im Namen tragen, dann ist es keine Steuer.

Oder meinst Du vielleicht gar nicht Steuern oder Gebühren, sondern Abgaben? Da wäre dann Beides enthalten.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 24.05.2009 um 19:14 Uhr geändert. ]

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24.05.2009, 23:14 Uhr

AMIGAfan78
Posts: 173
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@Maja
"Du hast mit dem TV-fähigen PC ein Rundfunktempfangsgerät. Damit werden die Gebühren fällig. Das mit dem "ARD und ZDF kommt nicht vor bei mir", nimms mir nicht übel, kaufe ich Dir so absolut nicht ab. T-Home Entertain Comfort beinhaltet öffentlich rechliche Programme. Die Gelegenheit ist da, also wirst Du da auch mal rein schauen. Andernfalls wärst Du kein Mensch.
Abgesehen davon kann ich nicht glauben, dass in Deiner Mietwohnung gar kein TV-Anschluss bereit stehen soll. Ein allgmeines Verbot von Sat-Anlagen ist rechtlich ebenfalls bedenklich. Insbesondere falls tatsächlich kein TV-Anschluss in die Wohnungen verlegt wurde, was ich für sehr unwahrscheinlich halte. Wie dem auch sei. Der Vermieter hat Sorge zu tragen, dass Mieter ör Rundfunkt empfangen können."



-Ich habe kein T-Home Entertaint(<das ist ein anderer Tarif) das was ich nutze sind Internetseiten wo gewisse TV Inhalte als Aufzeichnung Frei anschaubar sind.

-Wen man in deinen Augen nicht ARD und ZDF sieht ist man kein Mensch lol sorry aber da konnte ich mir das lachen nicht verkneifen. Fakt ist es aber das ich es nicht nutze.

-Ebenso schrieb ich das natürlich ein Anschluss von Kabel da ist aber um zu schauen müsste ich dies anmelden und Kabelgebühren von exat 17,50 monatlich zahlen!

-Der Vermieter untersagt Sat Schüsseln an seiner Hausfasade.
Soltest du da rechtlich bewandert sein dann schreib mir bitte mal was dazu weil ich gerne wieder normales TV sehen würde über Sat dann halt weil ich mir die Kabelgebühren nicht auch noch leisten kann.




--
http://www.amigafan.npage.de




[ Dieser Beitrag wurde von AMIGAfan78 am 24.05.2009 um 23:43 Uhr geändert. ]

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24.05.2009, 23:45 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von AMIGAfan78:
-Ich habe kein T-Home Entertaint das was ich nutze sind Internetseiten wo gewisse TV Inhalte als Aufzeichnung Frei anschaubar sind.


Sorry. Ich habe nur aus Deinen eigenen Angaben abgeleitet. Du hast geschrieben, "gute 45 Euro" für Internet zu zahlen. Das ist vergleichsweise viel für einen Internetanschluss und lässt Rückschlüsse auf einen Account der gehobenen Klasse zu, nicht nur reines Internet. T-Home Entertain Comfort gehört dazu. Dazu gabst Du an, Filme per "Videolaod" zu sehen, was "ja mit im Preis von T-Online" enthalten ist. T-Home = T-Online.

Zitat:
-Wen man in deinnen Augen nicht ARD und ZDF sieht ist man kein Mensch lol sorry aber da konnte ich mir das lachen nicht verkneifen.

Ich verwahre mich gegen diese Behauptung. Wenn Du nicht missverstanden werden willst, nenne zum Preis halt auch den Tarif.

Zitat:
-Ebenso schrieb ich das natürlich ein Anschluss von Kabel da ist aber um zu schauen müsste ich dies anmelden und Kabelgebühren von exat 17,50 zahlen!

Du schriebst, dass Du Dich für Kabel-TV anmelden musst. Daraus geht nicht zwangläufig hervor, dass Kabel-TV bereits vorhanden ist. Üblicherweise zahlen alle Mieter eines Hause die Gebühren gemeinsam. Klinkt sich einer davon aus, müssen die anderen Hausbewohner dessen Anteil mitbezahlen. Kabel-TV gibt es in der Regel nur pro Haus, nicht pro Wohnung.

Zitat:
-Der Vermieter untersagt Sat Schüsseln an seiner Hausfasade.
Soltest du da rechtlich bewandert sein dann schreib mir bitte mal was dazu weil ich gerne wieder normales TV sehen würde über Sat dann halt weil ich mir die Kabelgebühren nicht auch noch leisten kann.


Ich sagte, Sat-Anlagen können nicht einfach so verboten werden. Zu einzelfallspezifichen Mietrechfragen konsultiere bitte, das Internet, Fachliteratur, den Mieterchutzbund oder einen Anwalt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass DVB-T auch über Zimmerantenne empfangen werden kann, sofern der Empfang in Deiner Wohngegend möglich ist:
http://www.ueberallfernsehen.de/
http://www.dvb-t-portal.de/Regionen/
--
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25.05.2009, 00:04 Uhr

AMIGAfan78
Posts: 173
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@Maja:
Ich glaube mein Tarif heisst nur T-online Comfort 6000 Videoload ist da drinne aber nicht dieses neue Fernsehen.ps hab nachgekuckt sind 39,90- nicht 45 wobei ich immer bei 44 und ein paar zerquechte lande Mobilfunk Telfonieren;)
Ach so wäre auch nicht möglich da ich tatsächlich nur DSL 3000 habe und die Bandbreite zu niedrig ist habe da schon mich kundig gemacht im T-Online Shop

Du hast es aber so geschrieben wen ich da nicht reingucken würde (hätte ich diesen Tarif) bei Ard und Zdf wär man kein Mensch;)

Ja war auch so in meiner alten Wohnung da war die Kabelgebühr in der Miete enthalten..hier siehts anders aus der Anschluss ist da aber ich müsste Kabel z.B bei Unimedia oder so ähnlich heissen die anmelden da mit ich Kabelfehrnsehen auch nutzen kann.

Mit DVB-T is auch essig hab sonne Heimzimmer Antenne hier am Niederreihn nix zu machen:( ich empfange nischt.Noch nicht mal Analog bekomme ich was rein:(

PS GEZ zahl ich ja dennoch^^^nur hab ich echt hier die A-Karte es sei den ich würde auch noch Kabel anmelden:(

also ist es bei mir so das ich GEZ zahle aber selbst wen ich wollen würde einfach kein ARD und ZDF plus 3. nutzen kann das einzige ÖF was ich nutze ist Radio (Wdr) zuwenig für etwas über 50 euro alle 2 Monate

edit habe gerade mal mir deinen link angesehen wonach DVB-T am Niederreihn abgedeckt ist warum empfange ich nix......?
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http://www.amigafan.npage.de






[ Dieser Beitrag wurde von AMIGAfan78 am 25.05.2009 um 00:27 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von AMIGAfan78 am 25.05.2009 um 00:42 Uhr geändert. ]

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25.05.2009, 00:43 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von AMIGAfan78:
@Maja:
Ich glaube mein Tarif heisst nur T-online Comfort 6000 Videoload ist da drinne aber nicht dieses neue Fernsehen.
Ach so wäre auch nicht möglich da ich tatsächlich nur DSL 3000 habe und die Bandbreite zu niedrig ist habe da schon mich kundig gemacht im T-Online Shop


Klingt nach Call & Surf Comfort + Video on Demand. Das würde bedeuten, Du zahlst pro Film, keine Pauschale.

Zitat:
Du hast es aber so geschrieben wen ich da nicht reingucken würde (hätte ich diesen Tarif) bei Ard und Zdf wär man kein Mensch;)

Wenn Du mal etwas genauer liest, steht da nur, dass Menschen keine Maschinen sind. Ich schließe mich da ganz sicher nicht aus.

Zitat:
Ja war auch so in meiner alten Wohnung da war die Kabelgebühr in der Miete enthalten..hier siehts anders aus der Anschluss ist da aber ich müsste Kabel z.B bei Unimedia oder so ähnlich heissen die anmelden da mit ich Kabelfehrnsehen auch nutzen kann.

Du meinst vermutlich Unitymedia. Gerade die vergeben für Gewöhnlich nur pro-Haus-Verträge. Auch bei Mehrfamilienhäusern. So weit mir bekannt. Du bist absolut sicher, dass Du nicht für Kabel-TV zahlst? Damit will ich den Wahrheitsgehalt Deiner Angaben nicht in Frage stellen. Man kann nur Vermietern auch nicht immer alles glauben. Irgendwelche seltsamen Sammelposten auf der Nebenkostenabrechnung?

Zitat:
Mit DVB-T is auch essig hab sonne Heimzimmer Antenne hier am Niederreihn nix zu machen:( ich empfange nischt.

Ich habe eine Zimmerantenne mit Verstärker (vivanco TVA 32). Daran ein DVB-T Stick. Immerhin 14 TV-Programme. (IIRC, hab länger nicht reingeguckt :glow: ) Okay, ich wohne im 6. OG und das Haus steht selbst schon auf einer Anhöhe. Frag doch mal in einem TV-Shop in der Nähe nach (nicht Medimarkt, ein kleiner, der evtl. sogar Antennenanlagen installiert). Die müssten Dir Genaueres sagen können.

Zitat:
PS GEZ zahl ich ja dennoch^^^nur hab ich echt hier die A-Karte es sei den ich würde auch noch Kabel anmelden:(

Dann wird es höchste Zeit, dass Du endlich auch die Programme empfangen kannst.
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25.05.2009, 00:55 Uhr

AMIGAfan78
Posts: 173
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@Maja:
ja ich danke dir werde mal auf die Nebenkostenabrechnung mitdraufschauen...habe nur mal die Nachbarin gefragt kurz nach Einzug als ich bemerkte das ich nix aus der Kabelanschlussbuchse an TV Programmen empfange..Sie sagte das das hier im Haus ( 3.Etagen - 6 Parteien) alle einzeln für sich selbst Kabel angemeldet haben.

PS: in der DVB-T Antenne (Skymaster VHF/UHF/UKW hinten steht noch Hochleistungsantenne DVB-T/TV) ist ein Verstärker mit Regler und ich wohne im Dachgeschoss aber Empfange nix. Danke für deine Tips werde nochmal im Tv-Sat Shop nachfragen. :rolleyes:
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[ Dieser Beitrag wurde von AMIGAfan78 am 25.05.2009 um 01:01 Uhr geändert. ]

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25.05.2009, 03:09 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Mit einem defekten Fernseher ist nicht mal theoretisch der Empfang
> von örR möglich und auch sonst zu nichts nutze.

Man hört und liest immer wieder, dass die GEZ bzw. Landesmedienanstalten mit einem sehr schwammig formulierten "geringen Aufwand" zur Reparatur argumentieren, innerhalb dessen ein defektes Gerät als bereitgehaltenes Gerät gemäß RStV gewertet wird. Angeblich zogen die meisten Richter bei entsprechenden bisherigen Verfahren die Grenze bei 20 EUR. Diese Grenze kann aber vom Richter "individuell" bestimmt werden. Deshalb, und da zu einer Bewertung des Defektes ein gewisser technischer Sachverstand vonnöten ist, wird man wohl um ein Gericht samt Sachverständigem nicht herumkommen, wenn man keine Geheimnisse haben möchte und keine Rundfunkgebühr zahlen will, sich aber -- warum auch immer -- nicht von dem defekten Gerät trennen will. Die GEZ/Landesmedienanstalten gehen i.d.R. nämlich vom Vorliegen solch eines "geringen Aufwands" aus, wenn man den Aussagen im Netz glauben will.

> Ich frag mich, wie man glaubhaft machen könnte, unter keinen Umständen
> einen Monitor an ein Videoabspielgerät anschließen zu wollen?

Da fällt mir ein glaubhaftes Szenario ein:
TV-Gerät geht kaputt, VCR nicht -- kaputtes TV-Gerät wird entsorgt -- neues TV-Gerät wird noch nicht gekauft, da für absehbare Zukunft keine Zeit für TV -- VCR wird trotzdem "bereitgehalten", da irgendwann hoffentlich wieder Zeit für TV, was mit Neukauf eines TV-Gerätes einhergeht. Temporäres Ergebnis: VCR vorhanden, TV-Gerät nicht.

> Du schriebst, dass Du Dich für Kabel-TV anmelden musst. Daraus geht
> nicht zwangläufig hervor, dass Kabel-TV bereits vorhanden ist.

Daraus geht sogar hervor, dass momentan überhaupt kein Kabel-TV vorhanden (= geschaltet) ist, ein Anschluss aber schon (sonst könnte er sich nicht anmelden).

> Üblicherweise zahlen alle Mieter eines Hause die Gebühren gemeinsam.
> Klinkt sich einer davon aus, müssen die anderen Hausbewohner dessen
> Anteil mitbezahlen. Kabel-TV gibt es in der Regel nur pro Haus,
> nicht pro Wohnung.

Das ist hier (Chemnitz) eher unüblich. Üblicherweise muss sich hier jede Mietpartei um Anmeldung und Bezahlung selbst kümmern. Ansonsten liegt der Wohnungsanschluss tot.


> solche Fälle wurden mehrfach verhandelt, zuletzt vor dem BVerwG, mit
> dem Ergebnis, daß der Bürger in der Pflicht steht, die
> Nicht-Empfangsfähigkeit eines solchen Gerätes nachzuweisen.

Nach meinen Informationen genügt das nicht, sondern er muss nachweisen, dass sich das Gerät nicht mit "geringem Aufwand" reparieren lässt (s.o.). Da die Grenze zum "nichtgeringen Aufwand" nirgendwo festgelegt ist, gestaltet sich das noch schwieriger als der bloße Nachweis der Nichtempfangsfähigkeit.

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25.05.2009, 17:45 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
> Mit einem defekten Fernseher ist nicht mal theoretisch der Empfang
> von örR möglich und auch sonst zu nichts nutze.

Man hört und liest immer wieder, dass die GEZ bzw. Landesmedienanstalten mit einem sehr schwammig formulierten "geringen Aufwand" zur Reparatur argumentieren, [...]

Zitiere bitte vollständig. Dahinter fehlt noch: "Man schmeißt ihn daher weg und meldte GEZ ab oder kauft sich einen neuen."

Ein entsorgtes, defektes TV-Gerät hat sogar den Vorteil, GEZ abmelden zu können und die Einsparungen bei den Gebühren für den Kauf eines neuen und somit auch moderneren Fernsehers zu sparen. :P

Zitat:
Da fällt mir ein glaubhaftes Szenario ein:
TV-Gerät geht kaputt, VCR nicht -- kaputtes TV-Gerät wird entsorgt -- neues TV-Gerät wird noch nicht gekauft, da für absehbare Zukunft keine Zeit für TV -- VCR wird trotzdem "bereitgehalten", da irgendwann hoffentlich wieder Zeit für TV, was mit Neukauf eines TV-Gerätes einhergeht. Temporäres Ergebnis: VCR vorhanden, TV-Gerät nicht.

In dem Fall würde ich den mangels Möglichkeit der bildhaften Darstellung gänzlich nutzlosen VP/VCR so lange bei jemandem unterstellen, der GEZ zahlt. Dann hab ich ihn nicht mehr rumstehen, kein anderer kriegt Ärger deswegen und ich kann problemlos GEZ abmelden. Ein bisschen von der sprühenden Fantasie, die man der Behörde vorwirft, sollte man auch selbst haben. :P

Zitat:
Daraus geht sogar hervor, dass momentan überhaupt kein Kabel-TV vorhanden (= geschaltet) ist, ein Anschluss aber schon (sonst könnte er sich nicht anmelden).
Hugh, das Orakel hat gesprochen. ;)

Dass ein Anschluss in seiner Wohnung vorhanden ist, hat AMIGAfan78 ausdrücklich erst wenige Stunden bevor Du im Anschluss daran dies Geschrieben hast kund getan. Bis zum 25.05.2009, 00:55 Uhr war auch noch Folgendes denkbar:
Im Haus gibt es gar kein TV-Kabel und der Vermieter lässt nur eins legen, wenn sich genug Hausbewohner dafür bei ihm (an)melden.

Zitat:
Das ist hier (Chemnitz) eher unüblich. Üblicherweise muss sich hier jede Mietpartei um Anmeldung und Bezahlung selbst kümmern. Ansonsten liegt der Wohnungsanschluss tot.
Somit sind die Vertragsbedinungen der Kabel-Anbieter offensichtlich regional unterschiedliche oder vom Anbieter abhängig. Das Verhandlungsgeschick des Hauseigentümers könnte auch noch eine Rolle spielen.

Zitat:
Nach meinen Informationen genügt das nicht, sondern er muss nachweisen, dass sich das Gerät nicht mit "geringem Aufwand" reparieren lässt (s.o.). Da die Grenze zum "nichtgeringen Aufwand" nirgendwo festgelegt ist, gestaltet sich das noch schwieriger als der bloße Nachweis der Nichtempfangsfähigkeit.
So wie das Volk nicht davon ausgeht, dass Behörden es immer nur grundehrlich mit ihm meinen, verfährt die Behörde mit dem Volk eben auch. Hat halt jeder so seine Erfahrungen. ;)

Und jetzt mal rational pragmatisch gesehen: Wenn sich jemand schon auf absehbare Zeit eine Fernseherreparatur nicht leisten kann (oder will), die um die 20 Euro kostet, dann fällt mir kein wirklich tragendes Argument ein, den Kasten zu behalten und mit der GEZ vor Gericht zu ziehen. Zumal der Rechtsweg auch nicht ganz kostenlos zu haben ist. Weg mit der Kiste. GEZ abmelden und die Gebühren für einen neuen Fernseher sparen. Oder man stellt den kaputten Fernseher halt bei einem GEZ-zahlenden Verwandten, Bekannten oder Nachbarn unter, bis man das Ding reparieren lassen kann.

@AMIGAfan78

Ja, mach Dich mal schlau über DVB-T in Deinem Wohngebiet.
--
** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. **

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