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amiga-news.de Forum > Get a Life > SchülerVZ und Behörden treiben Jugendlichen in den Tod! [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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02.11.2009, 17:24 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer

Wäre auch mal interessant zu erfahren warum zwar in Sendungen wie WISO usw. über diese Abofallenseiten berichtet wird, wo nachweislich hunderte von "Kunden" abgezockt werden, das ganze aber kaum verfolgt wird, trotz deutscher Seite/Domain und Anbieter!

Das sind für mich die richtigen Kriminellen, aber da passiert kaum was. :(

--
MacBook Pro und kein DLL-Terrorcamp im Systemordner mehr. ;-)

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02.11.2009, 18:13 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von aPEX:
Spiegel Artikel -> 11 Tage Einzelhaft


Du hast den Artikel schon ganz gelesen?

Vor nem halben Jahr hat er das bereits angekündigt. Zum Thema keine Zeit zum nachdenkne gehabt was er da macht.

Erst forderte StudiVZ auf das die Daten gelöscht werden. Erst als er Geld verlangte wurde die Polizei eingeschaltet.

Und das zum Thema das die Daten lieber bei in sind als bei irgendwelchen Kriminellen.

"ansonsten werde er die Daten nach Osteuropa verkaufen"

Zitat:
Verlinkter FSA09 Report, wo einer völlig unschuldig fast ein Tag im Knast verbrachte und heftigst unter Druck gesetzt wurde.

Was hiermit abolut gar nichts zu tun hat.

--
Andreas Magerl
APC&TCP
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02.11.2009, 18:15 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von aPEX:
Wäre auch mal interessant zu erfahren warum zwar in Sendungen wie WISO usw. über diese Abofallenseiten berichtet wird, wo nachweislich hunderte von "Kunden" abgezockt werden, das ganze aber kaum verfolgt wird, trotz deutscher Seite/Domain und Anbieter!


Weil es in den meisten Fällen blödheit der User ist. Es gibt Ausnahmen und dagegen wird auch vorgegangen aber bei der Masse der Seiten stehen die Gebühren ausreichend gross da.


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Andreas Magerl
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02.11.2009, 18:17 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Jeden Tag Netzpolitik.org lesen langt um sich ein Bild zu machen!

Autsch. Soweit ich das mitbekommen habe, erwähnen die mit keinen Wort das die Sache bereits im Mai angekündigt wurde, das erst die Polizei eingeschaltet wurde als er die Daten nach Osteuropa verkaufen wollte und das Fluchtgefahr bestand.

Natürlich ideal um sich ein (Achtung Wortspiel!) Bild zu machen :)


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Andreas Magerl
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02.11.2009, 21:04 Uhr

Maja
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@aPEX:

Rüde Vorwürfe, ohne überhaupt zu wissen, warum dieser Mann Selbstmord beging, denn das geht aus keiner Pressemeldung dazu hervor. Falsche Verdächtigung ist auch eine Straftat: http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtigung

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02.11.2009, 21:34 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Maja:
... Falsche Verdächtigung ist auch eine Straftat:
...


Weit hergeholt, dazu wäre ein Tatbestand erforderlich und steht hier nicht zu Diskussion.


--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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02.11.2009, 23:02 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von aPEX:

Weil er Geld und viele gute Anwälte hat, darum nicht.


Na klar, und der Staatsanwalt und Richter und Verteidiger gehen am WE einen Saufen. Wenn die den festnehmen wollen, nehmen die den fest. Da kann auch ein Anwalt nix machen. Er kann ihn dann evtl. gegen Kaution "freiboxen", das wars aber auch schon.
Und wie gut sowas klappt, siehste ja auf Deiner Lieblings"info"seite, die ich auch mehrmals täglich ansurfe (und was heisst das schon?)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,658608,00.html

Kennst Du eigentlich Pippi Langstrumpf?

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03.11.2009, 10:56 Uhr

Alchemy
Posts: 784
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von aPEX:
Zitat:
Dann fehlt dir aber sicher die Zeit Seiten wie Spiegel.de oder Netzpolitik.org täglich zu lesen...

- Informationen von fremden Leuten, die Du gar nicht kennst.

- Informationen die schnell verkauft werden müssen, da schon die nächsten Informationen warten.

PS: Unser wohlgenährter und mit sich selbst zufriedener Apex, der wie Kermit der Frosch hier rumquackt, und sich ganz großartig dabei fühlt.






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03.11.2009, 11:19 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@Alchemy:
Komm bleib mal auf dem Teppich! Du erwartest auch Signifikantes.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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03.11.2009, 12:05 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
Zitat:
Original von Bogomil76:
Na klar, und der Staatsanwalt und Richter und Verteidiger gehen am WE einen Saufen. Wenn die den festnehmen wollen, nehmen die den fest. Da kann auch ein Anwalt nix machen. Er kann ihn dann evtl. gegen Kaution "freiboxen", das wars aber auch schon.
Und wie gut sowas klappt, siehste ja auf Deiner Lieblings"info"seite, die ich auch mehrmals täglich ansurfe (und was heisst das schon?)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,658608,00.html

Kennst Du eigentlich Pippi Langstrumpf?


Er wurde in der Schweiz festgenommen, was hat das jetzt mit Deutschland zu tun? Zudem hat das Opfer ihm längst vergeben und auch die Einstellung des Verfahrens gefordert...

Im Fall Zumwinkel wars sogar noch viel schlimmer, da wurde irgendeine Frist "aus versehen" um 1 Woche überschritten... und weiter zum Thema Justiz, in letzter Zeit sind einige Vergewaltiger und Möder freigekommen, weil ihnen nicht rechtzeitig der Prozess gemacht wurde.
Soviel zum Thema wir sind keine Bananerepublik und auf die Justiz ist verlass.

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MacBook Pro und kein DLL-Terrorcamp im Systemordner mehr. ;-)

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03.11.2009, 14:14 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Hey - Pippi Langstrumpf
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey - Pippi Langstrumpf,
die macht, was ihr gefällt.

Hey - Pippi Langstrumpf
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey - Pippi Langstrumpf,
die macht, was ihr gefällt.

Ich hab' ein Haus,
ein kunterbuntes Haus
ein Äffchen und ein Pferd,
die schauen dort zum Fenster raus.
Ich hab' ein Haus,
ein äffchen und ein Pferd,
und Jeder, der uns mag,
kriegt unser 1 x 1 gelehrt.

2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Hey - Pippi Langstrumpf
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey - Pippi Langstrumpf,
die macht, was ihr gefällt.

3 x 3 macht 6 - widdewidde
Wer will's von mir lernen ?
Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu mir ein.

Ich hab' ein Haus,
ein kunterbuntes Haus
ein äffchen und ein Pferd,
die schauen dort zum Fenster raus.
Ich hab' ein Haus,
ein äffchen und ein Pferd,
und Jeder, der uns mag,
kriegt unser 1 x 1 gelehrt.

2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt ....

Hey - Pippi Langstrumpf
trallari trallahey tralla hoppsasa
Hey - Pippi Langstrumpf,
die macht, was ihr gefällt.

3 x 3 macht 6 - widdewidde
Wer will's von uns lernen ?
Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu uns ein.

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03.11.2009, 20:34 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
Zitat:
Original von Maja:
... Falsche Verdächtigung ist auch eine Straftat:
...


Weit hergeholt,


Tatsächlich?

Zitat:
dazu wäre ein Tatbestand erforderlich und steht hier nicht zu Diskussion.

Zu behaupten, jemand hätte einen anderen in den Selbstmord getrieben, ist eine massive Verdächtigung, die für Beide, den, der verdächtigt wird und den, der verdächtigt, sehr wohl eine strafrechliche Seite haben kann. Falsche Verdächtigung ist ein Tatbestand. Diesen und den Tatbestand der Verleumdung stelle ich hier zur Diskussion, auch wenn das nicht jedem gefallen sollten.

Schauen wir und an, woran aPEX seine Verdächtung gegen SchülerVZ festmacht: http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=32141&BoardID=5#327852 (letzter Absatz):
Zitat:
Original von aPEX:
Das VZ-Netzwerk hat doch erst durch die eigene Unfähigkeit dafür gesorgt das es zu dem Vorfall kam. Über die Sicherheitslücken wurden sie sogar bereits im Sommer informiert, haben aber erstmal nichts unternommen. Wenn ich mein Auto offen rumstehen lasse, bin ich zumindest MITSCHULDIG an dem Diebstahl, da ich nicht alle Vorkehrungen zur Sicherung getroffen habe...


Festzuhalten wäre dazu: Sicherheitslücken eines Servers berechtigen grundsätzlich nicht zum Diebstahl von sensiblen Daten und erst recht nicht dazu, die gestohlenen Daten für einen Epressungsversuch zu verwenden. Beides zusammen, Datendiebstahl und der spätere Erpessungsversuch, lässt die Vermutung zu, dass der Täter geplant vorging (keine Gelegenheitstat). Ob es im konkreten Fall zu einer Mitschuld der Serverbetreibers führen kann, wenn dieser bekannte Sicherheitslücken nicht schließt, darüber hat allein der prozessführende Richter zu entscheiden.

Um auf das viel strapazierte Beispiel Auto zu kommmen: Einen nicht verschlossenen PKW zu stehlen, mindert für sich allein das Strafmaß für den Diebstahl nicht. Das führt ggf. lediglich zu einer Kürzung der Schadenersatzzahlung durch die Kaskoversicherung, für den Fall, dass der Wagen nicht mehr aufgefunden wird. Es gilt zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden.

Es ist unbetritten zutiefst bedauerlich, dass sich ein 20-Jähriger in Untersuchungshaft das Leben genommen hat. Doch auch das berechtigt niemanden dazu, ohne genau Kenntnis aller relevanten Hintergründe, wozu auch die sonstigen Lebensumstände dieses Jungen zählen, irgendwelche Verdächtigungen gegen Dritte aus der Luft zu greifen. Niemand weiß, was die Gründe für diesen Selbstmord waren. Das geht aus keiner Pressemeldung hervor.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 03.11.2009 um 21:09 Uhr geändert. ]

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03.11.2009, 21:07 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von aPEX:
Er wurde in der Schweiz festgenommen, was hat das jetzt mit Deutschland zu tun?

Da sowohl die Schweiz wie auch Deutschland Auslieferungsabkommen mit der USA haben, wäre Polanski auch in Deutschland festgenommen worden.

Zitat:
Zudem hat das Opfer ihm längst vergeben und auch die Einstellung des Verfahrens gefordert...
Vergewaltigung und sexueller Missbrauch Minderjähriger gilt auch in den USA als besonders schwere Straftat. Die Staatsanwaltschaft muss in solchen Fällen eigeninitativ Anklage erheben. Es spielt keine Rolle, was das Opfer dazu meint. Und das ist auch gut so.

Zitat:
Im Fall Zumwinkel wars sogar noch viel schlimmer, da wurde irgendeine Frist "aus versehen" um 1 Woche überschritten...
Und? Er wurde dennoch rechtskräftig verurteilt.

Zitat:
und weiter zum Thema Justiz, in letzter Zeit sind einige Vergewaltiger und Möder freigekommen, weil ihnen nicht rechtzeitig der Prozess gemacht wurde.
Aus welcher Luft hast Du das wieder gegriffen? Für Vergewaltigung gelten in Deutschland Verjährunsfristen von 10 bzw. 20 Jahren und Mord verjährt nie. Selbst mit dem Wissen um die Überlastung der Strafgerichte, kann man diese Deine Behauptung also getrost in das Reich der Märchen ansiedeln. Zudem gilt immer noch der Grundsatz der Unschuldsvermutung, bis von einem Richter ein Urteil gesprochen wurde. Wenn also überhaupt jemand ohne Prozess aus der Haft entlassen wird, dann höchstens Verdächtige.
Zitat:
Soviel zum Thema wir sind keine Bananerepublik und auf die Justiz ist verlass.
Was hier Banane ist, ist die Art, wie Du hier mal wieder auftrittst.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 03.11.2009 um 21:08 Uhr geändert. ]

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03.11.2009, 22:07 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@Maja:
>Falsche Verdächtigung ist ein Tatbestand.

Nein, ist es eben nicht! (Lies bitte Deinen verlinkten Auszug(Gesetz))
Dazu gehören weitere Voraussetzungen, die hier bei weitem nicht erfüllt sind.



(Da müsste ja jeder mehrmals im Leben vor den Kadi ;) )

Und wie gesagt stand es auch nicht zur Diskussion.
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Nethands

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04.11.2009, 11:14 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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Zitat:
Original von AndreasM:


Erpressung ist kein Kavalirsdelikt. Mindeststrafe ist da nen halbes Jahr Knast.



Ja und? Für alles unter 2 Jahren gibt es Bewährung also man muss
nicht in den Knast. Kein Grund für U-Haft also.


Zitat:
Behörden versteh ich ja noch falls sie irgendwo tatsächlich falsch gehandelt haben sollten.

Aber SchülerVZ? Wie soll die Anklage lauten? "Du hast Dich nicht von unseren Sohn erpressen lassen und deswegen bist Du böse?"?


Grobe Fahrlässigkeit, Totschlag oder sowas.
Da dort Realnames verwendet werden und praktisch jeder an die Daten kommt.
Ohne dieses könnte es keine Erpressung geben.


Mindestens Zivilrechtlich sollte da was gehen.

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04.11.2009, 11:23 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Bei der Bewährung i.S.d. §§ 56 ff. Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dies bedeutet, dass die Strafvollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe ausgesetzt wird und der Verurteilte in Freiheit bleibt.

Gibt der Verurteilte während der Bewährungszeit keinen Anlass zum Widerruf der Strafaussetzung (etwa durch Begehung neuer Straftaten), wird ihm die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.

Die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ist in Deutschland in § 56 StGB geregelt. Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft das erkennende Gericht. Das erkennende Gericht hat dabei eine Prognose zu erstellen, ob davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne den Vollzug der Freiheitsstrafe künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Liegt die Freiheitsstrafe nicht über 6 Monaten und erscheint die Prognose günstig, so ist die Strafe zwingend zur Bewährung auszusetzen (§ 56 I in Verbindung mit III StGB). Im Bereich von 6 Monaten bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe ist die Aussetzung zusätzlich zum Vorliegen der Prognose davon abhängig, dass die „Verteidigung der Rechtsordnung“ die Strafvollstreckung nicht gebietet (§ 56 III StGB). Hier wird demnach auf den Gedanken der Generalprävention abgestellt. Bei Freiheitsstrafen über 12 Monaten bis zu zwei Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Prognose günstig ist, die Verteidigung der Rechtsordnung dem nicht entgegensteht und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen (§ 56 II StGB).

Die Aussetzung eines Strafrestes, der nicht lebenslang ist, erfolgt nach § 57 StGB, bei lebenslangen Freiheitsstrafen nach § 57a StGB. Die Entscheidung trifft die Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts.

In ganz besonderen Fällen kann nach § 59 StGB eine Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängt werden. Dies entspricht in etwa einer Geldstrafe zur Bewährung.

Zusammengefasst: Es KANN, muss aber nicht.
Uuuuund: Man ist erst ein Straftäter wenn man verurteilt ist.

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04.11.2009, 11:28 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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Zeig mir einen Fall bei einer Freiheiststrafe von unter 2 Jahren.
Wo es keine Bewährung gab und der Täter nicht Vorbestraft war.

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04.11.2009, 11:54 Uhr

Alchemy
Posts: 784
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Hallo,

wenn ich hier einige Argumentationen lese, dann bin ich mir nach wie vor sicher das es keinen Gott gibt.

Mittlerweile denke ich, es gibt ein Virus im Essen, das idiotisch macht. Fällt ja nicht auf, weil es einen nicht umbringt. :lach:

Vor allem wenn ich so bei Heise.de unterwegs bin, sehe ich immer deutlicher den Virus zur Pandemie herumgrassieren.

PS: Ich hör besser auf darüber nach zu denken, sonst bekomme ich wieder meine Migräne.

/Sarkasmus Mode/
Der Arme junge, hätte man ihm doch die Kohle gegeben und nicht verhaftet, vielleicht hätte er mit den Geld sinnvoll die Welt gerettet.
So hat er sich in den Tot gestürzt, und uns im Elend dieser Welt zurückgelassen.


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04.11.2009, 12:24 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von MaikG:
Ja und? Für alles unter 2 Jahren gibt es Bewährung also man muss
nicht in den Knast.


Mindeststrafe. Kann auch bis zu 5 Jahren gehen.
Aber ich geh auch davon aus das er wohl eher ne kleine Strafe bekommen hätte.

Wobei es so ne Sache ist. Der Datenklau war von langer Hand geplant.

Zitat:
Kein Grund für U-Haft also.

Mit der Höhe der zu erwartenden Strafe hat die UHaft nun wirklich so gut wie gar nichts zu tun. Begründung des Haftrichters war Fluchtgefahr.

Zitat:
Grobe Fahrlässigkeit, Totschlag oder sowas.
Da dort Realnames verwendet werden und praktisch jeder an die Daten kommt.
Ohne dieses könnte es keine Erpressung geben.


Jo, der arme Junge ist ja gerade dazu gezwungen worden. War ja nicht das Und als er dann aufgefordert worden ist die Daten zu löschen musste er ja natürlich Geld dafür verlangen und drohen das er sie nach Osteuropa verkaufen will. Er wurde ja geradezu dazu gezwungen. Sonst wär ja nen halbes Jahr Arbeit futsch gewesen.

Frechtheit das wegen dieser Kleinigkeit dann auch noch die Polizei gerufen wurde.

Naja, ich werd durch das nichtabsperren meines Autos ja auch zum Massenmörder...
--
Andreas Magerl
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04.11.2009, 12:26 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von MaikG:
Zeig mir einen Fall bei einer Freiheiststrafe von unter 2 Jahren.
Wo es keine Bewährung gab und der Täter nicht Vorbestraft war.


Woher weisst Du eigentlich das er nur 6 Monate bekommen hätte?

Man weiss ja nicht mal ob er nach Jugendrecht oder Erwachsenrecht verurteilt worden wäre.

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Andreas Magerl
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04.11.2009, 14:50 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von MaikG:
Zeig mir einen Fall bei einer Freiheiststrafe von unter 2 Jahren.
Wo es keine Bewährung gab und der Täter nicht Vorbestraft war.


http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/abmahnanwalt-muss-in-haft/

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04.11.2009, 15:03 Uhr

Andreas_Wolf
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>> Zeig mir einen Fall bei einer Freiheiststrafe von unter 2 Jahren.
>> Wo es keine Bewährung gab und der Täter nicht Vorbestraft war.

> http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/abmahnanwalt-muss-in-haft/

Gravenreuth war sehr wohl (mehrfach) vorbestraft:

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth#Verurteilungen

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 04.11.2009 um 15:05 Uhr geändert. ]

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04.11.2009, 15:11 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von MaikG:
Zeig mir einen Fall bei einer Freiheiststrafe von unter 2 Jahren.
Wo es keine Bewährung gab und der Täter nicht Vorbestraft war.


grad mal 10 sekunden gegoogelt:

http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C13449894_L20_D0_I4798307_h1.html

http://www.sozialticker.com/ein-jahr-ohne-bewaehrung-fuer-hartz-iv-betrueger_20090901.html

http://www.jurablogs.com/de/jugendschoeffengericht-tiergarten-strafe-ohne-bewaehrung-fuer-todesfahrer

http://www.jurablogs.com/de/lg-dresden-freiheitsstrafe-ohne-bewaehrung-fuer-folgenschwere-trunkenheitsfahrt-einer


--
Andreas Magerl
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04.11.2009, 16:33 Uhr

schluckebier
Posts: 1059
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Zitat:
Original von Alchemy:
PS: Ich hör besser auf darüber nach zu denken, sonst bekomme ich wieder meine Migräne.


Was eindrucksvoll beweist, dass Dummheit eben doch wehtut.

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04.11.2009, 16:35 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
>> Zeig mir einen Fall bei einer Freiheiststrafe von unter 2 Jahren.
>> Wo es keine Bewährung gab und der Täter nicht Vorbestraft war.

> http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/abmahnanwalt-muss-in-haft/

Gravenreuth war sehr wohl (mehrfach) vorbestraft:

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth#Verurteilungen


Kann ja sein, die Begründung im offiziellen Urteil ist aber nicht die Vorstrafe sondern eine andere. Kann man da nachlesen.
Er wäre auch in den Kanast gekommen wenn die Vorstrafe nicht gewesen wäre. Es ist immer Ermessenssache des Richters die Vorstrafe auf den aktuellen Fall anzurechnen.
Wenn die Vorstrafe nämlich per se nichts mit dem aktuellen Fall zu tun hat, dann muss die nicht mitbewertet werden, kann aber.

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04.11.2009, 16:46 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> die Begründung im offiziellen Urteil ist aber nicht die Vorstrafe sondern eine andere.
> Kann man da nachlesen. Er wäre auch in den Kanast gekommen wenn die Vorstrafe
> nicht gewesen wäre.

Du meinst, die folgenden Aussagen aus meinem Link sind Fantasieprodukte?

"Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.[16][17][18][19][20] Gravenreuth legte Berufung ein.[10] Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein.[21][22][23]."

Die dort angegebenen Quellen kannst du da nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth#Quellen

> Es ist immer Ermessenssache des Richters die Vorstrafe auf den aktuellen Fall
> anzurechnen.

Korrekt.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 04.11.2009 um 16:47 Uhr geändert. ]

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04.11.2009, 17:01 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Alchemy:
Mittlerweile denke ich, es gibt ein Virus im Essen, das idiotisch macht.

Das ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber es wäre zumindest eine Erklärung. Am besten, Du kaufst mal testweise ein, zwei Wochen woanders ein.

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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04.11.2009, 17:20 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:

Du meinst, die folgenden Aussagen aus meinem Link sind Fantasieprodukte?

"Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.[16][17][18][19][20] Gravenreuth legte Berufung ein.[10] Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein.[21][22][23]."

Die dort angegebenen Quellen kannst du da nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth#Quellen


Nein, aber die Vorstrafe hatte in diesem Fall nur Auswirkungen auf die Gesamtstrafe. Das diese dann nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde ist eben damit begründet worden:

Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/abmahnanwalt-muss-in-haft/

http://www.taz.de/index.php?id=medien&art=4521&src=SZ&id=medien-artikel&cHash=a3c7d888e5
Hier steht auch, daß der Fall zu dem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war:
Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. (AZ: 276 Ds 58/07)

http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/wissentlich-gegen-die-rechtsordnung/
Bei der Strafzumessung war zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass es lediglich beim Versuch geblieben ist und die Rückzahlung des Betrages in Höhe von 697,42 Euro an die taz GmbH erfolgt ist. Gegen ihn spricht jedoch, dass er vorbestraft ist und die Vollstreckung mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis in den Oktober 2006 betrieben hat, obwohl er wusste, dass er keinen Anspruch aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hatte. Der Angeklagte hat sich uneinsichtig gezeigt und in einem hohen Maße hat er sich wissentlich gegen die Rechtsordnung verhalten und dass, obwohl er Organ der Rechtspflege ist. Trotz der klarstellenden Schreiben seitens der taz GmbH hat er seine ihm bekannte falsche Rechtsansicht mit Vehemenz betrieben, weil er mit aller Gewalt die Internetdomain der taz GmbH versteigern wollte, um der taz GmbH wirtschaftlich zu schaden. Aus diesen Gründen kommt nur eine Freiheitsstrafe in Betracht, die mit sechs Monaten angemessen ist. Diese Freiheitsstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird. Er zeigt keine Einsicht und hätte die taz GmbH nicht einen derart guten Rechtsanwalt gehabt, hätte der Angeklagte trotz Kenntnis aller Umstände, die zum Erlöschen der Forderung geführt haben, die Internetdomain verwertet. Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen.

So, genug jetzt aber der Haarspalterei ;)

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04.11.2009, 18:35 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von schluckebier:
Zitat:
Original von Alchemy:
PS: Ich hör besser auf darüber nach zu denken, sonst bekomme ich wieder meine Migräne.


Was eindrucksvoll beweist, dass Dummheit eben doch wehtut.



L O L :lach: :lach: :lach:
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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04.11.2009, 20:00 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
@Maja:
>Falsche Verdächtigung ist ein Tatbestand.

Nein, ist es eben nicht! (Lies bitte Deinen verlinkten Auszug(Gesetz))
Dazu gehören weitere Voraussetzungen, die hier bei weitem nicht erfüllt sind.


Okay, lesen wir das mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtigung
Zitat: "Der Wortlaut der Strafnorm lautet:

§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen."


Falls Du über die Frage nach der Absicht hinter einer öffentlichen falschen Vedächtigung stolpern solltest: Die Schuldfrage zu klären wäre Aufgabe eines Richters, sofern der Verdächtigte Anklage erheben sollte.

Zitat:
(Da müsste ja jeder mehrmals im Leben vor den Kadi ;) )

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Zitat:
Und wie gesagt stand es auch nicht zur Diskussion.

Jetzt steht es zur Diskussion.
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