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amiga-news.de Forum > Get a Life > Lisabonvertrag verfassungswidrig :) Muss nachgebessert werden :) [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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01.07.2009, 21:44 Uhr

Archeon
Posts: 1810
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Normal bin ich ein Politiklaie, aber zur Zeit herrscht in den EU und auch in den USA ein Art, wie schaffe ich die Menschrecht am besten komplett ab. Ich denke nur an Schäubles Vorschlag zu den ganzen Antiterrormaßnahmen und diese E-Ausweis. Und auch die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Ich finde diese Gesetze sind ein Ausmaß was wir in den letzten 60 Jahren nach dem H.Regime hatten.
Im Momentan habe ich den Beitrag hier gefunden, ich zitiere ihn mal so..
• GRUNDGESETZ: Schon Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) wäre durch die Stärkung des Europäischen Gerichtshofes erschüttert worden. Denn: Die EU-Richter haben in ihrer Rechtsprechung die Menschenwürde zunehmend in Abwägung mit wirtschaftlichen Freiheiten gestellt.

EU-Reform
Verfassungsgericht
bremst Europa!EU-Reform-Urteil
Deutsche bleiben
Herr im Haus• BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Das höchste deutsche Gericht wäre durch den Lissabon-Vertrag de facto abgeschafft worden, jedenfalls wenn es um EU-Recht geht (z. B. wie viel Salz darf auf eine Brez’n?). Jetzt ist klargestellt: Karlsruhe bleibt die letzte Instanz, wenn die Bürger sich durch EU-Recht in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten fühlen.

• BUNDESTAG UND BUNDESRAT: Der Lissabon-Vertrag wäre ein Freibrief zur Entmündigung des deutschen Parlamentarismus gewesen. 80 Prozent der Gesetzgebungskompetenz wären pauschal an die EU abgegeben worden! Karlsruhe macht zur Auflage: Bundestag und Bundesrat müssen in jedem Einzelfall ausdrücklich auf Kompetenzen verzichten und diesen Verzicht formal wie ein eigenes Gesetz beschließen.

• BUNDESSTAAT EUROPA: Nach dem Lissabon-Vertrag hätte er durch Ratifizierung in den Parlamenten durch die Hintertür eingeführt werden können. Karlsruhe stellt klar: Das geht nur mit Volksabstimmung!

„Karlsruhe hat die politische und nationale Selbstkastration durch den Lissabon-Vertrag gestoppt“, sagt Peter Gauweiler (CSU), einer der Hauptkläger. (koc) (Quelle: Revolverblatt, das ich hier nicht verlinken möchte)


--
In einer Singularität enden alle Naturgesetze.
Frühling.. 8h in Berlin geht die Sonne hoch
http://de.youtube.com/watch?v=FfoQsZa8F1c&feature=related


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06.07.2009, 13:34 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Armes Europa...
--
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08.07.2009, 13:15 Uhr

dandy
Posts: 2553
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Zitat:
Original von Archeon:

...
80 Prozent der Gesetzgebungskompetenz wären pauschal an die EU abgegeben worden!
...


Cool!
Das wäre dann einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 8 Stunden bei vollem Lohnausgleich gleichgekommen.

Ich bin auch für die 8 Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich!
I-)
--
Ciao,

Dandy

Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon.
Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht!
(Albert Einstein)

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08.07.2009, 16:22 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Archeon

http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

Wo seht da was von "nur mit Volksabstimmung"?

Zitat:
(Quelle: Revolverblatt, das ich hier nicht verlinken möchte)
So langsam drehst Du völlig durch, oder wie?
--
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13.07.2009, 11:15 Uhr

Archeon
Posts: 1810
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@Archeon

Zitat:
(Quelle: Revolverblatt, das ich hier nicht verlinken möchte)
So langsam drehst Du völlig durch, oder wie?
--
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Okay die Zeitung mit den vier Buchstaben.... Aber nicht die mit LMAA :lach:
--
In einer Singularität enden alle Naturgesetze.
Frühling.. 8h in Berlin geht die Sonne hoch
http://de.youtube.com/watch?v=FfoQsZa8F1c&feature=related


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13.07.2009, 16:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Archeon:

Dieses Urteil stellt klar, dass die EU ein Verbund aus souveränen Staaten ist und eine EU-Verfassung die Souveränität der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten nicht per se untergraben darf. Es legt in Folge Bundestag / Bundesrat auf, in jedem Einzellfall entscheiden zu müssen, ob gesetzgeberische Kompetenz per lokalem Gesetz an das EU-Parlament abgetreten werden soll oder nicht. Das bedeutet im Klartex, deutsche EU-Abgeordnete, so wie Bundesminister werden in Zukunft, immer dann wenn neue Richtlinen verhandelt werden, in Brüssel nicht mehr flexibel argumentieren können, sondern die Entscheidungen von Bundestag / Bundesrat abwarten müssen, woran sie dann gebunden sein werden. Ferner geht aus dem Urteil hervor, dass das Gericht nun prüfen wird, inwiefern weitere Details des Lissaboner Vertrages mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Das Gericht verfügt jedoch keine Volksabstimmung zur Ratifizierung einer EU-Verfassung. Du hast Dich zu früh gefreut.
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 13.07.2009 um 16:09 Uhr geändert. ]

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