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amiga-news.de Forum > Get a Life > SchülerVZ und Behörden treiben Jugendlichen in den Tod! [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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04.11.2009, 20:20 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Maja:
Vestehst Du Dich manchmal selbst?

Das gebetsmühlenartige Wiederholen oder hervorheben von *einzelnen* Passagen einer Rechtsnorm begründet *keinen* Tatbestand.

Du must schon ... nein, Du weißt es ja selber oder kommst vielleicht drauf.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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04.11.2009, 22:14 Uhr

Murmel
Posts: 1457
Nutzer
Das der sich umgebracht hat ist schon vorrückt. So wie ich das gelesen habe hat er ein Tool programmiert das die Daten der Website bzw. der DB dahinter auslesen konnte.
Meistens kriegen die Leute ja nur eine Bewährungsstrafe, und haben wenig später einen Job in der Sicherheits Branche ;)
Vermutlich hat er sich durch den Selbstmord ein gutes Leben versaut.


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05.11.2009, 06:44 Uhr

DrZarkov
Posts: 702
Nutzer
Das Problem liegt eigentlich ganz woanders: In Deutschland werden sehr schnell und sehr unbedarft Menschen in U-Haft genommen. Sehr viele Menschen und keineswegs nurt tragische Einzelfälle sitzen monatelang in U-Haft, um nachher freigesprochen zu werden. Die Haftbedingungen in der U-Haft sind härter als im normalen Strafverzug, und dass bei Leuten, wo kraft unserer Rechtsordnung eigentlich noch die Unschuldsvermutung gilt. Sinn der U-Haft ist es eigentlich, Menschen an der Flucht zu hindern, bevor ein Urteil gesprochen ist. Aus welchem Grund werden Menschen in U-Haft also gezwungen Anstaltskleidung zu tragen? Warum haben sie nur stark eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten und Zugang zu Medien wie Fernsehen und Radio, und praktisch kein Internet? Warum dürfen sie nur sehr eingeschränkt Kontakt zu anderen Mit-U-Häftlingen haben?

Es ist Fakt, dass die Selbstmordquote unter U-Häftlingen außergewöhnlich hoch ist. Es ist halt ein Schock, so aus dem normalen Leben gerissen zu werden und wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden, ganz ohne Gerichtsurteil. (Im vorliegenden Fall beispielsweise wäre es wohl tatsächlich nur eine Geld- oder Bewährungsstrafe geworden.)

Diese Missstände werden keineswegs nur von den Linken angeprangert, sondern es sind Reformbestrebungen im Gange. Leider sind unsere Richter immer noch schnell dabei U-Haft anzuordnen.
--
Dr. Zarkov

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05.11.2009, 07:41 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Jetzt mal ne ernsthafte Frage, aber woher weiss man sowas?
Arbeitest Du am Gericht, oder bei der justiz? Bist Du ein Polizist, oder ein Anhänger der Gilde RA?

Ich meine, ich habe einen sehr sehr "breiten" Freundeskreis, ich habe mal gegenüber des Gerichtes (allerdings ganz anderer Beruf, Zivi) "gearbeitet", ich bekomme jetzt die verschiedensten Menschen beruflich vor die Nase, aber im normalen Leben bekomme ich das nicht mit.
Und das alles nur den Medien zu entnehmen, halte ich nicht für repräsentativ...

Also, ich lasse mich ja überzeugen, aber woher kennt Ihr die statistischen Werte?

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05.11.2009, 11:58 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:


Mindeststrafe. Kann auch bis zu 5 Jahren gehen.
Aber ich geh auch davon aus das er wohl eher ne kleine Strafe bekommen hätte.

Wobei es so ne Sache ist. Der Datenklau war von langer Hand geplant.


Es gab keinen Datenklau.
Der Tatbestand "Ausspähen von Daten" ist
a) nur erfüllt wenn die Daten speziell gesichert sind
und
b) die Daten nicht für einem selbst bestimmt sind

Die Daten waren nicht gesichtert und auch für ihn als User
bestimmt. Die Seiten kannst du dir als User alle ansehen.

Der Tatbestand der Erpressung war wohl gegeben, wenn auch nur
aus affekt oder dummheit. Spricht definitiv für eine Reifeverzögerung.


Die Beispiele mit "ohne Bewährung" hinken wohl etwas.
Es geht um eine einzelne Straftat und nicht um viele Straftaten die
an einem Tag verhandelt werden.

[ Dieser Beitrag wurde von MaikG am 05.11.2009 um 11:59 Uhr geändert. ]

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05.11.2009, 12:14 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
Es gab keinen Datenklau.
Der Tatbestand "Ausspähen von Daten" ist
a) nur erfüllt wenn die Daten speziell gesichert sind
und
b) die Daten nicht für einem selbst bestimmt sind

Die Daten waren nicht gesichtert und auch für ihn als User
bestimmt. Die Seiten kannst du dir als User alle ansehen.


Darüber kann man streiten. Es hat die Daten an Dritte weitergegeben. Damit können auch User die Daten einsehen wenn sie nicht auf der Seite registriert sind. Außerdem gibt es Möglichkeiten die Daten so zu filtern wie es sonst nicht möglich gewesen wäre. Aber darüber braucht man hier nicht diskutieren :)

Zitat:
Der Tatbestand der Erpressung war wohl gegeben, wenn auch nur
aus affekt oder dummheit. Spricht definitiv für eine Reifeverzögerung.


Dummheit mit Sicherheit. Aber danach hätten so gut wie alle Erpresser eine Reifeverzögerung :) Affekt... weiss hier niemand.

Zitat:
Die Beispiele mit "ohne Bewährung" hinken wohl etwas.
Es geht um eine einzelne Straftat und nicht um viele Straftaten die
an einem Tag verhandelt werden.


Wobei mehere Straftaten als ein Tatbestand verhandelt wurden. Ich hab aber auch einen Fall gepostet wo es nur eine einzelne Straftat gab. Etwas goggeln und man findet unzählige Beispiele dafür das nicht automatisch jede geringfügige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das würde auch den eigentlichen Sinn der Bewährung ins Absurdum führen.
--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Marblelous, Desert Racing, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage, Scene Archives...

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05.11.2009, 18:30 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
Der Tatbestand der Erpressung war wohl gegeben, wenn auch nur
aus affekt oder dummheit.

Der Strafverteidiger widerspricht dem.
http://www.heise.de/meldung/SchuelerVZ-Daten-Affaere-Strafverteidiger-widerspricht-Erpressungsvorwurf-850678.html

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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05.11.2009, 19:00 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Für alles unter 2 Jahren gibt es Bewährung also man muss nicht in den Knast. Kein
> Grund für U-Haft also.

Laut Holgers Link war er vorbestraft.

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05.11.2009, 19:49 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Holger:
Der Strafverteidiger widerspricht dem.
http://www.heise.de/meldung/SchuelerVZ-Daten-Affaere-Strafverteidiger-widerspricht-Erpressungsvorwurf-850678.html

Na toll. Jetzt, nach dem sein Mandant sich das Leben genommen hat, behauptet dieser Anwalt also, StudiVZ hätte Geld für Daten geboten, die sich zuvor jemand gegen die Regeln dieses Netwerkes angeeignet hatte. StudiVZ bestreitet das. Somit steht eine Aussage eines Anwaltes, die der jetzt erst tätigt, gegen die Aussage des Server-Betreibers. Und was soll das nun noch beweisen / bringen? Toten Angeklagten wird kein Prozess mehr gemacht. Dieser Anwalt, der an dem Fall nun keinen Cent mehr wird verdienen könnten, scheint die "Gunst der Stunde" zu nutzen, sich über die Medien wenigstens noch Publicity verschaffen zu können.

Zitat:
Original von DrZarkov:
Sehr viele Menschen und keineswegs nurt tragische Einzelfälle sitzen monatelang in U-Haft, um nachher freigesprochen zu werden.

Das würde höchstens beweisen, das nicht nicht jeder Verdächtige auch für schulidg befunden wird. Aber wie viel ist "sehr viel" in Prozent? Und was soll das mit diesem Fall hier zu tun haben?

Zitat:
Es ist Fakt, dass die Selbstmordquote unter U-Häftlingen außergewöhnlich hoch ist.
Wo bleibt der Link auf die öffentliche Statistik aus glaubhafter Quelle, die diese kühne Behauptung beweist?

Zitat:
Original von MaikG:
Die Daten waren nicht gesichtert und auch für ihn als User
bestimmt. Die Seiten kannst du dir als User alle ansehen.

Es geht um Daten, die dort regelmäßig nicht öffentlich sichtbar sind. Der Server war zum Zeitpunkt der Tat sehr wohl gegen unberechtigten Zugriff gesichert. Es gab zum Zeitpunkt der Tat eine bekannte Sicherheitslücke in diesem System, die der Angeklagte genutzt haben soll. Das beinhaltet: Um an die Daten zu kommen, musste diese Lücke gezielt genutzt werden -> bewusstest, gezieltes Handeln.

Zitat:
Der Tatbestand der Erpressung war wohl gegeben, wenn auch nur
aus affekt oder dummheit. Spricht definitiv für eine Reifeverzögerung.

Das könnte genauso gut für überlegtes, geplantes Vorgehen sprechen. Zweifeln darf man indes in der Tat an der sittlichen Reife. Ein Mangel daran dürfte sich bei einem 20-Jährigen allerdings eher nicht strafmindernd auswirken. Gleiches gilt für "Dummheit", denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Den Tatbestand "Erpressung im Affekt" gibt es übrigens nicht.

Zitat:
Die Beispiele mit "ohne Bewährung" hinken wohl etwas.
Es geht um eine einzelne Straftat und nicht um viele Straftaten die
an einem Tag verhandelt werden.

Es geht um zwei Straftaten; Unberechtigtes Aneignen von Daten und Erpressung. Auf das Strafmaß hätte Beides Einfluss gehabt, sofern er in beiden Fällen für schulidg befunden worden wäre. Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von veschiedenen Faktoren ab. Unter anderem davon, ob und, wenn ja, welche Vorstrafen es gibt und wie die weitere Prognose eingeschätzt wird.

Das Alles ist jetzt aber Makulatur. Der Angeklagte ist tot. Es wird keine Prozess und somit auch kein Urteil in diesem Fall mehr geben.

--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 05.11.2009 um 19:52 Uhr geändert. ]

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05.11.2009, 19:55 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
@Maja:
Vestehst Du Dich manchmal selbst?

Das gebetsmühlenartige Wiederholen oder hervorheben von *einzelnen* Passagen einer Rechtsnorm begründet *keinen* Tatbestand.


Richtig. Ob es einen Tatbestand gibt, darüber entscheiden Richter, nachdem jemand Anklage erhoben hat.

Zitat:
Original von hjoerg:
Du must schon ... nein, Du weißt es ja selber oder kommst vielleicht drauf.

Dito. :O
--
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05.11.2009, 20:24 Uhr

MaikG
Posts: 5172
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Zitat:
Original von AndreasM:

Darüber kann man streiten. Es hat die Daten an Dritte weitergegeben. Damit können auch User die Daten einsehen wenn sie nicht auf der Seite registriert sind. Außerdem gibt es Möglichkeiten die Daten so zu filtern wie es sonst nicht möglich gewesen wäre. Aber darüber braucht man hier nicht diskutieren :)



Einge Rechtsanwälte haben sich im Netz dazu geäußert, die
sind meiner meinung.
Weitergabe an Dritte ist nicht mehr bestandteil von "Ausspähens von Daten" sondern eher eine verstoß gegen den Datenschutz.
Filter kann ich Daten auch im Gehirn z.B. Werbung einer Seite ausblenden, von daher ist es nichts besonderes.

>Dummheit mit Sicherheit. Aber danach hätten so gut wie alle >Erpresser eine Reifeverzögerung :) Affekt... weiss hier niemand.


Er war doch in einer Jugendhaftanstalt, wie ich lass.
Das erste was hätte passieren sollen wäre das ihm sich
ein Psychologe ansieht. Bei dem Tathergang.


>Ich hab aber auch einen Fall gepostet wo es nur eine einzelne >Straftat gab.

Ohne das derjenige Vorbestraft war? Also dann muss es aber eine
echt schlechte prognose bzl. zukünftiges Verhalten gegeben haben.
Aber wie gesagt es ist selten.




>Es geht um Daten, die dort regelmäßig nicht öffentlich sichtbar >sind. Der Server war zum Zeitpunkt der Tat sehr wohl gegen >unberechtigten Zugriff gesichert. Es gab zum Zeitpunkt der Tat eine >bekannte Sicherheitslücke in diesem System, die der Angeklagte >genutzt haben soll. Das beinhaltet: Um an die Daten zu kommen, >musste diese Lücke gezielt genutzt werden -> bewusstest, gezieltes >Handeln.

Nachdem was ich gelesen habe und das was SchülerVZ behauptet
ging es bei ihm ausschliesslich um öffentliche Daten.
Die Intimeren Daten durch eine Sicherheitlücke kamen wohl von
einem anderen "Hacker".

http://www.schuelervz.net/Newsroom/Detail/b472108c60c0ea43

http://www.schuelervz.net/Newsroom/Detail/484fc1609cf1ace3

[ Dieser Beitrag wurde von MaikG am 05.11.2009 um 20:28 Uhr geändert. ]

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05.11.2009, 20:49 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
Er war doch in einer Jugendhaftanstalt, wie ich lass.
Das erste was hätte passieren sollen wäre das ihm sich
ein Psychologe ansieht. Bei dem Tathergang.

Was für eine tiefere Logik soll das sein? Wer unter 21 ist, Daten klaut und sie anschließend verkaufen will, ist automatisch nicht Zurechnungsfähig? Vergiss es.
Zitat:
Nachdem was ich gelesen habe und das was SchülerVZ behauptet
ging es bei ihm ausschliesslich um öffentliche Daten.
Die Intimeren Daten durch eine Sicherheitlücke kamen wohl von
einem anderen "Hacker".


Das ist Deine Interpretaion. Aus Deinen Links geht nicht hervor, wer was getan haben soll.
--
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05.11.2009, 23:07 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Einge Rechtsanwälte haben sich im Netz dazu geäußert, die
sind meiner meinung.
Weitergabe an Dritte ist nicht mehr bestandteil von "Ausspähens von Daten" sondern eher eine verstoß gegen den Datenschutz.
Filter kann ich Daten auch im Gehirn z.B. Werbung einer Seite ausblenden, von daher ist es nichts besonderes.


Naja, ganz so einfach ist es auch wieder nicht nen Million Datensätze im Gehirn zu filtern. Aber egal wie man es auch nennt. Ob es rechtlich ok ist hätte dann ein Richter zu entschieden. Gleiches auch für das was Anwälte sagen. Die Entscheidung trifft nicht der Anwalt sondern der Richter.

Zitat:
Er war doch in einer Jugendhaftanstalt, wie ich lass.
Das erste was hätte passieren sollen wäre das ihm sich
ein Psychologe ansieht. Bei dem Tathergang.


Dann müsste jeder der in U-Haft kommt von nem Psychologen betreut werden.

Und wenn sogar der eigene Anwalt sagt das es keinerlei Anzeichen gab...

Zitat:
Ohne das derjenige Vorbestraft war?

Steht doch überall dabei warum es keine Bewährung gab.

Zitat:
Also dann muss es aber eine
echt schlechte prognose bzl. zukünftiges Verhalten gegeben haben.
Aber wie gesagt es ist selten.


Selten aufgrund welcher Zahlen?

Und Prognose ist nicht immer das entschiedende Argument. Wie bei der betrunkenen Autofahrerin wo die Prognose eindeutig gut war, aber es trotzdem keine Bewährung gab.

Zitat:
Nachdem was ich gelesen habe und das was SchülerVZ behauptet
ging es bei ihm ausschliesslich um öffentliche Daten.


Jup, heisst es. trotzdem war die Aktion bereits im Mai geplant von ihm. Also nix auf die Schnelle oder so.

--
Andreas Magerl
APC&TCP
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06.11.2009, 11:00 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
>Das ist Deine Interpretaion. Aus Deinen Links geht nicht hervor, wer >was getan haben soll.


Guck aufs Datum :nuke:

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06.11.2009, 11:16 Uhr

Lord_Helmchen
Posts: 532
Nutzer
Zitat:
Original von aPEX:
Les dir mal diesen Beitrag durch:
http://www.netzpolitik.org/2009/fsa09-meine-festnahme/


*lol* Das ist skuriler als Kafka...

--
Anagramm von Regierung = Genug Irre

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06.11.2009, 19:11 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von MaikG:
Guck aufs Datum :nuke:


Okay, der Jung wurde am 18.10.09 verhaftet. Demnach hat er damit zu tun: http://www.schuelervz.net/Newsroom/Detail/b472108c60c0ea43
Dort ist u.a. zu lesen (Zitat):
"Update (3):

Wir haben inzwischen noch mal mit dem Täter gesprochen und wir haben folgendes erfahren: Der Täter hat einen "Crawler" geschrieben. Dieses Programm loggt sich mit den normalen schülerVZ-Account des Täters in schülerVZ ein und sammelt die angezeigten Daten. Die bestehenden Sicherheitsmechanismen (z.B. Captchas) wurden dabei geknackt.

Der Täter hat uns genaue Angaben dazu gemacht, welche Daten er gesammelt hat: es handelt sich, wie bisher angegeben, nur um für alle Nutzer von schülerVZ einsehbare Daten. In euren Privatsphäreeinstellungen könnt ihr einstellen, welche Daten alle anderen schülerVZ Nutzern sehen dürfen. Nur solche Daten, die auch für alle schülerVZ Nutzer sichtbar waren, konnte der Täter sehen und sammeln.

Wir haben von euch auch Kommentare hinsichtlich der rechtlichen Relevanz über die Verletzung unserer AGBS bekommen. Dazu können wir euch folgendes sagen: Das Crawlen eines Netzwerks unter Umgehung von Zugangssperren (Captchas) ist illegal. Zudem verletzt das Crawlen und das Veröffentlichen der gecrawlten Informationen Datenschutzrecht. Der Täter hat aber auch die Rechte eines jeden einzelnen Nutzers verletzt."



Fazit:
  • Der Täter hatte die Tat gegenüber SchülerVZ bereits zugegeben.
  • Die Daten, um die es dabei geht, waren nur für Nutzer von SchülerVZ sichtbar. Das bedeutet nicht öffentlich zugänglich.
  • Um an diese Daten zu kommen, hat der Täter einen Crawler verwendet und Sicherheitsmechanismen geknackt. Das bedeutet aktives, gezieltes und geplantes Handeln.
  • Diese Vorgensweise ist illegal.
So viel dazu.

Nur wissen wir damit immer noch nicht, warum er Selbstmord beging. Darüber kann man nur spekulieren. Doch was sollte das wohl bringen? Es ist auch keineswegs so, als wäre immer vorher eine Suizidgefahr ersichtlich. Es gibt auch den spontanen Selbstmord.
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 06.11.2009 um 19:11 Uhr geändert. ]

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08.11.2009, 13:18 Uhr

aPEX
Posts: 4692
Nutzer
Kurzfristig habe ich mich ja von einigen verunsichern lassen, aber wie vermutet steckt da doch mehr dahinter...

Selbstmord nach SchülerVZ-Datenklau: VZnet in Erklärungsnot
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Selbstmord-nach-SchuelerVZ-Datenklau-VZnet-in-Erklaerungsnot-853061.html

Spiegel-Story über SchülerVZ, vorab bei Heise [MiniUpdate]
http://www.netzpolitik.org/2009/spiegel-story-ueber-schuelervz-selbstmord-vorab-bei-heise-online/


--
MacBook Pro und kein DLL-Terrorcamp im Systemordner mehr. ;-)

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08.11.2009, 14:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von aPEX:
Kurzfristig habe ich mich ja von einigen verunsichern lassen, aber wie vermutet steckt da doch mehr dahinter...

Selbstmord nach SchülerVZ-Datenklau: VZnet in Erklärungsnot
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Selbstmord-nach-SchuelerVZ-Datenklau-VZnet-in-Erklaerungsnot-853061.html

Spiegel-Story über SchülerVZ, vorab bei Heise [MiniUpdate]
http://www.netzpolitik.org/2009/spiegel-story-ueber-schuelervz-selbstmord-vorab-bei-heise-online/


[sakrasmus]
Nun denn, diesmal spricht also der Spiegel zuerst mit der Frikadelle und Heise darf vorab darüber berichten. So ein Fall weckt bei den Medien halt kommerzielle Interessen.
[/sarkasmus]

Scherz bei Seite. Vorausgesetzt, dass alles so zutrifft, wie es dort geschrieben steht, liegt zwar die Vermutung nahe, dass die Meinungen über den Wert einer "Leistung" weit auseinander lagen. Damit wäre aber noch nicht geklärt wäre, wer dabei als Erster Geld zum Thema machte. Dazu müsste man lückenlos die gesamte Kommunikation zwischen dem Verdächtigen und SchülerVZ ab der ersten Kontaktaufnahme kennen.

Tja, damit wäre zwar unter Umständen eine Verurteilung wegen versuchter Bestechung zwar eher unwahrscheinlich gewesen. Der Vorwurf, sich auf illegale Weise persönliche Daten verschafft zu haben, wäre damit aber nicht vom Tisch. Insofern wäre die U-Haft im Sinne von § 112 (2) 3 StPO durchaus berechtigt gewesen.

Was die angebliche Persönlichkeitsstörung des Verdächtigen betrifft. Auch dazu stehen unterschiedliche Aussagen im Raum und ohne Akteneinsicht kann nicht beurteilt werden, welche davon näher an der Wahrheit ist.

Fazit: Damit sind wir nicht klüger als vorher. Es bleibt beim Spekulieren. Im Übrigen gilt auch bei einem Verdacht gegen Mitarbeiter von Behörden der Grundsatz der Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde.


--
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08.11.2009, 18:51 Uhr

MaikG
Posts: 5172
Nutzer
>
  • Die Daten, um die es dabei geht, waren nur für Nutzer von >SchülerVZ sichtbar. Das bedeutet nicht öffentlich zugänglich.

    Er war SchülerVZ User, damit waren die Daten für Ihn bestimmt.
    Also nicht Strafbar.


    >
  • Um an diese Daten zu kommen, hat der Täter einen Crawler verwendet >und Sicherheitsmechanismen geknackt. Das bedeutet aktives, gezieltes >und geplantes Handeln.

    Ein Captcha ist keine echte Sicherheitsmaßname, das ist allgemein bekannt.
    Nahezu alle Captchas können leicht erkannt werden.
    Ob du als nutzer diesen Eingibst oder dies aus faulheit dem Computer überlässt spielt keine Rolle.

    >
  • Diese Vorgensweise ist illegal.[/list] So viel dazu.

    Nein ist sie nicht.

    [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

  • 08.11.2009, 19:46 Uhr

    Maja
    Posts: 15429
    Nutzer
    Zitat:
    Original von MaikG:
    Er war SchülerVZ User, damit waren die Daten für Ihn bestimmt.
    Also nicht Strafbar.


    Nun, zum Einen sind diese Daten nicht dazu bestimmt, kopiert zu werden. Zum Anderen wollte er sie offenbar nicht für sich behalten. Andernfalls hätte SchülerVZ wohl nie davon erfahren.

    Zitat:
    Ein Captcha ist keine echte Sicherheitsmaßname, das ist allgemein bekannt.
    Nahezu alle Captchas können leicht erkannt werden.
    Ob du als nutzer diesen Eingibst oder dies aus faulheit dem Computer überlässt spielt keine Rolle.


    Da es bisher kein Grundsatzurteil zu dieser speziellen Thematik gibt, darf man Dich wohl fragen, woher Du diese Weisheit holst.
    --
    ** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. **

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    08.11.2009, 22:36 Uhr

    Bogomil76
    Posts: 2800
    Nutzer
    Zitat:
    Original von Maja:

    Da es bisher kein Grundsatzurteil zu dieser speziellen Thematik gibt, darf man Dich wohl fragen, woher Du diese Weisheit holst.


    Ich weiss woher:

    2 x 3 macht 4
    Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
    Ich mach' mir die Welt
    Widdewidde wie sie mir gefällt ....

    Hey - Pippi Langstrumpf
    trallari trallahey tralla hoppsasa
    Hey - Pippi Langstrumpf,
    die macht, was ihr gefällt.

    Hey - Pippi Langstrumpf
    trallari trallahey tralla hoppsasa
    Hey - Pippi Langstrumpf,
    die macht, was ihr gefällt.

    Ich hab' ein Haus,
    ein kunterbuntes Haus
    ein Äffchen und ein Pferd,
    die schauen dort zum Fenster raus.
    Ich hab' ein Haus,
    ein äffchen und ein Pferd,
    und Jeder, der uns mag,
    kriegt unser 1 x 1 gelehrt.

    2 x 3 macht 4
    Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
    Ich mach' mir die Welt
    Widdewidde wie sie mir gefällt ....

    Hey - Pippi Langstrumpf
    trallari trallahey tralla hoppsasa
    Hey - Pippi Langstrumpf,
    die macht, was ihr gefällt.

    3 x 3 macht 6 - widdewidde
    Wer will's von mir lernen ?
    Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu mir ein.

    Ich hab' ein Haus,
    ein kunterbuntes Haus
    ein äffchen und ein Pferd,
    die schauen dort zum Fenster raus.
    Ich hab' ein Haus,
    ein äffchen und ein Pferd,
    und Jeder, der uns mag,
    kriegt unser 1 x 1 gelehrt.

    2 x 3 macht 4
    Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
    Wir machen uns die Welt
    Widdewidde wie sie uns gefällt ....

    Hey - Pippi Langstrumpf
    trallari trallahey tralla hoppsasa
    Hey - Pippi Langstrumpf,
    die macht, was ihr gefällt.

    3 x 3 macht 6 - widdewidde
    Wer will's von uns lernen ?
    Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu uns ein.

    [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

    08.11.2009, 23:11 Uhr

    aPEX
    Posts: 4692
    Nutzer
    Maja & Bogomil76
    STILLGESTANDEN! Staat und Firmen haben immer Recht und wollen nur dein Bestes!

    :lach:
    --
    MacBook Pro und kein DLL-Terrorcamp im Systemordner mehr. ;-)

    [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

    09.11.2009, 11:33 Uhr

    MaikG
    Posts: 5172
    Nutzer
    [quote]


    >Nun, zum Einen sind diese Daten nicht dazu bestimmt, kopiert zu >werden. Zum Anderen wollte er sie offenbar nicht für sich behalten. >Andernfalls hätte SchülerVZ wohl nie davon erfahren.

    Einer mit eidetisches Gedächnis kopiert auch alle Daten Automatisch.
    Auch ich weiss wer in manchen Communitys wie alt ist und wo der wohnt ohne den zu kennen.
    Datenweitergabe ist wie gesagt dann ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz nicht aber Datenklau.


    >Da es bisher kein Grundsatzurteil zu dieser speziellen Thematik gibt, >darf man Dich wohl fragen, woher Du diese Weisheit holst.

    z.B.

    http://www.wai-austria.at/aktuelles/080721_captcha.php


    [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

    09.11.2009, 12:48 Uhr

    Holger
    Posts: 8116
    Nutzer
    Zitat:
    Original von Maja:
    Nun, zum Einen sind diese Daten nicht dazu bestimmt, kopiert zu werden.

    Sagt wer?
    Es sind die Daten der User und nicht die von xyzVZ. Somit bestimmt auch nicht xyzVZ, ob die Daten kopiert werden dürfen oder nicht. Die User dagegen haben mit der Eintragung der Daten in ein Verzeichnis, das von Millionen anderer User eingesehen werden kann, bereits der Weitergabe der Daten implizit zugestimmt.

    --
    Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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    09.11.2009, 14:11 Uhr

    Andreas_Wolf
    Posts: 2980
    Nutzer
    > zum Einen sind diese Daten nicht dazu bestimmt, kopiert zu werden.

    Und wie kommen die dann im Normalfall vom Server zum Client? Der Typ hat sich halt nen eigenen "Browser" mit Cache-Funktion geschrieben. Rechtlich völlig unproblematisch, würde ich sagen.

    [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ]

    09.11.2009, 14:18 Uhr

    AndreasM
    Posts: 2478
    Nutzer
    Zitat:
    Original von Andreas_Wolf:
    > zum Einen sind diese Daten nicht dazu bestimmt, kopiert zu werden.

    Und wie kommen die dann im Normalfall vom Server zum Client? Der Typ hat sich halt nen eigenen "Browser" mit Cache-Funktion geschrieben. Rechtlich völlig unproblematisch, würde ich sagen.


    Er hat die Daten gesammelt und als Komplettpaket zum download zur Verfügung gestellt.

    Inwieweit er sich auf irgendeine Art und Weise strafbar gemacht hat? Keine Ahnung. Das wäre zu klären gewesen. Kann mir aber nicht wirklich vorstellen das es vollkommen legal ist. Die Daten waren für einen bestimmten Nutzerkreis vorgesehen. Diesen Nutzerkreis hat er auf jedem Fall aufgebrochen.
    --
    Andreas Magerl
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    09.11.2009, 14:49 Uhr

    Holger
    Posts: 8116
    Nutzer
    Zitat:
    Original von AndreasM:
    Die Daten waren für einen bestimmten Nutzerkreis vorgesehen. Diesen Nutzerkreis hat er auf jedem Fall aufgebrochen.

    Was die Datenweitergabe angeht, bestehen hier ja keine Zweifel. Aber ob die Beschaffung losgelöst von der Weitergabe eine Straftat darstellt, ist zweifelhaft.

    --
    Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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    09.11.2009, 14:57 Uhr

    AndreasM
    Posts: 2478
    Nutzer
    Zitat:
    Original von Holger:
    Zitat:
    Original von AndreasM:
    Die Daten waren für einen bestimmten Nutzerkreis vorgesehen. Diesen Nutzerkreis hat er auf jedem Fall aufgebrochen.

    Was die Datenweitergabe angeht, bestehen hier ja keine Zweifel. Aber ob die Beschaffung losgelöst von der Weitergabe eine Straftat darstellt, ist zweifelhaft.

    Rechtlich belangen kann man ihn aufgrund der Nutzungsbedinungen mit Sicherheit wegen sowas. Wie stark und ob das nun Straf oder Zivilrecht sein wird... keine Ahnung.


    --
    Andreas Magerl
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    09.11.2009, 15:23 Uhr

    Andreas_Wolf
    Posts: 2980
    Nutzer
    > Er hat die Daten [...] als Komplettpaket zum download zur Verfügung gestellt.

    Danke für die Info. Das wusste ich nicht. Ich bezog mich nur auf sein erstmal rein privates Datensammeln. Anschließender öffentlicher Download für jedermann ist natürlich wieder was anderes.

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    09.11.2009, 15:57 Uhr

    aPEX
    Posts: 4692
    Nutzer
    1. Der Sicherheitschef von VZ hat ihm Geld geboten!

    2. Die Behörden hätten wissen müssen das er eine attestierte Störung hatte, bevor sie ihn in U-Haft (Einzelhaft) gesteckt haben.

    Das ganze ist und bleibt für mich ein abgekartetes Spiel und Behörden und VZ haben meiner Meinung nach Schuld am Tod dieser Person.

    --
    MacBook Pro und kein DLL-Terrorcamp im Systemordner mehr. ;-)

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