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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Habe gerade Amiga 1200 gekauft, und habe gerade was entdeckt [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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06.11.2009, 23:16 Uhr

Raphy2
Posts: 150
Nutzer
Hallo, ich habe gerade bei Hood einen Amiga 1200 gekauft, für 50 Euro, gut das Gehäuse ist ein bißchen vermalt aber mit ein bißchen Pinselreiniger denke ich das ich das nochmal hinkriege :-)

Soweit so gut, jetzt sehe ich aber das gleiche Foto bei Ebay bei einer Auktion, die morgen ausläuft.

Ich gehe davon aus, das es der gleiche Amiga ist, da beide Verkäufer in Wien sind und das Foto identisch ist:

Nun meine Frage:

Muss der Verkäufer mir den Amiga verkaufen, da ich die Auktion mit sofort Kauf bei Hood beendet habe, oder wie seht Ihr das ????

Hood:
http://www.hood.de/auction/36428901/commodore-amiga-1200.htm
Ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280417664996&fromMakeTrack=true

Danke für eure Antworten

Raphael

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06.11.2009, 23:31 Uhr

Bjoern
Posts: 1730
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Wenn das derselbe ist dann muss der den an dich verkaufen. Mal abgesehen dass der Typ bei Ebay noch nix verkauft hat, naja... Schreib den einfach mal an.

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06.11.2009, 23:32 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@Raphy2:

Tragischer Fall LOL

Ein "muß" gibt es im rechtlichen Sinne nicht, höchstens ein "wenn nicht, dann..." Das Gesetz sanktioniert ein tun oder unterlassen.

Dran halten muß man sich nicht. Man kann auch mit den Konsequenzen leben, die meist eh nicht eintreten müssen.

Auf jeden Fall müßtest Du erst mal aktiv werden und Reaktionen für Dich auswerten ;)
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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07.11.2009, 00:12 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
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Ich bin mir ziemlich sicher das der Verkäufer den Artikel verkaufen "muss". Sollte so auch in den AGBs der Auktionshäuser drin stehen. Der bricht vermutlich gerade mal das Gesetz...

CU TerA
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Bild: http://img.photobucket.com/albums/v283/TerAtoM/TeratomLogo.jpg
A4K 604e/233MHz 060/50MHz 146MB CV64_3D+SD & CVPPC
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Amiga: http://www.AmigaJoker.de - http://www.AmigaProject.de.vu

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07.11.2009, 01:52 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@TerAtoM:
Wer will den Verkäufer mit was zwingen?

Wer: Ebay,Hood,vermeintlicher Bieter ..etc.
Was: ...?
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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07.11.2009, 11:41 Uhr

ChrisP
Posts: 983
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Zitat:
Original von hjoerg:
@TerAtoM:
Wer will den Verkäufer mit was zwingen?

Wer: Ebay,Hood,vermeintlicher Bieter ..etc.
Was: ...?


Das BGB kann es, bzw. ein Gericht, wenn er verklagt werden sollte. Wenn so etwas wirklich durchgezogen wird, kann es fuer den Verkaeufer auch teuer werden. Er muss nicht nur Schadenersatz (wegen Nichterfuellung) leisten, sondern auch noch Gerichts- und Verfahrenskosten tragen.
--
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07.11.2009, 12:12 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@ChrisP:
Das BGB liegt hier im Schrank und...tut nix!(Außer Staub fangen).

Ein Gericht wird nicht von selbst aktiv.

Falls einer Klagt muß *er* zahlen, den Rest entscheidet *eve.* das Gericht.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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07.11.2009, 12:53 Uhr

ChrisP
Posts: 983
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Zitat:
Original von hjoerg:
@ChrisP:
Das BGB liegt hier im Schrank und...tut nix!(Außer Staub fangen).

Da ich diese Korinthen befuerchtet habe, habe ich den Satz ja weiter fortgefuehrt ;)

Zitat:
Ein Gericht wird nicht von selbst aktiv.

Falls einer Klagt muß *er* zahlen, den Rest entscheidet *eve.* das Gericht.

Niemand muss fuer eine Klage zahlen. Es sei denn, er beauftragt einen Rechtsanwalt. Da das Gericht auf Grundlage des BGB entscheidet, sehe ich hier grosse Chancen fuer den Kaeufer.

Wenn du das BGB hast, lies dir mal §433 und evt. folgende durch. Stichwort Verkaeuferpflichten.


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07.11.2009, 14:11 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@ChrisP:
>sehe ich hier grosse Chancen

Na dann I-) (Profis sagen dazu: Zwei Juristen, drei Meinungen)


>Niemand muss fuer eine Klage zahlen.
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen/Geringfügigkeit der Klageeinreichung

Nachdem die erste Klageerwiderung der Beklagten Anwaltsvertretung erfolgt ist, wird es sehr schwer ohne Kosten auszukommen, die - selbst bei
Prozeßgewinn - nicht automatisch zustehen bzw. die Beklagte hat kein Geld, man ein "schönes" Urteil(inkl. aller Kosten) besitzt.

> Stichwort Verkaeuferpflichten.
Wir gehen mal ja davon aus, dass er es *nicht tut* bzw. mind. 1 mal nicht erfüllen kann( 2 "Auktionen")
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands


[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 07.11.2009 um 14:12 Uhr geändert. ]

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07.11.2009, 14:51 Uhr

ChrisP
Posts: 983
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
@ChrisP:
>sehe ich hier grosse Chancen

Na dann I-) (Profis sagen dazu: Zwei Juristen, drei Meinungen)

Natuerlich, aehnlich wie der Spruch: "auf hoher See und vor Gericht befindet man sich nur in Gottes Hand". IMHO ist der Fall aber hier recht eindeutig.

Zitat:
>Niemand muss fuer eine Klage zahlen.
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen/Geringfügigkeit der Klageeinreichung

Kaufvertrag ist zustande gekommen. Geringfuegigkeit mag bei strafrechtlichen Verfahren gelten, nicht aber bei zivilrechtlichen Klagen. Man koennte natuerlich noch eine Anzeige wegen Betrugs stellen, die koennte aber aus den von dir genannten Gruenden abgewiesen werden.
Zitat:
Nachdem die erste Klageerwiderung der Beklagten Anwaltsvertretung erfolgt ist, wird es sehr schwer ohne Kosten auszukommen, die - selbst bei
Prozeßgewinn - nicht automatisch zustehen bzw. die Beklagte hat kein Geld, man ein "schönes" Urteil(inkl. aller Kosten) besitzt.

Die Gefahr besteht immer. Meistens wird in einem solchen Fall aber die Klage reichen. Auch der Anwalt des Antragsgegners hat (so er einen Anwalt hat) eine beratende Funktion und wird zur Zahlung raten.

Zitat:
> Stichwort Verkaeuferpflichten.
Wir gehen mal ja davon aus, dass er es *nicht tut* bzw. mind. 1 mal nicht erfüllen kann( 2 "Auktionen")


Daraus folgt der Anspruch wegen Schadenersatz wegen Nichterfuellung.

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08.11.2009, 00:51 Uhr

TerAtoM
Posts: 1230
Nutzer
Wie ich das sehe hat der Verkäufer die Auktion bei EBay gecancelt. Somit dürfte @Raphy2 den Rechner bekommen und alles wird gut ;)

@hjoerg
Das jemand klagen muss ist natürlich klar, aber wenn jemand klagt ist auch relativ klar wer am Ende zahlen muss wenn es durchgeht...

CU TerA
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30.11.2009, 20:01 Uhr

Dennis_50300
Posts: 613
Nutzer
@Raphy2:

Wie ist es denn jetzt ausgegangen ?

Hast du den 1200er ja ?

Ich habe den auch öfters gesehen bei eBay wo er da drinnen war.
Da war mein Interesse noch nicht so groß an einen 1200er
sonst hätte ich wahrscheinlich bei eBay da ein
Problem mit dem Verkäufer gehabt.

Wenn du ihn hast, hast ihn sauber bekommen ?
Ich habe einen von classic-systems gekauft für'n
100er.

Musste Tastatur auswechseln da es die Ctrl-Taste nicht mehr machte.
Aber alles kein Problem 30¤ zurückbekommen.
28,xx ¤ hat die Tastatur dann bei Vesalia gekosten,
hatte also ein bisschen Plus gemacht 8)

Gruß Dennis_50300
--
1x Amiga 500,Chinon HD Disklaufwerk,M-Tec AT500,4MB FastRAM.
1x Amiga 600,1 GB CF per Adapter,2MB ChipRAM Erweiterung +4 MB FastRAM PCMCIA Karte(Imom im 1200er)
1x Amiga 1200,Micronic HD Disklaufwerk,bald blizzard 1230 mit 128 MB RAM

[ Dieser Beitrag wurde von Dennis_50300 am 30.11.2009 um 20:02 Uhr geändert. ]

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14.12.2009, 21:54 Uhr

jopower
Posts: 364
Nutzer
Ich hatte so einen Fall mal.. etwas ersteigert für 800 Euro und keine Ware..
Die Auktionshäuser machen gar nix. Die halten sich völlig raus und verweisen darauf, daß die Auktionen beendet sind und somit auch ihre Zuständigkeit.
Wenn man Geld überwiesen hat, geht das erstmal in das Eigentum des Empfängers über. Man hat keinen Anspruch mehr auf sein Geld !!! Das ist so weit ich weiß auch immer noch so.
Also muss man auf Herausgabe der Ware klagen. Etwas anderes kann man vergessen und hier muss man dann auch etwas Glück haben.
Bei mir dauerte die Schei**e viele Monate und nur durch juristisch ausgeklügelte Anschreiben, hat man den Verkäufer dann weichgekocht.
In erster Linie sind Käufe bei Auktionshäusern einseitige Willenserklärungen- daher hatte man früher auch vor Gericht keine guten Karten. Das hat sich glücklicherweise etwas geändert.
Ich bin jedoch sehr vorsichtig geworden, denn jeder Prozess (mittlerweile 4 Stück) kostet doch einige Nerven.


--
CDTV-Tuner

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18.12.2009, 14:24 Uhr

Bingo
Posts: 846
Nutzer
@jopower:
für 800 Euro

Bei dem Preis hole ich die Ware persöhnlich ab und bei Elektronik, wird erst ausgiebig getestet....Wer so blöd ist bei Ebay für 800 Euro zu überweisen...ist selber schuld.

Mein Portal
--
MfG

Bingo

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18.12.2009, 19:15 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
Nutzer
Zitat:
Original von jopower:
Wenn man Geld überwiesen hat, geht das erstmal in das Eigentum des Empfängers über. Man hat keinen Anspruch mehr auf sein Geld !!! Das ist so weit ich weiß auch immer noch so.


Nö, das war noch nie so.

Der Empfänger ist nur Besitzer des Geldes, jedoch nicht der Eigentümer.

Das war schon immer so und ist auch heute noch gültig.

(Ist an sich genau das gleiche Problem wenn Du aus versehen Geld auf ein falschen Konto überweist.)

Das Problem ist halt das man ne Überweisung nicht nachträglich ungültig machen kann.

Man kann also nur klagen das Geld wieder zu bekommen oder eben die bestellte Ware.

Rechtslage ist da auch eindeutig. Gibts wenig zu streiten. Enweder Ware oder Geld zurück. Da gibst auch kein Problem vor Gericht.

Probleme kann es geben wenn der Empfänger die Kohle schon verprasst hat und nicht Zahlungsfähig ist.
--
Andreas Magerl
APC&TCP
Amiga Future, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Marblelous, Desert Racing, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage, Scene Archives...

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19.12.2009, 12:46 Uhr

jopower
Posts: 364
Nutzer
naja war die Info vom Jurastudium.. Zumindest muss derjenige, der Geld überweist erstmal beweisen, daß er immer noch ein Anrecht drauf hat.

und wegen 800 Euro muss ich halt auch meinen Zeitaufwand gegenrechnen. Wenn ich komplett durch ganz Deutschland hin und zurückfahren muss + Fahrzeugkosten, dann kann ich in dieser Zeit auch arbeiten gehen (da verdiene ich mehr).


--
CDTV-Tuner

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19.12.2009, 17:00 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von AndreasM:
Das Problem ist halt das man ne Überweisung nicht nachträglich ungültig machen kann.


Das Thema hatten wir hier schon mal. Ein Irrtum, der sich offenbar nicht so leicht ausmerzen lässt.
http://www.piloh.de/zurueckbuchen-ueberweisung.html

Zitat:
Probleme kann es geben wenn der Empfänger die Kohle schon verprasst hat und nicht Zahlungsfähig ist.
Berechtigte Forderungen gegen Zahlungsunfähige bereiten immer Probleme. Aber immerhin kann man beim Gericht die Titulierung der Schuld erwirken. Bleibt 30 Jahre gültig. Ist doch klasse. :O
--
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